Jens-Uwe Dankert

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Glückwünsche. Mit 66 Jahren - ich möchte Ihnen allen Mut machen - fängt das Leben erst an.
Wir befassen uns zum wiederholten Mal hier im Plenum des Schleswig-Holsteinischen Landtags mit dem Ehrenamt, und das mit Recht, denn wir alle wissen nur zu gut, dass bürgerliches Engagement eine wesentliche Säule unserer Gesellschaft ist. Es ist vorhersehbar, dass angesichts immer knapper werdender Haushaltskassen die Bedeutung des Ehrenamts weiter steigen wird.
Auf der Besuchertribüne erkenne ich viele Ehrenamtliche, auch ehrenamtliche Jugendliche bei den Jugendfeuerwehren. Allen voran sehe ich dort Dr. Rinke aus Bosau, den ich ganz besonders herzlich begrüße.
Meine Damen und Herren, liebe Jugendliche, Sie alle können sich als Stellvertreter derjenigen fühlen, die in ehrenamtlicher Weise für unsere Gesellschaft tätig sind. Sie alle machen unsere Gesellschaft reicher.
Die Förderung des Ehrenamtes und der Abbau bürokratischer Hemmnisse waren von Beginn an wesentliche Ziele der Regierungsfraktionen. Ich sage deutlich: Wir werden weiterhin alles tun, um die Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige zu verbessern.
Im Bericht der Landesregierung zum Ehrenamt aus dem Mai 2011 hat der Finanzminister bereits deutlich gemacht, wo und wie nachhaltig Fortschritte erzielt worden sind. Aber auf den erzielten Fortschritten wollen wir uns keineswegs ausruhen. Es geht uns vielmehr darum, die Initiative für das Ehrenamt in unserem Land fortzusetzen.
In den letzten Wochen wurde die Überarbeitung der EU-Arbeitsrichtlinie und ihre Auswirkung auf das Ehrenamt öffentlich diskutiert. Die vielen ehrenamtlich Tätigen in unserem Land sind in Sorge, und das mit Recht, dass sie nach den Plänen der EU-Kommission in ihrem freiwilligen Engagement beschränkt werden. Diese Befürchtungen dürfen keinesfalls Realität werden.
Deshalb muss sich die Landesregierung nachdrücklich dafür einsetzen, dass nicht auch unsere Ehrenamtler Opfer des gelegentlichen Brüsseler Regulierungswahns werden. Ein wenig mehr Sensibilität und Bürgernähe bei der europäischen Gesetzgebung wären durchaus wünschenswert.
Meine Damen und Herren, der Innen- und Rechtsausschuss hat sich im Rahmen einer Anhörung ausführlich mit dem Thema Ehrenamt befasst. Diese hat deutlich gemacht, dass Handlungsbedarf bei der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der finanziellen Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten besteht. Auch da muss sich die Landesregierung weiterhin für die bereits im Bericht des Finanzministers vorgeschlagene Vereinheitlichung der Einkommensfreibeträge auf höherem Niveau und die entsprechenden Verbesserungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts einsetzen.
Meine Damen und Herren, die vielen Diskussionsveranstaltungen in Schulklassen anlässlich der bevorstehenden Wahl zeigen uns, auf wie viel Interesse und Zuspruch politisches Ehrenamt stößt. Warum aber bedarf es erst einer Landtagswahl, um jungen Menschen Politik näherzubringen? Wir wollen, dass in Schulen kontinuierlich stärker für das kommunalpolitische und gesellschaftliche Ehrenamt geworben wird.
Als Leiter einer ehrenamtlich tätigen Organisation in Ostholstein weiß ich sehr wohl, meine Damen und Herren, wie wichtig es ist, gerade junge Menschen zum Einsatz für die Gemeinschaft zu ermuntern.
Das Ehrenamt braucht Anerkennung und muss mit seiner Bedeutung für unsere Gesellschaft wahrgenommen und - ich betone das - wertgeschätzt werden. Auch wenn die Leistung des Ehrenamtes nicht wirklich in Euro und Cent zu beziffern ist, so hat sie doch einen unschätzbaren Wert. Als liberaler Politiker füge ich besonders gern hinzu, dass bürgerschaftliches Engagement natürlich auch Ausdruck von Freiheit ist. Viele Menschen auf der Welt würden sich gern ehrenamtlich engagieren, dürfen es aber nicht, können es nicht oder stoßen dauernd an Grenzen. Das ist sehr, sehr bedauerlich. Da haben wir es hier in unserem Lande gut. Ich meine, wir alle hier im Hohen Hause haben mit der Debatte heute den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern in großer Einigkeit - das gefällt mir gut - unseren Respekt gezollt.
Meine Damen und Herren, dies war meine letzte Rede im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Ich danke Ihnen für Ihre Zusammenarbeit und wünsche Ihnen alles erdenklich Gute.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal danke ich Herrn Minister Schlie und seinen Mitarbeitern im Ministerium für den umfangreichen Bericht. An die Grünen gerichtet: Ich finde es gut, dass wir auf der Grundlage Ihrer Initiative einen kompletten La
gebericht bekommen haben. Allerdings, lieber Herr Kollege Voß - das sage ich auch in Richtung von Andreas Beran -, haben ich und meine Fraktion hinsichtlich der Bewertung der darin enthaltenen Aussagen eine andere Sichtweise.
Sowohl im Innenministerium als oberster Katastrophenschutzbehörde als auch im Justizministerium als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde wurden detaillierte, sehr konkrete Vorkehrungen für den Fall eines Reaktorunfalls in Schleswig-Holstein getroffen. Die Annahmen, Kriterien und Maßgaben, die diesen Planungen zugrunde liegen, sind aus der Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesministerien und -behörden und den anderen Bundesländern sowie aus der Kooperation innerhalb der EU in den Bereichen der Katastrophenschutz- und Strahlenschutzforschung entstanden.
Ich will nicht auf die Details der Antworten auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen, möchte aber doch für meine Fraktion deutlich machen, dass im Ergebnis dieses hohen Forschungs- und Planungsaufwands sowie der Einbeziehung von Erfahrungen aus dem Reaktorunfall in Tschernobyl und anderen Ereignissen die Katastrophenschutzbehörden in unserem Land Schleswig-Holstein insgesamt gut auf die breite Palette an denkbaren Notfällen vorbereitet sind.
Meine Damen und Herren, alle Maßnahmen für den Fall eines Reaktorunfalls sind in einem Sonderkatastrophenschutzplan zusammengefasst. Nach diesem besteht eine klare Struktur der Helfer, die im Ernstfall bereitstehen. Alle notwendigen Maßnahmen sind genau festgelegt und in den vergangenen Jahren mehrfach unter Einbeziehung der Bevölkerung geübt worden. Ausreichende Kapazitäten zur Evakuierung und Versorgung der Bevölkerung, unter anderem - das ist schon angesprochen worden - mit Jodtabletten, sind gegeben. Ferner sind rasche Alarmierung und genaue Information der Katastrophenschutzbehörden und der Bevölkerung sichergestellt.
Aufgrund der Befugnisse der Katastrophenschutzbehörde und der Vorschriften für die Besetzung der Atomkraftwerke im Falle eines Unfalls scheint mir eine derart ungeordnete Situation und unsichere Informationslage wie in Japan nach den Ereignissen in Fukushima bei uns schwer vorstellbar, wenn nicht ausgeschlossen zu sein.
Meine Damen und Herren, dazu möchte ich Ihnen ein aktuelles Beispiel nennen: Am 14. November Sie erinnern sich vielleicht - kam es im Kernkraftwerk Brokdorf zu einem ungefährlichen, aber den
noch meldepflichtigen Zwischenfall. Die Betreiber des Akw sind ihrer Meldepflicht innerhalb der vorgesehenen Frist nachgekommen. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration als Atomaufsichtsbehörde hat die Öffentlichkeit sofort unterrichtet. Die Ursachen des Störfalls werden nun untersucht und entsprechende Erkenntnisse für die Zukunft hoffentlich gewonnen. Sie sehen: Schon bei kleinen Zwischenfällen, bei denen keine Gefahr für die Bevölkerung besteht, läuft ein geordnetes Verfahren zur Information und zum Schutz der Bevölkerung an.
Selbstverständlich hoffen wir alle, dass es niemals zu einem Unfall in einem unserer drei Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein kommt - eine Gefahr darauf haben die Grünen ganz richtig hingewiesen -, die trotz der bereits erfolgten Abschaltung der Akws Brunsbüttel und Krümmel und der vorgesehenen Abschaltung des Akw Brokdorf spätestens im Jahr 2021 keinesfalls gebannt ist.
