Für uns Linke kann die landeseinheitliche Sozialstaffel allerdings nur ein Zwischenschritt sein. Unsere Forderung bleibt die völlige Kostenfreiheit der frühkindlichen Bildung.
Frau Kollegin Funke, wir haben die Lösung. Die Lösung kann nur sein: Kostenfreiheit im Kita-Bereich.
Damit meinen wir die gesamte Betreuungszeit, also über die Kita-Jahre hinaus auch die Krippenund Hortbetreuung.
Schleswig-Holstein ist mit dem beitragsfreien dritten Kita-Jahr hier schon weiter gewesen. Die Landesregierung hat die Schuldenbremse benutzt, um den Weg zur Beitragsfreiheit für alle drei Kita-Jahre nicht nur abzubrechen, sondern sogar zurückzuschneiden. Die einfache Formel der Landesregierung lautet hier: Haushaltskonsolidierung geht vor Armutsbekämpfung. Das Land will sich die Chancengleichheit für die Kinder nicht leisten.
Die Aussichten gerade der Kinder aus einkommensschwachen Familien, irgendwann der Armutsfalle entkommen zu können, hängen an den zentralen Weichenstellungen in den ersten Lebensjahren. Heute ist es der Wohnort, der darüber entscheidet, ob Eltern niedrige oder hohe Kita-Gebühren zahlen. Letztlich gezeigt hat sich das bei der Anhörung zur Situation der Alleinerziehenden im Sozialausschuss.
Die vorliegenden Beispiele zu den Auswüchsen sind in der Tat gruselig. Je nach Wohnort variieren die Ermäßigungen zwischen 0 und 100 %. Unerträglich ist ein Zustand, in dem Eltern in Kiel oder
in Nordfriesland durch die dortigen Sozialstaffeln deutlich besser dastehen als die Eltern im Kreis Pinneberg. Unerträglich ist ein Zustand, bei dem die einen Eltern 8 € zahlen, wenn sie Hartz-IV-Bezieher sind, und ein paar Kilometer weiter zahlen die Eltern über 100 €, obwohl sie auch von Hartz IV leben müssen. Der einzig richtige Weg ist die grundsätzliche Befreiung aller Eltern von der Beitragspflicht, wie es uns andere Bundesländer vorgemacht haben.
Deshalb sind Sozialstaffeln zu den Kita-Gebühren für uns nicht mehr als eine vorübergehende Zwischenlösung. Selbstverständlich sieht DIE LINKE das Land in der Pflicht, den Kommunen an dieser Stelle auch finanziell zu helfen.
Aber es ist auch klar, dass eine einheitliche Sozialstaffel den Gordischen Knoten des jetzigen unsozialen Status quo nicht durchschlagen kann. Im Übrigen ist es bezeichnend genug, dass der Druck auf die Kreise und kreisfreien Städte, überhaupt zu einer landeseinheitlichen Regelung zu kommen, nicht von der Politik ausgeht. Stattdessen ist er ein Reflex darauf, dass immer mehr Eltern den Weg über die Rechtsprechung einschlagen und sich auf die Regelungen des § 90 SGB VIII berufen.
DIE LINKE teilt die Auffassung des Ministers in dem Punkt, dass die einheitliche Sozialstaffelregelung überfällig ist. Vielleicht hat sich die Meinung des Ministers geändert. Die Notwendigkeit ist geblieben. Wir treten trotzdem weiterhin für die generelle Lösung des Problems ein, und diese Lösung liegt in der Kostenfreiheit aller Kita-Jahre. Nach der heutigen Debatte bin ich nicht zuversichtlich, auch wenn wir das im Ausschuss weiterhin diskutieren, dass es auch hier überhaupt mal eine Lösung für die Eltern gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spätestens seit der Abschaffung des beitragsfreien Kita-Jahres durch CDU und FDP zahlen die Eltern im Land die durchschnittlich höchsten Kita-Beiträge bundesweit. Was das für einige Kinder in Schleswig-Holstein bedeutet, ist klar: Ihnen bleibt der Zugang zur frühkindlichen
Bildung aus finanziellen Gründen verwehrt. Sie haben damit nicht die gleichen Startchancen wie ihre Altersgenossen, die in die Kita gehen.
