Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

Der SSW geht noch einen Schritt weiter. Wir meinen, dass es schwierig ist, hier finanzielle Hoffnungen zu wecken, die nachher nicht erfüllt werden können. Daher bitten wir, dies im Wirtschaftsausschuss noch weiter zu erörtern.

Zuletzt geht mein Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, dass wir zu dieser starken gemeinsamen Positionierung gekommen sind.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich der Frau Kollegin Anette Langner.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umbau der Bundeswehr ist für Schleswig-Holstein eine große Herausforderung. Deswegen freue ich mich und kann mich dem Dank des Kollegen Matthießen anschließen, dass es gelungen ist, in den Ausschüssen eine interfraktionelle Beschlussfassung zu erreichen. Das ist ein starken Signal für die Menschen in den von den Standortschließungen und Reduzierungen betroffenen Kommunen.

Wir sind uns einig darüber, dass wir die Bundesregierung nicht aus der Verantwortung für die Folgen der Bundeswehrreform entlassen können. Für meine Fraktion möchte ich deutlich betonen, dass diese Unterstützung aber auch substanziell sein muss. Wir erwarten deutlich mehr als symbolische Hilfen und Tropfen auf den heißen Stein.

(Beifall bei SPD und SSW)

Wir erwarten klare und verbindliche Zeithorizonte zwischen dem Bund und den Kommunen. Wir erwarten eine verbilligte und altlastenfreie Abgabe der frei werdenden Bundeswehrflächen und baurechtliche Planungssicherheit für Konversionsflächen. Wir erwarten klare Aussagen zur Sicherstellung des Katastrophenschutzes. Und wir erwarten, dass die Landesregierung diese substanziellen Interessen unseres Landes gegenüber der Bundesregierung einfordert.

Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Landesregierung in ihrem Aktionsplan Konversion dazu auch verpflichtet hat.

(Beifall des Abgeordneten Christopher Vogt [FDP])

(Markus Matthießen)

Darüber hinaus müssen wir die Förderprogramme des Landes und der EU auf die Anforderungen der Konversion ausrichten, damit wir die Chancen nutzen können, Wirtschaftsförderung und Infrastrukturplanung miteinander zu verbinden und eine Gesamtstrategie für Schleswig-Holstein zu entwickeln.

Die im Aktionsplan Konversion der Landesregierung dargestellten Fördermöglichkeiten sind in der Summe, vor allen Dingen in ihren finanziellen Möglichkeiten, derzeit noch sehr begrenzt. Es ist zusätzlich zu befürchten, dass touristische Infrastrukturprojekte in Zukunft über EFRE nicht mehr förderfähig sein werden. Deshalb müssen wir die Bundesregierung in die Verantwortung nehmen, dass der Rückbau der Bundeswehrinfrastruktur auch Kompensationen in anderen Bereichen in Schleswig-Holstein nach sich ziehen muss, zur Stärkung von Hochschulen, Technologie, Forschung und Tourismus.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Umbau der Bundeswehr ist eine große Herausforderung nicht nur für die Kommunen, nicht nur für das Land, sondern ganz besonders für die Menschen, deren Lebensläufe und Lebensplanungen an der Bundeswehr ausgerichtet sind: die Soldatinnen und Soldaten und die Zivilbeschäftigten in den Service- und Verwaltungsbereichen der Bundeswehr. Die meisten dieser Menschen werden ein großes Interesse daran haben, in Schleswig-Holstein zu bleiben. Wir sollten ein großes Interesse daran haben, dass das so ist. Viele Soldatinnen und Soldaten engagieren sich auch in der Zivilgesellschaft, sei es in Vereinen, Verbänden oder als ehrenamtliche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Hier werden Lücken entstehen, die die Kommunen vor große Herausforderungen stellen werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch noch einmal deutlich sagen, dass die Zielgröße von 55.000 wegfallenden Stellen für das Zivilpersonal unter dem Diktat des Bundesverteidigungsministers stand, auf - wenn ich das mal so salopp sagen darf Teufel komm raus die Einsparvorgaben zu erreichen. Die Bundeswehr kann nach der Bewertung vieler Experten ihre Verwaltungs- und Serviceaufgaben mit diesem reduzierten Personalbestand gar nicht selbst erfüllen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Marinearsenal in Kiel. Obwohl die Marine selbst nur geringe Einbußen zu verkraften hatte, wird mit der Schließung des Arsenals bei gleichbleibenden Aufgaben die Hälfte der Service-, Wartungs- und Reparaturkapazität abgebaut.

(Zuruf von der SPD: Hört! Hört!)

