Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein großartiges Signal, dass sich CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gemeinsam auf einen Antrag verständigt haben. Es ist unverständlich, dass PIRATEN und Landesrechnungshof diesen Weg nicht mitgehen. Das UKSH braucht Planungssicherheit über die Legislaturperiode hinweg. Je mehr sich dazu bekennen, umso besser ist es.
Mit dem Bekenntnis zum umfassenden Versorgungsauftrag, zur medizinischen Spitzenforschung und zur qualifizierten Lehre und Weiterbildung auf hohem Niveau setzt der Landtag ein deutliches Signal, wie wichtig ihm das UKSH ist. Der Antrag ist der konsequente zweite Schritt nach der Entscheidung für das ÖPP-Projekt, welches auch mit großer Mehrheit von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW verabschiedet wurde.
Meine Damen und Herren, ohne ÖPP-Projekt beliefen sich die Kreditverpflichtungen des UKSH zum 31.12.2014 auf rund 286 Millionen € bei Zinsen von 2,5 Millionen €. Die Verschuldung resultiert
zum einen aus den jährlich erwirtschafteten Defiziten des UKSH. Der andere Teil der Verantwortung liegt beim Land, das seiner Verpflichtung, den Krankenhausbau zu finanzieren, in den vergangenen Jahren nur unzureichend nachgekommen ist.
Das führte zum einen dazu, dass das UKSH Baumaßnahmen selbst finanziert hat. Zum anderen haben unzureichende bauliche Strukturen ein wirtschaftliches Handeln erschwert. Dies soll nun mit dem ÖPP-Projekt besser werden.
Das UKSH unternimmt große Anstrengungen, um die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und interne Prozesse zu optimieren. Es liegt in der Verantwortung des Vorstands des UKSH, dass die durch die Verbesserung der baulichen Substanz möglichen Effizienzrenditen auch tatsächlich erwirtschaftet werden. Unsere Verantwortung ist es, dem UKSH bei der Bewältigung der Altschuldenlast zu helfen.
Nachdem sich der Landtag im Juni 2014 mit dieser Thematik beschäftigt hat, hat die Landesregierung im Dialog mit dem UKSH geprüft, wie wir diese Herausforderung am besten bewältigen können. Wir sind im Einvernehmen dazu gekommen, dem Landtag vorzuschlagen, dem UKSH zinslose Darlehen zur Ablösung endfälliger Kredite zu gewähren. So kommt es Stück für Stück zu einer Umschuldung.
Da es sich dabei um eine finanzielle Transaktion handelt, kann das Land dies unabhängig von der Schuldenbremse machen. Allerdings sind die Zinsen des umgeschuldeten Betrags zukünftig beim Land und müssen innerhalb der Ausgabegrenze bewältigt werden. Dabei war es allen Beteiligten wichtig, dass wir klar vereinbaren, unter welchen Bedingungen das Land dem UKSH diese Form der Umschuldung anbietet. Das ist in den Beiträgen heute Morgen noch einmal deutlich geworden.
Grundbedingung ist, dass das UKSH positive operative Ergebnisse erzielt. Darüber hinaus kann es sich nur um eine Entlastung im beihilferechtlich nicht relevanten Bereich der Universitätsmedizin handeln.
Nach der Planung des UKSH kann insbesondere mit dem planmäßig verlaufenden Roadmap-Prozess und den Änderungen des GKV-Gesetzes und des KHSG ab dem Jahr 2018 mit positiven operativen Ergebnissen gerechnet werden.
In den Jahren 2018 bis 2020 laufen alte Kreditverträge in Höhe von 100 Millionen € aus, die dann umgeschuldet werden könnten. Damit hätte das
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss betonen, wie wichtig die Passage im Antrag ist, in der klar gesagt wird, dass das Sanierungskonzept zu keiner Arbeitsverdichtung beim Personal führen darf, die über die bisherige Konzeption hinausgeht.
Wir brauchen das UKSH als Maximalversorger. Das UKSH leistet Großartiges, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben alles, um uns als Patienten gut zu versorgen. Mit dem heutigen Beschluss zur Übernahme der Verbindlichkeiten sendet der Landtag das klare Signal, diese Maximalversorgung auf hohem Niveau zu sichern. Das ist eine gute Perspektive für unser Land, für das UKSH sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ich möchte mich bei CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken, aber auch bei Wissenschaftsstaatssekretär Rolf Fischer. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt, die Anträge Drucksachen 18/1967 und 18/2043 mit der Zustimmung der Antragsteller für erledigt zu erklären. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das ist die Fraktion der PIRATEN. Dann ist das so beschlossen.
Der Ausschuss empfiehlt weiter, den Änderungsantrag der PIRATEN, Drucksache 18/2046, abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, CDU und FDP. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der PIRATEN. Damit ist entsprechend der Ausschussempfehlung der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Mit der Drucksache 18/3843 haben die Mitglieder des Finanzausschusses dem Landtag
einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme und Zustimmung vorgelegt. Wer dieser Entschließung zustimmen will, bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. Somit ist dieser Antrag angenommen.
Ergänzung des Hochschulvertrags und der Zielund Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2014 bis 2019 zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Hochschulen in Verbindung mit dem Antrag auf Zustimmung des Landtages zu der Vereinbarung der Zuweisungen an die Hochschulen über mehrere Jahre gemäß § 11 Absatz 1 Hochschulgesetz (HSG)
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Die Reden so haben sich die Fraktionen verständigt - werden zu Protokoll gegeben.
Ich schlage zunächst vor, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 18/3818, zur Kenntnis zu nehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig.
Ich schlage weiterhin vor, über den Antrag Drucksache 18/3818 auf Zustimmung zu der Vereinbarung der Hochschulzuweisungen in der Sache abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? - Bei Enthaltung der anderen Fraktionen ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3850
Ich sehe, das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 18/ 3850 an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer entsprechend beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 18/3854. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete und kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar der Fall.
Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 18/3854 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Tagung. Ich weise darauf hin, dass der SchleswigHolsteinische Landtag am Mittwoch, 9. März 2016, um 10 Uhr, wieder zusammenkommt.
Ergänzung des Hochschulvertrags und der Zielund Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2014 bis 2019 zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Hochschulen in Verbindung mit dem Antrag auf Zustimmung des Landtages zu der Vereinbarung der Zuweisungen an die Hochschulen über mehrere Jahre gemäß § 11 Absatz 1 Hochschulgesetz (HSG)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Unsere Hochschulen haben wirklich mehr verdient. Ihr Handeln, liebe Koalitionäre, gegenüber den Hochschulen ist wieder einmal widersprüchlich und peinlich. Kurz vor Toresschluss reicht diese Regierung ein dringend notwendiges Vertragswerk des Landes mit den Hochschulen für die Beratung im Landtag ein, obwohl die Einigung zwischen den Vertragsparteien bereits vor vielen Monaten stolz verkündet worden war.