Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile der Abgeordneten Heike Franzen von der CDU-Fraktion das Wort. - Ich habe die Kollegin Franzen versehentlich nach vorn gebeten. Formal wäre es richtig gewesen - wahrscheinlich macht es Frau Klahn -, die FDP zu bitten. Entschuldigung, das war mein Fehler. Wollen Sie - Sie hätten das Recht - als Erste reden?
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Präsidentin, vielen Dank, dass ich das Wort erteilt bekommen habe. - Meine Damen und Herren, unser Land war einmal Vorreiter im Bereich der Wahlfreiheit sowie bei den Mitstimmungs- und Mitwirkungsrechten von Eltern und Schülern. Der Elternwille und damit auch die Entscheidungsverantwortung der Eltern standen an erster Stelle. Ein vielfältiges Bildungssystem bot die Freiheit, das persönlich geeignete Schulangebot anhand individueller Interessen, Begabungen und Zielsetzungen zu finden.
Offensichtlich hat die amtierende Regierung kein Vertrauen mehr in die Entscheidung vor Ort. Der Dialog wird zwar als Mantra vor sich hergetragen, die Bildungspolitik aber soll wieder direkt aus Kiel vorgegeben werden - am besten auch bis direkt in den Unterricht hinein.
Eltern, Lehrer und Schüler sehen die Notwendigkeit einer erneuten Schulgesetzänderung nicht. Mir ist keine Umfrage bekannt, in der sich nicht eine Mehrheit der Eltern für G 9 an Gymnasien ausspricht. Der Landeselternbeirat der Grundschulen weist explizit darauf hin, dass über zwei Drittel aller Grundschuleltern G 9 als gymnasiales Angebot wünschen. Landesjugendring, Kinderschutzbund, Feuerwehren sowie viele weitere Vereine und Verbände kritisieren G 8 und damit das mangelnde Zeitfenster für Schülerinnen und Schüler. Auch wenn Sie die Initiative G 9 jetzt immer gern infrage stellen, kommen Sie nicht umhin anzuerkennen, dass die Initiative in beeindruckender Art und Weise über 27.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern für die Rückkehr zu G 9 an Gymnasien gesammelt hat.
Meine Damen und Herren, Politik muss sich doch daran ausrichten, was das Beste für unsere Kinder ist. Elternwillen und Wahlfreiheit müssen beachtet werden. Unsere bildungspolitischen Forderungen sind deshalb ganz klar:
Erstens. Gemeinschaftsschulen müssen auch künftig selbst entscheiden dürfen, ob sie den Neigungen der Schüler entsprechenden Unterricht in differenzierten Lerngruppen - bis hin zu abschlussbezogenen Klassenverbänden - anbieten wollen.
Zweitens. Wir wollen, dass Gymnasien darüber entscheiden können, ob sie das Abitur in acht oder neun Jahren oder alternativ das Y-Modell anbieten wollen. Ein Beispiel: Das Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium in Barmstedt bietet seit mehreren Jahren das Y-Modell an. Wissen Sie, wie das Ergebnis vor Ort ist? Sowohl die Schüler im achtjährigen Zweig als auch die im neunjährigen Zweig konnten durch die homogeneren Lerngruppen ihre Leistungen verbessern. Erklären Sie mir und den Menschen vor Ort, warum dieses in Zukunft nicht mehr möglich sein soll!
Kommen Sie zu den Fakten! Wenn der Anteil an G8-Schülern, die sitzenbleiben, doppelt so hoch ist wie der Anteil bei G-9-Schülern, dann können wir das doch nicht einfach ignorieren. Ich kann Ihre Planungen über das Ende der Wahlfreiheit, die Missachtung des Elternwillens sowie die Beschränkung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen nur als Schulunfreiheitsgesetz bezeichnen.
Viele Bundesländer nehmen sich unsere Reform zum Vorbild und führen G 9 in den Gymnasien wieder ein. NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen machen sich auf diesen Weg. In Hessen fordert übrigens sogar die SPD, dass man wieder ganz zu G 9 an Gymnasien zurückkehren soll. Kollege Habersaat, unterhalten Sie sich einmal mit Ihrer Kollegin Habermann aus Hessen! RheinlandPfalz - leider auch eher links regiert - hat sich im Übrigen nie von G 9 verabschiedet.
