Liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen: So entwickelt man kein Gesetz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um auch kommenden Generationen das baukulturelle und archäologische Erbe zu vermitteln, unternehmen das Land Schleswig-Holstein, die Kommunen, der Bund und vor allem viele Privatpersonen große Anstrengungen. Denkmalschutz ist sowohl eine wichtige staatliche Aufgabe als auch eine beachtliche Gemeinschaftsleistung. Der Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen schafft dafür eine neue Grundlage.
Ich begrüße ihn, weil er die Rechte der Eigentümer stärkt, also derjenigen, die sich in erster Linie um den Erhalt von Denkmälern kümmern. Sie sind unsere wichtigsten Denkmalpfleger. Private wie öffentliche Eigentümer können diese Aufgabe nur dann wahrnehmen, wenn sie sich mit einem denkmalgeschützten Gebäude keine unüberschaubaren Belastungen aufhalsen. Hierauf muss sowohl bei der Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch in der Praxis des Denkmalschutzes geachtet werden.
Die Konsequenz daraus ist, dass sich der Staat ein Stück weit zurücknimmt. Das betrifft zum Beispiel die größere Rücksichtnahme auf wirtschaftliche Belange der Eigentümer, die Stärkung der unteren Denkmalpflege auf Kreisebene beim Gesetzesvollzug oder auch die gesonderte Prüfung von Gebäuden, die nach 1950 entstanden sind. Die Sonderstellung Lübecks bleibt dabei voll berücksichtigt.
Gerade im Hinblick auf den Klimawandel und die Energiewende geht es auch beim Schutz der Nachkriegsbauten um die beste Lösung. Hier muss es möglich sein, Denkmalschutz mit Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit abzuwägen.
Herr Minister, ich war ein bisschen langsam. Sie sagten, es gehe darum, die untere Denkmalbehörde zu stärken. Können Sie uns einmal verraten, wie Sie das machen wollen? Wollen Sie Landesbedienstete dort hinschicken, oder was stellen Sie sich vor?
- Nein, im Gesetzentwurf steht, wie das geregelt ist. Natürlich können sich sowohl die unteren Denkmalschutzbehörden als auch die oberste Denkmalschutzbehörde, das Ministerium, der Expertise, der Beratung durch die beiden Landesämter bedienen. Das ist doch vollkommen klar. - Es tut mir leid, ich möchte jetzt meine Überlegungen weiter ausführen; vielleicht können wir zum Schluss noch einmal zu einer Aussprache kommen.
Der aus Sicht des Denkmalschutzes wünschenswerte Erhalt eines Gebäudes kann auch durch ein Maximum an Ansprüchen gefährdet werden, wie es Jens Jessen in der Wochenzeitung „Die Zeit“ formuliert hat:
„Wo Immobilien durch denkmalgerechte Restaurierung unbewohnbar zu werden drohen, liegt der Abriss nahe. Der trauliche Umgang früherer Jahrhunderte mit ihren Altbauten beruhte auf der Freiheit zur Aneignung und Umnutzung.“
Es liegt uns allerdings fern, diese Aneignung und Umnutzung nun etwa ins Belieben zu stellen. Kulturdenkmale und Denkmalbereiche bleiben geschützt. Die neuen Bestimmungen zum UNESCOWeltkulturerbe stellen darüber hinaus eine wichtige Ergänzung des schleswig-holsteinischen Denkmalrechts dar, die notwendig ist, um bestehende und geplante Welterbestätten zu sichern.
Meine Damen und Herren, in den meisten Fällen gibt es eine gute Zusammenarbeit zwischen Denkmalbehörden und Eigentümern. Dies trägt entscheidend dazu bei, historisches Erbe und zeitgemäße Ansprüche miteinander zu verbinden. Vieles, was das Bild von Schleswig-Holstein prägt, etwa die Lübecker Altstadt oder die Gutshäuser auf dem Land, konnte gerade deshalb erhalten bleiben, weil Eigentümer und Denkmalpfleger um die beste Lösung rangen und schließlich Kompromisse schlossen. Ohne Rücksichtnahme auf die Belange öffentlicher wie privater Eigentümer sind solche Kom
promisse nicht möglich. Indem der Gesetzentwurf diese berechtigten Belange stärker akzentuiert, fördert er zugleich die gesellschaftliche Akzeptanz des Denkmalschutzes. Davon bin ich fest überzeugt.
Davon abgesehen kann man im Einzelfall auch als Nichtbeteiligter immer wieder trefflich über den Denkmalschutz streiten. Denn er bewegt sich mitten im Spannungsfeld von individueller Freiheit, kommunalen Planungen und allgemeiner Verpflichtung zur Erhaltung des Kulturerbes. Auch diese Debatte hier lebt davon, aber auch die tägliche Praxis. Ich führe auch mit Vertretern aus dem kommunalen Bereich Gespräche, etwa mit dem Kieler Oberbürgermeister oder seinem Bürgermeister, wenn es um Konfliktfälle geht, um kommunale Planungen und Fragen des Denkmalschutzes, die sich im Einzelfall in einer Kollision befinden. Man muss in solchen Fällen - das ist meine feste Überzeugung - einen Ausgleich suchen und sich darum bemühen, die divergierenden Belange miteinander in Einklang zu bringen.
