Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

(Beifall bei CDU und FDP)

Sie wollen einmal Verantwortung in diesem Land tragen. Wir alle bewerben uns bei der nächsten Landtagswahl darum, in diesem Land zu regieren. Ehrlichkeit gehört dazu. Die vermisse ich bei Ihnen am stärksten.

(Beifall bei CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Beratung.

Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 17/2171 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Zudem ist sowohl Ausschussüberweisung als auch Abstimmung in der Sache beantragt worden. Ich lasse zunächst über den weitergehenden Antrag, die Ausschussüberweisung, abstimmen. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/2140 sowie den Änderungsantrag Drucksache 17/2205, und den Änderungsantrag Drucksache 17/2215 als selbstständigen Antrag dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Bevor wir in die Abstimmung eintreten, weise ich daraufhin, dass sich der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/2215, auf den Ursprungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/2140, bezieht, weil der Berichtsantrag Drucksache 17/2170 seine Erledigung gefunden hat. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/2205, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/2205 mit den Stimmen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE

(Dr. Christian von Boetticher)

und SSW gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.

Ich lasse dann über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/2140, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/2140 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt.

Ich lasse dann über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/2215, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/2215 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

a) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetzes (BFQG) zu einem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1854

b) Weiterbildungsgesetz

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/594

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 17/2174

Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, Frau Abgeordneter Susanne Herold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ausschüsse haben Ende letzten Jahres schriftliche Stellungnahmen zum Weiterbildungsgesetz eingeholt und sich in mehreren Sitzungen mit dem Thema Weiterbildung befasst. Die an der Beratung beteiligten Ausschüsse für Wirtschaft sowie Innen und Recht haben von einem Votum gegenüber dem federführenden Bildungsausschuss abgesehen.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen empfiehlt

der Bildungsausschuss dem Landtag, den SPD-Antrag Drucksache 17/594 abzulehnen und den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/1854, in der Fassung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.

Weil in dem § 27 des Weiterbildungsgesetzes - Inkrafttreten - im Gesetzestext Pünktchen stehen, schlage ich vor, § 27 Satz 1 wie folgt zu fassen: „Dieses Gesetz tritt am 1. April 2012 in Kraft.“

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Frau Abgeordnete Marion Herdan von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung die Novellierung des Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetzes. Die Landesregierung setzt damit einen weiteren, wichtigen Akzent im Bildungsbereich. Moderner, transparenter und effektiver sieht das Gesetz aus. Dies kommt auch in dem neuen Titel „Weiterbildungsgesetz“ zum Ausdruck.

Aber wie so oft ist natürlich auch hier nicht die Verpackung entscheidend, sondern der Inhalt. Dieser ist in vielen Punkten besser geworden. Das materielle Recht der Bildungsfreistellung bleibt unverändert. In einzelnen Bereichen waren aber rechtliche Klarstellungen - auch aufgrund aktueller Rechtsprechung - erforderlich, um unter anderem die Verblockungsregelungen, den Teilnehmerschutz oder die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes zu konkretisieren.

Eine wichtige Neuerung im Gesetz ist die Ermächtigung an das zuständige Ministerium, die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen auf die Investitionsbank Schleswig-Holstein zu übertragen. Die Bearbeitung von rund 3.000 Anerkennungsfällen pro Jahr verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand, der nunmehr ausgelagert wird.

(Beifall bei der CDU)

Dies begrüßen die Kollegen, und auch ich begrüße das sehr. Das Ministerium wird Kriterien für die Ausführung dieser Aufgabe sowie einen Gebührenrahmen für die Antragsverfahren vorlegen. Die CDU-Fraktion hält es insoweit für wichtig, anfallende Gebühren - insbesondere auch mit Blick auf

(Vizepräsidentin Dr. Gitta Trauernicht)

gemeinnützige Anbieter - in einem niedrigen, vielleicht variablen Rahmen fest zu legen. Ferner ist der Verwaltungsaufwand für die Anbieter so gering wie möglich zu halten, um auch weiterhin möglichst viele Zertifizierungen zu erreichen.

Meine Damen und Herren, ich möchte kurz einige Punkte ansprechen, die wir aus der Anhörung mitgenommen haben. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es danach wichtig gewesen, den integrativen Ansatz von Weiterbildung noch stärker herauszuarbeiten. Wir haben daher im Gesetz den Begriff sowie Aufgaben und Ziele der Weiterbildung ergänzt. Diese korrespondieren nun mit den neu gefassten Regelungen zur Förderung von Weiterbildung, indem wir hier ganz bewusst auch die Bildungsstätten sowie den Begriff der kulturellen Weiterbildung eingebracht haben.

