Protokoll der Sitzung vom 12.10.2016

Herr Kollege Garg, da bin ich völlig bei Ihnen. Die Tragweite eines Gesetzes macht es jedoch auch erforderlich, dass es inhaltlich gut ist und Ansprüchen genügt. Genau das kann ich im CDU-Gesetzentwurf nicht erkennen und in Teilen auch nicht im FDP-Änderungsantrag. Zu bemängeln ist, dass nach keiner Fassung die Freie Wohlfahrtspflege gefördert wird, wie der Name zunächst glauben machen möchte. Tatsächlich sollen danach einzig und allein die Spitzenverbände, die in der Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen sind, in den Genuss staatlicher Förderung gelangen. Da bin ich beim Kollegen Garg: Die Vielfallt macht es.

(Beifall PIRATEN und Dr. Heiner Garg [FDP])

Die vielen unabhängigen, freien Träger sollen hingegen komplett leer ausgehen. Das Zitat vom Forum Sozial wiederhole ich deshalb gern. Das hat gesagt, das sei eine Subventionierung kartellartiger Strukturen. Das können wir nicht unterstützen. Diese Beschreibung mag man als polemische Überzeichnung sehen, aber sie trifft das Grundproblem des Gesetzentwurfs und ist richtig.

Weiter fehlen dem Entwurf auch Regelungen zur Steuerung der Mittel. Auch da bin ich völlig bei dem Kollegen Garg. Diese sollten nach Verwendung, nach Gutdünken, ausgeschüttet werden, und eine Kontrolle über die Verwendung ist nicht im notwendigen Maße vorgesehen. Dies würde nicht einleuchten, denn bis heute fließen durchschnittlich ein Drittel der Mittel in die Verbandsarbeit, wie der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme kritisiert. Hier versucht der Änderungsantrag der FDP zwar gegenzusteuern, beschränkt sich aber auch nur auf den Punkt Verwaltungsaufgaben. Eine gesetzliche Regelung muss hingegen insgesamt auf eine bedarfsgerechte Steuerung ausgerichtet sein. Dies bleiben jedoch Entwurf und Änderungsantrag schuldig.

Der Landesrechnungshof weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung, Familien sowie Seniorinnen und Senioren schon jetzt mit Fördermitteln nicht erreicht werden. Weder der Gesetzentwurf noch der Änderungsantrag können das ändern.

Gerade in diesen Bereichen drohen uns dramatische Folgen. Wir alle wissen, dass in achteinhalb Jahren

(Dr. Heiner Garg)

60 % aller Menschen hierzulande über 60 Jahre alt sein werden. Und das geplante Bundesteilhabegesetz, so wie wir es jetzt kennen, grenzt die behinderten Menschen und andere aus - noch mehr als bisher. Und im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe suchen schon heute immer mehr Runde Tische nach Lösungen vielfältiger Probleme, nicht zuletzt angesichts eines heraufziehenden, drohenden Fachkräftemangels.

(Beifall PIRATEN)

Da können wir es uns nicht leisten, dass diese Probleme durch ein unausgereiftes Gesetz noch verschärft werden. Ich sagte am Anfang: Ein Gesetz ist kein Vertrag. Es schafft dauerhafte und nur schwer änderbare Grundlagen. So sehr dies im Bereich der Freien Wohlfahrtsverbände notwendig ist, so wichtig ist es auch, dass diese sinnvoll und für alle Interessen gerecht gestaltet werden. Das findet weder im Gesetzentwurf noch im Änderungsantrag ausreichend Berücksichtigung. Deswegen können wir beidem auch nicht zustimmen und folgen damit der Ausschussempfehlung.

(Beifall PIRATEN und FDP)

Vielen Dank. - Für die Kollegen des SSW hat nun der Abgeordnete Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich denke, die Debatte, die wir hierzu schon im Februar geführt haben, aber auch die heutige Debatte haben deutlich gezeigt, dass wir wahrscheinlich vom Grundsatz her nicht weit auseinanderliegen. Wir alle sehen und schätzen die Arbeit unserer Wohlfahrtsverbände. Alle haben ihre große Anerkennung für die wertvolle Arbeit betont, und wir alle halten es für notwendig, diesen Einsatz für das Allgemeinwohl nicht nur zu unterstützen, sondern den Verbänden auch für die notwendige Arbeit Planungssicherheit zu geben.

Aus meiner Sicht sind wir das alleine auch schon den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig, denn sie leisten täglich Großes für vergleichsweise wenig Geld. Ganz egal, ob Paritätische, AWO, Diakonie oder Deutsches Rotes Kreuz - alle haben das Ziel, Menschen in Not mit ihren verschiedenen Angeboten zu helfen. Über 80.000 Haupt- und noch mehr Ehrenamtler machen mit ihrer Arbeit in der Pflege, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Migrations- und Sozialberatung und in vielen anderen

Bereichen das Leben der Betroffenen ein Stück lebenswerter.

