Das alles gilt allerdings nur für die Gegenwart und nicht für die Zukunft. Wenn wir weiterhin sicherstellen wollen, dass, bezieht man die Bundesebene ein, insgesamt etwa ein Drittel aller Menschen in der Bundesrepublik etwas tun, dann müssen wir auch etwas für das Ehrenamt tun. Das kann über Kampagnen geschehen. Ich bin etwas anderer Auffassung als Sie, Frau Klahn. Die Feuerwehr hat
eine gute Unterstützung aus dem Lotto-Topf bekommen und eine gute Kampagne gemacht. Sie war sehr erfolgreich. Das muss man klipp und klar sagen.
Damit sind wir bei einem wesentlichen Punkt. Die Professionalisierung beim Campaigning fehlt. Es ist alles noch recht altbacken. Da braucht man seitens der Ehrenamtler die professionelle Unterstützung der Landesregierung und des Landes überhaupt, wenn es um Social Media und Ähnliches geht.
Damit wird allerdings auch nur ein Symptom angegangen, nicht aber die Erkrankung. Um im Bild zu bleiben: Die beste Prävention gegen Egoismus in der Gesellschaft ist eine soziale Bildung. Deswegen ist das Problem vor allen Dingen in den Schulen anzugehen. Die Generali-Versicherung hat 2010 eine sehr interessante Studie gemacht und festgestellt, dass es vor allem die hochgebildeten Menschen sind, die sich ehrenamtlich engagieren. Der Kreis der Ehrenamtler muss erweitert werden. Ehrenamtlichkeit ist nämlich regelmäßig mit Kosten verbunden. Hier gibt es noch Spielraum. Das könnte beim Steuerlichen beginnen und beispielsweise damit aufhören, dass man einen kostenlosen ÖPNV ermöglicht. Hier muss - da bin ich bei der Kollegin Nicolaisen - mehr Inhalt als Symbol auf die Ehrenamtskarte.
Es kann nämlich nicht angehen, dass ein Mensch, der Hartz IV oder staatliche Transferleistungen empfängt, beim Ehrenamt nicht mitmachen kann, obwohl er Motivation, Zeit und Qualifikation hat, ehrenamtlich etwas zu machen. Wenn wir uns nicht um diese Leute kümmern und nicht versuchen, sie an Bord zu holen, haben wir uns nicht ernsthaft um das Ehrenamt gekümmert.
Zurück zu Frau von Kalben und ihrem Ansatz, dass Ehrenamtler nicht so eingebunden sein wollen. Das findet sich wunderbar in einem Zitat von Lisa Srikiow aus der „Zeit“ von vor fünf Jahren wieder. Sie hat gesagt:
„Das Ehrenamt ist weder Zeitvertreib noch Nische für Prestigesüchtige. Es ist die Stütze einer freien Gesellschaft, weil es den Bürgern die Möglichkeit gibt, ihre Umwelt mitzugestalten und zu verbessern.“
Das lässt sich nicht unbedingt in feste Strukturen einbinden. Vor diesem Hintergrund kann ich sehr gut verstehen, dass man das spontan für einen begrenzten Zeitraum und völlig frei leisten will.
Aus der Studie geht noch etwas anderes hervor. Das ist wichtig. 2010 wurden 4,6 Milliarden Stunden ehrenamtliche Arbeit in einem Jahr geleistet. Würden sie mit 7,50 € pro Stunde honoriert, brächte dies einen Nutzen für das Gemeinwesen von circa 35 Milliarden €. Die Leistungen der Freiwilligen so heißt es in der Auswertung der Studie - entsprechen einer Arbeitszeit von 3,2 Millionen Vollzeitbeschäftigten. Das brauchen wir für das Ehrenamt. Ich muss ehrlich sagen: Wenn ein Bundesteilhabegesetz einen Finanzbedarf von circa 5 Milliarden € hat und wir 700 bis 800 Millionen € hineintun, können wir uns gar nicht genug Ehrenamtler wünschen, um die Aufgaben, die damit verbunden sind, zu erfüllen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch ich möchte mich bei allen Beteiligten für die sehr umfangreiche und ausführliche Beantwortung der Großen Anfrage der CDU bedanken. Sie gewährt einen aktuellen Überblick über die Situation und die Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements hier bei uns in Schleswig-Holstein und dessen wichtige Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben und Zusammenwirken.
Ohne das freiwillige Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger wäre Schleswig-Holstein arm dran. Gerade wir in den Minderheiten wissen nur allzu gut: Ohne die vielen Menschen, die ihre freie Zeit den anderen opfern und dies auch noch gern tun, wäre die Welt um einiges ärmer.
Die Antwort auf die Große Anfrage macht deutlich, dass das bürgerschaftliche Engagement im Land viele Facetten hat. Die Vielfalt ist so groß, dass sie sich einer Aufzählung entzieht. Daher wird es mir
So facettenreich das Engagement ist, so umfangreich sind auch die Tätigkeitsfelder. Das bürgerschaftliche Engagement in Vereinen, Verbänden, Politik oder Kultur - um hier nur einige Bereiche zu nennen - ist in den letzten fünfzehn Jahren deutlich gestiegen. Es hat sich zu einem wichtigen politischen Instrument entwickelt.
Uns allen ist dies noch ganz deutlich und frisch im Zusammenhang mit dem Zustrom der Flüchtlinge in Erinnerung. Ohne die spontane Hilfe und Unterstützung der Flüchtlingshelfer bei uns im Land hätten wir das Problem nicht so gut bewältigen können. Dieses Beispiel macht deutlich, dass die Menschen bei uns im Land gern helfen, wenn es darauf ankommt.