Keine Seite kann in einer solchen Abwägungsfrage ihre Ansprüche, ihre Zielsetzung mit einem Absolutheitsgrad durchzusetzen versuchen. Man muss hier auf die erforderlichen Kompromisse hinarbeiten. Das habe ich - wie gesagt - gerade gegenüber Vertretern aus dem kommunalen Bereich, auch Vertretern, die Ihren Parteien aus der Opposition angehören, zum Teil an prominenter Stelle, immer wieder deutlich gemacht, aber auch als Erwartung von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten so entgegengenommen. Nur mit den Beteiligten auf der kommunalen Seite wie den privaten Eigentümern werden wir in der Lage sein, erhaltenswerte Baudenkmäler in Schleswig-Holstein in dem Umfang zu schützen und für die Zukunft zu sichern, wie wir uns das wünschen. Es geht nur in dieser gemeinsamen Anstrengung.
Meine Damen und Herren, im ganzen Land gibt es regelmäßig konkrete Beispiele, über die öffentlich diskutiert wird, etwa die Nutzung von historischen Plätzen oder die Rolle eines Gebäudes für die Stadtansicht. Grundsätzlich halte ich solche Debatten für hilfreich, denn damit kulturelles Erbe erhalten bleibt, braucht es nicht nur die Wertschätzung der Fachleute, sondern die Wertschätzung durch die gesamte Bevölkerung. Wo Denkmalschutz zum öffentlichen Thema wird, geht es im Kern auch um
Insofern sorgt das Denkmalschutzgesetz zwar für praktikable Verfahren, der Erfolg des Denkmalschutzes steht aber letztlich auf einem anderen Blatt. Er kann sich nicht allein auf staatliche Vorgaben verlassen, sondern beruht auf dem Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Daher bin ich auch zuversichtlich, dass unser kulturelles Erbe in Schleswig-Holstein weiterhin einen hohen Stellenwert haben wird.
Ich bin gespannt auf die weitere parlamentarische Beratung und freue mich auf die Diskussion, die uns zu diesem Gesetzentwurf bevorsteht.
Der Minister hat seine Redezeit um eineinhalb Minuten überschritten; diese stehen auch den Fraktionen zur Verfügung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf meine Frage von vorhin zurückkommen. Richtig ist, dass aus dem Gesetz hervorgeht, dass durch Verordnung die Zuständigkeit auf die oberen oder die unteren Deckmalschutzbehörden übertragen werden kann, aber grundsätzlich die untere Deckmalschutzbehörde für den Vollzug des Gesetzes zuständig ist. Der Minister ist bei der Beantwortung meiner Frage nicht darauf eingegangen, wie dies umgesetzt werden soll vor dem Hintergrund des Personalkosteneinsparkonzepts der Landesregierung, das für die obere Denkmalschutzbehörde schon gegriffen hat und greift. Unterhält man sich mit Herrn Dr. Paarmann - das hat der zuständige Bildungs- und Kulturausschuss gemacht -, erfährt man, dass diese Behörde schon am Ende ihrer Ressourcen angelangt ist.
Ich erwarte, dass die Landesregierung dann, wenn neue Aufgaben auf eine Kulturbehörde zukommen, sagt, dass man das Personal aufstockt, weil diese Aufgabe sonst nicht bewältigt werden kann. Man kann zumindest nicht behaupten, alles sei möglich. Man kann auch nicht behaupten, dann machen wir das eben einmal so, dass das die untere Denkmalschutzbehörde in den Kreisen macht.
Ich wiederhole, was ich vorhin gesagt habe. Das war ein Punkt in der ersten Debatte um die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes. Es wurde klar und deutlich gesagt, dass das, was im Moment im Land läuft, nicht optimal ist. Es muss eine Verbesserung kommen. Genau das hat man wieder vom Tisch genommen.
Wer eine Verbesserung will, muss auch dafür sorgen, dass Fachkompetenz auf den Ebenen vorhanden ist, auf denen die Arbeit geleistet werden soll. Wir werden das in der Beratung aufgreifen. Das sage ich jetzt schon zu. Es geht einfach nicht, sich hier hinzustellen und zu behaupten, das laufe alles, man habe mit den Kommunen geredet und alles sei Friede, Freude, Eierkuchen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 17/1617 (neu) dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschuss, dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.
Ich danke dem Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In zweiter Lesung beraten wir heute die Verfassungsänderung. Ich will noch einmal für die CDU-Fraktion und die öffentliche Debatte die fünf Kriterien nennen, an denen wir - ich glaube, gemeinsam in diesem Haus - Minderheiten festmachen:
Zweitens. Sie unterscheiden sich vom Mehrheitsvolk durch eigene Sprache, Kultur und Geschichte, also eigene Identität.