Meine Damen und Herren, aus gegebenem Anlass weise ich noch einmal darauf hin, dass wir im Ältestenrat die Übereinkunft haben, dass Reden, die hier gehalten werden, erst nachdem sie gehalten worden sind, ins Netz gestellt werden.
- Wenn ein Redner hier redet, soll - so ist es im Ältestenrat vereinbart worden - seine Rede nicht schon vorher im Netz stehen. Das habe ich aus gegebenem Anlass noch einmal gesagt. Derjenige, der betroffen ist, weiß das sicherlich.
- Wenn Sie jetzt alle ein schlechtes Gewissen haben, ist das gut. Aber das muss nicht dazu führen, dass es so laut wird, dass ich Sie bitten muss, etwas leiser zuzuhören.
der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist - trotz einiger Schwächeerscheinungen - der Fall. Das ist dann so beschlossen.
Ich erteile dann für die Landesregierung dem Herrn Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Stefan Studt, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Landespolizei ist und wird hervorragend ausgebildet und kann daher die ihr übertragenen Aufgaben mit höchster Professionalität und Zuverlässigkeit erfüllen. Rechtliche Grundlagen der qualifizierten und zeitgerechten Ausbildung unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind die jeweils gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung mit den dazugehörigen Ausbildungs-, Lehr- und Stoffplänen, die Curricula sowie die dazu formulierten Richtlinien. Dieses Regelwerk wird durch ständige und wiederkehrende Überprüfungen und Evaluationen immer wieder und gerade jetzt den Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst. Damit wird sichergestellt, dass den jeweils aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen wird.
Die Ausbildung unserer Landespolizei wird neben den Berufspraktika im Einzeldienst an drei festen Einrichtungen durchgeführt: für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt - ehemals mittlerer Dienst - an der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtung in Eutin, für die Laufbahngruppe 2, 1 ehemals gehobener Dienst - an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung, Fachbereich Polizei, in Altenholz und für die Laufbahngruppe 2, 2 - ehemals höherer Dienst - an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster.
Bausteine der Ausbildung, für die unterschiedlichen Laufbahngruppen jeweils angepasst, sind die Allgemeinbildung, die Fachtheorie und -praxis sowie die Erweiterung der Schüsselqualifikationen persönliche und soziale Kompetenz sowie Fach- und Methodenkompetenz.
Wesentlich für die Handlungssicherheit unserer Beamtinnen und Beamten sind die Inhalte, die in der polizeipraktischen Ausbildung vermittelt werden. Sie sind auf dem neuesten Stand und entsprechen den notwendigen Erfordernissen, die sich zum Beispiel aus dem Projekt „Gewalt gegen Polizeibeamte“ ergeben haben. Ich nenne hier die Stichwörter:
Beherrschung der polizeilichen Zwangs- und Einsatzmittel, Beachtung der Grundsätze der Eigensicherung, praktisches Üben verschiedenster Einsatztrainingslagen einschließlich von Amok-Lagen und die Vorbereitung auf den Einsatz in geschlossenen Einheiten.
Insbesondere die persönliche und soziale Kompetenz der Auszubildenden werden durch hohe Anteile in verschiedenen Ausbildungsfächern gestärkt, so zum Beispiel in den Fächern: Berufsethik, Psychologie, Psychologisches Verhaltenstraining und Interkulturelle Kompetenz.
Im Bereich Cybercrime wird seit Jahren das bundeseinheitliche Aus- und Fortbildungskonzept umgesetzt. Alle Absolventen der Ausbildung und des Studiums sind nach diesem Konzept ausgebildete „Ersteinschreiter“.
Ebenfalls seit Jahren ist das Konzept „Kriminaltechnik“ in der Aus- und Fortbildung in Kraft, sodass die Qualitätsoffensive in Schleswig-Holstein in diesem Bereich gestützt und gefördert wird.
Zu dem Thema sexualisierte Gewalt werden den Auszubildenden das Verhalten und der Umgang beim sogenannten ersten Angriff, bei der Vernehmung und im Bereich Opferschutz vermittelt. Auch das Thema Flüchtlinge wurde aktuell in den laufenden Ausbildungsgang integriert.
Meine Damen und Herren, bei der Ausbildung für den gehobenen Dienst erinnere ich gern daran, dass der Bachelor-Studiengang im Fachbereich Polizei der erste akkreditierte Bachelor-Studiengang für die Polizei in ganz Deutschland war. Der Fachbereich Polizei selbst genießt über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus einen guten Ruf.
Der Studiengang für die Aufsteigerinnen und Aufsteiger oder Laufbahnwechsler aus dem mittleren in den gehobenen Dienst wurde mittlerweile auf 18 Monate verkürzt und kommt dadurch sowohl den Studierenden als auch den Dienststellen entgegen.
Vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird zurzeit ein Konzept für ein Aufstiegsstudium in Teilzeit erarbeitet.
