Bernd Heinemann

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Herr Präsident! Schmerzen sind in vielfältiger Form, besonders als chronische Varianten, eine Folter für Patientinnen und Patienten. Unsere schnelllebige oft hektische Zeit mit großen medialen, digitalen, mobilen und informativen Herausforderungen bei gleichzeitigem demografischem Wandel fordert seinen belastenden Tribut und führt häu
fig sogar zu chronischen Schmerzzuständen. Im Bereich der Migräneforschung hat die im wahrsten Sinne des Wortes ausgezeichnete Kieler Schmerzklinik unter der Leitung von Professor Dr. Hartmut Göbel in Kooperation mit der Neurologischen Klinik des UKSH viel erreicht.
Entsprechend haben wir sie in die Krankenhausplanung nachhaltig aufgenommen, um den hohen Behandlungsbedarf auch für gesetzlich Versicherte zugänglich zu machen. Die Standardbehandlung von Schmerzen findet jedoch ambulant und auch in der Fläche statt. Seit Februar 2016 gibt es ein Konzept der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen zur ambulanten Versorgung für eben diese Schmerzpatientinnen und Patienten. Das ist wunderbar und vorbildlich auch für andere Regionen. Dabei ist im Bereich der Schmerztherapie ein hohes Maß der Qualität sehr wichtig.
Um ein Ausdünnen dieser Qualität zu verhindern und gleichzeitig eine ausreichende Sicherstellung notwendiger Quantität zu ermöglichen, ist es zu begrüßen, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen nun offensichtlich geeinigt haben, dass die Weiterbildung in spezieller Schmerztherapie auch mit einem entsprechenden Honorarsystem attraktiver gestaltet werden kann. Es ist alles auf einem guten Weg. Da ist es entbehrlich, außerhalb der Haushaltsberatungen und ohne die Auswirkungen der eben genannten Entwicklungen abzuwarten einen Schnellschuss abzufeuern. Die Küstenkoalition begrüßt und unterstützt die genannten Einigungen und Zielstellungen insbesondere die Ergänzung des Bedarfsplans, der den Erhalt der Schmerztherapie als wichtiges medizinisches Versorgungsziel definiert. Wir gehen davon aus, dass künftig mehr Ärzte eine Weiterbildung in spezieller Schmerztherapie absolvieren, um an der Schmerztherapie-Vereinbarung teilnehmen zu können und dies honorartechnisch auch unterstützt wird.
Dies schließt allerdings nicht aus, dass wir diese Entwicklungen weiter beobachten und gegebenenfalls mit weiteren Maßnahmen nachsteuern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeiten, in denen Arbeiterführer aufgehängt wurden, sind ja zum Glück vorbei. Deswegen ist es lediglich ein Bild, das an den Laternen hängt.
Aber ich möchte noch einmal etwas zum Inhalt sagen. Hier geht es um Wohnungsbaupolitik in der Kommune. Dort, wo die Sozialdemokraten gemeinsam mit den Grünen und dem SSW Wohnungsbaupolitik gestalten, kehrt man wieder zurück zum kommunalen Wohnungsbau, zur eigenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft. Es werden jährlich 800 Wohnungen in Kiel gebaut. Diese neuen Entschlüsse, die in dieser Wahlperiode im Rathaus beschlossen worden sind, machen es einem auch leichter, an einer Laterne zu hängen und zu sagen:
Wir treten ein für soziale Gerechtigkeit und für kommunalen Wohnungsbau. Das werden wir auch in Zukunft weiterhin gemeinsam mit Rot, Grün und Blau in Kiel tun. Deswegen, glaube ich, brauchen wir uns nicht zu verstecken, sondern können uns gerne an die Laterne hängen und sagen: Wir sind für soziale Gerechtigkeit!
Das möchte ich gern zur Korrektur des Vortrages eines gewissen Herrn König hier sagen. - Danke schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal einen herzlichen Dank an die Arbeitsgruppe Psychiatriebericht und das Team des Sozial-ministeriums für die großartige Gemeinschaftsleistung, die zu diesem ausführlichen Bericht geführt hat.
Psychische Erkrankungen sind eine große Belastung und oft unerträglich für die Betroffenen und ihre Angehörigen gleichermaßen. Hier zerbrechen soziale Beziehungen und Familien, gehen Arbeitsplätze verloren, und besonders Kinder leiden oft erheblich an der psychischen Belastung.
Die Stigmatisierung von psychischen Erkrankungen hat zwar abgenommen, aber die Auswirkungen nehmen zu. Heute haben wir nach dem DAK-Krankenreport den höchsten psychisch bedingten Krankenstand seit 17 Jahren. Die Anzahl von Fehltagen am Arbeitsplatz, die auf Diagnosen wie Depression zurückzuführen sind, haben sich verdreifacht. Frauen werden fast doppelt so oft aufgrund psychischer Erkrankungen krankgeschrieben wie Männer. Im Ranking der häufigsten Leiden stehen psychische Erkrankungen mittlerweile auf Platz zwei - nach Rückenschmerzen.
Meine Damen und Herren, die Leiden an psychischen Krankheiten sind zudem die häufigsten Gründe für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Nach Untersuchungen der Techniker Krankenkasse sind vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in öffentlichen Verwaltungen und medizinischen Berufen sowie Studierende betroffen. Letztere weisen einen Anstieg des Anteils der Antidepressiva-Verordnungen in sieben Jahren allein von 50 % aus. Männer sind bei der Hilfesuche dabei eher zurückhaltend.
Chronischer Stress wird heute in der Auswirkung häufiger mit Anpassungsstörungen und Depression diagnostiziert. Moderne telemedizinische Versorgungsformen befürworten dafür neuerdings zum Beispiel das Angebot eines sogenannten Depressionscoach. Netzwerke psychischer Gesundheit sind weitere aktuelle Angebote einiger Kassen.
Meine Damen und Herren, psychische Belastungserkrankungen sind unter der Häufigkeit von Krankentagen in Schleswig-Holstein laut BKK-Studie besonders in Neumünster und Lübeck auffällig.
Der Psychiatriebericht zeigt auf, dass wir in Schleswig-Holstein eine Vielzahl an Hilfsangeboten haben. Vor allem der Ausbau der tagesklinischen Angebote in den letzten Jahren war wichtig, und wir werden mithilfe unseres Impulsprogramms diese Angebote weiter ausbauen. Wir machen das, meine Damen und Herren.
Wir haben als Küstenkoalition zudem die Kürzungen auch bei den offenen Angeboten zurückgenommen. Gleichwohl ist noch viel zu tun.
Die erwähnte Kommunalisierung enthebt uns nicht von Aufsicht, Verantwortung und geeigneter Koordinierung, denn wir sind, unser Parlament ist am Zug, wenn es um die Sicherstellung gleicher Lebensverhältnisse überall im Land geht.
Der Bericht sagt klar, dass wir eine verlässliche Datenbasis und eine an-gemessene Institution der Begleitung und Koordinierung brauchen. Zudem werden 15 Handlungsfelder aufgezeigt, in denen wir in der Verantwortung bleiben.
Auch der Demenzplan zeigt, dass die Gerontopsychiatrie in Zeiten des demografischen Wandels immer bedeutender wird. Besorgniserregend ist die Tatsache, dass die Zahl der Unterbringungsverfahren nach dem PsychKG in Schleswig-Holstein einen Spitzenwert hat. Hier werden wir mit den regionalen Arbeitskreisen „Gemeindenahe Psychiatrie“ untersuchen, wie wir das wirksam ändern.
Eine wichtige Aufgabe ist nach wie vor auch die Anerkennung und Würdigung von Leid und Unrecht, die besonders Kindern und Jugendlichen in Behinderten- und Psychiatrieeinrichtungen bis 1975 wiederfahren ist. Nur wer die Vergangenheit verarbeitet hat, kann der Zukunft die richtigen Impulse geben. Dies ist mit der Einrichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ auf einem guten Weg.
Abschließend halte ich fest, dass wir durch diesen gehaltvollen Bericht in der kommenden Legislaturperiode in die Lage versetzt werden, die Psychiatrieplanung durch geeignete Leitlinien und die Verbesserung der landesweiten Koordination weiterzuentwickeln. In unserem neuen Koalitionsvertrag wird das eine wichtige Rolle spielen.
Eine gute und gerechte psychiatrische Versorgung ist eine Frage der Würde, und der werden wir uns gerade in der Psychiatrie weiter zuwenden. Ein guter Aufschlag ist gemacht. Jetzt werden wir uns mit den neuen und geeigneten Konsequenzen befassen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich bei all denen, die im Rettungswesen in Schleswig-Holstein unterwegs sind, für Ihre schwere körperliche und psychisch sehr anstrengende Arbeit bedanken. Herzlichen Dank dafür.
Mit dem Gesetzentwurf greifen wir die 25 Jahre Erfahrung und Entwicklung in diesem Bereich auf. Chronisch mehrfach erkrankte Patientinnen und Patienten nehmen zu. Wir haben im demografischen Wandel eine andere Entwicklung, eine andere Patientenklientel, weil es Krankheiten gibt, die älter werdende Menschen mit hohem Notfallrisiko immer stärker auch auf dem Arbeitszettel des Rettungsdienstes bringt.
Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass die Zunahme bei den Einsätzen in den letzten 15 Jahren 53 % erreicht hat - und das bei immer stärkeren und wesentlicheren Erkrankungen im Bereich der Notfallrettung. Heute ist die Notfallrettung so aufgestellt, dass in erster Linie präklinische medizinische Versorgung im Krankenfahrzeug bei der Rettung eine ganz große Rolle spielt. Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir an einigen Stellen durch dieses Gesetz ganz wesentliche Modernisierungen vornehmen.
Da ist zum einen die Luftrettung, die wir in Schleswig-Holstein jetzt mit der Bodenrettung verzahnen, und zwar in einer Form, die strukturiert ist und die neu aufgestellt wird. Dabei werden auch externe Luftrettungsunternehmen eingebunden. Diese Rettung ist jetzt im Gesetz festgelegt.
