Markus Matthießen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Thema Korruptionsregister verweise ich der Einfachheit halber auf die Diskussion, die wir schon hier im Landtag geführt haben und die wir im Wirtschaftsausschuss fortgesetzt haben. Dazu gibt es nichts Neues zu berichten.
In der gestrigen Ausgabe des „Hamburger Abendblatts“ war ein durchaus bemerkenswerter Satz zu lesen. Peer Steinbrück sagte auf einer SPD-Wahlkampfveranstaltung:
„Nach zwei Gläsern Weißwein habe ich schon mal den Nordstaat gefordert. Das würde ich jetzt nicht mehr.“
Über die Trinkfestigkeit dieses Kollegen möchte ich natürlich kein Urteil fällen. Jedoch begrüße ich seine Einsicht, dass ein Nordstaat - bei aller Nüchternheit betrachtet - keinen Sinn macht.
Am 14. Februar 2012 hat die Enquetekommission „Norddeutsche Kooperation“ des Landtags ihren Abschlussbericht vorgestellt. Alle Fraktionen waren sich darin einig, dass mehr Kooperation mit unseren Nachbarn das Gebot der Stunde ist, ein Nordstaat aber unsere Probleme nicht löst. Doch bei
dem Wie der Kooperation gehen die Vorstellungen anscheinend nach wie vor auseinander.
Die Fraktionen von FDP und CDU haben den konstruktiven Vorschlag eingebracht, auf einer „Parlamentarierkonferenz Nord“ spezifische Themen zu behandeln, was dazu dienen soll, Probleme gemeinsam, parallel in den jeweiligen Landesparlamenten koordiniert zu behandeln und durch dieses Netzwerken nicht aneinander vorbeizuarbeiten. Das fängt bei Verkehrsprojekten an und könnte sogar im Bildungsbereich zu mehr Qualität, insbesondere Lebensqualität unserer Schülerinnen und Schüler in den Randgebieten des Landes und ihrer Familien führen. Auch sprechen wir uns dafür aus, bei Gesetzesvorhaben eine norddeutsche Kooperation automatisch zu prüfen. Das klingt erst einmal nach einem Schritt für die Verwaltung und somit mehr Bürokratie; wir erwarten uns davon jedoch langfristig einen Nutzen.
Ich erspare Ihnen und mir an dieser Stelle jegliche Form der Schadenfreude darüber, dass der Wissenschaftliche Dienst des Landtags den Antrag der SPD auf Einrichtung eines Gemeinsamen Ausschusses mit Hamburg als widersprüchlich zu unserer Verfassung entlarvt hat. Um Besserwisserei sollte es uns, auch wenn wir im Wahlkampf sind, bei diesem wichtigen Thema nicht gehen. Aber dass Wahlkampf auch zu Lernprozessen führt, konnten wir beim Kollegen Stegner bei einem Besuch in der Stadt Lauenburg feststellen, wo er im Bildungsbereich eine bessere Zusammenarbeit mit Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gefordert hat. Welche Funktion dabei ein gemeinsamer Ausschuss mit Hamburg haben soll, wird wohl ein Rätsel bleiben.
Ich lade daher ausdrücklich alle Fraktionen des Landtags ein, unserem Antrag zuzustimmen. Es geht um die Sache, wie wir den Norden stärken und als Parlamente im Norden nicht aneinander und somit an den Menschen vorbeiarbeiten, sondern gemeinsame Herausforderungen für die Zukunft gemeinsam besprechen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, länger als drei Minuten werde ich nicht brauchen. Herr Kollege Harms, Sie haben mit Ihrem Beitrag am Ende einigermaßen die Kurve gekriegt, was die Lösung der Probleme, die wir haben, angeht.
Ich möchte kurz auf den Kollegen Matthiessen von den Grünen eingehen. Er hat hier vorhin etwas in den Raum geworfen. Es ging um Verantwortung und Schuldfrage. Ich bin 1973 geboren. Die Kernenergie wurde in den 50er- und 60er-Jahren eingebracht. Da war sowohl die CDU dabei, als auch die SPD, als auch die FDP. Hier von einer Sippenhaft zu sprechen und mir nur, weil ich in der CDU bin, eine persönliche Verantwortung zu unterstellen, finde ich schon eine wirkliche Frechheit. Zur Lösung haben Sie damit nicht beigetragen. Sie machen sich einen „sehr schlanken Schuh“, wenn Sie sagen: Die haben Verantwortung, und die müssen es auch lösen. So funktioniert das nicht.
Wir haben heute wieder einen bunten Strauß der Skandalisierung in der Diskussion erlebt. Wir machen hier Politik für die Menschen im Land Schleswig-Holstein. Die Feststellung ist die, die auch der Kollege Kumbartzky vorhin getroffen hat: Bei den Vorgängen, die wir erlebt haben, ist kein Bürger oder Mitarbeiter des Kraftwerkes zu Schaden gekommen. Minister Schmalfuß hat vorhin darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter die Atomaufsicht aufgrund fachlicher und wissenschaftlicher Gesichtspunkte ohne tagespolitische Hektik durchführen. Das ist nach meiner Auffassung auch richtig so.
Das aufgetretene Problem haben wir unter anderem, weil es kein zentrales Zwischenlager gibt und keine Aussicht auf ein Endlager, zumindest was den hochradioaktiven Bereich angeht. Ein Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall lässt auch noch auf sich warten.
Ich stelle aber auch fest, dass Rot und Grün während ihrer jeweiligen Regierungsverantwortungszeit gerade im Bund unser Land in dieser Frage nicht einen Millimeter weitergebracht haben.
Die sachliche und fachliche Abarbeitung dieser Vorgänge und Fragen, wie sie Minister Schmalfuß geschildert hat, ist daher der richtige Weg und eignet sich nicht dazu, hier eine Generalabrechnung vorzunehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die deutsche Einheit jährt sich in diesem Jahr zum 22. Mal. Es gibt keinen Eisernen Vorhang mehr und keine hoch gerüsteten Armeen, die sich an der innerdeutschen Grenze auch bei uns in Schleswig-Holstein bis an die Zähne bewaffnet gegenüberstehen. Hieraus ergibt sich die nicht mehr ganz so neue Erkenntnis, dass wir eine veränderte Gefährdungslage haben und grundsätzlich weniger Militär benötigen.
Die geplanten Schließungen und Reduzierungen von Bundeswehrstandorten und die Verringerung der Dienstposten um 40 % stellen die betroffenen Kommunen und das Land Schleswig-Holstein vor große Herausforderungen.
Natürlich sind die Folgewirkungen regional sehr unterschiedlich. Es bleibt aber auch festzuhalten, dass Schleswig-Holstein nach wie vor mit 5,4 Dienstposten auf 1.000 Einwohner deutlich über dem bundesdeutschen Schnitt liegt.
Auch die jüngste Entscheidung des Bundesverteidigungsministers, die Luftabwehrausbildung in Husum durchzuführen, wird von uns begrüßt, ändert aber nichts an den grundsätzlichen Herausforderungen.
Jede Standortschließung bringt strukturelle Probleme in verschiedenen Bereichen mit sich. Das sind zum einen die Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr, die entweder an andere Standorte verlegt werden oder aber aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Hier muss und wird es tarifvertragliche und dienstrechtliche Regelungen geben.
Zum anderen fallen sie als Käufer in strukturschwachen Regionen aus und bedrohen so die regionale Wirtschaft und Arbeitsplätze auch außerhalb der Bundeswehr.
Die Auswirkungen auf den Katastrophenschutz sowohl mit schwerem Gerät als auch personell sind stark. Deshalb unterstützt die CDU die Landesregierung in ihrer Forderung gegenüber dem Bund, dass ein wirksamer Bevölkerungsschutz durch die Bundeswehr bei schweren Unfällen oder Katastrophen möglich bleibt.
Dazu soll die zivil-militärische Zusammenarbeit beibehalten werden. So hat bereits im Juni 2011 die Innenministerkonferenz gegenüber dem Verteidigungsminister deutlich gemacht, dass die Bundeswehr aufgrund ihrer besonderen personellen und technischen Fähigkeiten auch künftig unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Bevölkerungsschutzes ist. Jede Strukturreform muss die Funktionsfähigkeit dieses interaktiven Katastrophenabwehrsystems berücksichtigen.