Das bedeutet in der Folge ein Umlenken von öffentlichen Mitteln in die private Wirtschaft, die diese Aufgaben dann erledigen wird, und zwar zulasten der bewährten Strukturen der Bundeswehr. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist kein Cent gespart. Wie „erfolgreich“ die Reform unter der Vorgabe der Haushaltskonsolidierung sein wird, bleibt also abzuwarten.

Gerade deshalb erwarten wir von der Bundesregierung, dass es für die betroffenen Beschäftigten verlässliche Beschäftigungs- und Qualifizierungsperspektiven gibt. Die Bundesregierung hat dazu im Bundeswehrreform-Begleitgesetz, das gerade im Beratungsverfahren ist, eine ganze Reihe von Maßnahmen geregelt. Es wäre in der Tat ein starkes Signal, wenn die Landesregierung, wie in dem Antrag des SSW gefordert, zusätzliche Hilfestellung geben würde, um einen eventuellen Übergang in öffentliche Verwaltungen der Kommunen und des Landes zu erleichtern.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ob das mit der geforderten Koordinierungsstelle vor sich gehen soll, würde ich gern noch einmal im Wirtschaftsausschuss diskutieren. Deswegen finde ich eine Überweisung an den Ausschuss sehr gut.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die von der Bundeswehrreform betroffenen Beschäftigten erwarten von der Politik, dass wir sozial verträgliche und struktursichere Lösungen garantieren. Diese Menschen brauchen Klarheit über personalbezogene Maßnahmen und Instrumente, die erforderlich sind, um die reformbedingten Belastungen zu bewältigen. Dies müssen wir hier im Land - wo immer es möglich ist - unterstützen.

(Beifall bei SPD, SSW und des Abgeordne- ten Björn Thoroe [DIE LINKE])

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Christopher Vogt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion unterstützt die Bundeswehrreform der Bundesregierung angesichts der sich wandelnden Anforderungen an die Bundeswehr ganz ausdrücklich, auch wenn uns die zahlreichen Entscheidungen mit ihren Auswirkungen auf Schleswig-Holstein natürlich nicht gefallen haben. Die Auswirkungen dieser Reform treffen Schleswig-Holstein

(Anette Langner)

ausgesprochen hart. Wenn man ehrlich ist, dann ist das keine große Überraschung. Nichtsdestotrotz haben sich viele Betroffene der Bundeswehrreform und viele Angehörige der Bundeswehr noch Hoffnungen gemacht, die an einigen Standorten nicht erfüllt werden konnten.

Ähnlich wie bei den Bundeswehrreformen in den Jahren 2001 und 2004 werden mehrere Standorte in Schleswig-Holstein aufgegeben oder deutlich verkleinert. Die Bundeswehr gehört mit ihren vielen Standorten seit Jahrzehnten zu Schleswig-Holstein. Die umfangreiche Strukturreform des Bundesverteidigungsministeriums ist jedoch notwendig und sollte deshalb von uns allen konstruktiv begleitet werden. Trotz der Standortschließungen und -verkleinerungen gehört Schleswig-Holstein auch in Zukunft zu den Bundesländern mit der höchsten Bundeswehrdichte. Neben den negativen Auswirkungen der Strukturmaßnahmen gibt es - wie im Beispiel Husum mit der Einrichtung des Flugabwehrausbildungszentrums - auch gute Nachrichten, was für betroffene Menschen in Lütjenburg, Boostedt oder auch Glücksburg kein Trost sein wird.

Betroffen ist vor allem der strukturschwache Schleswiger Landesteil. Deshalb appellieren wir mit Nachdruck an die strukturpolitische Verantwortung der Bundeswehr und an die Bundesregierung, hier Hilfen zu gewähren. Die Landesregierung hat mit der sofortigen Auflegung des Aktionsplans Konversion nach der Verkündung der Standortentscheidungen angemessen reagiert und das Gespräch mit den betroffenen Kommunen gesucht. Das war und ist der richtige Weg. Land und Kommunen müssen gemeinsam an einem Strang ziehen. Es gilt einmal mehr, dass der Bund beim Thema Konversion mit ins Boot geholt wird und vielleicht sogar stärker eingebunden wird, als dies bei den vergangenen Reformen der Fall war.

