Protokoll der Sitzung vom 15.11.2012

Nun noch ein Wort zur Bestandsdatenauskunft als solcher. Wir halten eine maßvolle, mit Augenmaß geregelte Bestandsdatenauskunft wie im Gesetz der Bundesregierung für richtig. Sie ist ein wichtiger Baustein zur Verbrechens- und Terrorabwehr. Die Dänenampel hat in ihrem Koalitionsvertrag leider festgeschrieben, dass sie dieses wichtige Instrument der inneren Sicherheit ablehnen will. Herr Innenminister Breitner, ich fordere Sie auf: Folgen Sie an dieser Stelle der beachtlichen Reihe von Beispielen, in denen SPD-Kabinettsmitglieder den Koalitionsvertrag Koalitionsvertrag sein lassen und sich stattdessen richtig und pragmatisch einlassen wollen.

(Christopher Vogt [FDP]: An der Stelle wäre das nicht so gut!)

Stimmen Sie im Bundesrat zu und sorgen Sie dafür, dass unser Landesrecht kompatibel zu den neuen Anforderungen auf Bundesebene ist.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Ich denke, die Union will sich neu aufstellen!)

Ein Europa mit moderner Vorratsdatenspeicherung und ein Schleswig-Holstein als unkooperativer Rückzugsraum für alle, die im Umfeld von Straftaten kommunizieren - das darf es nicht geben. - Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Kai Dolgner.

(Vereinzelter Beifall SPD und PIRATEN - Zurufe)

Keine Vorschusslorbeeren! - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Breyer, Sie haben einen Fehler gemacht. Sie haben den Obrigkeitsstaat wohl nicht richtig verstanden, wo es schon impertinent ist, eine Klage zu erheben, seine Meinung im Internet zu veröffentlichen

(Beifall PIRATEN und Lars Harms [SSW])

und als gewählte politische Fraktion zu versuchen, dieses Anliegen auch noch in einem Parlament durchzusetzen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das rührt an den Festen des Obrigkeitsstaates. Unglaublich!

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. Januar 2012 in zwei wichtigen Punkten festgestellt, dass Regelungen nicht verfassungskonform sind. Es hat sie aber noch weiter bestehen lassen.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Wenn sie am 30. Juni 2013 nicht neu geregelt sind, sind sie ungültig.

(Beifall PIRATEN)

Das ist Tatsache. Da kann man nichts konstruieren. Das gilt weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Abwägung gesagt: Das muss weiter gelten, weil das Instrumentarium der Bestandsdatenerhebung über dynamische IP-Adressen erhalten bleiben muss.

Übrigens, Herr Kollege Dr. Bernstein, es geht hier nicht so sehr um die Vorratsdatenspeicherung. Die beschäftigt sich mit den Verbindungsdaten,

(Beifall PIRATEN)

Und die sind durch Artikel 10 Grundgesetz geschützt. Es geht hier um die Bestandsdaten. Das sollten wir auseinanderhalten.

An einer Stelle wurde es kritisch, nämlich wo die Bestandsdaten auf die Vorratsdaten zurückgreifen mussten, um die Bestandsdaten zu ermitteln. Das waren die dynamischen IP-Adressen. Es konnte niemanden verwundern, dass man die IP-AdressenIdentifizierung nicht einfach so im TKG regeln

kann. Insofern war das Urteil in diesem Punkt überhaupt nicht überraschend.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das stimmt! - Zu- ruf von der SPD: Für mich schon!)

- Zumindest dann, wenn man sich ein bisschen mit der Materie beschäftigt.

(Zuruf)

- Muss man ja nicht. Man muss sich ja nicht mit jedem Thema beschäftigen.

Wir haben bis zum 30. Juni 2013 Zeit, uns nicht nur mit dem Thema zu beschäftigen, sondern wir sind hier auch als Gesetzgeber gefragt. Denn das Landesverwaltungsgesetz und das Landesverfassungsschutzgesetz sind davon unmittelbar betroffen. Damit müssen wir bis zum 30. Juni 2013 fertig sein. Wir haben also ein ureigenes Interesse daran, diese Fragen zu klären - nicht nur bezüglich des Bundesrates, sondern auch bezüglich unserer eigenen Gesetze.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Ich habe Probleme mit Zwölf-Punkte-Anträgen, nämlich damit zu sagen: Entweder stimmst du allen zwölf Punkten zu oder nicht. Vielleicht sollten die PIRATEN da noch ein bisschen am Thema Kompromissfähigkeit arbeiten und nicht bei Ganz-odergar-nicht bleiben. Man könnte den Antrag zum Beispiel auf die verfassungsmäßig und die politisch bedenklichen Sachen abschichten.