Es ist auch so, dass alle Formen, die im Rettungsdienst eine Rolle spielen, in diesem Gesetz festgeschrieben und auch deutlich geordnet sind. Außerdem haben wir die Arztbegleitung geregelt. Wir haben die Versorgungs- und Beförderungsaufgaben sowie den Transport bei intensivpflegebedürftigen Patientinnen und Patienten, bei schwergewichtigen Personen oder bei Babys in Not in diesem Gesetz berücksichtigt.
Damit ist dieses Gesetz der Zeit gerecht geworden, selbst dann, wenn wir als weiteren wesentlichen Punkt erstmals die Erste Hilfe in diesem Gesetz ganz klar regeln und damit die Möglichkeiten voll ausschöpfen, um eine Notfallhilfe zu optimieren. Darum geht es in diesem Gesetz.
Wir wollen ein einheitliches Qualitätsmanagement. Qualität steht also im Vordergrund. Wir sagen mit diesem Gesetz: Schutz von Leib und Leben und damit Sicherheit und Qualität der Leistungen im Rettungsdienst stehen im Vordergrund. Menschen in größter Not verdienen größte Qualität und größte Geschwindigkeit mit größter Sicherheit. Diese Parameter setzen wir in diesem Gesetz fest.
Da legen wir uns auch gern mit der CDU oder mit Ihnen, Herr Jasper - wie auch immer - an. Wie auch immer. Denn das Problem, das Sie beschreiben, dass wir hier die Privaten ausschließen wollten, ist mitnichten so. Auch nach dem neuen Rettungsdienstgesetz kann es sein, dass gute Erfahrungen weiterhin in der Gesetzesanwendung eine Rolle spielen, dann nämlich, wenn der öffentliche Rettungsdienst diese Erfahrungen sozusagen für sich reklamiert und dann einen Privaten einsetzt. Das ist immer noch möglich, aber, meine Damen und Herren, nur unter den Parametern, die vorher genannt
sind, mit sehr strengen und verantwortlichen Entscheidungen, die die Kommune oder der öffentliche Rettungsdienstträger erfüllen muss.
Aufgabenverantwortung, Steuerung der Aufgabendurchführung und die Aufsichtsführung bei den kommunalen Aufgabenträgern stehen im Vordergrund und werden hier sehr ernstgenommen. Das bedeutet, dass wir die Sicherheit der zu Transportierenden und die Sicherheit der zu Rettenden in den Vordergrund stellen und erst im Nachhinein Wettbewerbe, Berufsqualifikationen oder Berufsbeschränkungen berücksichtigen. Alles klar. Wir müssen das hohe Gut neben das hohe Gut stellen, und das ist von Verfassungsrichtern oder höheren Gerichten bereits berücksichtigt worden. Auch wir werden diese Einsatzdisposition in die Hand des öffentlichen Trägers legen, ohne den Privaten vor die Tür zu setzen. Aber er kann sich nicht mehr in den Wettbewerb hineindrängen. Das macht der öffentliche Aufgabenträger. Damit sind wir in einer neuen Situation.
Meine Damen und Herren, es ist sehr wichtig, dass wir zukünftig die Unsicherheiten beim Ablauf von Genehmigungen oder das Problem der Insolvenz natürlich ist das bei Privaten möglich - oder einer Fehldisposition vermeiden, weil zum Beispiel der Rettungswagen auf einem ganz anderen Weg ist, wo er eigentlich nicht hingehört, er aber in der privaten Disposition woanders eingesetzt wird, weil auch die Kasse stimmen muss. Die Gefährdungsprognose, die wir mit diesem Gesetz ausschalten, hängt mit diesen Punkten zusammen, die die Ministerin heute sehr ausführlich und sehr klar dargestellt hat.
Meine Damen und Herren, es ist so, dass der vorliegende Entwurf das Ergebnis einer intensiven Diskussion mit allen relevanten Akteuren und einer Abwägung aller Interessen gegenüber dem Lebensrisiko darstellt, auch wenn naturgemäß nicht alle partikularen Interessen berücksichtigt werden konnten. Es ist ein Prozess, an dessen Ende das Lebensrisiko in den Mittelpunkt gestellt wird.
Meine Damen und Herren, wenn Sie, Ihre Familie oder Ihre Kinder in Zukunft Notfallbedarf haben, werden auch Sie dafür plädieren, dass Sie ganz sicher sein können, dass der Notfallbedarf so gedeckt wird, wie es der öffentliche Verantwortungsträger wahrnimmt. Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz genau das getan haben. Wir machen das, meine Damen und Herren, und setzen uns damit für das Leben ein. - Danke schön.
Meine Damen und Herren! Ich sage zu diesem Thema jetzt nichts mehr, ich finde, das hat der Abgeordnete Dr. Stegner ausführlich genug getan.
Ich möchte jedoch noch etwas anderes sagen. Dieses Gremium, um das es hier geht, hat in einem der schönsten Parlamente, die wir in Deutschland haben, getagt, es hat sozusagen die Transparenz verkörpert und auf Augenhöhe Kommunikation ermöglicht. Der Raum ist für demokratische Veranstaltungen geöffnet worden. Ich bin dem Präsiden
ten sehr dankbar dafür, dass er es dem Ausschussvorsitzenden wiederholt erlaubt hat, diesen Raum hier für Runde Tische zu nutzen. Ich bin den Abgeordneten, die daran teilgenommen haben, dankbar dafür, dass sie diese offene Transparenz in diesem Raum dafür genutzt haben.
Ich würde mir für das nächste Parlament in der nächsten Wahlperiode wünschen, dass wir gemeinsam dazu kommen, dass das zu einem Gremium wird, dass wir regelmäßig dann nutzen, wenn es den Menschen in Schleswig-Holstein dient. Wir werden deshalb alles daran setzen, dass diese Form des Runden Tisches in Zukunft sozusagen einen eigenständigen Wert bekommt. Das Haus hat es verdient, die Menschen haben es verdient, und die Kommunikation -
- Und die FDP hat es auch verdient, Herr Kubicki, Sie ganz besonders. Sie können das Rund immer wieder gern nutzen.
Ich bin dankbar, dass wir damit begonnen haben. Herr Präsident, das haben sie genau so gemacht, wie wir als Abgeordnete uns das gewünscht haben. Danke dafür, wir werden das in Zukunft immer wieder machen.
Gemach, gemach, Herr Dr. Garg! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sichtbare Grundlage unserer qualifizierten und wichtigen gesundheitlichen Daseinsvorsorge sind unsere Krankenhäuser und Kliniken für die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Die Versichertengemeinschaft ist zuständig für die Betriebskosten, die Krankenhausträger für die Qualität. Und wir tragen für die Rahmenbedingungen mit den Kommunen gemeinsam die Verantwortung. Das sind die Eckpunkte.
Wir sind solidarisch mit den Kommunen, wenn es um den Erhalt der stationären Gesundheitsversorgung geht. Das hat Herr Dr. Garg eben noch einmal in einem Geschichtsrückblick deutlich entwickelt. Aber, meine Damen und Herren, wir Küstenkoalitionäre sind der festen Überzeugung: Solidarität ist keine Einbahnstraße. Jeder an seinem Platz. Und wir nehmen unseren Teil der Verantwortung ernst, zumal über viele Jahre das Geld für notwendige Investitionen in Krankenhäuser und Kliniken nur spärlich geflossen ist und wir auf eine halbe Milliarde € Investitionsstau zusteuern, meine Damen und Herren.
Der Bundesgesetzgeber hat für die Finanzierung der laufenden Kosten seit 1993 immer wieder marktwirtschaftliche Steuerungsmechanismen eingebracht. Eine Nachjustierung jagt die andere, ohne dass die Probleme geringer werden.
Stattdessen ist die Grund- und Regelversorgung chronisch unterfinanziert. Während spezialisierte Leistungserbringer sich über lukrative Zuwächse freuen und oft das Sahnehäubchen auf der Krankenhausentgelttorte darstellen, schnappen die Allgemeinkrankenhäuser nach Luft. Besonders hier liegt unsere Verantwortung.
Die Bereitschaft einiger Leistungserbringer, für spezifische Marktanteile zu kämpfen, zu klagen, um erhebliche Renditen zu erwirtschaften, würde ich mir mal für die Geburtshilfe wünschen, meine Damen und Herren. Aber daran hat keiner Interesse. Die bleibt auf den Schultern der öffentlichen und gemeinnützigen Häuser liegen.
Spezialisten leisten großartige Arbeit, ganz klar, sonst wären sie auch keine, wir brauchen sie auch. Qualität soll nun im Krankenhausstrukturgesetz in den Mittelpunkt gestellt werden - schön, aber wir müssen uns davor hüten, dass dies zu weiteren Fehlanreizen führt. Nur weil Leistungserbringer gute Technik einbauen können, muss nicht jeder, bei dem das opportun ist, zwingend operiert werden,
um in den Genuss dieser qualifizierten Technik zu kommen. Nicht alles, was „kann“, „muss“, meine Damen und Herren.
Auf Landesebene müssen wir handeln - und die Landesregierung tut genau das.
Wir wollen Qualität, ja, aber auch sehr gute Notfallversorgung, gute Erreichbarkeit bei gleichzeitiger Konzentration wesentlicher Spezialkompetenzen, zu der auch eine sichere Geburtshilfe gehört, meine Damen und Herren.
Aber wir handeln nicht virtuell, sondern mit konkreten Bescheiden und mit der konkreten Umsetzung der vorhandenen baureifen Planungen, von denen es einige gibt. Der Stapel wird sichtbar kleiner, Herr Abgeordneter Koch, Schritt für Schritt.
Und die Landesregierung wird mit den Kommunen weiterhin tragfähige Konzepte entwickeln und diese mit einer seriösen Finanzpolitik hinterlegen, denn wenn private oder freie gemeinnützige Krankenhäuser ihren Versorgungsauftrag an die Kommunen zurückgeben, dann sind sie selbst in der Verantwortung und müssen selber Häuser eröffnen. Wer will denn das, meine Damen und Herren? Also müssen wir die Verantwortung der Kommunen an den Stellen stärken.