Die Antwort des Innenministeriums auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt deutlich, dass unser Land auf einen Reaktorunfall gut vorbereitet ist und entsprechende professionelle Maßnahmen einleiten wird. Für eine ständige Verunsicherung der Bürger und eine Politik der Angst bleibt in diesem Zusammenhang kein Raum.
Meine Damen und Herren, ich erwarte eine sachliche Debatte im zuständigen Ausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen aus unserer politischen und persönlichen Erfahrung, dass ehrenamtliche Arbeit für unser Land unverzichtbar und unersetzlich ist. Bürgerliches Engagement ist eine wesentliche Säule unserer Gesellschaft.
Was in Deutschland und in Schleswig-Holstein Tag für Tag auf den Gebieten Sport, Soziales, Kultur und den vielen sonstigen im Bericht aufgezählten Handlungsfeldern geleistet wird, wäre ohne den selbstlosen Einsatz von Millionen sich ehrenamtlich engagierender Menschen nicht möglich. Ihnen gilt unser ganzer Respekt.
Ich sage angesichts der knappen Mittel in den Haushaltskassen und der damit einhergehenden Konzentration des Staates auf seine Kernaufgaben voraus, dass die Bedeutung des Ehrenamtes immer weiter steigen wird. So prophezeit es auch der sehr detaillierte Bericht des Finanzministers. Ihnen, Herr Minister und Ihren Mitarbeitern gebührt an dieser Stelle unser Dank.
Dieser Bericht ist auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen angefertigt worden und dient uns nun neben der bereits erfolgten schriftlichen Anhörung als solide und konkrete Grundlage, Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten im Ehrenamt zu erkennen sowie entsprechende gesetzliche Grundlagen zu ändern und zu entwickeln. Unterschiedliche Begrifflichkeiten in den verschiedenen Rechtsgebieten, zum Beispiel Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht, sind nicht nur hemmend und für die betroffenen Ehrenamtler schwer nachzuvollziehen, nein, sie bewirken auch eine enorme Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Das kann und darf zukünftig nicht mehr gewollt sein.
Die Förderung des Ehrenamts und der Abbau bürokratischer Hemmnisse in Schleswig-Holstein waren nicht zuletzt deshalb von Beginn an eines der wesentlichen Ziele bei den Regierungsfraktionen in dieser Legislaturperiode, und sie bleiben es auch weiterhin.
- Danke, Herr Kalinka. Das haben Sie ja schon sehr deutlich gemacht. - Damit sind auf dem Weg zu besseren Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige bereits zahlreiche nachhaltige Fortschritte erzielt worden. Allein schon die bisherigen Debatten zu diesem Thema hier im Hohen Haus haben gezeigt, dass alle Fraktionen den ehrenamtlich Tätigen in unserem Land hohen Respekt zollen. Darüber freue ich mich sehr.
Unsere Landesregierung überprüft laufend die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement. So ist beispielsweise die Mustersatzung für die Feuerwehren überarbeitet worden, um der zunehmenden Trennung von Wohnort und Arbeitsstätte Rechnung zu tragen. Wir begrüßen auch die Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage für das Betreuungswesen.
Die Entschädigungsverordnung - damit kommen wir zum Geld - ist zuletzt zum 1. Dezember vergangenen Jahres an die aktuelle Preisentwicklung angepasst und um 8 % angehoben worden. Gesetzlich ist bereits jetzt eine regelmäßige turnusmäßige Überprüfung vorgeschrieben, die die Werthaltigkeit der Entschädigung gewährleisten soll.
Eine Erhöhung der Entschädigung für das Ehrenamt im kommunalen Bereich - lassen Sie mich an dieser Stelle eine sehr persönliche Bemerkung einfügen: und leider auch von den von mir sehr geschätzten Feuerwehren - kann nicht unmittelbar von der Landesregierung bewirkt werden. Lediglich die festzusetzenden Höchstbeträge können von hier aus angehoben werden. Die Kommunen vor Ort können und müssen entscheiden, ob sie den Ehrenamtlern mehr zahlen wollen und ob sie das überhaupt können.
Als FDP hat uns natürlich besonders gefreut, dass das CDU-geführte Finanzministerium unsere Kritik an den unterschiedlichen Regelungen zur Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen, rechtlichen und privaten Bereich teilt. Wir begrüßen es, wenn eine entsprechende Initiative zur Vereinheitlichung der Einkommensteuerfreibeträge auf hohem Niveau von Schleswig-Holstein ausgeht. Ich bin mir natürlich bewusst, dass wir dazu dann die Unterstützung der Bundesregierung und von Finanzminister Dr. Schäuble benötigen.
Es gilt für uns den Nutzen der ehrenamtlichen Tätigkeiten zu erhalten und nach Möglichkeit nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels noch zu steigern. Wir müssen die Rahmenbedingungen weiter ständig verbessern und optimieren. Genau das werden wir tun. Ich hoffe, wir sind uns hier im Hohen Haus darüber alle einig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich sage ausdrücklich hinzu: Liebe machtvolle Gruppe der Seniorinnen und Senioren in diesem Parlament, wie Werner Kalinka es beschrieben hat!
Seniorinnen und Senioren wollen als geachtete und gleichberechtigte Bürger anerkannt und behandelt werden. Ich möchte für meine Fraktion ausdrücklich hinzufügen, dass nach unserem Verständnis liberale Seniorenpolitik Jung und Alt gleichermaßen angeht, weil sie das Gegeneinander der Generationen verhindern und das Miteinander erreichen soll.
Seniorinnen und Senioren wollen und sollen in Verantwortung für die Gesellschaft selbst zu Wort kommen und eigene politische Vorstellungen vertreten. Deshalb unterstützt meine Partei und Fraktion schon immer die Einrichtung von Vertretungen, die diesem Ziel dienen.
Meine Damen und Herren, wir alle erleben tagtäglich in der politischen Arbeit insbesondere auf Kommunalebene die rege Beteiligung und Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben, organisiert in Seniorenbeiräten. Wir unterstützen die Schaffung von Seniorenbeiräten, sind aber der Ansicht, dass die bestehende Regelung des § 47 d der Gemeindeordnung in der vorliegenden Form völlig ausreichend ist.
Meine Damen und Herren, wenn Sie den bisherigen und vorherigen Tagesordnungspunkt aufmerksam verfolgt haben, wird Ihnen aufgefallen sein, dass die Regierungskoalition in ihrem Entwurf zur Reform der kommunalen Verfassung keine Änderung darin vorgesehen hat.
Unsere Kommunen sind reif genug zu entscheiden, welche Beiräte sie einrichten wollen. Wer von Ihnen Kommunalpolitiker mit Herz ist, wird mir mit Sicherheit zustimmen. Die Vielzahl der bestehenden Seniorenbeiräte zeigt, dass die Regelung erfolgreich genutzt wird. Strikte Vorgaben benötigen die Kommunen nicht.
Auf Landesebene - auch das ist hier schon gesagt worden, aber es muss immer wieder erwähnt werden - gibt es den Landesseniorenrat, der als Dachorganisation die Interessen der älteren Generation gegenüber Parlament und Regierung sowie der Öffentlichkeit vertritt. Das Land unterstützt den Seniorenrat und andere Netzwerke mit jährlichen Zuschüssen.
Meine Damen und Herren, Seniorinnen und Senioren haben darüber hinaus wie jeder andere Bürger die Möglichkeit, sich am normalen Prozess der politischen Willensbildung zu beteiligen. Mein Kollege Werner Kalinka hat ausdrucksvoll aufgezeigt, wie die Situation hier im Parlament ist, und auch ich gehöre zu denjenigen, die zur politischen Willensbildung beitragen.
Auch in diesem Hohen Haus wird die Beteiligung und Mitwirkung gefördert, nämlich im Altenparlament, für dessen Fortführung sich meine Fraktion ich glaube auch alle anderen Fraktionen - ausdrücklich einsetzt. Aus dem Altenparlament - so ist meine Erfahrung und Wahrnehmung - kommen viele Vorschläge und Initiativen. Ich füge gern hinzu das ist das Erleben, das wir immer wieder haben -, dass nach meinem Eindruck und meiner Wahrnehmung die Alten in diesem Parlament sehr selbstbewusst ihren Platz im politischen Geschehen beanspruchen und wahrnehmen.
