Protokoll der Sitzung vom 21.09.2016

(Beifall FDP und CDU)

Wir Liberale täuschen die Menschen nicht mit falschen Versprechungen. Wir wollen Verbesserungen herbeiführen. Vor allem wollen wir eine Ungerechtigkeit beseitigen.

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

Deswegen fordern wir die Landesregierung - im Übrigen zum zweiten Mal - auf, befristete Arbeitsverträge von Lehrkräften nicht mit dem Ferienbeginn enden zu lassen.

(Beifall FDP und vereinzelt PIRATEN)

(Minister Stefan Studt)

Junge, engagierte Lehrkräfte, die aus dem Vorbereitungsdienst kommen, ein Schuljahr befristet unterrichten, keinen Anschlussvertrag haben, erfüllen nicht die zwölfmonatige Anwartschaft, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und fallen damit in den Hartz-IV-Bezug. - Politik eines sozialen Arbeitgebers sieht anders aus.

(Beifall FDP, vereinzelt PIRATEN und Bei- fall Peter Lehnert [CDU])

Die Zahlen zum Thema Kettenverträge, die wir durch die Antwort auf meine Kleine Anfrage erhielten, haben uns überrascht, aber auch erschreckt. Mehr als 1.000 Lehrkräfte haben drei oder mehr befristete Verträge. Das ist schon eine Hausnummer. Dass es aber über 50 Lehrkräfte gibt, die mehr als 15 Verträge haben, ist unglaublich. Einen Arbeitgeber aus der freien Wirtschaft würden Sie dafür geißeln.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Frau Ministerin, Sie werden sicher gleich mit Einzelfällen argumentieren, aber 1.000 Fälle sind keine Einzelfälle mehr.

(Beifall FDP und vereinzelt PIRATEN)

Schön, dass Sie jetzt prüfen wollen, wie diesen Lehrkräften geholfen werden kann. Schade, dass Sie erst auf eine Anfrage der Opposition hin und nach medialer Aufmerksamkeit die Handlungsnotwendigkeit erkannt haben. Sie sind die Dienstherrin, und Sie haben die Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrkräften.

In diesem Zusammenhang komme ich noch auf einen weiteren Punkt: Meine Fraktion hat sich immer für einen finanziell gut ausgestatteten Vertretungsfonds ausgesprochen, der ab der ersten Stunde wirkt. Diese Koalition hat sich für eine permanente Vertretungsfeuerwehr entschieden. In der Praxis gibt es aber Probleme mit Fächerkombinationen oder unterschiedlichen Wohn- und Arbeitsorten. Einziger Vorteil ist, dass Sie unbefristete Beschäftigungsverhältnisse geschaffen haben.

Erklären Sie uns aber bitte, warum Sie dieses Instrument nicht häufiger anwenden. 125 Stellen stehen bereit, 2014 waren 76 besetzt, aktuell sind es nur noch 39. Läuft die Feuerwehr aus?

Wenn man sich die Arbeitsgerichtsentscheidungen anschaut, zum Beispiel die des Bundesarbeitsgerichts, so wird die befristete Beschäftigung als rechtmäßig anerkannt. Die Urteile ruhen auf zwei Säulen: Erstens müssen die Gründe für eine Befristung sachgerecht und nachvollziehbar sein, also

Schwangerschaft, Erkrankung und so weiter. Zweitens sind die Länder nicht verpflichtet, eine Vertretungsreserve, verstanden als Personalreserve in Form unbefristet beschäftigter Vertretungskräfte, vorzuhalten.

Aber: Diese Regierungskoalition hat sich dafür entschieden, eine eben solche Personalreserve vorzuhalten. Über 1.000 Lehrer haben also mit ihren drei und mehr befristeten Verträgen bereits nachgewiesen, dass sie genau die Funktion erfüllen, für die die Vertretungsfeuerwehr geschaffen wurde, nämlich Vertretungsunterricht zu geben.