Aus dieser Verantwortung kommt kein Kreis in Schleswig-Holstein heraus, meine Damen und Herren. Es ist gut und richtig, dass es immer noch Kreise und Städte gibt, die das mit eigenen Häusern machen. Und das unterstützen wir auch, meine Damen und Herren. Das hilft auch unserer Krankenhausstruktur. Sie wird auch damit weiter optimiert.
Bei den Betriebskosten sind wir mit dem Basisfallwert zwar einen Schritt weiter, bei den Fallpauschalen müssen wir das fortlaufend evaluieren. Aber das muss uns bei den stationären Ausstattungen gelingen. Und das werden wir auch in Angriff nehmen. Jetzt tun wir das mit Nachdruck, weil die Steuereinnahmen des Landes es zulassen. Wir fordern Solidarität ein, weil auch die Steuereinnahmen der Kommunen das zulassen. Sie sind in der gleichen Situation und können sich hier bei dieser Weiterentwicklung engagieren.
Auch der demografische Wandel und der zunehmende Ärztemangel im ambulanten Bereich erhöhen die Bedeutung ländlicher Krankenhäuser im Rahmen der wohnortnahen Grund- und Regelversorgung. Wir brauchen intelligente, sektorenübergreifende Versorgungskonzepte, entsprechende Umstrukturierungshilfen und bei klugem Einsatz
der Krankenhausplanung die entsprechenden Stützen. Also Hand in Hand für gute Krankenhäuser in Schleswig-Holstein, meine Damen und Herren!
Nun fließen schrittweise 150 Millionen € in den Abbau des Sanierungsstaus. Die Landesregierung hilft den Kommunen dabei, ihren gesetzlichen Anteil dazu zu leisten, Jahr für Jahr.
Wir lassen in unserem Änderungsantrag Begriffe wie Stundung einfach weg, weil wir berücksichtigen müssen, dass Doppik und Kameralistik zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Da kann man nicht einfach Begriffe nehmen, sondern man muss angemessene Unterstützung leisten. Deswegen haben wir das auch so offen formuliert.
Kurz: Land und Kommunen wissen, wie sie die Erleichterungen gesetzeskonform organisieren können. Jeder Cent für unsere Krankenhäuser ist unverzichtbar. Und obendrauf - Herr Dr. Garg, das möchte ich auch erwähnen - kommt eine ganze Reihe von Sonderprogrammen bei den Kommunen, die wir auf andere Weise - über Landesmittel hinaus immer wieder zur Verfügung stellen. Das gilt zum Beispiel für die stationäre Flüchtlingsversorgung.
Das gilt auch für die psychiatrische Versorgung mit Zensusmitteln und für Sonderprogramme für Krankenhäuser.
Letzter Satz, Frau Präsidentin: Der neue IMPULSRegen hat in Kiel und Reinbek schon begonnen. Die Belastungen für die Kommunen werden, wenn nötig, zeitlich gestreckt. Und nicht lang schnacken: Wi maakt dat! Damit die glücklichsten Menschen auch weiterhin in Schleswig-Holstein leben. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich spreche nicht für meine Fraktion, der SPDFraktion, sondern hier steht jetzt der Abgeordnete Bernd Heinemann.
Ich möchte zunächst einmal darauf hinweisen, Herr Dr. Breyer, dass wir seit einem Jahr eine Verfassung haben, und nicht seit 40 Jahren. Wir hatten vorher keine Verfassung.
- Nein, wir hatten keine Verfassung, sondern wir hatten eine Landessatzung, und das ist keine Verfassung.
- Das ist noch länger her. Das war in den 90er-Jahren, ist also keine 40 Jahre her. Wir wollen hier ja auch keinen Irrweg aufzeigen.
Aber ich möchte sagen, dass diese neue Verfassung, die wir seit einem Jahr haben, einen Knackpunkt hat, und das ist das öffentliche Interesse an dieser Debatte. Die Mails, die ich jeden Tag bekomme, machen mir deutlich: Diese Debatte geht weiter. Bevor wir die letzte Debatte geführt haben, habe ich viele Mails erhalten, die die Frage gestellt haben: Warum wollt ihr diesen Gottesbezug haben? Jetzt bekomme ich Mails: Warum soll der Gottesbezug nach vorne gestellt werden? - Das ist die neue Form. Das heißt, diese Polarisierung ist in der öffentlichen Debatte deutlich zurückgegangen, seitdem es eine Möglichkeit eines Kompromisses oder einer neuer Formel gibt.
Wichtig ist, dass es uns gelingt, über diesen Spagat zwei Lager miteinander zu verbinden. Gelingt es uns nicht und ist diese Entscheidung dann in der nächsten Sitzung eindeutig, ist dieser Versuch auch erledigt. Aber wir werden diesen Versuch gemeinsam machen.
Ich finde es gut, dass diese Debatte so ernsthaft geführt wird. Mir persönlich als Bernd Heinemann ist diese Debatte sehr, sehr wichtig und es ist mir auch sehr, sehr wichtig, dass am Schluss keine Verletzungen zurückbleiben. Ich hoffe, dass uns das nach der nächsten Debatte mit der Abstimmung auch gelingt.
Das Grundgesetz gilt weiter, und ich finde, das Grundgesetz ist nicht nur poetisch sehr schön, sondern es ist auch sehr klar. - Ich danke Ihnen.
Ich möchte aus gesundheitspolitischer Sicht noch einige Worte hinzufügen.
Nach diesem Schauspiel, das wir hier erlebt haben, ist vielleicht deutlich geworden, dass manche Schüsse nach hinten losgehen. Das erinnert mich ein bisschen an die 50er-Jahre. Das hat mich an den Chefkoch Clemens Wilmenrod aus den 50er-Jahren erinnert. Der hatte es geschafft, eine riesige Protestwelle auszulösen, indem er damals gesagt hat: „Der deutsche Puter marschiert.“ Das war ein Verstoß
gegen die deutsche Esskultur. Es gab riesige Proteste im NWDR, der diese Kochsendung damals gesendet hatte. Er ist bestürmt worden mit ganz vielen Beschimpfungen. Anschließend ist dann der Putenfleischpreis explodiert, auch der Putenkonsum. Man täuscht sich manchmal über Dinge, die man gern in eine Richtung gebracht hätte.
Was lernen wir jetzt daraus? Wir lernen daraus, dass sich Essen nicht zum Kulturkampf eignet. Als Beispiel dafür möchte ich Kindergärten nennen, die sich entscheiden, sich biologisch qualifiziert zu ernähren und die sich schlicht und ergreifend ein Stück Fleisch in Bioqualität nicht leisten können, weil es drei- bis fünfmal so teuer ist wie ein Stück Schweinefleisch aus Massentierhaltung. Deswegen wird es in diesen Einrichtungen kein Schweinefleisch geben, weil es in diesen Einrichtungen schlicht nicht bezahlbar ist. Aber es wird biologisch gesundes Gemüse und andere Lebensmittel geben, die die Ernährung bereichern.
Was macht dieser Kindergarten? Er richtet sich genau nach den Ernährungsvorstellungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, was Wissenschaftler über Qualität gesagt haben. Dann darf es trotzdem abends in der Familie noch ein Stück Schweinefleisch geben, die sich dann vielleicht ein so teures Stück Bio-Schweinefleisch leistet. Das mag sein. Aber dieser Kindergarten ist nicht gezwungen worden, Billigfleisch an die Kinder auszugeben, nur weil sich dieser Kindergarten gesund ernähren will.
Ich kann Ihnen nur empfehlen: Wenn Sie uns die Currywurst am Donnerstag nicht vermiesen wollen, dann machen Sie nicht so etwas. Wir gehen deshalb gerne Currywurst essen, weil uns niemand Vorschriften macht. Wenn ich demnächst jedes Mal überlegen muss, ob die CDU will, dass ich mal eine Currywurst esse, dann überlege ich mir das vielleicht.
Machen Sie es wie Carsten Köthe. Der hat sein Mettfrühstück ganz nach vorne gebracht, indem er einfach niemanden zu so etwas gezwungen hat. Belassen Sie es doch einfach bei einer gesunden Ernährung. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, hat zwei Richtungen: Die eine Richtung ist logisch und auch unterstützenswert. Bei der Hauptrichtung - so haben wir gerade schon gehört geht es durchaus um unterschiedliche Sichtweisen. Wir Sozialdemokraten sehen die zweite Richtung kritisch. Ich komme zu den Einzelheiten.
Sie wollen Transparenz, Sie wollen Abrechnungssicherheit, und Sie wollen Verständlichkeit bei den Honoraren. Das wollen wir sicherlich alle. Ökonomische Überforderung wollen wir - wie Sie - ebenfalls nicht, und eine angemessene Bezahlung unterstützen wir auch. So weit, so gut.
Das ist der positive Teil. Mehr Geld für mehr Technik und für neue Methoden, das ist auch okay, aber was ist die Aushöhlung der Freiberuflichkeit? Was soll ausgerechnet hier die flächendeckende Versorgung in Verbindung mit der Gebührenordnung? Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Hier geht es doch ausschließlich um die Privatpatientinnen und Privatpatienten und um nichts anderes. Das muss klipp und klar gesagt werden.
Uns geht es dagegen vorrangig um mehr Solidarität und um eine bedarfsgerechte Versorgung im
Gesundheitswesen. Die Gebührenordnung der Ärzte sichert den Ärztinnen und Ärzten erhebliche Einkommensvorteile bei der Behandlung von privat versicherten Patientinnen und Patienten, Herr Dr. Garg. Schon zu schwarz-gelben Zeiten wurde die Idee einer Novellierung entwickelt, das ist klar. Das haben Sie auch deutlich gemacht. In der aktuellen schwarz-roten Koalition wurde die Novellierung ausdrücklich nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Das ist klipp und klar so. Die Ärzteschaft versucht weiterhin, eine Novellierung der Gebührenordnung mit erheblichen Honorarsteigerungen im zweistelligen Prozentbereich zu erreichen. Das ist eine Position, die man sich genau angucken muss. Es wurde gesagt: Die Novellierung muss in jedem Fall vom Gesundheitsminister unter Zustimmung der Länder per Rechtsverordnung erlassen werden.
