Denn wenn Sie das tun, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann ist die Möglichkeit, vielleicht doch noch im Ausschuss die 400.000 € für SchleswigHolstein zu sichern, endgültig verloren. Das wäre sehr schade.
Unsere Fraktion hat zu einer Firma Kontakt, die sich mit EU-Kontakten auskennt. Sie hat uns zugesagt, dass sie die Kriterien, die Verwaltungskosten unter 5 % zu halten, einhalten kann.
dass Sie sich konstruktiv an dieser Debatte beteiligen, denn das Thema ist mir sehr ernst. Das kann ich nicht anders sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sagen möchte ich, dass wir versuchen, im Ausschuss eine Lösung zu finden.
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Rumpf, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich eines klarstellen: die Einführung des EU-Schulobstprogramms zum zweiten Schulhalbjahr 2009/10 ist unabhängig von der Frage der Finanzierung ausgeschlossen; denn erst mit der Verabschiedung des Schulobstgesetzes auf Bundesebene Ende September 2009 wurden die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des Schulobstprogramms in den Ländern geschaffen. Zu diesem Zeitpunkt war die Anmeldefrist für die Teilnahme im Schuljahr 2009/10 bereits seit vier Monaten abgelaufen.
Die Landesregierung hat aber sofort nach Verabschiedung des Gesetzes die Möglichkeiten der Umsetzung des EU-Schulobstprogramms im Schuljahr 2010/11 eingehend geprüft. Zudem haben wir eine interministerielle Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Bildungsministerium, dem Sozialministerium und der Landwirtschaftskammer unter Federführung meines Hauses eingerichtet. Wir haben uns in mehreren Sitzungen intensiv mit den EU-Bestimmungen und den daraus resultierenden Auflagen für die Verwaltung, für die potenziellen Lieferanten von Obst für die Schulen auseinandergesetzt. Das Ergebnis war ernüchternd.
Die Umsetzung des Programms ist nicht nur kompliziert, sondern auch teuer. Von den 400.000 € EU-Mitteln müssten neben dem Obst und Gemüse für Kinder auch die Kosten für die Evaluierungsund Begleitprogramme in Höhe von rund 50.000 € bezahlt werden. Ferner zeigte sich sehr schnell, dass der hohe Verwaltungs- und Kontrollaufwand zusätzliche Kosten in Höhe von rund 300.000 € verursachen würde, die das Land zu tragen hätte. Außerdem würden die 400.000 € für die Kofinanzierung und 16.000 € Mehrwertsteuer anfallen.
Frau Ministerin, wir wollten auch einen solchen Antrag zur vergangenen Tagung einreichen. Dabei haben wir gegoogelt und mussten feststellen, dass die Bundesregierung mitgeteilt hat, dass sich Schleswig-Holstein am Schulobstprogramm beteiligt. Deshalb haben wir den Antrag dann nicht mehr gestellt. Wissen Sie, wie es zu dieser Fehlinformation der Bundesregierung beziehungsweise der Ministerin kommt?
- Wir haben ihn vorsorglich angemeldet, während wir das Programm noch geprüft haben, damit wir kein Präjudiz schaffen. Ich denke, dass sich das auch so gehört. Wir können das Ergebnis schließlich nicht der Prüfung vorwegnehmen.
Noch einmal zu den Kosten: Das heißt, um 400.000 € EU-Mittel zu erhalten, müsste der Landeshaushalt mit rund 760.000 € belastet werden, dies bei aus unserer Sicht minimalem Effekt.
Deutlich wird das Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen des EU-Schulobstprogramms nicht nur an den aus unserer Sicht völlig überzogenen Anforderungen für Verwaltung und Kontrolle. Bei näherem Hinsehen zeigt es sich auch, dass mit dem vermeintlich großzügig ausgestatteten Programm nur ein Bruchteil der sechs- bis zehnjährigen Schülerinnen und Schüler erreicht werden könnte. Selbst bei einer Begrenzung des Programms ausschließlich auf Grundschulen stünden im Jahr nur etwa 7,50 € pro Schulkind zur Verfügung, ein Betrag, der nach unseren Berechnungen für die Kinder lediglich an jedem zehnten Schultag eine Portion Obst und Gemüse ermögliche.
