Protokoll der Sitzung vom 28.04.2016

(Ministerin Anke Spoorendonk)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und CDU bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt.

Schließlich lasse ich abstimmen über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/4132. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Piratenfraktion sowie die FDP-Fraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das ist die CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen.

Bevor wir die Debatte fortsetzen, bitte ich Sie, weitere Gäste auf der Tribüne zu begrüßen. Dies sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Volkshochschulkurses aus Leck sowie eine offenbar sehr große Gruppe von Jungen und Mädchen, die am Girls Day teilnehmen. - Herzlich willkommen Ihnen und euch im Kieler Landeshaus!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4064 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort dem Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Stefan Studt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Kooperation bezeichnet das zweckgerichtete Zusammenwirken, um ein gemeinsames Ziel besser und effizienter zu erreichen. Dies gilt umso mehr für länderübergreifende Kooperationen in Zeiten knapper Personal- und Finanzressourcen.

Das Projekt Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung der Polizei im Verbund der norddeutschen Küstenländer,

kurz RDZ TKÜ, kann insoweit als Leuchtturmprojekt einer länderübergreifenden Kooperation bezeichnet werden. Durch die Zentralisierung der Telekommunikationsüberwachung werden TKÜ-Maßnahmen künftig effizienter und kostengünstiger ausgeführt werden können, als dies derzeit möglich ist.

Angesichts der rasanten technischen Entwicklung ist dieser Schritt auch zwingend notwendig. Kommunikation findet zunehmend internetbasiert, mobil, verschlüsselt, unter Nutzung internationaler Anbieter und Strukturen und vor allem mit wesentlich höherem Datenvolumen statt. Diese Entwicklungen stellen die Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrorgane vor wachsende Herausforderungen. Im Sinne einer effektiven Strafrechtspflege gilt es, hier den Anschluss zu halten.

Zukünftig wollen die fünf norddeutschen Küstenländer deshalb die mit der fortschreitenden technischen Entwicklung verbundenen finanziellen und personellen Herausforderungen gemeinsam schultern. Ab 2020 soll daher - angebunden beim niedersächsischen Landeskriminalamt in Hannover - eine Gemeinschaftsanlage arbeiten.

Meine Damen und Herren, rechtlich ist dieses Vorhaben abgesichert. Telefonüberwachung findet vor allem nach dem Strafprozessrecht des Bundes unter den darin normierten gesetzlichen Voraussetzungen statt. Die Polizei wird insoweit unter Verfahrensleitung der Staatsanwaltschaften tätig.

TKÜ-Maßnahmen bedürfen einer richterlichen Anordnung beziehungsweise deren Bestätigung. Das RDZ füllt somit lediglich den gesetzlich durch Landes- und Bundesrecht vorgegebenen Rahmen, indem es die entsprechenden technischen Möglichkeiten zur Verfügung stellt. Es ändert und erweitert die gesetzlichen Befugnisse damit aber nicht.

Dem RDZ stehen bezüglich Anordnung, Durchführung und Löschung von TKÜ-Maßnahmen keine eigenen Entscheidungskompetenzen zu. Die landesrechtlichen Regelungen des Landesverwaltungsgesetzes sowie der Strafprozessordnung werden nicht angetastet.

Die Verantwortung für die Telekommunikationsüberwachung verbleibt in der Hoheit des jeweiligen Landes. So bleibt das Land Schleswig-Holstein als Auftraggeber gegenüber dem auf Weisung handelnden RDZ TKÜ als Auftragnehmer jederzeit Herrin über Umfang und Inhalt seiner Daten. Das RDZ soll als datenverarbeitende Stelle, das heißt als technischer Dienstleister, im Auftrag der fünf Kooperationsländer, tätig werden. Mit anderen

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Worten: Das RDZ ist zentraler Dienstleister zur technischen und administrativen Umsetzung von Telekommunikationsüberwachung. Die Hoheit des staatlichen Handelns im Bereich TKÜ verbleibt dezentral bei den beauftragenden Bundesländern.

Jedes Bundesland erhebt seine Daten getrennt unter Nutzung der vom RDZ TKÜ bereitgestellten gemeinsamen Infrastruktur und hat auch nur auf diese Daten Zugriff.

Meine Damen und Herren, ich weiß natürlich um das Thema Datenschutz. Dieses Thema ist Ihnen wichtig, dieses Thema ist uns wichtig. Hierauf wird im Projektverlauf größter Wert gelegt. Die Datenschutzbeauftragten der Länder waren in die bisherigen Projektvorarbeiten sowie die Erarbeitung des Staatsvertrags eingebunden. Natürlich wird dem Datenschutz auch im weiteren Projektverlauf zur technischen Realisierung des RDZ TKÜ hohe Bedeutung beigemessen.

In Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten der Länder wird unter Berücksichtigung des Datenschutzniveaus der beteiligten Bundesländer ein Datenschutzkonzept entwickelt. Auch im Wirkbetrieb des RDZ ist eine kontinuierliche Beteiligung der Landesämter für Datenschutz in datenschutzrechtlich relevanten Fragen vorgesehen.

Zusätzlich zu den Kontrollrechten jedes Landesamtes für Datenschutz wird für das RDZ eigens eine Stelle für weisungsunabhängigen Datenschutz und Informationssicherheit eingerichtet. Dies stellt auch die Einhaltung des vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik definierten BSI-Grundsatzstandards für Einrichtung und Betrieb des RDZ sowie die Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen sicher.

Aus meiner Sicht - und da bin ich mit meinen norddeutschen Amtskollegen einig - ist die mit dem Staatsvertrag angelegte Realisierung der gemeinsamen Einrichtung und des Betriebs des RDZ TKÜ alternativlos. Die bisherigen Projektvorarbeiten haben dies gezeigt.

