- Ich nehme zur Kenntnis, was ich soeben schon zur Kenntnis genommen habe: Sie haben gesagt, dass sich in Bezug auf Studiengebühren „in nächster Zeit erst mal“ nichts ändern werde. Ich frage mich natürlich, wie lange „in nächster Zeit“ bei Ihnen dauert und was in diesem Zusammenhang unter „erst mal“ zu verstehen ist. Aber darüber können wir gern im Ausschuss weiter diskutieren.
Herr Kollege Schippels, wenn Sie schon beim Kenntnisnehmen sind, nehmen Sie dann auch zur Kenntnis, dass es sinnvoll wäre, unsere Arbeitszeit in ernsthafte Bemühungen um eine nachhaltige Finanzierung der Hochschulen statt in solch symbolhafte Gesetzentwürfe zu investieren?
- Herr Habersaat, meiner Meinung nach schließt das eine das andere nicht aus, sondern es ergänzt sich. Natürlich brauchen wir auch entsprechende Veränderungen auf Bundesebene; das Kooperationsverbot wurde schon angesprochen. Allerdings finde ich es durchaus sinnvoll, über eine Änderung des Hochschulgesetzes nachzudenken. Das ist übrigens nicht unsere Erfindung, sondern es stand schon einmal im Gesetz. - Ich habe die Frage hoffentlich beantwortet.
Warum finden wir eine gesetzliche Verankerung sinnvoll? - Weil es Indizien dafür gibt, dass es bei der Studiengebührenfreiheit zu Veränderungen kommen kann. Wir haben doch den Beitrag von Herrn Günther gehört. Die Schuldenbremse droht!
Wir müssen uns tatsächlich Gedanken machen, so Herr Günther, wie wir die Universitäten in dieser Situation weiter finanzieren können - Nachtigall, ik hör dir trapsen. Ich erkenne insoweit jedenfalls schon eine Veränderung der Position. Warten Sie die nächsten ein, zwei Jahre ab! Ich erinnere mich daran, dass Herr de Jager nun auch nicht unbedingt ein Verfechter der Gebührenfreiheit an den Universitäten ist.
Herr Habersaat, ich habe den Eindruck, dass Sie sich darüber ärgern, dass wir in das Hochschulgesetz etwas aufnehmen wollen, was schon einmal darin stand. Soviel ich weiß, hatte ursprünglich Rot-Grün einen entsprechenden Passus aufgenommen. Wenn Sie nur nonchalant sagen, unser Vorschlag sei unnötig, werden Sie damit nicht durchkommen.
Ich bin überzeugt davon, dass es notwendig ist, von allen Fraktionen nicht erst vor der nächsten Wahl, sondern schon heute ein Bekenntnis abzufordern, wie sie es mit der Kostenfreiheit des Studiums halten. Ich finde, wir haben einen guten Aufschlag gegeben. Ich hoffe, dass wir nach der Ausschussberatung zu einem einvernehmlichen Beschluss kommen können.
Herr Kollege Schippels, vielleicht können Sie noch auf die in den Redebeiträgen der Kollegen Günther und Habersaat aufgeworfene Frage eingehen, ob Sie in diesem Zusammenhang mit „Gebühren“ auch die Gebühren für Sportkurse und Verwaltungsaufwand meinen?
- Frau Funke, es ist doch schön, dass ein Gesetzentwurf in zwei Lesungen beraten wird. Ich freue mich wirklich auf die Ausschussberatungen. Dort können wir über diese Feinheiten ausgiebig diskutieren. Ich hoffe tatsächlich, dass dieser Gesetzentwurf besser herauskommt, als er in das Verfahren hineingegangen ist. Vielleicht gibt es noch die eine oder andere
Herr Schippels, ist die Position Ihrer Fraktion so, dass Sie Ihrem eigenen Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, zustimmen könnten?
Für die Landesregierung hat nun der Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herr Jost de Jager, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe kurz überlegt, ob ich auf meinen Redebeitrag verzichte, um die wirklich desaströse Wirkung des vorhergehenden Beitrags im Raum stehen zu lassen. Ich will gleichwohl zwei Punkte anmerken.
Erstens. Es gibt keinen Grund für diesen Gesetzentwurf. Deshalb gibt es auch keine Veranlassung, ihm zuzustimmen. Das schleswig-holsteinische Hochschulgesetz lässt die Erhebung von Gebühren für das Studium nicht zu. Wenn wir jetzt anfingen, in ein Gesetz zusätzlich zu dem, was wir positiv regeln, auch noch das aufzunehmen, was wir nicht wollen, wäre das kein echter Beitrag zur Verschlankung von Bürokratie.
Auch politisch ist der Gesetzentwurf nicht erforderlich. Sowohl das Gesetz als auch die Haltung der Landesregierung sind klar. Ich darf aus dem Koali
Vielleicht wundern Sie sich, wir nicht; denn wir machen, was wir sagen. Deshalb gibt es auch keine Veranlassung, daran zu zweifeln, dass diese Landesregierung zu ihrer Haltung steht. Diese Landesregierung beabsichtigt nicht, Studiengebühren einzuführen. Insofern ist Ihr Gesetzentwurf auch politisch absoluter Unsinn.
Was mich wirklich ärgert, ist jedoch der Umstand, das Sie völlig darauf verzichten, in den Debatten im Land einen sinnvollen Beitrag zur Klärung der Frage zu leisten, was man denn für die Hochschulen tun kann. Sie haben das Kooperationsverbot genannt. Ich stelle fest: Einen sinnvollen Beitrag von Ihnen habe ich dazu noch nie gehört; die Beiträge kommen von anderen Fraktionen. Das zeigt: Sie können nicht einmal destruktiv, geschweige denn konstruktiv Politik gestalten.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1782 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, den nächsten Tagesordnungspunkt nach der Mittagspause aufzurufen. Somit schließe ich die Sitzung für eine Mittagspause bis 15 Uhr.
Begrüßen Sie bitte mit mir zunächst Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Schleswig-Flensburg auf der Tribüne. - Herzlich willkommen!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Flemming Meyer hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Herr Carstensen, Sie haben den Menschen hier im Land immer wieder zugesichert, diese Landesregierung werde sich dafür einsetzen, dass Schleswig-Holstein nicht zum CO2-Endlager der Nation wird.
Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung in Berlin für eine Länderklausel stark gemacht und diese Forderung auch ausgefochten. Vonseiten der CDU und der FDP wird das Vetorecht immer wieder als maximale Lösung verkauft. Darum beharren Sie darauf, dem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen. Aber ich sage Ihnen: Dieses vermeintliche Vetorecht ist in Wirklichkeit nur weiße Salbe.