Im Gemeindewirtschaftsrecht - das stimmt, Herr Kalinka - oder auch beim Gemeinde- und Kreiswahlrecht haben wir fast gleiche Vorstellungen. Dort, wo diese nicht bestanden, haben wir im Ausschuss mit einem Änderungsantrag zum Regierungsentwurf ein konkretes Angebot gemacht und damit beispielsweise auch die Anregung von Pro
fessor Ewer aufgegriffen. Insbesondere die Regelung zur Übertragung von Aufgaben auf die Ämter, Herr Kalinka, wäre mit unserer Version demnach rechtssicherer. Außerdem wären amtsinterne Zweckverbände in begrenztem Maße für uns vorstellbar.
Es zeugt allerdings schon von sehr viel Blauäugigkeit, Herr Minister, wenn Sie in Ihrem Schreiben im Februar zum Thema „Ämter“ anführen, dass die Veranstaltungen, also die Regionalkonferenzen, deutlich gemacht haben, dass die Kommunalpolitik vor Ort gewillt ist, politische Entscheidungen möglichst selbst zu treffen. Das ein gutes Zeichen und freut mich sehr, aber damit ignorieren Sie genau die Situation, die uns zur Notwendigkeit der Änderung der Amtsordnung geführt hat. Genau dazu haben wir einen besseren Regelungsvorschlag gemacht.
Hinzu kommt, dass wir zweierlei Recht und Verfahren in Bezug auf die Wahl hauptamtlicher Bürgermeister ablehnen. Hauptamtliche Bürgermeister zweiter Klasse ohne eine Direktwahl kann man sich wirklich sparen. Das ist auch nicht nur eine Frage der Besoldung, Herr Kalinka.
Schon bei der Berücksichtigung dieser beiden Vorschläge wäre der Regierungsentwurf für uns zustimmungsfähig geworden. Aber ganz im Gegenteil: CDU und FDP haben den Gesetzentwurf der Landesregierung noch verschlimmbessert und die wertvollen Anregungen aus den Anhörungen wie bei vielen anderen Gesetzesvorhaben ignoriert. Sie haben eine Rolle rückwärts vollzogen, gerade dort, wo der Innenminister einen guten und innovativen Vorschlag gemacht hat. Dass die Zusammensetzung der Amtsausschüsse demokratisch zweifelhaft ist und kleinere Gemeinden gegenüber den größeren bevorzugt, ist bekannt. Eine Trennung von Mandat und Stimmenzahl war ein kluger Vorschlag, der zu einer besseren Abbildung der Interessen der Bevölkerung geführt hätte.
Der Feldzug von CDU und FDP gegen die größeren zentralen Orte nach KAG-Änderung und Landesentwicklungsplan setzt sich an dieser Stelle fort. Und die Einwohnergrenze des Bösen scheint für Sie immer weiter zu sinken.
von Verwaltungsgemeinschaften nochmals mit sogenanntem friendly fire, um beim Militärischen zu bleiben. Also auch die Stadt Plön scheinen Sie noch kleinkriegen zu wollen. Da sind die netten Gespräche wie am vergangenen Montag in der Region leider nur ein unzureichender Hoffnungsschimmer.
Wir machen Ihnen mit unserem Änderungsantrag, der letzten Endes nichts weiter enthält als die Ursprungsformulierung aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung, ein Angebot dazu, das allen Beteiligten zu einer Gesichtswahrung verhelfen könnte und einen Lösungsweg aufzeigt. Freiheit, Herr Kalinka, bedeutet an dieser Stelle nicht Verantwortungslosigkeit.
Letzten Endes wurde eine Chance verpasst, zwar nicht den großen Wurf einer Verwaltungsstrukturreform zu machen, aber es hätte eine notwendige Anpassung an die Realität und die Bedürfnisse in den Kommunen erfolgen können. Diese Chance zu einer kleinen, aber feinen Reform wurde vertan.
Diese Chance werden wir nach dem 6. Mai zu nutzen wissen. An dieser Stelle bedanken wir uns, lieber Herr Innenminister, schon einmal für die gute Vorarbeit in manchen Fragen. Wir werden das gern wieder aufgreifen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute schließen wir nach gründlichen und intensiven Diskussionen die Beratung über die Kommunalverfassungsreform ab. Was die Diskussion angeht, Kollege Rother, weise ich darauf hin, dass der Innenminister in vielen Veranstaltungen in der Fläche dieses Problem sehr intensiv mit den Kommunalpolitikern vor Ort diskutiert hat. Das ist beispielhaft und hat es früher so noch nicht gegeben.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung und die von CDU und FDP vorgenommenen Änderungen beseitigen die vom Landesverfassungsgericht 2010 als verfassungswidrig eingestufte Rechtslage zur Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben
auf die Ämter. Meine sehr verehrten Damen und Herren insbesondere von den Grünen, ich sage dies vor dem Hintergrund Ihrer Presseerklärung der letzten Woche, wonach der Gesetzentwurf der Landesregierung verfassungsrechtlich bedenklich sei. Hier kann ich nur auf die weiteren Ausführungen von Professor Ewer verweisen, der sagt, dass es grundsätzlich unproblematisch ist. Es hilft eben doch sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, Stellungnahmen ganz zu lesen, bevor man in unnötige verfassungsrechtliche Panikmache verfällt.
Die Landesregierung hat sich indes nicht nur darauf beschränkt, die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts zur Neufassung des § 5 Amtsordnung mit der Kataloglösung 5 aus 16 umsetzen. Wir haben daneben die Vorschriften des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes an das Landeswahlgesetz angepasst und die Gemeindeordnung von überflüssigen und nicht mehr zeitgemäßen Vorschriften befreit. Insgesamt stärken wir die kommunale Eigenverantwortung und die Zuständigkeiten vor Ort.
In Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit gilt es, Chancen und Möglichkeiten, die demokratische Teilhabe beinhalten, aufzuzeigen. Demokratie muss erlebbar sein. Und was liegt in diesem Sinne näher, als Beschränkungen und Hemmnisse abzubauen, um die Bürgerinnen und Bürger zu ermuntern, sich vor Ort einzubringen und politisch zu betätigen?
Für mich und meine Fraktion ist die grundsätzliche Öffentlichkeit von Sitzungen der Gemeindevertretungen, der Ausschüsse und Ortsbeiratssitzungen ein zentraler Punkt der Änderungen im Kommunalverfassungsrecht. Künftig wird es nicht mehr möglich sein, allgemein den Ausschluss der Öffentlichkeit für die gesamte Sitzung zu beschließen. Stattdessen ist eine Entscheidung bei jedem einzelnen Tagesordnungspunkt erforderlich. Damit setzen wir allen Unkenrufen der Opposition zum Trotz eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrages um, auch wenn wir - gestatten Sie mir diese kleine Bemerkung, liebe Kolleginnen und Kollegen - unsere Freunde von der CDU in diesem Punkt gelegentlich an den alten Grundsatz „Pacta sunt servanda“ erinnern mussten.
Unserem Anspruch, das Kommunalverfassungsrecht an die heutige tatsächliche Gegebenheit anzupassen und von überholten Vorschriften zu entrümpeln, sind wir mit der Anhebung des Höchstalters von Wahlbeamten wie Bürgermeistern und Landräten bei der Erstwahl von 60 auf 62 Jahre gerecht
geworden. Für uns gibt es keinen logisch nachvollziehbaren Grund, in Zeiten einer immer älter werdenden Gesellschaft fachlich versierten und an kommunalem Engagement interessierten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Beteiligungsmöglichkeiten zu nehmen.
Künftig haben Kommunen zwischen 4.000 und 8.000 Einwohnern die Möglichkeit, einen hauptamtlichen Bürgermeister auch ohne eigene Verwaltung zu bekommen. Dieses trägt unserem zentralen Anliegen der Stärkung der Freiheit, der Verantwortlichkeiten vor Ort Rechnung. Dieser Bürgermeister wird, entgegen des ursprünglichen Vorschlags der Landesregierung, in die Besoldungsgruppe A 13 eingeordnet, womit wir wiederum Anreize für eine politische Betätigung auf kommunaler Ebene schaffen.
Für die Opposition ist eine Chance immer dann vertan, wenn das Ergebnis nicht den eigenen Vorstellungen entspricht. Ich gebe ganz offen zu: In manchen Punkten hatten auch meine Fraktion und ich andere Vorstellungen, hätten wir uns mehr gewünscht, zum Beispiel die Direktwahl der neuen hauptamtlichen Bürgermeister. Aber wie es nun einmal so ist: In einer Koalition muss man kompromissbereit sein. Letztlich wollten wir aber unsere Punkte, nämlich die Öffentlichkeit von Sitzungen und die Möglichkeit, dass in Gemeinden zwischen 4.000 und 8.000 Einwohnern hauptamtliche Bürgermeister eingesetzt werden können, damit nicht verspielen.
Nichtsdestotrotz bin ich davon überzeugt, dass wir die Chance, das Kommunalverfassungsrecht zu reformieren, gut genutzt haben. Wir geben den Verantwortlichen vor Ort die Freiheit, die ihnen die kommunalpolitische Arbeit erleichtert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Begrüßen Sie mit mir gemeinsam eine weitere Klasse des ImmanuelKant-Gymnasiums aus Neumünster und ihre Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Berufsschule aus Kiel.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr de Jager hat am Dienstagabend gesagt, die Grünen wollten von oben verordnen, dass die kleinen Gemeinden sich zu größeren Einheiten zusammenschließen sollten.
Wir wollen Veränderungen nicht verordnen, sondern wir wollen sie ermöglichen. Wir wollen positive Anreize für notwendige Veränderung schaffen. Wir wollen eine Gemeindereform von unten.
Wir haben nach Ihren misslungenen Versuchen einer Kreisgebietsreform erkannt, dass Verordnen nicht der richtige Weg ist.
Gerade eine kommunale Gebietsreform braucht die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Wir halten es aber gleichzeitig für wichtig, dass sich unsere kommunalen Strukturen zukunftsfähig aufstellen und dass sie verfassungskonform gemacht werden. Diese Aufgabe hat uns das Landesverfassungsgericht auch ins Stammbuch geschrieben.
Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen stellen die Situation der Gemeinden in Schleswig-Holstein gern als ziemlich paradiesisch dar. Es gibt ein großes ehrenamtliches Engagement, und es ist gar kein Problem, Menschen zu finden, die Ehrenämter ausüben. So wie Sie es darstellen, ist es leider nicht oder zumindest längst nicht in allen Kommunen. Viele politisch ehrenamtlich Tätige, vor allem in den kleinen Kommunen, delegieren Entscheidungen, weil ihre Kommunen zu klein sind. Dadurch ist die Situation entstanden, dass Aufgaben auf die Ämter übertragen wurden und Kommunen ihre Selbstverwaltungsaufgaben nicht mehr wahrnehmen. Hinzu kommt, dass der demografische Wandel es schwierig macht, eine ausreichende Anzahl von Menschen zu finden, die in den politischen Gremien mitarbeiten.