Die Holding wird dann eine sehr einfache Bilanz haben, auf der einen Seite Eigenkapital und die Anteile an der Bank und auf der anderen Seite die Verbindlichkeiten und der Geschäftsbetrieb. Einkommen wird die Holding dann eventuell durch Gewinnausschüttungen der Tochter bekommen, falls die Tochter überhaupt Gewinn erwirtschaftet.
Die Tochter soll nach den vereinbarten Eckpunkten dann in 48 Monaten verkauft werden. Es gibt noch eine Option, diese Frist um ein halbes Jahr zu verlängern - falls irgendetwas passiert, was die Länder nicht zu verschulden haben. Über diesen Punkt freue ich mich sehr, denn der Verkauf ist genau das, was wir PIRATEN im Vorfeld gefordert haben.
Dabei ist offen, ob wir überhaupt einen Käufer finden werden. Selbst die Kommission ist sich dabei nicht ganz so sicher und hat aus eben den genannten Gründen deutlich gemacht, dass, wenn dieser Fall eintrifft, wir also keinen Käufer finden, eine Abwicklung angeordnet wird.
Auch die Ratingagentur Fitch betrachtet diesen Punkt sehr kritisch. Gerade aus der Sicht der Investoren ist dies schwer einzuschätzen. Warum sollte ich mein Geld in einer Bank anlegen, von der ich weiß, dass sie unter Umständen abgewickelt werden soll?
Weiter ist vorgesehen, dass die Garantieprämien neu strukturiert werden. Ziel ist es, die operative Tochtergesellschaft von der Garantie zu entlasten, damit die Bank wieder in der Lage ist, Gewinne zu thesaurieren. Die Tochter soll künftig nur 2,2 % der Garantieprämie auf die noch nicht in Anspruch genommene Garantie zahlen. Das ist tatsächlich eine sehr starke Entlastung der operativen Bank. Die EU-Kommission sagt jedoch zu Recht, dass es in absoluter Höhe keine Änderung der Garantieprämie geben darf. Denn das wäre eine neue Beihilfe. Deswegen trägt die Holding die Differenz zu der bisherigen Garantie. Diese wird natürlich nicht aus den Einnahmen der Holding bezahlt werden können, und somit werden sich in der Holding Verbindlichkeiten anhäufen. Seitens der Holding entsteht das Versprechen, dass die Garantieprämien irgendwann
Um das operative Geschäft der Bank zusätzlich zu entlasten, geht man dann noch an die Non-Performing-Loans heran. Wie ich bereits erwähnte, ist die Quote von 23 % sehr erschreckend. In Zahlen sind das weit über 15 Milliarden €. Dass hier etwas geschehen muss, ist klar. Die Frage ist nur, wie.
Die Vereinbarung sieht vor, dass mehr als die Hälfte, also 8,2 Milliarden €, aus der Bank herausgelöst werden sollen. Davon sollen 6,2 Milliarden € von den Ländern aufgekauft werden. Der Rest soll am Markt veräußert werden, falls man überhaupt einen Käufer findet. Die aus dem Verkauf entstandenen Verluste werden gegen die Sunrise-Garantie gegengerechnet. Somit tragen dies ebenfalls die Länder.
An diesen Punkten möchte ich den Kollegen Günther ansprechen. Ich denke, die Frage, die wir im März oder in den nächsten Monaten entscheiden müssen, ist gar nicht, zu welchem Preis wir dieses Portfolio kaufen. Das ist nicht die entscheidende Frage. Denn ob wir dafür 2 Milliarden € oder 4 Milliarden € zahlen - wir tragen die Verluste sowieso. Sie werden entweder gegen die Garantie gerechnet, oder wir haben das Risiko in der AöR. Das ist zumindest nach meiner Meinung nicht die entscheidende Frage in dem Plan.
An diesem Punkt entstehen die ersten konkreten sichtbaren Schäden, die die Länder zu tragen haben, zum einen, wie gesagt, in der Garantie, zum anderen müssen die Länder Geld in die Hand nehmen, um die Schrottpapiere zu kaufen.
Man kann also zu Recht die Frage stellen, ob der Staat wirklich geeignet ist, Kredite und Wertpapiere in der Größenordnung von 6,2 Milliarden € zu besitzen. Ganz nüchtern würde ich sagen: Nein. Allerdings würde ich auch sagen, dass wir keine Bank brauchen, die solche Geschäfte macht. Das Problem ist jedoch: Eigentum verpflichtet. So oder so müssen wir für diesen Kram haften.
