Protokoll der Sitzung vom 20.01.2016

und auch mit dem am weitesten gehenden Änderungsvorschlag der PIRATEN noch verboten bleibt: Zeichentrickfilme, Sportveranstaltungen oder Unterhaltungsspiele für Familien. Ob man dementsprechend der Auffassung folgt, dann könne die Gesetzeslage ja auch so bleiben, wie sie ist, oder zu dem Schluss kommt, dann könne man das Verbot auch vollständig abschaffen, ist - wie es das Bundesverfassungsgericht regelmäßig treffend formuliert - dem „weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers“ überlassen, also uns.

Ich spreche mich angesichts der Bandbreite der Lösungen für eine moderate Kompromisslösung aus und freue mich auf eine hoffentlich große Zustimmung zur goldenen Mitte.

Wir haben hier schon einmal darüber gesprochen grundsätzlich, ohne einen Beschluss bezogen auf diesen Kompromiss zu fassen. Ich habe mich hier auch ganz klar bekannt, dass ich persönlich keinen Änderungsbedarf für mich sehe. Ich liebe die stillen Feiertage.

(Beifall Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich finde das Gefühl herrlich, es ist kein Laden offen, ich brauche nichts zu tun, und es gibt auch kein Angebot, das ich wahrnehmen könnte. Ich möchte diese Angebote gar nicht haben.

(Zurufe)

- Richtig, außer in den Fällen, wo es gegen das Verbot doch stattfindet. Aber ehrlich gesagt weiß ich auch, dass es genau das Gegenteil gibt - das ist in der Debatte auch deutlich geworden -, nämlich Menschen, die sagen: Warum soll ich genau an diesen drei Tagen dieses Gedenken wahrnehmen, warum soll ich an diesen drei Tagen Dinge, die ich tun möchte, nicht tun dürfen? Dafür gibt es für mich überhaupt keine Begründung.

Genau weil das so ist, genau weil die Welt in Schleswig-Holstein so ist, finde ich es so gut, wenn wir darüber nachdenken und uns zusammensetzen das war dann die Initiative der PIRATEN, die auf

(Peter Eichstädt)

uns als Fraktionen, auf die kirchenpolitischen Sprecher zugegangen sind -, um einen Kompromiss zu finden. Dann haben wir überlegt, es wäre ja eine Möglichkeit, als Staat - wir Grüne sind ja auch immer sehr offen für die norddeutsche Zusammenarbeit - einmal zu gucken: Wie sieht es eigentlich in Hamburg aus? Wir haben eine Nordkirche, eine evangelische Nordkirche. Warum sollen wir dann nicht ein Hamburger Modell übernehmen?

Ich finde, dass das auch eine Möglichkeit ist, Kompromisse einzugehen. Deshalb habe ich dann auch diesen Antrag mit unterschrieben. Das macht dann aber auch deutlich, dass das ein Kompromiss ist. Der Kollege Breyer, der den Antrag mit unterschrieben hat, findet es wahrscheinlich auch nicht so schön, dass nach diesem Vorschlag der Karfreitag beispielsweise noch voll geschützt bleibt. Auch Herr Harms hätte sich gern das Dänemarkmodell gewünscht, wo nichts verboten ist. Ich habe gesagt, von mir aus brauchen wir nichts zu verändern. Und in der Mitte ist dann dieser Kompromiss dabei herausgekommen. Ich finde, das muss noch einmal betont werden.

Herr Günther, wenn Sie sagen, die jetzige Rechtslage sei der Kompromiss, dann frage ich mich, was die Position der CDU ist. Wenn das der Kompromiss ist, was würden Sie denn sagen, wie müsste das Gesetz verschärft oder wie müsste die jetzige Gesetzeslage verändert werden?

(Daniel Günther [CDU]: Es kann so bleiben, wie es ist!)

- Ja, aber dann ist das jetzige Gesetz doch kein Kompromiss. Das verstehe ich nicht.

(Vereinzelter Beifall SPD, Beifall Lars Harms [SSW] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Dann müsste es doch noch etwas jenseits dessen geben, sonst ist es ja kein Kompromiss. Das verstehe ich nicht.

Herr Günther, es ist schon gesagt worden: Ich glaube, Gedenkminuten muss man halten, wenn sie aktuell anstehen. Man kann sich an diesen Tagen dann noch einmal besonders an die Anlässe erinnern, da gebe ich Ihnen recht. Der Volkstrauertag erinnert ja jährlich an bestimmte Ereignisse. Aber das ist nichts, was irgendetwas hiermit zu tun hat. Deshalb finde ich diesen Zusammenhang auch nicht besonders hilfreich.

Meine Damen und Herren, wir können die Gesetze ändern. Ich habe das selbst erlebt. Am Karfreitag war ich in Flensburg, weil ich da auf Pilgerschaft

gegangen bin. Ich habe wunderbar morgens in einem Backshop einkaufen können, und zwar nicht nur Brötchen, sondern alles Mögliche. Ich habe mich gefragt: Wieso hat der eigentlich Karfreitag geöffnet?

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Wieso bist du da reingegangen?)

- Ich bin da auch noch reingegangen, ja, das gebe ich zu. Das war blöd. Ich hatte Hunger.

(Heiterkeit)

Aber worauf es doch ankommt, ist, wie wir nachher miteinander leben - egal, ob das Gesetz jetzt verändert wird oder nicht. Das werden wir am Ende sehen. Unsere Fraktion stimmt darüber frei ab, weil auch wir finden, dass das eine Frage des Gewissens ist. Schade, dass das nicht überall so ist.

