(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Das ist parlamentarisch, oder was, Frau Präsidentin? - Zuruf von der SPD: Das war ehrlich!)
Solche Formulierungen sind doch nur dazu da, die Gerichte mit der Klärung der Frage zu behelligen, was denn eigentlich angemessen ist.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir wollen, dass die Eltern von den Schülerbeförderungskosten freigehalten werden. Weiter wollen wir, dass Sie das Gesetz dahin gehend ändern, dass die angestrebte juristische Auseinandersetzung zwischen dem Kreis Dithmarschen und der Landesregierung abgewendet wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zuwendungen des Landes zu den Schülerbeförderungskosten - das gilt es, hier herauszustellen - waren eine freiwillige Leistung, die das Land deshalb nicht mehr anbieten konnte, weil es in vielen anderen Bereichen über Jahrzehnte über seine Verhältnisse gelebt hat.
Die Rücknahme dieser freiwilligen Leistung war ein Ergebnis dieser rücksichtslosen Ausgabepolitik, die vor allem von den schleswig-holsteinischen Sozialdemokraten betrieben wurde.
Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag reagierte hierauf prompt und forderte das Land im vergangenen Sommer auf, wenn schon diese freiwillige Leistung zurückgenommen werden müsse, solle das Land - ich darf, mit Verlaub, zitieren - „eine gesetzgeberische Leitentscheidung“ zu einer „zwingenden Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten“ im Schulgesetz treffen. Also der Schleswig-Holsteinische Landkreistag, bei dem viele von Ihnen gestern Abend zum Sommerfest gewesen sind, hat dies eingefordert.
Um es klarzustellen: Die Forderungen einer zwingenden Elternbeteiligung an das Land zu richten, ist durchaus legitim. Dass nun aber die Landesregierung vonseiten vieler Kreisvertreter für eine Entscheidung an den Pranger gestellt wird, die die Kreise in ihrem höchsten Gremium selbst gefordert haben, ist schon höchst befremdlich.
Mir drängt sich jetzt auch die Frage auf: Warum richtet sich der Unmut gegen das Land und nicht gegen die Mitgliederversammlung des Landkreistages, die mit Beschluss vom 23. Juni 2010 diese Forderung an das Land erhoben hat?
Damit kommen wir zum Antrag von Herrn Buder. Tatsächlich zwingt das Land - wo ist er? - die Kreise in diesem Fall ganz offensichtlich nicht gegen den Willen ihrer gewählten Selbstverwaltung. Im Gegenteil. Die Kreise forderten mehrheitlich diese Entscheidung des Landes. Wie kann das Land die Kreise zu etwas zwingen, was die Kreise selbst vom Land gefordert haben?
Aber ich will klar herausstellen: Auch die FDPFraktion hätte sich diesen Streit gern erspart. Deshalb war es auch unser Wunsch, die zwingende Elternbeteiligung nicht vorzusehen, sondern es den Kreisen freizustellen, ob sie die Eltern an den Schulbuskosten für ihre Kinder beteiligen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Serpil Midyatli [SPD] - Zurufe - Heiterkeit)
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Die linke Seite darf machen, was sie will! - Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Das geht doch gar nicht! - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ja, genau! Kubicki auch! - Weitere Zurufe)
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Loedige. Ich bitte die Damen und Herren, sich zu mäßigen, und zwar auf allen Seiten des Hauses.
Meine Damen und Herren, die klare und eindeutige Forderung des Landkreistages hat auch uns zum Nachdenken gebracht, ob wir unsere Position mit vollstem Nachdruck weiterzuverfolgen haben.
Nun zum Antrag der LINKEN. Zu Punkt 1 Ihres Antrags zitieren Sie unvollständig. Denn es heißt in Artikel 28 Abs. 2 GG nicht, dass den Gemeinden und Kreisen das Recht gewährt werden müsse, alle Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln. Es heißt vielmehr:
„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.”
Im Rahmen der Gesetze! Auch die Gemeindeverbände, also auch die Kreise, haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Es gibt sowohl bei den Gemeinden als auch bei den Kreisen die ausdrückliche Einschränkung „im Rahmen der Gesetze“ beziehungsweise „nach Maßgabe der Gesetze“. Die LINKEN oder auch die SPD können das vielleicht ignorieren. Aber wir haben ein schleswig-holsteinisches Schulgesetz, und der Innenminister wird das Schulgesetz nicht ignorieren.
Unter Punkt 3 des LINKEN-Antrags wird es jedoch schon bedrohlich für den Rechtsstaat, denn dieser kann nur dahin gehend interpretiert werden, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag einen offenen Rechtsbruch begehen soll.
Die Beteiligung von Eltern an den Schulbuskosten kann man inhaltlich ablehnen. Der Landkreis Dithmarschen kann auch gegen die in Rede stehende Elternbeteiligung Klage einreichen. Das sollte er übrigens auch, wenn er einen Rechtsverstoß des Landes sieht. Dass aber Innenminister Schlie laut Gesetz gezwungen ist, das rechtswidrige Verhalten des Dithmarscher Kreistages zu verfolgen, ist vollkommen unzweideutig.
Durch die Missbilligung des Vorgehens des Innenministers begrüßt DIE LINKE einen klaren Rechtsbruch.
Hier sollten, ja müssen die Vertreter aller demokratischen Parteien diesem Antrag eine Absage erteilen. Die Zustimmung zu diesem Antrag öffnet der politischen Willkür Tür und Tor.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort hat die Frau Abgeordnete Anke Erdmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kalinka, es ist wirklich originell, dass Sie in Zusammenhang mit solchen Haushaltsfragen von Rissen reden. Ich erinnere mich noch an die letzten Haushaltsberatungen und daran, wer da für Risse innerhalb der Regierungsfraktionen verantwortlich war.
Heute haben wir aufgrund des Dringlichkeitsantrags der LINKEN eine Chance, hier noch einmal über die Schülerbeförderungskosten zu reden. Eigentlich bietet sich Ihnen von CDU und FDP eine Chance. Die Chance in der Debatte heute liegt nicht darin, dass wir eine Grundsatzdebatte führen. Die haben wir nämlich im Zusammenhang mit dem Haushalt geführt. Die gesamte Opposition hat ja namentliche Abstimmung gegen diese Kürzung der
Jetzt geht es uns darum, einen Lösungsweg aufzuzeigen. Wir halten den Vorschlag, den wir machen, für pragmatisch und kostenneutral fürs Land. Er bietet eine schnelle Hilfe und geht auf das ein, was Frau Loedige hier gerade skizziert hat.
Es ist keine Grundsatzposition der Grünen. Wir wollen die Latte so niedrig hängen, damit Sie auch drüberspringen können.