Auch wenn Sie es nicht einsehen: Ein Recht auf Anonymität bei den Prepaidkarten hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig nicht bestätigt.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Ja!)

Da würde ich das Urteil abwarten.

Trotz des Zeitdrucks sollten wir allerdings darauf achten, dass wir bei den Grundrechten endlich mit der „Versuch-und-Irrtum“-Methodik mit ständiger Korrektur durch die Verfassungsgerichte aufhören unabhängig davon, was wir inhaltlich meinen.

(Beifall PIRATEN)

Der Vorschlag der Bundesregierung ist aus unserer Sicht zumindest problematisch. Zunächst macht er den Anschein einer Verbesserung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Schaut man aber genauer hin, dann bekommt man den Eindruck, dass die Sicherheitsbehörden zukünftig Zugriff auf alle Bestandsdaten, also auch auf IPAdressen, Zugriffsdaten wie die PUK von Mobilte

lefonen, Passwörter für Mailkonten oder den Cloudspeicher, bekommen sollen, und das bisher ohne - vielleicht nur scheinbar - wirksame Kontrolle! Auf jeden Fall ist das aus dem Gesetzentwurf so nicht herauslesbar.

Zum Thema Richtervorbehalt wurde schon richtigerweise gesagt, dass es nicht überall einen Richtervorbehalt geben muss. Aber es muss irgendwo eine wirksame Kontrolle geben.

Auch bereiten uns die nicht ersichtliche Beschränkung auf Einzelfälle - jedenfalls für uns nicht so deutlich ersichtlich wie für den Kollegen Dr. Bernstein; da lernen wir im Ausschuss sicherlich noch -, die Unklarheit über die notwendige Einschränkung auf eine konkrete Gefahr vor allen Dingen bei Tätigwerden der Nachrichtendienste und die politische Frage, ob man die Abfragemöglichkeit von schwierigen Daten selbst bei Ordnungswidrigkeiten erlauben soll, Sorgen.

(Beifall PIRATEN, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das alles sind Punkte, die wir sowohl rechtlich, als auch politisch kritisch bewerten müssen. Nur weil etwas rechtlich zulässig ist, muss man es politisch nicht unbedingt wollen. Auch das ist legitim.

(Beifall PIRATEN)

Ich kann mir jedenfalls kaum vorstellen, dass eine rot-grün-blaue Landesregierung einem solchen Gesetzespaket zustimmt, bevor diese Bedenken nicht ausgeräumt sind.

Dazu können wir alle im Innen- und Rechtsausschuss unseren Beitrag leisten. Wir werden wahrscheinlich im Innen- und Rechtsausschuss vorschlagen, den Wissenschaftlichen Dienst damit zu beschäftigen, auch mit den Bedenken, die die PIRATEN vorgetragen haben, sowie anderen Bedenken, damit wir eine weitere, eine dritte Meinung dazu haben und uns intensiv mit den einzelnen Maßnahmen, die in diesem Gesetzespaket enthalten sind, beschäftigen können.

Wir können Landesgesetze nur auf einer verfassungskonformen Grundlage machen. Ich kündige auch an: Nicht alles, was verfassungskonform ist, müssen wir hier auch machen. Wir sind souverän, darüber selber zu beraten. Wir werden im nächsten Frühjahr hoffentlich gemeinsam über das Landesverwaltungsgesetz beraten - in aller Ruhe und mit allem Respekt dafür, dass jeder seine parlamentarischen Rechte wahrnehmen darf, unabhängig davon, ob man die Inhalte gut findet. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Herr Abgeordnete Burkhard Peters.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe gestern mit großem Interesse das Strategiepapier einiger CDU-Abgeordneter aus dem Bundestag zu ihrer doch sehr schwachen Position in den Großstädten Deutschlands gelesen. Die haben ein Strategiepapier verfasst, das sehr interessant ist. In ihm haben sie gesagt, dass sie insbesondere das Thema Naturschutz anzugehen massiv verpasst hätten und ihre schlechte Position in den Großstädten maßgeblich mit dadurch zu erklären sei.

Sie sind jetzt historisch dabei, den nächsten großen Themenblock zu versenken und sich weiter Ihre Stellung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu vergeigen,

(Beifall PIRATEN)

weil Sie das Thema Datenschutz und Internet nicht verstehen und nicht erkennen, dass Sie sich in diesem Punkt anders positionieren müssen, als das heute der Kollege Bernstein dargelegt hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, PIRATEN und SSW)