Bitte schön.
- Ich sage Ihnen gleich etwas zu den Zahlen. Wenn Sie meiner Rede lauschen, werden Sie sich wundern, was für eine Verarmungssituation das im Einzelnen darstellt. Dazu gibt es Untersuchungen, und dazu spreche ich gleich.
Selbst die Ärzteschaft konnte sich bisher immer noch nicht auf eine einheitliche Rechtsposition einigen. Warum wohl nicht? - Ich komme gleich darauf. Wir Sozialdemokraten werden jedenfalls keine Novelle unterstützen können, die eine überzogene Steigerung privatärztlicher Honorare in zweistelliger Prozenthöhe zur Folge hat und damit nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch die Beihilfekostensituation der Länder und Kommunen so erheblich belastet, dass das für die Steuerzahler richtig schmerzhaft wird. Das zahlen wir letztlich indirekt alle.
Das Zweiklassensystem der Privat- und Solidaritätskassenzahler darf nach unserer Auffassung nicht weiter gefestigt werden, und es driftet dann immer weiter auseinander und macht die privatärztliche Behandlung deutlich attraktiver. Das verschärft viele Situationen, um die wir uns hier ständig sorgen. Die SPD macht Politik für alle Menschen. Wir wollen, dass Gesundheit nicht vom Geldbeutel der Menschen abhängt, sondern dass alle Bürger in gleichem Maße an hochwertiger medizinischer Versorgung partizipieren.
Nun komme ich zu meiner Antwort auf Ihre Frage: Eine vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebene Untersuchung aus dem Jahr 2012 hat gezeigt, dass die Einnahmen der Ärzte in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen sind als ihre Aufwendungen. Im Ergebnis haben sich die Überschüsse aus vertragsärztlicher Tätigkeit bis 2011 durchschnittlich auf 134.000 € je Arzt erhöht. Dieser Wert überschreitet den für die Kalkulation der ärztlichen Leistungen maßgeblichen sogenannten Arztlohn um fast 30.000 €. Bezieht man die Privatpatientinnen und Privatpatienten ein, so ist erhoben worden, dass sich der Wert sogar noch verdoppelt, und zwar schon jetzt, ohne dass wir die Gebührenordnung verändert haben. Die Ärztinnen und Ärzte gehören also nicht zu der Berufsgruppe, die in diesem Lande benachteiligt wird. Hier handelt es sich um ein Luxusproblem. Dagegen fehlen bundesweit Hausärzte auf dem platten Land. Darum müssen wir uns kümmern, meine Damen und Herren!
Der in einigen Regionen drohende Mangel an Hausärzten wird nicht dadurch behoben, dass zusätzliches Geld mit der Gießkanne über alle Ärzte verteilt wird. Hier sind vor allem gezielte Fördermaßnahmen vor Ort erforderlich, an deren Finanzierung sich bereits jetzt vor allem die gesetzlichen Kassen beteiligen und weniger die PKV. Das können sie auch nicht, weil sie jetzt Forderungen haben, die sie kaum bewältigen können. Sie haben allerdings Rücklagen.
Wir hätten das Problem der Honorare gar nicht, wenn die Ärztinnen und Ärzte zu 100 % noch mehr von den Segnungen der gesetzlichen Krankenversicherungen mit über 3 % Honorarsteigerungen jährlich profitieren könnten. Dabei wollen wir sie unterstützen. Durch eine Bürgerversicherung hätten sie ein deutlich höheres und ein regelmäßigeres
Einkommen und brauchten sich nicht mit solch einer Honorargeschichte auseinandersetzen.
Wir wollen jedenfalls eine umfassende Bürgerversicherung. Wir wollen die einseitige Besserstellung von Privatpatienten nicht zementieren. Wir wollen übrigens auch wieder eine echte Parität und keine einseitigen Zusatzbeiträge zulasten der Versicherten. Genau das sind unsere Ziele. Die Senkung von Lohnnebenkosten war einmal der Grund für die Entlastung der Arbeitgeber in schwierigen Zeiten. Heute geht es der Wirtschaft so gut wie lange nicht mehr. Also ist das überflüssig, Schluss damit. Schluss mit diesen Nebenleistungen. Schon heute besteht das Einkommen der Ärzteschaft zu mehr als 70 % aus den Mitteln der gesetzlichen Versicherung.
Lassen Sie uns die guten Argumente noch einmal im Gesundheitsausschuss austauschen. Vielleicht können wir Sie überzeugen. Deshalb stimmen wir einer Überweisung in den Gesundheitsausschuss zu. - Vielen Dank, meine Damen und Herren, für Ihr Interesse.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Berichtsantrag der PIRATEN finden wir okay. Die polemische Rede der PIRATEN hätten wir uns allerdings etwas kürzer vorstellen können.
In Schleswig-Holstein soll es natürlich auch in Zukunft eine erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung geben. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz soll es daher eine Weiterentwicklung der qualitativen Standards und eine nachhaltige Sicherung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser geben. Dafür wird auch eine ganze Menge mehr Geld der Versicherten in Anspruch genommen als bisher. Der Grund für unseren Änderungsantrag ist, dass wir eine Strukturreform wollen, die den Qualitätsansprüchen in der stationären Versorgung auch wirklich entspricht.
Das muss auch für den Träger der medizinischen Maximalversorgung in unserem Land gelten, nämlich das UKSH. Da sind wir ein ganzes Stück nah bei Ihnen, Herr Dr. Garg. Unser gemeinsames, wiederholt bekräftigtes Ziel ist es, dass seine besonderen Leistungen angemessen vergütet werden, die es in seinen hoch spezialisierten Zentren erbringt und die - das liegt in der Natur der Sache - häufig Extremkostenfälle sind. Ich rede nicht nur von aufwendigen individuellen Behandlungen, sondern ich rede auch von der Intervention bei Epidemien oder der Überlastung der Notfallversorgung, die einen
großen Teil der fachärztlichen und ambulanten Versorgung für viele Menschen ersetzt.
Wir bohren, wie gesagt, schon sehr lang an diesem dicken Brett. Wir werden erst dann zu bohren aufhören, wenn wir zwischen den Bundesländern Gerechtigkeit bei der Berechnung der Fälle erreicht haben.
Wir wollen auch, dass die Ärzte, die uns operieren, das wirklich routinemäßig beherrschen und entsprechend ausgestattet sind. Das bedeutet für die Patienten auch mehr Sicherheit bei medizinischen Eingriffen. Qualität bedeutet aber auch gute Pflege. Das geht nur mit entsprechender Personalausstattung.
Die Mitwirkung der Länder ist für die Strukturdiskussion und die Qualität der stationären Versorgung eine Selbstverständlichkeit, hoffentlich auch im Bundesrat. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ja vor zwei Wochen schon erfolgreich am Gesetzentwurf gearbeitet. So werden nun zum Beispiel die Mittel des Versorgungszuschlags in Form eines Pflegezuschlags für die Krankenhäuser erhalten. Personalintensive Krankenhäuser erhalten dadurch mehr Geld. Personalabbau in der Pflege wird zukünftig bestraft. Das ist richtig so. Wir wollen gerade für Schleswig-Holstein einen Strukturfonds, der uns wirklich richtig nach vorn bringt. Für den Mehrleistungsaufschlag wird es im kommenden Jahr einen ganzen Katalog von Ausnahmen geben. Insofern wird auch dieses Thema behandelt werden. Die besonderen Bedingungen werden dabei berücksichtigt. Warten wir das Ergebnis erst einmal ab. Es wird uns ja erst im Frühsommer ganz und gar zur Verfügung stehen.
Wir gehen an das Thema etwas anders heran. Aber ich danke Ihnen, Herr Dr. Garg, auf jeden Fall für Ihre Initiative. Ich denke, in vielen Bereichen sind wir sehr nah beieinander.
Nun noch zum Thema Entlassmanagement in den Krankenhäusern. Das Entlassmanagement oder Überleitungsmanagement ist ohne Frage eines der wichtigen Elemente der gesundheitlichen Versorgung. 2007 kamen das Wettbewerbsstärkungsgesetz und damit erstmals ein Rechtsanspruch für eine Überleitung. 2012 kam das Versorgungsstrukturgesetz mit der Festlegung einer verpflichtenden Entlass- und Überleitungskultur. Das Netzwerk Qualitätsmanagement in der Pflege - DNQP - hat sich in den meisten Krankenhäusern für das Entlassmanagement heute schon durchgesetzt. Fachkräfte und Organisationseinheiten sind sogar die Regel geworden.
Im Juni 2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss - G-BA - die Erarbeitung eines Konzepts für ein einrichtungsübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren für das Entlassmanagement beim AQUAInstitut in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen seit dem 17. September 2015 vor. Anfang 2016 folgen dann die verpflichtenden Behandlungs- und Entwicklungsbeschlüsse. Dann wird es auch einen Entlassplan geben, und zwar verpflichtend, in dem auch die Therapietermine, beispielsweise bei Physiotherapeuten und Ähnliches direkt vom Krankenhaus außerhalb vereinbart werden, sodass der Patient nicht mehr hin und her geschubst wird, sondern er einfach seinen Weg gehen kann.
Er bekommt für sieben Tage Medikamente. Er bekommt auch für sieben Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, und er bekommt für sieben Tage Heilmittel. Damit ist die Übergangssituation deutlich verbessert. Wie gesagt, wir werden die Ergebnisse der G-BA-Untersuchung erst im Frühjahr erfahren. Deswegen sind dieser Antrag und seine Überweisung im Moment noch völlig überflüssig, weil wir noch gar nicht sagen können, wie dieses Entlassmanagement und der Entlassplan aussehen werden. Das werden wir im Frühsommer erfahren. Dann können wir uns im Rahmen der Selbstbefassung im Sozialausschuss noch einmal gründlich mit diesem neuen Entlassplan und dem Entlassmanagement beschäftigen.
