Protokoll der Sitzung vom 12.10.2016

Dass der Kollege Arp sich dann vor der Sommerpause in einer Pressemeldung überrascht zeigte, als wir unseren Änderungsantrag schließlich allein eingebracht haben, finde ich etwas befremdlich.

Der Kollege Günther hat am nächsten Tag in einer Pressemitteilung freundlicherweise klargestellt, warum von der CDU nichts kam.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Die konnte sich nicht vorbereiten! - Heiterkeit SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Torge Schmidt [PIRATEN])

Denn da sagte er nämlich, was seine Fraktion ganz grundsätzlich von einer Karenzzeitregelung hält. Sie würde Fachleute aus Unternehmen vergraulen. Man könne mit einer solchen Regelung keine Macher gewinnen. Der Landesregierung täten Köpfe

(Burkhard Peters)

gut, die auch gern Geld verdienten. - Ich kann nur den Kopf schütteln angesichts dieser grundlegenden Verkennung der Problematik. Nicht nur hat die CDU im Norden in dieser Frage offenbar komplett den Anschluss an ihre eigene Bundestagsfraktion verloren. Nein, sie bestreitet, dass die Verquickung von Amt und Wirtschaftsinteressen überhaupt ein Problem darstellen kann. Wie weltfremd kann man bloß sein?

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

So etwas läuft mit dieser Küstenkoalition nicht. Wir erkennen potenzielle Probleme und packen sie an. Wir haben in dieser Sache eine ordentliche und verhältnismäßige Lösung gefunden. Über die werden wir heute abstimmen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die Fraktion der FDP hat der Abgeordnete Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für aus dem Amt ausgeschiedene Landesminister sollte es über eine Anzeigepflicht hinaus keine Regelungen geben, die ihre nachfolgende berufliche Tätigkeit einschränken. Auf jeden Fall sollten nicht Bestimmungen durchgesetzt werden, wie sie die rot-grünblaue Koalition im Innen- und Rechtsausschuss beschlossen und in die Beschlussempfehlung eingebracht hat.

(Beifall FDP)

Das vorgeschlagene Gesetz gibt der Landesregierung ein - wenn auch zeitlich befristetes - Recht, einem früheren Kabinettsmitglied eine berufliche Tätigkeit zu untersagen. Bedingung dafür ist, dass die Regierung eine „dringende Besorgnis“ empfindet, dass durch den dann ausgeübten Beruf „amtliche Interessen beeinträchtigt werden“ könnten. Diese Bestimmung ist sehr dehnbar. Wann die beschriebene Voraussetzung als erfüllt angesehen wird, kann in der Praxis sehr unterschiedlich ausfallen. Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Paragraf dazu genutzt werden könnte, um politische Gegner oder auch geschasste Quertreiber aus den eigenen Reihen abzustrafen.

(Beifall FDP und CDU)

Ein Wechsel zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und anderen Bereichen ist doch grundsätzlich sehr wünschenswert.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das stimmt!)

Dann aber sollte man ihn nicht durch fragwürdige Gesetzesregelungen behindern. Letzten Endes, meine Damen und Herren, ist es vor allem eine Stilfrage, wo ein ehemaliges Regierungsmitglied dann anschließend beruflich tätig wird. Ob ein Bundeskanzler kurz nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Gasmann bei Herrn Putin anheuern sollte, darüber lässt sich in der Tat streiten. Also, Transparenz zu fordern, das ist vollkommen richtig. Verbotsregelungen halte ich aber nicht für sinnvoll,

(Beifall FDP und CDU)

erst recht dann nicht, wenn sie sich allein auf die Wirtschaft beziehen. Indirekt bedeutet das eine weitere Begünstigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes in politischen Ämtern und Mandaten.

Ich nenne ein Beispiel: 2010 hat ein bis dahin als Kultusminister amtierendes Mitglied der KMK, Professor Jan-Hendrik Olbertz, der Kultusminister von Sachsen-Anhalt, die Position eines Universitätspräsidenten übernommen. Weshalb sollte eine solche berufliche Veränderung anders behandelt werden als zum Beispiel der Eintritt eines ehemaligen Wirtschaftsministers in den Vorstand eines Unternehmens oder in die Geschäftsführung einer IHK? Das suggeriert doch: öffentlicher Dienst gut, Privatwirtschaft sehr böse.

