Ich erwarte von einer Regierung, dass sie sich umfassend mit dem Problem der Spielsucht beschäftigt, und da geht es an erster Stelle um die Regelung existierender Lücken. Die größte Lücke - das ist inzwischen zum Glück auch erkannt - ist die Lücke des Automatenspiels. Unser aller Aufgabe ist es ich formuliere hier in Anlehnung an Lars Harms, der das in der letzten Landtagstagung ausführte; ich zitiere das mit Erlaubnis der Präsidentin -,
Das fängt jetzt auch an. Wir haben den ersten Schritt getan, mit dem signalisiert wird, dass der richtige Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zumindest im Ausschuss weiter diskutiert werden wird. Lassen Sie uns an die Arbeit gehen! Gehen wir gemeinsam dieses Problem der Daddelautomaten an!
Ich möchte an dieser Stelle allerdings noch einmal darauf hinweisen, dass ich sehr skeptisch bin, was die Ergebnisse beim Glücksspiel angeht. Warum bin ich skeptisch? - Wir haben hier in der letzten Tagung auch schon über die Interessen geredet, die vertreten werden, über die Lobbyinteressen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal an die üppigen Gelder erinnern - wir haben das im Februar 2011 erfahren -, die von der Gauselmann AG, dem Marktführer für Spielautomaten, nicht nur an Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU gegangen sind, sondern auch an Bundestagsabgeordnete von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Insgesamt sind mehr als 1 Million € an diese Bundestagsabgeordneten geflossen. Da wundert es wirklich nicht mehr, dass wir heute, was das Automatenspiel angeht, in der zu konstatierenden Situation sind.
Die Gauselmann AG hat damals mitgeteilt, man hätte mit den Spenden nur um Verständnis für die Belange der Spielautomatenbetreiber werben wollte. Das ist denen damals offensichtlich auch gelungen. Jetzt haben wir, meine Damen und Herren, gemeinsam die Möglichkeit, auch die Unabhängigkeit von Gauselmann & Co. zu beweisen, und wir werden sehen, wie sich das an dieser Stelle weiterentwickeln wird.
Zum Schluss möchte ich sagen, das einzig Richtige, was wir tun können, ist erstens, dass Sie Ihren Gesetzentwurf in der Kieler Förde versenken, und zweitens, dass wir das Automatenspiel endlich besser reglementieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der ungewöhnliche Weg von drei Lesungen des vorliegenden Gesetzentwurfs von CDU und FDP mag zwar verwundern, aber ich möchte auf die Gründe für dieses sehr ungewöhnliche Verfahren nicht näher eingehen. Ich möchte vielmehr die Gelegenheit nutzen, um nochmals auf die Gefahren dieser Gesetzesinitiative hinzuweisen.
Das Glücksspiel ist kein Wirtschaftsgut wie jedes andere. Auch wenn die verschiedenen Glücksspielangebote in ihrem Suchtpotenzial variieren, birgt jede Spielform für sich gewisse Risiken für den Konsumenten. Hier ist und bleibt der Staat in der Verantwortung. Er muss diese Risiken ordnungsrechtlich eindämmen. Das ist seine Verpflichtung. Die Politik kann nicht einfach die Augen verschließen und die negativen Auswirkungen des Glücksspiels ausblenden.
Doch genau dies würde durch das vorliegende Glücksspielgesetz geschehen. Auch die aktuell überarbeitete Fassung, die einige grobe Fehler ausbügelt, ändert an dieser falschen Grundsatzentscheidung nichts.
Für den SSW habe ich wiederholt deutlich gemacht, dass bei einer Neuregelung des Glücksspiels nicht etwa ein möglichst freier Markt, sondern der umfassende Schutz der Spieler das übergeordnete
Ziel sein muss. Wir sind der Auffassung, dass sich dieses Ziel nur durch eine kohärente und bundeseinheitliche Regelung erreichen lässt. Ein landeseigenes Glücksspielgesetz orientiert sich in der vorliegenden Form nicht an der Suchtprävention als höchstes Gebot. Es zielt auf ein erhöhtes Steueraufkommen und ist dennoch finanzpolitisch höchst zweifelhaft.
Bis heute können weder die Entwicklung der Einnahmen noch die Höhe der anfallenden Kosten für die Versorgung zusätzlicher Suchtkranker verlässlich beurteilt werden.
