Marion Herdan

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kita-Sozialstaffel ist ein Thema, an dem sich die Gemüter schon seit Langem erhitzen und das immer wieder für kontroverse Diskussionen sorgt. Sozialstaffelregelungen in unterschiedlicher Prägung finden wir bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, also den Kreisen und kreisfreien Städten, bei den Kommunen und schließlich auch bei den Trägern von Kindertageseinrichtungen. Wir wissen, dass es vielerorts unterschiedliche Regelungen zu Einkommensgrenzen und Geschwisterermäßigungen gibt. Im Zusammenwirken mit regional gefassten Kita-Gebühren ergeben sich folglich regional sehr unterschiedliche Gebührenbeiträge für Familien. Gleiches gilt für Gebührenausfälle durch Sozialstaffelregelungen, welche ihrerseits durch die Träger der Jugendhilfe aufgefangen werden.
Aufgrund dieser Gemengelage ist es aus Sicht der CDU-Fraktion in der Tat sinnvoll und notwendig, zu neuen Regelungen zu kommen. Ob diese dann auch landesweit einheitlich gelten können, ist eine bislang ungeklärte Frage. Die Ausgestaltung kann nur im Dialog und im Einvernehmen mit denjenigen geschehen, die vor Ort wirken und auch die finanzielle Verantwortung tragen. Deren Interessen werden von den kommunalen Landesverbänden vertreten. Mit ihnen müssen selbstverständlich neue Regelungen abgestimmt werden. Auch die Wohlfahrtsverbände sind in diesen Prozess einzubeziehen, die ihrerseits als Träger die Kita-Landschaft maßgeblich prägen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre es wünschenswert, die Regelsätze dergestalt zu formulieren, dass bedürftige Familien und Alleinerziehende tatsächlich nachhaltig entlastet werden.
Eine Sozialstaffel, die ihren Namen wirklich verdient, darf nicht dort haltmachen, wo die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II enden.
Es muss auch Teilzeitbeschäftigten und Menschen mit geringem Einkommen möglich sein, ihre Kinder in eine Kindertageseinrichtung zu geben. Wir müssen aber auch abwägen, ob eine landesweite Sozialstaffel vor Ort tatsächlich überall Verbesserungen bringt, oder ob Nutzer in einzelnen Bereichen eventuell schlechter gestellt würden, weil dann die günstigere Sozialstaffel vor Ort entfiele. Wie sieht es in den Bereichen aus, bei denen durch eine landesweite Neuregelung auf einmal erhebliche Mehrkosten auf die Träger der Jugendhilfe zukommen? Wer soll das bezahlen? - Hier ist die Frage nach der Konnexität abzuklären.
Meine Damen und Herren, das Thema Neuregelung der Kita-Sozialstaffel ist in seiner Komplexität und mit seinen möglichen Folgewirkungen nicht zu unterschätzen und deshalb auch nicht so nebenbei zu erledigen. Bedauerlicherweise haben es aber auch die Vorgängerregierungen, gerade unter dem SPDgeführten Bildungsministerium, nicht geschafft, diese Missstände aufzugreifen und zu vernünftigen Lösungen zu kommen. Tätig geworden sind Sie leider nicht. Wie wir aus regelmäßigen Berichten im Bildungsausschuss wissen, versucht Bildungsminister Klug nun eine für alle Seiten tragbare Lösung mit den kommunalen Landesverbänden zu erarbeiten. Die CDU-Fraktion erwartet, dass sich nunmehr alle Beteiligten ein gutes Stück aufeinander zubewegen, denn in der Sache geht es doch im Wesentlichen darum, bedürftigen Familien zu helfen und möglichst vielen Kindern den Besuch und die Förderung in einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen.
Das darf nicht an regional unterschiedlichen Sozialstaffeln scheitern.
Ich bitte um Überweisung an den Bildungsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung die Novellierung des Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetzes. Die Landesregierung setzt damit einen weiteren, wichtigen Akzent im Bildungsbereich. Moderner, transparenter und effektiver sieht das Gesetz aus. Dies kommt auch in dem neuen Titel „Weiterbildungsgesetz“ zum Ausdruck.
Aber wie so oft ist natürlich auch hier nicht die Verpackung entscheidend, sondern der Inhalt. Dieser ist in vielen Punkten besser geworden. Das materielle Recht der Bildungsfreistellung bleibt unverändert. In einzelnen Bereichen waren aber rechtliche Klarstellungen - auch aufgrund aktueller Rechtsprechung - erforderlich, um unter anderem die Verblockungsregelungen, den Teilnehmerschutz oder die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes zu konkretisieren.
Eine wichtige Neuerung im Gesetz ist die Ermächtigung an das zuständige Ministerium, die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen auf die Investitionsbank Schleswig-Holstein zu übertragen. Die Bearbeitung von rund 3.000 Anerkennungsfällen pro Jahr verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand, der nunmehr ausgelagert wird.
Dies begrüßen die Kollegen, und auch ich begrüße das sehr. Das Ministerium wird Kriterien für die Ausführung dieser Aufgabe sowie einen Gebührenrahmen für die Antragsverfahren vorlegen. Die CDU-Fraktion hält es insoweit für wichtig, anfallende Gebühren - insbesondere auch mit Blick auf
gemeinnützige Anbieter - in einem niedrigen, vielleicht variablen Rahmen fest zu legen. Ferner ist der Verwaltungsaufwand für die Anbieter so gering wie möglich zu halten, um auch weiterhin möglichst viele Zertifizierungen zu erreichen.
Meine Damen und Herren, ich möchte kurz einige Punkte ansprechen, die wir aus der Anhörung mitgenommen haben. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es danach wichtig gewesen, den integrativen Ansatz von Weiterbildung noch stärker herauszuarbeiten. Wir haben daher im Gesetz den Begriff sowie Aufgaben und Ziele der Weiterbildung ergänzt. Diese korrespondieren nun mit den neu gefassten Regelungen zur Förderung von Weiterbildung, indem wir hier ganz bewusst auch die Bildungsstätten sowie den Begriff der kulturellen Weiterbildung eingebracht haben.
Unserer Auffassung nach können gerade auch über die kulturelle Einbindung Verständnis erzeugt und der Wunsch nach verbesserter Integration durch Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden. Einen wichtigen Part übernehmen hier bereits die Volkshochschulen, welche bereits jetzt mit ihren Kooperationsmodellen eine flächendeckende Versorgung an Weiterbildungsangeboten vorhalten.
Der Bildungsausschuss hat sich in der vergangenen Woche mit dem Gesetz befasst. Zur dort eingebrachten Stellungnahme der SPD-Fraktion möchte ich Folgendes anmerken:
Diese enthält zwar einige Vorschläge, welche bereits von CDU und FDP vorgelegt wurden. Ansonsten geht Ihre Kritik an der Sache vorbei.
In Bezug auf die Regelungen zum Freistellungsanspruch oder zur Verblockung ist festzustellen, dass durch die Novellierung rechtliche Klarstellungen, aber keine Verschlechterungen für die Nutzer erfolgen. Hier sollten Sie einfach bei der Wahrheit bleiben.