Meine Damen und Herren, es stellt sich also die Frage, welchen Gewinn der von der Fraktion Die LINKE vorgelegte Gesetzentwurf zu ohnehin schon bestehenden Regelungen und dem gelebten Engagement der Seniorinnen und Senioren hat. Wichtig ist für meine Fraktion, nicht pseudohaft Beteiligungsrechte zu fordern, die keinen wesentlichen Fortschritt zum bisherigen Stand erbringen, sondern in allen Politikfeldern vernünftige Seniorenpolitik zu betreiben und die Interessen von Seniorinnen und Senioren mit einzubeziehen.
Ich möchte bewusst hervorheben, was diese Regierungskoalition schon bewiesen hat: So setzt diese Regierungskoalition einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich der Pflegepolitik. Unser Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg hat eine einheitliche Informationsplattform „Wege zur Pflege“ initiiert.
Trotz der bedrückenden Haushaltslage wurde die Anzahl der staatlich geförderten Ausbildungsplätze im Pflegebereich erhöht. Die Wohnraumförderung kann in diesem Zusammenhang als weiteres gutes Beispiel dienen; auch diese ist trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung auf dem Niveau der vergangenen Jahre geblieben. Ein Programmschwerpunkt bleibt weiterhin die Förderung preiswerten Wohnraums für ältere Menschen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, ich kann schon jetzt ankündigen, dass meine Fraktion den Gesetzentwurf in dieser Form keinesfalls mittragen wird. Wir werden sehen, was die Beratung im Ausschuss bringt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal danke ich dem Ministerium für Bildung und Kultur für den ausführlichen und umfassenden Bericht. Herr Minister Klug, ich füge gern hinzu: Ich finde es richtig und wichtig, dass Sie am Tag der Befreiung am 8. Mai die Gedenkstätte in Ahrensbök besucht haben. Mich hat beeindruckt, was Sie dort gesagt haben. Ich darf sagen, Sie haben genau die richtigen Worte gefunden, um die Bedrückung der Menschen zu erfassen. Mein Respekt dafür.
Herr Kollege Wengler hat das auch gesagt. Ich möchte mich auch beim SSW und bei Anke Spoorendonk bedanken, dass sie das Thema in den Landtag eingebracht hat. Hier steht es auch richtig zur Diskussion. Ich finde, hier bringt es auch noch einmal etwas für die Öffentlichkeitswirkung.
Meine Damen und Herren, mit der Gründung der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten im Jahr 2002 hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, authentische Orte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, wie in Ladelund, Kaltenkirchen, Ahrensbök oder Husum-Schwesing, zu erhalten und die Aufklärungsarbeit darüber zu fördern.
Zur Neulandhalle in Dieksanderkoog ist schon viel gesagt worden. Ich möchte ergänzen: Auch die Neulandhalle in Dieksanderkoog kann eine würdige Gedenkstätte werden, wenn das die Menschen in Dithmarschen wollen und das in breitem gesellschaftlichen Konsens kundtun.
Die Landesregierung berichtet über die Gedenkstättenarbeit in Schleswig-Holstein insbesondere in Bezug auf die Stätten des Gedenkens an die nationalsozialistische Terror- und Gewaltherrschaft. Diese Gedenkstätten sind Einrichtungen, die angesichts einer heranwachsenden Generation, für die solche Gräueltaten weit abseits des Vorstellbaren liegen, von besonderer Bedeutung sind. Sie sollen die Erinnerung an diese furchtbare Zeit lebendig halten und den kommenden Generationen stets eine Warnung sein.
Nach Ansicht der FDP-Fraktion macht der vorliegende Bericht deutlich, dass die Landesregierung ihre Verantwortung in diesem Bereich in vollem Umfang wahrnimmt und mit zahlreichen Projekten Wesentliches für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Gedenkstätten in Schleswig-Holstein leistet.
Die Förderung durch die Landesregierung ist davon geprägt, das ehrenamtliche Engagement mit finanziellen Zuschüssen, aber auch mit fachlicher Beratung und Begleitung zu unterstützen. Auch in diesem und in den kommenden Jahren werden trotz der allgemeinen Haushaltskonsolidierung die Mittel für die Gedenkstättenarbeit nicht gekürzt. Das möchte ich an dieser Stelle einmal ausdrücklich betonen.
Zudem konnten durch Haushaltsumschichtungen sogar noch zusätzliche Mittel für einzelne Projekte zur Verfügung gestellt werden. Auch das ist von meinen Vorrednern schon erwähnt worden.
Im Vordergrund bei der Entwicklung sollte weiter die stärkere Vernetzung der Gedenkstätten im Land stehen. Ein geschlossenes Auftreten wird mehr Aufmerksamkeit auf die Gedenkstätten lenken und sie in der Öffentlichkeit besser positionieren.
Die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten als übergeordnete Institution ist hierzu unabdingbar und befindet sich mit ihrer Arbeit auf dem richtigen Weg, auch - das muss man sagen wenn von einem Erreichen der Ziele noch nicht endgültig gesprochen werden kann. Die BGSH ist
jedoch nicht in der Lage, das Engagement der zahlreichen ehrenamtlichen Helfer, die teilweise seit Jahrzehnten wichtige Erinnerungs- und Bildungsarbeit leisten, sowie der kirchlichen und gemeinnützigen Organisationen und die Unterstützung aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur zu ersetzen. Das Land kann hier nicht alleine stehen. Es ist also weiter eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Partner erforderlich, wobei die BGSH jedoch wichtige Koordinierungsaufgaben übernehmen kann, um diese Arbeit effizienter zu gestalten. Man darf also gespannt sein auf die neue Konzeption, die auch schon von meinen Vorrednern für 2012 angekündigt worden ist.
Nicht zuletzt ist zu bedenken, dass sämtliche Gedenkstätten in Schleswig-Holstein ausschließlich durch bürgerschaftliche Initiativen ins Leben gerufen wurden und bis heute von diesen mit großer Verantwortung und mit vorbildhaftem Einsatz betrieben werden. - Ich richte meinen Blick nach oben auf die Tribüne. Auch Ihnen vielen Dank dafür.
Meine Fraktion wird diese Initiativen auch weiter nach Kräften fördern und sie in ihrer weitgehend eigenständigen Arbeit unterstützen. Dabei möchte ich zum Schluss doch noch betonen, dass die Erinnerungs- und Bildungsarbeit kein Selbstzweck ist, sondern auch der Vermittlung von übergeordneten Werten, wie Toleranz und Verständigung zwischen verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen, dient und den individuellen Einsatz dafür stärken muss.
Wir sollten darüber also im zuständigen Ausschuss diskutieren.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Dolgner und Herr Schippels, ich finde, der Streit um Anträge bringt hier gar nichts.
- Ich bin ja noch nicht fertig. Das Entscheidende ist doch, welche Aussagekraft ein Antrag hat.
Da ist das, was CDU und FDP wollen, die richtige. Deshalb haben wir einen eigenen Antrag vorgelegt, das möchte ich Ihnen auch gern begründen.
Frau Kollegin Heinold, nun lassen Sie mich doch erst einmal anfangen. Vielleicht werden Sie dann erkennen, dass Ihre Frage gar nicht mehr erforderlich ist.
Zur Sache: Am kommenden Samstag wird die Hansestadt Lübeck erneut im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, weil Rechtsextremisten einen Gedenktag für ihre Propaganda missbrauchen. Das fordert alle demokratischen Kräfte geradezu heraus, zu diesem Geschehen Position zu beziehen. Wo, meine Damen und Herren, wäre das besser angebracht als hier und heute im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Gerade die geistigen Erben derjenigen, die Deutschland und ganz Europa ins Verderben gestürzt haben, die Millionen von Andersdenkenden und Andersgläubigen ermordet haben, die Demokratie und Menschenrechte wortwörtlich mit Füßen getreten haben, gerade die rufen nun alljährlich zum Trauermarsch im Gedenken an den sogenannten alliierten Bombenterror in Lübeck auf. Und sie werden auch diesen Tag - das ist die Erfahrung nutzen, um ihre faschistische Gesinnung zu zeigen und für ihre menschenverachtenden Ziele zu werben. Das dürfen wir in der Gesellschaft nicht hinnehmen.