Wir Liberalen verstehen auch nicht, wovor die linke Seite des Hauses Angst hat, wenn die Schulen selbst entscheiden dürfen. Die Grünen hatten 2009 noch die Themen Eigenverantwortung und Wahlfreiheit in ihrem Programm. Ich frage mich: Gilt das 2012 nicht mehr? Ich appelliere an die verantwortlichen Regierungsparteien: Führen Sie nicht nur einen Pseudodialog mit den Bürgerinnen und
Bürgern! Geben Sie den Bürgerinnen und Bürgern echte Wahlfreiheit und echte Entscheidungsmöglichkeiten!
Auch wenn Sie gerne etwas anderes behaupten: Die schwarz-gelbe Schulreform hat die Gemeinschaftsschulen nicht benachteiligt. Uns war es wichtig, dass sich alle Schulen nach ihren Vorstellungen weiterentwickeln und ihr pädagogisches Konzept umsetzen können. Mit unserer Gesetzgebung haben wir für einen gerechten Ausgleich der Rahmenbedingungen gesorgt und damit die Voraussetzung für einen lang anhaltenden Schulfrieden geschaffen. Unser Antrag stellt klar, dass sich dieser Landtag zur Wahlfreiheit und Beachtung des Elternwillens bekennt - so wie es seit vielen Jahren im Schulgesetz verankert ist. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag und beantrage Abstimmung in der Sache. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion ist in der letzten Legislaturperiode sehr bewusst den Weg der selbstständigen und eigenverantwortlichen Schule gegangen. Schulen brauchen die Freiheit, ihre pädagogischen Entscheidungen zur Unterrichtsgestaltung und zur individuellen Förderung ihrer Kinder eigenständig zu fällen. Dabei sollen die Rahmenbedingungen vor Ort ausschlaggebend sein. Es geht um die Fragen: Wie setzt sich eine Klasse zusammen? Welche Lehrkräfte unterrichten dort? Welche schulischen und außerschulischen Hilfsmittel stehen zur Verfügung? Können die Schulkonferenzen unter Beteiligung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Schulträgern entscheiden? - Dabei können diese Entscheidungen in den Schulen durchaus unterschiedlich aussehen. Das sollten wir ertragen können, wenn sich am Ende herausstellt, dass die Schulen gute Arbeit leisten und unsere Kinder erfolgreich zu ihren Bildungsabschlüssen führen.
Keine Studie der Welt kann belegen, dass ausschließlich gemeinsames Lernen unserer Kinder zu besseren Bildungsabschlüssen führt. Selbstständige Schule lebt also von den gemeinsamen Entscheidungen im Rahmen eines Bildungskonzeptes vor Ort. Der Elternwille ist dabei ein wichtiges Ele
ment. Die Belange und die Wünsche von Eltern sind uns wichtig. Wir müssen aber natürlich auch die Anliegen aller Beteiligten an der Schule - insbesondere die von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern - berücksichtigen.
Um Bildungsqualität in einer eigenverantwortlichen Schule sichern und weiterentwickeln zu können, bedarf es allerdings auch einer internen und externen Evaluation durch unabhängige Beraterinnen und Berater. EVIT ist zu Recht abgeschafft worden. Wir brauchen aber ein System der externen Evaluation an unseren Schulen. Wenn Schulen eigenverantwortlich handeln, müssen sie auch Experten zur Seite haben, die sie bei der Qualitätsentwicklung beraten.
Wir haben in der letzten Wahlperiode auch den Gymnasien die Wahlfreiheit zwischen dem Abitur nach acht und nach neun Jahren zugestanden. Nach wie vor ist die CDU-Fraktion ein ausdrücklicher Befürworter des Abiturs nach acht Jahren. Wir sind der Auffassung, dass das der richtige Weg zum Abitur ist, aber wir stehen zu der Entscheidung der letzten Wahlperiode und bleiben bei der Wahlfreiheit für die Gymnasien. Es gehört zu einer verlässlichen Politik, zu einmal getroffenen Entscheidungen zu stehen.