Wenn die SPD nun auf einmal ein Berichtswesen bei der Landesregierung einfordert, muss ich mich doch sehr wundern. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, im Jahr 2003 waren Sie es, die auf die Erstellung von Berichten verzichteten und eine entsprechende Gesetzesänderung befürworteten.
Das Land beteiligt sich stattdessen seit 2009 regelmäßig an einer aussagekräftigen regionalisierten
Zusatzstudie, welche Sie in Regierungsverantwortung mit beschlossen haben. Auch dies wollen Sie nun wieder infrage stellen. Konsequentes und qualifiziertes Regierungshandeln sieht anders aus.
Die aktuellen Zahlen des Arbeitsmarkts in Schleswig-Holstein stellen der CDU-geführten Landesregierung ein gutes Zeugnis aus. Diesen Weg wollen und werden wir weiter beschreiten. Das neue Weiterbildungsgesetz wird dabei ein wichtiger Baustein sein und dazu beitragen, dass sich noch mehr Menschen beruflich qualifizieren können beziehungsweise ihnen Chancen für den Neu- und Wiedereinstieg ins Berufsleben aufgetan werden.
Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesnovellierung mit den enthaltenen Änderungen von CDU und FDP. Den Antrag der SPD-Fraktion werden wir ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU versteht Weiterbildung als eigenständigen und gleichberechtigten Teil des Bildungswesens. Lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen - diesem Motto sehen wir uns verpflichtet. Daher ist es nur konsequent, das in die Jahre gekommene Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz - kurz BFQG - einer kritischen Betrachtung und Runderneuerung zu unterziehen.
Ich danke dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr, insbesondere dem Minister Jost de Jager, für den vorliegenden Gesetzentwurf.
Worum geht es bei dem neuen Weiterbildungsgesetz? - Bereits die Abschaffung des etwas sperrigen alten Titels weist auf eine inhaltliche Neuausrichtung hin. Hier soll es nicht nur um den formalen Akt der Bildungsfreistellung gehen. Der Fokus liegt auf dem Prozess der Weiterbildung und der an ihr beteiligten Menschen und Einrichtungen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Gesellschaft und Arbeitsmarkt haben sich in den letzten 20 Jahren stark verändert. Es geht nun nicht mehr allein darum, in seinem Job besser zu werden. Es geht darum, der wachsenden Bedeutung von allgemeiner, beruflicher und politischer Weiterbildung gerecht zu werden. Dies bedeutet im Einzelnen: Wir müssen dem Fachkräftemangel ein Stück weit entgegentreten und hierbei auch die Aspekte Integration und Inklusion stärker berücksichtigen. Wir müssen uns verstärkt darum kümmern, Frauen den qualifizierten beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen.
Wir müssen mehr Menschen mit Migrationshintergrund in Weiterbildungsmaßnahmen einbinden, und wir müssen die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit zurück in das Berufsleben nehmen. Für all dies ist das neue Weiterbildungsgesetz eine gute Arbeitsgrundlage.
Gleichzeitig werden mit der Gesetzesnovellierung Anregungen der Kommission Weiterbildung aufgegriffen und umgesetzt. Hier ist beispielhaft die Anerkennung von Trägern und Einrichtungen zu nennen. Nach Auffassung der CDU nehmen die Volkshochschulen in allen Bereichen der Weiterbildung eine herausragende Stellung im Lande ein, die durchaus über eine reine Grundversorgung hinausgeht.
Eine gravierende Änderung findet sich bei den Anerkennungsverfahren der Veranstaltungen der Bildungsfreistellung. Das Gesetz ermächtigt das zuständige Ministerium, diese mit hohem Aufwand verbundene Aufgabe nach außen zu verlagern. Das wurde bereits von Minister de Jager angesprochen. Es handelt sich immerhin um 3.000 Anerkennungsfälle im Jahr. Die Anerkennungskriterien sind im Wege der Verordnung zu regeln.
Neu ist hierbei auch, dass die Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung nun gebührenpflichtig wird. Dies muss sich nach Auffassung der CDU mit Blick auf die Träger in vertretbarem Rahmen bewegen. Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund der vorgesehenen Gültigkeitsdauer von zwei Jahren für anerkannte Maßnahmen und der Mög
lichkeit der Umlage auf die Teilnahmekosten keine zusätzlichen Belastungen für die Träger entstehen.
- Sie können es ja nachher ausführlich begründen, wenn Sie anderer Auffassung sind.
Die CDU-Fraktion begrüßt daher den mit der Aufgabenübertragung neu eingeschlagenen Weg und die hiermit verbundene Stelleneinsparung im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr.
Aus der weiteren Diskussion dieser wichtigen Gesetzesnovellierung werden wir sicherlich noch den einen oder anderen Aspekt mit aufnehmen. Ich beantrage die Überweisung an den Bildungsausschuss, den Wirtschaftsausschuss und den Innenund Rechtsausschuss - die sind wohl alle erforderlich, um daran zu arbeiten - mit Federführung für den Bildungsausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frühkindliche Bildung genießt in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert. Daher hat die Regierungskoalition von CDU und FDP die von Rot-Grün zementierte Deckelung der Kita-Finanzierung auf 60 Millionen € beendet. Nunmehr
stellt das Land Schleswig-Holstein ab 2011 jährlich 70 Millionen € für Kindertagesstätten zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, mit dem nachhaltige Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen ermöglicht werden.
In Schleswig-Holstein sind Kreise und kreisfreie Städte seit 1992 Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ihnen obliegt es, den Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Die Mittelverteilung wird neben dem FAG in ergänzenden Verwaltungsvorschriften geregelt.
Zuschussempfänger sind Kreise und kreisfreie Städte. Diese sollen - mit Genehmigung des Präsidiums zitiere ich wörtlich aus dem Entwurf der Förderrichtlinien für 2011 -: „eigenverantwortlich ihre Aufgaben zur Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen erfüllen können und die Mittel entsprechend weiterleiten“.
Unter den Zuschussvoraussetzungen ist unter anderem geregelt, dass die Landesmittel nur an Träger von Kindertageseinrichtungen oder an Tagespflegestellen gezahlt werden dürfen, die auch tatsächlich in den Bedarfsplan aufgenommen sind. Beide Regelungen finden sich fast wortgleich bereits in den Förderrichtlinien von 2010.
Bereits seit dem 1. Januar 1993 zeichnen die Kreise und kreisfreien Städte für die Verteilung der Landesmittel an die Träger der Einrichtungen verantwortlich. Warum nun aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese seit 18 Jahren bewährte Praxis auf einmal nicht mehr geeignet sein soll,
eine bestimmungsgerechte Weiterleitung der Landesmittel durch die Träger der Jugendhilfe zu gewährleisten, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.
Bei aller kritischer Betrachtung
(Zuruf des Abgeordneten Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] vermag ich nicht zu erkennen, warum dieser Vor- gang nun infrage gestellt wird. Die Bedenken der (Anke Erdmann)
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können doch nicht ernsthaft mit der zweifellos schwierigen Finanzlage der Städte und Kommunen begründet sein.
