Den Antrag der Fraktion der PIRATEN auf einen Bericht zu den Fragen zum UKSH werden wir natürlich unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind viele unterschiedliche Anträge, die wir nun gemeinsam beraten. Lassen Sie mich mit dem zentralen Thema der vorliegenden Anträge beginnen. Das ist für mich jedenfalls die Sicherstellung der stationären Versorgung im Land vor dem Hintergrund des Krankenhausstrukturgesetzes.
Von mehreren Rednerinnen und Rednern ist bereits gesagt worden, dass sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe am vergangenen Freitag darauf verständigt hat, den Versorgungszuschlag durch einen Pflegezuschlag zu ersetzen. Wir waren uns vorhin einig, dass dies zumindest ein Schritt in die richtige Richtung ist. Insofern habe ich den Eindruck, dass der von der FDP formulierte Vorschlag etwas überholt ist.
häusern und der Versorgungsqualität zumindest nutzt. Die 15,3 Millionen €, die bei den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein verbleiben, sind sicherlich ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Gleichzeitig wird der damit verfolgte Ansatz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten, sicherlich etwas sein, worauf wir uns einigen können. Das ist im Sinne der Patientinnen und Patienten doch sehr zu begrüßen. Ich begrüße an dieser Stelle aber auch ausdrücklich die Stoßrichtung des Koalitionsantrags, der neben der Verbesserung der stationären Versorgungsqualität insgesamt auf die Entlastung der Pflegekräfte abzielt.
Außerdem möchte ich auf den Fixkostendegressionsabschlag eingehen. Nach dem jetzigen Stand ist es so, dass eine Reduzierung auf drei Jahre vorgesehen ist. Das ist gegenüber der Abschaffung natürlich nur die zweitbeste Lösung, aber eben doch eine wichtige Verbesserung.
Ferner ist eine Präzisierung von Leistungen vorgesehen, die vom Abschlag ganz ausgenommen sind. Das betrifft etwa Leistungen wie Transplantationen, Polytraumata, Schwerbrandverletzungen, Versorgung von Frühgeborenen und so weiter, die jetzt zwischen den Vertragsparteien auf Bundesebene bis zum 31. Juli 2016 in einem Katalog formuliert werden. Das ist sicherlich ein wichtiges Signal, aber natürlich kein Signal - und das will ich auch deutlich sagen -, mit dem wir wirklich zufrieden sein können.
Herr Dudda, das Erreichte ist aber natürlich nicht vom Himmel gefallen, sondern das hat unter anderem mit vielen Gesprächen, vielen Briefen und unter anderem natürlich auch damit zu tun, dass wir uns - das werden wir auch in Zukunft tun - mehr dafür einsetzen, dass sich die Dinge weiter gut entwickeln in die Richtung, wie es im Koalitionsantrag festgeschrieben worden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Antrag der Fraktion der PIRATEN zum Krankenhaus-Entlassmanagement. Darin wird etwas gefordert, auf das wir uns in der Tat schnell einigen können. Darin wird gefordert, die Landesregierung solle sich auf Bundesebene für die Sicherstellung eines solchen Managements einsetzen.
Ich muss gestehen, dass sich mir der Antrag noch nicht so ganz erschließt. Das ist auch schon in anderen Beiträgen deutlich geworden. Der Bund hat
erst kürzlich reagiert, sodass das noch nicht überall umgesetzt worden ist. Deshalb sind Leistungslücken weiterhin wirkungsvoll zu schließen. Dazu hat der Bund mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die bestehende Regelung zum Entlassmanagement in § 39 SGB V weiter konkretisiert. Das Gesetz ist erst am 23. Juli 2015 in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund ist mir noch nicht ganz klar, was eigentlich mit diesem Antrag erreicht werden soll. Wesentliche Teile der Forderungen der Piratenfraktion hat der Bundesgesetzgeber erfüllt. Wir müssen schauen, was nun noch verbesserungswürdig ist.
Aus meiner Sicht spricht einiges dafür, die soeben in Kraft getretene Rechtslage in der Praxis zu erproben und dann zu schauen, ob Handlungsbedarf beziehungsweise Gesetzesänderungsbedarf besteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, außerdem haben die PIRATEN beantragt, die Folgen aus dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung für den UKSH-Neubau darzustellen. Die PIRATEN haben bereits vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erklärt, dass sie ganz genau wissen, dass die Änderungen ein Fass ohne Boden seien. Ehrlich gesagt bin ich gemeinsam mit anderen etwas optimistischer, nicht zuletzt nach dem Ergebnis, das wir in der vergangenen Woche in der Bund-Länder-Kommission erreichen konnten.
Allerdings gilt natürlich, dass es bei Prognosen über die Auswirkungen von Gesetzen und auch vom Krankenhausstrukturgesetz beim UKSH immer mehrere Unbekannte gibt. Somit wird die Aussagekraft eines Berichts natürlich immer etwas relativiert. Wenn Sie das wünschen, werde ich aber selbstverständlich darüber berichten. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/3328, abstimmen. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das wünschen die Kolleginnen und Kollegen von FDP, CDU und PIRATEN. Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/
Dann lasse ich über den Antrag Drucksache 18/ 3328 in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der Piratenfraktion, von CDU und -
- Ist das jetzt ernst gemeint? Entschuldigung. Nur Herr Garg oder die gesamte FDP-Fraktion? - Gut. Wer lehnt diesen Antrag in der Sache ab? - Das sind die Kolleginnen und Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer enthält sich? - Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der PIRATEN, Folgen aus dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung für den UKSH-Neubau, Drucksache 18/3412, abstimmen. Das ist der Berichtsantrag. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Schließlich zum Antrag c): Sicherung der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein. Das ist der Antrag der FDP-Fraktion mit der Drucksachennummer 18/3414. Hier wurde Ausschussüberweisung beantragt. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, Piratenfraktion und FDP. Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der CDU-Fraktion dem Sozialausschuss überwiesen worden.
