Protokoll der Sitzung vom 20.07.2016

Bei dem Antrag der Piratenfraktion, Drucksache 18/4299 (neu), ist beantragt worden, diesen Antrag dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen.

(Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Und Euro- paausschuss! - Zuruf: Federführend!)

- Und Europaausschuss, das ist ja selbstverständlich! Federführend an den Europaausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss, so ist die richtige Formulierung. - Wer dem zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer ist gegen diesen Überweisungsantrag? - Das sind alle anderen. Damit ist die Überweisung beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) , Dr. Axel Bernstein (CDU), Johannes Callsen (CDU), Astrid Damerow (CDU), Dr. Kai Dolgner (SPD), Volker Dornquast (CDU), Wolfgang Dudda (PIRATEN), Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) , Heike Franzen (CDU), Daniel Günther (CDU) , Martin Habersaat (SPD), Bernd Heinemann (SPD) , Karsten Jasper (CDU), Klaus Jensen (CDU) , Eka von Kalben (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN), Tobias Koch (CDU), Oliver Kumbartzky (FDP], Peter Lehnert (CDU), Jens-Christian Magnussen (CDU), Hans Hinrich Neve (CDU), Petra Nicolaisen (CDU), Katja Rathje-Hoffmann (CDU) , Heiner Rickers (CDU), Klaus Schlie (CDU) , Peter Sönnichsen (CDU), Dr. Ralf Stegner (SPD) , Dr. Andreas Tietze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Rainer Wiegard (CDU) Drucksache 18/4408

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wird trotzdem das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Da sich der Innen- und Rechtsausschuss im Wege der Selbstbefassung bereits mit dem Gesetzentwurf befasst hat, ist eine Ausschussüberweisung nicht vorgesehen. Die zweite Lesung des Gesetzentwurfs wird am Freitag stattfinden.

Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen eine angenehme Mittagspause. Wir sehen uns um 15 Uhr.

(Unterbrechung: 12:55 bis 15:05 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Nachmittagssitzung des Landtags. Bitte begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Tribüne Mitglieder der

(Bernd Voß)

Europaunion Deutschland, Ortsverein Norderstedt, sowie den ehemaligen Kollegen Manfred Ritzek von der CDU. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Zu Gast bei uns sind außerdem Schülerinnen und Schüler des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasiums aus der Hansestadt Lübeck. - Seien auch Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 31 und 36 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Brückensperrungen an Verkehrsteilnehmer übermitteln - Verkehrsströme via TMC optimieren

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4372

b) Schleswig-Holsteinische Mobilitätsinformationen frei nutzbar machen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4387

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Uli König von der Piratenfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Leben wird zunehmend digitaler. Früher haben wir noch unsere Straßenkarten in Papierform beziehungsweise den ADAC-Atlas im Auto gehabt. Heute ist das Medium etwas kleiner geworden. Es ist ein kleines Navigationssystem, das uns durch die Gegend führt.

Eines haben der Autoatlas und das Navigationssystem gemeinsam: Sie wissen beide nicht, ob Brücken oder Straßen gesperrt werden. Das ist auch unnötig, weil wir ein ganz tolles System haben, das sich TMC nennt. Darüber können Straßensperrungen übermittelt werden. Allerdings müssen diese Straßensperrungen zuvor in dieses System einprogrammiert werden.

Wer kennt die Ansage, „Die Route wird aufgrund von Streckensperrungen neu berechnet“, nicht? Leider sind viele Brücken nicht in TMC erfasst. Das

heißt, sie müssen erst mit dem Karten-Update eingespielt werden. Das heißt, es muss rechtzeitig Bescheid gesagt werden. Der Unterschied zwischen normalen Straßen und einer Brücke ist der: Eine Straßensperrung können Sie zumeist umfahren. Sie biegen einen Block später ab oder fahren einmal um die Ecke. Eine Brücke führt meistens über ein größeres Hindernis wie eine Autobahn, einen Fluss, einen Kanal oder eine Bahnstrecke. Eine Brücke kann man insofern nicht ganz so einfach umfahren. Wenn Sie vor einer gesperrten Brücke stehen, weil das Navigationsgerät Sie dorthin geleitet hat, dann müssen Sie einen sehr langen Umweg in Kauf nehmen.