Nein, vielen Dank. Ich möchte diesen Gedanken gern zu Ende führen.
Dies anzunehmen, was Sie von den Grünen vermuten, hieße auch zu vermuten, dass es möglicherweise schon in der Vergangenheit zu nicht bestimmungsgemäßer Weiterleitung von Landesmitteln durch Kreise und Städte gekommen sein könnte.
Vielen Dank Frau Präsidentin. - Dieses Gedankenspiel der Grünen gefällt gar nicht.
Denn es schürt ohne Not ein Klima von Argwohn und Misstrauen. Es ist nun einmal so, wie es ist. Wer so argumentiert, sollte auch die Stirn haben, zu sagen und konkret zu benennen, wie er zu seiner Annahme kommt, dass Landesmittel bei den Kreisen und kreisfreien Städten womöglich zum eigenen Defizitausgleich genutzt würden.
Tatsache ist, dass Kreise und kreisfreie Städte als Träger der Jugendhilfe seit nunmehr fast 20 Jahren verlässliche Partner des Landes sind und ihre Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe wahrnehmen.
Daher wird das Bildungsministerium auch im Zusammenwirken mit den kommunalen Landesverbänden die dringend gebotene Neuordnung der Kita-Finanzierung vornehmen. Vereinfachung von Verflechtungsbeziehungen und mehr Transparenz im Rahmen der Kita-Finanzierung wurden im Übrigen nicht nur seit Längerem von der CDU angeregt. Auch die Verbände im Land und der Landesrechnungshof haben in der Vergangenheit vereinfachte Finanzstrukturen angemahnt. All dies wird nun mit der einsetzenden Subjektförderung in die Tat umgesetzt.
Trotz der angespannten Haushaltslage des Landes setzt die Landesregierung hier neben dem U3-Ausbau einen klaren Schwerpunkt. Die zusätzlichen Mittel werden dazu eingesetzt, erhöhten zeitlichen und qualitativen Betreuungsaufwand in den Einrichtungen abzudecken. Gut ausgestattete Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sind nicht nur für die Familien, die sie nutzen, wichtig. Auch für Städte und Gemeinden ist eine attraktive Infrastruktur im Bereich der Kinderbetreuung vorteilhaft.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die aktuelle Plenartagung setzt einen deutlichen Akzent im Bildungswesen. Gestern haben wir mit dem Schulgesetz sowie dem Hochschulgesetz wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht. Heute wen
den wir uns einem nicht minder wichtigen bildungspolitischen Thema zu, nämlich der Erwachsenen- und Weiterbildung in Schleswig-Holstein. Neben frühkindlicher Bildung, Schul- und Hochschulbildung ist die Weiterbildung als vierte tragende Säule unseres Bildungswesens unverzichtbar für Schleswig-Holstein und die Menschen, die hier leben.
Die Ministerien für Bildung und Kultur sowie für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr haben hier ein umfangreiches Papier vorgelegt, für dessen Erstellung ich mich bedanken möchte.
Im Folgenden möchte ich zwei Aspekte aus der Ausarbeitung herausgreifen. Das Wirtschaftsministerium geht in seinen Ausführungen in besonderem Maß auf das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz ein. Seit 1990 in Kraft, bildet das BFQG die Grundlage für Freistellungs- und Anerkennungsregelungen von beruflicher Weiterbildung. Ziel des BFQG war es, die Teilhabe an Weiterbildung insbesondere auch bei benachteiligten Personengruppen zu erhöhen. Es ist allerdings festzustellen - das haben wir vorhin schon gehört dass Bildungsfreistellung zwar eine hohe Akzeptanz besitzt, aber offenbar nicht den gewünschten Effekt erzielen und eher bildungsferne Gruppen nicht erreichen konnte. Die Teilnahmequoten haben in den 20 Jahren des Bestehens des BFQG den Faktor von 1,2 % der Anspruchsberechtigten pro Jahr, insgesamt 144.000 Teilnehmer, nicht überschritten. Daneben gibt es aber auch 1,3 Millionen Menschen, die anerkannte Veranstaltungen besuchten, ohne die Bildungsfreistellung in Anspruch zu nehmen.
Meine Damen und Herren, bereits in den Beratungen der 8. Plenartagung im Juni vergangenen Jahres hat die CDU-Fraktion verdeutlicht, dass es Sinn mache, das BFQG zu novellieren. Nunmehr haben wir hier ganz konkrete Ansätze vorliegen, auf deren Grundlage gearbeitet werden kann. Dabei muss auch überlegt werden, wie wir es schaffen, mehr Frauen sowie über 50-jährige Arbeitnehmer zur Teilnahme an beruflicher und betrieblicher Weiterbildung zu motivieren.
Auch mit Blick auf den vorhandenen Fachkräftemangel in Schleswig-Holstein sind effiziente Weiterbildungsmaßnahmen geboten. Denn gut ausund weitergebildete Arbeitnehmer sind der Grundstock für ein gesundes Unternehmen und schließlich auch ein wichtiger Faktor für die Innovationskraft unseres Landes.
Einen weiteren beachtlichen Teil der Ausführungen nimmt der Bereich der Erwachsenenbildung ein. Hierzu gehören die Volkshochschulen, der Landesverband der Volkshochschulen sowie die Bildungsstätten. Neben allgemeinen Bildungsangeboten kommt den Volkshochschulen bei der Integration von Migrantinnen und Migranten eine Schlüsselrolle zu. Sie fungieren als Prüfungszentrale für Sprach- und Einbürgerungstests. Volkshochschulen führen Alphabetisierungskurse durch und ermöglichen das Nachholen von Haupt- und Realschulabschlüssen.
Meine Damen und Herren, die Regierungskoalition hält die Arbeit der Volkshochschulen auch insofern für sinnvoll, wertvoll, nachhaltig und unverzichtbar und hat daher im aktuellen Doppelhaushalt die Ansätze für die nachgeholten Schulabschlüsse ungeschmälert übernommen.
Der Landesverband der Volkshochschulen fungiert als Dachverband für die schleswig-holsteinischen Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und Bildungsstätten. Er ist Impulsgeber, Berater und Ansprechpartner für Politik und Verwaltung.
Das Projekt „VHS 2020“ zeigt bereits erste Erfolge. Vor Kurzem wurde eine Kooperation der Volkshochschulen Kiel, Kronshagen und Altenholz begonnen.
Die CDU wird auch künftig die Arbeit der Volkshochschulen und des Landesverbandes aktiv unterstützen und begleiten.
Die Situation der vom Land geförderten fünf Bildungsstätten hat sich erfreulicherweise etwas entspannt. Die für 2012 vorgesehene zweite Kürzungstranche konnte entfallen. Gleichwohl bedeuten die bereits durchgeführten Kürzungen für die Bildungsstätten einen schmerzhaften Einschnitt. Wir tun gut daran, diesen nicht noch weiter zu vertiefen. Dies würde unweigerlich die Schließung von Einrichtungen nach sich ziehen. Den Verlust an kultureller, politischer und Jugendbildung könnte das Land Schleswig-Holstein nicht kompensieren. Volkshochschulen und Bildungsstätten gemeinsam sorgen in unserem Land für ein flächendeckendes und ortsnahes Weiterbildungsangebot.