Wie wichtig dieser Einsatz auch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist, kann man sich kaum vorstellen, und das lässt sich auch nicht mit Geld beziffern. Ich sage ganz klar: Ohne unsere Wohlfahrtsverbände und ohne das Engagement der Haupt- und Ehrenamtler würden große Teile der Daseinsvorsorge einfach in sich zusammenbrechen. Deshalb gilt für meine Partei ganz klar die Wertschätzung für die Wohlfahrtsarbeit uneingeschränkt. Wir wollen diese Arbeit verlässlich und dauerhaft unterstützen, und zwar unabhängig von politischen Mehrheiten und Zwängen im Rahmen der Haushaltsaufstellung.

Für uns ist und bleibt aber klar: Ganz unabhängig von der Frage, ob eine vertragliche oder gesetzliche Lösung jetzt die bessere ist, das Land muss diese Arbeit verlässlich unterstützen. Ich denke, gerade vor den Diskussionen, die wir gehabt haben, ob nun gekürzt worden ist oder nicht, hat es meines Erachtens den Reiz, hier eine gesetzliche Regelung zu schaffen.

Aus Sicht des SSW ist es absolut notwendig, die Finanzierung der Wohlfahrtsarbeit langfristig abzusichern. Denn ganz ohne Frage müssen die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege dauerhaft leistungsfähig bleiben. Wir halten eine detaillierte Aufgabenbeschreibung und eine transparente und gebündelte Förderung für absolut sinnvoll. Nach meiner Einschätzung kann eine handwerklich saubere gesetzliche Regelung ohne Zweifel dabei helfen, Bürokratie zu sparen, und sie kann auch die Transparenz erhöhen und damit zu noch mehr Rückhalt und Akzeptanz führen.

Aber eine solche Umstellung der Förderung hat sehr weitreichende Konsequenzen und sollte daher gründlich durchdacht werden. Wir wissen ja alle, wie das seit 2014 mit einem ähnlichen Gesetz in Niedersachsen gegangen ist. Wir wissen, dass von privaten Anbietern dagegen geklagt worden ist und auch beihilferechtliche Bedenken geäußert wurden.

Auch die schriftliche Anhörung hat bei mir diese Bedenken nicht wegräumen können. Wir wissen, dass es im Extremfall auch so weit gehen kann, dass die Hilfen, die gesetzlich festgeschrieben werden, sogar auf Eis gelegt werden. Das kann für die Verbände schwerwiegende Folgen haben. Ich denke, wir müssen aus verschiedenen Gründen hier sehr sorgfältig arbeiten. Ich denke weiter, dass wir mit dieser Sorgfalt erreichen können, dass wir das, was wir alle hier gemeinsam wollen, nämlich eine

(Wolfgang Dudda)

wirklich auskömmliche und langfristig abgesicherte Förderung der Freien Wohlfahrtspflege und damit ein Wohlfahrtsgesetz, das nicht nur seinen Namen verdient, sondern auch unsere Wertschätzung für diese unheimlich wichtige Arbeit, auf den Weg bringen. - Jo tak.

(Beifall SSW)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung erteile ich jetzt das Wort der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Kristin Alheit.

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor ungefähr einem guten halben Jahr haben wir den Gesetzentwurf der CDU miteinander debattiert. Ich habe damals gesagt, dass eine Weiterentwicklung der guten Zusammenarbeit mit den Sozialverbänden vonseiten der Landesregierung gewollt ist. Ich habe auch davon gesprochen, dass wir mit den Verbänden in guten und vertrauensvollen Gesprächen, auch in Gesprächen über eine zukünftige gesetzliche Regelung sind, die noch für mehr Klarheit, mehr Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten sorgt.

Ich habe damals auch erläutert, warum der vorliegende Gesetzentwurf der CDU diesen Zweck bedauerlicherweise nicht erfüllt. Alle meine Vorredner, außer Ihnen, Frau Rathje-Hoffmann, sehen das genauso und haben das deutlich gemacht. Dass sich gerade die CDU in dieser Debatte als Retter der Wohlfahrtspflege aufspielen will, finde ich ein Stück weit irritierend. Aber bitte, wir können das gern an dieser Stelle noch einmal miteinander debattieren.

(Beifall SPD)

Im Wesentlichen sind es drei Gründe: Erstens. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von handwerklichen Fehlern. Ich möchte darauf nicht mehr im Einzelnen eingehen. Da haben Sie recht, Frau Rathje-Hoffmann, der richtige Ort wäre dafür der Ausschuss gewesen. Aber da ist dies nicht passiert.

Zweitens. Der Entwurf, und dabei ist es mir völlig egal, von wem die Vorlage eigentlich stammt, umfasst eben nicht das, was aus Sicht der Landesregierung ein zeitgemäßes Wohlfahrtskonzept gewesen wäre. Ein Konzept muss unter anderem berücksichtigen, dass das bürgerschaftliche Engagement,

dass Ehrenamtlichkeit, auch im Bereich der sozialen Arbeit an Bedeutung gewonnen hat und weiter gewinnen wird. Wobei sich dieses Ehrenamtlich in seiner Struktur ändert, flexibler und eben auch weniger dauerhaft wird, was Mitgliedschaft und Projekte angeht. Das ist ein Punkt, den wir im Rahmen der Großen Anfrage morgen miteinander debattieren werden.

