Protokoll der Sitzung vom 08.06.2016

Von daher wird der grundsätzliche Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs von uns auch anerkannt. Aber wie so oft geht es ums Detail. 2.507 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten mit Stand vom 18. März 2016 laut Landesregierung in SchleswigHolstein - eine beachtliche Anzahl. Die Länder sind ermächtigt, die Verteilung auf die örtlichen Träger, also auf die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte, zu regeln. Dazu dient ja auch der vorliegende Gesetzentwurf.

Für uns Liberale ist hier die zentrale Frage, wie die konkrete Ausgestaltung aussieht. Die Zuweisung der aufzunehmenden minderjährigen unbegleiteten Ausländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel durch das Bundesverwaltungsamt. An dieser Stelle haben wir bereits darüber diskutiert, dass Schleswig-Holstein ein abgebendes Land ist, während Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zur Aufnahme verpflichtet sind. Zu dieser Erkenntnis ist die Ministerin zwar erst spät gekommen, aber jetzt liegen die Zahlen ja vor.

Der Gesetzentwurf sieht grundsätzliche Aufnahmequoten der Kreise und kreisfreien Städte vor, die sich an der Einwohnerzahl orientieren. Sie kön

(Eka von Kalben)

nen nicht, wie Frau von Kalben eben sagte, flexibel reagieren. Ich möchte an dieser Stelle die Frage stellen, ob dieses Kriterium alleine ausreicht.

Ich bin der Meinung, dass andere Kriterien zu beachten viel wichtiger wäre, wie zum Beispiel der Anteil von Jugendlichen unter 18 Jahren in den aufnehmenden Jugendamtsbezirken. Es wäre auch zu berücksichtigen, ob bestimmte Jugendämter schon jetzt erheblich mit auffälligen Jugendlichen belastet sind. Weitere Kriterien einer Verteilung könnten auch sein, ob es ausreichende Schulangebote oder Ausbildungsplatzangebote sowie Freizeitangebote für Jugendliche vor Ort gibt, um eine gute und schnelle Integration zu erreichen.

Diese Details fehlen uns Liberalen im vorliegenden Gesetzentwurf. Ich finde es den Kommunen gegenüber wenig fair, wenn diese Dinge erst später per Verordnung geregelt werden. Ich bin der Auffassung, dass diese wesentlichen Eckpunkte im Gesetz direkt geregelt werden könnten. Andere Bundesländer, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, tun dieses. Auch ist die Frage der Clearing-Stellen offen. In der letzten Legislaturperiode ist das seitens der kommunalen Verbände als noch nicht notwendig angesehen worden. Aufgrund der großen Fallzahlen ist hier aber inzwischen ein anderer Bedarf entstanden.

Vordringliches Ziel des Gesetzentwurfes soll eine gute Versorgung und nachhaltige sprachliche und soziale Integration von minderjährigen unbegleiteten Ausländern sein. Die große Mehrheit dieser Kinder und Jugendlichen zeigt ein großes Interesse an einer Schul- und Berufsausbildung. Bei einer Verteilung müssen wir deshalb die Infrastruktur und die Leistungsfähigkeit einer Kommune berücksichtigen. Das dient diesen Zielen entsprechend.

Nutzen wir jetzt die Chance, die Rahmenbedingungen in dem Jugendförderungsgesetz zielführend und nachvollziehbar verträglich zu regeln. - Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratung im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Sozialausschuss. Vielen Dank.

(Beifall FDP und Hans Hinrich Neve [CDU])

Für die Fraktion der PIRATEN hat nun der Abgeordnete Wolfgang Dudda das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An der Notwendigkeit des Gesetzes gibt es über

haupt und ohne Wenn und Aber keinen Zweifel. Ich teile die Frage der Kollegin Damerow, warum es so lange gedauert hat. Der Gesetzentwurf ist auch gut, keine Frage. Aber was gut ist, kann auch besser werden. Darauf möchte ich etwas eingehen.

Ich wünsche mir, dass wir in die Ausschussberatungen ein paar Dinge einfließen lassen, die dem Kindeswohl mehr gerecht werden, als das bisher der Fall ist. Da könnte man sich an der Stellungnahme von PRO ASYL für den Bundestag orientieren, in der insbesondere abgelehnt wird, dass die Kinder und Jugendlichen zuallererst als Verteilmasse gesehen werden. PRO ASYL sieht es eher so, dass sie auch und vor allem Träger von Rechten sind, die auch umgesetzt werden sollen. Das deckt sich auch mit der Änderung des Bundeskinderschutzgesetzes.