Dies gilt insbesondere bei Gefährdungslagen wie bei Sturmflut oder Hochwasser. Ein aktuelles Beispiel dazu: In der letzten Woche hatten wir eine Situation, die bedrohlich war, und zwar durch einen Eisstau auf der Elbe zwischen Lauenburg und Geesthacht. Dort ist innerhalb von einer Stunde das Wasser um einen Meter gestiegen. Bei einer ähnlichen Situation 1987 gab es die Herausforderung, dass Pioniere der Bundeswehr eine entsprechende Barriere sprengen mussten, um den Eis- und Wasserabfluss zu gewährleisten. Hier ist schnelles Handeln erforderlich.
Die gemeinsamen Anstrengungen für den Erhalt des Spezial-Pionierbataillons in Husum haben sich gelohnt und tragen dieser Einschätzung speziell für die Westküste Rechnung.
Die Problematik der fehlenden beziehungsweise reduzierten „Men-Power“ steht trotzdem im Raum,
auch in Husum. Ein personeller Ausgleich könnte beispielsweise durch das THW erfolgen, nur wächst das Personal auch dort in strukturschwachen Regionen nicht auf Bäumen.
Bezüglich der möglichen Übernahme überschüssigen Geräts der Bundeswehr hat bereits der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags unter maßgeblicher Mitwirkung unseres schleswig-holsteinischen Bundestagskollegen Norbert Brackmann eine pragmatische Lösung dergestalt beschlossen, dass ehrenamtlichen Organisationen dieses überschüssige Gerät der Bundeswehr unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden kann. Davon wird auch Schleswig-Holstein in besonderem Maße profitieren. Allgemeine Regelungen hierfür werden gerade erarbeitet. Die Anmeldungen hierzu erfolgen über den jeweiligen Landes- und Bundesverband. Aufgrund unserer besonderen Herausforderungen werden wir hiervon auch besonders profitieren.
Darüber hinaus ist der Bund in der Verantwortung, Konversionshilfen für die betroffenen Standorte bereitzustellen. Das kann beispielsweise die altlastenfreie Übertragung ziviler Liegenschaften sein, oder auch Vereinbarungen über die Nutzung von Sportanlagen. Es sind auch klare Regelungen im Baugesetzbuch erforderlich, um Konversion auch im Außenbereich möglich zu machen.
Wir erwarten darüber hinaus eine klare Kommunikation über die Zeitabläufe, damit die betroffenen Kommunen auch ihre Planungen und Entwicklungsperspektiven darauf ausrichten können. Denn die teilweise noch zu erfolgende Umsetzung der abschließenden Stationierungsentscheidungen aus dem Jahr 2004 - mein Vorredner sagte es bereits läuft immer noch. Hier wird teilweise mit sehr langen Zeithorizonten gerechnet.
Wir wissen, dass die Konversion ein sehr langer und schmerzhafter, aber dennoch notwendiger Prozess ist, der nicht nur Risiko, sondern auch Chance beinhalten kann. Ich kann das sagen: Mein Kreis Herzogtum Lauenburg ist überhaupt nicht von der aktuellen Strukturreform betroffen, weil es bei uns überhaupt keine Bundeswehr mehr gibt. Hier gibt es sehr gute Möglichkeiten und Beispiele dafür, wie Konversion gelingen kann.
- Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Vielen Dank für den Hinweis.
In unserem gemeinsamen Antrag äußern wir uns zu den Möglichkeiten von Qualifikationsperspektiven.
Der SSW geht noch einen Schritt weiter. Wir meinen, dass es schwierig ist, hier finanzielle Hoffnungen zu wecken, die nachher nicht erfüllt werden können. Daher bitten wir, dies im Wirtschaftsausschuss noch weiter zu erörtern.
Zuletzt geht mein Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, dass wir zu dieser starken gemeinsamen Positionierung gekommen sind.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. Februar hat die Enquetekommission ihren Abschlussbericht vorgestellt und dem Landtagspräsidenten das erste Exemplar des rund 400-seitigen Werks überreicht. Ich möchte Ihnen
kurz über die Ergebnisse berichten und für die Freunde statistischer Angaben vorab einige Zahlen und Fakten nennen.
Die Enquetekommission „Chancen einer verstärkten norddeutschen Kooperation“ ist die siebte Enquetekommission des Schleswig-Holsteinischen Landtags seit 1947. In der Zeit vom März 2010 bis Februar 2012 ist die Kommission zu insgesamt 29 Sitzungen zusammengekommen. Insgesamt wurden 78 Sachverständige mündlich angehört, und in großem Umfang wurden schriftliche Stellungnahmen eingeholt, die als Kommissionsvorlagen parallel veröffentlicht wurden und auch im Internet für jedermann zur Verfügung stehen.
Das Ergebnis der Arbeit ist der öffentliche Abschlussbericht, den die Kommission in ihrer letzten Sitzung am 6. Februar 2012 beschlossen hat und der heute als Drucksache 17/2230 dem Landtag zur Kenntnisnahme vorliegt.
Die Kommission ist zu der Auffassung gekommen, dass die Kooperation in Norddeutschland künftig noch deutlich erweitert werden sollte und Sparpotenziale bergen kann. Hierzu ist jedoch eine Institutionalisierung beziehungsweise Systematisierung von Zusammenarbeit erforderlich. Die unterschiedlichen Vorstellungen innerhalb der Kommission reichen von der Einrichtung einer „Parlamentarierkonferenz Nord“ über einen gemeinsamen Ausschuss bis hin zu einer Länderfusion zu einem Nordstaat.
Um beispielsweise eine bessere und koordiniertere Landesplanung in Norddeutschland zu erreichen, sollte die Landesregierung verbindliche Richtlinien erarbeiten. Im Zuge der geplanten Kommunalisierung der Regionalplanung in Schleswig-Holstein hält es die Kommission zudem für sinnvoll, auch über Landesgrenzen hinaus zu denken.
In den Bereichen Verwaltung, Dienstleistung, IT und E-Government bestehen bereits Kooperationen und Arbeitsteilungen, die nach Meinung der Kommission fortgeführt und intensiviert werden sollten.
Bei der Infrastrukturplanung in Norddeutschland ist es nach Ansicht der deutlichen Mehrheit der Kommissionsmitglieder erforderlich, in der Verkehrspolitik eine Aktualisierung und Priorisierung der Projekte vorzunehmen. Dies sollte im Rahmen eines Gesamtkonzepts geschehen, das auch die Häfen und Wasserstraßen einbezieht. Damit einhergehen sollte ein gemeinsames Werben der norddeutschen Länder für die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen durch den Bund.
Die vom Bund beschlossene Energiewende ist nach Ansicht der Kommission ohne unser Bundesland nicht machbar. Wir kommen zu dem Schluss, dass der Energiewandel für Schleswig-Holstein und den gesamten Norden eine große Chance darstellt, die genutzt werden muss.
- Vielen Dank, Herr Kollege!
Die Produktion von erneuerbarer Energie erfordert allerdings auch die nötigen Transportkapazitäten. Dabei ist eine engere Absprache mit den norddeutschen Partnerländern unerlässlich.
Auch im Bildungsbereich sieht die Kommission die Notwendigkeit einer stärkeren norddeutschen Kooperation. Bei einer möglichen dritten Föderalismusreform erwarten wir von den Verantwortlichen des Bundes und aller anderen Länder, dass finanzielle Nachteile bei einer über Kooperation hinausgehenden Zusammenarbeit ausgeräumt werden. Die Regelungen im Länderfinanzausgleich schließen dies aus finanzieller Sicht derzeit aus, und zusätzlich würde das Stimmgewicht des Nordens im Bundesrat reduziert werden.
Weiterhin ist es notwendig, bestehende Fehlanreize, wie sie beispielsweise aus der Verteilung des Steueraufkommens entstehen, schnellstmöglich zu beseitigen.
Die Kommission ist zudem zu der Erkenntnis gekommen, dass Regionalinteressen nicht nur direkt vor Ort liegen. Auch für den Landesteil Schleswig ist zum Beispiel eine florierende Metropolregion Hamburg eine Chance, sich positiv zu entwickeln. Daher wird empfohlen, sich in die Metropolregion Hamburg und das südliche Dänemark einzubringen und die sich daraus ergebenden Vorteile zu nutzen. Dazu ist es unerlässlich, dass die schleswigholsteinischen Regionen auch eigene Wachstumsperspektiven entwickeln.
Abschließend empfiehlt die Kommission, dass der Landtag diesen Bericht nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern als Grundlage für die weitere Arbeit im Plenum und in den Ausschüssen nutzt, um auf diesem Weg zu einer möglichst breit getragenen Kooperationsstrategie zu kommen. Hier müssen lohnende Kooperationsfelder aufgezeigt und transparente Zielvorgaben erarbeitet werden.
