Besonders wichtig ist dabei der besondere Respekt vor Polizei und Einsatzkräften und dafür, wofür sie stehen. Er lässt sich nach meiner sicheren Überzeugung durch das Strafrecht nicht verordnen. Wir müssen stattdessen den Ursachen des sinkenden Respekts und für geringe Hemmschwellen für Gewalt in bestimmten Milieus gegenüber Polizei und anderen Einsatzkräften auf den Grund gehen.
Respekt wird durch Erziehung und Bildung erzeugt. Verbesserte Einsatztrainings, bessere Schutzausstattung wie eine Spuckhaube für solche Täter, die dazu neigen, die Polizei anzuspucken, ein Fonds zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder die Vermittlung eines positiven Bildes in Kindergärten und Schulen sowie die Stärkung der kriminalpräventiven Räte - das sind Lösungsansätze, die Erfolg versprechen. Ihre Symbolpolitik tut dies nicht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die hohe Zahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte ist alarmierend, mehr noch ist es die Brutalität, mit der Polizeibeamte zum Teil angegriffen werden. Das war zum Beispiel erst kürzlich bei einem Fall in Kiel-Gaarden so. Einen Handlungsbedarf in dieser Frage muss man deshalb bejahen.
Die Frage ist, ob der von der Union vorgelegte Antrag zur Änderung des Strafrechts eine angemessene Reaktion auf die bekannte und bedauernswerte Entwicklung darstellt. Daran hat die FDP-Fraktion dies haben wir bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht - erhebliche Zweifel.
Die Initiativen der Union und insbesondere der beiden Länder, auf die Sie abheben, dienen nicht dazu, etwaige Gesetzeslücken zu schließen, sondern sie führen im Ergebnis zu völlig unterschiedlichen strafrechtlichen Konsequenzen - je nachdem, ob das Opfer ein „normaler“ Bürger oder eine Amtsperson ist. Geht es um einen Polizeibeamten, würde in Zukunft bereits ein angedeuteter Rempler oder der Zusammenstoß einer Demonstrantenkette mit der Polizei zu einer Freiheitsstrafe führen können. Nach dem hessischen Entwurf ist der Strafrahmen damit weiter als bei einer einfachen und qualifizierten Körperverletzung. Eine Handlung, deren Voraussetzungen teilweise unter denen einer Körperverletzung liegen, soll demnach schärfer bestraft werden als eine Körperverletzung selbst - jedenfalls wenn der Geschädigte ein Polizeibeamter ist. Dagegen würde zum Beispiel der Schlag in das Gesicht eines „normalen“ Bürgers in der Regel bei Ersttätern weiterhin mit einer Geldstrafe geahndet. Das bloße Ausholen zum Schlag gegen einen Polizeibeamten müsste dagegen mit einer Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft werden.
Solche Formen von Ungleichbehandlung erscheinen mir als unangemessen und unverhältnismäßig. Absehbar ist, dass neue Gesetzesvorschriften dieser Art wieder vor den Verfassungsrichtern in Karlsruhe landen würden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dort kassiert werden, wie es bei ähnlichen Fällen von Sicherheitsgesetzen, die aus der schwarzen, aber auch aus der roten Ecke gekommen sind, geschehen ist, ist nicht gering.
Die Initiative der Union ist damit allen lautstarken Bekundungen zum Trotz weder in der Sache hilfreich noch sonderlich aussichtsreich, die Belange
von Polizeibeamten und anderer Einsatzkräfte, die Opfer von Gewaltdelikten werden, wirklich wirksam zu vertreten und ihnen in Zukunft tatsächlich dauerhaft besseren Schutz zu gewähren. Entscheidend für die Entfaltung einer Abschreckungswirkung ist doch, dass solche Delikte rasch zur Anklage kommen und dann vor allem zu entsprechenden Urteilen führen. Dann sind die normalen strafrechtlichen Bestimmungen etwa in Fällen von Körperverletzung sehr wohl ausreichend. Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte könnte man zum Beispiel besonders geschulten Sachbearbeitern bei den Staatsanwaltschaften zuweisen. Für den Anschluss des Geschädigten als Nebenkläger könnte man dienstlichen Rechtsschutz gewähren.
