(Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: So ist das! - Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Herr Kollege Peters, ich freue mich über Ihre klare Meinungsäußerung. Von Ihnen ist das unrühmliche Zitat überliefert: Überdies werde das Problem übertrieben, meinte Peters. Dass Polizeibeamte Gewalt ausgesetzt sind, sei Teil ihres Berufes.
Deswegen noch einmal ganz klar meine Forderung: Stimmen Sie heute dem Antrag der CDU zu! Setzen Sie ein klares Zeichen für mehr Respekt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten! Versuchen Sie nicht, sich mit Ihrem Änderungsantrag vor einer Entscheidung zu drücken! Sie können es heute klarmachen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nimmt zu - sowohl in ihrer Anzahl als auch in ihrer Intensität. Gewalttaten nehmen mittlerweile Formen an, die einem die Sprache verschlagen. Auch in Schleswig-Holstein wurden im vergangenen Jahr Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte beleidigt, bespuckt und in einem Fall sogar
Doch wenn es um die Frage geht, wie diese Gewaltentwicklung gestoppt und wie der Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten sichergestellt werden kann, scheiden sich durchaus die Geister. Auf der Suche nach dem richtigen Rezept stehen nach wie vor die Fragen im Raum, ob zur Eindämmung von Gewalt eine Spezialnorm notwendig ist, ob Strafen zum wiederholten Male aus Gründen der Abschreckung verschärft werden müssen oder ob nicht vielmehr andere Fragen auf die Tagesordnung gehören.
Der Auftrag der deutschen Landespolizeien ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und die Abwehr von Gefahren für die Öffentlichkeit. Es gehört zum Berufsalltag von Polizeibeamtinnen und -beamten, in akuten Konfliktlagen zu agieren, und es ist das Wesen des Polizeiberufes als Träger des Gewaltmonopols, im erforderlichen Fall Gewalt auszuüben. In jeder Polizeiuniform steckt ein Mensch, und es gilt, diesen Menschen ganz besonders vor Gefahren und Verletzungen im Beruf zu schützen.
Den strafrechtlichen Schutz bietet das Strafgesetzbuch in der Sondernorm des § 113 unter dem Titel „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Das Strafmaß beläuft sich auf bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Darüber hinaus sind Polizeibeamtinnen und -beamte durch das Strafgesetzbuch und die Tatbestände der Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit geschützt. Je nach Intensität der Tathandlung drohen einem Angreifer unter anderem Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Damit ist die körperliche Unversehrtheit auch von Polizistinnen und Polizisten vorrangig durch die Paragrafen zu den Körperverletzungsdelikten des Strafgesetzbuches geschützt, die schon immer gegenüber dem Widerstand die weit höheren Strafandrohungen vorsehen.
Besonders schwerwiegende Folgen einer solchen Tat können sogar einen Verbrechenstatbestand begründen, bei dem die Freiheitsstrafe im Mindestmaß ein Jahr beträgt.
Da es mittlerweile auch häufig dazu kommt, dass Polizistinnen und Polizisten angegriffen und verletzt werden, ohne dass sie in Ausübung ihrer Gewaltbefugnisse einschreiten oder irgendeinen Anlass für einen unvermittelten Angriff gegen sie gesetzt hätten, gilt es zu prüfen, ob hier im Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit § 113 eine Schutzlücke besteht, die es tatsächlich zu schließen gilt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Abschreckung potenzieller Täter aber soll erreicht werden, wenn nun schon wieder die Erhöhung eines Strafrahmens auf eine Mindeststrafe von sechs Monaten gefordert wird? 2010 erreichte es eine Bundesratsinitiative aus Bayern, eine Strafverschärfung für den Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf den Weg zu bringen. Das ist gerade einmal sechs Jahre her, und die damaligen Befürworter, die auch heute noch im Landtag sitzen, sind den Nachweis schuldig geblieben,
dass die schon damals als Hauptargument ins Feld geführte Abschreckung auch nur einem Kollegen genutzt hätte.
Verzeihen Sie mir deshalb die Skepsis gegenüber einem weiteren Drehen an der Verschärfungsspirale, weil dies in fast sträflicher Weise die tatsächlichen Ursachen verdeckt.
Ob es Ihnen gefällt oder nicht, gegen Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte hilft am Ende nur gute Sozial- und Gesellschaftspolitik auf der einen Seite und eine moderne, gut ausgestattete und gut ausgebildete Landespolizei mit der richtigen Landesregierung, die das beherzigt.
Einer grundsätzlichen Diskussion, ob wir neben dem bestehenden § 113 StGB noch eine besondere Strafvorschrift für Angriffe auf Polizeibeamte außerhalb der eigentlichen Einsätze brauchen, verschließen wir uns nicht. Alle bisher aufgeführten Fälle allerdings waren von § 113 abgedeckt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU - das konnten wir vorhin in der Haushaltsdebatte hören -, auf Ihre nicht müde werdenden Vorwürfe, dass die Landesregierung der Landespolizei ihre Unterstützung versage, antworten wir munter und selbstbewusst, dass wir es waren, die 2012 die Stellenanhebungen auf zahlreichen Dienstposten vorgenommen, die Jubiläumszuwendungen wieder eingeführt, die Polizeizulage angehoben, die Erschwerniszulage aufgestockt, den Schmerzensgeldfonds eingeführt, zusätzliche Zusatzurlaubstage für geleistete Nachtdienststunden erhöht, Nachtdienststunden in das Folgejahr übertragbar gemacht, den Stellenabbau gestoppt und die Einstellungszahlen auf nie da gewesene Höhe erhöht haben. Wir haben das Einstiegsamt umgesetzt, die Dienstvereinbarung ,,Garantiertes 72-Stunden-Wochenende inner
halb 4 Wochen“ erreicht, neue Dienstwaffen angeschafft, neue Schutzschilde, neue Teleskopschlagstöcke, neue Außentragehüllen, einen modernen Fuhrpark geschaffen, Videoüberwachung an Fahrzeugen eingeführt. Wir haben den „Stopp-Stick“ angeschafft. Wir haben persönliche Schutzausstattungen um einen Stichschutz ergänzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stehe für Anregungen, Kritik und Fragen gern zur Verfügung, liebe CDU. Aber nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass wir mindestens 19 Schritte voraus sind und weitere Schritte gehen werden.