Für die Anwendung der neuen Gesetzesvorgaben sieht die Küstenkoalition vor, dass ein Gremium des Landtags, in das jede Fraktion einen Vertreter entsenden soll, eine Empfehlung beschließt. Dass die Koalitionsfraktionen dazu gestern noch eine Ergänzung vorgelegt haben, in der unter anderem die Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit und andere Vorgaben für dieses Landtagsgremium geregelt sind, müsste Ihnen, meine Damen und Herren, doch eigentlich recht peinlich sein, zumal Ihnen dies in den letzten fünf Minuten vor der Beschlussfassung, die Sie hier heute vornehmen wollen, eingefallen ist.

Diese offenbar als nötig empfundene Nachbesserung zeigt einmal mehr, dass die ganze Konstruktion dazu dienen könnte, je nach Mehrheitsverhältnissen politische Gegner zu drangsalieren. In Mecklenburg-Vorpommern müsste sich die AfD angesichts der derzeitigen Konstellation, wenn es dort ein derartiges Gesetz gäbe, nur in drei Landtags

(Burkhard Peters)

fraktionen zerlegen, um jeden Beschluss von SPD, CDU und LINKE zu verhindern. Gemeinsam hätten Links- und Rechtspopulisten im Schweriner Landtag dann eine Vier-zu-zwei-Mehrheit, ja, eine Zweidrittelmehrheit gegen die verbleibenden lupenreinen Demokraten von SPD und CDU. Das ist die Situation, wenn Sie solche Gesetze in den Bundesländern durchsetzen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?

(Zuruf SPD: Was haben Sie dagegen, dass die AfD sich zerlegt? - Weitere Zurufe)

- Ich glaube, Herr Stegner wünscht jetzt, eine Bemerkung zu machen. Ich frage den Kollegen Klug, ob er diese zulässt.

Ja, natürlich gern.

Dann hat jetzt Herr Dr. Stegner das Wort und niemand anders.

Lieber Herr Kollege Klug, als Historiker und ehemaliger Landesminister sind Sie doch sicherlich zu der Seriosität fähig, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Regelung, dass man das mit Mehrheit machen kann und den Ältestenrat nicht als Beratungsgremium wählen kann, deswegen getroffen worden ist, weil im Ältestenrat das Einvernehmlichkeitsprinzip herrscht und es reicht, dass eine Fraktion etwas blockiert, also aus präzise den von Ihnen kritisierten Überlegungen. Daraus zu konstruieren, es sei eine willkürliche Schikane von anderen, weil die Oppositionsfraktionen bei etwas, was ihnen ausdrücklich offeriert worden ist, nicht mitmachen wollen, ist, finde ich, doch sehr weit hergeholt, Herr Kollege.

Im Übrigen unterstreicht es das, was Sie natürlich am Beispiel eines Sozialdemokraten deutlich gemacht haben - Sie hätten auch eines aus Ihrer Partei wählen können -, nämlich dass es Anschlussverwendungen gibt, die nicht unproblematisch sind. Das will der Landtag hier regeln. Um nichts anderes geht es, Herr Kollege.

Herr Kollege Stegner, um Ihre Eingangsbemerkung aufzugreifen: Ich weiß nicht, ob Sie als Politikwissenschaftler und ehemaliger Landesminister zu Seriosität - in allen Fällen jedenfalls - fähig sind. Also, ich weiß nicht, was diese Eingangsbemerkung sollte.