Das ginge als aktive Unterstützung vonseiten des Dienstherrn über das hinaus, was Sie für Prävention und Öffentlichkeitsarbeit - das halten wir durchaus für wichtig - in Ihrem Alternativantrag beschreiben.
Ich meine, die Verantwortung des Dienstherrn, seine Fürsorgepflicht, kann in der Praxis durchaus so wahrgenommen werden, dass der Staat im Falle einer Schädigung seiner Mitarbeiter ein besonderes Augenmerk darauf richtet, dass die Täter vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden, dass er also hier im Verfahren eine aktivere Rolle spielt, als es sonst der Fall ist.
Das wäre ein Weg, um vielleicht auch eine Brücke zu dem Anliegen der Union zu bauen, das ja im Prinzip lobenswert ist, nämlich dass man die Polizeibeamten in Zukunft vonseiten des Dienstherrn besser unterstützt.
Wie gesagt, den Verweis auf die Initiativen der beiden anderen Bundesländer halten wir aus den von mir genannten Gründen nicht für zielführend. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Lange und Herr Kollege Peters, ich habe mit großem Interesse Ihren Ausführungen gelauscht. Nur, sie passen so gar nicht zu dem Antrag, den Sie uns heute vorlegen.
Die CDU fordert mit ihrem Antrag, Einsatzkräfte zu schützen. Auch die Koalition suggeriert hier, es gehe darum, Angriffe zu verhindern, und deswegen müssten mögliche Schutzlücken geschlossen werden. Dieser Zusammenhang wird in Ihrem Antrag hergestellt. Genau da muss ich sagen: Wer das suggeriert, will unsere Polizeibeamten für dumm verkaufen; denn die Strafrechtsverschärfung kann gerade keinen Schutz bieten. Das haben wir heute schon mehrfach gehört. Gerade weil es so wichtig ist, dass wir die Beamtinnen und Beamten unterstützen, die ihren Kopf für uns und für unseren Schutz hinhalten, ist hier kein Platz für eine Symbolpolitik, die gerade nicht weiterhilft. Die Verschärfung einer Strafandrohung hat noch nie etwas verhindert oder verhütet, und das wird sie auch in Zukunft nicht tun.
Ein Sonderstrafrecht für eine einzelne Berufsgruppe einzuführen, würde auch Ungerechtigkeiten im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen schaffen, zum Beispiel zu Menschen, die Zivilcourage zeigen und bei Gewaltstraftaten dazwischengehen und dabei verletzt werden. Die sind doch nicht weniger Wert. Es muss uns darum gehen, den Respekt vor Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten einzufordern beziehungsweise wiederherzustellen. Aber dabei dürfen wir nicht mit falschen Zahlen arbeiten.
Wer sich die Mühe macht, einmal die Antworten der Landesregierung auf die jährlichen Anfragen zum Thema Widerstandshandlungen anzusehen, der sieht, dass die Zahl der Gewaltdelikte mitnichten in den letzten Jahren gestiegen ist, sondern dass die Zahl im Jahre 2015 im Vergleich zu 2014 leicht gesunken ist. Es gibt auch weniger Verletzte bei Gewaltdelikten gegenüber Polizeibeamten. Im Vergleich zu 2012 sind die Zahlen sogar erheblich zurückgegangen. Es besteht also überhaupt kein Anlass für Hysterie. Die entgegenstehende Behauptung - auch im Antrag der Koalition - mit der steigenden Gewalt ist falsch.
Unser Ziel muss es sein, sehr verehrte Damen und Herren, nach Möglichkeit zu erreichen, dass es erst gar nicht zur Gewalt gegen Polizeibeamte kommt. Es geht also darum, nicht erst hinterher zu sehen, dass jemand vielleicht ein oder zwei Jahren bestraft wird, sondern möglichst zu verhindern, dass überhaupt solche Übergriffe stattfinden und Erfolg haben.