Erfreulicherweise gibt es auch in diesem Jahr wieder ein breites Bündnis aus Demokraten, das gegen den Aufmarsch der Rechtsextremen protestiert. Und doch wird das Zusammenstehen der Demokraten in diesem Jahr wieder durch das unbedachte Verhalten einzelner getrübt werden. Es finden sich nicht nur viele Wortführer aus dem linken Lager, die Schwierigkeiten mit den demokratischen Gepflogenheiten haben und zu Blockaden an diesem Tag aufrufen - damit suchen sie die bewusste Konfrontation mit der Polizei und beweisen ihr mangelndes Interesse an Deeskalation -, nein, auch Abgeordnete dieses Hohen Hauses haben am vergangenen Sonntag in den „Lübecker Nachrichten“ ihre Absicht bekundet und andere dazu aufgerufen, den Nazis mit Blockaden den Weg zu versperren.
Für mich ist dieses Verhalten mehr als befremdlich. Der Kollege Kalinka hat dies richtigerweise so ausgedrückt. Ich weise Sie darauf hin.
Herr Kollege Fürter, ich hoffe, dass ich Ihrem hohen rechtlichen Anspruch ein bisschen Genüge tue, wenn ich auf Folgendes hinweise: Sie können sich mit dieser Aktion nicht auf das Demonstrationsrecht und auch nicht auf Ihren Abgeordnetenstatus berufen. Ich zitiere hier die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung:
„… da Ansammlungen, deren Zweck sich wie hier - darin erschöpft, eine andere Versammlung zu verhindern, dem Schutzbereich des Artikel 8 des GG nicht unterfallen. Das Versammlungs- und Polizeirecht gebietet daher primär Maßnahmen gegen die Störer der Demonstration, so verurteilens- und verachtungswert ihr Zweck auch immer sein mag.“
Wir Liberalen beteiligen uns daher - wie im Übrigen hoffentlich alle wahren Demokraten - nicht an Aufrufen zu Blockaden. Wir werden gemeinsam mit Kirchen und bürgerlichen Parteien den Protest durchführen, denn ganz unabhängig davon, wie die Aufforderung zu und die aktive Mitwirkung an Blockaden auch strafrechtlich zu bewerten ist, ist allein die Aufforderung falsch, völlig unangemessen und erschwert den eingesetzten Polizeibeamten ungemein die Arbeit.
Der Vorsitzende der Regionalgruppe Lübeck/Ostholstein der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Sankewitz, übte gestern im „Offenen Kanal Lübeck“ wie folgt Kritik. Hören Sie sich einmal an, was ein Polizeibeamter, der schon viele Jahre lang im Polizeileben steht, sagt:
„Der Umstand, dass unter anderem Angehörige des Schleswig-Holsteinischen Landtags einen Aufruf zu Blockaden während einer genehmigten Demonstration unterzeichnen, stößt auf absolutes Unverständnis bei allen eingesetzten Polizeibeamten. Hier werden diese Abgeordneten ihrem gesetzlichen Auftrag und ihrem verliehenen Mandat in keinster Weise gerecht.“
Lassen Sie mich mit einigen Sätzen noch einmal das Szenario erläutern, denn ich wurde vorhin in der Lobby gefragt: Was geht da eigentlich ab? Man muss sich vorstellen, dass dort eingesetzte Polizeibeamte in dem Bemühen, rechtsstaatlich und rechtsfehlerfrei zu handeln, einer Versammlungsmasse, bestehend aus Bundes- und Landtagsabgeordneten, gegenüberstehen, die auf dem Boden sitzen und eingehakt sind. Das Thierse-Beispiel wurde vom Kollegen Kalinka schon wunderbar dargestellt. Was muten Sie Polizeibeamten zu, die
rechtsstaatlich handeln sollen und jetzt gegen die, die dieses Recht in Bund und Land gesetzt haben, vorgehen müssen? - Das ist eine unglaubliche Situation.
Den mehr als 1.000 eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten steht am Samstag ein schwerer Einsatz bevor, der ihnen angesichts der Vielfalt des polizeilichen Gegenübers und der unterschiedlichen Absichten hohe Konzentration und auch ein hohes Einfühlungsvermögen abverlangt. Deshalb fordere ich Sie noch einmal im Namen aller Polizeibeamten des Landes Schleswig-Holstein auf: Bekunden Sie den eingesetzten Polizeibeamten Dank und Anerkennung für ihre schwere Arbeit.
- Liebe Kollegin, auf geeignete Art und nicht so.
Frau Präsidentin! Ich komme zum Ende. - Vor dem Hintergrund des Antrags von Ihnen und vor dem Hintergrund unseres Antrags haben sich die CDUund die FDP-Fraktion entschlossen, einen eigenen Antrag zu stellen, der unmissverständlich ausdrückt, was wir wollen und welche Sympathiebekundungen wir für unsere Polizei haben. Ich bitte Sie alle, unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als ein Drittel der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind ehrenamtlich für das
Gemeinwesen engagiert. Sie stellen ihre Arbeitskraft, ihre Ideen, ihr Wissen und ihre Zeit unserer Gesellschaft zur Verfügung - in einer wirklich unüberschaubaren Vielfalt des Engagements. Diese Menschen kommen nicht auf die Idee, auf den Staat zu warten, um Dinge zu verbessern. Sie wollen selbst anpacken, selbst etwas geben. Das ist praktische Solidarität, ohne die ein lebenswertes Gemeinwesen nicht bestehen kann.
Die Wertschätzung für diese große Zahl von Menschen hat der Ministerpräsident unseres Landes ich freue mich, dass er wieder im Saal ist
- dat heff ik nich seggt, ik kiek nich ümmer dorröver
im November 2010 auf dem traditionellen Helferempfang die Wertschätzung wie folgt zum Ausdruck gebracht. Er hat gesagt:
„Sie alle geben eine Antwort auf die Frage nach der guten Zukunft unserer Gesellschaft. Ohne Sie wäre unser Land ärmer und kälter, weniger lebens- und liebenswert.“
Herr Ministerpräsident, diese Worte sind gut gewählt, sie tun den Ehrenamtlichen gut. Danke dafür.
Die Fraktionen von FDP und CDU wollen mit dem vorliegenden Antrag dem Ehrenamt nicht nur mehr Geltung verschaffen, sondern auch Möglichkeiten und Perspektiven aufzeigen, um das Ehrenamt in Schleswig-Holstein attraktiver zu gestalten.
Schon im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsfraktionen darauf verständigt, bürokratische Hemmnisse zu beseitigen, wo es nur möglich ist, um ehrenamtliche Tätigkeit zu erleichtern. Wir alle wissen, dass durch das ehrenamtliche Engagement so vieler Bürgerinnen und Bürger dem Land, seinen Kommunen und der Gesellschaft erhebliche Vorteile entstehen.
Mit Blick in die Zukunft und auf die verabredeten Einsparpotenziale beim Personal können wir nur noch hoffen, dass Ehrenamtliche gegebenenfalls Lücken füllen und die erforderliche und erwartete Qualität sicherstellen.
Dank und Förderung dürfen Ehrenamtliche deshalb zu Recht erwarten, und ich sage auch ausdrücklich: auch durch finanzielle Besserstellung. Angemessene Entschädigungen müssen dem übernommenen Verantwortungsbereich gerecht werden. So hat das Innenministerium dann beispielsweise auch folgerichtig zum 1. Dezember 2010 - Sie alle haben das vernommen - die Anhebung der Aufwandsentschädigung in kommunalen Ehrenämtern verordnet.
- Auf Druck der FDP.
- Ich finde, als Redner sollte man gute Wortbeteiligung noch einmal aufgreifen.
Meine Damen und Herren, Sie alle wissen, dass sich meine Partei seit jeher für steuerliche Vereinfachungen und Erleichterungen einsetzt. Erst recht wollen wir natürlich steuerliche Vergünstigungen endlich auch für ehrenamtliche Tätigkeiten einführen.
Denn entsprechend der Wortbedeutung ist es das besondere Merkmal ehrenamtlicher Tätigkeit, dass es der Ehre halber ausgeübt wird und nicht der materiellen Entschädigung wegen. Die Aufwandsentschädigung, die mit ehrenamtlichen Aufgaben unstreitig verbunden ist, stellt deshalb in der Regel eine Entschädigung für entstandene Kosten und kein Einkommen dar.
Dennoch ist die steuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen derzeit diffizil und für den Steuerzahler eigentlich kaum noch zu durchschauen. Herr Kalinka hat das bereits erwähnt.
Die Bereitschaft zu ehrenamtlicher Tätigkeit von engagierten Menschen in unserem Land darf keineswegs an der Progression der Einkommensteuer oder einer nicht verständlichen zusätzlichen Gewerbesteuerlast scheitern.
