Protokoll der Sitzung vom 18.12.2009

Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Ursula Sassen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal zu Ihnen, Frau Dr. Bohn: Ich glaube, es muss ein bisschen mehr passieren, um dem Übergewicht von Kindern zu begegnen, als dass sie ein- oder zweimal in der Woche einen Apfel bekommen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das EU-Schulobstprogramm soll einerseits den Absatz von Obst und Gemüse regionaler Herkunft fördern und andererseits mangelhafter Ernährung von Schulkindern entgegenwirken. Die EU stellt pro Schuljahr 90 Millionen € hierfür bereit. Auf Deutschland entfallen circa 20 Millionen €, 18 Millionen müssen von Deutschland beziehungsweise den Ländern beigesteuert werden. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig.

Das alles klingt gut, und man könnte annehmen, dass alle Bundesländer vorbehaltlos einer Teilnahme am Programm zustimmen würden. Dies ist aber nicht so. Schleswig-Holstein, Hessen, Sachsen, Niedersachsen, Berlin sowie Mecklenburg-Vorpommern und Bremen beispielsweise wollen sich nicht an der EU-Initiative beteiligen, und das hat gute Gründe.

Wer die Absage der Bundesländer anprangert, sollte sich näher mit den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung beschäftigen. In 16 ausführlichen Punkten wird zunächst dargelegt, auf welchen Grundlagen und Ausführungsbestimmungen das Schulobstprogramm basiert. Mit dem Erlass der Verordnungen wird dann in Artikel 1 bis 17 jedes Detail geregelt. Ich empfehle allen, die sich für dieses Programm aussprechen wollen, diese Verordnung genau zu lesen.

Ich nenne einige Beispiele: Absatz 2 des Artikel 3:

„Die Strategien der Mitgliedstaaten betreffen nicht die in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführten Erzeugnisse. In ordnungsgemäß begründeten Fällen, etwa wenn ein Mitgliedstaat im Rahmen seines Programms ein breit gefächertes Sortiment von Erzeugnissen anbieten oder sein Programm attraktiver gestal

(Dr. Marret Bohn)

ten will, kann er in seiner Strategie jedoch vorsehen, dass diese Erzeugnisse beihilfefähig sein können, wenn ihnen nur begrenzte Mengen der in Anhang 1 aufgeführten Stoffe zugesetzt werden.“

Artikel 5 Abs. 1 b:

„Werden die Kosten für Transport und Verteilung der unter im Schulobstprogramm fallenden Erzeugnisse getrennt in Rechnung gestellt, so dürfen sie 3 % der Kosten der Erzeugnisse nicht übersteigen.“

Werden die Erzeugnisse kostenlos an schulische Einrichtungen abgegeben, so können die Mitgliedstaaten Rechnungen für Transport und Verteilung bis zu der in der Strategie des Mitgliedstaats fest gesetzten Obergrenze akzeptieren.

Artikel 7 macht ausführlich deutlich, welch enorme Dokumentations- und Nachweispflicht erforderlich ist und welchen Kontrollen Antragsteller unterliegen. Hier möchte ich Punkt a zitieren:

„Die Zulassung setzt voraus, dass sich der Antragsteller gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich verpflichtet,

a) Erzeugnisse, die aus einem Schulobstprogramm finanziert werden, das im Rahmen dieser Verordnung eingeführt oder an sie angepasst wurde, zum Verbrauch durch Kinder seiner schulischen Einrichtung beziehungsweise der Einrichtungen, für die er die Beihilfe beantragt, zu verwenden;“

Frau Kollegin, darf ich fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen?

Ja, wenn das nicht von der Redezeit abgeht.

(Heiterkeit)

Frau Kollegin Erdmann, Sie haben das Wort.

Ich mache es auch ganz kurz. Frau Kollegin, sind Sie auch für die Abschaffung des AFP, eines EU-Förderprogramms mit unglaublich langen Durchführungsverordnungen? Das ist doch das Argument, das Sie jetzt als maßgeblich anführen.

Warten Sie einmal ab, bis ich zu Ende geredet habe. Diese unglaubliche Bürokratie ist auch ein Ablehnungsgrund. Auch wenn ich Sie jetzt damit langweile, weil Sie diese Verordnung vielleicht nicht gelesen haben, sollten Sie sich das anhören.

(Zurufe)

Ich komme zu Punkt b:

b) rechtsgrundlos bezahlte Beihilfebeträge für die betreffenden Mengen zurückzuerstatten, wenn festgestellt wird, dass die Erzeugnisse nicht an die in Artikel 2 genannten Kinder abgegeben wurden oder dass die Beträge für Erzeugnisse gezahlt wurden, die gemäß dieser Verordnung nicht beihilfefähig sind.“

Artikel 12 und 13 befassen sich in 14 Unterpunkten mit Kontrollen und Sanktionen und machen deutlich, wie hoch die bürokratische Hürde ist, wie zum Beispiel Punkt 12 (1) zeigt:

„Die Mitgliedstaaten überwachen die Umsetzung ihres Schulobstprogramms einmal jährlich. Die Überwachung stützt sich auf die Daten, die aus den Verwaltungs- und Kontrollverpflichtungen stammen, einschließlich denen der Artikel 10 und 11. Die Mitgliedstaaten sorgen für die geeignete Struktur und Form für die regelmäßige Überwachung der Umsetzung des Programms.“

Ich könnte jeden Artikel aufzählen; alle sind gleich umständlich.

