Glücksspielgesetz, das lediglich noch für die danach bereits erteilten Genehmigungen weiter Anwendung findet. In beiden Gesetzen werden Verordnungsermächtigungen für die Sportwettvertriebsverordnung ergänzt. Diese Verordnung regelt den Vertrieb vor Ort für die Genehmigungen nach dem Glücksspielgesetz und für die künftig bundesweit zu erteilenden Lizenzen nach dem Glücksspielstaatsvertrag.
Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem eine Regelungslücke im Glücksspielgesetz geschlossen, in dem ein Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand aufgenommen werden soll. So wird ein Gleichklang zum Ausführungsgesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hergestellt, das diese Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände bereits enthält.
Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände sind aus unserer Sicht erforderlich, um eine Sanktionsebene unterhalb des Widerrufs der Genehmigung zu schaffen. Für den Widerruf bestehen im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hohe rechtliche Hürden und erhebliche Rechts- und Haftungsrisiken für das Land.
Mit einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren kann auch auf kleinere Rechtsverstöße der Glücksspielanbieter, die eine Genehmigung nach dem Glücksspielgesetz haben, angemessen reagiert werden.
Die Gesetzesänderungen sind also notwendig, um die Glücksspielaufsicht wie bisher effektiv wahrnehmen zu können. Damit wollen wir sicherstellen, dass Ziele der Glücksspielregulierung, die besonders wichtig für den Schutz der Minderjährigen und Jugendlichen, den Spielerschutz und insbesondere auch für die Suchtprävention und Suchtbekämpfung sind, durch effiziente Aufsichtsmaßnahmen durchgesetzt werden können. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion würde ich jetzt gerne dem Herrn Kollegen Daniel Günther das Wort erteilen. Jedenfalls ist uns das so gemeldet worden. Aber Sie sind, wie ich sehe, eindeutig der Kollege Hans-Jörn Arp. Sie haben sich schon auf den Weg gemacht, und ich erteile Ihnen jetzt mit Freuden das Wort.
Frau Präsidentin! Bei uns in der CDU-Fraktion können mehrere reden. Das unterscheidet uns von der SPD. Deshalb rede ich zu dem Thema.
Vielleicht hat die Vizepräsidentin ja auch nicht richtig gelesen. Das will ich ihr aber nicht unterstellen.
Ich freue mich zusammen mit meinem Freund Wolfgang Kubicki, dass wir endlich einmal wieder über das Thema Glücksspiel in diesem Hohen Hause diskutieren können. Wir haben festgestellt, dass sich seit vier Jahren eigentlich nichts verbessert hat. Auch bei diesem Gesetzentwurf, Herr Minister, erkenne ich wohl Ihre gute Absicht, aber allein das Werk, das dabei herausgekommen ist, trägt wieder einmal die typische Handschrift, die Sie nicht die Sozialdemokraten in Ihrem Haus, sondern Sie - schon immer haben: immer wieder die Benachteiligung Privater zugunsten staatlicher Unternehmen, beispielsweise dass Sie in den Sportwettbüros den Ausschank von Bier oder alkoholischen Getränken in Zukunft verbieten wollen, beim Spielcasino aber alles lassen, wie es ist. Daran erkennen Sie den Unterschied, dass private anders behandelt werden als staatliche Unternehmen.
Das zweite Beispiel ist, dass Sie in einem Gebäudekomplex keine zweite Spielstätte zulassen. Auch das halte ich für falsch, wenn Sie beispielsweise den Sophienhof einmal nehmen, der 200 m lang ist und mehrere Etagen hat. Da könnten leicht zwei solcher Betriebe nebeneinander existieren; denn in der Holtenauer Straße können zwei Betriebe Tür an Tür öffnen. Auch das ist wieder ein Nachteil für die privaten Unternehmen, für die mittelständischen Spielstättenbetreiber. Ich bitte Sie, darüber noch einmal nachzudenken, auch wenn das heute schon die zweite Lesung ist. Es trägt immer wieder die gleiche Handschrift: Man traut den Privaten nicht und glaubt, der Staat könne es besser machen.