Meine Fraktion schlägt daher vor, die Höchstgrenzen für Entschädigungszahlungen zu senken und im Gegenzug die erhaltenen Entschädigungen als steuerfrei zu behandeln.
Aber auch ein Ausbau der Möglichkeiten ehrenamtlichen Tätigwerdens ist aus Sicht meiner Fraktion erforderlich - das nicht nur, um Menschen, die das wollen, einen Lebenssinn zu geben, sondern auch, um den Staat in seiner Daseinsvorsorge zu entlasten.
Man braucht nicht lange zu suchen, um Bürgerinnen und Bürger mit großer Berufs- und Lebenserfahrung zu finden und für ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen lassen. Beamte im Ruhestand bieten sich geradezu an, im Status eines Ehrenbeamten ihr Wissen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, zum Beispiel als Bescheiderklärer oder Schiedspersonen, einzubringen.
- Keinen Neid gegenüber der Beamtenschaft!
Viele Rechtsgrundlagen müssen also überprüft und im Sinne der Zielerreichung gegebenenfalls geändert werden. Dazu müssen neben den Kommunen viele weitere Verantwortungs- und Entscheidungsträger in Verbänden und sonstigen Einrichtungen eingebunden werden. Wir alle - jeder Einzelne und das Gemeinwesen - werden davon profitieren, wenn es uns gelingt, dem Ehrenamt die Beachtung und Geltung zu verschaffen, die es verdient.
Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger stärken das Vertrauen der Menschen untereinander. Damit greife ich wieder einmal, weil ich es gut finde, ein Wort des Ministerpräsidenten auf: Sie schaffen eine Gemeinsamkeit, die wichtiger ist denn je.
Schon von daher kommt der Beratung im zuständigen Innen- und Rechtsausschuss besondere Bedeutung zu. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass wir die Arbeit dort zügig aufnehmen sollten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wohl kaum ein Schulgesetz in den anderen Bundesländern bietet so viele Freiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten wie das, was wir gleich mehrheitlich verabschieden werden.
- Herr Höppner, es geht gleich weiter. Dieser Minister, unser Bildungsminister, hat endlich das Paket an Einengung und Bevormundung aus 20 Jahren rot-grüner Schulpolitik aufgeschnürt.
Ich erlaube keine Zwischenfrage, sonst komme ich noch in Rage.
Die Entscheidungen können jetzt also vor Ort getroffen werden. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, sprechen von Verunsicherung und von Irritationen.
- Ja, Frau Heinold. Es mag so sein, dass viele Schulleiter und Lehrkräfte erst lernen müssen, mit diesen neuen Freiheiten umzugehen.
- Herr Stegner, Sie sind gleich dran. Ich denke, das wird sich von selbst regeln. Meine Damen und Herren, es ist viel vom Schulfrieden geredet worden. Wer stört diesen Schulfrieden eigentlich?
Wer trägt zur Verunsicherung und zu Irritationen bei, und zwar zum Teil auch hier im Parlament mit einer unerträglichen Wortwahl? - Sie sind es, die Sie hier täglich, wöchentlich, monatlich ein Horrorszenario in die Welt setzen, als ob wir in der Bildungspolitik in Schleswig-Holstein ins Bodenlose stürzen würden. Das ist irreal.
Herr Dr. Stegner, niemand wird Benachteiligung erfahren, welcher sozialen Herkunft er auch immer sein mag. Wir werden gemeinsam mit dem Sozialminister den Bildungsaufstieg organisieren. Auch das werden wir fördern.
Herr Minister Dr. Klug, Sie haben Ihre Schularbeiten gemacht, Sie dürfen zu Recht erwarten, dass wir hier im Parlament jetzt Taten folgen lassen. Wir werden das Gesetz beschließen und dem Gesetz eine Chance geben; zum Wohle unseres Landes.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jugendkriminalität, Rockerkriminalität, Gewalt gegen Polizeibeamte und Sicherungsverwahrung, das waren zentrale Themen der Innenministerkonferenz im vergangenen Monat in Hamburg. Das sind nur einige der zahlreichen Komplexe, die der uns vorgelegte Sicherheitsbericht der Landesregierung für den Zeitraum 2004 bis 2009 aufgreift. Für dieses aktuelle, inhaltsreiche und vor allem praxistaugliche Werk möchte ich Ihnen, Herr Minister Schlie, ausdrücklich danken, auch was die Mitarbeit der anderen Ministerien betrifft. - Vielen herzlichen Dank.
„Ohne Sicherheit vermag der Mensch weder seine Kräfte auszubilden noch die Früchte derselben zu genießen; denn ohne Sicherheit ist keine Freiheit.“ Das wusste schon Wilhelm von Humboldt im Jahre 1792.
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität ist schon von daher eine zentrale Aufgabe des Staates. Die Sehnsucht der Menschen nach Sicherheit ist permanent. Ein Leben in Sicherheit ist ein hohes Gut und ein wesentlicher Garant für die Lebensqualität der Menschen in unserem Land. Wenn wir als Politiker die Bedrohungsängste der Bürgerinnen und Bürger nicht ernst nehmen, dann müssen wir uns fragen, ob wir unserer Verantwortung in unserem Staatswesen gerecht werden. Deshalb orientiert sich liberale Innen- und Rechtspolitik am Schutz der Grundrechte und der Freiheit des Einzelnen. Sie zu sichern und zu gewährleisten, ist Aufgabe eines freiheitlichen Rechtsstaats.
Meine Damen und Herren, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Terrorwarnung und des Anschlags in Stockholm vor einigen Tagen ist Sicherheit für uns alle sicherlich nicht selbstverständlich. Aber noch weniger selbstverständlich ist Sicherheit mit Blick auf die Zahl junger Intensiv- und Mehrfachtäter. Mein Kollege Kalinka hat das sehr eindrucksvoll eben auch schon dargestellt. In diesem Bereich stieg die Zahl von 2004 bis 2009 fast um das Sechsfache. Dr. Dolgner, das hätten Sie mehr in den Mittelpunkt Ihrer Rede stellen sollen, anstatt hier alles zu zerfleddern.
Meine Damen und Herren, dieser Anstieg ist besorgniserregend, weil die Gefahr, Opfer einer Straftat von den wenigen jugendlichen Intensivtätern zu werden, für uns mittlerweile allgegenwärtig geworden ist.
Ich erlaube keine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dolgner.
Insofern muss unser besonderes Augenmerk auf den im dritten Teil des Berichts behandelten speziellen Kriminalitätsphänomenen liegen. Dieser Abschnitt befasst sich mit den Delikten, die unsere Sicherheit in besonderem Maße gefährden. Jugend-, Rocker- sowie politisch motivierte Kriminalität inklusive des islamistischen Terrors, das sind die Herausforderungen unserer Zeit. Das sind zugleich die Problemfelder, mit denen die Polizei tagtäglich auf der Straße zu tun hat und für die wir hier leider keine Patentlösung gefunden haben. Deshalb erlaube ich mir - das ist meine ganz persönlich Meinung, und ich bringe darin auch meine Erfahrung als Polizeibeamter ein - zu sagen, die Einsetzung einer Jugend-Task-Force zur Bekämpfung der Jugendkriminalität ist auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss.
Besonders die Justiz - ich weiß, dass ich das auch im Namen von 8.000 Polizeibeamten im Lande sage - sei immer wieder aufgefordert, die bestehenden Gesetze und rechtlichen Möglichkeiten endlich konsequent anzuwenden.
Ich füge hinzu: Dazu brauchen wir keine Strafverschärfung.
Beim Lesen des Berichts bin ich über ein weiteres interessantes Phänomen gestolpert. Während die Medien sich und wir Politiker uns überwiegend mit rechtsextremen Straftaten beschäftigen, macht der Bericht eine ganz andere Entwicklung deutlich. Die
Statistik zeigt klar einen nicht unerheblichen Anstieg politisch motivierter Kriminalität von links. Auch diese Tendenz müssen wir bei unseren weiteren Entscheidungen und Diskussionen berücksichtigen. Als Polizeibeamter habe ich natürlich auch gründlich die Zahlen zum Widerstand gegen die Staatsgewalt studiert. Erstmals werden sie in einem Sicherheitsbericht dargestellt, da die Polizeiliche Kriminalstatistik sie erst seit 2009 überhaupt erfasst. Ich finde es aber wichtig, dass wir es nun endlich getan haben.
