Gestatten Sie eine Nachfrage von der Frau Abgeordneten Ostmeier, die sich möglicherweise daraus ergibt?
Ich habe Sie zum Beispiel beim Landesbeirat oder bei den sozialen Strafrechtspflegern vermisst. Ich habe Sie bei einigen Veranstaltungen vermisst, bei denen man sich auch ein Bild hätte machen können. Ich könnte genauso fragen: Warum sprechen Sie einseitig nur mit der Gefangenenvertretung? Ich glaube, damit sollten wir nicht anfangen. Dazu ist das Thema zu wichtig.
Ich glaube, Ihnen ist schon klar, dass es bei diesem Antrag um die Übergangsfrist geht, deren Wiederherstellung nicht entschieden wurde. Man kann das derzeitige Gesetz formal nicht außer Kraft setzen. Deshalb haben wir diesen Weg gewählt, um über eine Gesetzesänderung in die Diskussion zu kommen. Diese Debatte von vor vier Wochen wollen wir nicht führen. Es geht einzig und
allein darum: Wie kriegen wir es gemeinsam hin, die fehlende Übergangszeit, die wir bei anderen Gesetzen doch auch haben, einzuführen? Wir brauchen uns nicht darüber zu unterhalten, wer mit wem spricht.
- Frau Kollegin Ostmeier, ich schätze Ihr Engagement als sportpolitische Sprecherin außerordentlich. Als solche sind Sie mit Leibesübungen und insbesondere mit der Figur der Rolle rückwärts ausgesprochen gut vertraut. Ihr Gesetzesentwurf, der eigentlich nur ein in der Form verkleideter Rückholantrag ist, atmet einen Geist, den ich grundsätzlich so nicht akzeptieren kann. Schon in der Schule habe ich mich immer mehr über die Rolle vorwärts gefreut.
Ihr Entwurf dient keineswegs der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten, wie der Titel suggeriert. Sie wollen einzelne Punkte unserer Reform rückgängig machen und damit nach Ihrer Ansicht personelle Ressourcen frei machen. Die Auswahl dieser Bestandteile ist allerdings mehr als bezeichnend:
Erstens. Sie wollen die Durchführung eines Diagnoseverfahrens zu Haftbeginn und die Erstellung eines Vollzugs- und Eingliederungsplans nur noch ins freie Ermessen der Anstaltsleitung stellen. Eine Analyse der Lebensverhältnisse und eine entsprechende Vollzugsgestaltung sind aber überragend wichtig für eine erfolgreiche Resozialisierung. Das gilt für Kurzzeitgefangene natürlich genauso wie für Langzeitgefangene.
Mit Ihrem Vorschlag gefährden Sie fahrlässig eine erfolgreiche Resozialisierung. Dazu passend wollen Sie im Einzelfall auch die Möglichkeit der Betreuung Entlassener streichen - wohlbemerkt: die Möglichkeit. Eine Aufgabe der Anstalten ist das jetzt schon nicht. Wie dadurch Personal eingespart werden soll, bleibt Ihr Geheimnis.
Zweitens. Sie wollen, dass Gefangene im Ergebnis kein Recht mehr auf gemeinsame Unterbringung haben. In der Nachtzeit sind sie sowieso allein. Mit Rücksicht auf die Sicherheit und Ordnung der Anstalt soll nun eine durchgängige Isolationshaft ermöglicht werden. Das nennen Sie dann in Ihrer Begründung Flexibilität.
Drittens. Auch das Recht auf Privatkleidung wollen Sie erwartungsgemäß wieder streichen. Das haben wir ja schon rauf und runter diskutiert. Fakt ist, dass Privatkleidung in den meisten Bundesländern
bei vergleichbarer personeller Ausstattung oder teilweise sogar schlechterer bereits Standard ist. Probleme damit sind bisher nicht bekannt, auch in Schleswig-Holstein nicht. Hinzu kommt, dass Sie dadurch eine Ungleichbehandlung zwischen männlichen und weiblichen Gefangenen schaffen, die in meinen Augen sachlich nicht gerechtfertigt werden kann.
Viertens. Mit diesem letzten Punkt schießen Sie wirklich den Vogel ab. Sie wollen nämlich auch in dem § 42 Justizvollzugsgesetz herumpfuschen, der die Besuche von Angehörigen regelt. Ihre Änderung liest sich erst einmal ganz harmlos. Ausweislich Ihrer Begründung wollen Sie dem Umstand Rechnung tragen, dass Kontakte der Gefangenen zu Angehörigen eine wichtige Rolle für die Resozialisierung spielen und dafür mindestens zwei weitere Besuchsstunden vorgesehen werden sollten. Diese waren aber sowieso schon in dem Gesetz enthalten.
Meine Damen und Herren, wenn man dann aber das geltende Gesetz neben Ihren Änderungsentwurf legt, muss man feststellen, dass Sie in Wirklichkeit zwei Stunden Besuchszeit streichen wollen, und zwar ausgerechnet die zwei zusätzlichen Stunden im Monat, die für Besuche von minderjährigen Kindern vorgesehen sind.
Das finde ich wirklich ein starkes Stück, und in Verbindung mit dieser Antragsbegründung grenzt es an bewusste Irreführung.
Die Auswahl Ihrer Vorschläge zeigt, dass Sie das erklärte Hauptziel des Strafvollzugs, nämlich die Resozialisierung, immer noch nicht verinnerlicht haben.
Sie vermitteln mit diesem Roll-back leider die Grundhaltung, dass straffällig gewordene Menschen weggesperrt gehören. Mit einer solchen Retro-Politik können wir nichts anfangen. Sie ist gesellschaftlich schädlich und inhuman.
