- Das sollten Sie einmal tun, um Informationen zu gewinnen. - Ein Markt, der von deutschen Behörden bisher nicht kontrolliert werden kann. Genau das wollen wir ändern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es scheint, als ob so manchem der 15 Ministerpräsidenten erst jetzt dämmert, welche Probleme mit ihrem Entwurf verbunden sind. Anders kann ich mir den Rückzug auf Raten, der durch den aktuellen Umlaufbeschluss gefasst wurde, nicht erklären. Die Regierungsfraktionen in Schleswig-Holstein haben mit ihrer Position von Anfang an auf die Probleme aufmerksam gemacht, insbesondere auf die Unvereinbarkeit mit europäischem Recht.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch auf das Vorgehen von Interessenverbänden und Lobbyisten des deutschen Lotto- und Totoblocks eingehen. Ich finde es empörend, wenn sie in einer sachlichen Debatte, bei der man in einer Demokratie zweifellos unterschiedliche Ansichten vertreten kann, mit den Ängsten und Emotionen ihrer Beschäftigten spielen. Fakt ist: Nicht das kommende Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein gefährdet das Lottomonopol, sondern der Glücksspielstaatsvertrag der Ministerpräsidentenkonferenz. Wenn dieser Staatsvertrag, wie sich immer mehr abzeichnet, von der EU-Kommission nicht genehmigt wird, dann besteht die Gefahr, dass die Bundesländer schon aus Zeitmangel am 1. Januar 2012 ohne eine gültige Glücksspielregelung dastehen.
Das würde die Existenz der Lottogesellschaften und ihre Arbeitsplätze gefährden. Dieses Verhalten ist verantwortungslos.
- Herr Kollege Stegner, Sie sollten vielleicht einmal lesen, was Sie früher gesagt haben. Ich kann mich an die Debatte über das Sparkassengesetz vor einem Jahr erinnern. Sie waren da der Bewahrer der Menschen, die sonst in Schleswig-Holstein verarmen würden, weil die angebliche Privatisierung von Sparkassen dazu beitragen würde, Unheil über das Land zu bringen. Heute sagt der Sparkassen- und Giroverband: Es war eine glückliche Lösung, die wir gefunden haben. Heute sind alle froh, dass wir ein solches Gesetz haben. Vielleicht sollten Sie sich daran einmal erinnern.
Sehr geehrter Herr Kollege Kubicki, können Sie sich daran erinnern, dass Sie in diesem Hohe Hause im Zusammenhang mit dem Sparkassengesetz ausgeführt haben, dass der Weg, den die schwarz-gelbe Regierung gewählt hat, der zweitbeste Weg sei, weil Sie sicher seien, dass durch europäisches Urteil Ihr eigentliches Ziel, die Privatisierung, erreicht werden würde?
- An diese Aussage kann ich mich nicht erinnern. Herr Kollege Stegner, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie, weil Sie sich ja daran erinnern, mir die Fundstelle zeigen könnten. Es ist eine übliche Methode, etwas in den Raum zu stellen, was sich anschließend als nicht tragfähig erweist, was man hier, Frau Kollegin Heinold, aus der Erinnerung alles so sagen kann.
Ich habe vernommen, dass man sich in Brüssel sehr darüber wundert, dass die Länder trotz der vielen Bedenken zum Glücksspielstaatsvertrag weiter an ihrem Kurs festhalten. Wenn in den vergangenen Wochen von Sturheit und Uneinsichtigkeit beim Glücksspiel die Rede ist, kann damit nicht unser Vorgehen in Schleswig-Holstein, sondern allein das der Staatskanzleien in den anderen 15 Bundesländern gemeint sein. Die Stellungnahme der EUKommission zum Notifizierungsverfahren wird dies nach unserer Auffassung eindeutig belegen. Wir haben nur noch wenige Wochen, um das zu sehen.