Losgelöst von den aktuellen Tagesdiskussionen glaube ich, dass Schleswig-Holstein der Motor einer norddeutschen Zusammenarbeit werden kann.
An dieser Stelle geht mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung für Ihre intensive Begleitung unserer Arbeit sowie an alle Kommissionsmitglieder aus den Fraktionen und Herrn Bernd Jorkisch für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Abschließend möchte ich betonen, dass der Abschlussbericht und das gemeinsame Fazit, das ich hier ansatzweise vorgetragen habe, von allen Fraktionen des Hauses mitgetragen werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch auf einige Aspekte der Diskussion eingehen. Das Thema Bildung wird immer sehr stark auf das Gastschulabkommen mit Hamburg reduziert. Das sage ich ganz bewusst, auch als regionaler Abgeordneter des südöstlichsten Landesteils. Es betrifft auch Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Wenn wir uns über das Thema Bildung unterhalten, dürfen wir es nicht nur auf Hamburg beschränken.
Es wurde kritisiert, dass der Fraktionsvorsitzende der größten Fraktion im Landtag eine Rede zu diesem Thema hält. Das zeigt doch, wie wichtig uns dieses Thema ist. Das zu kritisieren, finde ich schon sehr, sehr merkwürdig.
Wir haben heute vieles gehört: Notwendige strukturelle Veränderungen, mehr Service für Bürger, Bündelung der Kräfte. Was bedeutet das denn? Das hat unser Ministerpräsident Peter Harry Carstensen beim Neujahrsempfang der IHK in Lübeck sehr gut
dargestellt. Er hat sinngemäß gesagt, dass Kooperation und Zusammenarbeit auch Verzicht üben heißt. Wenn man sich über eine Kooperation einig ist und eine Einrichtung - welcher Art auch immer vor Ort geschlossen wird, kann es nicht sein, dass diejenigen, die hier ganz groß von Kooperation und Fusion reden, vor Ort die ersten sind, die demonstrieren. Das ist dann der Test, was nach den hier gefallenen Worten passiert.
Dass die Gleichung „größer gleich billiger“ sehr, sehr schwer darzustellen ist, haben die Anhörungen ergeben. Es gab sehr differenzierte Meinungen. Der eine Anzuhörende hat gesagt, dass der Einspareffekt der Fusion Hamburgs mit Schleswig-Holstein 100 Millionen € betrage, der andere hat 800 Millionen € genannt - na ja, irgendwo dazwischen wird es schon sein. So können wir nicht arbeiten. Das muss schon konkret laufen. Deshalb ist schrittweise Ansatz mit der Institutionalisierung, den wir hier verfolgen, der richtige. Lassen Sie uns die Arbeit projektbezogen beginnen, und dann werden wir das auch machen.
Herr Habeck, abschließend gebe ich Ihnen den Tipp: Setzen Sie sich in der Pause mit Innenminister Schlie zusammen. Dann kann er Ihnen erklären, dass wir nicht fünfzehn, sondern fünf Planungsräume haben, und auch andere Sachen. Das wird sicherlich zum Erkenntnisgewinn beitragen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund des politischen und gesellschaft
lichen Konsenses ist der Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland im vergangenen Jahr deutlich beschleunigt worden. Die letzten deutschen Kernkraftwerke werden nun bis 2022 vom Netz gehen. Deutschland schafft so schneller den Einstieg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien und den zügigen Ausstieg aus der Kernenergie.
Die 13. Novelle des Atomgesetzes legte die Grundlage dafür. Nach dem dreimonatigen Moratorium vom 15. März 2011 sind neben sechs weiteren Blöcken die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel endgültig vom Netz gegangen. Übrigens sind heute nach dem Beschluss der christlich-liberalen Koalition auf Bundesebene vier Kernkraftwerke weniger am Netz, als ursprünglich von RotGrün vorgesehen war.
Trotzdem ergeben sich natürlich für die Zukunft, für die Zeit nach der Abschaltung entsprechende Fragestellungen. Eine liegt uns hier heute vor. In der Quintessenz geht es darum, ob die Rückstellungen der Betreibergesellschaften auch für die Anlagen in Schleswig-Holstein ausreichen und wie die Haftung bei einem Zahlungsausfall dieser Gesellschaften geregelt ist.
Allerdings haben wir bereits aufgrund der Stellungnahme des Ministeriums zu den Kleinen Anfragen, die mein Vorredner hier zitiert hat, festgestellt, dass die Verantwortung bei den Betreibergesellschaften liegt. Nach dem derzeitigen Stand und aus der Bilanz per 31. Dezember 2010 sind für das Kernkraftwerk Brunsbüttel rund 1,6 Milliarden € und für Krümmel rund 1,9 Milliarden € Rückstellungen dafür vorgesehen. Diese Bilanzierung erfolgte aus der Zeit vor dem Moratorium und der endgültigen Abschaltung. Das bedeutet natürlich, dass diese auch entsprechend neu bewertet werden müssen. Daher ist klar, dass wir jetzt die Bilanzierung zum 31. Dezember 2011 abwarten müssen, um das entsprechend zu behandeln. Insofern ist es richtig, dass das im Ausschuss geschieht.
Sie haben noch zwei Punkte angesprochen, die nicht Gegenstand des Antrags waren, nämlich die atomgesetzlichen Regelungen und die Endlagerfrage. Auch hier kann ich es mir nicht verkneifen zu sagen, dass auch Rot-Grün dafür gesorgt hat, dass auch in Schleswig-Holstein drei Atomzwischenlager vorhanden sind. Das ist ganz deutlich der Stempel von Rot-Grün.
Insofern sind auch wir für Ausschussüberweisung. Im Ausschuss können wir weiter darüber diskutieren, wenn die aktuellen Zahlen vorliegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Aussprache stehen drei umfangreiche Anträge. Allen gemein ist die Intention, enger mit unserem Nachbarn Hamburg beziehungsweise den anderen Nachbarn im norddeutschen Raum zusammenzuarbeiten.
Das Thema der besseren Kooperation im Norden liegt mir wie auch vielen anderen hier im Haus sehr am Herzen. Es reizt natürlich sehr, zu den einzelnen
Punkten inhaltlich Stellung zu beziehen. Ich werde mich jedoch auf einige wenige Punkte beschränken. Ich möchte aber durchaus meine Enttäuschung darüber zum Ausdruck bringen, dass vor dem Vorliegen des Abschlussberichts der Kommission nun einzelne Punkte herausgegriffen werden. Ob das Wahlkampftaktik ist oder nicht, sei dahingestellt.
SPD und Grüne lassen eine Enquetekommission einsetzen, die Fragen der norddeutschen Zusammenarbeit aufarbeiten soll, und warten das Ergebnis nicht ab, wobei wir nach dem Ende der Anhörung mit der Arbeit am Abschlussbericht aus meiner Sicht auf einem relativ guten Weg waren und es hoffentlich immer noch sind und zwischen jenen, die an dieser Arbeit teilnehmen, Einvernehmen darüber bestand, dass die Empfehlungen im Abschlussbericht möglichst einvernehmlich getroffen werden sollten.
Das, was Sie von SPD und Grünen jetzt machen, kann man unter der Rubrik Wahlkampfmanöver abheften.
Die Erkenntnis, dass eine engere Verzahnung in Norddeutschland erforderlich ist, hat sich durchgesetzt, und die Menschen können zu Recht von uns erwarten, dass wir an der Sache orientiert dauerhaft ernsthaft und nicht nur in Wahlkampfzeiten arbeiten.
Die CDU-Fraktion wird diesen konstruktiven Weg in jedem Fall fortsetzen. Wenn die hier im Haus vertretenen Fraktionen nach Vorlage des Abschlussberichts zu unterschiedlichen Erkenntnissen oder Handlungsempfehlungen kommen, dann ist das selbstverständlich legitim. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das aus meiner Sicht jedoch völlig fehl am Platz und der Sache wenig dienlich.
Wir reden hier auch nicht von einer Kleinigkeit, wenn es um die Änderung unserer Landesverfassung geht. Mein Eindruck aus den letzten zwei Jahren war der, dass bei einer geplanten Änderung der Landesverfassung im Vorwege zumindest der Versuch unternommen wird, diese gemeinsam auf den Weg zu bringen. Stattdessen wird hier ein Antrag auf den Tisch geklatscht. Die SPD stellt einen Antrag auf einen gemeinsamen Ausschuss, ohne sich über die verfassungsmäßigen Auswirkungen Gedanken zu machen. Die Grünen legen mit einem gemeinsamen Antrag zur Änderung der Verfassung
nach, um den formalen, aber nicht unerheblichen Fauxpas der SPD geradezubügeln. Bravo!