Dabei ist natürlich auch die Wirtschaftlichkeit des Projekts umfangreich erhoben und dokumentiert worden. Ein Kostenschlüssel für eine ausgewogene Aufteilung der Investitions- und Betriebskosten auf die Partnerländer ist entwickelt worden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in die Finanzplanung für den Einzelplan 04 des MIB aufgenommen worden. Wirtschaftliche Vorteile, auch und insbesondere für Schleswig-Holstein, liegen auf der Hand. Schleswig-Holstein für sich allein würde die für eine wirksame Aufgabenerfüllung erforderlichen An

forderungen perspektivisch nicht oder nur mit erheblichen Haushaltsbelastungen leisten können.

Ich bitte Sie daher um Unterstützung für die rechtliche Grundlage dieses Staatsvertrags über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer. Der gemeinsame Zeitplan aller beteiligten Länder sieht den Abschluss des Verfahrens möglichst bis Juni 2016 vor, damit die endgültige Ratifizierung möglichst noch vor der anstehenden Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Axel Bernstein das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir halten diesen Staatsvertrag und das in ihm geplante, auch in seiner Abkürzung immer noch kompliziert klingende, Rechen- und Dienstleistungszentrum zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer für einen richtigen Schritt - nicht nur, weil er bereits seit 2011 in der Planung ist, sondern weil er sachlich geboten ist.

In der Tat gewinnt Telekommunikationsüberwachung in der Bekämpfung und Aufklärung von Kriminalität an Bedeutung. Das hat - auch wenn wir wahrscheinlich von den Freunden der PIRATEN nachher das Gegenteil hören werden

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: Oh ja!)

nichts mit Schnüffelei und nichts mit staatlicher Datengier zu tun, sondern ist eine logische Konsequenz daraus, dass natürlich auch Gesetzesbrecher moderne Technologien anwenden. In der Tat ist der sächliche Aufwand für eine Anlage, die hier auf dem technischen Stand der Dinge ist, erheblich, und auch die Expertise, die personell vorgehalten werden muss, darf nicht unterschätzt werden. Wir halten es daher für sinnvoll, ein solches Projekt für länderübergreifende Zusammenarbeit zu nutzen. Grundsätzlich ist die Zusammenarbeit der fünf

(Minister Stefan Studt)

norddeutschen Küstenländer ein Punkt, der unsere Unterstützung findet.

Nichtsdestotrotz kann ich mir natürlich beim Thema Staatsverträge eine Anmerkung nicht verkneifen. Denn schließlich waren es ja die Parteien von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, die in ihren Koalitionsvertrag reingeschrieben haben, dass Sie mehr Beteiligung des Parlaments bei Staatsverträgen ermöglichen wollen. Dieser Staatsvertrag ist ein weiteres Beispiel dafür, dass es Ihnen bisher nicht bei einem einzigen Staatsvertrag gelungen ist, mehr Parlamentsbeteiligung zu ermöglichen.

(Vereinzelter Beifall CDU, FDP und PIRA- TEN)

Wenn es auch eine Formalie sein mag, ist es schon bezeichnend, dass wir die Drucksache 18/4064 zunächst auf den Tisch bekommen haben, ohne dass der Staatsvertragstext überhaupt dranhing. Das ist immerhin mit der Neufassung nachgebessert worden.

Nichtsdestotrotz hätte es sich bei diesem Thema wirklich angeboten, zuvor im Innen- und Rechtsausschuss die Debatte zu führen. Denn auch wenn ich den Entwurf des Staatsvertrags, so wie er uns jetzt vorliegt, insgesamt für zielführend halte, gibt es Punkte, über die man durchaus sprechen kann.

Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Landesbeauftragten für den Datenschutz eingebunden gewesen sind und den Prozess weiter begleiten sollen. Das begrüßen wir. Zumindest uns haben bislang keine kritischen Positionierungen des ULD an dieser Stelle erreicht.

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: Mich schon!)

- Es mag sein, dass Sie das erreicht hat, Herr Breyer. Wir sind jedoch das Parlament und an das oder an die Landesregierung hat sich das ULD zu wenden, wenn das Gegenstand der Debatte sein soll, aber nicht an einzelne Abgeordnete oder Fraktionen.

(Beifall Volker Dornquast [CDU] - Zuruf Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Ein Wort zu dem genannten Beirat, zusammengesetzt aus den Leitern der Landeskriminalämter, der im Wesentlichen zwei Kernaufgaben haben soll: die einvernehmliche Besetzung der Leitung dieses Zentrums - das ist sicherlich richtig - und die Entscheidung über technische Konfliktfälle. Dabei werden zwei Kernarten technischer Konfliktfälle

angesprochen, zum einen, wenn eine angeforderte Telekommunikationsanforderung technisch nicht durchführbar erscheint, und zum anderen wenn sie aufgrund von Überlastung des Zentrums nicht durchgeführt werden kann. Da ist es schon bedenkenswert, ob es richtig ist, dass in solchen Fällen die Entscheidungen des Beirats mit Mehrheit getroffen werden.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

- Gleich wird sich der Applaus des Kollegen Breyer einschränken. - Denn wenn wir in eine Situation kommen sollten, dass dieses Zentrum möglicherweise nicht richtig dimensioniert wurde und den Anforderungen der Bundesländer nicht genügen kann, kann man das nicht mal eben mit Bordmitteln vor Ort nachbessern, sondern dann müssen Minderheitenrechte für einzelne Länder verankert sein. Das ist kein Misstrauen gegenüber den Kollegen in Niedersachsen, aber beim Sitz des Zentrums in Hannover müssen auch die Rechte der anderen Länder entsprechend berücksichtigt werden.

Herr Abgeordneter Dr. Bernstein, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Eichstädt?