Möglicherweise hätten all diese Lehrer Anspruch, unbefristet in die Vertretungsfeuerwehr eingestellt zu werden. Falls der Landesregierung dieser Umstand bekannt sein sollte, Sie das aber gegenüber den Lehrkräften nicht kommunizieren, dann ist das ein echter Skandal. Ich erwarte dazu insbesondere eine Stellungnahme der Landesregierung. Ansonsten bitte ich um Abstimmung in der Sache. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Vielen Dank. - Für die Fraktion der CDU hat jetzt Frau Abgeordnete Heike Franzen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! - Oben auf der Tribüne ist keiner mehr. - Zu Beginn der Legislaturperiode hatten sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen vorgenommen, die Anzahl der Zeitarbeitsverträge bei Lehrkräften deutlich zu reduzieren. Die damalige Bildungsministerin Wende nannte sie sogar Leiharbeit und wollte sie komplett abschaffen. Ein Konzept zur Reduzierung von Zeitarbeitsverträgen sollte Abhilfe schaffen.

Ich finde, am Ende der Legislaturperiode kann man die Landesregierung fragen: Wie sieht es denn heute aus? Welche Situation haben wir bei den Zeitarbeitsverträgen für Lehrkräfte? Hat tatsächlich eine Reduzierung stattgefunden? - Die ernüchterte Antwort lautet: Nein. Das haben Antworten auf die aktuellen Kleinen Anfragen von der Kollegin Anita Klahn und mir klar ergeben.

Wir haben uns 2013 hier im Parlament noch über rund 1.600 Zeitarbeitsverträge unterhalten. Das war übrigens damals schon eine Steigerung von 20 % gegenüber der Situation unter der ehemaligen Landesregierung. Das sage ich, weil Sie gern auf die

(Anita Klahn)

letzte Legislaturperiode zurückgucken. Daher darf man das an dieser Stelle auch einmal tun.

Die Kollegin Klahn hat es schon gesagt: Am Ende des letzten Schuljahres, am 15. Juli 2016, dem Stichtag, waren es 2.338 befristete Arbeitsverträge. Es gab also eine erhebliche Steigerung. Spannend ist allerdings, dass es drei Wochen später, als ich meine Kleine Anfrage zum Stichtag 8. August 2016 gestellt habe, nur noch 1.396 Zeitarbeitsverträge gab. Das ist eine Differenz von circa 1.000 Verträgen.

Ich frage mich: Was ist in diesen drei Wochen geschehen? - Gab es lauter befristete Arbeitsverträge für die betroffenen Lehrkräfte? Wenn ja, wie viele? Oder sind wieder einmal Lehrkräfte über die Sommerferien einfach entlassen worden? - Die Antworten auf die Anfragen bleiben hier schwammig. Es wird von vielen Übernahmen gesprochen, aber Sie bleiben im Nebulösen. Die Frage bleibt: Wird die Praxis weiter fortgeführt, dass die Lehrkräfte zum Ende der Schulzeit vor den Sommerferien entlassen werden, was insbesondere für junge Lehrkräfte eine besondere Härte bedeutet? Frau Kollegin, Sie haben das gerade deutlich gemacht.

SPD, Grüne und SSW bleiben weiter hinter ihren Versprechungen zur Reduzierung von Zeitarbeitsverträgen für Lehrkräfte zurück. Wenn man ehrlich ist: Das Versprechen, diese Verträge komplett einzustampfen, wird nicht zu erfüllen sein. Wir werden auch weiterhin darauf angewiesen sein. Gerade bei langfristigen Erkrankungen oder bei Ausfällen, insbesondere im Rahmen von Mutterschutz, werden wir Zeitverträge brauchen, um dies auffangen zu können.

Ich will ein Zitat vortragen:

„Zeitverträge werden dann zu einem Problem, wenn sie zu Kettenverträgen werden: Wenn sich Zeitvertrag an Zeitvertrag reiht. Und davon gibt es zu viele. Diese Kettenverträge sind besonders dann ein Problem, wenn die Zeitverträge zum Beginn der Sommerferien auslaufen.“

Das sind nicht meine Worte, das waren die Worte der Kollegin Anke Erdmann, als wir 2013 schon einmal hier im Landtag über dieses Thema gesprochen haben. Frau Kollegin, damals haben Sie zu Recht darauf hingewiesen, dass die Lehrkräfte es oft als Schikane und als unsozial empfinden, und dass Sie dafür Verständnis haben.

