Die FDP will die Bürger beteiligen und charakteristische Landschaftsräume schützen, sagt aber nicht, wie.
Die CDU, die jahrelang bei der Windkraft kein eigenständiges Profil hatte, will seit letzter Woche plötzlich die Abstände zu Windkraftanlagen pauschal erhöhen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren: Glauben Sie wirklich, dass eine Familie, die eine Windkraftanlage im Abstand von 400 m zu ihrem Eigenheim ablehnt, bei einem Abstand von 500 m begeistert zustimmen wird? Glauben Sie das wirklich?
Studien zeigen, dass die Akzeptanz mit einem höheren Abstand allein nicht wirklich steigt. Die Ablehnung von Windkraftanlagen gründet sich auf Faktoren, die vom Abstand nicht entscheidend abhängen, wie dem Landschaftsbild. Im Übrigen sind größere Mindestabstände ohnehin eine Mogelpackung, weil in der Praxis ganz regelmäßig mit größeren Abständen gebaut wird, als es die Mindestvorgaben vorgeben.
Der Grundfehler an all diesen Vorschlägen ist, dass das ganze Land über einen Kamm geschoren und dieselbe Schablone über ganz Schleswig-Holstein gelegt werden soll. Wir PIRATEN fordern Flexibilität. Lassen Sie uns doch den Bürgerwillen ernst nehmen und vor Ort demokratisch über den Bau neuer Windkraftanlagen entscheiden.
Warum zum Beispiel sollten wir der Gemeinde, die geschlossen hinter einem Bürgerwindpark steht, größere Abstände zwingend aufdrücken und dadurch vielleicht ein Projekt, das alle Menschen vor Ort wollen, kaputt machen? Warum sollten wir umgekehrt der Gemeinde, die keine Windkraftanlagen will, welche mit nur leicht vergrößertem Abstand aufzwingen?
Wir PIRATEN wollen, dass jede Gemeinde nach ihrer Fasson ihren Frieden mit Windkraftanlagen machen oder sie eben auch ablehnen kann.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Das ist ja ein interessanter Gedanke. Da Sie ja sagen, Schleswig-Holstein ist vielfältig, frage ich mich: Wie soll das beispielsweise in der kreisfreien Stadt Kiel stattfinden? Es gibt ja nicht so viele Möglichkeiten, in Kiel Windparks zu bauen. In KielMeimersdorf war beispielsweise ein Windpark geplant. Dankenswerterweise haben da die Sozialdemokraten irgendwann auch erkannt, was die Bevölkerung möchte. Aber es ist natürlich so, dass viele in Kiel auch sagen könnten: Mensch, Windenergie ist eine tolle Sache, das ist weit weg von uns, machen wir. Die Menschen in Meimersdorf, die die Belastungen tragen, sind, bezogen auf das ganze Stadtgebiet, nur sehr wenige. Wie würden Sie es denn beispielsweise in Kiel machen, wenn es fair sein soll?
Herr Kollege Vogt, Sie haben ja schon gesagt, dass das Beispiel hypothetisch ist. Wir wollen, dass es nicht erst eines Erkennens durch die Landesregierung bedarf, was die Menschen vor Ort wollen, sondern dass der Wille immer berücksichtigt wird. Das ist das Ziel unseres Gesetzentwurfs, und das würde überall funktionieren.
- Mit „die Menschen“ sind gemeint: Die Menschen in der Gemeinde, in der Stadt, die betroffen ist. Das ist ja bekannt.
(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ich bin doch auch betroffen, wenn die Atomkraftwerke länger laufen!)
- Wie gesagt, die Menschen wollen keine Rückkehr zur Atomkraft. Mit dem Vorschlag, den wir vorgelegt haben, wird die Energiewende überhaupt erst funktionieren und unvermindert weitergehen. Wir wollen nicht an den Ausbauzielen rütteln, sondern wir wollen, dass die Auswahl der Flächen den Bürgerwillen berücksichtigt.
Die Entscheidung vor Ort ist ein Weg, den die Befürworter wie auch die Gegner eines weiteren Ausbaus gehen können. Deswegen fordere ich Sie auf: Gehen Sie mit auf diesem Weg, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zum Schutz der Akzeptanz der Windenergienutzung zu! - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das EEG bildet die rechtliche Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit ist es die tragende Säule der Energiewende. Mit den Erneuerbaren wollen wir unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher ausbauen. Wir wollen diesen Weg weitergehen, um uns unabhängig von fossilen Brennstoffen zu machen. Aus diesen Gründen wurde das EEG eingeführt und seit seinem Bestehen immer wieder den neuen Herausforderungen und Entwicklungen angepasst. Gleichzeitig geschah dies immer mit dem Ziel vor Augen, den erneuerbaren Energien den Eintritt in den Strommarkt zu ermöglichen und dabei konkurrenzfähig zu sein.
Der Erfolg der erneuerbaren Energien spricht bundesweit für sich. Bei uns im Land wissen wir das längst: Gerade die Windenergie hat sich in Schleswig-Holstein im bundesvergleich bereits frühzeitig zu einem erheblichen Wirtschaftsfaktor entwickelt und diesen immer weiter erfolgreich ausgebaut.
