Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Dezember vergangenen Jahres hat die Landesregierung mit dem Sonderprogramm „Erleichtertes Bauen“ das größte Wohnungsbauprogramm beschlossen, das es in Schleswig-Holstein je gegeben hat. Im Sonderprogramm stehen knapp
Hinzu kommt das „normale“ soziale Wohnraumförderungsprogramm des Landes für die Jahre 2015 bis 2018. Mit einem neu angepassten Fördervolumen in Höhe von 330 Millionen € können damit 4.200 Wohnungen mit Sozialbindungen errichtet werden. Somit stehen aktuell rund 730 Millionen € an Förderdarlehen für circa 8.200 Wohnungen im Neubau sowie in der Bestandssanierung zur Verfügung.
Die Zielgruppen für den neu zu schaffenden Wohnraum sind diejenigen Haushalte, die sich nicht selbst am Wohnungsmarkt angemessen versorgen können.
Auch wenn der Anlass für das Sonderprogramm die hohen Zuwanderungszahlen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sind, richtet es sich ganz deutlich an alle Bevölkerungsgruppen, die auf bezahlbaren Wohnraum und eine soziale Wohnungsversorgung angewiesen sind. Diese Förderung ist auch zwingend notwendig, insbesondere in den Regionen mit einem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt.
Derzeit sind circa 46.000 Wohnungen mit Belegungsbindung versehen. Trotz sehr guten Förderergebnissen in den letzten Jahren muss jedoch festgehalten werden, dass sich die Anzahl der Sozialwohnungen stetig reduziert hat. Insbesondere in den Jahren 2012 bis 2014 ist eine erhebliche Zahl zweckgebundener Wohnungen weggefallen.
Dies ist insbesondere auf die gesetzgeberische Entscheidung zurückzuführen, auf der Grundlage des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes Raum für eine Modernisierung der Bestände zu geben und Bindungen pauschal auf 35 Jahre zu verkürzen. Weiterhin fallen durch das attraktive vorzeitige Ablösen von Krediten viele Wohnungen vorzeitig aus den Bindungen heraus oder drohen herauszufallen.
Diesem Trend setzt die Landesregierung seit Mitte 2013 sehr erfolgreich die „Erfolgsoffensive für bezahlbares Wohnen“ entgegen. In der Offensive wurden seit 2013 bis zum Ende des Jahres 2015 5.300 Wohnungen gefördert, und zwar dort, wo sie gebraucht werden, nämlich in den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Das Programm stellt auf ganz normale Wohnungen ab, die allerdings - und das ist das Besondere - in einer ersten Nutzungsphase auch als kommunale Unterkunft für Flüchtlinge vermietet werden können, sei es in Form einer intensiveren Belegung der Wohnungen oder in Form einer Gemeinschaftsunterkunft mit Individualräumen und Gemeinschaftsräumen.
Die neuen Förderkonditionen, die befristeten Ausnahmeregelungen von den üblichen Belegungsbindungen und das Angebot zur Übernahme der Umrüstungskosten ermöglichen dies. In der zweiten Nutzungsphase stehen die Wohnungen als marktübliches Angebot langfristig allen Haushalten zur Verfügung, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen.
Eine weitere Besonderheit ist der Anspruch des „erleichterten Bauens“ im preisgünstigen Segment. Dabei geht es um eine definierte Gebäudequalität mit vertretbaren leicht abgesenkten Standards sowie schnelle Förderverfahren. Verzichtet werden kann auf Balkone und Aufzüge. Der gesetzlich geforderte Energiestandard reicht aus.
Über die dem Parlament zur Beratung vorgelegte befristete Sonderregelung des § 85 a Landesbauordnung bestünde unter anderem für nach dem Sonderprogramm geförderten Wohnraum die Möglichkeit, von materiellen Standards des Bauordnungsrechts abzuweichen. Dies würde die Mindestdeckenhöhe, Abstellräume und die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze betreffen.