Um die 6,2 Milliarden € in Schrottpapieren zu verwalten, soll eine Abwicklungsanstalt gegründet werden. Diese Entscheidung treffen wir mit dem Staatsvertrag. Diese Abwicklungsanstalt soll nach dem Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds errichtet werden. Da dieses Gesetz vom Bundestag bewusst bis zum 31. Dezember 2015 befristet wurde, drückt die Landesregierung nun etwas auf die Tube und will ihren ganzen Plan noch dieses Jahr durchpeitschen.
Ich halte dies für brandgefährlich. Die Landesregierung will aufgrund von Sachzwängen eine schnelle Entscheidung herbeiführen, ohne zu wissen, ob ihr Plan aufgeht, und ohne die offenen Fragen adäquat klären zu können.
Dies ist vermutlich die größte finanzwirksame Entscheidung, die das Land treffen wird. Wir Abgeordnete sollen darüber innerhalb weniger Wochen entscheiden. Ich kann in der kurzen Zeit nicht mit Gewissheit beurteilen, ob der Plan der Landesregierung sinnvoll ist.
All das sollen die Länder tun, damit die EU die Erhöhung der Garantie auf 10 Milliarden € genehmigt. Was passiert denn, wenn wir diesem Plan nicht zustimmen, wenn wir als Parlament dem ganzen Staatsvertrag nicht zustimmen? - Das würde bedeuten, dass die Abwicklung der Bank angeordnet wird. Auch das ist Neuland für uns. Die neuen Gesetze und Regeln, die für die Abwicklung von Banken gemacht wurden, sind noch nie angewendet worden. Im Detail wird es zu einigen Rechtsrisiken und Streitereien kommen. Die Gewährträgerhaftung wird in diesem Fall gezogen werden. Die SunriseGarantie wird stark belastet werden, und es werden hohe Kosten auf das Land zukommen. Auch die Auswirkungen auf den Sparkassensektor in Schleswig-Holstein können groß ausfallen. Unser Eigenkapital, das wir in der Bank haben, ist dann auch futsch. Die große Frage ist, inwieweit wir dann noch Kapital nachschießen müssen.
Dennoch ist zu prüfen, ob das Horrorszenario Abwicklung nicht doch die bessere Alternative ist. Denn am Ende könnte eine Abwicklung immer noch günstiger sein. Denn eines muss man in aller Klarheit sagen: Mit dem Plan der Landesregierung schaffen wir uns auch zusätzliche Risiken, und zwar im Tausch gegen das Versprechen, dass wir die Bank verkaufen können und die Gewährträgerhaftung ausläuft. Wie es aber mit Versprechen bei der HSH Nordbank aussieht, hat uns bereits die Vergangenheit gelehrt. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. - Bevor wir in der Aussprache fortfahren, möchte ich mit Ihnen gemeinsam weitere Schülerinnen und Schüler des Regionalen Berufsbildungszentrums Eckener-Schule aus Flensburg hier im Landeshaus begrüßen. - Herzlich willkommen in Kiel!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns heute über eine weitere Rettungsaktion unterhalten, die das Vermögen des Landes so gut wie möglich schützen soll, dann reden wir vor allem über weitere Schutzmaßnahmen, die auf Entscheidungen von 2009 aufbauen. Es ist mitnichten so, dass wir hier ein gänzlich neues Maßnahmebündel beraten. Es geht vielmehr darum, jetzt Dinge, die schon vor sechs Jahren beschlossen wurden, konkret umzusetzen.
Vor sechs Jahren hat die damalige Landesregierung eine Entscheidung getroffen, die von uns und von den anderen damaligen Oppositionsfraktionen, von FDP und Grünen, scharf kritisiert wurde. Dabei ging es um vier Hauptpunkte, die sich bis heute auf die Bank auswirken und die damals von der Landesregierung, ohne sich im Detail mit der EU-Kommission einigen zu müssen, im Rahmen der deutschen Gesetzgebung umgesetzt werden konnten. Schon das ist ein erheblicher Unterschied zu unserer Situation heute, in der wir auf eine Detaileinigung mit der EU-Kommission angewiesen sind.