Damit hat sich etwa das Kriminologische Forschungszentrum in Niedersachsen in einer ausführlichen Studie befasst, die auch im Auftrag der
Gewerkschaft der Polizei erstellt wurde. Es unterbreitet eine ganze Reihe von Empfehlungen, die zwar Geld kosten würden, aber tatsächliche Hilfe bewirken könnten - im Gegensatz zu einem bloßen Stück gedrucktes Papier -, nämlich unter anderem die Aus- und Fortbildung in diesem Bereich zu evaluieren, verstärkt auch weibliche Beamte einzusetzen, den Einsatz besser vor- und nachzubereiten, Nachschulungen in deeskalierender Kommunikation oder bei der Schutzausstattung nachzubessern. All das kann helfen, anders als eine Strafrechtsverschärfung. Deswegen ist es auch falsch, wenn die Koalition im dritten Absatz ihres Antrages ein Signal einfordert. Das ist ja nur ein anderes Wort für ein Symbol. - Einsatzkräfte schützen, ja, aber das geht anders.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits seit Jahren verzeichnen wir eine zunehmende Entwicklung im Hinblick auf Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten, und es ist ja auch nicht das erste Mal, dass wir uns hier im Landtag mit dem Thema Gewalt gegen Polizeibeamte befassen. Die Bandbreite der Delikte, denen unsere Polizei dabei ausgesetzt ist, reicht von Widerstand, Attacken bis hin zu Verletzungen, von den Beleidigungen ganz zu schweigen. Das erleben nicht nur Polizeibeamtinnen und -beamte in ihrem Alltag, sondern auch Zugbegleiter, Kontrolleure in Bussen und Bahnen oder Politessen. Aber es sind insbesondere unsere Polizeibeamten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit besonderen Einsatzlagen ausgesetzt sind. Es handelt sich häufig um Einsätze mit hohem Konfliktpotenzial. Dabei geht es beispielsweise um häusliche Gewalt oder Gewalt im öffentlichen Raum. Häufig weisen die Täter psychische Auffälligkeiten auf oder sind als drogen- oder alkoholabhängig auffällig.
Wir verzeichnen einen Wertewandel in Teilen der Gesellschaft, verbunden mit einem Akzeptanzverlust gegenüber der Polizei, sowie eine zunehmende Bereitschaft, Konflikte mit Gewalt zu lösen; dabei nimmt der Respekt vor der körperlichen Unversehrtheit des Mitmenschen ab. Doch woraus resultiert ein solcher Wertewandel? Liegt es an der Perspektiv- und Mutlosigkeit mancher Menschen, die
keine beruflichen Perspektiven haben, in der Integration gescheitert sind oder keine ausreichende Erziehung erhalten haben? Es geht hier um Menschen, die wütend sind auf die Gesellschaft, in der sie scheitern, und deshalb ein Kräftemessen mit dem Staat in Person der Polizeibeamten suchen.
Es kann daher nicht allein um die Frage gehen, wie wir die Polizei durch Ausstattung besser schützen. Hier muss aus Sicht des SSW mindestens zweigleisig gefahren werden. Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte zum Umgang mit Gewalt in unserer Gesellschaft, über mehr Respekt gegenüber Einsatzkräften und über die Verhinderung von Übergriffen. Damit einher muss aber auch gehen, dass von vornherein versucht wird, Gewalt zu verhindern. Das heißt, auch die Präventionsarbeit muss weiter gestärkt werden.
Zum anderen müssen die Beamten geschützt werden, die Gewalt ausgesetzt sind; das ist klar. Denn auch Polizeibeamte haben ein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit. Als Dienstherr hat das Land hier gegenüber seinen Beamten, die ihren Dienst tun, immer eine Verantwortung. Das möchte ich unterstreichen. Ich denke, wir sind hier einer Meinung. So ist auch unser Antrag zu verstehen.