Ich bin zwar kein Jurist, aber ein gemeinsamer Ausschuss mit entsprechenden Kompetenzen wirft verfassungsmäßig sehr viele Fragen auf, auf die ich aus Zeitgründen an dieser Stelle nicht eingehen kann. Frau Kollegin Strehlau hat aber schon einige Punkte genannt.
Korruption macht nicht an Ländergrenzen halt. Herr Kollege Eichstädt, das ist korrekt. Ihr Antrag auf ein gemeinsames Korruptionsregister wurde noch schnell nachgeschoben, um das Thema rund zu machen. Das gelingt aber leider nicht, weil in Ihrer Argumentation eine gewisse Unwucht liegt. Dass dieses Thema beileibe nicht neu ist, zeigt unter anderem die Diskussion im Deutschen Bundestag vom 20. März 2009. Die regierungstragenden Fraktionen waren damals CDU und SPD. In diesem Zusammenhang nenne ich ein kurzes Zitat aus der Rede des SPD-Bundestagsabgeordneten Reinhard Schultz. Ich zitiere:
„Wir, die Koalition, haben Ihnen erklärt, dass wir es für falsch halten, ein eigenständiges Register einzuführen.“
Korruption ist überwiegend im Zusammenhang mit dem Außenhandel problematisch. In dem Korruptionsindex von Transparency International belegte Deutschland zum Zeitpunkt der Debatte Rang 13. Immer dann, wenn es bei uns zu Korruptionsfällen kommt, sind unsere Unternehmen mit Gepflogenheiten anderer Ländern in Kontakt gekommen, die auf dem Rang 50 oder auf noch schlechteren Rängen verzeichnet sind.
Ziel sollte es vielmehr sein, das Gewerberegister so weiterzuentwickeln, dass dort rechtskräftig verurteilte Fälle von Korruption auftauchen sollten. Den Eintrag in ein Register aufgrund eines bloßen Verdachts hin halten wir für eine überzogene Brandmarkung von Unternehmen und deren Mitarbeitern. Diese Diskussion hat aus meiner Sicht mindestens eine bundesweite, wenn nicht sogar eine europäische oder weltweite Dimension. Einen Zusammenhang im Rahmen einer norddeutschen Kooperation herzustellen, halte ich in diesem speziellen Fall für erheblich zu kurz gegriffen. Die weiteren Einzelheiten werden wir ebenso wie die Verfahrensfragen im Innen- und Rechtsausschuss besprechen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Äußerungen des Kollegen Thoroe haben mich veranlasst, hier ans Mikrophon zu treten. Sie haben hier gesagt, dass sich Menschen unangenehm berührt fühlten, wenn uniformierte Leute irgendwo herliefen. Das ist eine Beleidigung für alle Bundeswehrsoldaten. Das ist eine Beleidigung für alle Polizisten, Feuerwehrleute und sonstigen Leute, die sich sowohl beruflich als auch ehrenamtlich engagieren.
Das ist eine Unverschämtheit, was Sie hier abliefern. Ich weiß nicht, ob mir das zusteht, aber es muss hier in aller Deutlichkeit klargestellt werden, dass so etwas in diesem Haus nicht akzeptabel ist.
Zu den weiteren Themen möchte ich nur eine kurze Bemerkung machen. Ich komme aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg. Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist schon länger bundeswehrfreie Zone. Ich möchte alle einladen, sich an den Standorten Wentorf, Schwarzenbek und Elmenhorst anzusehen, wo Konversion gut gelungen ist. Es gibt viele gute Beispiele. An denen sollte man sich orientieren. Ich spreche also die Einladung aus, sich das vor Ort anzusehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Informationssystem des Landtags kann man für die bisherigen 22 Plenartagungen feststellen, dass sich auf den Tagesordnungen oder Anträgen zu Aktuellen und Fragestunden mindestens 17-mal der Themenbereich „Kernenergie oder Atomausstieg“ findet. Auch wenn vielleicht einmal ein Tagesordnungspunkt auf die nächste Tagung verschoben wurde: In wenigstens zwei von drei Plenartagungen war die Kernenergie hier bislang ein Thema, und sie ist es heute erneut.
Ich will das nicht kritisieren; es ist das gute Recht von Fraktionen, die Bedeutung von Themen unterschiedlich zu gewichten. Aber ich hätte erwartet, dass sich diese Diskussion nach dem beschlossenen Atomausstieg etwas beruhigt. Ich kann mich zumindest nach der beschlossenen und gesellschaftlich und politisch akzeptierten Energiewende nicht völlig des Eindrucks erwehren, dass es bei dieser Großen Anfrage neben dem wichtigen Thema Katastrophenschutz auch darum gehen könnte, das Identifikationsthema der Grünen, den Atomausstieg, noch ein wenig am Kochen zu halten. Ich habe diesen Eindruck auch, weil in Schleswig-Holstein immerhin schon zwei der drei Anlagen vom Netz gegangen sind, und zwar für immer.
Neben dieser Vorbemerkung ist es im Übrigen aber sicherlich gut, wenn wir heute ein Lagebild zum Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein erhalten. Für die Arbeit, die zur Erstellung dieses Berichts nötig war, möchte ich dem Minister und den Mitarbeitern der Landesregierung herzlich danken.
Inhaltlich muss ich allerdings sagen, dass uns nach meiner Einschätzung hier keine besonders überraschenden oder völlig neuen Erkenntnisse vorgelegt wurden. Das muss und kann glücklicherweise gar nicht verwundern: Denn die drei Kernkraftwerke gibt es in Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten,
ebenso die sich aktualisierenden Planungen für den Katastrophenschutz. Ebenfalls gibt es natürlich seit Jahren die Diskussion um die Frage, was bei wirklichen Störfällen alles passieren könnte. Dazu gibt es seit der Katastrophe von Fukushima sicherlich noch einmal eine veränderte Betrachtungsweise. Zum Beispiel die wissenschaftlichen Grundlagen als Basis für den Katastrophenschutz - in Frage 6 werden sie angesprochen - wird dieses Ereignis natürlich nicht unbewegt lassen.
Es ist seit Fukushima einiges in Bewegung. Nicht nachgefragt und deshalb auch nicht herausgestellt wurden beispielsweise die neuen Prüfanforderungen vom 25. Mai 2011 der Europäischen Arbeitsgruppe für nukleare Sicherheit. Auch hier geht die Entwicklung weiter.
Geht man die einzelnen Fragestellungen und Antworten durch, können wir durchaus sagen, dass aus unserer Sicht kein Grund zur Sorge um den Katastrophenschutz besteht. Die Evakuierungspläne, die Frist zur Einsatzfähigkeit, der Hochwasserschutz, Vorsorge mit Jodtabletten werden hier angesprochen.
Bei einer ganzen Reihe anderer Fragen scheint ein besonderes Grundproblem zu bestehen, nämlich die offenbare Annahme, dass man die Kapazitäten des Katastrophenschutzes einfach mit der Anlagensicherheit eines Kraftwerks unterschiedlos gleichsetzen darf. Das kann man eben gerade nicht. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Die Sicherheit in den Anlagen selbst genießt weiterhin allerhöchste Priorität. Die vielfachen Absicherungen in den Anlagen beweisen dies. Davon kann sich jeder in den Anlagen selbst überzeugen. Ich habe dies getan. Das kann aber nicht der Katastrophenschutz gewährleisten und hat nichts mit mutmaßlich fehlenden Fähigkeiten zu tun.
Deshalb ist der Umstand, dass der schleswig-holsteinische Katastrophenschutz nicht jedes von den Grünen wie selbstverständlich vorausgesetzte Schreckensszenario in all seinen Folgen vermeiden kann, in Wirklichkeit kein besonders bemerkenswerter Befund.
Der Katastrophenschutz ist dafür da, um vor Katastrophen zu schützen. Das heißt aber nicht, dass er von vornherein einen größten anzunehmenden Unfall verhindern kann, der hier in zahlreichen Fragestellungen unterstellt wurde.
Aus unserer Sicht kann man hier nicht von besorgniserregenden Zuständen sprechen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das zeigt, dass wir mit unserem gemeinsamen Antrag von Grünen, CDU und FDP den richtigen Punkt getroffen haben. Wenn ich mir die norddeutsche Kooperation als einen Garten vorstelle, der frisch angesät ist, habe ich im Moment den Eindruck, dass Bürgermeister Scholz dabei ist, mit einem Panzer auf dem Weg zu seiner Scholle zu sein und die SPD jubelnd dabeisteht.