Unsere Position vertritt mittlerweile auch der Deutsche Sportbund, und zwar im Spitzensport. In einem Gastbeitrag der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom vergangenen Freitag hat der Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga, Christian Seifert, einzig das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz für kompatibel mit dem EU-Recht gehalten. Der Glücksspielstaatsvertrag - so Seifert sei europarechtlich beanstandenswert und müsse gründlich überarbeitet werden.
Einige Stimmen hier im Landtag meinten in der Vergangenheit, wenn 15 Bundesländer eine andere Auffassung teilen, könne die gegenteilige Meinung
eines Einzelnen nicht richtig sein. Ich darf Sie daran erinnern: Galileo hat am Ende auch recht bekommen, als er sagte: Eppur si muove - und sie bewegt sich doch. In dem Zusammenhang möchte ich an eines erinnern: Es war schon einmal SchleswigHolstein - bei der Frage der Neuordnung des Rundfunkwesens -, das alleine gegen die anderen Bundesländer agiert hat. Die Konsequenz war, dass wir heute R.SH und private Fernsehsender haben. Ich bin gespannt, ob sich der Kollege Stegner hier hinstellt und sagt, auch das werde er wieder rückgängig machen, wenn er in der Regierung sitzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in unserem Gesetzentwurf weitgehende Veränderungen vorgenommen, wir haben aus den Stellungnahmen der Anhörung drei zentrale Punkte herausgehoben.
Erstens: Wir haben die Forderung nach einer hohen Qualität des Spielerschutzes nochmals konkretisiert. Mit ist kein Glücksspielgesetz und erst recht kein Glücksspielstaatsvertrag bekannt, der sich mit dem Thema Suchtprävention so intensiv auseinandersetzt, wie wir es getan haben.
Zweitens: Wir haben den Genehmigungsprozess für Veranstaltungs- beziehungsweise Vertrieblizenzen von Glücksspielen noch deutlicher formuliert.
Drittens: Wir werden als Erste die Suchtverbände und die Schuldner- und Insolvenzberatung - das ist gesetzlich fixiert - finanziell an den Einnahmen beteiligen.
Die Opposition redet gern von und mit Suchtverbänden, hat sich aber nie dazu durchringen können, diesen die dringend notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen. Frau Kollegin Heinold, ich würde mir wünschen, dass die Kommunen, beispielsweise auch die Stadt Kiel, von ihrer Automatensteuer, durch die sie 2010 immerhin 14,5 Millionen € eingenommen haben, auch die Suchtprävention ein wenig an den Einnahmen teilhaben ließen. Viele Kommunen tun dies bedauerlicherweise nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun zum Antrag der Grünen und ihrer Forderung nach einem Spielhallengesetz. In Schleswig-Holstein liegt die Zahl der Spielhallenkonzessionen seit 2000 stabil bei 443 bei gleichzeitigem Rückgang der Spielhallenstandorte von 370 auf 338. Dabei ist bemerkenswert, dass die Problematik vor allem in den Kommunen in Erscheinung tritt, die die weitreichenden
planungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten nicht nutzen, die ihnen die Baunutzungsverordnung ermöglicht. Als Liberaler und Landtagsabgeordneter vertrete ich weiterhin den Gedanken des Subsidiaritätsprinzips.
Einen kritischen Punkt möchte ich zum Antrag der Grünen besonders betonen. Wenn Sie bestehende Genehmigungen entziehen möchten, muss Ihnen bewusst sein, dass Sie in die Eigentumsrechte eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetriebe eingreifen. Ein solches Gesetz würde in der Folge Schadensersatzansprüche gegen das Land nach sich ziehen. Ein solches Gesetz sollten wir als Konsolidierungsland so nicht aufnehmen.
Ich teile die Auffassung des Kollegen Arp, dass wir im Ausschuss sowohl die Frage des Spielhallengesetzes als auch die von mir in wesentlichen Teilen mitgetragenen Überlegungen zur Verschärfung der Spielhallenverordnung intensiver diskutieren sollten. Ich wäre froh, wenn wir in beiden Punkten zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Ich sage Ihnen zu, dass wir uns an der Debatte konstruktiv beteiligen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin schon sehr verwundert über das Vorgehen hier mit den drei Lesungen. Sie haben das damit begründet, dass es ein wichtiges Gesetz sei. Wir haben hier schon elementare, wichtige Themen in zwei Lesungen diskutiert und verabschiedet. Ihr Vorgehen zeigt die falsche Prioritätensetzung, die die regierungstragenden Fraktionen vornehmen.