Darüber hinaus müssen die Delikte gegen Polizeibeamte geahndet werden. Straftaten gegen körperliche Unversehrtheit müssen bestraft werden. Auch Beleidigungen müssen verfolgt werden. Wir haben die rechtlichen Instrumente und brauchen deswegen auch keine Verschärfung; denn auch härtere Strafen werden die Gewaltbereitschaft gegenüber staatlichen Organen nicht unterbinden.
Mit der Bündelung von Maßnahmen, wie wir sie in unserem Antrag beschrieben haben, wird man Gewalt gegen Polizeibeamte zwar nicht verhindern können. Aber wir müssen unser Möglichstes dafür tun, dass die Zahl der Delikte auch in Zukunft sinkt. Das muss schon unser Anspruch sein. Wir geben der Polizei die politische Rückendeckung, die Verlässlichkeit und das Vertrauen, die sie verdienen. Wir machen keine Attacken aus dem Parlament heraus, wie es einer Pressemitteilung der Polizeigewerkschaft zu entnehmen ist.
Abschließend möchte ich in diesem Zusammenhang auf die Rolle der Polizeibeauftragten des Landes hinweisen. Natürlich wird sie das Problem nicht umfassend lösen können; das ist auch nicht ihre Aufgabe. Aber sie ist Ansprechpartner auch und gerade für Polizeibeamte, die mit Problemen
im Dienst zu kämpfen haben. Wir wissen, dass Beleidigungen, Angriffe und Attacken gegen Polizeibeamte physische und psychische Spuren hinterlassen können. Daher wird sie in dieser Funktion eine wichtige Rolle einnehmen, als Schnittstelle zwischen der Polizei und auch der Rechtsprechung, um immer wieder deutlich zu machen, wo bei der Polizei der Schuh drückt.
Meine Damen und Herren, allein durch diese wichtige Maßnahme, aber natürlich auch durch unseren Antrag können Sie sehen, dass wir Verantwortung übernehmen und dass wir unsere Einsatzkräfte bestmöglich schützen. Dabei wird es auch bleiben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte sind Angriffe auf unsere Gesellschaft und auf unser Wertesystem. Laut polizeilicher Kriminalstatistik gibt es seit 2011 pro Jahr deutlich über 1.000 Straftaten gegen Polizisten. Allein 2015 gab es 1.082 Fälle. Dabei wurden 355 Polizeivollzugsbeamte verletzt. Verglichen mit 2015 zeigt sich in diesem Jahr bei uns ein Anstieg um gut 30 %. Das ist sehr viel. Ich will es gleich sagen: Es ist natürlich viel zu viel. Ich glaube, da sind wir uns auch einig.
Relevant sind aber nicht nur die Zahlen, sondern auch diejenigen, die betroffen sind. Wir sprechen von Menschen, von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die in Ausübung ihres Dienstes verletzt werden. Solche Erlebnisse machen etwas mit Menschen. Ich glaube, ich kann das ganz gut beurteilen, da ich mit sehr vielen dieser Betroffenen persönlich spreche. Oft finden diese Gespräche auf den Dienststellen vor Ort statt oder - Sie haben auf diesen Sachverhalt in Kiel hingewiesen - auch im Krankenhaus.
Diese Gespräche, diese Besuche, diese direkten Begegnungen und diese Schilderungen der Ereignisse und Abläufe bewegen mich in der Tat stark. Ich frage mich immer wieder, ob wir hier schon wirklich alles getan haben, um der Gewalt gegen Polizeibe
amte entgegenzutreten. Anders herum gefragt: Bleibt noch irgendetwas zu tun? Oder müssen wir diese sehr dynamische Entwicklung als gesellschaftliche Gegebenheit hinnehmen?
Im eigenen Bereich haben wir den Umgang mit derartigen Situationen noch einmal mehr zum Mittelpunkt von Aus- und natürlich auch von Fortbildungen gemacht. Dies mag manche Eskalation verhindert haben. Das Phänomen ist aber ausweislich der nüchternen Zahlen geblieben.