Protokoll der Sitzung vom 15.10.2015

Es ist faszinierend zu sehen - ich habe es letzte Woche Freitag in einer Kleiderausgabe in Lübeck und erleben dürfen -, wie Nachbarinnen und Nachbarn mit dem Bundeswehrsoldaten daneben, der manchmal sogar auch noch die Landessprache der Flüchtlinge spricht, Bekleidungen ausgeben, wie man da ins Gespräch kommt. Das sind die Bilder, die wir, glaube ich, gerne sehen und die auch für die Bundeswehr gute Bilder sind.

Wir sind jetzt in sehr intensiven Gesprächen mit dem Landeskommando und dem Bundesverteidigungsministerium darüber, wo Bundeswehr nicht nur als helfende Hand, gelegentlich mal hier und mal dort einspringt, sondern wo Bundeswehr nachhaltig und strukturell das Hauptamt unterstützt, aber insbesondere das Ehrenamt entlasten kann. Es werden die nächsten Schritte sein, dass vielleicht in einer der nächsten Einrichtungen die Bundeswehr schon ganze Teile von Betreuungs- und Arbeitspaketen übernehmen wird.

Überhaupt haben wir im Bereich der Landesregierung begonnen, die personellen Voraussetzungen zu schaffen - das ist hier schon mehrfach angesprochen worden -, um die Situation zu bewältigen. Wir haben hunderte zusätzlicher Lehrerstellen sowohl im Bereich DaZ als auch im regulären Lehrbetrieb geschaffen und werden diesen Weg - auch das ist deutlich - 2016 fortsetzen und an die aktuellen Bedarfe anpassen. Darüber hinaus - auch das ist hier schon diskutiert worden, da haben wir auch ein großes Einvernehmen - werden wir bis an die Grenze des Möglichen in Eutin und in Altenholz mög

(Minister Stefan Studt)

lichst viele Polizisten ausbilden und die Zahl der Verwaltungskräfte und Verwaltungsrichter bedarfsgerecht erhöhen.

Gerade vorgestern hat das Gesundheitsministerium die Übereinkunft zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge unterzeichnet und damit die im Rahmen des Flüchtlingspakts vereinbarte Neuregelung für den Zugang von Flüchtlingen zur Gesundheitsversorgung umgesetzt. Damit wird erstmals ein landesweit einheitliches Verfahren für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen etabliert. Asylbewerberinnen und Asylbewerbern steht damit künftig ab dem Übergang in die Kommunen eine elektronische Gesundheitskarte zur Verfügung. Sie erhalten einen direkten Zugang zu einer Ärztin oder zum Arzt und damit schneller die notwendige medizinische Versorgung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird auf die Krankenkassen übertragen. Es erfolgt eine Erstattung der Verwaltungskosten durch die Kommunen.

Zu betonen ist, dass Landesregierung, Kommunen und Versicherungen dabei selbstverständlich die Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes einhalten. Das bedeutet: Die Gesundheitskarte eröffnet keinen Zugang zu gleichen Leistungen wie bei Versicherten und auch nicht unmittelbar auf dem Niveau von Sozialhilfeempfängern. Insofern das in Ihre Richtung, Frau Damerow, gerichtet würde sich die CDU sicherlich deutlich erkennbar von Stimmungsmache absetzen, wenn sie nicht wie in ihrer Pressemitteilung vom Dienstag den Eindruck erwecken würde, die Gesundheitskarte würde zu einer substantiellen Leistungsausweitung und zu neuen Fluchtanreizen führen. Das ist erstens nicht richtig und zweitens sicherlich kein Beitrag zur Versachlichung der Debatte, auf die wir uns ja heute verständigt haben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ein besonderes Thema und auch ein wirklich relevantes Thema, das gelegentlich in der Betrachtung zu kurz kommt, ist der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Nach Auskunft der Jugendämter hier im Land wurden in diesem Jahr bis zum 1. Oktober rund 2.000 unbegleitete Minderjährige betreut. Auch das ist eine Herausforderung, die dazu geführt hat, dass nicht in jedem Fall die gewohnten Standards gehalten werden konnten und gehalten werden können. Auch hier gilt: lieber

eine Inobhutnahme, bei der es auch eine Doppelbelegung gibt, als dass eine Inobhutnahme aus Kapazitätsgründen unterbleibt.