Die sogenannte Weiterbildungsdichte liegt in Schleswig-Holstein über dem Bundesniveau. Obendrein erwirtschaften Bildungsstätten und Volkshochschulen aus allen öffentlichen Zuschüssen in Höhe von rund 15,4 Millionen € jährlich einen Umsatz von rund 47 Millionen € im Jahr. Dies ist eine
nicht zu unterschätzende volkswirtschaftliche Leistung.
Um auch künftig die Arbeit der Bildungsstätten sicherzustellen, werden wir in der nächsten Zeit damit beginnen, die zugrunde liegenden Förderrichtlinien zu überarbeiten. Die Bildungsstätten des Landes brauchen einen festen Status und Planungssicherheit über einen längeren Zeitraum hinweg.
Meine Damen und Herren, abschließend ist anzumerken, dass Weiterbildung in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert besitzt und wir in unserem Land ein vielschichtiges Angebot vorfinden. Darauf wird die CDU aufbauen. Gerade die Weiterbildung ist ein wichtiges Element des lebenslangen Lernens. Unsere Gesellschaft kann nur gewinnen, wenn wir auch zukünftig einen gesunden Einklang unserer vier Säulen im Bildungswesen bewahren.
Die weiteren Beratungen sollten in den zuständigen Fachausschüssen, im Bildungsausschuss und im Wirtschaftsausschuss, weitergeführt werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Debatte so verfolgt, dann muss man sich bei diesen Argumenten, die hier vorgebracht werden, oder Scheinargumenten, wie ich sie lieber nennen möchte, einfach noch zu Wort melden. Ich muss sagen, diese Debatte ist wirklich unerträglich.
Herr Stegner, Sie sind noch da; wunderbar.
Sie gehen ja selbst in die Bütt und lassen Ihrem schulpolitischen Sprecher leider sehr wenig Raum. Sie brauchen das wahrscheinlich auch, um sich im Moment ein wenig politisch zu profilieren. Aber ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn Sie hier davon sprechen, Grundprinzipien - binnendifferen
zierter Unterricht - würden abgeschafft, oder es sei ein Gebot des Anstandes, Schulen arbeiten zu lassen, dann möchte ich doch wirklich einmal an Ihren Anstand, an den Anstand der Opposition appellieren, auch einmal zu versuchen, die Argumente nicht nur immer wieder hin- und herzubewegen und alles immer wieder zu drehen und zu wenden und aus Ihrer Sicht falsch darzustellen.
Das Sie Ihre falschen Argumente immer wieder wiederholen, macht diese einfach nicht wahrer. Es ist nicht so, dass die Grundprinzipien, dass der binnendifferenzierte Unterricht abgeschafft werden. Im Gegenteil, wir geben den Schulen und den Schulkonferenzen die Kraft, selber Entscheidungen zu treffen. Davor haben Sie offenbar Angst.
Nein, Frau Präsidentin, ich gestatte jetzt keine Zwischenfrage.
Sie haben offenbar auch schon vorher Angst gehabt; denn Sie haben es ja in dem bereits seit Jahrzehnten SPD-geführten Bildungsressort, insbesondere auch nach der letzten Schulreform im Jahre 2007, nicht für nötig gehalten, den Schulen, insbesondere auch den Gymnasien, das erforderlich Rüstzeug mitzugeben, um auch G 8 entsprechend umzusetzen. Das hat leider schon in der Vergangenheit zu Unruhen an den Schulen geführt. Das muss man auch als CDU einfach zugestehen; das ist so.
Herr Höppner, Ihre Wahrnehmung trügt in diesem Falle leider, wenn Sie behaupten, der Schulfriede sei erst mit der Vorlage des Referentenentwurfes gestört worden. Das halte ich nun wirklich für realitätsfern. Insofern muss ich doch sagen: Ihre Wahrnehmung ist eine völlig andere als der Realität.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen, der hier immer wieder angesprochen wurde, insbesondere von meiner geschätzten Kollegin Anke Spoorendonk. Ich habe mir folgende Stichworte notiert: flächendeckende Einführung von Gemeinschaftsschulen,
eine Schule für alle, Oberstufenzentren. Genau das wollen Sie.
Genau das wollen wir aber nicht. Wir wollen unser Schulsystem stärken. Deshalb treten wir mit diesem Gesetzentwurf massiv für eine mittelfristige Zusammenführung von Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen ein. So schaffen wir eine starke Schulart für den mittleren Bildungsabschluss. Die erforderlichen Maßnahmen hierzu haben wir ergriffen.
Mit diesem Schulgesetz stärken wir auch die Gymnasien. Wenn Sie sagen, dass Sie im Falle eines Regierungswechsels sofort das Schulsystem nach Ihren Wünschen und Vorstellungen kippen werden, dann ist das mehr als scheinheilig. Wenn Sie das im Zusammenhang mit dem von Ihnen gern zitierten Schulfrieden immer wieder betonen, muss ich Ihnen sagen, dass das für die Eltern und die Schulen im Lande eine grausame Vorstellung ist.
- Natürlich ist es eine grausame Vorstellung, wenn Sie dann sofort damit ankommen. Das halte ich im Übrigen aber für ausgeschlossen. Es wäre grausam, wenn Sie das gesamte Schulsystem wieder auf den Kopf stellen würden. Das ist im Grunde genommen das, was hinter Ihren Ausführungen steht.
- Herr Höppner, Sie hätten vorhin die Gelegenheit gehabt, das in Ihrem Dreiminutenbeitrag richtigzustellen.
Nur noch ein Satz. - Das ist im Grunde genommen Ihre wahre Intention. Wir stehen für die Stärkung unseres Schulsystems und für die Stärkung unserer Schülerinnen und Schüler im Land. Dafür plädiere ich. Dahinter steht auch geschlossen die CDU-Fraktion gemeinsam mit der FDP-Fraktion. Wir lassen keinen Keil zwischen uns treiben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich Minister Dr. Klug für seinen ausführlichen und erhellenden Bericht danken. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte mit einem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz zum November 2008 die dortigen Kreise und kreisfreien Städte zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt, ohne zugleich eine Bestimmung über die Kostendeckung einschließlich einer Kostenfolgeabschätzung zu treffen. Hiergegen haben 19 Städte und Kreise den Verfassungsgerichtshof des Landes NordrheinWestfalen angerufen und einen Verstoß gegen Arti
kel 78 Abs. 3 der Landesverfassung NordrheinWestfalen gerügt, in dem das verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip verankert ist. Nach dieser Vorschrift hat das Land bei der Übertragung neuer öffentlicher Aufgaben zugleich auch einen finanziellen Ausgleich für die durch die Übertragung entstehenden Aufwendungen zu regeln.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes NordrheinWestfalen hat den Beschwerdeführern mit seiner Entscheidung vom 12. Oktober 2010 Recht gegeben und in der angegriffenen Bestimmung einen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip gesehen. Tatsächlich ist festzustellen gewesen, dass der Landesgesetzgeber eine entsprechende Ausgleichsregelung nicht vorgesehen hat und daher in der Tat ein Verfassungsverstoß vorgelegen hat.