Dass wir den letzten Satz unseres Antrags überhaupt formulieren mussten, dass alle Fraktionen, Parteien und Verbände aufgerufen werden, Kontakte nach Hamburg zu suchen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, das gehörte gar nicht in den Antrag.
- Dass gerade Sie applaudieren, zeigt, dass dieser Satz richtig ist. Das ist ein freundlicher Gruß an die SPD.
Wenn wir in der letzten Woche hören, dass Sie einen gemeinsamen Ausschuss von Hamburg und Schleswig-Holstein fordern, ist das eine interessante und spannende Geschichte. Auf SPD-Seite gelingt es nicht, Kommunikation mit ihren eigenen Parteifreunden aufzubauen, und jetzt soll ein gemeinsamer Ausschuss für die SPD die Kohlen aus dem Feuer holen. Herzlichen Glückwunsch!
Ja, sehr gern.
- Nein, den Zusammenhang sehe ich überhaupt nicht.
Die Wortbeiträge von meinen Kollegen und mir haben gezeigt, dass wir eine norddeutsche Kooperation für dringend nötig und die Art und Weise, wie die SPD hier vorgeht, für nicht richtig halten.
Nein, ich lasse keine weitere Zwischenfrage zu und komme zum Schluss. - Was die SPD hier heute abgeliefert hat - auch der Beitrag der Kollegin Sellier -, war aus meiner Sicht unterirdisch und schadet unserem Land.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin noch nicht so lange dabei wie mein Namensvetter von den Grünen, aber zumindest seit Beginn der 17. Wahlperiode befassen wir uns in der CDU-Fraktion mit einer Möglichkeit, wie beispielsweise das Pumpspeicherkraftwerk Geesthacht wirtschaftlich sinnvoll sauberen Strom produzieren kann. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von der CDU- und der FDP-Fraktion wird ein handwerklicher Fehler aus dem Jahr 2000 der damaligen rotgrünen Landesregierung bei der Einführung dieser Abgabe korrigiert. Denn obwohl die damalige Landesregierung die Einführung dieser Abgabe als ökologische Abgabe gesehen haben wollte, war diese Abgabe aus meiner Sicht seinerzeit ausschließlich haushalterisch begründet.
Den Versuch, durch diese Abgabe eine nachhaltige Verbesserung des Haushaltes zu erreichen, kann man heute als gescheitert betrachten.
Doch der Blick sollte - ich denke, in der Sache sind wir nicht so weit voneinander entfernt - nach vorne gehen. Der Gesetzentwurf zeigt oder vereint heute Ökologie, Ökonomie und Haushaltskonsolidierung gleichermaßen: Ökologie, weil ab 1. Oktober 2011 ein bereits vorhandener Stromspeicher wieder genutzt und vernünftig verwendet werden kann; Ökonomie, weil wir durch die Reduzierung der Abgabe einen wirtschaftlichen Betrieb für den Betreiber ermöglichen - das gilt auch für künftige andere Projekte, der Kollege hat eben darauf hingewiesen -; Haushaltskonsolidierung, weil durch die Wiederinbetriebnahme der Anlage eine entsprechende Mehrleistung erreicht und damit der Einnahmeverlust ausgeglichen werden kann und somit neutral wirkt.
Wir schreiben mit dem Gesetzentwurf aber auch fest, dass die bestehende Anlage in Geesthacht innerhalb von fünf Jahren Maßnahmen nach dem Stand der Technik ergreifen muss, damit sich der
ökologische Schaden bei Tier- und Pflanzenwelt in Grenzen hält. Dieser wichtige Punkt fehlte beispielsweise bei dem Gesetzentwurf der Kollegen der Grünen.
Wo ich gerade bei den Grünen bin: Von Herrn Habeck wurde es mir persönlich als eine Unverschämtheit vorgeworfen, dass wir überhaupt von einem Fehler der damaligen rot-grünen Landesregierung gesprochen hätten, und dass dieser Gesetzentwurf diffamierend sei. Wenn wir den verbalen Pulverdampf - auch den gestrigen - einmal abziehen lassen, sieht die Situation aus meiner Sicht gar nicht so kompliziert aus, denn inzwischen müsste auch der Letzte eingesehen haben, dass die Einführung dieser Abgabe mit den höheren Entnahmesätzen für jede Art der Wasserentnahme, also auch für Pumpspeicherkraftwerke, ein Fehler gewesen ist, der nun korrigiert werden soll und muss.
Im Ziel sind wir uns also einig. Das ist weder unverschämt noch diffamierend. Daher möchte ich mich bei den anderen Fraktionen dafür bedanken, dass wir den Gesetzgebungsvorgang in dieser Woche unter Dach und Fach bringen können, sodass wir keine weitere Zeit verlieren, um diese Kapazität zu nutzen.
Bei der Diskussion im Umwelt- und Agrarausschuss ist deutlich geworden, dass wir inhaltlich kaum Differenzen haben, dass aber - ich muss das leider sagen - immer wieder einige Rituale gepflegt werden. Durch Verfahrensfragen sollten noch einmal Verzögerungen eingebaut werden. Das kann ich in dieser Form nicht nachvollziehen. Ich denke, dass dies nicht nötig ist. Wir können den Gesetzentwurf heute beschließen.
Zum Abschluss noch ein kleiner Blick in die Zukunft: Bereits bei der Planung der Anlage in Geesthacht in den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts wurde die Anlage auf die doppelte Kapazität ausgerichtet. Dies ist auch baulich erkennbar. Diejenigen, die sich die Anlage vor Ort angesehen haben, und das waren in diesem Sommer eine ganze Menge, konnten sich davon überzeugen. Daher würde ich mich freuen, wenn nach dem ersten Schritt der vollständigen Wiederinbetriebnahme ab 1. Oktober 2011 schnell die Planungen für die Verdopplung der Kapazität in Angriff genommen würden.
Mit der heutigen Beschlussfassung gehen wir energiepolitisch auf dem Weg einen weiteren Schritt in die richtige Richtung, auf dem wir die Potenziale von Pumpspeicherkraftwerken als Speicher in Verbindung mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien für eine zuverlässige Regelleistung ökologisch und ökonomisch nutzen können. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich übe auch ein kommunales Mandat aus und fand daher die Äußerungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Beispiel in Bezug auf die Vorgaben der Sanierungsquote von 3 % an öffentlichen Gebäuden sehr interessant. Diese würde erhebliche Maßnahmen zur Folge haben und auch erhebliche finanzielle Folgewirkungen haben. Ich möchte jetzt aber der Versuchung einer inhaltlichen Debatte hierzu widerstehen. Der Kollege Fischer sagte es, es ist in jedem Fall eine sehr spannende Debatte, die wir zu diesem Thema noch bekommen.
Ein Punkt zum Thema Informationsvorteil durch die Regierung: Diesen sehe ich, ehrlich gesagt, nicht. Ich möchte ausdrücklich lobend erwähnen, dass die Zusammenarbeit und der Informationsfluss mehr oder weniger vorbildlich sind. Wir erhalten umgehend sämtliche Frühwarndokumente zur Verfügung. Auch dieses Verfahren zeigt, dass wir was den zeitlichen Ablauf angeht - vernünftig davor sind, denn wir befinden uns noch im Vorverfahren dieser angekündigten Richtlinie.
Außerdem sind wir in guter Gesellschaft. Wir stehen mit unserer Meinung nicht allein da. Die Bundesländer Hessen und Bayern teilen unsere Bedenken, was die Frage der Subsidiarität angeht. Insofern sind wir auch interfraktionell auf einem richtigen Weg. Wir sollten dieser Rüge beitreten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen besseren Zeitpunkt als den heutigen Tag kann es für diese Diskussion wohl nicht geben. Seit heute greift die Aussetzung des Wehrdienstes.
Herr Minister de Jager und Herr Minister Schlie, ich danke Ihnen und Ihren Mitarbeitern sowie den beteiligten Häuser für Ihre Berichte. Es ergeben sich - das hat der Minister eben ausgeführt - entsprechende Herausforderungen unseres Landes. Für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger im Jahre 2011 wird das unter Berücksichtigung der Freiwilligendienste etwa 680 sein, im Jahr 2015 dann etwa 54.