Die Fallzahlen in Schleswig-Holstein zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind übrigens wie im gesamten Bundesgebiet ansteigend. Die Nachsorge insbesondere nach Gewalteinsätzen muss aus unserer Sicht verbessert werden. Dazu gehören geschultes Personal, die Förderung der Anerkennung psychischer Erkrankungen und auch die verpflichtende Gewährung von Rechtsschutz durch das Land. Wir alle, auch wir Politiker, müssen endlich mehr Überzeugungsarbeit leisten, was den Schutz der Staatsgewalt und insbesondere unserer Polizistinnen und Polizisten angeht.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Sicherheitslage in unserem Land trotz aller Probleme grundsätzlich als stabil einzuschätzen ist. Warum können wir uns so sicher fühlen? Ganz wesentlich auch deshalb, weil unsere Landespolizei auch in schwierigen Gefahrenlagen ihrer Aufgabe gerecht wird, obwohl sie, zugegeben, zuweilen an ihre Leistungsgrenzen stößt. Ich schließe mich daher ausdrücklich dem Dank des Innenministers an jede einzelne Polizeibeamtin und jeden einzelnen Polizeibeamten an und danke ihnen, dass sie auch während der sicherheitsrelevanten Feiertage für unseren Schutz sorgen werden.
Ich komme zum Schluss. Die Aufrechterhaltung einer stabilen Sicherheitslage erfordert einen finanziell und organisatorisch entsprechenden Einsatz. Gute Ausstattung hat dabei Vorrang vor weiteren Eingriffsbefugnissen. Der Staat bedarf zur Erfüllung dieser Aufgabe keiner ständig erweiterten Eingriffsmöglichkeiten durch die Ermittlungsbehörden, sondern vielmehr einer gut ausgestatteten und für die Bevölkerung präsenten Landespolizei statt einer Polizei, deren Ausstattung begrenzt, aber deren rechtliche Mittel unbegrenzt sind.
Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Ich habe es gesagt. Vielen Dank für den Bericht, Herr Minister, für die Sicherheit in unserem Land. Bitte befördern Sie noch in diesem Monat viele meiner Kolleginnen und Kollegen, sie haben es verdient und lange darauf gewartet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gucke bewusst noch einmal zur Tribüne, weil ich weiß, dass dort auch einige Feuerwehrkameraden sitzen, allerdings, sage ich bewusst, nicht in Uniform, sondern ein bisschen undercover. Aber ich freue mich, dass sie da sind.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir sind uns hier im Hohen Haus einig: Das Engagement der Freiwilligen Feuerwehren ist für unser Land unentbehrlich und verdient unsere volle Unterstützung. Lieber Kollege Andreas Beran, Ihre Bemerkungen eben waren nicht respektvoll gegenüber der Feuerwehr.
Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass Sie etwas neidisch sind, dass CDU und FDP diesen Antrag hier im Haus einbringen. Sie hätten das sicherlich auch gern getan.
Die Feuerwehren sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil unserer Sicherheit, sie sind auch ein wichtiger gesellschaftlicher Faktor und ein Faktor für Jugendarbeit insbesondere im ländlichen Raum.
Die Problemstellung bei der Führerscheinfrage bezüglich der Tonnage haben meine Vorredner bereits eingehend dargestellt. Das will ich nicht noch einmal wiederholen. Fest steht, meine Damen und Herren, dass die Einsatzfahrzeuge bei den Freiwilligen Feuerwehren aus technischen Gründen schwerer geworden sind. Lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, können aufgrund des Bestandsschutzes auch diese schwereren Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein der alten Klasse 3 fahren. Diese Fahrer wachsen aber aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst heraus und stehen vielerorts nicht mehr zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, zur Kostenersparnis und um Nachwuchsprobleme wirken zu können, wurden vom Bundesrat, den betroffenen Organisationen sowie Bundestagsabgeordneten der CDU/FDPRegierungskoalition und Mitgliedern des Europäischen Parlaments Erleichterungen im Fahrer
laubnisrecht für das Führen von Einsatzfahrzeugen gefordert. Die Bundesregierung hat dieses Engagement von Beginn an unterstützt.
Meine Damen und Herren, wir sollten als Angehörige des Schleswig-Holsteinischen Landtags auch für ein Zeichen sorgen, dass wir ebenso unsere Freiwilligen Feuerwehren in ihrer Einsatzbereitschaft stärken wollen, damit dem Feuerwehrnachwuchs ein leichterer Zugang zu diesem wichtigen Ehrenamt ermöglicht wird.
Die Diskussion auf Bundesebene läuft bereits seit einiger Zeit. Nun ist es an der Zeit, dass auch Tatsachen folgen und eine konsequente Umsetzung erfolgt. Deshalb bitten die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion nun in ihrem Antrag die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die einfachere Vergabe des sogenannten Feuerwehrführerscheins auch für das Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 bis 7,5 Tonnen einzusetzen.
- Machen Sie sich darüber keine Sorgen, Frau Heinold, wir haben das im Griff.
Meine Damen und Herren, dazu ist allerdings eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erforderlich, für die der Bund zuständig ist. Das haben meine Vorredner ja auch schon gesagt. Die Bundesregierung hat das Problem im Blick. Der Bundesverkehrsminister hat seit häufiger Zeit betont, dass er eine entsprechende Änderung der Bundesnormen will. Auch in Berlin ist man sich im Ziel letztlich einig. Allerdings waren einige Klippen hinsichtlich EU-rechtlicher Vorgaben zu umschiffen. Hieran darf letztlich aber unser Ziel nicht scheitern.
Meine Damen und Herren, die Schaffung klarer Rechtsverhältnisse ist ein wichtiger Schritt, um den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren attraktiver zu machen und auch jüngeren Mitgliedern eine aktive Beteiligung an der Brandbekämpfung zu ermöglichen. Zudem sind die Freiwilligen Feuerwehren in der Lage, die neuen Fahrer auch dahin gehend auszubilden, dass sie erhöhten Fahranforderungen, wie Einsatzfahrten, gewachsen sind.
Auch wenn Bundesverkehrsminister Ramsauer in einer Stellungnahme sagt, er wolle das Engagement der Feuerwehren für unsere Gesellschaft unterstützen und beim Erwerb des Feuerwehrführerscheins
bürokratische Hindernisse ausräumen, so sollte er doch Taten folgen lassen und unverzüglich rechtliche Klarheit schaffen. Das ist bisher allerdings noch nicht geschehen. Deshalb muss die Landesregierung alles daransetzen, dass es in SchleswigHolstein zu einer adäquaten Lösung für die Feuerwehren kommt. Das haben sie verdient. Deshalb hoffe ich, dass der gemeinsame Antrag von CDU und FDP die Zustimmung des ganzen Hauses findet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst erlaube ich mir natürlich auch, Ihnen, Herr Minister Schmalfuß, für den Bericht zu danken. Ich finde, liebe Kollegin Hinrichsen, er ist durchaus transparent, sehr fair und eine hervorragende Information für alle Abgeordneten dieses Landtags.
Aus Sicht meiner Fraktion macht der Bericht drei Dinge sehr deutlich: Erstens. Das Land SchleswigHolstein kommt seinen Aufgaben im Strafvollzug vollumfänglich nach. Zweitens. Wesentliche Mängel offenbaren sich im Strafvollzug nicht. Drittens. Die Sicherheit unserer Bevölkerung ist nicht bedroht. Das sind drei wichtige Ergebnisse aus diesem Bericht.
Trotz des allseits bekannten Sparzwanges ist die Unterbringung der Straftäter angemessen und zufriedenstellend. Wir brauchen für die geschlossene Strafhaft zwar noch ein paar Haftplätze mehr, aber dieser Mangel wird gerade durch einen Neubau in der JVA Lübeck nahezu beseitigt. Ein weiterer Neubau in Neumünster und die Sanierung älterer Gebäude in der JVA Lübeck werden dann schließlich für zahlenmäßig ausreichende und - ich betone ausdrücklich - verfassungskonforme Haftplätze in Schleswig-Holstein sorgen.
Weitere große Bauvorhaben mit einem Volumen von über 50 Millionen € sind an den Standorten Lübeck, Neumünster und Schleswig bereits in der Umsetzung. Zusätzliche 35 Millionen € werden bis 2015 investiert. Das sind Beträge, die angesichts der Haushaltslage beachtlich sind.