Es kann nicht oft genug betont werden, dass die von Ihnen zu beratenden Standardabsenkungen nicht die Bereiche Brandschutz und Standsicherheit betreffen. Dies kann auch niemand ernsthaft fordern. Ebenso verhält es sich mit den Standards zur Barrierefreiheit im Bereich Wohnungsbau, auf die keinesfalls in Gänze verzichtet werden kann.
Diese Standarderleichterungen haben nichts zu tun mit Nissenhütten oder Schlichtwohnungsbau, wie wir dies aus der Vergangenheit kennen. Es geht im Kern darum, elementierte und standardisierte Bauweise sowie rationelle und beschleunigte Bauverfahren zu fördern. Qualität und beschleunigtes Bauen schließen sich nicht aus.
Mit dem Sonderprogramm stehen den Kommunen besondere Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung. Mehr noch: Sie sind Partner dieses Programms. Sie treten entweder unmittelbar als Investoren auf oder schließen Vereinbarungen mit der privaten Wohnungswirtschaft ab, sodass sie Einfluss auf die Belegung eines Anteils der Wohnungen haben und
auch behalten. Das gilt für die erste Nutzungsphase im Zuge der Unterbringung, aber auch für die ersten fünf Jahre in der zweiten Nutzungsphase, in der den Kommunen für mindestens 20 % der Wohnungen Benennungsrechte eingeräumt werden. So haben Kommunen die Möglichkeit, ihren Versorgungsbedarf einzulösen.
Lassen Sie mich nun einige Worte zum aktuellen Stand der Umsetzung in den Kommunen sagen. Die fünf jüngst im Februar 2016 durchgeführten Regionalgespräche in Bad Segeberg, Neumünster, Heide, Rendsburg und Bad Oldesloe sowie die zahlreichen sonstigen Beratungsgespräche, auch bei der Investitionsbank, dokumentieren: Gegenwärtig befinden sich die Kommunen mit dem Sonderprogramm in einer Aufklärungsphase, die sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bevor sie in konkrete Förderberatung mündet. Schnellschüsse waren und sind hier nicht zu erwarten, unter anderem deshalb, weil nicht nur die Verwaltungen sich auf das Thema einstellen müssen, sondern auch die Kommunalpolitik jeweils mitzunehmen ist.
Es sind jedoch bereits vielfältige kommunale Aktivitäten ausgelöst worden. Dafür gibt es einige Beispiele, die ich Ihnen gern nennen möchte. Lübeck legt der Wohnungswirtschaft Bauflächenangebote vor. Kiel plant den Bau von bis zu 1.800 Wohneinheiten mit dem Sonderprogramm. Am Hamburger Rand werden interkommunale Wohnungsbauträgerschaften diskutiert. In einigen Kreisen werden Gründungsinitiativen kreiseigener Wohnungsbauunternehmen erwogen.
Parallel dazu wird das normale Programm der sozialen Wohnraumförderung von der Wohnungswirtschaft intensiv genutzt. Zu Beginn des Jahres setzt sich die schon aus dem vergangenen Jahr bekannte hohe Fördernachfrage fort. Im Antragsverfahren stehen bereits jetzt Projekte mit mehr als 1.500 Wohneinheiten und einem Fördervolumen von rund 188 Millionen €.
Sie sehen also: Wesentliche Schritte sind bereits unternommen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung weiterhin in enger Abstimmung mit den Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen daran arbeiten wird, dass der benötigte bezahlbare Wohnraum für die Einwohnerinnen und Einwohner Schleswig-Holsteins zur Verfügung gestellt wird.
