Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich versuche es noch einmal. Der Abgeordnete, der am Rednerpult steht, hat das Wort.
Danke schön. - Insbesondere hat der Minister aufgezeigt, dass und wie die Landesregierung zukünftig dafür Sorge tragen wird, dass ein ordnungsgemäßer und wirtschaftlicher Umgang mit Bundesmitteln sichergestellt ist. Wir sollten nun nach vorne blicken und uns nicht scheuen, weitere Infrastrukturmaßnahmen anzugehen. Ich denke, wir sind uns fast alle einig, dass eine exzellent ausgebaute Infrastruktur die Voraussetzung dafür ist, dass in Schleswig-Holstein Wachstum geschaffen, Lebensqualität gesichert und Zukunft gestaltet werden kann.
Meine Damen! Meine Herren! Herr Präsident! Ich bin in dieses Hohe Haus eingezogen und war voller Ehrfurcht. Ich habe gedacht: Mensch, was ist hier los, das geht ja alles nach Recht und Gesetz. Jetzt darf ich mit dem Fahrrad nicht mehr bei Rot über die Ampel fahren. Das habe ich noch nie gemacht, aber meine Mutter hat mich darauf hingewiesen, dass ich das auch nicht tun sollte.
Ich habe tatsächlich dieses Mandat errungen. Da war übrigens schon das erste Problem. Es gibt in Nordfriesland einen Kreiswahlleiter -
Ich kam hierher und musste feststellen, dass es offensichtlich unterschiedliche Sichtweisen über Recht und Gesetz gibt. Herr Präsident, es war so, dass ich hierherkam und den damaligen Präsidenten gefragt habe: Wann bin ich hier Abgeordneter? Auch da gab es unterschiedliche Ansichten aufgrund der Gesetzeslage, die in diesem Hohen Hause verabschiedet worden ist. Er hatte eine andere Auffassung -
Ich komme dazu, ich bin schon so weit, ich bin quasi schon dabei. - Ist das hier üblich so? - Ja, nee? Es liegt wohl an mir, dass ich einen Fehler gemacht habe.
Entschuldigen Sie, Herr Präsident. Ich habe irgendwie noch nicht so richtig begriffen, dass das nicht zur Sache gehörte.
Offensichtlich ist hier das Motto der Regierung: legal, illegal, ist mir doch egal. Das war sozusagen das, was ich als Erstes sagen wollte, dass zumindest beim Verkehrsministerium diese Devise 2008 Motto gewesen ist.
77 Millionen € sind kein Pappenstiel, die wurden wie es der Bundesrechnungshof sagt - mit schwerwiegenden Verstößen gegen Haushaltsbestimmungen verbraten. Ohne Zustimmung des Bundes, ohne genügend Haushaltsmittel wurden Verträge für Bauleistungen abgeschlossen, fällige Rechnungen werden nicht bezahlt. Das Land hat sich schreibt der Bundesrechnungshof - bewusst über Maßgaben des Bundes zur Bewirtschaftung der Bundesmittel für den Bundesfernstraßenbau hinweggesetzt.
Ich wünschte mir ein wenig mehr Kreativität der Landesregierung, wenn es nicht nur um die Zubetonierung unserer Landschaft geht, sondern wenn es um soziale Belange geht, die für den sozialen Zusammenhalt in Schleswig-Holstein sorgen. Dann
würde unsere Kritik an diesem Hohen Haus beziehungsweise an der Regierung vielleicht ein wenig milder ausfallen.
Wenn Sie einmal gucken: Wir haben nachher noch das Schulobstprogramm auf der Tagesordnung. Vielleicht gibt es dort ein bisschen mehr Kreativität.
Vielleicht finden wir tatsächlich noch einen Weg trotz aller bürokratischen Hürden, dafür zu sorgen, dass sich unsere Kinder in diesem Land vernünftig ernähren können.
Ich habe das eingangs gesagt, weil ich immer noch der Hoffnung bin, dass dieses Hohe Haus zu rechtsstaatlichem Verhalten zurückkommt. Das wollen wir wohl alle. Dann werden wir das in Zukunft einfach so machen, und wir sind glücklich.
Herr Abgeordneter, Sie machen es uns insgesamt etwas schwer, mit Ihnen so umzugehen wie mit allen anderen Parlamentariern auch. Ich empfehle Ihnen dringend, einen Blick in die Geschäftsordnung zu werfen, sich beim nächsten Mal auf die Sitzung so vorzubereiten, dass Sie zur Sache reden, und so mit dem Haus umzugehen, dass die Würde gewahrt bleibt und wir weiter vernünftig miteinander umgehen können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Sind gar nicht so dröge, die Fischköppe“ so titulierte die „tageszeitung“ am 10. Dezember dieses Jahres. Anlass für diese Überschrift war das Bekanntwerden der Vorwürfe des Bundesrechnungshofs gegen das Land Schleswig-Holstein: Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Bundeshaushaltsordnung liege vor, Schleswig-Holstein habe den Bund um 77 Millionen € betrogen. - Ich habe dies bewusst im Konjunktiv gesagt, denn Bundesmittel sind für Straßen des Bundes ausgegeben wor
In vielen regionalen und überregionalen Zeitungen war an diesem Tag zu lesen, dass der Bund Schleswig-Holstein für das Jahr 2008 140 Millionen € für Baumaßnahmen an Autobahnen und Bundesstraßen zur Verfügung gestellt hat. Insgesamt ließ das Land aber Straßen im Wert von 217 Millionen € bauen, also 77 Millionen € zu viel, für die der Bund gezwungenermaßen aufkommen musste.