Als zufriedenstellend ist auch die derzeitige Beschäftigungssituation in den Justizvollzugsanstalten zu bezeichnen. So ist positiv hervorzuheben, dass befristete Arbeitsverträge durchaus in unbefristete umgewandelt werden, wenn die Leistungen der Bediensteten gut sind. Der Minister legt aber auch die Zahlen zu den Krankenständen und Überstunden offen dar. Selbstkritisch bezeichnet er die Beschäftigungssituation als eng, aber ausreichend. Der Minister redet die Lage also nicht schön, belegt aber, dass sie durchaus hinnehmbar ist, ohne die Sicherheit sowohl der Beschäftigten als auch der Bürger infrage zu stellen.
Ich danke dem Minister auch ausdrücklich für seine Ausführungen bezüglich einer denkbaren Übertragung von Aufgaben an Private. Insbesondere begrüße ich seine Klarstellung, dass es unsere Verfassung nicht zulässt, den Strafvollzug als Ganzes auf Dritte zu übertragen.
Der Bericht nimmt auch Stellung zur Straffälligenhilfe und zum Opferschutz. Ich finde es richtig und wichtig - das sage ich auch ganz persönlich -, dass beide Bereiche in ihrer Arbeit gefördert und unterstützt werden.
Trotz Einsparmaßnahmen auch in diesem Bereich muss es uns gelingen, diese wichtigen Angebote vorzuhalten, sinnvoll zu bündeln und auf aktuelle Herausforderungen neu auszurichten. Ich begrüße auch ausdrücklich, dass das Land Schleswig-Holstein mit der Einrichtung der Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein sich finanziell für Opfer von Straftaten engagiert, und sehe darin auch keine Konkurrenz zur bundesweit größten nichtstaatlichen Opferschutzorganisation Weißer Ring, sondern ein weiteres Hilfsangebot für die Opfer von Straftaten.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen von SPD und SSW haben weitere Fragen an die Landesregierung gerichtet, speziell zur Lage der Justizvollzugsanstalten in Flensburg und Itzehoe. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur JVA Flensburg noch nicht abgeschlossen sind, und wir müssen anerkennen, dass der Justizminister bestrebt ist, sich dezidiert mit allen Einwänden, die in der Diskussion um die
Schließung erhoben wurden, auseinanderzusetzen. Dieses Bemühen wurde in Ihren Reden bisher nicht anerkannt. Ich möchte das noch einmal ausdrücklich hervorheben. Meinen Respekt, Herr Minister.
Der Landesrechnungshof - das hat meine Kollegin von der CDU eben auch schon gesagt - hat aber bereits im Mai dieses Jahres erklärt, es sei unwirtschaftlich, die JVA Flensburg zu erhalten. Auch die bisherigen Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung des Ministeriums bestätigen die Annahme zur Wirtschaftlichkeit der Schließung von kleineren Justizvollzugsanstalten.
Die vom Minister in seinem Bericht vorgelegten Belegungszahlen sowie Schlüsselzahlen für Vollzugsdienst und Verwaltung in Flensburg und Itzehoe bestätigen die Erwartung, dass mit der Schließung dieser beiden kleineren Justizvollzugsanstalten und der Verlagerung der Haftplätze in größere Einrichtungen das vorhandene Personal effektiver und sparsamer eingesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, ich habe in 42 Dienstjahren als Polizeibeamter die Schließung vieler Polizeidienststellen erlebt. Die Sicherheit SchleswigHolsteins war deswegen noch nie bedroht.
Ganz konkret kann festgestellt werden, dass die bislang im Rahmen der Zielplanung bei der JVA Itzehoe erforderlichen Baumaßnahmen entfallen können.
- Herr Stegner, ich glaube, es kommt darauf an, wer zu welcher Zeit Innenminister war.
Meine Damen und Herren, auch zur Frage von Veränderungen der Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte hat der Minister erfreulich klar festgestellt, dass es zu keiner Schließung von Gerichtsstandorten kommen wird.
Die Schließung von Behörden und Einrichtungen ist immer mit erheblichen Belastungen für die Bediensteten verbunden. Dazu stellt der Minister fest, dass der Gefangenentransport durch den Justizvollzug durchgeführt wird. Der Landespolizei obliegt lediglich die Zuführung von festgenommenen Personen. Aus eigener Diensterfahrung weiß ich - ich bitte Sie, mir das auch abzunehmen; denn ich war Leiter von mittleren und größeren Polizeidienststellen -, dass Polizeidienststellen überall in Schleswig
Holstein plötzlich in die Situation kommen können, festgenommene Personen in eine JVA überführen zu müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Sicherheitslage in den örtlich betroffenen Bereichen über solche kurzfristigen Transporte beeinträchtigt wird. Die Signale aus der Landespolizei bestätigen mich in meiner Bewertung.
Meine Damen und Herren, der Minister bestätigt in seinem Bericht ausdrücklich, dass die bereits getätigten Sanierungsmaßnahmen unveränderbar sind und daher bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung keine Berücksichtigung finden werden. Investitionsgüter sollen in anderen Justizvollzugsanstalten genutzt werden. Noch durchzuführende Maßnahmen beschränken sich auf Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Bediensteten und der Gefangenen und auf notwendigste Reparaturen an der Gebäudesubstanz. Das macht Sinn und ist zielführend.
Ganz sicher kann davon ausgegangen werden, dass in der Landesregierung über Folgenutzungen nachgedacht wird. Herr Beran, Sie haben darüber spekuliert, was denn mit einem solchen alten Gefängnis passiert. Ich glaube, die Damen und Herren der Landesregierung wissen sehr genau, wie man mit solchen Folgeverfahren umgeht.
- Herr Eichstädt, gehen Sie davon aus, dass dort genug kluge Menschen sitzen, die das schon regeln werden.
Lassen Sie mich schließen mit der Feststellung, dass die Berichterstattung des Ministers von großer Verantwortung und Fachlichkeit getragen ist. Herr Minister, dafür spreche ich Ihnen meinen Dank und meine Anerkennung aus.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir hier heute über den Antrag der Fraktion der LINKEN debattieren müssen - Herr Bernstein hat das schon richtigerweise gesagt -, dann möchte ich zunächst im Hinblick auf den ersten Teil dieses Antrags deutlich machen, dass die Bundeswehr den Beschlüssen und der Kontrolle durch den Bundestag unterliegt. Sie ist also eine Parlamentsarmee, deren Einsatz nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz klar geregelt ist. Alle derzeitigen Auslandseinsätze der Bundeswehr sind durch den erforderlichen Mehrheitsbeschluss des Deutschen Bundestags gedeckt. Gesagt werden muss auch, dass die Bevölkerung grundsätzlich hinter der Bundeswehr steht. Sie nimmt neben der Polizei einen Spitzenplatz auf der Vertrauensskala ein.
Meine Damen und Herren, die Bundeswehr hat neben dem Rückhalt durch das Parlament auch überwiegend das Mandat der UN. Zuweilen wurde das Mandat der UN nachgeholt, zum Beispiel bei der Operation Atalanta am Horn von Afrika. Die Lin
ken unterstellen mit ihrem Antrag, dass ein international nicht autorisierter Einsatz vorliegt, zum Beispiel am Horn von Afrika. Das impliziert - das muss man sich einmal durch den Kopf gehen lassen -, das wäre ein Einsatz - das wird von den Linken aus dem Grundgesetz abgeleitet -, der das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören droht. Die Bundeswehr als Friedensstörer! Das ist eine unglaubliche Bewertung. So etwas sagt nicht nur irgendwer, sondern ein Abgeordneter des SchleswigHolsteinischen Landtags. Herr Thoroe, das ist unerhört.
Die deutschen Marinesoldaten am Horn von Afrika, die zum Schutz humanitärer Hilfslieferungen vor Ort eingesetzt sind, haben diese Diskreditierung wahrlich nicht verdient.
Ich denke, wir sind uns hier im Hohen Haus ganz überwiegend einig, dass unsere Soldaten grundgesetzkonform in anderen Ländern eingesetzt sind, um den Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu führen und dafür zu sorgen, dass die Menschen in diesen Ländern in Sicherheit und Würde leben können.
Die Soldaten der Bundeswehr kämpfen also nicht, wie DIE LINKE in ihrem Antrag unterstellt, für egoistische oder gar nationale Interessen.
Es hat einen merkwürdigen Beigeschmack, wenn der ehemalige Bundespräsident mit einem Zitat, das er selbst als missverständlich ausgelegt sah, hier zur Antragsbegründung herhalten muss.
