Für den SSW steht außer Frage, dass sich dieser Kraftakt auszahlen wird, denn mit dem Ausbau des Betreuungsangebots gibt es eine verbesserte pädagogische Förderung von Kindern insgesamt. Wir investieren damit eindeutig in die Zukunft Schleswig-Holsteins.
Ich hoffe, dass wir uns alle darüber einig werden, wie entscheidend der Beitrag ist, den die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung für die Zukunftssicherung unseres Landes leisten. Besonders für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Be
ruf ist es notwendig, die Betreuungsmöglichkeiten gerade für die Kleinsten weiter auszubauen. Mit einem größeren Angebot für Null- bis Dreijährige steigt nicht nur die Zahl der Erwerbstätigen. Die Schaffung weiterer frühkindlicher Betreuungsplätze kommt auch unmittelbar den Kindern zugute. Hier werden Fähigkeiten vermittelt, die zur Chancengleichheit beitragen.
Eines darf nämlich nicht vergessen werden: Es geht in diesem Prozess nicht nur um eine größere Anzahl von Betreuungsplätzen, sondern es geht auch um die Qualität der frühkindlichen Bildung. Experten warnen schon lange davor, dass diese vernachlässigt wird. Für den SSW ist klar, dass wir uns in der Zukunft neben verbindlichen Qualitätsstandards auch für eine angemessene Finanzierungsgrundlage einsetzen müssen. Die Gemeinden und Träger brauchen Planungssicherheit und damit ein Konzept, das eine dauerhaft tragfähige Finanzierung vorsieht. Nur so können wir die Versorgung mit Betreuungsangeboten in hoher Qualität gewährleisten und damit unserer Verantwortung für gleiche Bildungschancen gerecht werden.
Unabhängig davon darf ich noch auf Folgendes hinweisen: Mit großer Mehrheit ist im Bundestag das Bürgerliche Gesetzbuch geändert worden. Dort ist eindeutig die Grundlage der Ehe als Versorgungseinheit zurückgenommen worden, und zwar einvernehmlich. Das bedeutet, dass es für Frauen und Männer wichtig ist, arbeiten zu gehen und dass ihre Kinder ordentlich versorgt werden.
Frau Klahn, genau deshalb kann ich mich Ihnen nur anschließen. Es ist ganz wichtig, dass diese Angebote bestehen, denn die Frauen, die zu Hause bleiben, wissen gar nicht, was sie damit tun. Sie setzen damit ihre eigene Altersversorgung aufs Spiel. Das gilt natürlich auch für die Männer, die zu Hause bleiben. Es ist ganz wichtig, dass wir ein supertolles Angebot haben, damit beide Elternteile arbeiten gehen.
Insgesamt bitte ich um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit. Das gilt auch für die Regierungsbank. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Dr. Ekkehard Klug das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unabhängig vom vorliegenden Antrag sollte Einvernehmen darin bestehen, dass familienpolitische Leistungen immer wieder auf ihre Zielgenauigkeit und ihre Wirksamkeit hin untersucht werden müssen. Sie müssen also daraufhin untersucht werden, ob die gewünschten Effekte erreicht werden oder nicht. Das aktuelle Beispiel für den Ansatz, individuelle Leistungen mit Zielgenauigkeit und Wirksamkeit zu schaffen, war vorgestern, am Mittwoch, Thema im Hause. Das ist das Bildungs- und Teilhabepaket, das die Bundesregierung unter Mitwirkung der Länder entwickelt hat.
Bezogen auf das Betreuungsgeld ist klar, dass es gut vertretbare Argumente sowohl dafür als auch dagegen gibt.
Vorsichtig wäre ich allerdings mit der im vorliegenden Antrag der Grünen zitierten Auffassung, das Betreuungsgeld sei verfassungswidrig. Wenn, wie in diesem Antrag auch ausgeführt wird, jede Familie dem Staat gleich viel wert sein soll, dann ließe sich jedenfalls vertreten, dass das Betreuungsgeld einen Ausgleich darstellt, einen Ausgleich insofern, als einerseits öffentliche Ressourcen für Betreuungsinfrastruktur aufgewendet werden und andererseits Familien, die diese Leistung - aus welchen Gründen auch immer - nicht beanspruchen, eine finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung zu Hause erhalten. Eine Diskriminierung des einen oder anderen Erziehungskonzepts muss das nicht sein.
Wohlgemerkt: Damit ist nichts für oder gegen die Sinnhaftigkeit des Betreuungsgeldes gesagt, sondern dafür, sprachlich abzurüsten und hier ohne das Etikett „verfassungswidrig“ zu diskutieren.
Alle Beteiligten wussten bereits vor dieser Debatte, dass die Koalitionspartner beim Betreuungsgeld nicht einer Auffassung sind. Aus Sicht der Landesregierung macht eine Bundesratsinitiative daher wenig Sinn und die Forderung nach ihr auch nicht. Denn alle wissen, wie eine Landesregierung im Bundesrat verfährt, wenn die Partner unterschiedlicher Auffassung sind. Das ist in allen Koalitionen so. Frau Kollegin Anita Klahn hat das eben schon sehr treffend dargestellt.
ten gemeinsam, vertrauensvoll und konstruktiv zusammen. Auch wenn wir wie in diesem Einzelfall einmal nicht einer Meinung sind, gilt: Wir spielen keine Spielchen, und lassen auch keine Spielchen mit uns spielen und uns durch Anträge wie dem vorliegenden Antrag auseinanderdividieren.