Der SSW ist der Meinung, dass sich hier dringend etwas ändern muss. Kein Zweifel: Wir brauchen eine landeseinheitliche Kita-Sozialstaffel. Es kann nicht sein, dass die Ermäßigung für Familien mit geringem Einkommen zwischen 0 und 100 % variiert, je nachdem, wo man wohnt. Der Antrag der Grünen, der die Forderung nach einer Sozialstaffel erneuert und die Landesregierung an ihr Versprechen in dieser Sache erinnert, findet unsere volle Unterstützung.
Die wichtigste Vorgabe und das oberste Ziel einer Reform der Kita-Sozialstaffelregelung ist doch völlig eindeutig und seit Langem bekannt. Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern müssen endlich spürbar entlastet werden. Es steht außer Frage, dass eine solche Regelung eng mit den Kommunen abgestimmt werden muss. Denn nur dann, wenn alle mit im Boot sitzen, können wir die ungerechten regionalen Unterschiede ausgleichen. Der SSW hat sich immer wieder für eine solche Neuregelung ausgesprochen. Auch wir bedauern, dass sich in dieser wichtigen Angelegenheit bis heute so wenig getan hat. Es ist deshalb das Mindeste, dass dieses Vorhaben bis zum nächsten Kindergartenjahr umgesetzt wird. Das sind CDU und FDP den Eltern und Kindern hier im Land schuldig.
Sieht man sich den gesamten Kindertagesstättenbereich an, wird deutlich, dass eine Reform der Sozialstaffelregelung allein nicht reicht. Die Angebote der frühkindlichen Bildung sind in der Regel schlecht finanziert. Die Anforderungen an die Erzieherinnen und Erzieher sind hoch, während ihre Qualifizierungsstandards relativ gering sind. Eine zunehmende Überlastung der Mitarbeiter und ein echtes Rekrutierungsproblem sind die Folge.
Für uns ist klar, dass so schnell wie möglich mehr Mittel in diesen Bereich fließen müssen. Das bedeutet auch, dass endlich Schluss sein muss mit unsinnigen Ideen wie dem Betreuungsgeld. Es ist erwiesenermaßen besser, die Förderung für Kinder in
Eine sehr umfangreiche dänische Studie im letzten Jahr hat wieder eindrucksvoll belegt, dass sich diese Investitionen langfristig lohnen. Die kognitiven Fähigkeiten und damit auch die Bildungschancen verbessern sich mit einer Qualitätssteigerung im frühkindlichen Bildungsbereich ganz enorm.
Neben der Ausweitung des Betreuungsangebots muss vor allem der Personalschlüssel in den Kindertagesstätten und Kinderhorten verbessert werden. So machen wir wirklich Fortschritte in Sachen Bildungsqualität. Diese Erkenntnis scheinen ja heute fast alle Fraktionen zu teilen, doch wir müssen endlich auch die entsprechenden Weichen stellen und hier unsere Prioritäten für die Zukunft setzen. Aus Sicht des SSW muss es das langfristige bildungspolitische Ziel sein, Kinderbetreuung kostenfrei anzubieten. Natürlich braucht man hier Geduld, weil Land und Kommunen große finanzielle Probleme haben. Diese Tatsache ändert aber nichts an der Notwendigkeit, sich zu diesem Ziel zu bekennen und Schritt für Schritt an der Umsetzung zu arbeiten.
In Sachen frühkindliche Bildung dürfen wir eines nicht vergessen: Wir müssen nicht nur mehr Mittel in diesen Bereich investieren, sondern auch für mehr Effizienz im Umgang mit diesem Geld sorgen. Für den SSW heißt das, dass wir langfristig eine Finanzierung der Kindertagesstätten aus einer Hand brauchen. Denn die aktuelle Situation macht deutlich, dass die heutige Mischfinanzierung zwischen Land, Kreisen, Kommunen und Trägern nicht nur uneffektiv und bürokratisch, sondern vor allem auch wenig transparent ist.
Eine landeseinheitliche Sozialstaffel ist damit zwar ein wichtiger Schritt in Richtung eines gerechteren Bildungssystems, um aber annähernd gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu erreichen, müssen wir noch wesentlich mehr tun.