Fraglich ist nun, ob diese Entscheidung auch auf das Land Schleswig-Holstein übertragbar ist. Ein Blick auf die Rechtslage in Schleswig-Holstein verdeutlicht schnell, dass dies nicht der Fall ist. Die Rechtslage in Schleswig-Holstein ist mit derjenigen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht vergleichbar.
Denn anders als in Nordrhein-Westfalen wurden in Schleswig-Holstein die Kreise und kreisfreien Städte bereits im Jahr 1992 zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt. Die Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung Schleswig-Holstein erfolgte erst im Jahr 1998.
Soweit in der Landesgesetzgebung eine Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes des Bundes erfolgte, lag darin keine inhaltliche Neuregelung der Zuständigkeit von Kreisen und kreisfreien Städten vor. Es kann offenbar ebenfalls davon ausgegangen werden - das war dem Bericht des Ministers zu entnehmen -, dass die Rechtslage in Schleswig-Holstein nicht mit der in Nordrhein-Westfalen verglichen werden kann. Ein Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip kann daher für Schleswig-Holstein insgesamt nicht festgestellt werden.
Wir haben es gehört: Im Ergebnis kommen auch Fachministerien anderer Bundesländer - Bayern, Hessen, Sachsen - zu derselben Rechtsansicht. Auch sie beurteilen eine Übertragbarkeit der nordrhein-westfälischen Entscheidung auf ihr jeweiliges Bundesland grundsätzlich negativ.
Weiterhin fragen Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, an, ob nach Ansicht der Landesregierung die zur Verfügung gestellten Bundes- und Landesmittel ausreichen, um die zusätzlichen Be
triebskosten, die aufgrund der U3-Betreuung entstehen, vollständig zu decken. Diese Fragen haben Sie bereits in Ihrer Kleinen Anfrage vom 14. Juli 2010 gestellt, und sie sind Ihnen beantwortet worden.
Ich möchte Ihnen insoweit noch einmal die Lektüre der Drucksache 17/717 empfehlen, in der das ausführlich thematisiert wird, Frau Erdmann. Sie müssten daher wissen, dass Bund und Land bis zum Jahr 2013 jeweils 62 Millionen € für die Betriebskosten, die aus der U3-Betreuung resultieren, ausgeben. Darüber hinaus wird der Gesamtinvestitionsbedarf von 166 Millionen € vom Bund mit 74 Millionen € und von dem Land und den Kommunen mit jeweils 46 Millionen € aufgebracht. Eine Deckungslücke ist hinsichtlich der Betriebskosten aktuell nicht ersichtlich; denn nach wie vor Gültigkeit hat die Aussage des Ministeriums, dass die Planung und Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes an Kinderbetreuung den Kreisen und kreisfreien Städten als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe obliege. Vor diesem Hintergrund kann auch das Land keine andere Prognose über künftige Betriebsausgaben abgeben. Aber auch über das Jahr 2013 hinaus sehen sich Bund und Land hier in der Verantwortung. Dies wird in den künftigen Beratungen zu den Haushaltsaufstellungen angemessen Berücksichtigung finden müssen.
Meine Damen und Herren von den Grünen, es ist zu vordergründig, dass Ihre Anfrage zu einer Deckungslücke mit einer überhaupt nicht einschlägigen Entscheidung aus Nordrhein-Westfalen verknüpft wird. Sie werden daher leider festzustellen haben, dass Ihnen die Entscheidung aus NordrheinWestfalen ebenso wenig Nahrung zu Kritik gibt wie Mutmaßungen zur angeblichen Unterfinanzierung der U3-Betreuung.
Wir sehen daher einer konstruktiven Beratung im Bildungsausschuss entgegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit
dem hier vorliegenden Gesetzentwurf wird die Beitragsfreiheit des dritten Kindergartenjahres aufgehoben. Weiterhin werden entsprechende Anpassungen beim Finanzausgleichsgesetz vorgenommen, welches die Zuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte regelt. Der Gesetzesentwurf wird heute in zweiter Lesung beraten, damit die Änderungen zum 1. Januar beziehungsweise zum 1. August 2010 in Kraft treten können.
Der zugegebenermaßen verkürzte, aber legitime parlamentarische Weg ist in diesem Fall nötig, um den Trägern von Kindertagesstätten die Möglichkeit einzuräumen, in ihren Gremien zeitnah, das heißt bis zum Beginn des Kindergartenjahres am 1. August 2010, die erforderlichen Beschlüsse fassen zu können.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre Argumentation in der Sache ist bereits aus der Debatte der Aktuellen Stunde vom 19. Mai 2010 hinreichend bekannt: Die Abschaffung des beitragsfreien dritten Kindergartenjahres sei unsozial, ungerecht und rückwärtsgewandt.
Ich muss diese Vorwürfe heute ein weiteres Mal entschieden zurückweisen. Ich werde Ihnen auch sagen, warum Sie heute wieder falsch liegen.
Das beitragsfreie Kindergartenjahr hat seit seiner Einführung unter dem Primat eines ausgeglichenen Haushalts gestanden.
Davon - das wissen wir alle - ist Schleswig-Holstein weit entfernt.
Die CDU hält es schlicht für verantwortungslos, wenn die Kinder, die heute in den Genuss eines kostenlosen Kindergartenjahres kommen, dann in späteren Jahren hierfür die Zeche zahlen sollen. Mit Generationengerechtigkeit oder gar Nachhaltigkeit hätte eine solche Politik nichts zu tun.
Allein schon aus diesem Grund ist das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr nicht mehr zu halten.
Weiterhin haben wir aus dem Kosten-Monitoring des Ministeriums wie auch zuletzt in der gestrigen Sitzung des Bildungsausschusses erfahren, dass das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr zu wesentlich niedrigeren Anmeldezahlen als vorher angenommen geführt hat.
- Hören Sie doch erst einmal zu, Herr Höppner!
Ein weiterer entscheidender Punkt: Mit diesem Angebot wurden nachweislich auch nicht die gewünschten Zielgruppen erreicht, nämlich Familien aus sozial schwachem Milieu oder mit Migrationshintergrund.
Wir alle wissen, dass gute erzieherische Arbeit in einer Kita nicht an die Beitragsfreiheit eines Kindergartenjahres gekoppelt ist. Vielmehr kommt es auf Ausbildung und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Auf die Umsetzung dieser Gesetzesinitiative folgt daher zum nächsten Haushaltsjahr eine Anhebung der Landesförderung von 60 auf 70 Millionen € für Betriebskosten an die Träger von Kindertagesstätten. Insoweit setzt die CDU hier bewusst auf Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen.
Das machen wir zum Wohl der betreuten Kinder und letzten Endes auch zur Stärkung der Familien.
Wir werden damit erreichen, dass zum einen die seit 2004 von Ihnen eingeführte bestehende Deckelung der unzureichenden Landesförderung aufgehoben wird.