Es kommt doch darauf an, wie wir das leben. Es kommt nicht nur auf die Gesetze an, sondern darauf, dass, auch wenn ein Gottesdienst außerhalb der Verbotszeit stattfindet, draußen trotzdem kein Remmidemmi gemacht wird.

Frau von Kalben.

Das ist es doch, worauf es ankommt. So müssen wir die Dinge angehen. - Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, PIRATEN und SSW)

Von der FDP-Fraktion - alle reden heute für sich selbst - hat der Abgeordnete Dr. Klug das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter den eingebrachten Vorschlägen ist der Fünfer-Antrag, den Lars Harms vorhin begründet hat, nach Auffassung der FDP-Fraktion der beste.

(Vereinzelter Beifall SPD und PIRATEN)

Auf der einen Seite bietet er einen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Belangen. Es soll danach weder eine weitgehende Lockerung noch ein stures Festhalten an den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen für stille Feiertage geben. Damit schafft dieser Vorschlag, wie wir finden, einen fairen Ausgleich.

(Eka von Kalben)

Ebenso wichtig - das ist schon angesprochen worden - ist die Anlehnung an Regelungen, die in Hamburg gelten. Alle anderen Lösungsmöglichkeiten, die hier zur Diskussion stehen, bedeuten, dass in den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Hamburg in Bezug auf Veranstaltungsverbote unterschiedliches Recht gelten würde. Was in Bergedorf erlaubt wäre, wäre in Geesthacht oder Wentorf verboten. Was man in Norderstedt nicht tun dürfte, wäre in Wandsbek gestattet. Oder auch umgekehrt - je nachdem, ob Schleswig-Holstein Bestimmungen einführen würde, die „weicher“ oder „härter“ als die in Hamburg wären. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre meines Erachtens auch gerade mit Blick auf die Nachbarschaft zwischen beiden Ländern und die Menschen, die dort leben, völlig absurd.

(Beifall FDP, vereinzelt SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Ebenso wie die Kollegin von Kalben kann ich nicht nachvollziehen, weshalb ausgerechnet die Nordkirche, die ja mehrere norddeutsche Länder umfasst, und deren Vorgänger, die nordelbische Kirche, für lange Zeit die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg in sich vereint hat, so verbissen für einen Fortbestand unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen in Norddeutschland eintritt.

(Beifall FDP und Lars Harms [SSW])

Vielleicht kann man noch ein weiteres Argument gelten lassen: Die in Karlsruhe bereits in Gang gebrachte verfassungsrechtliche Überprüfung der Feiertagsregelungen dürfte dort umso eher Erfolg haben, je unterschiedlicher die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern sind. Denn ein solches buntes Durcheinander spricht ja eher für willkürliche Entscheidungen der Gesetzgeber als für eine wohlüberlegte Abwägung unterschiedlicher Belange, die auch ihre jeweilige verfassungsrechtliche Begründung haben.

Auch deshalb müssten eigentlich gerade die Befürworter einer Respektierung stiller Feiertage zu dem Ergebnis gelangen, dass der Bestand solcher Schutzvorschriften am besten gesichert werden kann, wenn zum Beispiel die Nachbarländer Schleswig-Holstein und Hamburg eine übereinstimmende Lösung finden.

(Beifall FDP und PIRATEN)

Auf der anderen Seite - das muss auch betont werden - eröffnet der Antrag genügend Freiräume, um zu bestimmten Tageszeitungen auch

(Zurufe)

- zu bestimmten Tageszeitungen

(Zurufe: Tageszeiten!)

- Tageszeiten! Was habe ich gesagt?

(Zurufe: Tageszeitungen!)

- Verflixt! - Veranstaltungen durchzuführen, die bisher bei uns verboten sind. Das ist ein vernünftiger Mittelweg in einer Diskussion, in der fundamentalistische Positionen nach unserer Auffassung nicht sinnvoll und nicht sachgerecht sind.

Auch deshalb empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion wir haben es gestern beraten - insgesamt die Verabschiedung des Fünfer-Antrags, den ich mit unterzeichnet habe. - Danke schön.

(Beifall FDP, PIRATEN und Lars Harms [SSW])

Von der Piratenfraktion hat jetzt der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Kompromiss, so sagt es der Volksmund, ist eine Lösung, die ursprünglich keiner gewollt hat. In dem Sinn bedanke ich mich eingangs bei allen Abgeordneten für die Gespräche, die wir in den letzten zwei Jahren miteinander geführt haben, um einen Ausgleich und einen Kompromiss zu finden, und zwar auch bei denjenigen Abgeordneten, die den Kompromiss, den wir jetzt vorgelegt haben, im Endeffekt nicht mittragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Diskussion um die Sinnhaftigkeit des Veranstaltungsverbots an stillen Feiertagen will ich eigentlich nur zwei Argumente hinzufügen, weil schon viel gesagt wurde. Das Erste ist, dass das Veranstaltungsverbot widersprüchlich geregelt ist. Wenn Sie sich ansehen, was erlaubt ist, stellen Sie fest: Das sind zum Beispiel Fußballspiele mit Anfeuern, mit Sprechchören; das ist erlaubt. Verboten ist aber ein Spieletag für Kinder in einem geschlossenen Gebäude. Da wird doch von Spiel zu Spiel mit zweierlei Maß gemessen. Erlaubt ist übrigens wieder das Spielen gegen Geld, das heißt, in Spielhallen oder im Kasino - Glücksspiel - ist es erlaubt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so inkonsequent mit dem Spielen umzugehen, diskreditiert dieses Verbot.