Mit anderen Worten: Die Überweisung kommt zu früh. Wir müssen diesen Antrag erst einmal ablehnen, damit wir uns dann im Frühjahr mit dem Ergebnis beschäftigen können. Ich denke, alles andere geht ein wenig zu weit. In diesem Sinne: Ich bitte darum, diesen Antrag des Altenparlaments - Sie haben ihn so genannt - abzulehnen und ihn erneut im Frühjahr im Ausschuss zu behandeln. Für den anderen Antrag, nämlich für unseren Antrag zur Krankenhausstrukturreform, bitte ich um Ihre Zustimmung. - Danke schön.
Ich möchte nur zur Klarheit beitragen, was das Abstimmungsverhalten angeht.
Den Antrag der Fraktion der FDP zur Krankenhausstruktur möchten wir gern dem Ausschuss überweisen, weil sich beim Mehrleistungsabschlag eine Entwicklung abzeichnet, sodass eine Reihe von Ausnahmetatbeständen zu diskutieren ist. Wir sollten im Fachausschuss noch einmal darüber diskutieren, ob das ausreicht oder in welcher Form ansonsten dieser Punkt weiterzuentwickeln ist.
Bei den anderen Punkten werden wir uns ohnehin ziemlich schnell einig. Deshalb sind wir für die Überweisung.
Wir bitten um die Zustimmung zu unserem Antrag.
Den Antrag der Fraktion der PIRATEN auf einen Bericht zu den Fragen zum UKSH werden wir natürlich unterstützen.
So viel zur Sache. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass das Thema noch behandelt wird. Außerdem bin ich dankbar für Ihre Ausführungen, Herr Dr. Garg. Ich denke, dass eine ganze Menge Anregungen darin enthalten war. Es gibt aber noch einiges dazu zu sagen.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen wurde mithilfe der Kliniken, der Notarztbörse, vieler freiwilliger Ärzte und des medizinischen Fachpersonals die gesundheitliche Versorgung ad hoc aufgebaut und sichergestellt. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen für dieses besondere Engagement.
Nach den Aussagen des ärztlichen Erstuntersuchungskoordinators Jan-Thorsten Gräsner vom UKSH handelt es sich bei den Flüchtlingen in der Tat um gesunde Menschen. Auch der Impfschutz wird von ihm als gut eingestuft. Das wird auch von allen Erstaufnahmeuntersuchungen unterstützt, übrigens auch durch die in Neumünster neu eingerichtete Untersuchungsstraße, die auch über eine umfassende Röntgen- und Impfabteilung verfügt.
Die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge ist daher aktuell vor allem eine logistische Herausforderung. Das ist sie allerdings wirklich. In den in Schleswig-Holstein genutzten Kasernen gibt es häufig noch eine funktionierende Sani-Abteilung, sodass man einiges gut organisieren kann. In Containerdörfern ist das ungleich schwerer. Insbesondere im Wartebereich oder bei Isolationscontainern, die teilweise gar nicht vorhanden sind, ist noch einiges zu tun. Wie gesagt, dieser Bereich ist eine Baustelle.
Die Versorgung mit Impfstoffen wird im Großen und Ganzen als ausreichend empfunden. So äußern
sich zumindest die Koordinierer. Besonders die aus Syrien stammenden Flüchtlinge hatten bis zum Ausbruch des Bürgerkriegs einen sehr guten Impfstatus, der auf diesem hohen Niveau allerdings seit zwei bis drei Jahren nicht mehr existiert. Das muss man einräumen.
Eine große Hilfe der Landesregierung ist die Röntgenstraße beispielsweise in Neumünster. Eine große Hilfe ist auch die sehr schnell und sehr unkonventionell eingerichtete Hilfestellung anderer wie beispielsweise der MARE-Klinik in Kiel, die diese Röntgenreihenuntersuchung durchführt oder auch die Impfleistungen erbringt.
Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass die Landesregierung und die Krankenkassen mit der Gesundheitskarte einen relativ schnellen und besonderen Weg gefunden haben, der sich von dem Weg der anderen Bundesländer dadurch abhebt, dass beispielsweise die Koordinierung ziemlich klar geregelt ist. Alle Kreise wissen ganz konkret, mit welcher Kasse sie welche Vereinbarungen treffen. Alle sind beteiligt. Diese koordinierende Umfassung aller Bereiche führt dazu, dass wir sehr schnell zu einem Ergebnis kommen werden.
Selbstverständlich ist der neu eingeführte Status 5, der sich ausschließlich auf das Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, einen anderer als zum Beispiel der Status 4, bei dem Transferempfänger ihre Gesundheitsleistungen über die Gesundheitskarte empfangen. Bereits diese haben einen abgesenkten Leistungskatalog. Den größten Leistungskatalog haben selbstverständlich die Versicherten mit Status 1 bis 3.
Selbstverständlich ist es so, dass das ausschließlich dazu dient, eine schnellere administrative Gesundheitsleistung zu erbringen. Das ist wunderbar gelungen, weil die Kassen sehr entgegenkommend und auch bereit waren, sich in die Verantwortung für einzelne Kreise und kreisfreien Städte zu begeben. Dadurch wird das Programm in SchleswigHolstein deutlich besser gestaltet als in anderen Bundesländern.
Auch beim Impfprogramm wollen wir die Landesregierung mit unserem Antrag, den wir heute stellen, unterstützen. Auch Masern, Mumps und Röteln sind in einer Aufnahmeeinrichtung als Epidemieauslöser sehr gefährlich. Deshalb wollen wir dem vorbeugen.
Es ist schön zu wissen, dass die Versorgungskrankenhäuser und unsere Maximalversorger so hilfsbereit bei der Versorgung der Flüchtlinge sind. Jedoch muss ich sagen, dass es sehr wichtig ist, dass wir genau hinschauen, ob die Situation auch immer zu einer angemessenen Bereitstellung stationärer Versorgung führt. Zudem dürfen Mehrleistungsabschläge vor dem Hintergrund der besonderen Umstände für die Versorgung von Flüchtlingen nicht angewandt werden. Auch das haben wir in unserem Antrag hervorgehoben. Das ist gegenüber dem Bund durchzusetzen. In diesem Zusammenhang sind Ausnahmetatbestände in geeigneter Form zu formulieren.
Gern.
- Es gibt zwei Probleme. Sie haben recht. Wir müssen über dieses Thema grundsätzlich sprechen. Wir haben im Moment aber eine ganz konkrete Situation, in der wir zunächst einmal vorankommen wollen. Wenn wir die Flüchtlingsdebatte nutzen wollen, um alle diskussionswürdigen Probleme der Gesundheitsversorgung gleichzeitig mit zu lösen, dann gehen wir meines Erachtens einen Schritt zu weit.
Ich hoffe, dass wir mit diesem ersten Schritt - jedenfalls was die Flüchtlingsversorgung betrifft - auf Ihr Wohlwollen treffen. Denn wir haben dabei wirklich einiges erreicht. Das gilt übrigens auch für die Traumabehandlung. Deswegen haben wir in unseren Antrag nicht hineingeschrieben, dass das gelöst werden soll, sondern wir wollen die Traumabehandlung fördern. Was das im Einzelnen bedeutet und wie man das erreichen kann, dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dass wir das Thema Traumabehandlung nicht ausklammern, das ist der Grund, warum wir solche Einzelformulierungen in unserem Antrag stehen haben.
Wir wissen, dass der medizinische Bereich unter einem Fachkräftemangel leidet. Es ist schon jetzt erkennbar, dass eine Reihe von Flüchtlingen über medizinische Kompetenzen verfügt. Deshalb wollen wir diese für die Versorgung insgesamt möglichst zügig nutzbar machen. Das Friedrich-EbertKrankenhaus ist dabei ein besonderes Vorbild. Davon konnte ich mich bei meinem Besuch vorgestern selbst überzeugen. Die beiden dort angestellten syrischen Flüchtlinge sind jetzt als Ärzte tätig. Die Voraussetzungen sind sehr schnell und sehr unkonventionell geschaffen worden mit der neuen Ambulanz, die dort eingerichtet wurde. Ich denke, so geht es auch. Das ist ein Gegenmodell.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, unsere Initiative zu unterstützen und damit der Landesregierung bei ihren Verhandlungen, insbesondere im Bund, aber auch vor Ort, den Rücken zu stärken. Nur dazu dient dieser Antrag. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da das noch nicht gesagt wurde, hat es, denke ich, Sinn, noch einmal etwas zur Nachhaltigkeit von Olympischen Spielen zu sagen. Das sage ich besonders in Richtung der PIRATEN.
In den 70er-Jahren, als die Olympischen Spiele nach Kiel kamen, bekamen wir auch zwei neue Schwimmhallen - eine in Schilksee, die andere bei der Universität -, ein Uni-Sportforum. Sporthallen. Synergieeffekte sind entstanden. Es hat private Investitionen gegeben. Die Schulsportplätze wurden überall in Kiel aufgemotzt, teilweise auch durch Privatinitiativen. Es gab eine Breitensportoffensive, olympische Jugendarbeit und ein deutlich verbessertes Sportimage, das sich in der Schule auf den Unterricht ausgewirkt hat. Sportinteressen haben sich auch wirtschaftlich dargestellt.
Es gibt wirtschaftliche Auswirkungen und Investitionen in Infrastruktur, in Verkehr, bei der A 20. Sie können sagen, was Sie wollen, aber nur durch Olympia wird vieles überhaupt erst möglich. Deswegen rechnet sich Olympia mehr als gut. Das kann ich sagen. - Danke schön.
Herr Präsident! Mit einem Eilantrag wollen wir versuchen sicherzustellen, dass die unabhängige Patientenberatung in Deutschland und damit in Schleswig-Holstein auch direkt und unmittelbar weiterhin erreichbar und auch wirklich unabhängig bleibt. Der Sozialverband Deutschland und die Verbraucherzentrale haben mit anderen Expertinnen und Experten ein hervorragendes Projekt entwickelt, das sich über ein Jahrzehnt bewährt hat.