aufsichtsgesetzes. Mein Ministerium hat auch dieses Thema, Herr Dr. Breyer, nicht unbearbeitet gelassen. Dass dies im letzten Jahr nicht die höchste Priorität hatte - wir haben uns gelegentlich darüber ausgetauscht -, habe ich in diesem Haus schon ausgeführt. Uns liegen jetzt erste Stellungnahmen des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages sowie des Städteverbandes vor. Eine abschließende Gremienbefassung steht allerdings auch dort noch aus. Ein vordringlicher Bedarf an diesem Instrument ergibt sich aus den Stellungnahmen nicht; vielmehr wird der Bedarf von dort eher zurückhaltend eingeschätzt. Wir halten es angesichts der Verknappung von günstigem Wohnraum aber für angezeigt, ordnungsrechtlich angemessene Wohnungsstandards zu sichern. Ich will Ihnen hier noch einmal versichern, dass die Arbeiten an diesem Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden. - Herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat die im Ältestenrat vereinbarte Redezeit um 3 Minuten überschritten. Diese Zeit steht jetzt zusätzlich auch allen Fraktionen zur Verfügung. Wir werden jetzt bei den Worterteilungen in folgender Reihenfolge verfahren: Die Fraktion der PIRATEN zu dem Antrag zu b), dann die Fraktion der SPD als erstgenannte Fraktion zu dem Antrag zu c) und dann die Fraktionen nach Stärke. - Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.
Dann eröffne ich die Aussprache und erteile für die Fraktion der PIRATEN dem Fraktionsvorsitzenden Torge Schmidt das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank; Herr Minister, an Sie und Ihr Haus für den Bericht, den Sie gerade gegeben haben.
Mit dem Zuzug von vielen Tausend in Deutschland asylsuchenden Menschen verändern sich selbstverständlich auch unsere demografischen Planungen. Während wir also eine lange Zeit mit einer immer älter werdenden Bevölkerung und langfristig auch sinkenden Bevölkerungszahl gerechnet haben, bekommen wir nun plötzlich eine bemerkenswerte Zahl an Zuwanderern. Darüber sollten wir uns zunächst einmal freuen; denn grundsätzlich kann dies einige demografische Probleme abmildern.
Dennoch ist es logisch: Je mehr Menschen kommen, desto mehr und vielschichtigere Bedürfnisse entstehen. Nicht nur die Nachfrage nach Schulen, Kitas, Hochschulen und Arbeitsplätzen wird steigen, sondern auch die nach Wohnraum. Wir sollten uns da nichts vormachen. Die Menschen, die zu uns kommen, werden hier ihr Zuhause suchen, also dort, wo sie Arbeit und soziale Kontakte finden. In diesem Punkt unterscheiden sie sich nicht von den Menschen, die bereits hier leben.
Was aus unserer Sicht absolut nicht tragbar ist dem erteilen wir PIRATEN eine ganz klare Absage -, ist eine Residenzpflicht, wie sie beispielsweise BAMF-Chef Weise fordert, um den Wohnungsbau zu steuern.
Ob befristet oder nicht, spielt da keine Rolle. Der Staat darf den Asylsuchenden nicht den Wohnort vorschreiben. Wir haben in Schleswig-Holstein lange dafür gekämpft, die Residenzpflicht aufzuheben. Jeder Mensch sollte das Recht haben, seinen Wohnort frei wählen zu dürfen.
Das bedeutet jedoch planerisch eine große Herausforderung. Wo schaffen wir jetzt neuen Wohnraum? Und vor allen Dingen: wie viel? Wo werden die Menschen hingehen, die hier Asyl bekommen? Hier sehe ich die große Aufgabe der Politik. Hier braucht die Landesregierung ein Konzept, und sie muss eine koordinierende Funktion einnehmen. Dies fordert auch die Wohnungswirtschaft zu Recht.
In allererster Linie werden wir diese Herausforderungen nur dann schaffen, wenn wir mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. 500 Millionen € auf Bundesebene dürften da nur der Anfang sein. Hier muss der Bund noch einmal etwas oben drauflegen. Das fordert auch die Bundesbauministerkonferenz zu Recht.
Herr Minister, Sie haben es ja gerade angesprochen. Ich glaube, Sie haben gesagt, 400 Millionen € gehen in den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein. Wenn ich den Landeshaushalt richtig im Kopf habe, dann haben Sie eigentlich nur das Bundesprogramm umgesetzt. Ich weiß gerade nicht, woher Sie die 400 Millionen € nehmen. Vielleicht sind das ja die Planungen für die nächsten zehn Jahre.