Ich wäre viel besser gelaunt, wenn Sie sich Ihrem hessischen Kollegen anschlössen und ihn unterstützten, Herr Minister. Der hat gesagt: Der Glücksspielstaatsvertrag, der von den 16 Ländern vorgelegt worden ist, ist so nicht umzusetzen. Die 20 Li
zenzen - das wissen Sie genauso gut wie ich - sind nicht umzusetzen. Das geht nicht. Der hessische Innenminister hat das Problem, dass er sagt: Ich komme damit nicht zurecht. Ich würde Ihnen empfehlen: Fahren Sie zu ihm hin, nehmen Sie sich einen Tag Zeit, und erklären Sie ihm mit Ihren Mitarbeitern unseren schleswig-holsteinischen Weg, und zwar im Interesse der Feuerwehren, der Sportverbände, der friesischen Verbände, der Suchtorganisationen. Die alle hätten bei unserem Weg davon profitiert.
Viel stärker hätte auch der Steuerzahler davon profitiert, denn das, was wir heute haben, ist ein Zustand, bei dem nur wenige in Schleswig-Holstein die Lizenz erhalten haben, aber die Masse illegal am Markt tätig ist. Die reiben sich die Hände, weil es nicht gelingt, auf Bundesebene mit den Ministerpräsidenten aller Bundesländer einen vernünftigen Weg zu gehen. Das Modell dafür gibt es, das ist unser Modell, das in Brüssel notifiziert wurde, das die Genehmigung des Aufsichtsrechts hat, von dem man sagt, das kann man durchführen. Ihr Vorgänger hat das bewiesen. Er hat es umgesetzt. Es besteht auch eine Aufsicht.
Das heißt, wir hätten mehr Steuereinnahmen, und wir könnten einen bisher illegalen Markt kontrollieren. Das alles findet zurzeit nicht statt. Die Einzigen, die einen Vorteil haben, sind die Betreiber solcher Unternehmen, weil sie natürlich keine Abgaben zahlen und vielfach auch am Markt willkürlich arbeiten können. Es ist kein Jugendschutz da, es ist kein Spielerschutz da. Das alles ist nicht da. Deshalb noch einmal mein Wunsch und mein Appell: Setzen Sie sich auf Bundesebene dafür ein, dass unser Glücksspielstaatsvertrag umgesetzt wird, der hier in Schleswig-Holstein Anwendung fand, den der jetzige Ministerpräsident als damaliger Oberbürgermeister - so glaube ich - noch ganz ordentlich fand. Ich glaube, er findet ihn, wenn er unter vier Augen gefragt wird und niemand zuhört, auch heute noch gut, er darf es nur nicht zugeben, weil er dann Ärger mit Herrn Stegner bekommt. Aber das ist Ihr und nicht unser Problem. Ich sage Ihnen im Interesse unserer Verbände und der Aufsicht, im Interesse des Spielerschutzes und all derer, die davon betroffen sind - auch im Interesse unserer Finanzministerin -: Wir würden hier für viel mehr Gerechtigkeit sorgen, wenn wir unseren Weg, den wir einmal gegangen sind, wieder einschlagen würden. Ich garantiere Ihnen: Dieser Weg wird kommen, weil es keine vernünftige Alternative dazu gibt; denn das, was Sie heute wieder vorgelegt haben, ist keine vernünftige Alternative. Deshalb lautet mein Ap
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war wieder einmal ein Arp, wie man ihn sonst auch kennt: heftige Kritik hier an dem vorgelegten Gesetz, im Ausschuss kein Wort, im Ausschuss Enthaltung von der Fraktion, hier keine Änderungsvorschläge, aber Sie haben Ihre 5 Minuten ja gut genutzt, um zu zeigen, dass da doch mehr heiße Luft als Substanz ist, sonst hätten Sie hier nun einmal sagen können, was Sie denn wirklich ändern wollen, und es auch vorlegen können.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf - der Minister hat schon ganz viel dazu gesagt - werden Regelungen, die dem Jugendschutz, der Suchtprävention und dem Spielerschutz dienen, in dieses Gesetz aufgenommen. Bisher war das auf dem Verordnungswege geregelt. Es ist nunmehr in das Gesetz aufzunehmen, weil nach aktueller Rechtsprechung für Berufsausübungsregelungen, die das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz einschränken, eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist. Die wird hiermit geschaffen.