So bitter die Standortentscheidungen für die betroffenen Orte und Regionen auch sind, es hilft jetzt nicht, sich lange darüber zu beklagen. Wir müssen gemeinsam nach vorn schauen und bei der Konversion jeweils das beste Ergebnis erzielen. Wie gesagt, der Bund steht dabei ausdrücklich in der Verantwortung. Er muss ein umfassendes Konversionsprogramm auflegen, das eine sinnvolle Nachnutzung der Standorte ermöglicht und die betroffenen Kommunen umfangreich unterstützt. Die einen oder anderen werden sich erinnern, wir hatten in der Debatte im November ergänzend zum Aktionsplan Konversion der Landesregierung in unserem Antrag von FDP und CDU mehrere konkrete Forderungen aufgelistet. Ich begrüße es ebenso wie die

Kollegin Langner und der Kollege Matthießen sehr, dass wir auf der Grundlage des Antrags von FDP und CDU mittlerweile zu einem gemeinsamen Antrag der fünf Fraktionen in diesem Haus gekommen sind, die sich für eine sachgerechte Weiterentwicklung der Bundeswehr einsetzen. Die parteipolitischen Profilierungen, die man im November noch hören konnte und die im November anscheinend noch sein mussten, können wir jetzt - so glaube ich - beiseite lassen. Deswegen freue ich mich, dass wir zu einer gemeinsamen Grundlage gekommen sind, um mit der Bundeswehrreform angemessen und konstruktiv umzugehen.

(Beifall bei der FDP)

Ganz elementar ist für uns dabei: Die Konversionsmaßnahmen an den einzelnen Standorten dürfen nicht durch unnötige Bürokratie hinausgezögert oder blockiert werden. Der Bund muss den betroffenen Kommunen substanzielle Konversionshilfen gewähren und die verlassenen Flächen und Gebäude frei von Altlasten und zu günstigen Konditionen an Private oder auch an Kommunen abgeben. Das sollte nicht irgendwann geschehen, sondern schnellstmöglich nach Aufgabe der jeweiligen Anlagen durch die Bundeswehr.

Meine Damen und Herren, die größtenteils gut intakten und teilweise sogar sehr modernen Anlagen sollten nicht erst durch ein jahrelanges Brachliegen verkommen und dabei unnötig an Wert verlieren. Es müssen jetzt Konzepte entwickelt werden, die schnellstmöglich in die Umsetzung gehen können. Es gibt in Schleswig-Holstein einige positive Konversionsbeispiele. Ich glaube aber, jeder von uns kennt mit Sicherheit auch negative Beispiele, bei denen dies nicht geklappt hat. Das wollen wir mit unseren Forderungen, die wir in dem gemeinsamen Antrag formuliert haben, verhindern. Wir wollen außerdem und ganz besonders mithilfe einer Bundesratsinitiative erreichen, dass Baumaßnahmen zur Weiterentwicklung von Anlagen im Außenbereich stark vereinfacht werden. Viele Anlagen liegen im Außenbereich. Dort gab es auch negative Beispiele, weil man dort nicht einfach so bauen konnte. Eine Vereinfachung würde die Umwandlung in Gewerbe- und Wohnanlagen an mehreren Standorten deutlich beschleunigen und erleichtern. Hierbei sollen auch EU-Strukturmittel fließen dürfen.

Wichtig sind uns außerdem Ausgleichsregelungen im Bereich des Katastrophenschutzes. Der Kollege Matthießen hat dies schon ausgeführt. Wichtig sind auch verlässliche Beschäftigungs- und Qualifizierungsperspektiven für die betroffenen zivilen

(Christopher Vogt)

Mitarbeiter der Bundeswehr. Der SSW hatte speziell zu diesem Thema einen zusätzlichen Antrag eingereicht. Auch diesen Antrag werden wir uns im Ausschuss gern noch einmal anschauen. Ansonsten bitte ich um eine große Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wir sollten den Antrag des SSW am besten noch einmal im Wirtschaftsausschuss beraten und noch in dieser Legislaturperiode angemessen bearbeiten.

(Beifall bei FDP, CDU und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Andreas Tietze das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich begrüße den gemeinsamen Antrag, den wir im Ausschuss zur Konversion erarbeitet haben. Das ist ein richtiger Weg. Ich will mich zunächst mit dem Antrag des SSW auseinandersetzen. Auf den ersten Blick erscheint die Idee bestechend. Wenn die Bundeswehr zivile Mitarbeiterstellen abbaut, dann könnten diese Kolleginnen und Kollegen in den öffentlichen Verwaltungen der Kommunen und des Landes weiterbeschäftigt werden. Dahinter steht wohl die Logik: Öffentlicher Dienst ist doch öffentlicher Dienst.

Auf den zweiten Blick ergeben sich aber einer Reihe von Problemen. Zunächst einmal hat der Bund eine Fürsorgepflicht für seine Zivilangestellten bei der Bundeswehr. Die Maßnahmen für die Soldatinnen und Soldaten beinhalten eine umfangreiche Palette, die das Ausscheiden aus der Bundeswehr - ich sage es einmal so - abfangen. Das Bundeswehrreformbegleitgesetz wurde hier schon angesprochen. Es beinhaltet sehr hohe Abfindungen, die Möglichkeiten zur Weiterbildung und das Rückkehrrecht sowie die Möglichkeit einer vorgezogenen Pension.