Leider muss man feststellen, dass es bei diesem Verständnis geblieben ist. Davon gehe ich aus. Al

lerdings ist es auch bei der Situation der Zeitarbeitsverträge geblieben. Die Kettenverträge sind nach wie vor da. Ich nehme einmal die Zahlen aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage: Von den 1.396 Lehrkräften, die am 8. August 2016 einen Zeitvertrag hatten, haben 358 fünf und mehr befristete Stellen, sie haben bis hin zu 20 Verträge nacheinander. Wir wissen, dass das nur möglich ist, wenn es zwischen dem einen und dem nächsten Vertrag einen zeitlichen Abstand gibt. Ich kann also einen Vertrag nicht zum 1. August enden lassen und zum 1. September einen Anschlussvertrag haben. Es muss mindestens ein Monat dazwischenliegen. Hier besteht wirklich Handlungsbedarf.

(Beifall CDU und FDP)

Deshalb wollen wir mit unserem Antrag deutlich machen, dass wir insbesondere denjenigen, die bereits drei und mehr Arbeitsverträge hatten, mehr Möglichkeiten geben müssen, auf unbefristete Verträge zu kommen.

Meine Damen und Herren, dies muss uns nach wie vor umtreiben: Es sind immer noch mehr als die Hälfte der jungen Lehrkräfte, die zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit befristete Arbeitsverträge bekommen. Hier müssen wir wirklich genau hinschauen, denn wenn diese vor den Sommerferien entlassen werden, dann stellt dies eine besondere Härte dar, weil sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Die Ministerin hat in ihrer Pressemitteilung deutlich gemacht, dass dies eine Ausnahme sein soll. Ich finde, die Antworten auf die Kleinen Anfragen werfen Fragen auf. Auch die Berichte aus den Schulen, die die Kollegen aus dem Bildungsbereich kennen, erwecken einen durchaus anderen Eindruck. Daher finde ich: Wenn wir unsere formulierten Ansprüche an Unterrichtsversorgung und Unterrichtsqualität ernst nehmen wollen, dann müssen wir hier alle Möglichkeiten ausschöpfen, um diese Praxis zu reduzieren. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank. - Für die Kollegen der SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Kai Vogel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vermutlich bin ich die einzige Person im Saal, die das, wovon wir heute sprechen, am

(Heike Franzen)

eigenen Leibe erfahren hat; denn ich war in meiner ersten beruflichen Tätigkeit - als Lehrer - befristet beschäftigt. Zuerst hatte ich einen Dreimontagsvertrag, dann einen Sechsmonatsvertrag und anschließend bis zum Rest des Schuljahres. Ja, auch ich hätte mir damals eine unbefristete Stelle gewünscht, weil sich jeder Beschäftigte die Sicherheit einer Dauerbeschäftigung wünscht.

Bei mir war der Befristungsgrund, als ich in Grömitz anfing, eine Krankheitsvertretung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die CDU-Fraktion, die dem Antrag der FDP-Fraktion beigetreten ist, mit ihrem Mahnen in Richtung dauerhafter Beschäftigung den erkrankten Lehrkräften, den Lehrkräften im Sabbatjahr oder den Lehrkräften in Elternzeit ihr Rückkehrrecht nehmen will,

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das hat kein Mensch gesagt! - Anita Klahn [FDP]: An welcher Stelle hat er das gesagt?)

wenn sie fordert, dass alle Personen, die an einer Schule beschäftigt sind, dauerhaft und unbefristet beschäftigt werden. Anders kann das Ganze nicht funktionieren, wenn Sie keine befristete Beschäftigung mehr an Schulen realisieren wollen. Gerade in der Elternzeit - Kinder werden nicht immer in den Sommerferien geboren - ist hohe Flexibilität notwendig. Um in diesen Fällen die Besetzung mit einer befristeten Vertretungskraft zu vermeiden, wäre die Alternative, die Stelle frei zu lassen. Wollen Sie das, Frau Klahn?

(Anita Klahn [FDP]: Haben Sie den Antrag gelesen?)

- Sie wollen die befristete Beschäftigung abschaffen. - Frau Franzen, Sie haben, das war redlich, gesagt, das sei nicht möglich. Wenn Sie den Worten von Frau Klahn gefolgt sind, dann wissen Sie, dass Frau Klahn die befristete Beschäftigung in Schulen abschaffen will.

(Anita Klahn [FDP]: Das stimmt doch nicht! Wo steht denn das? Wenn Sie das bitte be- nennen würden!)

- Es gibt einen Antrag; es gibt aber auch eine Rede, die hier gehalten wurde. Auf diese kann ich mich nun auch berufen.

(Anita Klahn [FDP]: Aber benennen können Sie es nicht!)