Die letzte Reform des EEG in 2014 war ein weiterer Schritt für den Erfolg der Energiewende. Das seinerzeit eingeführte Ausbauziel für erneuerbare Energien im Strombereich war und ist unabdingbar, um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen.
Strom muss bezahlbar bleiben, und das muss auch der Endverbraucher spüren. Daher muss der Ausbau weiter planvoll gesteuert werden, um die erneuerbaren Energien noch marktfähiger zu machen.
Die Landesregierung hat sich seinerzeit in Berlin für die schleswig-holsteinischen Interessen erfolg
reich starkgemacht. Ihr war es letztendlich zu verdanken, dass es einen jährlichen Ausbaukorridor von mindesten 2.500 MW plus Repowering für Windenergie an Land gibt.
Nun stehen wir vor der EEG-Novelle 2016. Wieder gilt es, die schleswig-holsteinischen Interessen in Berlin bestmöglich zu vertreten. Das heißt, der im Jahr 2014 beschlossene Ausbaukorridor muss im EEG verankert bleiben. Die windstarken Standorte müssen gegenüber den Schwachwindstandorten einen Standortvorteil genießen. Denn es macht in erster Linie Sinn, die windstarken Standorte voranzubringen. Nur so wird es uns gelingen, die Windenergie weiter am Markt zu etablieren.
Aus schleswig-holsteinischer Sicht ist klar, dass wir unsere Interessenlage bei der Novellierung des EEG 2016 in Berlin stark vertreten müssen. In dem vorliegenden Eckpunktepapier werden nämlich Ziele formuliert, die massive negative Auswirkungen für unsere Windbranche hätten. Insbesondere ist hier die erhebliche Drosselung der Ausbauziele zu nennen. Das dort formulierte Ausbauziel von jährlich 2.000 MW inklusive Repowering würde die Windbranche enorm treffen. Das kann nicht in unserem Interesse sein.
Es geht aber auch darum, dass wir die Vereinbarungen der Klimakonferenz nicht aus den Augen verlieren. Wer es ernst mit den dort getroffenen Vereinbarungen meint, der muss entsprechend handeln. Die vorliegende EEG-Novelle gefährdet diese Ziele. Auch dies kann so nicht gewollt sein.
Nicht nur in Berlin müssen wir für die Interessen unserer Windenergie und für die Klimaziele kämpfen. Auch bei uns im Land müssen wir für diese Wirtschaftsbranche politisch kämpfen. Die CDU will mit ihrem vorliegenden Änderungsantrag die Abstände bei der Errichtung von Windkraftanlagen massiv ausweiten. Damit wirft sie der Windenergie nicht nur Knüppel zwischen die Beine, sondern gefährdet den Ausbau der Windenergie im Land. Letztendlich gefährdet sie konkret die Wirtschaftsbranche und die dazugehörigen Arbeitsplätze.
Dieses Signal an die Investoren und die Wirtschaft ist fatal. Es verprellt die Unternehmen, und hochqualifizierte Arbeitsplätze gehen dadurch verloren.
Für den SSW stelle ich fest: Mit diesem Änderungsantrag verabschiedet sich die CDU von dem energiepolitischen Ziel der Energiewende und von den klimapolitischen Zielen. Aber nicht mit uns!
Wir wollen die Wirtschaftsbranche bei uns im Land behalten und die dazu gehörenden Arbeitsplätze sichern.
Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Zunächst hat der Abgeordnete Detlef Matthiesen das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die soeben stattgefundene Debatte eingehen. Zu dem, was Herr Dr. Breyer ausgeführt hat: Es ist vielleicht ein bisschen untergegangen, worüber wir reden, wenn wir über Abstandsregelungen in der Landesplanung reden. Unterstellt wird eine 150-m-Anlage in ihren Abstandserfordernissen nach BImSchG. Danach wird eine Linie mit einem Fehler von 100 m in der Festlegung definiert. Die tatsächliche Abstandsregelung erfolgt dann im konkreten BImSchG-Verfahren, übrigens ein Bundesgesetz, das wir im Land gar nicht ändern können. Danach werden bei hohen Anlagen höhere Abstände definiert und bei niedrigeren Anlagen niedrigere Abstände.
Herr Dr. Breyer, ich finde Ihren Beitrag zum Neidischwerden. Sie sind in der Opposition und sagen, dem Bürgerwillen müsse mehr Raum gegeben werden. Das ist sehr ernsthaft versucht worden. Das Auswahlverfahren, das das OVG einkassiert hat, hatte gerade zum Ziel, dass nur die Gemeinden, die von den Kreisen positiv gemeldet wurden, positiv berücksichtigt wurden. Das OVG hat festgestellt, dass die Landesplanung nicht die Abfrage politischer Beschlüsse in den Kommunen zum Gegenstand hat und den Regionalwillen nicht berücksichtigen darf, sondern nach fachlichen Kriterien landesplanerisch einheitlich vorgehen muss. Vor dem Hintergrund des Urteils ist es gerecht, die Flächen nach einheitlichen Kriterien in ganz Schleswig-Holstein zu definieren.
Ich habe die BI in Dithmarschen gefragt: Wollen Sie eine Lex Dithmarsiae? Das haben sie abgelehnt. Sie haben gesagt: Nein, wir wollen gleichbehandelt