Daher ist es wichtig, dass man bereits in der Planungsphase Bescheid sagt, dass diese Brücke gesperrt wird, damit in die Karten eingetragen wird, dass diese Brücke in Zukunft gesperrt sein wird.

(Beifall PIRATEN)

Hierfür muss diese in die sogenannte Location-Code-List eingetragen werden, die dann mit dem Karten-Update kommt.

Unser Antrag bedeutet für die Verwaltung nur einen geringen Mehraufwand, meine Damen und Herren. Das spart aber unzähligen Autofahrern jede Menge Zeit und Nerven.

(Beifall PIRATEN)

Auch für Lkw ist es sehr wichtig, dass sie diese Daten bekommen; denn im Gegensatz zu einem Pkw kann ein Lkw nicht mal eben so einfach wenden. Stellen Sie sich vor, ein 40-Tonner steht vor der Sperrung und muss umdrehen. Das ist ein größeres Manöver. Wir haben das im vergangenen Jahr an der B 76 bei Eutin beobachten können. Große Lkw standen vor der gesperrten Straße und versuchten, sich durch irgendwelche Wohngebiete in Eutin zu friemeln. Meine Damen und Herren, das ist keine gute Lösung. Daher bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall PIRATEN)

Ganz wichtig ist es natürlich auch, im Hinterkopf zu behalten, dass Schleswig-Holstein ein touristisches Land ist. Es ist wichtig, dass die Leute, die uns besuchen kommen, Schleswig-Holstein positiv in Erinnerung behalten. Wenn sie Schleswig-Holstein nur mit gesperrten Straßen und gesperrten Brücken verbinden, dann ist das keine positive Erinnerung.

(Beifall PIRATEN)

(Präsident Klaus Schlie)

Wenn sie aber von ihrem Navigationsgerät automatisch um die Sperrung herumgeleitet werden, dann merken sie von der Sperrung nicht allzu viel, und sie erinnern sich vielleicht an die schönen Strände und die schöne Natur Schleswig-Holsteins.

Ich komme zu unserem zweiten Antrag. Wenn noch weitere Mobilitätsinformationen des öffentlichen Nahverkehrs frei nutzbar wären, dann könnten zum Beispiel Personen in die Lage versetzt werden, einfacher den Nahverkehr zu nutzen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten einfach eine App auf Ihrem Smartphone. Über die GPS-Daten weiß die App, wo Sie gerade sind.

(Zuruf Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Herr Breyer nutzt das nicht freiwillig. Aber Sie können das gern freiwillig nutzen, Frau Fritzen.

Stellen Sie sich vor, Sie haben so eine App. Sie möchten gern zu einem bestimmten Punkt, und die App sagt Ihnen, über welchen Weg Sie am schnellsten zu diesem Punkt kommen. Aktuell brauchen Sie unzählige Apps. Sie brauchen eine HVV-App. Sie brauchen eine NAH.SH-App. Sie brauchen eine Bahn-App. Eventuell brauchen Sie sogar noch Google Maps, um noch einmal zu gucken.

(Zuruf SPD: Geht alles mit „Bahn.de“!)

- Nein, „Bahn.de“ ist nicht vollständig.

Solch eine App ist auf legalem Weg momentan Zukunftsmusik. Die Bahn-App hat zwar ein paar Sachen mit drin. Die NAH.SH-App hat ein paar Sachen mit drin. Sie sind aber nicht vollständig.

Geben Sie die Fahrplandaten frei, damit App-Entwickler auf legalem Weg ihre Apps entwickeln und Leuten eine universelle App anbieten können!

(Beifall PIRATEN)

Heute müssen sie mit Hackermethoden diese Daten, die eigentlich öffentlich zugänglich sein sollten, aus den Schnittstellen der Hersteller herausholen. Das sind Daten, die an jeder Haltestelle aushängen. Ein Fahrplan für Bus und Bahn hängt an jeder Haltestelle aus. Wenn man aber bei den Verkehrsunternehmen nach ihren Fahrplänen fragt, dann sagen die, dass diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seien.

Meine Damen und Herren, das kann es doch nicht sein, wenn man möchte, dass die Leute auf den Nahverkehr umsteigen.

(Beifall PIRATEN)

Diese Daten müssen unter einer freien Lizenz ins Netz gestellt werden. Sie müssen kostenlos verfügbar sein. Sie müssen maschinenlesbar sein.