Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

In diesem Vertrag, der von den Ländern - federführend war das der Freistaat Bayern - mit den Inhabern der Urheberrechte, den Verlagen, abgeschlossen worden ist, gibt es entsprechende Regelungen. Es hat schon gute Gründe, dass kein Bundesland, kein Bildungsminister, keine Bildungsministerin, auch nicht die von den Grünen und nicht die von den Sozialdemokraten, bislang das getan haben, was hier von der Fraktion der LINKEN gefordert wurde,

(Beifall bei der FDP)

nämlich einen Vertrag, der geschlossen worden ist, auszusetzen, ihn zu kündigen, also sozusagen den Ausstieg aus diesen Regelungen vorzunehmen. Wir hätten bei einem vertragslosen Zustand einfach folgende Situation: Jeder, der aus einem urheberrechtlich geschützten Buch - das sind eben auch Schulbücher - eine Fotokopie anfertigt, macht eine Raubkopie. Das hat sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen. Bei bestimmten strafrechtlichen Sanktionen ist übrigens dann die disziplinarische Folge bei Beamten mit einer Automatik verbunden. Das müsste eigentlich jeder, der sich einigermaßen auskennt, wissen.

Es geht in diesen Verhandlungen, die ja nicht wir als Land Schleswig-Holstein, sondern die Bayern für die KMK insgesamt geführt haben, also darum, wie man nach der Neufassung des Urheberrechts auf Bundesebene eine neue vertragliche Regelung für die Nutzung von Schulbüchern zustande bringt. Das war nicht ganz einfach. Die Verlage haben als Bedingung gestellt, eine stichprobenweise Überprüfung in den Schulen durchzuführen, ob denn vertragsgemäß gehandelt wird. Das war die Ausgangssituation. Die Seite der Länder hat in den Vertragstext eine Bedingung hineinverhandelt, die ich Ihnen noch einmal im Originaltext zitieren möchte. Es heißt nämlich in dem entsprechenden Passus § 6 Nr. 4 wie folgt:

„Die Länder wirken, die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt, darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz der Plagiatsoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lassen.“

Es sind also digitalisierte Kopien aus urheberrechtlich geschützten Werken mit den Digitalisaten gemeint.

Mit anderen Worten: Solange - das habe ich schon öffentlich mehrfach erklärt, habe ich auch im Ausschuss gesagt - der Landesbeauftragte für den Da

tenschutz seine Unbedenklichkeitserklärung nicht klipp und klar abgegeben hat, wird die im Übrigen noch gar nicht existierende Software in SchleswigHolstein nirgendwo eingesetzt.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das ist dann auch ein vertragskonformes Verhalten. Niemand kann aufgrund dieses Verhaltens sagen, er kündigt den Vertrag und stellt damit die Schulen in die Situation, wo sich jeder Lehrer, der solch eine Kopie anfertigt, entsprechenden Konsequenzen aussetzt, die ich vorhin genannt habe.

Ich denke, das ist ein sinnvolles Verfahren. Die weiteren Gespräche, die jetzt auch nach der ganzen öffentlichen Aufregung mit den Verlagen geführt werden, führen vielleicht zu einer Lösung. Die Verlage haben erklärt, sie lassen die Software, die noch nicht existiert, entwickeln. Erst dann ist die Prüfung und auch die entsprechende Beteiligung aller Gruppen im Schulbereich überhaupt möglich; denn momentan kann man ja nicht über eine konkrete Sache mit den betreffenden Partnern diskutieren.

Noch ein Satz dazu: Warum hat Bayern für alle verhandelt? - Die haben ein Referat im Kultusministerium für Urheberrechtsfragen, das allein so viele Juristen umfasst wie bei uns, einem kleinen Bundesland, ein ganzes Rechtsreferat für alle möglichen Fragen des Schulrechts. Das war der Grund dafür, dass die Länder, auch die von den Sozialdemokraten und von den Grünen regierten, gesagt haben, da sollen mal die Bayern für alle Länder die Verhandlungen führen, weil sie in Urheberrechtsfragen versierte Juristen in ihrem Ministerium in mehrfacher Zahl haben. So ist die Vereinbarung zustande gekommen, Herr Stegner, nur um das deutlich zu machen.

Die Kosten, die sich aus dem Vertrag ergeben - das ist damals im Ausschuss ja auch gefragt worden basieren auf folgenden Tatsachen: Wir haben ja auch eine bestimmte Ausgleichszahlung als Bundesländer an die Verlage für die Nutzung solcher Schulbücher zu entrichten. Die letzte Erhebung zum Kopierverhalten in Schulen im Jahre 2009 hatte ergeben, dass im Vergleich zum Schuljahr 1994/95, als die letzte Erhebung durchgeführt worden war, also etwa 15 Jahre früher, jetzt erheblich mehr Kopien angefertigt werden. Trotz rückläufiger Schülerzahlen waren es über 220 Millionen Kopien mehr. Eine besonders hohe Steigerung gab es bei den Kopien aus urheberrechtlich geschützten Unterrichtswerken. Entsprechend hoch waren auch die Ausgleichsforderungen der Verlage. Bevor die Länder den neuen Vertrag abgeschlossen hatten, betrug

die Vergütung für das Jahr 2010 7 Millionen €, entsprechend verteilt auf alle Bundesländer. In den Verhandlungen hatten die Verlage wegen der gestiegenen Zahl der Kopien das Doppelte gefordert. Insoweit sind die vereinbarten Summen recht angemessen und moderat. Sie betragen zwischen 7,3 Millionen € im Jahre 2011 und 9 Millionen € im Jahre 2014.