Ich begrüße ausdrücklich das Ergebnis der Verhandlungen unseres Wissenschaftsministers Jost de Jager mit seinen Kollegen in den anderen Ländern und dem Bund. Darin ist eine hälftige Kostenteilung zwischen Bund und Ländern festgelegt. Es gelten also identische Kriterien wie beim Hochschulpakt II. Dadurch muss Schleswig-Holstein jetzt nicht 25, sondern etwa 12,6 Millionen € aus Landesmitteln finanzieren. Das ist ein großer Verhandlungserfolg. Über die Auszahlungsmodalitäten, die flexibel gehandhabt werden, hat der Minister einiges gesagt, sodass ich das hier nicht wiederholen muss.
Der Berichtsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter dem Titel „Wissenschafts- und Studienstandort nachhaltig sichern“ zielte darauf ab, sich den immer wieder vorgetragenen Vorwurf, Bachelor-Absolventen seien für den Zugang zum Master-Studiengang in Schleswig-Holstein vergleichsweise hoch, schriftlich bestätigen zu lassen. Das ist nicht gelungen. Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN er
nüchternd, aber für unser Land und damit für die betroffenen Studierenden ermutigend.
Die Bestimmungen zu den Zugangsregelungen zum Master sind im neuen Hochschulgesetz gelockert worden. Dies hat die Hochschulen darin ermutigt, in den überwiegenden Fällen überhaupt keine Beschränkungen einzuführen. Insofern ist hier auch kein Druck vorhanden. Auch das wurde ausgeführt. Nicht einmal 50 % der Master-Angebote werden tatsächlich genutzt. Ich formuliere es einmal positiv. Das zeigt sicherlich auch, dass die Qualität der Bachelor-Abschlüsse entsprechend so ist, dass eine Aufnahme auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist. Ich meine, das ist ein gutes Zeichen.
Interessant und wesentlicher Bestandteil des ersten Teils des Tagesordnungspunktes sind die tatsächlichen Auswirkungen auf den Zivil- und Katastrophenschutz. Aus dem Bericht wird deutlich, dass es derzeit rund 2.000 Helfer in unserem Land gibt, die ihren Ersatzdienst im Zivil- und Katastrophenschutz ableisten, davon rund 1.600 bei den freiwilligen Feuerwehren. Der Landesfeuerwehrverband geht nicht davon aus, dass es zu einer erheblichen Abnahme der Helfer kommen wird. Er wartet auch nicht ab, sondern hat eine erfolgreiche Mitgliederwerbekampagne ins Leben gerufen. Das wurde auf dem Landesfeuerwehrtag in Groß Grönau im April dieses Jahres entsprechend deutlich.
Im Bereich der Bundeswehr und der zivil-militärischen Zusammenarbeit im Katastrophenfall haben wir in Schleswig-Holstein natürlich ein besonderes Augenmerk auf die aktuelle Diskussion der Truppenreduzierung.
Ich bin froh darüber, dass Verteidigungsminister de Maizière bei der Bewertung der Standorte auch eine Komponente der zivil-militärischen Zusammenarbeit berücksichtigt. In seiner Regierungserklärung vom 27. Mai 2011 hat er betont, dass die Unterstützung bei heimischen Katastrophen weiterhin zum Aufgabenfeld der Bundeswehr gehört. Wie wichtig diese Komponente gerade für SchleswigHolstein ist, wird aus dem Bericht des Innenministers mehr als deutlich.
Die Vorhaltung von Personal und Material durch die Bundeswehr ist für den Katastrophenschutz in unserem Land von besonderer Bedeutung. Klar ist auch, dass wir uns Veränderungen in der Struktur nicht grundsätzlich verschließen, die berechtigten Interessen gerade in dem angesprochenen Bereich des Katastrophenschutzes aber ernsthaft im Auge behalten.
Noch ein Wort zu der ab heute wirksamen Aussetzung der Wehrpflicht und der damit verbundenen Aussetzung des Ersatzdienstes. Da von Wehrgerechtigkeit in den letzten Jahren nicht mehr viel übrig geblieben ist, treten wir jetzt in eine gesellschaftliche Diskussion um den Wert und die Anerkennung von freiwilligen Diensten ein. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinen Unterschied darin sehe, ob sich ein junger Mensch in unserer Gesellschaft freiwillig für einen zeitlich befristeten oder dauerhaften Dienst in der Bundeswehr oder einen Freiwilligendienst im sozialen Bereich entscheidet. Beides hat seinen besonderen Wert an sich und bedarf einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung und Anerkennung.
Abschließend möchte ich mich bei den Kollegen der anderen Fraktionen bedanken, dass wir dieses Thema gemeinsam auf die Tagesordnung gebracht haben. Leider lässt die Zeit nicht mehr zu, dass wir uns über alle drei Themen in aller Breite unterhalten. Das können wir später im Ausschuss machen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Chinesisch gibt es für die Worte „Krise“ und „Chance“ nur ein Schriftzeichen. Wenn man sich die finanzielle Situation unseres Landes anschaut, dann kann man unsere Situation durchaus als Krise bezeichnen. Unser Ministerpräsident hat deutlich gemacht, dass die guten Beziehungen mit China auch als Chance gesehen werden sollten. Es ist Aufgabe eines Ministerpräsidenten und einer Landesregierung, die Chancen für eine bessere Zukunft für unser Land zu finden und zu nutzen.
Mit den Kollegen Jens Magnussen und Bernd Schröder sowie mit weiteren anderen konnte ich mich im letzten Monat direkt in China von der starken Dynamik, die von diesem Land ausgeht, überzeugen. Durch die Eindrücke, die ich dort gewinnen konnte, habe ich viele Sichtweisen und sicher auch Vorurteile teilweise neu ordnen oder gar revidieren müssen.
Wenn ich mir das Beispiel der Verkehrsinfrastruktur angucke, dann können wir von China lernen. Wir haben in Shanghai, einer Stadt mit 20 Millionen Einwohnern, die Expo besucht. An dem Tag, an dem der Ministerpräsident dort war, waren 1 Million Menschen auf der Expo. Für dieses große Projekt hat die Stadt Shanghai nicht einen einzigen Pkw-Parkplatz zur Verfügung gestellt. Es gab dort riesige Busparkplätze und ein ausgeklügeltes System des öffentlichen Personennahverkehrs. Das ist in jedem Fall ein Bereich, den man sich ernsthaft angucken sollte.
(Beifall der Abgeordneten Mark-Oliver Pot- zahr [CDU] und Ranka Prante [DIE LINKE] (Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um den sogenannten Feuerwehrführerschein. Hiervon betroffen sind aber nicht ausschließlich die freiwilligen Feuerwehren, sondern alle Rettungs- und Hilfsorganisationen.
Die Europäische Union bringt uns viele Vorteile. Hin und wieder bringt sie uns aber auch Verkom
plizierungen, so etwa, dass sich die Zahl der Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 von sieben auf zwölf erhöht hat. Seit dieser Umstellung dürfen junge Menschen mit dem Führerschein Klasse B keine Fahrzeuge mehr bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t fahren. Mit dem alten Autoführerschein der Klasse 3, den die meisten in diesem Hause wahrscheinlich noch kennen, war das anders.
Diese Umstellung hat sich in den vergangenen Jahren bei den freiwilligen Feuerwehren, bei den technischen Hilfsdiensten und bei den Rettungsdiensten leider immer stärker beim Nachwuchs bemerkbar gemacht. Wer nur den normalen Autoführerschein hat, darf eben nicht die größeren Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t fahren; es sei denn, er lässt sich für eine andere Fahrerlaubnisklasse schulen. Das ist bislang zum Teil aber noch aufwendig und kostspielig.
Wer sieht, was Freiwillige Feuerwehren, Hilfs- und Rettungsdienste und technische Hilfsdienste völlig uneigennützig Tag für Tag für unser Land und unsere Bürger leisten, der kann eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, dass wir eine schlanke und unbürokratische Regelung für solche Fahrerlaubnisse brauchen.
Denjenigen, die ehrenamtlich zupacken wollen, soll man nicht auch noch Steine in den Weg legen. Die Leitidee muss deshalb sein, dass Menschen, die sich für ehrenamtliche Arbeit bei den verschiedenen Hilfsorganisationen begeistern, sich unkompliziert in den Gebrauch eines Einsatzfahrzeugs bis 7,5 t einweisen und schulen lassen können, und dass dann auf kommunaler Ebene unbürokratisch, schnell und kostengünstig die notwendige Fahrerlaubnis ausgestellt wird. Das ist der Wunsch, den wir von vielen an der Basis hören. Sicherheitsbedenken habe ich nicht. Gerade den Menschen, die andere Menschen retten, dürfen und sollten wir vertrauen.