Zum einen ist es das Geschäftsmodell. In der Tat wurde damals von der EU-Kommission ein nachhaltiges Geschäftsmodell eingefordert. Allerdings hatte man damals weitreichende Spielräume, wie dieses neue Geschäftsmodell aussehen sollte. Man stieß lukrative Geschäftsbereiche ab und wollte die HSH Nordbank unter anderem als Geschäftsbank für Unternehmen aus dem Norden weiterentwickeln. Ob das wirklich gelungen ist, sei einmal dahingestellt, da sich die Bank natürlich auch außerhalb der norddeutschen Region tummelt. Aber es ging hier insbesondere darum, Geschäftsbereiche zu bearbeiten, die schon jetzt auch von den Sparkassen und Genossenschaftsbanken in der Region bearbeitet wurden. Wir haben das damals kritisiert.
Man kann heute sicherlich konstatieren, dass die Bank der Unternehmer funktioniert, wenn sie auch nicht dazu führt, dass dieses Geschäft die Altlasten absichern kann. Das, meine Damen und Herren, war aber seinerzeit die Grundlage für die Etablierung des Geschäftsmodells. Es sollte dazu führen, dass faule Kredite durch gute Geschäfte abgesichert werden. Damals ist aber nicht im Entferntesten dar
Ein zweiter Bereich, der sich negativ auf die Bank auswirkt, war das unbedingte Festhalten an dem Schiffsportfolio. Man behielt die faulen Kredite und wollte das Geschäft noch ausbauen und als den Schwerpunkt der Bank erhalten. Das war eine grandiose Fehleinschätzung der damaligen Landesregierung. Schon damals ging die Bank selber von einer Kreditausfallrate von 40 % bei den garantieunterlegten Engagements aus. Schon bei einer Ausfallrate von 5 % geht man von extremen Problemen bei einer Bank aus. Wie wir heute alle wissen und wie wir damals schon alle ahnten, passierte in den Folgejahren genau das, was uns auch der Verband für Schiffbau und Meerestechnik in einer Anhörung prophezeite: Die Kreditausfälle, die sogenannten Non-Performing-Loans, wurden immer mehr, und die Bank brauchte immer wieder Unterstützung durch den Staat und seine Bürger.
Punkt drei ist, dass man bewusst die Hilfe des Bundes ausgeschlagen hat. Während wir damals im Parlament noch bis in den März 2009 hinein um Bundesmittel und die Unterstützung des SoFFin gerungen haben, hatte die damalige Landesregierung schon vor November 2008 den Entschluss gefasst, die Bundesebene nicht in die Lösung des Problems einzubeziehen. Dies wurde dem Parlament damals übrigens nicht mitgeteilt, sondern der Landtag wurde bewusst in Unkenntnis darüber gelassen. Von dieser Vorgehensweise hebt sich die offene Kommunikation und Information durch unsere heutige Finanzministerin deutlich positiv ab.
Man wollte also das Geschäft selber machen und erhoffte sich allen Ernstes sogar mittelfristig Überschüsse aus dem Schiffsgeschäft, an denen man den Bund dann natürlich nicht beteiligen wollte. Dass die Schiffe, die durch die Kredite finanziert wurden, immer älter und somit nicht lukrativer wurden und dass in Asien moderne Schiffsneubauten mit massiven staatlichen Subventionen gefördert wurden, blendete man einfach aus. Irgendwie wird es schon gutgehen, hat man sich damals gedacht. Dieses Denken, meine Damen und Herren, müssen wir heute teuer bezahlen.
Der vierte Punkt ist eng mit diesem Punkt verknüpft. Da das Geschäftsmodell von den Regierenden damals als so toll eingeschätzt wurde, hat man Garantien in Milliardenhöhe ausgesprochen. Man ging davon aus, dass die Zinszahlungen für die Ga
rantiegewährung die Kosten der Garantien, wenn sie denn gezogen werden, auffangen würden. Der Rest wird durch das tolle Geschäftsmodell erledigt, und schwuppdiwupp haben wir eine super Bank. Das war natürlich völliger Blödsinn. Man gibt keine Garantien, wenn man sich nicht darauf einstellt, dass diese auch gezogen werden können, zumindest sollte man dieses nicht tun. Damals, meine Damen und Herren, hat man allerdings auf die Zukunft gezockt wie schlechte Banker, was von der damaligen Opposition ebenfalls scharf kritisiert wurde.