Für die Landesregierung hat nun der Minister für Bildung und Kultur, Herr Dr. Ekkehard Klug, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst ein Missverständnis ausräumen, dem der Abgeordnete Detlef Buder unterliegt. Er hat auf ein Eckpunktepapier hingewiesen, das wir versandt haben. Dies betrifft aber nicht den Bereich der sozialen Ermäßigungen, sondern eine grundlegende Neuregelung der Kita-Finanzierung, über die wir in eine Diskussion einsteigen wollen. Ich würde Ihnen das gern - das ist ja heute nicht das Thema hier - im Bildungsausschuss bei nächster Gelegenheit erläutern. Das sind also zwei wirklich sehr unterschiedliche Themen.
In der Tat ist es ein schwieriges Unterfangen, eine landeseinheitliche Lösung im Bereich der sozialen Ermäßigung für Kita-Gebühren zu erreichen. Das musste ich zu meinem Bedauern feststellen. Wir haben die letzte Runde an Gesprächen mit den Spitzen der kommunalen Landesverbände am 16. Januar gehabt. Wie hier auch schon deutlich gemacht wurde, ist angesichts der Vorgabe, eine einvernehmliche Lösung mit der kommunalen Familie herbeizuführen, die Situation schwierig, wenn man feststellt, dass da doch sehr divergierende Vorstellungen bestehen. Das kann, glaube ich, jeder hier nachvollziehen.
Ich will Ihnen kurz erläutern, wie der Ausgangspunkt der Diskussion ist, die wir geführt haben und weiter führen werden. Ich hatte das ja auch schon mal im Ausschuss im Detail dargelegt.
Im Mai 2010 ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig ergangen, nach dem die Eltern neben dem, was sie aufgrund der jeweiligen regionalen Sozialstaffel beanspruchen können, auch die bundesrechtlich nach § 90 Abs. 3 SGB VIII bestehenden Ansprüche geltend machen können. Die gehen in vielen Fällen über das hinaus, was örtliche Sozialstaffeln hergeben.
Dies sollte nach unseren Vorstellungen der Ansatzpunkt für eine landeseinheitliche Lösung sein, denn es gibt die Möglichkeit, die bundesgesetzlichen Vorgaben landesrechtlich auszugestalten. Diesen Weg ist das Nachbarland Niedersachsen im Süden gegangen. Dabei - so die Überlegung - würde das, was an erhöhten Kosten von den Kreisen und kreisfreien Städten aufzuwenden wäre, quasi kompensiert dadurch, dass es in der landesrechtlichen Lösung für die Geschwisterermäßigung keine Sollvor
schrift mehr, sondern nur noch eine Kannvorschrift geben sollte. Die Einführung einer Geschwisterermäßigung wäre demnach in das Belieben, in die Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Gemeinden gestellt. Eine solche Geschwisterermäßigung könnte in der Gebührensatzung vor Ort eingeführt werden, diese müssten sie dann allerdings selber finanzieren. Da genau liegt der Hase im Pfeffer.
Die unterschiedlichen Interessen, die sich daraus ergeben, kann sich wohl jeder vor Augen führen. Das ist der Punkt, an dem wir feststellen müssen, dass sich momentan die Gespräche auf einer Suche nach Lösung festgefahren haben. Aber das muss nicht heißen, dass das das letzte Wort ist. Das ist aber in der Tat ein schwieriges Geschäft. Ich würde Ihnen gern im Bildungsausschuss Weiteres dazu erläutern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe das jetzt so verstanden, dass Sie, Herr Minister, eine Wendung gemacht haben und uns mitteilen, dass es zum 1. August wohl keine Lösung geben wird. Der niedersächsische Vorschlag, den Sie hier skizziert haben, ist ja auch schon ein Jahr alt. Das haben Sie am 31. März 2011, also von einem Jahr, im Ausschuss schon einmal angedeutet, aber auch schon auf die Probleme hingewiesen.
Frau Conrad, Frau Herdan, wenn ich Ihre Redebeiträge richtig verstanden habe, stelle ich fest, wir sind uns im Ziel einig. Aber Sie sind doch auch nicht nur Zuschauerinnen in diesem Parlament, die dem Minister zuschauen, wie die Verhandlungen nicht vorangehen.
- Conny! Ganz kurz! Ich hätte gern kurz deine Aufmerksamkeit! -, Sie hatten mir vorgeworfen, wir hätten keinen konstruktiven Vorschlag gemacht. Ich weise darauf hin, dass wir in der ersten Novembersitzung 2010 des Bildungsausschusses darauf hingewiesen haben, dass wir glauben, dass das Ganze dann ein Erfolg wird, wenn man die Verhandlungen der Kommunen mit der Aufstockung