Zum anderen werden den Trägern von Einrichtungen zukünftig mehr Mittel zur Verfügung gestellt, um entsprechend mehr oder auch besser qualifiziertes Personal für die Betreuung von Kindern vorzuhalten.
Für Investitionen und Betriebskosten in Krippen fließen bis 2013 rund 220 Millionen € von Bund und Land. Dies bedeutet Planungssicherheit für die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der Jugendhilfe.
In der nächsten Zeit werden wir uns auch für eine bedarfsgerechte Personalplanung mit Blick auf die Betreuung der unter Dreijährigen einsetzen. Wir alle wissen, dass bis zum Jahr 2013 insgesamt rund 17.000 Plätze in Krippen und in der Tagespflege entstehen müssen. Insoweit muss dringend Vorsorge getroffen werden, damit für die Kleinsten auch genügend Fachpersonal zu der Zeit zur Verfügung steht.
Auch die Weiterführung der Sprachförderung in Kitas mit 6 Millionen € jährlich ist ein Muss. Der Übergang von der Kita zur Grundschule soll noch mehr Kindern ermöglicht und die Zahl der Rückstellungen soll reduziert werden.
Weiterhin brauchen wir dringend eine Neustrukturierung der Kita-Finanzierung. Ein einheitliches Abrechnungssystem schafft Transparenz und liefert Vergleichszahlen, damit das System endlich effizienter gestaltet werden kann.
Meine Damen und Herren, wichtig ist aus Sicht der CDU-Fraktion auch eine einheitliche Sozialstaffelregelung, welche nicht dort haltmacht, wo die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II enden.
Wenn uns dieses gelingt, werden auch bedürftige Familien dauerhaft entlastet. Dann haben wir für alle, die es wirklich brauchen, drei beitragsfreie KitaJahre und nicht nur eines. Das muss das Ziel sein.
Es ist daher falsch, wenn der CDU vorgeworfen wird, sie sei unsozial. Das Gegenteil ist der Fall. Nach den bereits in der letzten Wahlperiode getroffenen Beschlüssen zur Sozialstaffel erwartet die CDU hierzu die Handlungsvorschläge aus dem Ministerium. Und - last, but not least - wird die CDU
die Beibehaltung der Qualitätsstandards in den Einrichtungen gewährleisten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend eine persönliche Anmerkung machen. Einige Kolleginnen und Kollegen aus der CDUFraktion, die sich noch vor einigen Jahren sehr für die Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres eingesetzt haben, müssen sich jetzt vor dem akuten Handlungsbedarf, der sich aus der Haushaltssituation ergibt, neu orientieren. Aber auch diese Kolleginnen und Kollegen können den Beschluss mittragen, weil sie wissen, dass hier nicht Gelder sinnlos gekürzt werden, sondern eine der Situation angemessene neue Schwerpunktsetzung erfolgt.
Mit all den vorgenannten Bausteinen wird die CDU für eine spürbare Verbesserung in den Einrichtungen sorgen und diese fit für die Zukunft machen. Wir stehen in der Verantwortung, den Kleinsten und Schwächsten in unserer Gesellschaft zu einem guten Start ins Leben zu verhelfen. Dieser Verantwortung sollten auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, sich endlich stellen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem vorgelegten Gesetzesentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weiterbildung in der heutigen Zeit ist mehr als der Töpfer- oder Italienischkurs in der Volkshochschule. Das Bildungsangebot der Einrichtungen der Weiterbildung umfasst Inhalte, die die Entfaltung der Persönlichkeit fördern, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens stärken und die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen. Es umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen, sozialen und kulturellen Weiterbildung und schließt den Erwerb von Schulabschlüssen sowie Elternund Familienbildung ein.
Weiterbildung hat in den meisten Bundesländern Verfassungsrang, so auch in Schleswig-Holstein. Die Verankerung in Artikel 9 Abs. 3 der Landesverfassung bezieht sich auf die Förderung der Kultur einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volkshochschulen. Die Verfassung verpflichtet unser Land, zusammen mit den Gebietskörperschaften die Weiterbildung zu fördern beziehungsweise die freie Wahl von Bildungsangeboten und/oder den Zugang zu Einrichtungen sicherzustellen.
Mit dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz aus dem Jahr 1990 nehmen die verfassungsrechtlichen Ansätze konkretere Gestalt an, sind aber auch gleichzeitig eine Momentaufnahme
und somit im Licht der damaligen Landespolitik zu betrachten.
Weiterbildung ist aber niemals statisch, sollte es zumindest nicht sein. Vor diesem Hintergrund macht es auch aus Sicht der CDU-Fraktion Sinn, die Aktualität und Angemessenheit der gesetzlichen Regelung in unserem Lande zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu stellen. Wenn Weiterbildung als föderative Aufgabe ernst genommen und durch öffentliche Einrichtungen der Kommunen oder anderer Träger erfüllt werden soll, bedarf sie der systematischen Förderung auf gesetzlicher Grundlage.
Meine Damen und Herren, Volkshochschulen, Bildungsstätten, Heimvolkshochschulen und andere Einrichtungen leisten wichtige Arbeit, und dafür gebührt ihnen nicht nur gesellschaftliche Anerkennung, sondern auch die Schaffung von Strukturen und Rahmenbedingungen, welche das Fundament für kontinuierliche und verlässliche Arbeit ermöglichen.
Wenn wir die Weiterbildung als eigenständigen und gleichberechtigten Teil des Bildungswesens verstehen, ist es auch wichtig, den Status der Weiterbildungseinrichtungen im aktuellen Gesamtkontext zu definieren und alsdann zu festigen. Diese Überlegungen könnten dann mit den bereits vorhandenen ausführlichen Regelungen gemeinsam zu einem neuen Ganzen zusammengeführt werden.
Meine Damen und Herren, diese Diskussion werden wir auch mit Blick auf die Herausforderungen der beginnenden Haushaltskonsolidierung und anstehenden Neustrukturierung zu führen haben, und dieser Prozess wird für alle, für Einrichtungen und Gesellschaft, von Nutzen sein. Lassen Sie uns diese Diskussion auch als Chance begreifen, geistiges Potenzial in unserem Land weiterzuentwickeln und unsere immer älter werdende Gesellschaft voranzubringen.
Für die CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Fachausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Soeben haben wir die Demonstration der Teilnehmer des Aktionsbündnisses Kita miterlebt. Ihr Anliegen geht uns alle an. Es geht um die Zukunft der Kinder in Schleswig-Holstein. Wir alle wissen, eine gute frühkindliche Bildung ist ein elementarer Baustein in der Entwicklung eines jungen Menschen.
Diese zu fördern und allen Kindern gleichermaßen zugänglich zu machen, sollte immer unsere Aufgabe sein. Gegenüber den Kindern von heute sieht sich die CDU aber auch in der Verantwortung, unser Land nicht weiter in eine ruinöse Situation hineinzumanövrieren.
