Zum vorliegenden Gesetzentwurf und der Interessenvertretung für alle Bürger! Mit welcher Begründung will man andere gesellschaftlichen Gruppen von diesem Privileg ausschließen? Ihre Idee, einen Seniorenbeirat zentral zu organisieren, ist aus Ihrer Sicht eine Form, das zu organisieren. Meine Erfahrung sagt, die Senioren organisieren selbst vor Ort, gestalten das selbst. Seniorenarbeit wird dadurch nicht schlechter, im Gegenteil, vielleicht sogar besser. Das muss jeder selbst entscheiden.
Wir sollten uns auf das wirklich Notwendige beschränken. Deswegen sage ich: Kleine verpflichtenden neuen Strukturen, sondern Seniorenbeiräte sollten ihre Arbeit vor Ort so gestalten, wie sie es selbst für richtig ansehen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation der Seniorinnen und Senioren in unserem Land, ihre Möglichkeiten der Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben beschäftigen uns in Plenardebatten immer wieder. Uns allen ist bekannt, dass die Anzahl älterer Menschen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung kontinuierlich zunimmt. Diese demografische Entwicklung stellt Anforderungen an uns ebenso wie an die Kommunen, was die Bereitstellung altengerechten Wohnraums, angemessener Infrastruktur sowie die Versorgung mit medizinischen und pflegerischen Angeboten angeht.
Seniorinnen und Senioren verfügen über einen Schatz an beruflichen Erfahrungen, sozialer Sensibilität und ehrenamtlicher Einsatzfreude. Die Lebenserfahrung der Älteren muss in die gesellschaftspolitische Entscheidungsfindung eingebracht werden.
Der Gesetzentwurf der LINKEN, übrigens fast wortgenau übereinstimmend mit entsprechenden Gesetzen in den Ländern Berlin und Mecklenburg
Vorpommern, unternimmt nun den Versuch, die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Schleswig-Holstein zu stärken. Viele der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Artikel finden unsere Unterstützung. Dies gilt insbesondere - das wird Sie nicht verwundern - für § 47 d der Gemeindeordnung in Schleswig-Holstein, der sich so in unserem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wiederfindet. Diese Änderung der Gemeindeordnung wird seit Jahren vom Altenparlament gefordert und von uns Sozialdemokraten unterstützt.
Wer also die Beteiligung der Seniorinnen und Senioren an der Willensbildung insbesondere auf kommunaler Ebene will, der kann sich dieser grundsätzlichen Forderung der Seniorinnen und Senioren in unserem Land eigentlich nicht verschließen. Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten hängen nämlich zurzeit ganz konkret davon ab, ob sie einen Anspruch auf Gehör und Mitsprache haben oder ihnen solche Möglichkeiten je nach Klugheit der kommunalen Gremien gewährt werden. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Seniorenbeiräte im Land fordern diesen rechtlichen Anspruch ein und sind nicht gewillt, ihre Mitwirkungsmöglichkeiten als Gnadenakt zu empfangen.
Einer intensiven Diskussion, insbesondere auch mit den organisierten Seniorinnen und Senioren, bedürfen die vorgeschlagenen Mitwirkungsmöglichkeiten und die rechtliche Stellung des nach dem Gesetzentwurf neu zu bildenden Landesseniorenbeirats. Seniorenbeiräte in den Kommunen werden auf höchst unterschiedliche Weise gebildet, teils durch Urwahl, teils durch Delegationen aus Seniorenorganisationen und Wohlfahrtsverbänden, teils durch Mischformen. Ob diese unterschiedliche demokratische Legitimation den hier vorgeschlagenen Rechten eines neuen Landesseniorenbeirats zugrunde gelegt werden kann, bedarf unseres Erachtens einer genauen Prüfung.
Ebenso bedarf § 7, der sich mit den Befugnissen des Landeseniorenbeirats beschäftigt, der Diskussion mit den Betroffenen. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, ein ehrenamtlich tätiger Landesseniorenbeirat könne in gleichem Umfang wie ein Parlament die Arbeit einer Landesregierung begleiten.