PRO ASYL hat zum Zeitpunkt der Stellungnahme die schlechte kommunale Versorgung, die sehr ungleich gewesen ist, ausdrücklich kritisiert. Frau Klahn hat das eben angesprochen. Die Versorgung war überwiegend in den großen Städten organisiert. Frau von Kalben hatte eben den Punkt der Zusammenführung von Verwandten im Bundesgebiet angesprochen. Dieser Punkt ist vollkommen richtig. Sie haben das in § 36 b Absatz 3 zumindest teilweise umgesetzt. Die zu vermeidende Trennung von Geschwistern ist allerdings der einzige Punkt, der über die Formalien hinausgeht, die nach dem SGB gefordert waren. Eigentlich geht es dabei um etwas mehr. Ich sagte das bereits: Sie sind Träger von Rechten.

In der letzten Woche hat auch Frau Samiah El Samadoni beim Runden Tisch Heimerziehung gesagt, dass Kinder und Jugendliche zuallererst Träger von Rechten sind. Da könnte man im Gesetz hier und da vielleicht noch etwas nachbessern. Die Gedanken des Bundesgesetzes sind schon nicht ausführlich und gut genug, weil das Bundesgesetz hinter den Dublin-III-Ansprüchen zurückbleibt. Im Bundesgesetz fehlt zum Beispiel die die Achtung des Kindeswohls als „vorrangige Erwägung“ gemäß Artikel 6 der Dublin-III-Verordnung. Was Sie meinten, Herr von Pein, das Recht auf einen qualifizierten Betreuer, ist in Artikel 6 Absatz 2 festgelegt. Das Recht auf Zusammenführung mit Verwandten ist ausdrücklich in Artikel 8 formuliert. Ich wünsche mir das mehr umgesetzt.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] und Uli König [PIRATEN])

Es kann nicht sein, das Frau El Samadoni das aus nationalem Blickwinkel fordert, und wir das den Kindern und Jugendlichen, die das noch stärker

(Anita Klahn)

brauchen, auf internationaler Ebene nicht so geben wollen.

Mit § 36 b Absatz 4 Ihres Entwurfs entsprechen Sie der Forderung nach der möglichen Korrektur erstmaliger Zuständigkeitsentscheidung, wenn dies im Sinne des Kindeswohls ist. Das ist auch gut so, und es wäre gut, wenn die Änderung des Jugendförderungsgesetzes auch an anderen Stellen noch mehr die Handschrift von Rot-Grün-Blau tragen würde, die sonst immer von Ihnen an uns herangetragen wird. Ich denke aber, dafür können wir in den Ausschussberatungen einiges tun. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] und Uli König [PIRATEN])

Nun hat für die Kollegen des SSW die Frau Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin! - Ich möchte mich auch noch einmal im Vorwege herzlich bei Frau Ministerin Alheit für die Einbringung des Gesetzentwurfes bedanken. Denn egal, ob Bildung, Wirtschaft oder Inneres und Recht: In fast allen Bereichen beschäftigt uns das Thema zunehmend. Die Zahl der Menschen, die ihre Herkunftsländer verlassen und zu uns nach Deutschland kommen, steigt seit Jahren. Vorläufiger Höhepunkt war bekanntlich das vergangene Jahr. Die derzeit rückläufigen Zahlen sehe ich da eher als Momentaufnahme. Niemand kann heute eine verlässliche Prognose über die weitere Entwicklung abgeben.

(Astrid Damerow [CDU]: Herr Studt wollte das machen!)

Wir müssen uns als Land einfach noch besser aufstellen. So gut wir als Gesellschaft den sprunghaften Anstieg der Menschen, die zu uns kommen, auch bewältigt haben, so hat das vergangene Jahr uns natürlich auch Schwachstellen und Grenzen aufgezeigt. An diesen Defiziten müssen wir im Sinne einer bestmöglichen Betreuung der Geflüchteten arbeiten.

Eine besonders traurige Begleiterscheinung bei der Zunahme der Flüchtlingszahlen ist, dass sich immer mehr Kinder und Jugendliche allein auf einen gefährlichen Weg machen. Ihre Zahl ist bis März 2016 auf über 2.500 gestiegen. Auch sie haben häufig Schreckliches erlebt, leiden mitunter an ernsten

Krankheiten und sind nicht selten schwer traumatisiert.