Für die Zivilbeschäftigten gibt es diese üppige Regelung nicht, sehr wohl aber einen gesonderten Tarifvertrag, nämlich den Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr - in der Abkürzung TVUmBw - vom 18. Juli 2001. Er wurde am 10. Dezember 2010 noch einmal geändert. Dieser Tarifvertrag gilt für die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr, deren Arbeitsplätze in der Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 31. Dezember 2017 durch Auflösung oder Verkleinerung von Dienststellen oder

durch eine wesentliche Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben einer Dienststelle wegfallen. Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sind für die Laufzeit dieses Tarifvertrags ausgeschlossen.

Aus Arbeitnehmersicht ist dies erst einmal eine starke Position für die zivilen Beschäftigten der Bundeswehr. Diese ist nicht selbstverständlich. Ich denke zum Beispiel an die Schiffbauer, die gegenüber bei der Lindenau-Werft qualifizierte Arbeitsplätze haben, die aber täglich mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen. Weiter ist der Arbeitgeber Bund gemäß Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherung verpflichtet. Auch dies ist eine qualifizierte Maßnahme, die andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich wünschen würden, wenn es in ihrem Betrieb einmal schwierig wird. Darin enthalten ist eine umfassende Qualifizierungsmaßnahme, die bis zum einem Jahr dauern kann. Ein weiterer Grundsatz des Tarifvertrages ist, dass den Beschäftigten ein mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz im Bundesdienst gesichert werden soll. Dabei gilt folgende Reihenfolge: Erstens. Arbeitsplatz bei einer Dienststelle der Bundeswehr am selben Ort. Zweitens. Arbeitsplatz bei einer Dienststelle der Bundeswehr an einem anderen Ort oder bei einer anderen Bundesdienststelle an demselben Ort. Drittens. Arbeitsplatz bei einer anderen Bundesdienststelle an einem anderen Ort.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt erstens ein umfangreiches und abgestuftes Verfahren. Zweitens gibt es im Tarifvertrag zusätzlich noch eine Härteklausel für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Jahre beim Bund beschäftigt waren.

Insgesamt sind dies recht hohe Standards. In diesem Zusammenhang sehe ich eher ein Problem bei den Ausbildungswerkstätten der Bundeswehr. Ich habe mir das Marinearsenal angeschaut und die ausgezeichnete Ausbildungswerkstatt gesehen. Dort wird eine Ausbildung für technische Berufe geleistet. Diese Ausbildung hat eine große Bedeutung für den gesamten Facharbeitsmarkt in der Kieler Region. Dort werden rund 150 Industriemechaniker, Elektroniker und Systeminformatiker ausgebildet. Gerade schwächere Hauptschüler werden dort durch sehr motivierte Ausbilder in hochwertiger Technik geschult. Unsere Konzentration muss darauf gerichtet sein, dass diese Ausbildungswerkstatt um alles in der Welt erhalten bleiben muss und in neuer Trägerschaft weitergeführt wird. Die Energiewende braucht Mechaniker und Mechatroniker. Das ist eine Sache, für die wir uns gemeinsam im Land einsetzen sollten.

(Christopher Vogt)

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt in der Landesverwaltung - das ist so - einen Personalabbau und keinen Stellenaufbau im öffentlichen Dienst in den Kommunen in Schleswig-Holstein. Alle haben mit Haushaltsproblemen zu kämpfen und sehen eine Reduzierung ihrer Personalstärke vor. Das ist eine bittere Realität in dem Konsolidierungsprogramm.

Bei Übernahmen von Mitarbeitern aus dem zivilen Bereich der Bundeswehr muss natürlich auch Qualifikation und berufliche Erfahrung der Person stimmen. Ich frage mich: Wo wird in den Kommunen überhaupt neues Personal eingestellt? Wenn doch überhaupt, dann im Kita-Bereich? Da sehen wir das natürlich für absolut geboten an. Bundesweit sollen von 76.000 zivilen Stellen 21.000 Stellen abgebaut werden. Es gibt aber nur 1.500 offene Stellen bei anderen Ministerien und Behörden. Das ist schon einmal die Quadratur des Kreises. Auch eine neue Landesregierung wird Stellen im Landesdienst abbauen und Fluktuation nutzen. Hier gibt es also kein Potenzial für neue Stellen.

Insofern, lieber SSW, die Aufnahme von zivilen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wäre wünschenswert, aber wir leben eben in anderen Zeiten. Deshalb ist und bleibt es tatsächlich eine Illusion, dass wir hier umfangreich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufnehmen können. Das ist eine bittere Wahrheit.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)