Aber noch einmal zu Ihrer Sachfrage, die ja dann anschließend kam: Ich halte dieses Gesetz - ich habe einen denkbaren Fall aus einem anderen Bundesland bei der jetzigen politischen Konstellation dort geschildert - für in der Praxis in höchstem Maße problematisch. Das kann zu einem extremen Missbrauch führen. Es wird mit Sicherheit nicht dazu beitragen, Fluktuationen bei Führungspositionen zwischen verschiedenen Bereichen zu fördern. Ich sage noch einmal: Transparenz muss sein. Eine Anzeigepflicht finde ich absolut richtig. Aber das, was Sie vorschlagen, ist im Zweifelsfall brandgefährlich. Es macht die Sache auch nicht besser, dass Sie als Entscheidungsträger nicht mehr den Ministerpräsidenten allein vorsehen so nach dem Motto des Sonnenkönigs: „L’État, c’est lui!“,

(Zurufe SPD: Moi!)

sondern dass Sie das Kabinett jetzt sozusagen als Gremium einsetzen - immerhin. Aber es ist insgesamt ein Vorschlag, der aus meiner Sicht nicht sachdienlich ist.

Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?

Herr Dr. Stegner, bitte.

Lieber Herr Kollege Dr. Klug, ich finde an dem von Ihnen gewählten Beispiel noch etwas anderes problematisch: Sollte der von Ihnen geschilderte Fall eintreten, dass Extremisten die Mehrheit hätten, um so etwas zu regeln, dann haben wir ganz andere Probleme als das Transparenzgesetz. Ich kann mir wirklich keine Lage vorstellen, in der Extremisten im SchleswigHolsteinischen Landtag die Mehrheit übernehmen. Wir werden jedenfalls etwas dafür tun, dass es nicht so kommt.

(Dr. Ekkehard Klug)

Darum geht es in der Tat nicht, Herr Kollege Stegner. Ich habe das Beispiel der Auflösung einer relativ großen AfD-Fraktion gewählt. Das hat es in Baden-Württemberg mit anderen Fraktionen ja schon gegeben. Die AfD ist mit so vielen Parlamentssitzen im Schweriner Landtag, dass sie sich dort irgendwann einmal locker zu dritt in unterschiedlichen Fraktionen konstituieren könnte. Wenn Sie jeder Fraktion das Recht geben, einen Vertreter in dieses Gremium zu entsenden, dann haben Sie da bestimmte Mehrheitsverhältnisse, mit denen Sie dann leben müssten. Wenn Sie solche Regelungen vorschlagen, dann müssen Sie auch daran denken, wie das im Zweifelsfall einmal richtig entgleisen kann.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Herr Breyer, bitte.

Herr Dr. Klug, man kann ja sehr viel an diesem Gesetz kritisieren, und wir werden das auch gleich tun. Aber Ihr Beispiel leuchtet mir nicht ein; denn wenn eine Zweidrittelmehrheit in dem beratenden Gremium blockiert, dann wird doch nur eine beratende Empfehlung blockiert. Das heißt, dass es der Landesregierung völlig unbenommen bleibt, wie sie reagieren will. Die Empfehlung ist völlig unverbindlich. Deswegen verstehe ich das Problem nicht, das Sie an der Stelle haben.

Die Landesregierung bliebe dann ohne jegliche parlamentarische Kontrolle. Herr Kollege Breyer, ich halte - ich will es wiederholen - diesen Gesetzesvorschlag für in hohem Maße problematisch.

Ich darf vielleicht abschließend noch einen Hinweis geben: Auf der Online-Seite des „Spiegel“ gibt es heute einen Beitrag von Sascha Lobo, einem Kommentator, der ja bekanntermaßen den Sozialdemokraten als IT-Fachmann, Social-Media-Fachmann,

sehr nahesteht. Dieser Beitrag von Sascha Lobo hat den Titel: „Warum selbst Deutsche Trump lieben“. Er vergleicht die politische Diskussion, die in den Social Media in Deutschland abläuft, mit der Präsidentschaftsdebatte, speziell mit bestimmten Argumentationen von Donald Trump, und kommt zu dem Ergebnis - mit vielen Zitaten -, dass sich da durchaus eine ganze Reihe von Ähnlichkeiten finden lassen. Ich zitiere jetzt einmal aus seinem Beitrag einen Satz, der lautet:

Herr Kollege!

Ich habe noch 54 Sekunden, Frau Präsidentin.