Aus Sicht des SSW tragen wir ihnen gegenüber eine ganz besondere Verantwortung. Sie haben ganz eigene Schutzbedürfnisse und ganz eigene pädagogische Bedarfe, auf die wir selbstverständlich und ohne Abstriche und Kompromisse eingehen müssen. Wir alle wissen, dass grundsätzlich unsere Jugendämter zuständig sind, wenn es um die Inobhutnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen geht.

Bis zum März 2015 war genau das Jugendamt für die Inobhutnahme zuständig, in dessen Bezirk sich das geflüchtete Kind oder der Jugendliche tatsächlich aufhielt. In der Folge ist man natürlich dort, wo besonders viele unbegleitete Minderjährige angekommen sind, an Kapazitätsgrenzen gestoßen. Durch die Änderung der bundesgesetzlichen Grundlage werden diese Kinder und Jugendlichen mittlerweile auf die Bundesländer verteilt. Unsere Aufgabe ist es wiederum, diese unbegleiteten minderjährigen Ausländer so weiterzuverteilen, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung sichergestellt ist.

Mit diesem Weg ist in meinen Augen zumindest die Grundvoraussetzung für eine gute Betreuung erfüllt. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses Verteilungsverfahren auf die notwendige gesetzliche Grundlage gestellt. Das ist schlicht unsere Aufgabe im Rahmen eines Ausführungsgesetzes. Hierzu gehört auch, dass eine zentrale Stelle benannt werden muss, die die Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen koordiniert und in dieser Frage eng mit dem Bund zusammenarbeitet.

Ich denke, die Entscheidung, dass hierfür das Landesjugendamt vorgesehen ist und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet wird, ist nur folgerichtig. Denn hier hat man den erforderlichen Überblick und die notwendige Fachkenntnis, um eine angemessene Unterbringung zu gewährleisten. Angemessen heißt hier aus Sicht des SSW vor allem, dass das Schutzbedürfnis dieser Kinder und Jugendlichen voll berücksichtigt wird, und dass die entsprechende Fachlichkeit vor Ort auch sichergestellt ist.

Wir alle haben erlebt, wie die Jugendämter, vor allem dort, wo wichtige Verkehrswege im Zuständigkeitsbereich lagen, an ihre Grenzen gestoßen sind und das, obwohl die Kinder und Jugendlichen im Grunde nur vorläufig in Obhut genommen wurden. Im Extremfall ist damit die kindgerechte und dem Kindeswohl entsprechende Versorgung gefährdet.

(Wolfgang Dudda)

Ich glaube, solche Zustände will niemand von uns sehen und schon gar nicht hinnehmen. Deshalb ist es aus Sicht des SSW gut und richtig, dass auch hier Abhilfe geschaffen wird. Denn in Zukunft wird das Landesjugendamt schon in dieser frühen Phase der Inobhutnahme eine Umverteilung vornehmen können. Wir hoffen, dass wir so die Überforderung einzelner Jugendämter und Kommunen verhindern können. Wir hoffen auch, dass wir den unbegleiteten Kindern und Jugendlichen damit die Versorgung geben können, die ihnen auch zusteht.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/4254 dem Sozialausschuss zu überweisen.

(Anita Klahn [FDP]: Und dem Innen- und Rechtsausschuss!)

Mitberatend wem? - Okay, dann federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss?

(Anita Klahn [FDP]: Das ist in Ordnung! - Weitere Zurufe)

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenprobe? Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Wir müssen noch einmal zurück auf dem vorherigen Tagesordnungspunkt kommen. Ich rufe deshalb noch einmal den Tagesordnungspunkt 59 auf:

Bericht zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK); Mittelanmeldungen zum Rahmenplan 2016

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/4068

Ich hatte vergessen, eine Abstimmung durchzuführen. Da geht es darum: Wer den Bericht, den die Landesregierung mit der Drucksache 18/4068 gegeben hat, zur abschließenden Beratung dem Umweltund Agrarausschuss überweisen möchte, den bitte ich, mir das jetzt durch Handzeichen zu signalisieren. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit haben wir auch dieses einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3655

b) Polizei braucht Vertrauen statt Misstrauen Kein Polizeibeauftragter für Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3642