Es ist Abstimmung in der Sache über den Antrag Drucksache 17/1454 beantragt worden. Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer dagegen ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/1454 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden.
Aussprache und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbau der Stromnetze in Schleswig-Holstein erfolgte bisher sehr schleppend. Windstrom mit einem Produktionswert im zweistelligen Millionenbereich kann nicht abgenommen werden. Völlig anders wäre die Netzsituation, wenn die Windanlagen nicht den Bauern und Bäuerinnen in Nordfriesland oder Dithmarschen gehören würden, sondern dem E.ON-Konzern, der gleichzeitig Netzbetreiber ist. Dann hätten wir heute - ich sage es Ihnen - keinerlei Netzversorgungsprobleme in Schleswig-Holstein.
Wir stellen gleichzeitig fest, dass es die Landesregierung bisher versäumt hat, durch politische und administrative Maßnahmen den Netzausbau im erforderlichen Umfang zu beschleunigen.
Es macht wenig Sinn, die Windeignungsflächen auf 1,5 % der Landesfläche aufzustocken, wenn der zusätzliche Windstrom nicht in die verbrauchsstarken Gebiete abgeführt werden kann. Wir erwarten auf der geplanten Fläche von 1,5 % des Landes eine Leistung allein im Onshore-Windstrombereich von 9 GW Leistung. Zum Vergleich: Die drei Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein - wenn sie denn laufen würden; das tun zwei davon seit drei Jahren nicht mehr - haben 3,4 GW Leistung. Es ist also ganz evident. Wir brauchen einen zügigen Netzausbau.
Die Verfahren vom Antrag bis zur fertig gebauten Leitung dauern bis zu zehn Jahren. Diese Zeit haben wir nicht. Es liegt auf der Hand: Wenn der Netzausbau schneller gemacht werden soll, muss es in Zukunft anders gemacht werden. Wir haben mit unserem Antrag ein ganzes Paket mit Vorschlägen vorgelegt, wie der Netzausbau beschleunigt werden kann und vor allem, wie man die Bürgerinnen und Bürger bei diesen gewaltigen Infrastrukturprojekten mitnimmt.
Es kann nicht sein, dass allein der Übertragungsnetzbetreiber und die darunter gelegenen Netzebenen bestimmen, wo und wie ausgebaut wird. Deshalb halten wir es für nötig und regen es an, dass sich die Landesregierung durch die Expertise unabhängiger Gutachter ein eigenes Bild der Netzausbaunotwendigkeiten verschafft. Auf dieser Grundlage muss dann die Landesregierung in Abstimmung mit den Netzbetreibern einen verbindlichen Plan für die Verstärkung und den Ausbau der Stromnetze in Schleswig-Holstein erstellen.
Um zukunftsfähig zu sein, soll dabei nicht nur das heute absehbare Ausbaupotenzial, sondern auch die Zukunft mitgedacht werden. Wir brauchen dann auch eine Reserve für in Zukunft weiter auszubauende erneuerbare Energien in unserem Land.
Was für Schleswig-Holstein notwendig ist, muss in die Bundesfachplanung eingearbeitet werden. Ein Raumordnungsverfahren kann aus unserer Sicht dann wegfallen, Herr Minister. Das wäre gegenüber dem Planfeststellungsverfahren, was dann folgt, nur doppelte Arbeit. Aus unserer Sicht reicht es, wenn die Bundesfachplanung vorgibt: einen im zweistelligen Bereich liegenden kilometerbreiten, also 10 bis 20 km breiten Streifen, als Linienbestimmung, der dann in seiner Notwendigkeit nicht mehr beklagbar ist.
In den notwendigen Planfeststellungsverfahren müssen von Anfang an Transparenz und Bürgerbeteiligung sichergestellt werden. Eine frühzeitige Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung trägt zur Beschleunigung der Verfahren bei. Wichtig sind dabei die Offenlegung der Lastdaten, auch die unabhängigen Gutachten, die zu erstellen sind, und die Prüfung von Alternativtrassen. Wir wollen auch geprüft wissen, ob der gesamte Netzausbau im Land im Zusammenhang mit verbindlichen Beteiligungsrechten der Bevölkerung als ein gemeinsames Planungsverfahren behandelt werden kann. Es ist weiter zu prüfen, ob der Netzausbau mit anderen Infrastrukturmaßnahmen gebündelt werden kann Stichwort Marschbahn.
Wegen der Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger sowie einer Minimierung des Eingriffs sollte der Ausbau der 110-kv-Netzebene grundsätzlich als Erdkabel erfolgen. Hierzu bitten wir die Landesregierung, auch landesrechtliche Möglichkeiten zu prüfen, zum Beispiel in der LBO eine Norm festzusetzen.
Höhere Netzkosten sind in begründeten Fällen zu akzeptieren, wenn die Wünsche der Menschen vor Ort aufgenommen werden. Es ist ja auch ein weit
verbreitetes Vorurteil, dass die bunten Bürgerinitiativen überall generell gegen den Ausbau von Stromleitungen Sturm laufen. Das ist falsch. Meine Kollegin im Bundestag, Ingrid Nestle, hat eine Abfrage bei den Initiativen gemacht. Die unterscheiden sehr wohl: Soll dort Atom- und Kohlestrom abgeleitet werden? Sie sind jedenfalls bereit, dieses für erneuerbare Energieleistungsabführung gutzuheißen, wenn sie ein faires Verfahren vorfinden.