Man kann es anscheinend nicht oft genug betonen: Das Einzige, was zu diesem Zeitpunkt sicher ist, ist, dass eine Ausweitung des Angebots auch die Spielsucht steigern wird. Es ist ganz einfach Fakt, dass das Glücksspiel suchtkrank machen kann und in manchen Fällen zu schweren Problemen für die Spieler und ihr soziales Umfeld führt. Das, was als Grundregel für den gesamten Suchtbereich gilt, gilt damit auch uneingeschränkt für das Glücksspiel. Je größer das Angebot, desto größer sind auch die individuellen und sozialen Folgeschäden.
Weltweit sind in diesem sensiblen Bereich Angebotsbeschränkungen ein zentraler Baustein aller präventiven Bemühungen. Das hat auch seinen guten Grund. Die Beschränkung des Angebots hat nachweislich den Effekt, dass damit auch die Zahl der Süchtigen begrenzt wird. Daher schließen wir uns auch der Forderung aus dem Bereich der Suchthilfe nach einem kleinen, konsequent regulierten Glücksspielmarkt in staatlicher Hand voll und ganz an. Eine Neuregelung muss sich an diesen Leitlinien orientieren. Alles andere ist fahrlässig.
Dies gilt in besonderem Maße für das Automatenspiel. Dieses höchst riskante Glücksspielangebot ist zumindest bis heute auch im aktuellen Staatsvertragsentwurf nicht ausreichend reguliert. Zwar finden sich hier zum ersten Mal Regelungen für Spielhallen, die eine Einschränkung der Zahl der Automaten und der Länge der Öffnungszeiten vorsehen, auch der Gewinnhöhe, aber eine wirklich effektive Eindämmung dieser problematischen Spielform sieht anders aus.
In über 10.000 Gaststätten stehen heute bundesweit über 200.000 Automaten. Ein effektiver Jugendschutz ist hier nicht einmal im Ansatz gewährleistet.
Natürlich muss diese Gefahrenquelle grundsätzlich über die Glücksspielverordnung des Bundes entschärft werden, doch auch die Aufnahme in den Staatsvertrag ist nötig, um das gewerbliche Auto
matenspiel ähnlich als Glücksspiel zu deklarieren und entsprechend zu regulieren. Dass hier die Interessen der Automatenwirtschaft vorrangig behandelt werden, ist ganz einfach beschämend und auch für uns nicht länger hinnehmbar.
Die Tatsache, dass sich im Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen - nur um diesen geht es hier heute - keine Regelung zur Lösung dieses dringenden Problems findet, zeigt einmal mehr den starken Einfluss der Lobbyisten.
Um es nochmals deutlich zu sagen: Wir können in diesem sensiblen Bereich keinen schleswig-holsteinischen Alleingang gebrauchen. Ein solcher Alleingang würde allein schon aus Kohärenzgründen vom Europäischen Gerichtshof kassiert werden. Das, was wir brauchen, ist eine bundeseinheitliche und an der Maßgabe des größtmöglichen Spielerschutzes orientierte Regelung, die endlich ein eingeschränktes und gut kontrollierbares Angebot möglich macht. Eine völlige Liberalisierung, wie sie jetzt vorgesehen ist, lehnen wir als SSW ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere von der SPD! Damit Sie nach der Rede von Herrn Beran nicht mit einem falschen Eindruck in die Sommerpause gehen, will ich einige Dinge, die er gesagt hat, berichtigen.
Erstens müssen Sie Folgendes wissen: Die höchste Automatendichte, die wir in Schleswig-Holstein haben, finden wir in Rendsburg. In Rendsburg hat jede Automatenhalle die Genehmigung der Kommune, und an der Spitze der Kommune sitzt nun mit Sicherheit kein CDU- oder FDP-Mann.
Wenn Sie mit dem Finger auf jemanden zeigen, dann müssen Sie auch hier daran denken, dass immer drei Finger auf Sie selbst zeigen.
Trotzdem sind wir uns bei der Beurteilung der Suchtgefahr einig. Das ist keine Frage. Es reicht aber nicht, uns immer in die Ecke derjenigen zu stellen, die für die Spielhallen sind. Sie sind da, wo Sie kommunalpolitische Verantwortung tragen - in
Die zweite Falschmeldung, die Sie, Herr Beran, verbreitet haben, ist, dass Sie sagen, dies hätte nichts mit Europarecht zu tun. Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Europa ist dann verantwortlich, wenn der Binnenmarkt betroffen ist. Wenn wir ein Gesetz beschließen, das das Internet öffnet - das wollen übrigens auch die anderen 15 Bundesländer, nämlich Lotto im Internet bewerben lassen, allerdings das staatliche Lotto -, ist das eine Frage des Binnenmarkts, und dann gibt es das Recht der EU, darauf Einfluss zu nehmen. Deshalb wird diese Frage in Brüssel natürlich besonders betrachtet.