Die unangemessene Bürokratie wurde von allen ablehnenden Ländern als unzumutbar empfunden und hat auch uns zur Ablehnung bewogen. Wir wollen, dass das Geld für Schulobst verwendet wird und nicht in der Bürokratie des Verwaltungs- und Kontrollaufwandes versickert.

(Beifall bei CDU und FDP)

Dieses EU-Schulprogramm erstickt an seiner Bürokratie. Die gesunde Ernährung von Kindern in Kindertagesstätten und Schulen ist uns grundsätzlich ein hohes Anliegen. Dies haben wir auch schon mit den Initiativen „Kein Kind ohne Mahlzeit“, „Gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen“ und „Grundversorgung von Kindern“ bewiesen.

Wir beantragen, dass die bereits bestehenden Projekte zur gesunden Ernährung von Kindern optimiert, auf ihre Wirksamkeit überprüft werden und durch ein unbürokratisches Schulobstprogramm

(Ursula Sassen)

ergänzt werden. Dazu gibt es bereits Beispiele in anderen Ländern. Auch in den Kreisen Pinneberg und Steinburg arbeiten Obstbauern an einem Programm, mit dem Grundschüler täglich in den Genuss eines Apfels kommen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Ja, bitte.

Ich hätte gern an Sie die Frage gestellt, weil Sie gesagt haben, die Kinder sollen jetzt mit Obst und Gemüse versorgt werden: Legen Sie jetzt ein Programm auf, und geben Sie Geld dazu, dass die Kinder jetzt Obst und Gemüse bekommen?

- Wir werden anregen, dass zumindest das Geld, das zusätzlich zur Kofinanzierung von 400.000 € aufgebracht werden müsste und in den Kontrollund Überwachungs- und Strategieaufwand des EUSchulobstprogramms fließen würde, eingesetzt wird, damit es direkt zu den Kindern kommt.

Einen Satz gestatten Sie mir noch. Alle staatliche Fürsorge kann das erzieherische Engagement der Eltern nicht ersetzen. Daran müssen wir auch arbeiten.

Ich beantrage Zustimmung zu unserem Antrag und Überweisung an den Sozialausschuss, sodass wir uns dort mit einem vernünftigen und unbürokratischen Programm für die gesunde Ernährung der Kinder beschäftigen können.

(Beifall bei CDU und FDP)

Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Das Wort hat jetzt aber zunächst der Herr Abgeordnete Dr. Henning Höppner von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Ausführungen auf vier Punkte beschränken.

Erstens. Ich möchte noch einmal sehr deutlich darauf hinweisen, dass im Jahr 2007 unsere damalige Jugendministerin Gitta Trauernicht den Kinder

und Jugend-Aktionsplan vorgestellt hat. Eine Säule dieses Leitprojektes war, das gesunde Aufwachsen zu ermöglichen; so hieß das Leitprojekt. Zu diesem Komplex gehörte auch das Landesprogramm „Offensive gegen Kinderarmut“ mit dem Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“. Ich sehe es so, Kollegin Dr. Bohn, dass auch das Schulobstprogramm eigentlich eine logische Ergänzung dieses Programms sein kann. Deswegen haben wir sehr viel dafür übrig, das zu machen.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens. Ich glaube, dass man das Thema Kindergesundheit nicht einfach mit dem Argument zu viel Bürokratie vom Tisch fegen kann. Das scheint mir ein Argument zu sein, dass im Sinne des Aufwachsens von Kindern nicht herangezogen werden darf. Ich darf nur daran erinnern, dass wir ja auch das verbindliche Einladungswesen für die Früherkennungsuntersuchung im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes eingeführt haben. Auch das hatte bürokratische Folgen. Aber ich glaube, diese Bürokratie ist dann auch richtig angesiedelt.

(Beifall bei SPD und der LINKEN)

Ein dritter Punkt: Ich gehe einmal davon aus, dass die Idee der Europäischen Union, Obst in die Schulen zu bringen, sicherlich nicht eine Idee war, die vorrangig dem Thema Kindergesundheit diente, sondern im Zusammenhang mit einer erheblichen Überproduktion von Obst, insbesondere von Äpfeln, in der Europäischen Union zu verstehen ist. Mit Sicherheit darf man aus diesen Gründen heraus auch ein solches Programm der EU als eine Form von Agrarsubvention bezeichnen. Das, denke ich, muss man ehrlicherweise sagen. In diesem Zusammenhang verstehe ich einfach die Gedanken der regierungstragenden Fraktionen nicht, sind doch Agrarsubventionen, wenn sie denn gezahlt werden, wenn sie an die Erzeuger fließen, aus Sicht der CDU immer etwas Gutes gewesen. Von daher, denke ich, sollte man vielleicht einmal diesen Blickwinkel aufnehmen und sagen, wenn das so ist, dann gebt es doch an die Erzeuger. Es ist keine erhebliche Größenordnung. In Anbetracht der Gesamtmenge, die an EU-Agrarsubventionen in unsere Landwirtschaft fließt, ist das nur ein richtig kleiner Teil.

Viertens. Meine Fraktion wird dem Antrag der Grünen zustimmen, wobei wir auch den Wunsch haben, im Zusammenhang mit dem Aspekt der Kindergesundheit natürlich auch die Art der Produktion dieser Äpfel betrachtet wird. Wir wollen, dass ein gesundes Obst bei den Kindern ankommt, damit