Die eingesetzte Haushaltsstrukturkommission muss daher ausnahmslos alle Bereiche des Landeshaushalts untersuchen. Sie wird uns in der nächsten Woche ihre Ergebnisse vorlegen.
Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein wird auch im Bildungsbereich sparen müssen. Ist die Gebührenbefreiung für Kindergärten ein Tabu?
Wenn wir anfangen, alles zu tabuisieren, werden wir auf dem Weg, in den nächsten zehn Jahren 125 Millionen € jährlich sparen zu wollen, scheitern.
Daher könnte selbst ein beitragsfreies Kita-Jahr, für dessen Einführung die CDU noch vor wenigen Jah
ren aus guten Gründen hart gekämpft hat, auch ein Bestandteil der Einsparungen werden.
Lassen Sie mich drei Bereiche ansprechen, um die wir uns in nächster Zeit vorrangig kümmern müssen:
Zum einen geht es um die Strukturen der Kita-Finanzierung. Nach den Querschnittsprüfungen des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2009 werden die Finanzierungsstrukturen in den Jahresabrechnungen der Träger oft nur unzureichend und nicht nachvollziehbar dargestellt.
- Lesen Sie es doch einfach nach, meine Herren!
Ein einheitlicher Verwendungsnachweis könnte Transparenz bringen, Vergleichszahlen liefern und zu einer deutlichen Senkung der Betriebskosten führen. Die letzte Studie des Ländermonitors zeigt außerdem, wir haben ein Problem mit der Sozialstaffel. Es gilt den Landtagsbeschluss aus der letzten Wahlperiode umzusetzen. Wir wollen das im Parlament und im Bildungsausschuss begleiten.
Schließlich müssen wir uns um die Betreuungssituation der unter Dreijährigen kümmern. Bis zum Jahr 2013 sollen insgesamt rund 17.000 Plätze in Krippen und in der Tagespflege entstanden sein, für die wir in der Zukunft weiteres Fachpersonal benötigen. Hinsichtlich der Ausbildungskapazitäten ist hier dringend Vorsorge zu treffen. Die CDU begrüßt insoweit das Engagement der Fachhochschule Kiel in diesem Bereich. Mit dem Studiengang „Erziehung und Bildung im Kindesalter“ wird der Grundstein für eine qualifizierte Vermittlung von Kindheitspädagogik gelegt.
Wenn wir über die Zukunft der Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein sprechen, kann man die Qualität nicht allein vom Weiterbestand eines beitragsfreien Kita-Jahres abhängig machen.
Die rot-grüne Landesregierung hat es in über zwanzig Jahren Regierungszeit nicht für nötig erachtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Erst auf Initiative der CDU wurde das dritte Kita-Jahr beitragsfrei gestellt.
Wenn es allein nach uns ginge, würde dies auch künftig so bleiben.
- Hören Sie doch bitte einfach zu!
Wenn uns die haushaltsrechtlichen Prüfungen zwängen, hier einen anderen Weg einzuschlagen, so wäre dies ein schmerzhafter, aber unvermeidlicher Einschnitt. Nach unserem Dafürhalten müsste in diesem Fall zumindest in Bezug auf die Landesförderung eine angemessene Kompensation erfolgen, um zu Gebührensenkungen und Entlastungen bei den Familien zu kommen.
Lassen Sie mich hierzu eine Bemerkung am Rande machen. Die Landesregierung kommt in ihrem vorliegenden Bericht über Kinder mit Migrationshintergrund in Kitas selbst zu dem Ergebnis, dass das beitragsfreie Kindergartenjahr nur zu unwesentlich höheren Anmeldezahlen geführt hat. Laut einer Studie des Deutschen Jugendinstituts scheitert der Besuch eines Kindergartens selten an Teilnehmergebühren und Kosten, sondern eher an sozialen Faktoren.
Eines muss aber in aller Deutlichkeit gesagt werden, meine Damen und Herren. Die von den Vertretern der LINKEN verbreitete vermeintliche Absicht der Regierungsparteien, hier solle eine Absenkung der Standards in den Kindertagesstätten erfolgen, verwundert sehr.
- Sie dürfen gleich!
Aus unserer Sicht ist es schlicht verantwortungslos, aus populistischen Gründen derartige Gerüchte zu verbreiten.
Sie haben eine starke Verunsicherung aufseiten von Eltern und Kita-Trägern zur Folge. Eine Diskussion hierüber findet auf Landesebene nicht statt. Im Gegenteil. Mit Blick auf die Umsetzung von Bildungsleitlinien und die zu leistende wichtige Integrationsarbeit in den Kindertagesstätten werden die vorhandenen Qualitätsstandards von der CDU nicht infrage gestellt.
Für die Zukunft der Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein reicht es sicherlich nicht für eine rosarote Brille. Es gibt aber keinen Anlass, eine Zukunft in düstersten Farben zu malen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! „Demokratie ist keine Glücksversicherung, sondern das Ergebnis politischer Bildung und demokratischer Gesinnung.“ Dieser Satz unseres ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss stammt aus dem uns hier vorliegenden Bericht zur politischen Bildung 2009. Er verdeutlicht uns die Notwendigkeit einer aktiven und verantwortungsvollen Beteiligung an Demokratie und Gesellschaft. Der ausführliche Bericht erläutert zum einen die Aufgaben und Ziele politischer Bildung. Zum anderen werden die Arbeitsschwerpunkte in verschiedenen Bereichen dargestellt. Im Folgenden möchte ich einige Themen des Berichts aufgreifen, die mir besonders wichtig erscheinen.
Dies ist zum einen die politische Bildung in der Schule. Beispielhaft seien hier die Einführung des Faches Wirtschaft/Politik und die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern genannt. Gerade für junge Menschen ist es wichtig, sich zu orientieren und die eigene Persönlichkeit zu entfalten. Durch aktives Engagement in der Gemeinschaft werden Kernkompetenzen wie Toleranz und Kritikfähigkeit gefördert. Ein hervorra
gendes Beispiel hierfür ist das Projekt „Schüler Helfen Leben“, welches mittlerweile deutschlandweit einmal jährlich Hunderttausende Schülerinnen und Schüler für einen guten Zweck mobilisiert.
Das Fach Wirtschaft/Politik in den Sekundarstufen I und II trägt zu einer vertieften Allgemeinbildung, aber auch zur Berufs- und Studienorientierung Heranwachsender bei. Insofern sind eine Weiterentwicklung des gesellschaftspolitischen Profils und auch eine damit einhergehende Anpassung der Lehrerausbildung wünschenswert. Politik hat auch zukünftig die Aufgabe, an unseren Schulen die entsprechenden Rahmenbedingungen zu sichern, damit junge Menschen das Rüstzeug für ein verantwortungsvolles und selbstbestimmtes Leben erhalten.