Herr Kubicki und ich waren bei der EU-Kommission, haben dort unseren Vorschlag vorgestellt. Der Vorschlag war denen bekannt, sodass wir ihn nicht vorzustellen brauchten, aber wir haben über ihn diskutiert. Die Vertreter der Kommission haben dabei gesagt, das, was wir hier hätten, sei konform mit EU-Recht, es entspreche dem Recht und dem Anspruch, den die Kommission an den Binnenmarkt stelle. Darum geht es immer, wenn Sie solch eine Regelung planen.
Herr Beran, ich will diesen Gedanken jetzt fortführen, damit Sie sehen, dass Sie auch bei Folgendem falsch liegen. Wir haben ein ureigenes Interesse, im Lottoblock zu bleiben, weil wir als Schleswig-Holsteiner wissen, dass wir hier die größten Einnahmen erzielen. Von jedem Euro, der im Lottospiel fließt, gehen 40 ct in die Landeskasse. Wir haben auch in keiner Weise gesagt, dass wir aus dem Lottomonopol, aus dem Lottoblock, herauswollen. Es kann doch nicht angehen, dass Lotto, NordwestLotto, das Internet für sich in Anspruch nimmt, dass das aber für die Privaten wie Tipp24 und andere nicht gelten soll, dass die ins Ausland vertrieben werden. Wir wollen hier doch nur den Teil der Wertschöpfung, der sowieso im Markt erzielt wird.
Dann zur Besorgnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Lottoannahmestellen! Fragen Sie dort doch einmal, wie die Situation ist! Wenn Sie das tun, erfahren Sie, dass der Umsatz seit Bestehen des Glücksspielstaatsvertrags um 25 % zurückgegangen ist. Bei Oddset ist die Situation noch viel dramatischer. Dort sind es weit über 70 %. Oddset findet praktisch gar nicht mehr statt. Die Betreiber von Lottoannahmestellen haben nur ein Problem: Sie möchten gern für ein Produkt werben, von dem wir der Meinung sind, dass von ihm die geringsten Suchtgefahren im Vergleich zu allen anderen Produkten ausgehen. An dem Punkt befinden wir uns. Deswegen sollten Sie nicht behaupten, dass wir ge
gen die Annahmestellen wären, dass wir uns gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellten. Im Gegenteil, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben heute Sorge um ihre Arbeitsplätze, wenn die Umsätze weiter zurückgehen.
Ich möchte mit einer kurzen einleitenden Bemerkung beginnen. Ich glaube, zum Thema Spielhallen habe ich so gut wie gar nichts gesagt.
Ich komme zu meiner Frage. Meiner Ansicht nach ist es so, dass es hier bei der EU kein Genehmigungsverfahren im klassischen Sinne gibt, sondern ein Anzeigeverfahren. Können Sie mir sagen, wie Sie darauf kommen, dass es ein Genehmigungsverfahren geben muss?
Ich kann Ihnen das mit dem europäischen Binnenmarkt erklären. Jedes Mal, wenn Sie in das Internet gehen und die Landes- und die Bundesgrenzen überschreiten, hat das etwas mit der Freiheit des Binnenmarkts zu tun. Hier wird sich die EU einmischen, und zwar in der Frage, ob Verträge, die mit den Ländern und mit den Staaten geschlossen wurden, beeinträchtigt werden. Hier liegt das ureigene Interesse der EU. Es macht nichts, dass ich Ihnen das ein bisschen besser erkläre. Schön, dass Sie zugehört haben. Ich wollte nicht, dass Sie mit einem falschen Eindruck nach Hause gehen.
Ich denke, wir sollten die Sommerpause nutzen. Ich beauftrage die Regierung und die Ministerien, sich mit unseren Entwürfen auseinanderzusetzen. Dann gehen wir sicherlich gestärkt und mit der Kompetenz der gesamten Regierung in die dritte Lesung. Ich mache mir keine Sorgen darüber.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schippels, bei Ihrem Redebeitrag habe ich mich eben gefragt, wie Frau Jansen in Lübeck persönlich die rot-rot-grüne Mehrheit nutzt, um die baurechtlichen Möglichkeiten zum Vertreiben von Spielhallen in der Stadt zu nutzen.