Danach müssen in Zukunft dann auch nach dem Gesetz Sportwettbetriebsstätten einen Mindestabstand von 100 m zu Bildungseinrichtungen, Jugendzentren und Suchtberatungsstellen einhalten. Auch das Verkaufsverbot von Alkohol in Sportwettstätten sowie das Verbot von Geldspielgeräten dort dienen dem Spielerschutz und der Suchtprävention.
In Sportwettbüros sollen keine zusätzlichen Suchtpotenziale wie Geldspielgeräte und Alkoholverkauf beziehungsweise Konsum hinzukommen, das ist eine sinnvolle Regelung, die zu Recht hier verankert wird. Dass bei Verstößen gegen das Gesetz der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit jetzt eingeführt werden kann, während zuvor nur der Widerruf der Genehmigung infrage kam, ist ebenfalls sinnvoll. Damit wollen wir niemanden schützen, aber es gibt auf diesem Wege in Zukunft die Möglichkeit, auch auf kleinere Rechtsverstöße schon früher warnend zu reagieren, bei denen bisher sonst nur die einzige Sanktionsmöglichkeit im Widerruf der Genehmi
Im Innenausschuss hat schon der Kollege Bernstein - ist er eigentlich hier? Nein. Oder doch? - schon etwas wolkig ausgeführt, dass die CDU sich bei der Abstimmung enthalten werde, ich habe es schon erwähnt, und eigentlich noch diverse Änderungsanträge habe. Folgerichtig hat er angekündigt, dass in nächster Zeit vonseiten der CDU eine Gesetzesinitiative hierzu erfolge.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Arp, wenn Sie mir zuhören: Das gefällt uns ausgesprochen gut, denn auch aus unserer Sicht gibt es im Besonderen beim Spielerschutz Änderungswünsche. Auch im Bereich der Suchtprävention und des Jugendschutzes gibt es Regelungen, die aus unserer Sicht überdacht werden sollen. Ob Ihnen das so gut gefällt, müssen wir dann schauen. Darauf kommen wir dann aber gern zurück, wenn die CDU die angekündigte Initiative ergreift.
Es ist trotzdem zum jetzigen Zeitpunkt sachgerecht, um zeitnah Rechtssicherheit zu gewährleisten, sich zunächst auf die bisher in der Sportwettbetriebsverordnung enthaltenen Regelungen und die Änderungen, die im Gesetz zusätzlich jetzt noch enthalten sind, zu beschränken.
Aber ich will zwei Punkte schon einmal nennen, über die wir nachdenken, Herr Kollege Arp. Der Abstand von 100 m zu Jugend- und Bildungseinrichtungen ist ausgesprochen moderat gewählt. Es ist zu überprüfen, ob damit der angestrebte Zweck, Jugendliche von und auf ihrem Weg zu den Jugendeinrichtungen von diesen Angeboten fernzuhalten, erreicht werden kann.
Es gibt in anderen Ländern Abstandsregelungen bis zu 500 m, das wissen Sie. Das ist vermutlich zu weitgehend, weil es einem Verbot dieser Einrichtungen gleichkäme. Das wäre nicht zulässig. Aber zwischen 100 m und 500 m - das werden wir beide zusammen leicht erkennen - liegen viele Möglichkeiten: 200 m, 300 m. 200 m würden nebenbei schon das Problem benennen, das Sie zum Sophienhof eben beschrieben haben. Das werden wir uns also genau ansehen.