Die geltende Rechtslage ist leider nicht optimal. Es gibt zwar nach dem Straßenverkehrsgesetz des Bundes schon jetzt die Möglichkeit, dass oberste Landesbehörden Fahrerlaubnisse bis 7,5 t erteilen. Das ist aber leider nicht nahe genug am Bürger. Einen guten Schritt sind wir auch als Landtag im vergangenen Juni mit dem Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz gegangen. Jetzt können in unserem Land Fahrerlaubnisse für Fahrzeuge bis 4,75 t bei den Gemeinden und Fahrerlaubnisse für Fahrzeuge bis 7,5 t bei den Kreisen und kreisfreien
Städten erteilt werden. Das ist schon recht nahe am Bürger, aber bekanntlich steckt der Teufel im Detail.
Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist etwas anderes als die Einweisung, Schulung oder Prüfung. Es gibt zwar durchaus erleichterte Voraussetzungen für Fahrzeuge bis 4,75 t. Ähnlich wie beim Projekt „Begleitetes Fahren mit 17“ kann jetzt zum Beispiel der erfahrene Feuerwehrmann den jungen Feuerwehrmann einweisen. Diese Möglichkeit ist aus unserer Sicht aber nicht ausreichend. Die meisten modernen Einsatzfahrzeuge wiegen heute mehr als 4,75 t. In dem Bereich bis 7,5 t stößt das Land aus Gründen der Gesetzgebungskompetenz an seine Grenzen. Das ist keine leichte Materie, und das ist schwierig zu erklären. Für die Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t können die notwendigen Erleichterungen für Ausbildung und Prüfung seitens der Länder nicht getroffen werden. Der Ball liegt beim Bund.
Den Handlungsbedarf haben eigentlich alle erkannt. Es sind schon lange an den unterschiedlichsten Stellen Widerstände aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen zu erkennen, die an der Basis aber nicht nachzuvollziehen sind.
Wir Schleswig-Holsteiner müssen uns diesen Schuh nicht anziehen. Wir müssen aber jetzt gemeinsam ein Zeichen setzen. Wir sollten auf Bundesebene alles dafür tun, dass es die Hilfs- und Rettungsorganisationen leichter haben. Dabei möchten wir ausdrücklich niemanden zwangsbeglücken. Wenn zum Beispiel eine einzelne freiwillige Feuerwehr oder ein Kreisverband es anders halten will und lieber weiterhin amtliche Fahrlehrer zu Rate ziehen möchte, dann soll das auch weiterhin möglich sein. Das sollte aber dem Ehrenamt vor Ort freigestellt werden.
Schleswig-Holstein hat eine Bundesratsinitiative Bayerns unterstützt, die nun den Bundestag erreicht und eine vernünftige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum Ziel hat. Beschlossen ist die Sache im Bundestag aber noch nicht. Im Ziel sind wir uns in diesem Hause einig. Daher sollten wir dieses Signal heute setzen. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag, mit dem dieses Thema noch einmal unterstrichen wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich außerordentlich über die große Einigkeit hier bei uns im Haus. Das zeigt mir, dass der Antrag an sich richtig ist.
Geschätzter Kollege Beran, ich nehme selbstverständlich gern entsprechende Hinweise auf. Ich bin als Parlamentsneuling immer für Tipps dankbar.
Andererseits: Das eine tun, das andere nicht lassen. Sie können sich sicher sein, dass wir mit unserem Kollegen Storjohann entsprechende Gespräche geführt haben und dies weiterhin tun werden.
Ich freue mich, dass wir hier in diesem Haus große Einigkeit haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise müsste ich hier ganz besinnlich eine Adventskerze anzünden und das Lied „Alle Jahre wieder“ anstimmen. Erstens werde ich das aber aus Brandschutzgründen nicht tun, und zweitens, denke ich, würde das auch nicht die Zustimmung des Hauses erfahren.
Die letzte Diskussion zum Thema Reduzierung des Wahlalters auf 16 Jahre fand in diesem Hause am 6. Mai 2009 statt. Ich könnte es mir einfach machen und die damalige Rede des Kollegen Peter Lehnert erneut zum Besten geben.
Denn wesentlich neue Erkenntnisse hat es im vergangenen Jahr nicht gegeben. Aber Sie können beruhigt sein: Die Argumente aus dem letzten Jahr,
die noch genauso gelten, werde ich trotzdem nicht wiederholen. Stattdessen versuchen SPD und Grüne wieder einmal Effekthascherei und wollen krampfhaft auf jugendlich machen.
Den Wettbewerb „Wer bietet das niedrigste Wahlalter?“ werden wir nicht mitmachen. Die Tatsache, dass in anderen Bundesländern und bei Verbänden sogar über ein Wahlalter von 14 Jahren diskutiert wird, beeindruckt ebenso wenig. Wer meint, dass Jugendliche politische Zusammenhänge am besten mit dem Gebrauch des Wahlrechts erlernen, der irrt.
Der Wahlakt ist kein Staatsbürgerkundeunterricht. Man gibt auch einem Kleinkind keine Streichhölzer, damit es unbeobachtet den verantwortungsvollen Umgang mit dem Feuer lernen kann.
Es ist zwar legitim, Jugendliche für Politik begeistern zu wollen, das hat aber nicht über Experimente im Wahlrecht, sondern über eine gute politische Bildung zu geschehen, für die wir uns alle einsetzen sollten.
Kernpunkt ist doch die Frage nach der sogenannten Wahlreife. Wir haben diese in unserem Wahlgesetz sinnvollerweise mit der Volljährigkeit verbunden.
- Nein, ich möchte gern fortfahren.
Natürlich lässt sich trefflich darüber streiten, ob ein Jugendlicher mit 16 Jahren schon die nötige Reife besitzt, um die Zusammenhänge der Parteien und der Landespolitik zu durchschauen. Wenn als Argument kommt, dass die heutigen 16-Jährigen schon wesentlich reifer sind, als es die gleiche Altersgruppe vor zehn oder 20 Jahren war, kann man dem die Tatsache entgegenhalten, dass sich zum Beispiel viele Ausbildungsbetriebe über die mangelnde Ausbildungsreife heutiger Jugendlicher beklagen. Dies kann man nicht ignorieren.
Ich möchte mich auch gegen das Bild zur Wehr setzen, es sei undemokratisch, 16-Jährige von der Wahl auszuschließen. 14-, 12-, 10- oder 8-Jährige von der Wahl auszuschließen, ist auch nicht undemokratisch.
Wir müssen unterscheiden. Wir als Abgeordnete haben das ganze Volk zu repräsentieren: vom Säugling über alle Kinder und Jugendlichen bis hin zu den Alten und denjenigen, die nicht mehr wählen können. - Das ist etwas völlig anderes als die Frage, ab welchem Zeitpunkt man aufgrund der nötigen Reife das Recht erhalten kann, für sich selbst und die Gemeinschaft den guten vom schlechten Repräsentanten oder den Populisten vom Fachmann zu unterscheiden.
Eine Senkung des Wahlalters würde natürlich auch Auswirkungen auf den Wahlkampf haben. Auf der Tagesordnung dieser Landtagstagung stehen beispielsweise Themen wie Dataport, Justizvollzugsanstalt Glasmoor, die Reform der Katasterverwaltung und die Sicherungsverwahrung. Wie soll sich ein 16-Jähriger vernünftig damit auseinandersetzen?
Auf die juristischen Gegebenheiten wie zum Beispiel die beschränkte Geschäftsfähigkeit unter 18-Jähriger oder die besondere Behandlung Heranwachsender im Jugendstrafrecht möchte ich gar nicht weiter eingehen.
Warum wird dieser Gesetzentwurf eigentlich zum jetzigen Zeitpunkt gestellt? Es bringt doch nichts, wenn wir die gesamte Diskussion führen und Sie sich vorab einzelne Punkte herauspicken. Bringen Sie Ihre Anregungen gern in die Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses ein. Ihnen sollte nicht entgangen sein, dass dort die Änderung des Wahlgesetzes auf der Tagesordnung steht. Offensichtlich ist Ihnen eine Schlagzeile wichtiger als die vermeintlich dröge Diskussion im Fachausschuss. Alle Punkte zum Thema Landeswahlgesetz können gern in die Beratungen des Ausschusses eingebracht und diskutiert werden. Dazu hätte es dieses Gesetzentwurfs nicht bedurft.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Matthiessen hat vorhin einen großen Bogen gespannt, im Prinzip eine kleine Märchenstunde abgehalten, wie wir hier gehört haben.