Zum 1. November 2015 soll nun das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft treten. Ziel ist eine bundesweite und landesinterne Umverteilung der unbegleiteten Minderjährigen. Ob und in welchem Umfang Schleswig-Holstein aufnehmendes oder abgebendes Land sein wird, kann erst nach Erhebung der Zahlen in allen Ländern festgestellt werden. Nach den zuletzt zum Stichtag 31. Mai 2015 bundesweit erhobenen Zahlen hätte Schleswig-Holstein nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel 400 unbegleitete Minderjährige aus anderen Bundesländern aufzunehmen. Das Sozialministerium ist aktuell in Gesprächen mit den Jugendämtern und Trägern und unterstützt natürlich nachhaltig die Schaffung neuer Platzkapazitäten. Morgen findet dazu im Sozialministerium ein Workshop mit den Jugendämtern statt, in dem es um die Details zur Verteilung und das Clearingverfahren gehen soll.

Neben der drängenden Frage der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge hat die Landesregierung eine weitere Aufgabe als vordringlich eingestuft. Es geht - das haben wir heute auch schon mehrfach gehört - um die Unterstützung unserer Kommunen im Umgang mit den Flüchtlingen. Denn eines ist uns allen klar: Die Mehrzahl derer, die heute zu uns kommen, die heute in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen sind, werden bleiben und werden morgen unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sein. Sie werden Wohnraum brauchen. Sie werden arbeiten wollen, ihre Kinder in die Schule, in die Krippen und in die Kindergärten schicken wollen, Freizeit mit Sport und anderen Dingen verbringen wollen.

Das alles ist eine vor uns liegende enorme Aufgabe, mit der wir die Kommunen nicht alleinlassen werden und auch nicht alleinlassen wollen. Das hat der Ministerpräsident in der kommunalen Runde in aller Deutlichkeit gesagt. Das hat er hier wiederholt. Und das wird auch so sein.

Vorhin ist darauf hingewiesen worden, das ginge alles viel zu langsam. Ich glaube, ein jeder, der Gespräche auf Bundesebene kennt, weiß, dass die Vereinbarung, die am 24. September 2015 abgeschlossen wurde, einen monatelangen Vorlauf hatte. Wir haben uns vorgenommen, das in der Tat deutlich schneller hier bei uns mit unseren Kreisen und Kommunen umzusetzen.

(Minister Stefan Studt)

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vordringliches Thema ist in diesem Zusammenhang die Unterbringung der Flüchtlinge in und durch die Kommunen. Die hohe Zuwanderung stellt nach der Verteilung aus der Erstaufnahme vor allem die kommunalen Zentren, aber auch Kommunen in der Fläche vor große Schwierigkeiten bei der kurzund langfristigen Unterbringung. Unsere Maßnahmen sind daher vielfältig. Ich möchte Sie nur noch einmal stichwortartig wiederholen, weil der Herr Ministerpräsident sie heute Morgen schon ausgeführt hat.

Wir werden zum einen die Förderung anerkannter Gemeinschaftsunterkünfte mit einem erhöhten Ansatz fortsetzen. Ergänzend werden wir die Herrichtung dezentraler kommunaler Unterkünfte weiter unterstützen. Diese Maßnahmen sind am 30. September 2015 angekündigt worden. Sie sind heute angekündigt worden. Zur Frage, wo denn die Hinweise und die Erlasse wären, Frau Damerow: Die Erlasse sind natürlich noch da, weil das Programme sind, die fortgesetzt werden. Hier müssen keine neuen Erlasse gefertigt werden. Es liegt jetzt bei den Kommunen und Kreisen, entsprechende Planungen aufzunehmen, sich mit uns in Kontakt zu setzen. Dann werden wir diese Dinge auch schnell gemeinsam auf den Weg bringen.