Unserer Auffassung nach können gerade auch über die kulturelle Einbindung Verständnis erzeugt und der Wunsch nach verbesserter Integration durch Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden. Einen wichtigen Part übernehmen hier bereits die Volkshochschulen, welche bereits jetzt mit ihren Kooperationsmodellen eine flächendeckende Versorgung an Weiterbildungsangeboten vorhalten.

(Beifall bei CDU und FDP)

Der Bildungsausschuss hat sich in der vergangenen Woche mit dem Gesetz befasst. Zur dort eingebrachten Stellungnahme der SPD-Fraktion möchte ich Folgendes anmerken:

Diese enthält zwar einige Vorschläge, welche bereits von CDU und FDP vorgelegt wurden. Ansonsten geht Ihre Kritik an der Sache vorbei.

In Bezug auf die Regelungen zum Freistellungsanspruch oder zur Verblockung ist festzustellen, dass durch die Novellierung rechtliche Klarstellungen, aber keine Verschlechterungen für die Nutzer erfolgen. Hier sollten Sie einfach bei der Wahrheit bleiben.

Wenn die SPD nun auf einmal ein Berichtswesen bei der Landesregierung einfordert, muss ich mich doch sehr wundern. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, im Jahr 2003 waren Sie es, die auf die Erstellung von Berichten verzichteten und eine entsprechende Gesetzesänderung befürworteten.

(Martin Habersaat [SPD]: Das ist erst neun Jahre her!)

Das Land beteiligt sich stattdessen seit 2009 regelmäßig an einer aussagekräftigen regionalisierten

Zusatzstudie, welche Sie in Regierungsverantwortung mit beschlossen haben. Auch dies wollen Sie nun wieder infrage stellen. Konsequentes und qualifiziertes Regierungshandeln sieht anders aus.

(Beifall bei CDU und FDP - Lachen bei der SPD)

Die aktuellen Zahlen des Arbeitsmarkts in Schleswig-Holstein stellen der CDU-geführten Landesregierung ein gutes Zeugnis aus. Diesen Weg wollen und werden wir weiter beschreiten. Das neue Weiterbildungsgesetz wird dabei ein wichtiger Baustein sein und dazu beitragen, dass sich noch mehr Menschen beruflich qualifizieren können beziehungsweise ihnen Chancen für den Neu- und Wiedereinstieg ins Berufsleben aufgetan werden.

Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesnovellierung mit den enthaltenen Änderungen von CDU und FDP. Den Antrag der SPD-Fraktion werden wir ablehnen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich möchte Ihnen Folgendes mitteilen: Tagesordnungspunkt 36 wird nach Tagesordnungspunkt 48 aufgerufen, Tagesordnungspunkt 25 wird nach Tagesordnungspunkt 13 am Freitag aufgerufen. - Ich erteile jetzt für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Hans Müller das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir im Mai 2010 mit unserem Antrag die Landesregierung aufforderten, den Entwurf eines Bildungsgesetzes vorzulegen, taten wir das aus der Erkenntnis heraus, dass die alten gesetzlichen Regelungen nicht dem aktuellen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung entsprachen. Wir formulierten damals fünf Punkte, die wir für eine Fortentwicklung in Richtung Weiterbildung für notwendig hielten.

Von dem, was wir wollten, sind auf der Positivseite die Überschrift ,,Weiterbildungsgesetz“ und einige kleine Veränderungen übrig geblieben. Das ist zu wenig. Auf der negativen Seite finden wir die Übertragung der Anerkennungsverfahren auf die I-Bank samt der deswegen zu erwartenden Gebührenerhebung, die Erschwerung der Verblockungsmöglichkeiten, die Abschaffung der Berichtspflicht der Landesregierung über die Erwachsenenbildung und keinerlei Bestimmungen im Hinblick auf die Verbesserung der Weiterbildung im

(Marion Herdan)

Land. - Das ist alles eindeutig zu wenig. Fest steht für uns, dass auch dieses Gesetz ein untauglicher Versuch ist, die Weiterbildung grundsätzlich in Richtung zukünftiger Erfordernisse zu regeln.