Wenn man den Presseartikeln zu diesem Thema Glauben schenkt, sagt der Bundesrechnungshof im gleichen Atemzug außerdem, dass es verständlich sei und mildernde Umstände nahelägen, dass Schleswig-Holstein jetzt auch einmal ein bisschen mehr Geld für den Straßenbau haben wollte und dass andere Länder auch gern einmal in die Bundeskasse gelangt haben, um Geld abzustauben.
Das Wirtschaftsministerium hat bereits bestätigt, dass die Vorwürfe des Bundesrechnungshofs korrekt seien; dies sei zwar ein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung, mit Betrug habe dies allerdings nichts zu tun. Auch der ehemalige Wirtschaftsminister, Herr Austermann, hat bereits zu den Vorwürfen Stellung bezogen. Schleswig-Holstein brauchte viel mehr Mittel, als das Land bekommt, und außerdem habe der Bund so gesehen fast selbst Schuld, da er sich bereit erklärt habe, überplanmäßige Bauvorhaben „wohlwollend zu prüfen“.
So weit die derzeitige Situation. Fest steht aus SSW-Sicht, dass Herr Austermann in gutem Willen gehandelt hat, um möglichst viel für das Land Schleswig-Holstein herauszuholen.
Außerdem ist auch klar, dass Herr Austermann vielleicht zu forsch gewesen ist, aber das sind andere Wirtschaftsminister aus anderen Ländern über Jahre und Jahrzehnte auch gewesen, und sie hatten dabei Erfolg.
In den letzten Jahren gab es immer wieder Mittel für den Straßenbau, die am Ende des Jahres verfielen, weil einige Länder die ihnen zustehenden Mittel doch nicht abgerufen haben, und Schleswig-Holstein zählte oft dazu. Manchmal sind Baumaßnahmen günstiger geworden, oder Baumaßnahmen sind auch verzögert worden, und so konnte erst in den Folgejahren das Ganze umgesetzt werden. Beides führte dazu, dass Mittel am Jahresende frei waren
und dann die Länder profitierten, die ihr Konto überzogen hatten. Fast immer waren das andere Länder als Schleswig-Holstein. Dass dann ein Wirtschaftsminister auch auf diese Karte setzt, ist daher durchaus nachvollziehbar und erst einmal nicht zu kritisieren.
An Haushaltsbestimmungen muss man sich halten, das ist klar. Das ist Recht und Gesetz. Wenn man sich daran nicht hält, muss es auch eine entsprechende Strafe geben, und die müssen wir als Land Schleswig-Holstein auch tragen. Allerdings geht es jetzt nicht darum, so laut wie möglich mit Vorverurteilungen auf der Grundlage der Vorwürfe des Bundesrechnungshofs zu kommen.
Stattdessen muss jetzt erst einmal der Sachverhalt aufgeklärt werden, und dann können wir immer noch die Sachlage beurteilen. Es muss geklärt werden, ob Schaden entstanden ist, und wenn ja, wie groß dieser Schaden ist, und welche Vorteile dieses Handeln für das Land Schleswig-Holstein möglicherweise gehabt hat. Es ist immerhin auch eine Tatsache, dass hier Baumaßnahmen für den Bund auf dessen Kosten durchgeführt wurden. So gesehen hat der Bund hier auch keinen wirtschaftlichen Schaden genommen, sondern durchaus davon profitiert.
Es ist lobenswert, wenn schnell, flexibel und kreativ versucht wird, die Situation des Landes zu verbessern, aber dies darf niemals gegen das Gesetz geschehen, und dies darf schon gar nicht geschehen, wenn dabei in Kauf genommen wird, dass Rechnungen nicht bezahlt werden können und beauftragte Firmen dadurch in den Ruin getrieben werden können. - Konjunktiv! Deshalb ist es notwendig, dass hier strengere Maßstäbe Einzug halten. Das heißt aber nicht nur, dass wir eng am Gesetz entlang handeln müssen, vielmehr ist es auch notwendig, die Praxis auf Bundesebene zu überdenken, nach der ein solches Windhundrennen am Ende des Jahres erst möglich ist.
Deshalb ist es richtig - wie Minister de Jager gerade eben gesagt hat -, dass das Land den Bund aufgefordert hat, das Verfahren zu ändern und den Bauabläufen anzupassen. Hierbei unterstützt der SSW Sie ausdrücklich.
Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Ralf Stegner für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dieser Debatte heute geht es nicht um das Für und Wider von Straßenbau, da geht es nicht um die Frage, wer Planungen in der Schublade hat oder wer nicht - das haben andere Länder auch -, aber die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat zu Recht beschrieben, dass das andere Länder zwar auch tun, aber so dreist, mit vollem Wissen - und Herr Austermann kennt ja wirklich buchstäblich jeden Millimeter in den entsprechenden Vorschriften - den Bund in dieser Weise hinters Licht zu führen, war außer Schleswig-Holstein niemand. Das ist es, worum es geht.
Nun muss man natürlich sagen, dass wir sehr erfolgreiche konservative Verkehrsminister haben. Deswegen hatten wir in eineinhalb Jahren schon vier davon, nämlich Herrn Austermann, Herrn Marnette, Herrn Biel und jetzt Herrn de Jager - und Herrn Arp noch dazu.