Ein wichtiger Schritt ist schließlich die Stärkung der Wohnraumförderung des Landes als Mittel zur Förderung des Neubaus von preiswertem Wohnraum. Sie wissen, dass in dem aktuellen Programmansatz 2015 bis 2018 aus dem Wohnungsbauvermögen der Investitionsbank 380 Millionen € für den Bau von 4.200 Wohnungen zur Verfügung stehen. Ziel ist es, dieses bisherige Programm zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in den kommenden Jahren um je 5.000 Wohnungen zu ergänzen. Dabei sind die vom Bund auf dem sogenannten Flüchtlingsgipfel avisierten 12 Millionen € jährlich für Schleswig-Holstein ein überaus überschaubarer Beitrag. Wenn Integration eine nationale Aufgabe ist, wird der Bund da sicher deutlich nachbessern müssen.

(Vereinzelt Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Gemeinsames Ziel des Bauministeriums mit den Kreisen und Kommunen ist es, schon im Winter erste Unterkünfte anbieten zu können. Helfen soll uns dabei die Entwicklung eines Katalogs kostengünstiger Typenhäuser. Wir wollen den Kommunen einen Katalog mit geeigneten und kurzfristig auch

in hoher Stückzahl umsetzbaren Modellen als Orientierungshilfe und Planungsgrundlage an die Hand geben. Diese Gebäude sollen verschiedene Preiskategorien abdecken und unterschiedlich nutzbar sein.

Um dabei möglichst kurzfristig erste Ergebnisse zu erzielen, hat mein Haus ein Markterkundungsverfahren gestartet. Dabei geht es zur Unterstützung der Kommunen nicht nur um kommunale Unterkünfte zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen, es geht auch um langfristig nutzbare Wohnungen oder Wohnmodelle. Helfen sollen bei der kurzfristigen Umsetzung auch die Absenkung von Standards, Erleichterung von Genehmigungsverfahren, die Rücknahme von Bauplanungsbeschränkungen und natürlich die Beschleunigung von entsprechenden Bewilligungsverfahren. Bei dieser Gelegenheit - das Standardabsenkungsgesetz ist angemahnt worden. Das machen wir nicht. Wir nutzen die zweite Lesung zur Anpassung der Landesbauordnung. Die wird hier alsbald auf der Tagesordnung stehen. Das wird dann der geeignete Weg sein, diese Dinge dort mit unterzubringen.

In einem ersten Sondierungstreffen mit dem Baugewerbeverband und dem Bauindustrieverband Schleswig-Holstein ist der Auftakt gemacht worden, um alle Bauschaffenden in Schleswig-Holstein zu erreichen. Auch die IHK und die Verbände der Wohnungswirtschaft sowie die Architekten- und Ingenieurkammer des Landes sind um Mitwirkung gebeten worden und haben diese in Aussicht gestellt.

Auch die Änderungen des Wohnraumfördergesetzes, deren Entwurf im Kabinett vorgestern beschlossen wurde, haben das Ziel, angesichts der steigenden Zuwanderungszahlen dem steigenden Druck auf den Wohnungsmarkt insbesondere für Haushalte, die sich nicht aus eigener Kraft mit Wohnraum versorgen können, zu begegnen. So sollen künftig auch Personen in sozialen Notlagen als Zielgruppe für den sozialen Miet- und Genossenschaftsbau gelten.

Schließlich haben wir im Innenministerium eine weitere Stabstelle eingerichtet, die als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Unterbringungsfragen der Kommunen fungiert und zu rechtlichen, finanziellen und sonstigen Aspekten berät, also auch da eine Schnittstelle. Sind also die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt, ist die Finanzierung gesichert, ist es an den Kommunen, interessierten Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften hinreichend Bauland anzubieten, um den dringend notwendigen Wohnraum zu realisieren.

(Minister Stefan Studt)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf einzelne Anträge eingehen, insbesondere auf den Antrag der FDP, der sich um die Einheit unserer Gesellschaft sorgt und die Landesregierung auffordert, rechtsfreie Räume in Schleswig-Holstein zu verhindern.