Mit einer Länderinitiative möchten wir sowohl dem Patientenbeauftragten, Herrn Laumann, wie auch den gesetzlichen Krankenkassen deutlich machen, wie wichtig uns diese persönliche Beratung zu individuellen Krankheitsschicksalen ist. Gerade die Fragen, die sich aus einer Krankenkassenfinanzierung ergeben und die Gesundheit unmittelbar betreffen, verlangen nach besonders krankenkassenunabhängiger Beantwortung, insbesondere, wenn diese möglicherweise ganz andere Interessen haben.
Die Verantwortung gegenüber der Versichertengemeinschaft für eine leistungsfähige Krankenkasse steht eben manchmal durchaus im Widerspruch zu einer Einzelfallbetrachtung eines einzelnen Patienten oder einer Patientin. Dieser Abgleich und die richtige, dann folgende Entscheidung lässt sich auch nicht durch Widerspruchsausschüsse der Krankenkassen kompensieren.
Es geht uns schlicht um die Chance der Menschen, unabhängig und frei guten Rat zu erhalten, und zwar in hoher fachlicher Kompetenz, gegebenenfalls auch im persönlichen Gespräch. Ein Callcenter mag in vielen Fällen dafür ausreichen, besonders wenn es hochqualifiziert und unabhängig ist. Hier gebe ich dem Präsidenten der Bundesärztekammer ausdrücklich Recht.
Wir Sozialdemokraten sehen dieses hohe Gut in der aktuellen Vergabepraxis als gefährdet an und bitten daher, dass wir gemeinsam hier im Hohen Hause den Patientenbeauftragten, aber auch die Krankenkassen auffordern, uns diese Unabhängigkeit zu bewahren.
Schon Montag früh muss unsere Mahnung den Patientenbeauftragten erreichen, dann soll er seine Zustimmung zu dem aus unserer Sicht merkwürdigen Vergabeverfahren geben, und darum geht es heute.
Die niedrigschwellige Zugänglichkeit für die Patienten vor Ort ist, ebenso wie die Unabhängigkeit, ein wichtiges Gut.
Einen ausgegliederten Krankenkassenpartner, der als Callcenter im Ruhrpott daherkommt, können wir uns als patientengerechte Beratungsstelle schlicht nicht vorstellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder haben wir in der Vergangenheit gehört, dass missliebige Kolleginnen und Kollegen, Familienmitglieder oder Nachbarn denunziert und plötzlich für verrückt erklärt worden seien und dann - womöglich scheinbar freiwillig - einer freiheitsbeschränkenden Behandlung unterzogen wurden, die einem „Wegschließen“ Unschuldiger oder eben gerade subjektiv Kranker gleichkommt.
Die Würde des Menschen ist allerdings unantastbar, und wir werden sie wahren. Dies gilt umso mehr für Menschen, die krank sind oder ohnehin schwere Lasten zu tragen haben.
Ein Rechtsstaat und eine Zwangsbehandlung, wie geht das vor dem Hintergrund unserer Geschichte und unserer Verfassung zusammen? Jeder Patient/ jede Patientin entscheidet selbst, welche Hilfe er oder sie annimmt und nutzt. Zur Menschenwürde gehört eben auch die Selbstbestimmung.
Wenn die Krankheit es ist, die diese Selbstbestimmung infrage stellt, dann ist es wichtig, dass diese Einsichtsfähigkeit dauerhaft richterlich ersetzt und auch immer wieder überprüft werden muss.
Gerade wenn es um Behandlungen gegen den Willen der Patientinnen und Patienten mit gravierenden Auswirkungen geht, wie die Gabe von Psychopharmaka oder operative Eingriffe, hilft schon der Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention - oder auf die durch Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof getroffenen Entscheidungen -, um zu erkennen, dass ein enger Rahmen zu setzen ist. Der Mensch ist frei und entscheidet gemäß seiner Einsichtsfähigkeit selbst, was für ihn gut und richtig ist, und es gilt in Zukunft noch stärker, ohne unzulässigen Druck, die Zustimmung der Betroffenen zum Maßstab zu machen.
Wir Sozialdemokraten haben uns besonders intensiv mit dem Thema befasst. Wir haben auf Veranstaltungen mit von Psychiatrie betroffenen Menschen, mit Fachleuten verschiedener Disziplinen gesprochen, wir haben auf Podiumsdiskussionen darüber gesprochen, haben mit Journalisten darüber gesprochen, und wir haben alle Positionen abgewogen und verglichen.
Wir wollen die Grundrechte kranker Menschen stärken und schützen und die Patientinnen und Patienten zeitnah und umfassend über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären, um den Behandelnden Klarheit und Sicherheit zu geben. Der richtige Weg über die Transparenz und die Wahrung des Grundrechts bedeutet Ankündigen, Überwachen, Dokumentieren und unabhängiges Überprüfen durch unabhängige Sachverständige, gegebenenfalls auch von Kommissionen, und der Respekt vor Patientenverfügungen. Das alles sind Inhalte, die wir uns vorgenommen haben und die im Gesetz umgesetzt werden.
Wenn die Not am größten ist und die Einsichtsfähigkeit am geringsten, dann muss die fachliche Eignung der Entscheider in Zukunft deutlich mehr Gewicht bekommen. Das ist auch der Intervention unserer höchsten Gerichte geschuldet.
Meine Damen und Herren, jede Form von Zwang, besonders bei wesensverändernden Behandlungen, muss verhältnismäßig sein, muss erfolgversprechend sein und im Sinne der Würde und der Selbstbestimmung stehen. Niemand von uns möchte im Laufe einer fremdgesteuerten Psychopharmaka-Behandlung zum willenlosen Psycho-Zombie werden, aber niemand kann ernsthaft einer Verelendung, Ausgrenzung und Entfremdung vom selbstbestimmten Leben durch psychische Krankheit zusehen, wenn Betroffene hilflos dahintreiben.
Wenn das Gesetz, an dem wir über ein Jahr mit großem Engagement herumgeschraubt haben, noch immer nicht ausreicht, dann müssen wir eben nachsteuern. Aber das, was die FDP macht, die in vielen Sitzungen im Parlament und im Ausschuss nichts beiträgt, keine Ideen entwickelt und jetzt in der Schlussrunde ohne Stellungnahmen durch Fachkompetenz noch schnell einmal eben etwas einbringt, ist schon erstaunlich.
Wenn es um Leben und Tod geht, eine richterliche Entscheidung zu einer Unterbringung im Rahmen einer freiheitsbegrenzenden Maßnahme geführt hat, die eine Videoüberwachung aufgrund des lebensgefährdenden Potenzials erforderlich macht, dann wollen Sie ausgerechnet den Schlafraum, in dem das größte Gefährdungspotenzial in langen und einsamen Nächten vorliegt, ausklammern - im Ernst? Sie wollen den Richtervorbehalt, der ohnehin bei mangelnder Einsichtsfähigkeit für die psychische Behandlung und die Unterbringung gilt noch einmal für jede Einzelmaßnahme ergänzen. Wie weit soll das gehen?
Das Gespräch mit Rechtsanwälten wollen Sie jetzt plötzlich von der krankheitsbedingten Beobachtung ausnehmen? Was ist mit einem sexuell gestörten nicht einsichtsfähigen Straftäter, der sich plötzlich seine Pflichtanwältin vorknöpft, und niemand kann eingreifen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, oder ich verstehe das nicht.
Dann doch bitte nicht noch einmal eben schnell in der Schlussrunde. Das macht uns Sozialdemokraten schon mehr als stutzig. Noch dazu in dieser kontraproduktiven und unausgereiften Form, ohne Anhörung, ohne weiteres. Und das auf der Ziellinie. Vielleicht wollen Sie uns noch einmal testen. Ich weiß es nicht. Wir werden den Antrag ablehnen.
Das Psychisch-Kranken-Gesetz und das Maßregelvollzugsgesetz sind mit dieser Gesetzesnovelle ein Stück menschlicher und schützender geworden, aber nicht unfehlbar, ohne Frage. Das ist richtig. Das kann ein derartiges Gesetz nicht sein. Jeder auch noch so richtige Eingriff muss so schwer wie möglich gemacht werden, wenn es im Kern um die Würde des Menschen geht, er darf aber nicht unmöglich gemacht werden, wenn es um das Leben an sich geht. Dazu ist es zu wertvoll. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Entschlossen im Unglück, ist immer der halbe Weg zur Rettung“. Das hat Johann Heinrich Pestalozzi einmal gesagt. Wir wollen, ohne dass wir die Rettungszeiten verändern, vor Ort schneller, entschlossener und besser umfangreich helfen. Das ist der Sinn dieser vorgezogenen Maßnahme, die ursprünglich im Rettungsdienst untergebracht werden soll, aber die dringend ist und jetzt entschieden werden muss. Das heißt zu allererst: eine bessere und kompetentere Ausbildung. Mutlos, finde ich jedenfalls, ist nach wie vor, dass es die Bundesärztekammer geschafft hat, auch hier wieder grundsätzlich einen ärztlichen Vorbehalt in das Notfallsanitätergesetz beizusteuern. Das hätte ich mir unkomplizierter vorgestellt. Drei Jahre bieten jetzt ei
ne gute Grundlage für eine qualifizierte Hilfe, die im wahrsten Sinne des Wortes unter die Haut geht und auch invasive Maßnahmen möglich macht.
Meine Damen und Herren, mit der Ausgestaltung des Gesetzes zur Änderung über die Notfallrettung und den Krankentransport kommen wir in Schleswig-Holstein einen großen Schritt weiter, um dem demografischen Wandel und den Herausforderungen der medizinischen Versorgung angemessen zu begegnen. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter und damit die Konsequenzen aus dem Notfallsanitätergesetz des Bundes bringen einige Verbesserungen mit sich, sodass künftig heilkundliche Maßnahmen direkt im Geschehen der Unfallrettung in Angriff genommen werden können, ohne dass ein Notarzt für das ultimative Okay bereitstehen muss. Um beispielsweise auch invasiv tätig werden zu können, wird eine umfassendere und längere Ausbildung notwendig. Es wird sie geben. Am Ende wird es möglich sein, gründlich zu verstehen, was im Notfallgeschehen notwendigerweise zu tun ist.