Weil es ein Gesetzentwurf ist, müssen wir uns damit leider noch kurz im Innen- und Rechtsausschuss befassen.
Mit der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land werden wir uns im Ausschuss hingegen intensiver befassen. Das umfangreiche statistische Material bietet in Bezug auf
einzelne Gerichtszweige ein äußerst differenziertes Bild. Da haben Sie sich wirklich nur herausgepickt, was in Ihre Rechnung hineinpasst. Kontinuierlicher Rückgang der Eingangszahlen und ganz besonders im Familienbereich der Erledigungszeiten bei den Amtsgerichten in Zivil- und Strafsachen: Das unterschlagen Sie völlig.
Dagegen: äußerst starker Anstieg bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der Asylstreitigkeiten. Wie komplex die dahinter liegenden Zusammenhänge sind, haben wir gestern bei der Frage gesehen, wie durch eine fragwürdige Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eine Klageflut von syrischen Flüchtlingen ausgelöst werden kann, die lediglich den subsidiären Schutzstatus erhalten haben.
Auf diese Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss, die hoffentlich deutlich differenzierter ausfallen werden als das, was ich heute von Ihnen gehört habe, freue ich mich ausdrücklich. Da fällt mir ein, dass beide justizpolitischen Sprecher, die bisher aus den Reihen der Opposition gesprochen haben, forensisch null Ahnung und keine Erfahrung haben. Ich freue mich darauf, dass wir das im Innen- und Rechtsausschuss wirklich einmal fundiert und sachlich untersuchen können. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Pinneberg-Elbmarschen. - Seien Sie herzlich willkommen im Landeshaus Schleswig-Holstein!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Peters, ich hoffe, dass nicht jeder, der zum Justizvollzugsgesetz spricht, auch insoweit einschlägige Erfahrungen haben soll.
Aber richtig ist: Wir reden heute über die Leistungsfähigkeit der Justiz und des Justizvollzugs. Und Recht zu sprechen und Recht durchzusetzen sind Kernaufgaben in einem Rechtsstaat. Die Gesetze sind das Instrument der Demokratie, das heißt
Das bedeutet: Alle sind vor dem Gesetz gleich. Auch Herr Bundeswirtschaftsminister Gabriel musste sich gestern vor dem Bundesverfassungsgericht verantworten und heute in die Schranken verweisen lassen, was die vorläufige Anwendung des CETAAbkommens angeht.
Nun hat die FDP Fragen zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein gestellt. Diese sind schon viel diskutiert worden. Ein entscheidendes Thema fehlt diesen Fragen aber, nämlich das Thema Selbstverwaltung der Justiz. Es ist und bleibt richtig: Eine unabhängige Justiz sollte nicht politisch verwaltet werden. Um die Qualität der Rechtsprechung sicherzustellen, müssen sachfremde Abhängigkeiten von der Exekutive verlässlich ausgeschlossen werden. Deswegen hat sich auch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern unserer Justiz, zusammengesetzt und ein Eckpunktepapier für eine entsprechende Strukturreform erarbeitet.
Ich bin sicher: In einer selbstverwalteten Justiz würden wir ganz anders über Probleme wie Stellenzahlen oder E-Akte und so weiter sprechen. Da würde sich die Justiz selbst damit befassen. Dieses strukturelle Grundproblem ist der Schlüssel zu einer besseren Bewältigung vieler Einzelprobleme. Eine Selbstverwaltung wäre eine bessere Verwaltung. Deswegen, Frau Justizministerin: Haben Sie den Mut - das ist ein gutes Projekt für den Rest Ihrer Amtszeit -, dieses wieder aufzugreifen und weiter zu verfolgen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP stellt einige Fragen unter anderem zum Thema EAkte. Aber zur IT-Ausstattung gehört eben mehr. So hat meine Anfrage ergeben, dass an jedem siebten Arbeitstag die IT der Justiz gestört ist. Stellen Sie sich das einmal vor. Ein eigenes Justizrechenzentrum wäre hier definitiv besser, als auf Dataport zurückzugreifen.
Was schließlich die personelle Ausstattung angeht, so ergibt sich aus dem Personalbedarfsberechnungssystem im letzten Jahr eine erhebliche Überlastung gerade bei Amtsanwälten, bei Rechtspflegern an Sozialgerichten und bei den Verwaltungsrichtern. Bei den Amtsanwälten fehlt sogar nach
diesen Zahlen jeder Fünfte hier im Land. Hinzu kommt, dass dieses Berechnungssystem eigentlich eine bloße Mangelverwaltung ist; denn da wird nur gezählt: Wie lange braucht man de facto im Moment für die Bearbeitung einer Rechtssache, nicht, wie lange man brauchen würde, wenn man sich die erforderliche Zeit auch nehmen könnte.
Richtig ist, Frau Ministerin, was Sie in Ihrer Antwort schreiben, dass Sie eine flexible Verteilung des Personals haben. Das ist auch gut so. Aber das Problem ist doch die insgesamt zu geringe Gesamtmasse. Die Folge davon sind längere Verfahrensdauern als noch im Jahr 2010. Das ist ein Problem in einem Rechtsstaat.
Im Justizvollzug nun fehlt ein Personalbedarfsberechnungssystem. Wir wissen aber, dass ein regelmäßiger Vollzug - das ergibt sich aus der Antwort auf unsere Große Anfrage, die wir in der letzten Tagung beraten haben - im Regelfall schon nach altem Recht nicht gewährleistet war.
Mit dem neuen Gesetz und den darin enthaltenen und auch von uns vollständig begrüßten Fortschritten verstärkt sich das negative Empfinden sowohl seitens der Vollzugsbeamten als auch der Gefangenen,