Unsere Rechtsstaatlichkeit ist ein zentrales Wesensmerkmal, ja, sie ist Dreh- und Angelpunkt unserer staatlichen Verfasstheit. Die Gewährleistung elementarer Menschenrechte, insbesondere die rechtliche Garantie eines Zusammenlebens der Menschen in gleicher persönlicher Freiheit und die Gewährleistung von Rechtssicherheit sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund ist klar: Rechtsfreie Räume, religiös beziehungsweise weltanschaulich motivierte Parallelgesellschaften oder eine Paralleljustiz außerhalb unserer Rechtsordnung können wir nicht zulassen, und wir lassen sie auch nicht zu.

In dem genannten Antrag sind konkrete Forderungen an die Landesregierung gestellt, zu denen ich nur kurz einige Worte sagen möchte. Das eine oder andere ist ja schon angesprochen worden.

Die Forderung nach einer weiteren Einsatzhundertschaft, Herr Dr. Klug, haben wir auch schon im Ausschuss diskutiert. Seit 1992 gerät dieses Thema immer wieder einmal in die politische Diskussion. Damals wurde die in Kiel stationierte zweite Einsatzhundertschaft aufgelöst. Aufgrund der zu geringen Auslastung und der steigenden Anforderungen in den Polizeidienststellen der Fläche war das eine richtige Entscheidung. Und ich sage: Nach meiner Überzeugung, die ich mit der Polizeiführung unseres Landes teile, ist diese Entscheidung auch 23 Jahre später noch richtig. Die Einsatzbelastung für geschlossene Einsätze rechtfertigt nach wie vor nicht das Vorhalten von zwei oder gar weiterer ständiger Einsatzhundertschaften. Natürlich gibt es immer wieder einmal Belastungsspitzen. Gerade in diesem Jahr haben wir über eine Vielzahl von Ereignissen wie G-7-Gipfel, EZB, Fußballereignisse diskutiert. Auf das ganze Jahr gesehen stellt dies meine grundsätzliche Aussage aber nicht infrage. Und lassen Sie es mich klar sagen: Für das aktuelle Einsatzgeschehen hilft uns eine weitere stehende Einsatzhundertschaft nicht.

Ziel muss es sein - das will ich deutlich sagen, weil wir mit unseren Erstaufnahmeeinrichtungen, in die wir jeweils auch eine Polizeistation integrieren, sehr weit gehen -, Personalverstärkungen in den Flächenbehörden zu erreichen. Dies dient dann auch der Entlastung der dortigen Einzeldiensthundertschaften, die gelegentlich zusammengerufen

und natürlich aus diesen Stationen herausgenommen werden. Wir haben daher beschlossen, die Ausbildungszahlen zu erhöhen, aber das wirkt erst in drei Jahren. Deshalb ist es jetzt notwendig, Möglichkeiten und Anreize für eine Dienstzeitverlängerung als eine Überbrückung zu schaffen. Daran arbeiten wir.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, der Antrag suggeriert darüber hinaus zwei Dinge - Herr Harms hat es bereits angedeutet -: Es herrschen in den Unterkünften haltlose Zustände unter den dort lebenden Menschen. Polizei und Landesamt missachten ihre Pflichten und lassen rechtsfreie Räume zu. - Davon kann wirklich keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Landespolizei hat frühzeitig eine Polizeiwache in der damals einzigen Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster eingerichtet. Sie ist dort seit geraumer Zeit mit Polizeipersonal ständig präsent. Sie ist verstärkt worden, weil eben die Zahlen, die ich eingangs genannt habe, sehr hoch sind. Sie sorgt dort für Sicherheit. Genau diese Sicherheitsphilosophie hat die Polizei auch bei allen anderen Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften konsequent fortgesetzt.