Er hat fast alle Themen in der Diskussion angesprochen, unter anderem die Endlagerproblematik. Damit fange ich einmal an. Dass die Diskussion 40 Jahre alt ist, ist nichts Neues. Was er geflissentlich zu erwähnen vergessen hat, ist, dass es bei der Lösung der Endlagerproblematik gerade Rot-Grün, Trittin und Gabriel, waren, die in den letzten Jahren am meisten auf der Bremse standen und zur Lösung des Problems überhaupt nicht beigetragen haben.
Der Kollege Harms hat eben erneut vom letzten Störfall von vorgestern gesprochen. Ich bitte bei diesem wichtigen und sensiblen Thema Kernenergie schon darum, es vernünftig und vorsichtig anzupacken. Ich bitte Sie darum, endlich damit aufzuhören, mit dem Schüren von Ängsten Politik zu machen. Sie wissen ganz genau, dass es seit Inbetriebnahme der Anlagen sowohl in Brunsbüttel als auch in Krümmel nicht einen einzigen Störfall gegeben hat. Trotzdem reden Sie immer wieder davon.
Die letzten meldepflichtigen Ereignisse in diesen Anlagen wurden in die nach deutschen und internationalen Standards jeweils unterste Kategorie eingestuft. Um einmal zu zitieren, was nach der internationalen Skala ein Störfall ist: Bei einem Störfall gibt es erhebliche Kontamination, unzulässig hohe Strahlenexpositionen beim Personal, und wir haben einen begrenzten Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen. Das ist die Definition von Störfall. Alles das hat hier nicht stattgefunden.
Festzustellen ist auch, dass beispielsweise bei der letzten Schnellabschaltung in Krümmel alle Sicherheitseinrichtungen gegriffen haben. Daher hat weiterhin die Sicherheit oberste Priorität.
Ich danke Herrn Minister Schmalfuß ausdrücklich für seinen sehr sachlichen Bericht. Ich kann dem Kollegen nur beipflichten, dass das Thema Atomaufsicht bei ihm gut angesiedelt ist.
Wenn die fachlichen und sachlichen Prüfungen seitens der Atomaufsicht abgeschlossen sind und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, gehe ich davon aus, dass diese beiden Anlagen wieder Strom produzieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landtagswahl hatte zum Ergebnis, dass die CDU 34 und die SPD sechs von den 40 Wahlkreisen erringen konnte. Durch den Anfall von Überhangund Ausgleichsmandaten sind wir jetzt zu einer Abgeordnetenzahl - Sie sehen es alle - von 95 gekommen. Die Koalitionspartner haben sich darauf
geeinigt, das Wahlrecht so anzupassen, dass eine Überschreitung der gesetzlichen Anzahl von 69 Abgeordneten zukünftig vermieden wird.
Wir sind dieser Aufgabe verpflichtet und werden sie zügig angehen. Es geht hier doch nicht um eine schnelle, sondern um eine gute Lösung.
Wozu schon eine Unklarheit in der Formulierung führen kann, hat sich beim Streit über die Feststellung des Wahlergebnisses gezeigt: Bei einer vermeintlich eindeutigen Formulierung des Wahlgesetzes, die über Jahrzehnte in der gleichen Weise angewandt wurde, stellte sich aufgrund der aktuellen Stimmenverteilung heraus, dass es durchaus unterschiedliche Interpretationen gibt. Deshalb werden wir Wert auf eine sehr gründliche Diskussion legen.
In diesem Zusammenhang die über Jahrzehnte angewandte Praxis als „Totalschaden der Demokratie“ zu bezeichnen, passt für die Vergangenheit des Landtages einfach nicht in dieses Haus.
Zu berücksichtigen ist auch das laufende Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht. Nachdem bereits zwei Eilanträge bezüglich der Feststellung des Wahlergebnisses gescheitert sind, bin ich mir sicher, dass das Gericht die Zusammensetzung des Landtags in der jetzigen Form bestätigen wird.
Allerdings gehört es durchaus zu den Gepflogenheiten von Verfassungsgerichten, Hinweise für Verbesserungen zu geben. Diese werden wir dann in das entsprechende Verfahren und in die Diskussion einbringen. Was nicht passieren darf, ist Folgendes: Es darf nicht zu einem Wettbewerb kommen „Wer fordert die wenigsten Wahlkreise?“. In einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ist die Frage der regionalen Vertretung besonders wichtig und darf nicht allein von der Entscheidung der Parteien abhängen.
Denn bei der Listenbesetzung spielen regionale Belange nicht unbedingt eine entscheidende Rolle. Daraus resultieren gewisse Ungleichgewichte. Ich will das nicht kritisieren, aber ein Beispiel nennen. Wir haben hier allein 12 Abgeordnete, die als Wohnort Kiel angegeben haben.
Deshalb möchte ich keineswegs künftig zu einer reinen Mehrheitswahl kommen. Es geht lediglich darum, deutlich zu machen, welchen Hintergrund die Mischung von Mehrheits- und Verhältniswahl hat, mit der wir bisher gut gefahren sind.
Die öffentliche Diskussion ist demgegenüber in eine Schieflage gekommen, so als sei der vor Ort von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Abgeordnete ein Abgeordneter zweiter Klasse. Das ist ein Demokratieverständnis, das ich nicht nachvollziehen kann.
In der bisherigen Diskussion ging es hauptsächlich um die Zusammensetzung aufgrund des Zweitstimmenergebnisses. Nein, wir müssen uns schon das ganze Ergebnis anschauen. Meine 39 direkt gewählten Kollegen und ich müssen jedenfalls wegen ihres direkt im Wahlkreis errungenen Mandats kein schlechtes Gewissen haben.
Ich verwahre mich in aller Deutlichkeit gegen die Behauptung, dass die Zusammensetzung des Landtags sowie die Landesregierung nicht demokratisch legitimiert seien. Wir müssen uns darüber einig sein, dass die Mehrheitswahl in den Wahlkreisen vor Ort ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürger und Parlament ist. Das sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Wenn wir uns darüber einig sind, dass es nicht darum gehen kann, die regionale Vertretung im Parlament auf ein möglichst niedriges Maß herunterzufahren, ist zunächst einmal Rechnen angesagt. Die Schwierigkeit dabei ist, dass es nicht reicht, bisherige Mehrheitsverhältnisse einfach umzurechnen. Es geht um Entscheidungen für die Zukunft. Die Unbekannte in der Rechnung ist: Wie werden die Wähler künftig entscheiden?
Wir können auch nicht nach jeder Wahl, die für eine Gruppierung ein nicht zufriedenstellendes Ergebnis hervorgebracht hat, so lange am Wahlgesetz herumdoktern, bis uns das Ergebnis passt.
Eines möchte ich klar herausstellen: Selten haben die Menschen in diesem Land ihre Stimme so bewusst abgegeben wie bei der letzten Landtagswahl.
Die Menschen wollten eine bürgerliche Regierungsmehrheit aus CDU und FDP.
Das führte zu einem deutlichen Stimmensplitting, die Erststimme in vielen Fällen für die CDU-Direktkandidaten, und die Zweitstimme in vielen Fällen für die FDP.
Die Parteienlandschaft hat sich verändert. Auch dies müssen wir in der Diskussion um die Änderung des Wahlgesetzes einbeziehen.
Für mich stellt das Ergebnis dieser Wahl mit seinen Auswirkungen auf die Anzahl der Abgeordneten insofern etwas Außergewöhnliches dar. Erst wenn wir uns darüber klar sind, von welchen Annahmen wir für die Zukunft ausgehen können, können Modellrechnungen angestellt werden, auf deren Grundlage errechnet wird, wie viele Wahlkreise es zukünftig geben soll.
Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass es in Zukunft weniger Wahlkreise geben soll, wenn wir mit 69 Abgeordneten auskommen wollen, muss in einem nächsten Schritt über den Zuschnitt der einzelnen Wahlkreise unter Berücksichtigung der historischen Grenzen und der wirtschaftlichen Räume gesprochen werden. Dies sollten wir mit der gebotenen Gründlichkeit tun.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich betrachte den Prozess zur Änderung des Wahlrechts ergebnisoffen, weil das auch sachlich so geboten ist. Ich erwarte von allen Fraktionen dieses Hauses, dass sie sich mit gleicher Offenheit an dieser Diskussion beteiligen.
Das Wahlrecht ist zu wichtig, als dass es zum Spielfeld parteipolitischer Auseinandersetzungen in diesem Haus werden dürfte.
Insofern freue ich mich auf eine konstruktive und nachhaltige Arbeit im Innen- und Rechtsausschuss und stimme dem Antrag auf Überweisung dorthin zu.