Das erwarte ich auch von der SPD, die die Regionalschule in Schleswig-Holstein mit eingeführt hat. Jetzt soll diese neue Schulart nicht mehr weiterentwickelt werden, sie soll schlicht abgeschafft werden. Dabei nimmt die Koalition auch Schulschließungen in Kauf. Das hat die Ministerin in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses erläutert. Neun Regionalschulen sind in ihrer Existenz bedroht. Die Ministerin hat keine Absenkung der Mindestgrößen für Gemeinschaftsschulen in Aussicht gestellt. Stattdessen soll es eine Ausnahmegenehmigung für zwölf Schulen geben, die die Mindestgröße nicht erreichen.
Meine Damen und Herren, Ihre Politik gefährdet nicht nur die Standorte von Regionalschulen, sondern natürlich auch die der Gemeinschaftsschulen, die ebenfalls nicht über die notwendige Mindestgröße von 300 Schülerinnen und Schülern verfügen.
Nein, ich möchte in meinen Ausführungen gern fortfahren. Aber vermutlich wird uns Herr Dr. Stegner gleich wieder erklären, dass wir die Aussage der Ministerin im Ausschuss falsch interpretiert haben.
Meine Damen und Herren, die bildungspolitische Bilanz dieser Landesregierung ist gleich null. Was war nicht alles im Koalitionsvertrag zu lesen und für dieses Jahr versprochen worden? Eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes zur Sozialstaffel sollte auf den Weg gebracht werden, die zum nächsten Kindergartenjahr greift. Nichts ist passiert. Stattdessen hört man, dass man von der Sozialstaffel gar nichts mehr wissen will.
Ein Maßnahmepaket zur Minimierung von Unterrichtsausfall sollte 2012 vorgelegt werden. Nichts ist passiert. Stattdessen ist der Vertretungsfonds im November bereits mit 2 Millionen € überzeichnet.
Ein Lehrerbildungsgesetz sollte 2012 eingebracht werden. Nicht dass Sie mich falsch verstehen, ich bin keine Befürworterin Ihres Lehrerbildungsgesetzes. Aber Sie haben es nicht gemacht. Es ist nichts passiert außer der ungeheuerlichen Ankündigung, dass Sie die Gymnasiallehrerausbildung abschaffen wollen.
Von dieser Landesregierung hat es bisher keine einzige bildungspolitische Initiative in diesem Landtag gegeben. Die Initiativen kommen ausschließlich aus den Regierungsfraktionen. Die Regierungsfraktionen müssen die Bildungsministerin zum Jagen tragen. Bestes Beispiel dafür war die letzte Bildungsausschusssitzung.
Bestes Beispiel dafür war die letzte Bildungsausschusssitzung: Die Ministerin kommt mit der Genehmigung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen nicht so in die Socken, wie sich die Koalitionsfraktionen das vorstellen. Jetzt müssen die Fraktionen über Anträge eine gesetzliche Grundlage schaffen. Ein Armutszeugnis für diese Landesregierung und ihre Bildungspolitik! Lassen Sie die Schulen lieber über ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich entscheiden! Im Gegensatz zu Ihnen wissen die, was sie tun.
Wenn man die Anträge von FDP und CDU liest, fühlt man sich in den Deutschunterricht der Oberstufe zurückversetzt. Wenn wir Gedichte von Ernst Jandl oder Helmut Heißenbüttel hatten, begann das mit der Leitfrage: Was will uns der Dichter damit sagen? Allerdings wollten die Dichter im Unterschied zu Ihren Anträgen in der Tat etwas sagen, wohingegen es bei Ihnen mit „Es war einmal“ beginnt und ein Märchen ist, was Sie uns hier erzählen.
Wenn Sie über bundesweiten Vorreiterstatus bei Wahlfreiheit und Eigenverantwortlichkeit reden, haben Sie recht, wenn Sie damit die sozialdemokratischen Bildungsministerinnen der Vergangenheit meinen. Das war in der Tat so.
Alles, was danach kam, war die Endlosschleife der Bildungsdiskussion Marke FDP. Gleich viermal kommt in Ihrem Text der Elternwille vor. Wenn Sie den Elternwillen in Ihrer Regierungszeit ebenso hochgehalten und die Ergebnisse der Anhörung zu Ihrer komplett missratenen Schulgesetznovelle ernsthaft betrachtet hätten, statt sie in die Rundablage zu befördern, könnte man Ihnen das auch glauben, was Sie hier vortragen.