Außerdem hat der Fachbereich Polizei aktuell eine mehrtägige Fortbildungsveranstaltung mit dem Titel „Flüchtlingssituation in Schleswig-Holstein Professioneller Umgang und vernetzte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und privater Sicherheit“ konzipiert.
land erfolgt in Form eines zweijährigen, modular aufgebauten Master-Studiengangs an der Deutschen Hochschule der Polizei. Das erste Studienjahr wird dabei im Nordverbund gemeinsam mit den Ländern Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern jeweils rotierend in einem der Mitgliedsländer durchgeführt.
Meine Damen und Herren, die erhöhten Einstellungszahlen von 400 für 2016 und folgende Jahre bei der Landespolizei erfordern natürlich auch mehr Lehrpersonal in Eutin, um eine qualifizierte und zeitgerechte Ausbildung sicherzustellen. Die zusätzlichen Bedarfe wurden bereits erhoben; ein entsprechendes Konzept wird erarbeitet.
Zu den räumlichen Kapazitäten am zentralen Ausbildungsstandort Eutin kann gesagt werden: Die gesamte Liegenschaft der Polizei wurde mit dem Ziel einer zukunftsorientierten Ausrichtung überprüft. Eine entsprechende Bedarfserhebung und Analyse der Gebäude sowie der gesamten Infrastruktur wurde durchgeführt. Diese Bedarfsanalyse ist Grundlage der Planungen.
Aufgrund der erhöhten Einstellungszahlen entsteht zusätzlicher Bedarf an Wohneinheiten. Durch Anmietungen in einer benachbarten Wohnanlage kann dieser Bedarf gedeckt werden.
Darüber hinaus gibt es einen erhöhten Bedarf an Lehrsälen, der rechtzeitig durch eine entsprechende Modulbauweise gedeckt wird. Diese Liegenschaft kann jederzeit erweitert werden, unter anderem mit dem Ziel, später ein bedarfsgerechtes Schulungsund Aula-Gebäude zur Verfügung zu haben. Auch der Neubau eines Küchen- und Speisesaalgebäudes ist dringend erforderlich. Auch diese Planungen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Zuletzt etwas ganz Wichtiges für unsere Polizei: Die Fertigstellung des neuen Einsatztrainingszentrums ist für den Sommer 2018 vorgesehen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir stellen uns den anstehenden Herausforderungen und werden sie meistern, um auch zukünftig die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine qualifizierte und zeitgerechte Ausbildung unserer Landespolizei zu schaffen. - Herzlichen Dank.
Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Ekkehard Klug das Wort. Er hat eine Minute mehr als gedacht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Landeshaushalt 2016 sind für die schleswig-holsteinische Polizei zusätzliche Anwärterstellen geschaffen worden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass unser Land in drei Jahren zusätzliche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einstellen kann, Personal, das wir für unser Land dringend benötigen, um die innere Sicherheit weiter zu gewährleisten und den erhöhten Herausforderungen in diesem Bereich besser gerecht werden zu können.
Für die neuen Polizeianwärter müssen auch gute Rahmenbedingungen für die in einigen Monaten beginnende Ausbildung gewährleistet werden, und zwar hinsichtlich der sächlichen und räumlichen Voraussetzungen als auch im Hinblick auf die benötigten Lehrkräfte.
Nach unserer Einschätzung werden 20 zusätzliche Fachlehrer erforderlich. Dieses Lehrpersonal wird notwendigerweise aus dem Personalkörper unserer Landespolizei zu gewinnen sein, das heißt leider auch: Diese Lehrkräfte müssen von anderen Tätigkeiten abgezogen werden. Das ist der Preis dafür, dass wir in ein paar Jahren zusätzliche Polizeibeamte in den Dienst werden aufnehmen können.
Vor zwei Jahren hat die Landesregierung dem Landtag in einem Bericht - das ist Drucksache 18/1148 - ,,Attraktivität der Landespolizei erhalten" über eine Reihe von Problemen berichtet und auch die räumlichen Bedingungen, unter denen die Auszubildenden in Eutin untergebracht sind, als sehr verbesserungsbedürftig dargestellt. Wie sich die Situation hier entwickelt hat und was noch zu tun ist, sollte auch Gegenstand der Diskussion sein, die wir mit dem von uns beantragten Bericht des Ministers eingeleitet haben. Wir werden diese Fragen sicher noch ergänzend im Innen- und Rechtsausschuss erörtern. Ich kündige an, dass meine Fraktion dieses Thema dort auf die Tagesordnung setzen wird.