Ob eine Beschränkung auf regionale und saisonale Produkte - wie im Antrag gefordert - wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wird derzeit vom Bundesernährungsministerium geprüft. Sollte eine solche Maßnahme zulässig sein und angewendet werden, müsste auch dies wieder mit erheblichem Aufwand kontrolliert werden.
Meine Damen und Herren, aus diesen Gründen hat die Landesregierung nach sorgfältiger Abwägung des Für und Wider die Entscheidung getroffen, das EU-Schulobstprogramm nicht umzusetzen. Eine
Reihe von Bundesländern sieht es genauso, wie wir es sehen. Wir sind uns durchaus bewusst, dass wir uns damit der Kritik vieler wohlmeinender, aber leider auch unzureichend informierter Bürgerinnen und Bürger aussetzen.
In Zeiten knapper Kassen und der dringenden Notwendigkeit, Personal einzusparen, ist es jedoch nicht zu verantworten, neue Programme mit hohen Kosten und geringer Effektivität zu initiieren.
Wir dürfen auch nicht jedem Programm hinterherlaufen, sondern müssen die knappen Ressourcen viel effizienter und wirkungsvoller einsetzen.
In diesem Sinne werden wir uns weiterhin für eine gesunde Ernährung unserer Kinder engagieren und die erfolgreiche Arbeit zur Ernährungs- und Gesundheitserziehung in den Schulen fortsetzen. Das Netzwerk Ernährung, das übrigens im Jahr 2002 von der damaligen Gesundheitsministerin gestartet wurde, mit den Modulen der Ernährungsinformation, Verbesserung des Bewegungsverhaltens und Verhaltenstraining wird ständig erweitert und ausgebaut. Es bietet aus meiner Sicht mindestens zehn Bausteine, die mit den Zielen des Schulobstprogramms übereinstimmen. Insofern begrüße ich den Antrag von CDU und FDP, der an diese bestehenden Maßnahmen anknüpft.
Es gibt viele Wege, unsere Kinder an eine gesunde Ernährung heranzuführen. Es gibt zahlreiche privat organisierte Initiativen für eine Obst- und Gemüseversorgung an unseren Schulen. Viele Eltern und Obstbauern unterstützen dies mit einem großen Einsatz. Eventuell kommen neue Initiativen, wie beispielsweise die Initiative der Landfrauen, künftig hinzu. Für das geleistete Engagement danke ich allen Beteiligten ausdrücklich.
Das EU-Schulobstprogramm hätte eine sinnvolle und ergänzende Hilfe sein können, wenn es nicht mit diesem überbordenden Bürokratie- und unverhältnismäßig hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand verbunden wäre.
Es ist beantragt worden, die Anträge Drucksachen 17/80 und 17/141 federführend an den Bildungsausschuss und mitberatend an den Europaausschuss zu überweisen. Ist die Überweisung an weitere Ausschüsse gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen?
- Wir wiederholen die Abstimmung, weil das für uns nicht deutlich war. - Jetzt hat sich Frau Sassen zur Geschäftsordnung gemeldet.
Ich bin mir ganz sicher, es so formuliert zu haben, dass wir die Ministerin in der Ablehnung dieses Programms unterstützen. Deshalb betrachte ich es als selbstverständlich, dass wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen. Nur unser Antrag sollte an den Ausschuss überwiesen werden.
Zunächst einmal sind Anträge gestellt worden, die Vorlagen zu überweisen. Darüber stimmen wir jetzt ab.
Der Antrag, beide Anträge zu überweisen, liegt mir vor. Das machen wir zuerst. Wenn diese Ausschussüberweisung nicht erfolgen sollte, kommen wir zu den nächsten Schritten.