Mit genau diesem Dilemma haben wir es nun zu tun. Man entschied sich beim Geschäftsmodell für die schlechtere Variante. Man ging mit der Garantiegewährung bewusst eine Verpflichtung und ein Risiko in der Zukunft ein, ohne dass der Bund mit ins Boot genommen worden wäre, um diese Verpflichtungen abzumildern. Das sind die Gründe, warum wir heute über ein Holdingmodell mit Tochterbank zu den anstehenden Bedingungen reden müssen. Jetzt, meine Damen und Herren, bügeln wir das aus, was schon 2009 versemmelt wurde. Wir machen das bei voller Transparenz.
Auch hier sei ein Vergleich zu 2008/2009 erlaubt. Die Bank brach 2008 zusammen, und man hielt als Landesregierung die Karten ganz dicht am Körper. In internen Runden wurde eine Strategie ohne formelle Beteiligung des Parlaments festgelegt, und schon im Herbst 2008 hatte die damalige Regierung entschieden, wie sie vorgehen wollte. Das Parlament wurde dann in Unkenntnis davon gelassen und erst im März 2009 hiervon in Kenntnis gesetzt, also rund ein halbes Jahr nach der Entscheidung. Dann ging alles ganz schnell. Am 25. März erste Befassung im Landtag und eine Woche später, am 3. April, die zweite Lesung.
Das ist jetzt in der Tat anders. Schon seit Anfang des Jahres gibt es eine Vielzahl von Informationen seitens des Finanzministeriums, welche Alternativen es geben könnte. Auch der Beteiligungsausschuss hat regelmäßig Informationen über den Stand der Verhandlungen mit der EU-Kommission bekommen, und selbst die parlamentarische Befassung läuft zeitlich entzerrter, als es damals im Jahr 2009 der Fall war. Seit Mitte Oktober wissen wir, welche Lösung zwischen EU, Land Schleswig-Holstein und Hamburg ausgehandelt wurde. Danach hat sich der Beteiligungsausschuss hiermit zweimal befasst. Vertretern der Fraktionen ist Einsicht in die Verhandlungsunterlagen gewährt worden, und wir beraten schon heute über den zukünftigen Staatsvertrag, der nach dem Parlamentsinformationsgesetz ebenfalls schon vorgelegt wurde. Hiernach ha
ben wir einen Monat Zeit, nicht eine Woche, das Ganze zu beraten, und erst dann wird Mitte Dezember endgültig entschieden. Alles in allem ist dies eine wesentlich transparentere Situation, als wir sie bei der eigentlichen Entscheidung 2009 gehabt haben.
Formal gesehen haben wir derzeit noch zwei Möglichkeiten, nach denen wir unsere Entscheidung fällen können, wenn ich eine Abwicklung der Bank in diesem Jahr einmal ausschließe, eine Lösung nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, das bis 31. Dezember 2015 befristet ist - hier wäre eine landesrechtliche Lösung möglich - oder eine Lösung nach der SRM-Verordnung auf europäischer Ebene, die seit dem 1. Januar 2015 gilt. Wer eine landesrechtliche Lösung will, muss noch in diesem Jahr entscheiden, weil wir nicht wissen, ob dies im neuen Jahr noch möglich sein wird. Wer dies ausschließen oder auf eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Systemen verzichten will, kann sich noch bis ins nächste Jahr Zeit lassen. Welche Lösung besser ist, mag jeder für sich selbst entscheiden.
Letztendlich können aber nur Banken unter den EU-Schirm, was entsprechende Eigenkapitalanforderungen mit sich bringt. Es mag auch hier jeder selbst beurteilen, ob dies sinnvoll ist und ob wir diese Auflagen erfüllen können. Auf jeden Fall können wir derzeit feststellen, dass das, was zwischen der EU und den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein verhandelt wurde, ein sehr enger Kompromiss ist. Ob es klug ist, diesen wieder aufzuschnüren, muss ebenfalls jeder für sich selbst entscheiden. Ja, meine Damen und Herren, auch ein Zögern in der Sache kann sich am Markt auswirken und die Einschätzung von Rating-Agenturen beeinflussen. Auch hier muss jeder Abgeordnete selbst entscheiden, ob er dieses Risiko eingehen will.