Meine Damen und Herren, denn wir müssen uns wirklich Gedanken über die Attraktivität des Dienstes bei unserer Landespolizei machen. Im Zusammenhang mit der Nachwuchsgewinnung hat die Junge Gruppe der schleswig-holsteinischen GdP kürzlich eine Reihe von Positionen formuliert, die nach Auffassung der FDP-Fraktion bedenkenswert sind. Es ist richtig, dass die Anforderungen an den Dienst der Polizei immer anspruchsvoller werden, etwa im Hinblick auf rechtliche Ansprüche an die Verfahrensbeteiligten bei Strafverfahren. Das muss nicht zuletzt auch in der Ausbildung seinen Niederschlag finden.
Zugleich ist der Schichtdienst mit einer 41-Stunden-Woche sehr belastend, sind die Anforderungen durch viele Sondereinsätze und neue Aufgaben, aber auch wegen der bedauerlicherweise zunehmenden verbalen und körperlichen Angriffe auf Polizeibeamte gewachsen.
In der Vergangenheit konnte das Land noch aus sehr vielen Bewerberinnen und Bewerbern für die Polizeiausbildung die besten und geeignetsten Kandidaten auswählen. Mit hohen, anspruchsvollen Kriterien ist eine Auswahl getroffen worden. Aber ob wir im „Kampf um gute Köpfe“, um es einmal so zu formulieren, auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt auch nach der Vermehrung der Zahl der Anwärterstellen und nach den der Öffentlichkeit ja nicht ganz verborgen gebliebenen Erschwernissen des Polizeidienstes auch noch in Zukunft so gute Karten haben werden, das ist zwar zu hoffen, aber es bleibt abzuwarten. Wir werden kritisch beobachten müssen, ob diese Hoffnung auch in diesem Jahr zum Einstellungstermin und in den kommenden Jahren durch die Realität eingelöst werden kann.
Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass wir uns auch als Ausgleich für gewachsene Probleme und Belastungen im Bereich des Polizeidienstes - über Maßnahmen Gedanken machen müssen, wie die Attraktivität der Arbeit bei unserer Landespolizei in den kommenden Jahren gesteigert werden kann. Das umfasst die Qualität der Ausbildung mit allen Rahmenbedingungen, die ich genannt habe, aber natürlich auch Fragen der Laufbahngestaltung, der Aufstiegsmöglichkeiten und der zusätzlichen Vergütung für Diensteinsätze zu ungünstigen Zeiten, um nur einige wichtige Punkte zu nennen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, herzlichen Dank für Ihren Bericht und von mir einleitend ein ganz herzlicher Dank an die verantwortlichen Mitarbeiter bei der PD AFB in Eutin und der FH in Altenholz, für die hervorragende Arbeit, die diese nicht immer unter ganz leichten Voraussetzungen leisten.
Ich glaube, wenn wir uns die Situation der Landespolizei insgesamt vor Augen führen, und zwar die Belastungssituation an vielen Stellen vor Beginn der Flüchtlingskrise und erst recht heute, dann ist die richtige Entscheidung, mit 400 zusätzlichen Anwärtern für mehr Personal zu sorgen, keine Momentaufnahme. Vielmehr gehe ich davon aus, dass der Personalkörper der Landespolizei mit rund 6.500 Beamtinnen und Beamten, der seit 30 Jahren unverändert ist, nicht mehr die Größenordnung darstellt, mit der wir in Zukunft auskommen werden. Deswegen können wir die 400 Stellen nicht als Momentaufnahme betrachten, sondern müssen uns längerfristig darauf einstellen, dass unsere Ausbildungskapazitäten auf einem höheren Niveau leistungsfähig sein müssen. Nur so wird es gelingen, die Präsenz in der Fläche dauerhaft sicherzustellen. Und nur so wird es gelingen, die Arbeitszeiten der Beamtinnen und Beamten auf ein verträgliches Maß weiterzuentwickeln, bei den Schichtdiensten zu Entlastungen zu kommen und auch die Planbarkeit von Diensten auf eine solidere Grundlage zu stellen, als das heute der Fall ist.
All das ist nicht nur erforderlich, weil wir das den Bediensteten des Landes schuldig sind, es ist nicht nur erforderlich, weil es für die Leistungsfähigkeit und auch die Gesunderhaltung der Beamtinnen und Beamten von Bedeutung ist, sondern auch deshalb, weil es für die Attraktivität des Berufsbildes wichtig ist, um auch in Zukunft ausreichend Nachwuchs gewinnen zu können.
Deswegen geht es nicht nur darum darzustellen, wie die heute vorhandenen Ausbildungseinrichtungen auf die jetzt beschlossenen Anwärterzahlen hin ausgerichtet und ertüchtigt werden können, sondern es geht auch darum, ein Konzept vorzulegen, wie langfristig die Ausbildungskapazitäten im Land ausgeschöpft werden können. Dabei geht es nicht nur um das bloße Bewältigen, sondern es geht auch um qualitative Verbesserungen; denn wir kennen doch alle die Rückmeldung, dass heute bereits Ausbildungsgruppen eine Größe erreicht haben, die für die Teilnehmer nicht optimal ist.