Es ist aber leider kein Punkt, liebe Frau RathjeHoffmann, der in dem Gesetzentwurf enthalten ist. Mit einem Gesetz, das diesen wesentlichen Teil an Wohlfahrtstätigkeit ausblendet, würden wir ausdrücklich die Chance vergeben, ein wirklich zukunftsorientiertes Gesetz zu schreiben, ein Gesetz, das alle Engagierten bei uns im Land mitnimmt.

Es bleibt auch bei den im Februar angesprochenen Bedenken im Hinblick auf die Europarechtskonformität der Regelungen. Das ist hier auch mehrfach aufgeführt worden. Herr Garg hat dazu ausführliche Darstellungen gemacht. In Niedersachsen ist das mittlerweile in einer Diskussion mit der Kommission gemündet, die deutlich macht, dass dies wahrscheinlich keine tragfähige Grundlage ist. Wir haben dazu verschiedene Rechtsauffassungen, das muss ich zur Kenntnis nehmen. Aber meine hat sich seit einem halben Jahr nicht geändert.

Deswegen bleibe ich auch bei der damals geäußerten Auffassung, dass es unglaublich schwierig wäre, wenn die Europarechtswidrigkeit eines solchen Gesetzes später festgestellt würde. Dann gäbe es umfangreiche Rückforderungen, wenn Gelder auf der Grundlage dieses Gesetzes ausgezahlt würden. Das Risiko würden wir dann auf diejenigen übertragen, die dafür Geld erhalten haben. Das ist etwas, was wir den Menschen - Wolfgang Baasch hat darauf ausdrücklich Bezug genommen -, was wir den Wohlfahrtsverbänden überhaupt nicht zumuten können. Deswegen ist es richtig und entscheidend, dass wir das Gesetz zu dem Zeitpunkt haben, zu dem wir rechtliche Klarheit haben.

Ich muss Ihnen auch Folgendes sagen: Die von Ihnen vorgenommenen Änderungen im Verhältnis zum niedersächsischen Gesetz ändern daran nichts; denn wir haben überhaupt keine Grundlage. Mit der Kommission muss ja erst noch darüber diskutiert werden, wie ein tragfähiges und europarechtskonformes Konzept zur Beihilfe aussehen könnte. Deswegen ist das viel zu riskant und birgt ein Risiko für diejenigen, die aufseiten der Wohlfahrtspflege tätig sind. Das kann und will ich nicht verantworten.

(Vereinzelter Beifall SPD)

(Flemming Meyer)

Deswegen bin ich weiterhin für einen breiten Konsens der Akteure, für ein auf dieser Grundlage entwickeltes Konzept, das all das vorhandene Wissen berücksichtigt, auch bezüglich der Europarechtskonformität. Wir dürfen nichts übers Knie brechen. Noch einmal: Ehrlich, wir sind die Letzten, die kein Interesse daran haben, die soziale Arbeit im Land zu stärken und weiter voranzubringen.

An dieser Stelle muss ich noch einmal auf die Kürzungsmaßnahmen in der letzten Legislaturperiode eingehen. In den Bereichen Suchthilfe und Freiwilliges Soziales Jahr - ich will das hier gar nicht alles aufzählen - ist viel von uns gemacht worden. Das macht deutlich, dass wir in diesem Zusammenhang nicht diejenigen sind, die man zum Jagen tragen muss. Wir bringen die Dinge zur richtigen Zeit auf den Weg.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Am Schluss noch einmal zusammengefasst: Ja, auch die Landesregierung will ein Landeswohlfahrtsgesetz, aber eben ein Gesetz, das alle Akteure der Freien Wohlfahrtspflege und ihre unverzichtbare Arbeit unterstützt und stärkt und Impulse für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung dieser Arbeit setzt. Der Gesetzentwurf der CDU verfehlt diesen Maßstab. Deswegen kann die Bundesregierung an dieser Stelle nur dem Ausschussvotum zustimmen. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.

Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf, Drucksache 18/3809, sowie den Änderungsantrag Drucksache 18/3877 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SSW, PIRATEN und FDP, vertreten durch den Kollegen Dr. Heiner Garg. Wer lehnt die Ausschussempfehlung ab? - Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. - Enthaltungen gibt es keine. Damit ist gegen die Stimmen der Fraktion der CDU mit den Stimmen aller anderen Abgeordneten die Ausschussempfehlung angenommen worden.

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, bitte ich Sie, mit mir

zusammen weitere Gäste auf der Tribüne zu begrüßen. Das sind Mitglieder der Gewerkschaft ver.di, Bezirk Schleswig-Holstein Nordost, sowie Kursteilnehmerinnen von TERTIA Berufsförderung in Kiel. - Seien Sie uns alle herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Karenzzeit für Ministerinnen und Minister

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/2334

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/4606

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4755