Meine Damen und Herren, eine Holdinglösung hat nicht diese strengen Eigenkapitalbestimmungen, wenn auch eine solche Holding natürlich insolvenzsicher sein muss. Der Charme der vorgeschlagenen Lösung ist der, dass es für einen Teil der Bank, wohlgemerkt einen Teil, nämlich der Tochterbank, die Möglichkeit geben wird, Überschüsse in das Eigenkapital zu überführen, um dieses zu stärken. Je stärker das Eigenkapital der Tochterbank, desto besser sind die Verkaufschancen und der Verkaufspreis der Tochterbank. Die Lösung sieht ja einen Verkauf der Tochterbank bis 2018 vor, und ein solcher Verkauf kann nur vorteilhaft gelingen, wenn
das Eigenkapital dieser Tochterbank hoch genug ist. Damit wäre eine Abwicklung dieses Teils der HSH Nordbank kontrolliert und unter Schonung des Landesvermögens möglich. Übrigens ist auch dies eine Lösung, die wir politisch schon 2009 diskutiert hatten. Damals gab es allerdings noch keine politische Mehrheit für einen solchen Schritt.
Betrachtet man die Schonung des Landesvermögens, also die Minimierung des Schadens, der uns durch die Fehleinschätzungen aus 2009 eingebrockt wurde, haben wir eine vernünftige Lösung, über die wir heute diskutieren. Mit dieser Lösung schaffen wir es, dass die Gewährträgerhaftung nicht ausgelöst wird. Bekäme die HSH Nordbank heute nicht diese Perspektive für einen Neuanfang, müsste sie abgewickelt werden. Neben den Garantien in Höhe von 10 Milliarden € käme auch die Gewährträgerhaftung in Höhe von rund 12 Milliarden € zum Tragen, was im Übrigen auch die Sparkassen des Landes hart treffen würde. Außerdem wäre es klar, dass es einen enormen Wertverlust des Wertes der Bank geben würde. Somit wären auch gute Geschäfte beeinträchtigt.
All das zusammen zeigt, dass eine sofortige Abwicklung der gesamten Bank nur eine schlechte Lösung für das Land sein kann. Es kann also nur eine Aufteilung der Bank geben, und die Landesregierung hat hierfür gemeinsam mit Hamburg einen Kompromiss mit der EU ausgehandelt. Ich glaube, dass dieser Kompromiss das Beste ist, was man aus dieser misslichen Situation herausholen konnte.
Wir wissen, dass wir noch nicht am Ende des Weges sind. Wir werden die Portfolien am Ende gegen die Garantien rechnen, und somit muss der schleswig-holsteinische Steuerzahler hier das vollständig allein bezahlen, was man 2009 schon falsch entschieden hatte. Dass wir zahlen müssen, wussten wir mit der Entscheidung für die Garantiegewährung durch die Länder im Jahr 2009. Dass das wahrscheinlich die gesamten Garantien treffen würde, war auch klar, nachdem man sich für das Geschäftsmodell entschieden hatte. Das ist somit alles nichts Neues und nichts Zusätzliches. Hier von zusätzlichen Lasten zu sprechen, wäre völlig verfehlt. Im Gegenteil, man tut jetzt das, was wahrscheinlich schon viel früher hätte getan werden müssen. Man verschafft der Tochterbank so gute Chancen wie möglich, und den Rest wickelt man ab. Ob wir jetzt allerdings für die Tochterbank innerhalb von nur zwei Jahren noch einen so guten Start hinbekommen, wie wir es 2009 hätten schaffen können, weiß niemand, aber wir werden alles daran setzen, dass uns das gelingt.
Am Ende steht, dass wir die Geschäftsbereiche, die tragfähig sind, verkaufen und dass wir mit den Einnahmen den Schaden vom Land so gering wie möglich halten wollen. Außerdem sollen die schwierigen Portfolien abgerechnet werden, so wie es die Lösung von 2009 auch vorsieht. Schon damals wusste man, dass man volles Risiko fährt und dass die Erholung des Schifffahrtsmarktes auch ausbleiben kann. Dafür zahlen wir in Zukunft, und wir wollen als Land Schleswig-Holstein, dass wir so wenig wie möglich dafür zahlen müssen. Das muss das Ziel sein. Ich glaube, die Finanzministerin und ihr Staatssekretär haben bewiesen, dass das auch ihr Ziel ist und dass das Land, was das angeht, in ihren Händen wirklich in guten Händen ist. Dafür bin ich wirklich sehr dankbar, und ich hoffe, dass wir im Dezember zu einer vernünftigen Lösung kommen. Vielen Dank.