Meine Damen und Herren, wir haben die Schulen umfänglich über den Vertrag und seine praktischen Konsequenzen informiert. Auch erhält der Hauptpersonalrat der Lehrer fortlaufend Informationen über die Umsetzung. Wir werden, wie gesagt, das Verfahren mit dem Datenschutzbeauftragten einleiten, sobald eine konkrete Software von den Verlagen vorgelegt wird.

Meine Damen und Herren, was die Nutzung von neuen Unterrichtsmaterialien in digitalisierten Formaten angeht, muss man selbstverständlich mit der Zeit auch verstärkt solche neuen Medien mit einbeziehen. Das ist klar. Aber auch diese neuen Medien werden nicht zum Nulltarif zu bekommen sein; denn die Entwicklung guter Unterrichtsmaterialien, ganz gleich ob in Form eines Schulbuches oder als Software in digitalisierter Form, ist etwas, was erheblichen Aufwand und ein erhebliches Know-how erfordert.

Die Urheber dieser Unterrichtsmaterialien erwarten mit Recht auch eine angemessene Vergütung für ihre Arbeitsleistung. Sie erwarten auch bei Arbeitnehmern in einem Betrieb nicht, dass sie für null und gar nichts arbeiten, sondern, dass es eine angemessene Vergütung für die geleistete Arbeit gibt. So ist das auch bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien. Wir werden in Zukunft vermehrt das erleben, was wir schon haben, nämlich den Einsatz neuer Medien im Unterricht.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schippels?

Ja.

Herr Minister, ich würde gern noch etwas dazu wissen, wie die KMK weiter vorgegangen ist. Es hieß ja, dass sich bis zum 31. März, also im ersten Quartal, zusammengesetzt und weiterberaten wird. War das sozusagen das, was

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

Sie vorgestellt haben, oder gibt es vielleicht noch abweichende gemeinsame Beschlüsse?

- Nach meiner Kenntnis haben wir heute den 22. März. Die Gespräche führen das Land Bayern und das Generalsekretariat der KMK. Wir werden über die Ergebnisse mit Sicherheit informiert werden. Ich werde Ihnen beziehungsweise dem Bildungsausschuss dann über die Ergebnisse Bericht erstatten.

(Beifall bei FDP und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/2160 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SSW-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wir stimmen dann in der Sache ab. Es ist beantragt worden, über den Antrag jetzt in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag Drucksache 17/2160 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion DIE LINKE und die SSW-Fraktion. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Enthaltungen? Enthalten hat sich die Fraktion der SPD. Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2160 abgelehnt worden ist.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf:

Situation der Ausgleichsflächen in SchleswigHolstein

Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/2355

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen von CDU, FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist einstimmig.

Ich erteile dann das Wort für die Landesregierung der Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Juliane Rumpf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor fast 40 Jahren, nämlich 1973, betonte der damalige Landwirtschaftsminister Ernst Engelbrecht-Greve bei der Vorstellung des ersten Landschaftspflegegesetzes für Schleswig-Holstein - übrigens des ersten Landesnaturschutzgesetzes in Deutschland - die Notwendigkeit, das Landschaft, Wald und Wasser vor schädlichen Einwirkungen geschützt werden müssen. Deshalb wurde die damals ganz neue Eingriffsregelung erstmals in ein Naturschutzgesetz aufgenommen. Aus heutiger Sicht war das eine Meisterleistung. Erst drei Jahre später wurde eine darauf aufbauende Rahmenregelung in das erste Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Das Innovative der Eingriffsregelung ist bis heute, dass der Verursacher eines Eingriffs in die Natur für die Folgen Verantwortung übernimmt und den Eingriff durch positiv wirkende Naturschutzmaßnahmen ausgleicht. Das ist das praktizierte Verursacherprinzip. Vorher war die Natur letztlich Manövriermasse für die unterschiedlichen Nutzungsformen. Die Verluste waren entsprechend groß und wirken bis heute fort. Aktuell haben wir in Schleswig-Holstein rund 25.000 Hektar Kompensationsflächen, also Ausgleichs- und Ersatzflächen, die zum großen Teil innerhalb des Schutzgebiets- und Biotopverbunds des Landes liegen. Das entspricht 1,6 % der gesamten Bodenfläche von Schleswig-Holstein.