Gestatten Sie mir einen Satz in Anlehnung an ein Zitat der Kanzlerin, das mich durchaus ein bisschen beeindruckt hat: All diejenigen, die ihre Argumentation allein auf Gefühlen aufbauen, werde ich wohl nicht mit Fakten überzeugen können. Darum lassen Sie mich mit einem Gefühl antworten: Ich bedaure es, Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, das sagen zu müssen. Aber Sie treten auf der Stelle mit Tendenz zur Seite. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie gemeinsam mit mir den Gründer der internationalen Konferenzreihe IHC, Mr. Stan Thompson, aus Charlotte, USA. Sie waren gestern auf der InnoTrans in Berlin, und wir freuen uns besonders über Ihren Besuch in unserem Hause. Denn die 9th International Hydrail Conference fand 2014 in Neumünster bei uns in Schleswig-Holstein statt, und Sie fühlen sich uns verbunden. Danke, dass Sie uns besuchen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Gewalttat gegen Polizeibeamtinnen und -beamte oder andere Einsatzkräfte ist ein schlimmes Ereignis. Wenn Sie, Herr Bernstein, behaupten, ich hätte an diesem Satz in der Vergangenheit jemals irgendetwas infrage gestellt, ist das eine bodenlose Unverschämtheit!
Oft sind diese Angriffe für die Betroffenen mit schwerem körperlichen und psychischen Leid verbunden. Ihnen gelten unsere uneingeschränkte Solidarität und unser Mitgefühl.
Auch daran, dass diese Angriffe in den letzten Jahren zugenommen haben, dürfen wir uns unter keinen Umständen gewöhnen.
Uns alle in diesem Haus eint die Überzeugung, dass wir gegenüber der Polizei und den Einsatzkräften die Pflicht und Schuldigkeit haben, Verantwortung zu übernehmen und sie mit geeigneten - das betone ich - Mitteln zu schützen.
Auf das Wie kommt es an. In dieser Hinsicht, liebe CDU, stehen Sie mit Ihrem Ansinnen einer Strafrechtsverschärfung nach dem Muster der Bundesratsinitiative aus Hessen auch in diesem Jahr und heute hier wieder ganz allein da.
Ich darf an die lebhafte Debatte dazu in diesem Landtag im Mai 2015 erinnern. Zwei Redebeiträge stammten von Frau Kollegin Lange und von Herrn Dudda. Beide sind Vollstreckungsbeamte. Niemand konnte Ihrem damaligen Antrag, Hessen im Bundesrat zu unterstützen, irgendetwas abgewinnen. Das wird auch heute so sein. Ich bringe noch einmal die wesentlichen Gegenargumente.
Erstens. Zunächst ist es juristisch schwierig, einen solchen Sondertatbestand gegenüber der normalen Körperverletzung zu rechtfertigen. Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ist schlimm, aber sie ist nicht schlimmer als Gewalt gegen gewöhnliche Bürgerinnen und Bürger. Körperliche Unversehrtheit ist ein Gut, auf das jeder gleichermaßen ein Recht hat. Der Unrechtsgehalt ist derselbe.
Dass sich Angriffe auf Amtsträgerinnen und Amtsträger gegen die Allgemeinheit und grundlegende Werte des Zusammenlebens richten - so ist es zu lesen in den Initiativen -, wäre ein völlig neu konstruiertes strafrechtliches Schutzgut. Wenn damit auch gemeint sein soll, dass das staatliche Gewaltmonopol selbst zum Schutzgut der Strafnorm erhoben wird, wird es endgültig absurd. Es wäre das fatale Eingeständnis staatlicher Schwäche und völliger Hilflosigkeit.
Zweitens. Die vorhandenen Mittel des Strafrechts sind ausreichend. Wenn ein Polizeibeamter wie im Juli bei einem Angriff schwere Kopfverletzungen
erleidet, dürfte das der Tatbestand des § 224 StGB gefährliche Körperverletzung - sein. Der hat bereits einen Strafrahmen von - Frau Kollegin Lange wies bereits darauf hin - sechs Monaten bis zehn Jahren. Daneben sind mindestens noch Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erfüllt - jeweils mit Strafverschärfung in besonders schweren Fällen.
Damit komme ich zum dritten Punkt. Wenn diese Tatbestände nicht alle Straftaten verhindern können, wieso sollte es dann ein weiterer tun? Er tut es natürlich nicht. Härtere Strafen nutzen hier nicht das Geringste.
Kriminologisch ist ohne Zweifel, dass härtere Strafen im Bereich der Gewaltkriminalität nahezu keine abschreckenden Wirkungen haben. Denn es handelt sich nicht um Delikte, von denen sich die Täter irgendeinen Vorteil versprechen, sondern das sind hochgradig affektive und irrationale Entgleisungen. Die Täter stellen keine Rechtsfolgeabwägungen an, wenn sie ausrasten. Aus genau diesem Punkt nutzt das Drehen an dieser Stellschraube im Grunde genommen nichts.