Zuletzt lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/ 3473, abstimmen. Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag zu einem eigenständigen Antrag zu erklären. Gibt es Widerspruch? - Das sehe ich nicht. Dann lasse ich über diesen Antrag in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, der Piratenfraktion, der FDP- und der CDU-Fraktion. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig so beschlossen.
Pflege von Angehörigen stärken - bessere Vorbereitung und Vernetzung von Informationen und Hilfsangeboten für pflegende Angehörige schaffen
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3472
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Katja Rathje-Hoffmann von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der gewohnten Umgebung alt werden - wer von uns wünscht sich das nicht? Zum Glück kann diesem Wunsch in den meisten Fällen entsprochen werden. In über 70 % der Fälle pflegen Familie, Angehörige, Freunde oder auch Nachbarn. Damit ist die sogenannte informelle Pflege, wie es der AOK-Chef Jürgen Graalmann einmal auf dem Deutschen Pflegetag in diesem Jahr nannte, eine der tragenden Säulen unseres Sozialsystems mit einer Wertschöpfung von mehr als 29 Milliarden € im Jahr. Zur Orientierung: Die Ausgaben zur sozialen Pflegeversicherung in Deutschland betragen 23 Milliarden € jährlich.
In der Öffentlichkeit spielt die informelle Pflege bisher aber nur eine untergeordnete Rolle. Nur wenige pflegende Angehörige reden öffentlich über die täglichen Anstrengungen in der Pflege ihres Partners, ihrer Eltern und auch ihrer Kinder. Trotz einiger gesetzlicher Verbesserungen in den letzten Jahren - Pflegestärkungsgesetz II, Einführung einer Familienpflegezeit, um nur zwei Beispiele zu nennen - ist es auch weiterhin schwierig, Familie, Pflege und Beruf unter einen Hut zu bringen.
Die täglichen Belastungen für die pflegenden Angehörigen sind enorm, und nur wenige bereiten sich darauf vor, wie schwierig der Alltag als pflegende Person ist, wie kräfteraubend er ist, wie isolierend er ist und wie diese Aufgabe bewältigt werden kann. Sie kann es sein, sie sollte es nicht sein, und sie muss es auch nicht sein.
Doch seien wir einmal ganz ehrlich: Wer von Ihnen kann schon aufzählen, welche vielfältigen Angebote es bereits gibt, um pflegende Angehörige zu unterstützen? - Wir alle müssen uns also fragen: Wie bekommen wir das bereits vorhandene Angebot zu den potenziellen Nachfragern, den pflegende Angehörigen? Unser Ziel muss sein, dass pflegende Angehörige die Palette an Angeboten kennen und daraus so früh wie möglich die für sie notwendige Hilfe und Unterstützung wählen.
Als Beispiel möchte ich hier einmal die Pflegekurse der Krankenkassen nennen: Eine Forsa-Umfrage hat ergeben, dass 70 % der Pflegenden zumindest zeitweise psychisch und physisch belastet sind. Dabei wirkt sich eine Demenzerkrankung oder eine hohe Pflegestufe - oder auch beides - noch belastender aus. Doch nur etwa jeder zehnte Anspruchsberechtigte nutzt die Möglichkeit, sich fachlich in der Angehörigenpflege schulen zu lassen, um damit besser, effektiver und schonender zu pflegen und damit auch sich selber zu schützen.
Mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, Kurse und Angebote, wie zum Beispiel Nachtpflege, Pflegekurse, niedrigschwellige Angebote der Wohlfahrtsverbände, Tagespflege und ambulante Pflegedienste zu kennen, doch kaum einer nimmt diese Angebote auch in Anspruch. Genau hier müssen wir ansetzen. Pflegende Angehörige brauchen eine fundierte und umfangreiche Beratung über Entlastungsangebote und über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
Diese Beratungen bieten Krankenkassen, Pflegekassen, Pflegestützpunkte, Seniorenvertretungen, Kirchen und viele andere häufig schon an, doch wissen es viele eben einfach nicht. Daher müssen die Angebote gemeinsam mit der Kranken- und Pflegekasse, mit den Pflegestützpunkten, mit den Kirchen, mit den Kommunen, mit den Ärzten, mit den Apotheken und weiteren Beteiligten dort besser bekannt gemacht werden, wo sie von Betroffenen
Ebenfalls sollte überlegt werden, ob bestehende Angebote besser auf die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen zugeschnitten werden können. Was wir brauchen, ist mehr praktische Hilfe zur Selbsthilfe, um dem größten Wunsch der großen Mehrheit in der Angehörigenpflege zu entsprechen: einen Heimaufenthalt so lange wie möglich zu verhindern oder zu verzögern.