Auch wenn wir nicht damit zufrieden sind, dass wie gesagt - trotzdem weiterhin der Leitende Notfallarzt oder die Leitende Notfallärztin das letzte Wort hat, wenn es zum Beispiel darum geht, die Handlungsperspektive vor Ort zu bestimmen - das wird in Leitlinien und Regeln vor Ort jeweils kreisweit entschieden -, sind wir dennoch einen großen Schritt weiter. Die kommunalen Rettungsdienste sollen zukünftig für diesen Ausbildungsberuf eine gute Bezahlung leisten, so hoffe ich doch. - 3,60 € aus Hamburg, Herr Dudda, würde ich nicht einmal erwähnen. Das ist keine Grundlage. Ich traue Ihnen nicht zu, dass Sie erwarten, dass wir uns in diese Richtung bewegen.
Wir sagen - vom Mindestlohn einmal abgesehen -: Eine qualifizierte Ausbildungsvergütung ist hier der richtige Weg.
Das wird teuer. Das hat Herr Kollege Jasper gerade eben anhand der Zahlen deutlich gemacht: allein für Schleswig-Holstein 15 Millionen € aus dem Säckel der Versicherten. Die Versicherten sind keine zu melkende Kuh. Wir müssen natürlich schauen, dass wir diese Kosten auch in Relation setzen. Dazu müssen wir uns mit den gesetzlichen Krankenkassen auseinandersetzen.
Das ist nämlich eine Gratwanderung, aber im Moment der notwendige und richtige Schritt, den wir gemeinsam gehen müssen. Wir Sozialdemokraten
sind jedenfalls fest davon überzeugt, dass wir bei den Beratungen und den Anhörungen zu diesem wichtigen Gesetz sorgfältig und zügig die unterschiedlichen Interessen abwägen werden und eine gute - auf jeden Fall eine bessere - Versorgung in den Vordergrund insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmend älteren Bevölkerung und der immobilen Versorgungssystem gerückt wird.
Die Besatzungen der Kranken-, Rettungs- und Intensivtransporte und damit die Perspektive der Heilung oder gar des Überlebens werden sich jedenfalls deutlich verbessern.
Ein starkes Gesundheitssystem benötigt in der Not vor allem schnelle Maßnahmen und schnelle Entscheidungen. Das ist hier möglich. Wie dringend das ist, sehen wir auch an den erheblich steigenden Zahlen der Einsätze, die in dem Bericht zum Rettungsdienstgesetz deutlich werden. Allein 44 % Steigerung in zwölf Jahren zeigen: Hier muss etwas geschehen. Da spielt beispielsweise auch die Zunahme der Ein- und Zweipersonenhaushalte eine Rolle, und die abnehmende Mobilität im höheren Alter trägt ebenfalls dazu bei.
Der Bericht der Landesregierung beleuchtet diese Probleme, und die Antworten auf die Große Anfrage der PIRATEN lässt einige Handlungsfelder deutlich werden. Umso wichtiger ist die Notwendigkeit einer gründlichen Anhörung und Beratung aller Umstände eines deutlich qualifizierteren Rettungsdienstgesetzes. Das ist keine Verzögerung, sondern wir haben diese wichtigen Teile, die schnell entschieden werden müssen, entkoppelt. Das Rettungsdienstgesetz - daran haben wir noch einiges zu tun - müssen wir getrennt davon beraten.
Gemeinsam mit meiner Fachkollegin Beate Raudies haben wir ausführlich mit dem Feuerwehrverband, dem DLRG, dem DRK, der Wasserwacht und anderen Akteuren gesprochen, und wir haben festgestellt: Hier ist wirklich erheblicher Beratungsbedarf. Es gibt gute Lösungsansätze, die auch von den Verbänden selbst vorgetragen werden. An deren Lösungen werden sich alle beteiligen.
Am Schluss bleibt mir heute zunächst, mich für die fachlich sehr gute Vorarbeit zu den beiden Gesetzgebungsverfahren einschließlich des Berichtes und der Antworten auf die Große Anfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Ministerin ganz herzlich zu bedanken.
Herr Dudda, Sie sprechen hier von Todesurteilen an der Westküste oder auf Helgoland und beklagen die Versorgung mit teleneurologischer Kompetenz in Husum. Wenn Sie Verantwortung tragen würden, würden Sie den Hubschrauber von Helgoland also nach Husum schicken, weil Husum vielleicht zuständig ist, und den Maximalversorger Hamburg würden Sie links liegen lassen? - Ein Glück, dass Sie keine Verantwortung tragen. Wir werden weiterhin das Notwendige tun und die Hubschrauber zum Maximalversorger nach Hamburg fliegen lassen, auch wenn dann die Telemedizin in Husum noch nicht ganz so weit ist. Aber das braucht sie dann auch nicht zu sein, weil der Hubschrauber das Ziel findet. Also kein Todesurteil für die Westküste, gute Bezahlung für die Ausbildung, und dann sind wir sicherlich auch mit den PIRATEN auf einem guten Weg. - Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, kann ich davon ausgehen, dass ein Gesundheitsminister Garg das alles besser gemacht hat, dass bei ihm keine Keime vorgekommen sind und dass er selbstverständlich konsequent Hygienemaßnahmen im UKSH durchgesetzt hat?
Hier wird eine Menge durcheinandergewirbelt. Zwar sind 13 Menschen gestorben - das stimmt -,
aber nur bei drei von ihnen besteht überhaupt ein nachweisbarer Zusammenhang zu den Keimen.
Bei den Schwestern handelt es sich um vier Schwestern. Wenn also hier mit Zahlen geworfen wird, dann muss man immer die richtige Zahl nennen.
Ich finde das aber nicht nötig. Wir brauchen diese Diskussion nicht. Wir müssen Lösungen haben.
Herr Gesundheitsminister a. D., ich finde es problematisch, die EHEC-Krise in irgendeinen Zusammenhang mit diesem Problem zu bringen, das uns alle belastet. Wir haben jetzt eine neue BUND-Untersuchung: 90 % des Putenfleisches bei den Discountern ist mit multiresistenten Keimen übersät. 90 %! Das heißt, Sie können ganz sicher sein, dass Sie, wenn Sie Putenfleisch essen, höchstwahrscheinlich etwas gegen Ihre Grippe tun. Sie nehmen nämlich Antibiotika ein. Das sind die Probleme. Das heißt, das Problem EHEC, das in Niedersachsen im Zusammenhang mit dem Boxhornklee aus Ägypten auftrat und zu einer Epidemie geführt hat, die von außen auf Kiel zukam, worauf wir uns lange vorbereiten konnten, können Sie mit diesem tief in uns sitzenden Keim überhaupt nicht vergleichen, der uns jeden Tag berührt. 400.000 Menschen werden jedes Jahr in Krankenhäusern mit multiresistenten Keimen infiziert. Das können Sie doch überhaupt nicht vergleichen. Sie vergleichen Äpfel mit Birnen!
Wenn wir schon von Toten sprechen, dann sollten wir auch klipp und klar sagen, dass jedes Jahr 15.000 Menschen an Keimen in Krankenhäusern sterben oder damit in Zusammenhang zu bringen sind. Das sind die Fakten. Da müssen Sie nicht skandalisieren, dass auch hier einige Patienten betroffen sind. Selbstverständlich sind sie das. Wir kämpfen dagegen. Wir haben ein Zehnpunkteprogramm. Darüber sollten wir jetzt abstimmen, damit wir jetzt vorankommen, und nicht immer weiter quatschen und quatschen. Lösungen müssen wir haben! - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Planungssicherheit schaffen - Gesundheitsinfrastruktur zukunftsfähig machen.“ Was für ein Antrag: zukunftsweisend, geradezu ideal; nur kommt er leider vier Jahre zu spät. Sie sind fleißig - ja. Sie sind intelligent - ja. Sie sind manchmal sogar mutig - ja. Sie sind noch in Regierungsverantwortung - nein. Sie sind Gesundheitsminister - nein. Was sind sie denn? - Sie sind in der Opposition. Sie hatten Regierungsverantwortung; Sie konnten das Zweckvermögen Wohnbauförderung/Krankenhausfinanzierung von jährlich 50 Millionen auf 60 Millionen € anheben. Sie haben aber eben schon die Einwände dazu von Herrn Abgeordneten Koch gehört. Sie hätten das auch schon für 2015 festlegen können. Sie hatten zunächst aber auch noch keine Schuldenbremse.
- Zunächst mal keine Schuldenbremse. - Sie hatten die Möglichkeit. Haben Sie die Mittel zur Krankenhausfinanzierung angehoben? - Nein, Sie haben sie nicht angehoben. Was haben Sie gemacht? Sie haben die Mittel von 50 Millionen auf 40 Millionen € gekürzt; das haben wir eben gehört.
Sie waren aber ehrlich und ehrenwert. Zitat des Gesundheitsministers vom 26. April 2012:
„An dieser Stelle will ich nicht verschweigen, dass es richtig ist, dass mit der Ihnen gerade präsentierten Neustrukturierung eine Kürzung von 20 % einhergegangen ist.“
Das waren schlicht 10 Millionen € weniger, nicht mehr, meine Damen und Herren. Dazu hat der Kollege Koch gerade etwas gesagt.
Garanten für unsere Infrastruktur sind wir trotzdem, auch nach Ihren Worten. Schuld war natürlich die negative Rendite unserer Politik - na klar! -, aber die Zinsentwicklung spricht heute eine andere Sprache. Haben sie denn die Kommunen entlastet? Nein, belastet, mit 50 % statt 40 % Eigenanteil. Das ist Geschichte - hätte, hätte, Fahrradkette! Aber Sie wollen die kommunalen Mehrbelastungen mit ihrem jetzigen Antrag fortsetzen.
Und was machen wir nun in der Küstenkoalition mit der Schuldenbremse und einem nach wie vor erheblichen Sanierungsstau bei den Krankenhäusern? - Das sage ich gleich, wenn Sie Ihre Zwischenfrage beantwortet bekommen haben.
- werden wir sehen.