(Beifall SPD und SSW)

Darüber hinaus bringt sich die Landespolizei - auch das ist etwas Ungewöhnliches - seit Mitte August mit erheblichem Aufwand in die gesamtgesellschaftliche Beherrschung dieser Herausforderung ein. Ich habe die Besondere Aufbauorganisation schon angesprochen, die nicht selbstständig agiert, sondern in eine zivile Struktur eingebunden ist, die wir bei uns im Ministerium unter der Leitung meiner Staatssekretärin Frau Söller-Winkler eingerichtet haben. Die Polizei, die BAO, bringt sich auch deshalb bewusst ein, um die Grund- und Menschenrechte innerhalb der Einrichtungen zu gewährleisten. Dazu gehören der Minderheitenschutz, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Meinungsfreiheit und die Religionsfreiheit. Wir haben mit diesen Situationen sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich versuche immer wieder, dieses erfolgreiche Modell auch meinen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern ans Herz zu legen.

Als verantwortlicher Minister, als Polizeiminister lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten auch in dieser ihnen an sich erst einmal fremden und neuen Lage außerordentlich Hervorragendes.

(Beifall)

(Minister Stefan Studt)

Es ist faszinierend zu sehen: Ich bin meistens in den ersten Tagen solcher Einrichtungen da und bemerke, dass die Polizei noch etwas mit dieser Aufgabe fremdelt. Wann immer man in den nächsten Tagen und Wochen wiederkommt, sieht man, wie sehr sich die Kolleginnen und Kollegen mit der Aufgabe identifizieren, wie sehr sie mitwirken, wie sehr sie in allen Prozessen unterstützen. Dafür ganz herzlichen Dank!

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Natürlich - auch das gehört zur Wahrheit - sind unter den herrschenden Bedingungen Konfliktsituationen in den Unterkünften nicht immer zu vermeiden, ob es das Gerangel um das Essen oder bei der Taschengeldausgabe ist. Dies vor Ort zu managen, ist für unsere Landespolizei alltägliche Aufgabe, alltägliches Kerngeschäft. Ich sage es über alles hinweg: Unsere Landespolizei hat die Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen gut im Griff.

Lassen Sie mich kurz - auch das ist ein Gegenstand des Antrags - auf den Aspekt einer möglichen Trennung nach Religion oder Ethnien eingehen. Wir haben wirklich gute Erfahrungen damit gemacht, die Menschen hier so gemischt aufzunehmen, wie sie tatsächlich zu uns kommen. Lassen Sie mich deutlich sagen: Daran werden wir auch festhalten.

(Beifall SPD und SSW)

Ein weiterer Aspekt, auf den ich kurz eingehen will, ist in der Tat etwas, was sicherlich nicht verwundert: Es gibt erste Hinweise, dass Islamisten, die unsere gemeinsamen Werte verachten, versuchen, den Integrationsprozess zu stören. Vor allem Salafisten gehen allem Anschein nach planvoll vor. Letztlich darf auch nicht aus den Augen verloren werden, dass es im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften zunehmend Versuche von Rechtsextremisten wahrnehmbar sind, sich die Umstände zu eigen zu machen. Das alles - auch da sind wir alle gemeinsam gefordert - gilt es zu verhindern. Dieser Aufgabe müssen wir uns als Gesamtgesellschaft stellen. Gleichwohl will ich sagen: Wo Kritik ist, wo Fragen gestellt werden, wo Ängste artikuliert werden, müssen und wollen wir diese ernstnehmen, wollen wir diese auch beantworten. Das will ich nicht anderen überlassen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Natürlich sind wir aber auch darauf angewiesen, dass unsere Sicherheitsbehörden ihre Aufgaben

weiterhin auf gewohnt hohem Niveau wahrnehmen werden. Deshalb ist - das will ich wiederholen - eine personelle Verstärkung unserer Polizei, aber auch - dieses Thema habe ich gerade angesprochen - des Verfassungsschutzes entsprechend vorgesehen. Herr Kubicki und Herr Dr. Garg, insofern sehe ich Ihren Antrag eigentlich als Bestätigung dieser Linie und der geplanten Maßnahmen.