Ist das nun viel? Ist das wenig? - Aus meiner Sicht sagen diese Zahlen wenig aus, denn es kommt hier weniger auf die Quantität als auf die Qualität des Ausgleichs an. Es geht darum, dass wildlebende Arten in unserem Land trotz Landschaftsveränderung eine Überlebenschance haben und gestörte Funktionen im Naturhaushalt an anderer Stelle wiederhergestellt werden. Wir müssen deshalb wegkommen von der schlichten Gleichung: Ausgleich bedeutet Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen in Naturflächen. Wir müssen intelligentere, flexiblere, effektivere und effizientere Lösungen finden.

(Beifall bei CDU und FDP)

Erhebliches Potenzial dafür bieten beispielsweise nicht genutzte Flächen, die im Zuge von Aus

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

gleichsmaßnahmen qualitativ aufgewertet werden können.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die Managementpläne unserer NATURA2000-Gebiete bieten hierzu gute Gelegenheit. Dies hat gleichzeitig den Vorteil, die landwirtschaftlich genutzte Fläche zu schonen.

Meine Damen und Herren, die schleswig-holsteinische Landwirtschaft hat seit 1979 circa 89.000 Hektar an Produktionsflächen verloren, im Wesentlichen für Siedlungs-, Verkehrs- und Waldflächen. Sie ist aber auf ertragreiche Flächen angewiesen, die ihre wirtschaftliche Basis sind und die für die Lebensmittel- und Energieerzeugung benötigt werden. Im März letzten Jahres habe ich deshalb einen speziellen Erlass zur Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Eingriffsregelung herausgegeben. In vielen Fällen ist es notwendig und sinnvoll, Ausgleichsflächen als naturbelassene Bereiche auszuweisen und zu entwickeln. Ich denke hier zum Beispiel an Moor- und Heideflächen. Rund zwei Drittel der Kompensationsflächen werden aber weiterhin landwirtschaflich genutzt, wenn auch in extensiver Form. Das machen die örtlichen Landwirte. Sie erhalten hierfür die Direktzahlungen nach den EU-Bestimmungen.

Zusätzlich zu den 25.000 Hektar Kompensationsfläche haben wir derzeit landesweit circa 1.900 Hektar Öko-Konto-Flächen. Darin sind weitere Flächenpools der Gemeinden, der Landwirtschaftskammer und der Landgesellschaft noch nicht enthalten. Die Akzeptanz von Öko-Konten ist besonders bei Vorhabenträgern mit einem größeren Kompensationsflächenbedarf sehr hoch. Das liegt daran, dass Öko-Konto-Flächen kurzfristig und konfliktfrei zur Verfügung stehen und der Vorhabenträger von der Planung und dem Management für diese Flächen freigehalten wird.

Falls Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nicht durchgefüht werden können, fallen Ersatzzahlungen an. Die jährlichen Einnahmen des Landes, der Kreise und kreisfreien Städte schwanken beträchtlich. Sie belaufen sich in der Regel auf circa 2,5 bis 3 Milionen €. Die Mittel der Ersatzzahlung müssen zweckgebunden für Naturschutzmaßnahmen verwendet werden. Sie werden zu einem großen Teil zur ökologischen Aufwertung von bereits vorhandenen Naturschutzflächen verwendet, zum Beispiel zur Finanzierung unseres Moorschutzprogramms. Ein Flächenankauf erfolgt in der Regel nur in den Schwerpunktbereichen des Naturschutzes zur Flächenarrondierung. Die wesentlichen Mittelempfän

ger sind die Stiftung Naturschutz, Wasser- und Bodenverbände, Gemeinden und Naturschutzvereine, die damit biotopgestaltende Maßnahmen durchführen.

Meine Damen und Herren, flexibel, kooperativ und von hoher Qualität, das sind meine Ziele für die Eingriffsregelung des Naturschutzes. Die Ergebnisse bestätigen, dass wir in unserem Land bereits viel erreicht und die Weichen für die Zukunft hier richtig gestellt haben.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die Landesregierung hat die Redezeit um eine Minute überzogen. Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Michael von Abercron.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke zunächst einmal der Ministerin ganz herzlich für ihren ausgezeichneten Bericht. Ich glaube, er hat gezeigt, wie nötig es ist, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen müssen. Durch Industrie, Besiedelung und Verkehr verlieren wir täglich auch in Schleswig-Holstein vier Hektar an Fläche, die der Landschaft und der Landwirtschaft entzogen werden. Das ist zu viel. Noch düsterer sieht die ganze Sache aus, wenn man das auf die landwirtschaftliche Fläche bezieht. Da würde der Wert wahrscheinlich doppelt so hoch liegen.

Eingriffe in Landschaft und Natur müssen nach Bundes- und Landesrecht ausgeglichen werden. Wir haben vor über 30 Jahren - die Ministerin hat es erwähnt - die Regelung geschaffen, die wir im aktuellen Landesnaturschutzgesetz, im Bundesnaturschutzgesetz mit der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung haben. Sie ist sinnvoll, und wir brauchen sie.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Erstens. Der Verlust von Natur wird ausgeglichen, sodass die Umweltqualität erhalten bleibt.