Während politische Bildung in der Schule überwiegend auf junge Menschen abzielt, sollen im Bereich der Weiterbildung Menschen aller Altersgruppen Lernmöglichkeiten angeboten werden. Politische, allgemeine und berufliche Weiterbildung sind eine Chance zur gesellschaftlichen Teilhabe, aber auch zur Verbesserung der beruflichen Situation des Einzelnen. Lebenslanges Lernen schafft die Flexibilität, die wir brauchen, um zum Beispiel den Herausforderungen der demografischen Entwicklung zu begegnen. Der Arbeitsmarkt profitiert von interessierten und qualifizierten Mitarbeitern, wirtschaftliches Wachstum wird gefördert. Der Nutzen erfolgreicher Weiterbildung kommt also nicht nur dem Einzelnen, sondern der gesamten Gesellschaft zugute. Der vorliegende Bericht weist insoweit völlig zu Recht auf die Bedeutung eines ausgewogenen Weiterbildungskonzeptes hin, welches aber auch in einem Spannungsverhältnis zu den begrenzten öffentlichen und privaten Haushalten steht.
Die CDU setzt sich dafür ein, die gute Infrastruktur der Weiterbildung in Schleswig-Holstein zu erhalten, denn gerade auch die Volkshochschulen in unserem Land leisten einen wichtigen Beitrag zu Bildung und Integration.
- Ich finde, das ist einen Applaus wert. Sie tun dies unter anderem durch nachgeholte Schulabschlüsse, durch Einbürgerungstests oder durch Orientierungskurse für Zuwanderer. Wer staatliche Aufgaben übernimmt oder durch verantwortungsvolle Tätigkeit zum Gemeinwohl beiträgt, der verdient auch eine entsprechende Anerkennung und Förderung.
Weiterhin ist die Landeszentrale für politische Bildung zu erwähnen. Als unabhängige und überparteiliche Einrichtung hat sie seit ihrer Gründung eine wechselvolle Geschichte erlebt. Wir haben ge
rade erfahren, dass entsprechende Vorgänge laufen und dass die Landeszentrale in eine kontinuierliche Arbeit überführt wird. Ich begrüße die Umstrukturierung in diese Richtung. Hier sollten wir aber weiter im Gespräch bleiben.
Meine Damen und Herren, ein für mich wichtiger Gedanke zieht sich durch weite Teile des hier vorliegenden Berichts, nämlich Politikverdrossenheit vorzubeugen beziehungsweise abzubauen. Was dazu getan worden ist und auch zukünftig getan werden kann, lesen wir anschaulich auf 70 Seiten dieser Abhandlung. Gerade eine politisch gebildete Gesellschaft ist motiviert, interessiert und beteiligt sich am politischen Leben. Ganz entscheidend ist: Sie ist gegen Extremismus gewappnet - sei es von Rechts oder von Links. Demokratie ist eben in der Tat keine Glückssache, die uns nur so zufällt. Sie muss vielmehr immer wieder erarbeitet werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der hier vorliegende Gesetzentwurf sieht zum einen eine Erweiterung der Betreuungszeiten im beitragsfreien dritten Kindergartenjahr von fünf auf acht Stunden vor. Zum anderen sollen - wir haben es gehört - Teilnahmegebühren und Beiträge für Kindertagesstätten komplett abgeschafft werden. Weiterhin soll eine kostenfreie Mittagsversorgung für Kinder in Kindertagesstätten sowie für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen gewährt werden. Aber bereits bei der Formulierung der zu ändernden Gesetzespassagen sind Ihnen, Frau Jansen, gravierende handwerkliche Schnitzer unterlaufen. Im Gesetzentwurf sind Widersprüche vorhanden.
So wird zum einen die Spezialregelung, nämlich die Erweiterung der kostenfreien Betreuungszeiten von fünf auf acht Stunden, bereits durch die weitergehende Regelung, sämtliche Gebühren und Beiträge abzuschaffen, aufgehoben. Denn wenn der Grundsatz Nulltarif insgesamt lautet, ist die Frage
der Kostenfreiheit von fünf oder acht Stunden unerheblich. Dieser offensichtliche Widerspruch lässt erkennen, dass Sie, meine Damen und Herren von den LINKEN, vermutlich selbst schon von vornherein nicht von der Durchsetzbarkeit ihres Gesetzentwurfs insgesamt überzeugt gewesen sind.
Und dies aus gutem Grund.
Wer eine derart umfassende Gesetzesänderung anstrebt, der sollte auch den Mut haben, hier konkrete Zahlen zu nennen und ein realistisches Finanzierungskonzept vorzulegen.
Beides ist nicht erfolgt. Deshalb nun von mir einige Zahlen zur Verdeutlichung, meine Damen und Herren.
Zurzeit besuchen rund 310.000 Schülerinnen und Schüler öffentliche allgemein bildende Schulen in Schleswig-Holstein. Rund 100.000 Schülerinnen und Schüler an Beruflichen Schulen sind hier nicht mit eingerechnet. Hinzu kommen circa 90.000 Kinder in Kindertagesstätten. Nach Ihrem angenommenen Satz von 60 € pro Monat und Kind würde die Mittagsversorgung monatlich mit 24 Millionen € im Landeshaushalt zu Buche schlagen, im Jahr mit sage und schreibe 288 Millionen €.
Dagegen muten die Kosten für zwei weitere beitragsfreie Kita-Jahre in Höhe von 60 Millionen € fast bescheiden an.
Von dem enormen Verwaltungsaufwand, den diese Gesetzesänderung nach sich ziehen würde, einmal ganz zu schweigen. Den haben Sie übrigens auch unberücksichtigt gelassen.
Alles in allem kostet Ihr Vorschlag satte 350 Millionen €, eine schier unglaubliche Summe, welche Sie vom Land zusätzlich Jahr für Jahr einfordern.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, es ist für mich schlicht nicht nachvollziehbar, wie Sie angesichts unserer in den letzten Tagen geführten Debatten um das beitragsfreie dritte Kita-Jahr, um die Einführung einer Schuldenbremse und um die Finanzsituation des Landes Schleswig-Holstein hier einen derartigen Gesetzentwurf einbringen können.
Wir alle hier im Hause müssen uns der Realität stellen und ringen hier um schwierige Entscheidungen. Es drängt sich nicht zum ersten Mal der Eindruck auf, dass Sie, meine Damen und Herren von den LINKEN, offenbar in einer anderen Realität leben. Haben Sie denn immer noch nicht verstanden, dass die Zeiten, in denen Sie mit dem Füllhorn durchs Land ziehen können, endgültig vorbei sind?
Fakt ist, meine Damen und Herren, dass in Schleswig-Holstein bereits 35 % der drei- und vierjährigen Kinder eine Mittagsverpflegung erhalten. Fakt ist auch, dass die CDU die Entwicklung von Ganztagsschulen unterstützt. Als eine der ersten Maßnahmen erhalten Schülerinnen und Schüler in G8-Jahrgängen eine Mittagsbetreuung. Diesen Weg werden wir weiter beschreiten. Allerdings sagen wir auch deutlich, dass wir weitere beitragsfreie Kita-Jahre nur unter der Voraussetzung verfassungsgemäßer Haushalte werden einrichten können.
Eine ausführliche inhaltliche Diskussion wird im zuständigen Ausschuss zu führen sein. Für die CDU-Fraktion beantrage ich daher entsprechend die Überweisung.