Ich finde, die heutige zweite Lesung - Frau Heinold hat es schon gesagt - ist ein schlechter Witz, absurdes Theater. Sie haben gerade versucht zu retten, was zu retten ist, indem Sie kurzfristig einen überarbeitenten Gesetzentwurf vorgelegt haben. In der dazugehörigen Presseerklärung betonen Sie, dass Suchtprävention keine Alibiveranstaltung sei. Da werde ich wirklich misstrauisch. Meiner Meinung nach - das ist auch das Ergebnis der Ausschussberatungen - steigt die Glücksspielsuchtgefahr dann, wenn das Angebot vergrößert ist.
Jetzt mit ein paar Trostpflästerchen zu kommen und zu sagen, wir wollen doch etwas in die Suchtprävention stecken, finde ich absurd. Herr Kubicki, das wäre ja so, als wenn Sie Schusswaffen freigeben wollen und gleichzeitig das Geld für Krankenhäuser aufstocken, damit die die Schusswaffenverletzungen kurieren können, beziehungsweise auch ein bisschen Geld für die Beerdigungskosten derjenigen geben, die von Schusswaffen getroffen werden oder durch sie sterben. Das ist doch der falsche Weg!
Ein zweiter Punkt zum Glücksspielstaatsvertrag! Was Sie im Rahmen der bundesweiten Debatte um den Glücksspielstaatsvertrag machen - dazu gehören auch die Debatte über den jetzigen Glücksspielgesetzentwurf und die dritte Lesung, die im August kommen soll -, hätte ich vielleicht vom Land Bayern erwartet. Die haben ja immer leicht separatistische Bestrebungen, angefangen bei der Ablehnung des Grundgesetzes 1949. Erwartet hätte ich das nicht - jedenfalls nicht, bevor ich Sie in diesem Hohen Hause kennengelernt habe - von CDU und FDP in Schleswig-Holstein. Sie stoßen sowohl mit Ihrem Gesetzentwurf als auch mit dem Zeitplan die anderen Bundesländer vor den Kopf. Gemeinsam mit dem unsäglichen Verhalten unserer Landesregierung bei der Diskussion über den Glücksspielstaatsvertrag brüskieren Sie in meinen Augen das übrige Deutschland. Sie richten einen Flurschaden im Föderalismus an, der in meinen Augen unsäglich ist.
Hören Sie auf mit Ihrer Politik, die in meinen Augen nur Destruktion und Kleinstaaterei zum Inhalt hat! Beenden Sie Ihre destruktive Politik!
Ihnen ist die geliehene Einstimmenmehrheit offensichtlich zu Kopf gestiegen; Sie blamieren mit Ihrer Halsstarrigkeit unser Land.
Herr Kubicki, Föderalismus hat nichts mit Pokern zu tun, Föderalismus hat etwas mit Ausgleich zu tun. Das Problem der Glücksspielsucht ist viel zu groß, um sich hier auf Kosten anderer Länder profilieren zu wollen.
Herr Kollege Schippels, habe ich Ihre Ausführungen zur möglichen alleinigen Positionierung Schleswig-Holsteins so zu verstehen, dass wir uns auch im Bereich von CCS nicht gegen die anderen 15 Bundesländer verhalten sollten?
Ich erwarte von einer Regierung, dass sie sich umfassend mit dem Problem der Spielsucht beschäftigt, und da geht es an erster Stelle um die Regelung existierender Lücken. Die größte Lücke - das ist inzwischen zum Glück auch erkannt - ist die Lücke des Automatenspiels. Unser aller Aufgabe ist es ich formuliere hier in Anlehnung an Lars Harms, der das in der letzten Landtagstagung ausführte; ich zitiere das mit Erlaubnis der Präsidentin -,