Zum anderen geht es auch darum: Wer günstig bauen möchte, der muss auch die entsprechenden Vorschriften überdenken. Die immensen Kosten beim
Wohnungsbau entstehen dadurch, dass die Vorschriften zur Energieeffizienz und Wärmedämmung erfüllt werden müssen. Natürlich entsteht da ein Konflikt zwischen dem Umstand, dass man günstig bauen möchte, und dem Ziel, die Energiewende politisch umzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass die Bundesinnenministerkonferenz beschlossen hat, dass die EnEV und das EE-Wärmegesetz strukturell neu konzipiert werden müssen. Auch hier ist es in allererster Linie der Bund, der handeln muss.
Aber es stellt sich natürlich die Frage: Was können wir als Land machen, um die Wohnungssituation zu verbessern? Herr Minister, Sie haben es gerade angesprochen. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle danken, dass Sie uns gerade ein Update zu dem versprochenen Gesetzentwurf gegeben haben. Wir PIRATEN hatten schon einen Gesetzentwurf zu dem Thema eingebracht. Dieser liegt seitdem im Ausschuss. Sie haben versprochen, zu handeln und einen Gesetzentwurf vorzubereiten. Gut, dass Sie das Thema schon angesprochen haben. Wie Sie sich denken können, hätte ich die Frage sonst auch gestellt.
Aber beleuchten wir doch noch einmal den Gesetzentwurf, den Sie in diese Tagung eingebracht haben, Herr Innenminister. Es stellt sich die Frage: Hilft dieser bei dem Vorhaben, dauerhaft mehr Wohnraum zu schaffen? Hilft der Gesetzentwurf den Kommunen? - Wir halten fest, dass die Rückmeldungen, die ich von den Kommunen bekomme habe, erst einmal verhalten sind. Die Bedingungen des Gesetzentwurfs sind wenig hilfreich, da sie nur auf den Bau von Unterkünften für Asylbegehrende und Flüchtlinge gerichtet sind und sich nicht generell auf die Schaffung von sozialem Wohnraum konzentrieren. Es kann also durchaus sein, dass der Gesetzentwurf an dem eigentlichen Bedarf der Kommunen vorbeigeht. Das ist ein Thema, das wir im Ausschuss durchaus beleuchten müssen.
Grundsätzlich gut an dem Gesetzentwurf ist, dass die Fristen verkürzt werden sollen. Das begrüßen wir, vor allen Dingen weil es um den Bau von standardisierten Gebäuden geht. Dass es gleichzeitig keine Einschnitte beim Brandschutz und bei der Standsicherheit gibt, das ist auch richtig.
Für die weiteren Baugegebenheiten, zum Beispiel den Abstand zu Nachbargebäuden, ist der Entwurfsverfasser verantwortlich. An dieser Stelle sollten wir im Ausschuss einmal prüfen, inwieweit es Auswirkungen auf die Rechtssicherheit hat, wenn die Entwurfsverfasser selbst dafür verant
Dann gilt es noch die Frage der Barrierefreiheit zu erörtern. Es war zumindest heute eine Demonstration zu dem Thema angekündigt. Ich glaube, das ist alles nicht so kritisch. Nichtsdestotrotz müssen wir uns klarmachen, dass auch Asylsuchende und Flüchtlinge durchaus Bedarf an barrierefreiem Wohnraum haben. Wenn jetzt Wohnraum nach Ihrem Gesetz geschaffen wird, stellt sich auch die Frage, wie es mit der Nachnutzung dieses Wohnraums aussieht. Wenn wir den mit Barrieren bauen, können bezüglich der Nachnutzung durchaus Probleme entstehen.
Fassen wir also zusammen: Der Bund hat sehr viel zu tun, was die Überarbeitung von Vorschriften angeht und in finanzieller Hinsicht. Die Landesregierung hat allerdings auch einiges zu tun. Das hängt vor allem damit zusammen, wie sie planend eingreift und wo der ganze Wohnraum jetzt geschaffen werden soll. - Ich danke Ihnen.