Die Auswirkungen des Bundeswehreinsatzes auf die Sicherheitslage und Lebensbedingungen der Einheimischen werden in Deutschland mehrheitlich positiv bewertet. Ich füge hinzu: Wir müssen den zivilen Aufbau in vielen Ländern weiter intensiv unterstützen und bestärken. Dafür brauchen wir die Bundeswehr; sie macht die zivile Entwicklung erst möglich.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, allerdings auch, dass die Unterstützung der Bevölkerung für Auslandseinsätze der Bundeswehr zurückgegangen ist. Daraus nun aber zu folgern oder aus anderen vorgeschobenen Gründen zu fordern, wie es DIE LINKE tut, die Bundeswehr überstürzt abzu
ziehen und die Afghaninnen und Afghanen ihrem Schicksal zu überlassen, das wäre falsch, und das lehnt meine Fraktion nachdrücklich ab. Lieber Kollege Thoroe, ich frage Sie ernsthaft, ob Sie mit Ihrer unredlich begründeten Abzugsforderung vergessen haben, dass in der Folge Frauen vergewaltigt und gesteinigt werden, Kinder, die zur Schule gehen wollen, getötet werden und wir Aktionen der Taliban sehen werden, die ihre politischen Gegner auf den Straßen aufhängen.
Die Zahl der zivilen Opfer würde unendlich viel größer werden, wenn wir unverantwortlicherweise sofort abziehen würden und das Land den Gegnern von Menschenwürde, Menschenrechten und der Zivilisation überlassen würden.
Wir müssen uns eher für ein verantwortbares und realistisches Abzugsszenario einsetzen, das heißt einen sinnvollen, geordneten Weg finden, unser militärisches Engagement zu reduzieren. Die FDPFraktion im Deutschen Bundestag hat den Ansatz der Übergabe der Verantwortung unterstützt.
Bis es soweit ist, haben unsere Soldaten die volle Rückendeckung verdient, auch die Rückendeckung des Schleswig-Holsteinischen Landtags.
Joachim Gauck, den ich durchaus sehr schätze, hat im Zusammenhang mit seiner BundespräsidentenKandidatur in Berlin Folgendes gesagt - Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -:
„Ich wünsche mir mehr Rückhalt für den Afghanistan-Einsatz, denn er ist aus meiner Sicht richtig und notwendig. … Wir sind dort, weil die Vereinten Nationen in Afghanistan den Kampf gegen den internationalen Terrorismus führen. Verbunden mit dem militärischen Einsatz sorgen die deutschen Soldaten dafür, dass auch die Menschen in Afghanistan in Sicherheit und Würde leben können.“
Ich finde, dem ist nichts hinzuzufügen. Ich möchte das aber noch erweitern.
Ja.
Dieser Rückhalt gilt nicht nur für Afghanistan, sondern für alle Missionen, wo unsere Soldaten im Einsatz sind. Und diese Rückendeckung - das sage ich deutlich an die Fraktion DIE LINKE gerichtet ist von Ihnen nicht zu erwarten. Vor wenigen Wochen haben Sie, Herr Thoroe, mit Ihren Kolleginnen und Kollegen mit einer geradezu peinlichen Aktion hier im Landeshaus gezeigt, wie Sie zur Bundeswehr stehen. Meine Kollegin Heike Franzen von der CDU hat dies zu Recht in einer ihrer Reden heftig kritisiert.
Ihr Antrag ist auch vor diesem Hintergrund keiner weiteren Betrachtung wert, und deshalb lehnt meine Fraktion ihn ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir die Vorbemerkung, dass nach den trockenen Themen bis 14 Uhr, als der Präsident das Thema aufgerufen hat, eine besinnliche Ruhe eintrat. Herr Präsident, mit Verlaub, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause wäre es diesem Thema gerecht geworden, wenn noch ein bisschen Glockengeläut eingespielt worden wäre.
Lassen sie mich zum Ernst der Sache kommen. Ich denke, wir sind uns im Hohen Haus ganz überwiegend darüber einig, dass Religionsunterricht als ordentliches Schulfach in einer pluralen Gesellschaft, wie wir sie heute zunehmend vorfinden, unverzichtbar ist. Ich füge hinzu: Religionsunterricht ist auch ein unverzichtbarer Teil der Werteerziehung in unseren Schulen. - Von daher sollte der Religionsunterricht nicht als Nebenfach abgetan, sondern als bedeutsam für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen gesehen und anerkannt werden.
Weit mehr als die Hälfte der schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schüler ist evangelischen Glaubens. Ungefähr 40 % sind religionslos; etwa 6 % sind katholisch. Laut Artikel 7 Absatz 2 des
Grundgesetzes haben die Eltern das Recht, frei über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht zu entscheiden. Jedoch ergibt sich aus diesem Artikel unseres Grundgesetzes selbst kein subjektives Recht von Eltern oder religionsmündigen Schülern auf Einrichtung eines Unterrichts seiner Konfession beziehungsweise eines konfessionslosen Unterrichts. Artikel 7 des Grundgesetzes sichert den Bestand des Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach.
Wenn wir also dem Antrag der Grünen,
der LINKEN folgen würden, würden wir gegen höchstes Recht verstoßen.
In Schleswig-Holstein findet nahezu flächendeckend evangelischer Religionsunterricht an den Schulen statt. Jedoch wird in der Realität dabei keineswegs nur Unterricht zur jeweiligen Religion erteilt, sondern auch ein Bild von anderen Religionsgruppen gegeben. Den Schülerinnen und Schülern werden ethische Wert- und Moralvorstellungen vermittelt.
Von meinen Vorrednern ist schon gesagt worden, in den höheren Klassen besteht für die Schülerinnen und Schüler zudem die Möglichkeit, alternativ zum konfessionellen Unterricht auch am Philosophieunterricht teilzunehmen, der keine Inhalte und Vorstellungen einer bestimmten Religionsgruppe vermittelt. Nach meiner Kenntnis ist hier eine Ausweitung geplant. Philosophie soll als Ersatzfach schon für die Grundschulen eingeführt werden.
Eine Umwandlung des bislang konfessionell durchgeführten in einen überkonfessionellen Religionsunterricht betrifft die Grundsätze der Religionsgemeinschaften. Das hat Herr Fischer schon erwähnt. Sie ist dem religiös-weltanschaulich-neutralen Staat verwehrt. Es bleibt den Kirchen allerdings unbenommen, ihre Grundsätze fortzubilden. Das haben sie in einigen wenigen Städten, Orten und Bundesländern auch getan.
Die Zusammenarbeit mit den beiden großen Kirchen hat sich bewährt. Das ist auch deshalb der Fall, weil klare Regeln vorgegeben sind, was die Vermittlung von religiösen Inhalten angeht.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, das ist mit Ihrem Antrag nicht gewährleistet. Ihre Vorschläge sind auch nicht praktikabel. Das will ich gerne begründen.
Wie wollen Sie inhaltlich sicherstellen, dass alle Glaubensund Religionsgemeinschaften sowie
Weltanschauungen in der Gewichtung richtig dargestellt werden? Besteht nicht die Gefahr, dass grenzwertige Weltanschauungen unverantwortlich präsentiert werden? Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, wer soll überhaupt in dieser Breite den Unterricht geben? Soll das ein Überpater sein, der den ganzen Bereich abdecken soll? Eine Frau kann dies schon gar nicht tun, denn sie wird von ganz bestimmten Religionsgruppen, wie wir alle wissen, gar nicht akzeptiert. Bei den großen Kirchen ist in den Lehrplänen dagegen gewährleistet, dass der Religionsunterricht zu Dialogfähigkeit, Respekt und Toleranz beiträgt.
Ich gebe nur wieder, was allgemein bekannt ist.
- Entspannen Sie sich, Frau Heinold. - Der konfessionell gebundene Unterricht hat sich in der Praxis bewährt. Deshalb sollte man daran auch festhalten. Eine Vermischung mit allen möglichen Glaubensrichtungen lehnt meine Fraktion ab. Ich glaube auch nicht, dass der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE auf übergreifende Akzeptanz in der Gesellschaft stoßen wird. Er findet deshalb auch nicht die Zustimmung der FDP.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat es eben schon gesagt: Die EU setzt uns immer sehr enge Zeitrahmen. Auch heute müssen wir zu einer Abstimmung kommen, um nicht irgendwelche Fristen zu versäumen.
Aber zur Sache: Die Strategie Europa 2020 knüpft an die Lissabon-Strategie an. Vor zehn Jahren wurde beschlossen, die Europäischen Union bis 2010 zur dynamischsten, wettbewerbsfähigsten und wissensbasiertesten Wirtschaft der Welt zu machen. Hier müssen wir ganz offen eine nüchterne Bilanz