Natürlich sind in einem solchen Falle Übergangsfristen und Vertrauensschutz zu berücksichtigen. Darauf werden Sie schon achten. Aber mit dieser Ankündigung, Herr Kollege, kann zumindest ab heute niemand mehr behaupten, unsere Überlegungen seien gänzlich unbekannt gewesen.
Zweitens. Es stellt sich die Frage des Nichtraucherschutzes in Sportwettbetriebsstätten, wie wir sie schon für Spielhallen geregelt haben. Ob das im Nichtraucherschutzgesetz besser geregelt wird als in diesem Gesetz, werden wir prüfen. Da schauen wir einmal, was der richtigere Weg ist.
Zu der Frage der Regulierung und des Schutzes vor den Gefahren von Glücksspiel jeder Art bestehen grundsätzlich unterschiedliche Vorstellungen zwischen CDU und FDP auf der einen und den regierungstragenden Fraktionen auf der anderen Seite. Wir sorgen uns um die Menschen, die Kinder und Jugendlichen, die durch diese Angebote in die Spielsucht hineingezogen werden könnten. Im Gegensatz zu Ihnen halten wir das Betreiben von Spielhallen und Wettbüros für keine gute Geschäftsidee, die wir von uns aus fördern wollen. Deshalb haben wir auch im letzten Jahr für Spielhallen schon einmal konsequente Regelungen getroffen und werden diesen Weg auch bei Sportwettbüros weitergehen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn wir für eine ungewöhnlich lange Zeit hier keine Debatte zum Thema Glücksspiel geführt haben
Die Gesetzesänderungen, die heute Anlass für die Debatte sind, sind allerdings nicht grundsätzlicher Natur. Es geht darum, bestehende Regelungslücken zu schließen. Spielerschutz und Suchtprävention werden gestärkt. Das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag und das Glückspielgesetz werden an bestehende Regelungen angepasst, die bisher nur in der Sportwettvertriebsverordnung verankert sind.
Erstens. Es muss ein Mindestabstand von 100 m zwischen Wettbüros und Bildungseinrichtungen eingehalten werden. Der Kollege Eichstädt ist darauf eingegangen.
Zweitens. Sportwetten dürfen nicht in Gebäuden angeboten werden, in denen sich eine Spielhalle befindet.
Zudem wird für einen Verstoß gegen diese und andere Regelungen ein Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand im Glücksspielgesetz verankert. Im Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist ein solcher Tatbestand bereits enthalten. Verstöße gegen die Glückspielgesetze können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € geahndet werden.
Diese Änderungen sollten aus meiner Sicht unstrittig sein. Kollegen vor mir haben bereits darauf hingewiesen, dass es dazu im Ausschuss keine große Aussprache gab. Niemand, dem Suchtprävention am Herzen liegt, kann ernsthaft etwas gegen diese Anpassungen haben. Die einzigen Argumente, die man dagegen finden könnte, sind wahrscheinlich wirtschaftliche Interessen. Das hat der Kollege Arp ein bisschen angedeutet. Im Sinne der Suchtprävention sind die Regelungen vernünftig, weil sie aus unserer Sicht mehr Klarheit schaffen. Die Suchtgefahr durch Alkohol oder Daddelautomaten, also andere Formen von Sucht, nicht weiter gefördert werden. Auch das ist weitgehend unstrittig.
Strittiger ist aber - man kann in diesen Wochen kaum hier stehen, ohne dazu etwas zu sagen -, wie wir grundsätzlich mit dem Glücksspielstaatsvertrag umgehen. Da gibt es auch ein paar Unterschiede zwischen den regierungstragenden Fraktionen.