- Das war an die Abgeordneten gerichtet, nicht an Sie, Frau Präsidentin. Entschuldigung!
Wir wollen und wir werden mehr Planungssicherheit schaffen, und wir haben damit auch schon begonnen. Aber wie gesagt, die Haushaltsberatungen sind zu Ende. Wir werden erklären, wir werden zuhören und das Mögliche tun, gegebenenfalls mit Ihnen gemeinsam. Wir schließen uns dem Überweisungsansinnen gern an.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Jahr waren die Parlamente von Ermland-Masuren und Kaliningrad Gastgeber der Ostseeparlamentarierkonferenzen. Beide Regionen wirken sowohl in der Ostseeparlamentarierkonferenz als auch im Parlamentsforum Südliche Ostsee mit.
Ich möchte mich im Namen des Parlaments - und insofern spreche ich dann doch als Vizepräsident bei den Beteiligten - dazu gehören Präsident Klaus Schlie und die Abgeordneten Astrid Damerow, Volker Dornquast, Regina Poersch, Dr. Ekkehard Klug, Torge Schmidt, Angelika Beer und JetteWaldinger-Thiering sowie Ministerin Anke Spoorendonk - herzlich für ihr Engagement bedanken.
Für den Erfolg der jeweiligen Konferenz ist es entscheidend, Themen zu identifizieren, die von einem gemeinsamen Interesse aller Beteiligten getragen werden. Die südliche Ostsee als neues Tourismuszentrum in Europa ist ein solches Thema. Die Ostsee ist so vielfältig wie einzigartig. Mit ihren Küsten und Stränden, ihrer unverwechselbaren Landschaft, dem maritimen Tourismus und dem gemeinsamen Kulturerbe ist sie ein wertvoller Naturund Wirtschaftsraum in Europa. Der Tourismus in der Ostseeregion ist ein wachsender Wirtschaftszweig. Neben den großen, bereits etablierten Tourismusdestinationen gibt es in der Ostseeregion auch neue, schnell wachsende Märkte, wie zum Beispiel in den baltischen Staaten. Hier gibt es jährliche Zuwachsraten von 5 bis 10 %. Die Entwicklung des Tourismus in der Ostseeregion hat beachtliche Fortschritte erzielt. Saisonverlängernde Maßnahmen gehören ebenso dazu wie Schritte in Richtung zunehmender Internationalisierung. Die Möglichkeit zur Diversifizierung von touristischen Angeboten, dem Zugang zu neuen Märkten und dem Ausbau des Kultur- und Gesundheitstourismus sind Herausforderungen, denen auch wir uns stellen müssen. Als ein Mitglied der BSPC-Arbeitsgruppe „Innovation im Gesundheits- und Sozialwesen“ spreche ich mich nachdrücklich dafür aus, Innovationen auf der Grundlage einer präventiven Philosophie in einer ganzheitlich gesundheitlichen Sichtweise zu fördern.
Der Gesundheitssektor ist ein Wachstumsmarkt, der insbesondere in den Flächenländern wie Schleswig-Holstein auf moderne Kommunikationstechnologien angewiesen ist. Nur so können wir gleichermaßen städtische wie ländliche Gebiete versorgen. Wie wichtig dieses Thema ist, zeigt die Ankündigung des aktuellen Vorsitzlandes MecklenburgVorpommern, die Ostseeparlamentarierkonferenz 2015 in Rostock-Warnemünde ebenfalls unter den Schwerpunkt Innovation, Kreativität und Wachstum im Gesundheits- und Sozialwesen zu stellen.
In Schleswig-Holstein müssen wir uns frühzeitig auf diesem Wachstumsmarkt positionieren, um konkurrenz- und entwicklungsfähig zu bleiben. Das ist eine von vielen Botschaften der beiden Resolutionen an die zum Handeln aufgerufenen Regierungen und damit auch an unsere Landesregierung.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet - das ist ein ganz besonders wichtiger für uns in Schleswig-Holstein - das Ostseejugendsekretariat. Als Parlamentarier fordern gerade wir in Schleswig-Holstein, das Ostseejugendsekretariat bei seinen Bemühungen zu unterstützen, ein Ostseejugendforum zu
installieren. Auf diese Weise kann auf Dauer ein strukturierter Dialog zwischen jungen Menschen und den politischen Entscheidungsträgen in der Region gewährleistet werden. Im Namen unserer Delegation habe ich die Regierungen und ihre Parlamente rund um die Ostsee aufgefordert, angemessene Mittel für die Durchführung der EU-Ostseestrategie und insbesondere für die Jugendarbeit in ihren Haushalten vorzusehen. Diesen Appell habe ich vergangene Woche bei der Sitzung des Standing Commitee hier im Landeshaus wiederholt und verstärkt. Ein seit Langem diskutierter und intensiver politischer Prozess wäre damit am Ende vom Erfolg gekrönt.
Politik rund um die Ostsee wäre gut beraten, ein deutliches Signal für die Ermutigung der jungen Menschen im Ostseeraum zu setzen. Wir selbst haben unsere Hausaufgaben im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatung fraktionsübergreifend gemacht und werden - davon bin ich überzeugt - Mittel und Wege finden, um einen Teil der Kofinanzierung für das über einen Zeitraum von zwei Jahren laufende Projekt Ostseejugendforum bereitzustellen. Ich hoffe und bin optimistisch, dass auf dieses Signal hin auch die anderen Partner der Ostseekooperation mitziehen. Schleswig-Holstein wird jedenfalls mit gutem Beispiel vorangehen. Das haben wir gemeinsam gezeigt.
Das Leitthema der Ostseeparlamentarierkonferenz in Olsztyn „Streben nach Harmonie, Streben nach Vertrauen“ bekam durch die aktuelle Lage in der Ostukraine seine besondere Aktualität. Einigkeit der Konferenzteilnehmer bestand darin, dass nur eine politische Lösung die Konfrontation beenden können, die Europa vor die Bewältigung einer der größten Herausforderungen seit Ende des Kalten Krieges stellt. Dem offenen und vertrauensbildenden Dialog in der Ostseeregion insbesondere mit Russland kommt dabei eine besondere Rolle zu. Wenn ich von unseren russischen Partnern und Freunden in der Ostseeregion spreche, dann sage ich das sehr bewusst. Ich sage es mit Blick darauf, dass man in diesen Tagen auch andere Töne vernimmt - von West nach Ost und ebenso in umgekehrter Richtung. Das Klima im mittleren und östlichen Teil Europas hat sich im Zusammenhang mit den Ereignissen der letzten Zeit verschlechtert. Es gibt zu Besorgnis Anlass. Als Ostseeparlamentarier treten wir für demokratische Strukturen und Prozesse unter freien und fairen Bedingungen ein. Das ist unerlässlich für eine dauerhafte, friedliche und nachhaltige Entwicklung - ob im Ostseeraum oder anderswo.
Der Schwerpunkt der interregionalen Zusammenarbeit des Landes Schleswig-Holstein liegt traditionell im Ostseeraum. Hier engagieren wir uns in verschiedenen Gremien und Gruppen in der Ostseezusammenarbeit und auch auf andere Weise. Unser Ziel ist es, die Ausrichtung der politischen und projektbezogenen Zusammenarbeit mitzugestalten, sodass die Interessen und die Stärken unseres Landes optimal eingebracht werden und einen sichtbaren Mehrwert erzeugen. Die Ostseekooperation folgt den gemeinsamen politischen Überzeugungen, dass die Ostseeregion als Ganzes zu stärken ist, und mit vereinten Kräften und Kompetenzen nehmen wir gemeinsam die grenzüberschreitenden Herausforderungen an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf dem Tisch liegt ein Antrag zur Umsetzung der Resolution des 12. Parlamentsforums Südliche Ostsee in Kaliningrad und der 23. Ostseeparlamentarierkonferenz in Olsztyn. Es ist mittlerweile eine gute Übung, dass wir beide Resolutionen als Paket verhandeln. Es ist auch sinnvoll, dies zu vertiefen, weil sich das Parlamentsforum Südliche Ostsee als aktionsorientierter Unterbau der Ostseeparlamentarierkonferenz versteht.
Wie ich hörte, wollen alle Fraktionen gemeinsam das noch einmal im Europaausschuss beraten. Ich wünsche mir eine einstimmige Überweisung in den Ausschuss, damit die gemeinsame Arbeit der Parlamentarier aller Fraktionen so gut weitergeführt werden kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche ausschließlich für mich selbst zu diesen außerfraktionellen Antragsvarianten. Meine Wurzeln liegen auf dem Kieler Ostufer. Dort leben Juden, Schiiten, Sunniten, Christen, Hindus, Buddhisten, Atheisten und andere Teilgruppen unterschiedlichster Weltanschauungskreise friedlich und freundlich miteinander.
In allen Kulturkreisen sind Formulierungen immer wieder zu hören, die kulturübergreifend - gerade auf dem Ostufer - immer wieder mit „Gott“ umschrieben werden. „Gott sei Dank“ - das höre ich oft, manchmal sogar am Tag der offenen Moschee oder sogar von Hindus, obwohl im Hinduismus der Gottesbegriff differenzierter als bei uns daherkommt. Aber auch da ist er eben manchmal multifunktionell.
Ich habe auf dem zweiten Bildungsweg als Extrawache bei der 1. Medizinischen Uniklinik am Krankenbett Sterbender gesessen. Da habe ich viel gelernt. Ich habe Menschen erzählen hören von ihren Erlebnissen mit dem Prozess des Sterbens. Ich habe vom psychischen Horror bis hin zum tieferem inneren Frieden gehört. Mich haben diese Schilderungen beeindruckt und zugleich demütig zurückgelas
sen, genau wie die Geburt meiner Kinder, bei der ich dabei sein durfte.
Die Auseinandersetzung mit einer weiterreichenden Größenordnung als der von uns Menschen gemachten moralischen Wertidee wird besonders im Angesicht von Notlagen oder dem Gefühl von Ohnmacht in dieser Tiefe immer wieder deutlich. Gott als Inbegriff einer überparteilichen und überweltlichen Dimension ist nicht immer nur Privatsache.