Auch hier bedarf es noch intensiver Beratungen mit dem Landesseniorenrat und in den Fachausschüssen.
Wenn man, wie DIE LINKE, einen Gesetzentwurf aus einem anderen Bundesland übernimmt, kann es vorkommen, dass man einen wichtigen Teil der bewährten Praxis der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren in unserem Bundesland aus dem Blick verliert. Ich meine hier die segenreiche Institution des Altenparlaments. Seit 23 Jahren können die Seniorinnen und Senioren ihre Anliegen einbringen, diskutieren und beschließen. Zu ihren Beschlüssen nehmen die Fraktionen und die Landesregierung Stellung, und diese Stellungnahmen werden in einer Nachbereitungsveranstaltung zum Altenparlament von den Seniorinnen und Senioren bewertet.
Alle Seniorinnen und Senioren, die sich auch in „Bundesgremien“ einbringen, berichten immer wieder, dass die Seniorinnen und Senioren anderer Bundesländer sie um dieses Gremium im Land Schleswig-Holstein beneiden.
Frau Kollegin, gestatten Sie bitte eine Bemerkung von hier oben. - Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, etwas ruhiger zu sein und der Rednerin Aufmerksamkeit zu schenken!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Aber ich bin da nachsichtig. In höherem Alter lässt die Konzentrationsfähigkeit um diese Uhrzeit vielleicht bei manchen schon etwas nach.
Andere Seniorinnen und Senioren in anderen Bundesländern finden unser Altenparlament nachahmenswert. Eine solch bewährte Einrichtung sollte unbedingt Bestandteil eines Seniorenmitwirkungsgesetzes Schleswig-Holstein sein.
Der Landtagspräsident hat es zur Eröffnung des 21. Altenparlaments im Jahr 2009 wunderbar formuliert:
Willensbildung ein und wird vom Land wie von der Landesregierung als Impulsgeber für ihre Entscheidungen geschätzt.“
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich sage ausdrücklich hinzu: Liebe machtvolle Gruppe der Seniorinnen und Senioren in diesem Parlament, wie Werner Kalinka es beschrieben hat!
Seniorinnen und Senioren wollen als geachtete und gleichberechtigte Bürger anerkannt und behandelt werden. Ich möchte für meine Fraktion ausdrücklich hinzufügen, dass nach unserem Verständnis liberale Seniorenpolitik Jung und Alt gleichermaßen angeht, weil sie das Gegeneinander der Generationen verhindern und das Miteinander erreichen soll.
Seniorinnen und Senioren wollen und sollen in Verantwortung für die Gesellschaft selbst zu Wort kommen und eigene politische Vorstellungen vertreten. Deshalb unterstützt meine Partei und Fraktion schon immer die Einrichtung von Vertretungen, die diesem Ziel dienen.
Meine Damen und Herren, wir alle erleben tagtäglich in der politischen Arbeit insbesondere auf Kommunalebene die rege Beteiligung und Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben, organisiert in Seniorenbeiräten. Wir unterstützen die Schaffung von Seniorenbeiräten, sind aber der Ansicht, dass die bestehende Regelung des § 47 d der Gemeindeordnung in der vorliegenden Form völlig ausreichend ist.
Meine Damen und Herren, wenn Sie den bisherigen und vorherigen Tagesordnungspunkt aufmerksam verfolgt haben, wird Ihnen aufgefallen sein, dass die Regierungskoalition in ihrem Entwurf zur Reform der kommunalen Verfassung keine Änderung darin vorgesehen hat.
Unsere Kommunen sind reif genug zu entscheiden, welche Beiräte sie einrichten wollen. Wer von Ihnen Kommunalpolitiker mit Herz ist, wird mir mit Sicherheit zustimmen. Die Vielzahl der bestehenden Seniorenbeiräte zeigt, dass die Regelung erfolgreich genutzt wird. Strikte Vorgaben benötigen die Kommunen nicht.
Auf Landesebene - auch das ist hier schon gesagt worden, aber es muss immer wieder erwähnt werden - gibt es den Landesseniorenrat, der als Dachorganisation die Interessen der älteren Generation gegenüber Parlament und Regierung sowie der Öffentlichkeit vertritt. Das Land unterstützt den Seniorenrat und andere Netzwerke mit jährlichen Zuschüssen.
Meine Damen und Herren, Seniorinnen und Senioren haben darüber hinaus wie jeder andere Bürger die Möglichkeit, sich am normalen Prozess der politischen Willensbildung zu beteiligen. Mein Kollege Werner Kalinka hat ausdrucksvoll aufgezeigt, wie die Situation hier im Parlament ist, und auch ich gehöre zu denjenigen, die zur politischen Willensbildung beitragen.
Auch in diesem Hohen Haus wird die Beteiligung und Mitwirkung gefördert, nämlich im Altenparlament, für dessen Fortführung sich meine Fraktion ich glaube auch alle anderen Fraktionen - ausdrücklich einsetzt. Aus dem Altenparlament - so ist meine Erfahrung und Wahrnehmung - kommen viele Vorschläge und Initiativen. Ich füge gern hinzu das ist das Erleben, das wir immer wieder haben -, dass nach meinem Eindruck und meiner Wahrnehmung die Alten in diesem Parlament sehr selbstbewusst ihren Platz im politischen Geschehen beanspruchen und wahrnehmen.
Meine Damen und Herren, es stellt sich also die Frage, welchen Gewinn der von der Fraktion Die LINKE vorgelegte Gesetzentwurf zu ohnehin schon bestehenden Regelungen und dem gelebten Engagement der Seniorinnen und Senioren hat. Wichtig ist für meine Fraktion, nicht pseudohaft Beteiligungsrechte zu fordern, die keinen wesentlichen Fortschritt zum bisherigen Stand erbringen, sondern in allen Politikfeldern vernünftige Seniorenpolitik zu betreiben und die Interessen von Seniorinnen und Senioren mit einzubeziehen.
Ich möchte bewusst hervorheben, was diese Regierungskoalition schon bewiesen hat: So setzt diese Regierungskoalition einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich der Pflegepolitik. Unser Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg hat eine einheitliche Informationsplattform „Wege zur Pflege“ initiiert.
Trotz der bedrückenden Haushaltslage wurde die Anzahl der staatlich geförderten Ausbildungsplätze im Pflegebereich erhöht. Die Wohnraumförderung kann in diesem Zusammenhang als weiteres gutes Beispiel dienen; auch diese ist trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung auf dem Niveau der vergangenen Jahre geblieben. Ein Programmschwerpunkt bleibt weiterhin die Förderung preiswerten Wohnraums für ältere Menschen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, ich kann schon jetzt ankündigen, dass meine Fraktion den Gesetzentwurf in dieser Form keinesfalls mittragen wird. Wir werden sehen, was die Beratung im Ausschuss bringt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Viertel aller Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind 60 Jahre alt oder älter. Mit dem demografischen Wandel wächst der Anteil der Älteren in unserer Bevölkerung. Ältere Menschen sind heute in der Regel besser ausgebildet, aktiver und gesünder als in jeder Generation davor. Das haben wir dem medizinischen Fortschritt und den besseren Lebensbedingungen zu verdanken. Auch wir alle wollen sicherlich gern an dieser erfreulichen Entwicklung teilhaben. Diese Entwicklung ist Teil des demografischen Wandels.
Der demografische Wandel ist wie eine Medaille mit zwei Seiten: Auf der einen Seite ist er eine Herausforderung, auf der anderen Seite ist er eine Chance. Zu dieser Chance gehört eine bessere Bürgerbeteiligung. Das gilt auch für ältere Menschen. Nicht nur beim Altenparlament - wo wir uns alle einig sind, auch wir Grüne wollen, dass das Altenparlament bestehen bleibt -, sondern auch bei allen anderen Fragen. Nicht nur bei den Themen Gesundheit und Pflege, auch bei Bauen und Wohnen, bei Integration und Verbraucherschutz, überall gibt es spezifische Interessen Älterer, die berücksichtigt werden müssen.