Dieses spontane Engagement steht aber auch für einen zu verzeichnenden Strukturwandel im Ehrenamt. Die Menschen haben heute andere Lebensstile entwickelt, sodass langfristige zeitliche Verpflichtungen zum Ausüben eines bürgerschaftlichen Engagements weniger eingegangen werden. Gleichwohl werden das Mitwirken und das Engagement im klassischen Ehrenamt weiterhin bestehen. Aber Zeitknappheit und berufliche Anforderungen sowie das geänderte Interesse an einer mehr zielorientierten und temporären Arbeit wirken sich auf das Ehrenamt aus. Auf diese neuen Bedingungen muss sich auch die Politik für das Ehrenamt einstellen.
Ich will nicht sagen, dass die dicken Pfeiler des Ehrenamtes bröckeln, aber die Frage nach der Zukunft des ehrenamtlichen Engagements bleibt, und darauf müssen wir eine Antwort finden. Um es ganz deutlich zu sagen: Ich will nicht, dass man das Ehrenamt in eine erste oder eine zweite Klasse einstuft. Aber wir müssen uns rechtzeitig auf Veränderungen einstellen. Deshalb muss man darauf hinweisen.
Wir wollen das Ehrenamt erhalten und stärken. Daher müssen wir die Weichen entsprechend stellen. Wir müssen die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, um ehrenamtliche Arbeit zu unterstützen.
Dies kann geschehen, indem wir den Zugang zu ehrenamtlichen Tätigkeiten niedrigschwellig halten und/oder indem das Hauptamt gestärkt wird. Niemand hat Lust, seine kostbare Freizeit zu opfern, nur um bürokratische Irrwege abzulaufen. Daher muss der Zugang zu Informationen, zu Schulungen oder Ähnlichem für Ehrenamtler so einfach wie möglich gemacht werden. Hierbei sehen wir das
Das Ehrenamt muss aber auch auf sich selbst und auf die eigenen Strukturen sehen. Es muss darauf schauen, inwieweit die Strukturen zeitgemäß und überhaupt noch überlebensfähig sind. Was nutzen engagierte Ehrenamtler, wenn ihnen die Aktiven abhandenkommen? Vor Ort muss auch der Wille vorhanden sein, über Strukturveränderungen nachzudenken. Das ist natürlich leichter gesagt als getan. In weiten Teilen liegt dies auch an einer nicht mehr zeitgemäßen und kleinstrukturierten Ordnung, die gerade im ländlichen Raum vorzufinden ist.
Solche heißen Eisen müssen auch in Betracht gezogen werden, wenn wir das Ehrenamt erhalten wollen. - Jo tak.
Es wurde Ausschussüberweisung beantragt. Es wurde beantragt, die Große Anfrage Drucksache 18/3918 dem Sozialausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig.
Dann hat jetzt für die antragstellende Fraktion Frau Abgeordnete Anita Klahn von der FDP-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion um den Erhalt des Instituts für Rechtsmedizin mit Laborkapazitäten am Standort Lübeck gab es bereits in der 16. Legislaturperiode, genauer gesagt im Jahr 2005. Bereits damals gab es die Sorge, dass aus rein fiskalischen Überlegungen eine Konzentrierung dieser Aufgabe auf den Standort Hamburg erfolgen könne. Das
Damals wurde betont, dass die rechtsmedizinische Versorgung des Landes Schleswig-Holstein für die Staatsanwaltschaften zu gewährleisten sei und dass die justiziellen Belange ein wesentliches Entscheidungskriterium seien.
Letztendlich wurde die Landesregierung vom Landtag aufgefordert, ein Konzept zur Erhebung kostendeckender Gebühren für Dienstleistungen der Rechtsmedizin zu entwickeln; nachzulesen ist dies im Plenarprotokoll vom 29. September 2005 aus der 16. Legislaturperiode. Meine Damen und Herren, dieses fehlt bis heute.
Im Juni dieses Jahres berichtete nun das Wissenschaftsministerium über eine Vielzahl von Aktivitäten. Man führe Gespräche mit dem Innen- und dem Justizministerium - immerhin -, aber das nun schon seit drei Jahren.
Was im Grundsatz löblich ist, ist aber für die Verantwortlichen im UKSH und den betroffenen Mitarbeitern der Rechtsmedizin eine Hängepartie, wenn es nicht zu Entscheidungen aufgrund dieser Gespräche kommt.
Tatsache ist jedenfalls, dass ein Konzept zur Finanzierung weiterhin fehlt und dass das JVEG nicht überarbeitet wurde.
Selbst da, wo nicht nur ein Handlungsbedarf erkannt, sondern auch schon entsprechende Lösungsansätze erarbeitet wurden, wie beim geplanten Ankauf eines Gebäudes für das Institut, um die nicht unerheblichen Mietkosten zu sparen, fehlt es bis heute an der Umsetzung.
Mit dem Haushalt 2015 wurde das Wissenschaftsministerium mit Zustimmung des Finanzministeriums ermächtigt, Mittel zum Ankauf eines Gebäudes für das Institut für Rechtsmedizin auf dem Campus Lübeck zu verwenden.
Die Verpflichtungsermächtigung zum Gebäudeankauf steht zwar weiterhin im Haushalt 2017, was wir im Grundsatz begrüßen, jedoch werden Ihre Ankündigungen nicht glaubhafter, wenn keine Taten folgen. Ein klares Bekenntnis zum Standort Lübeck sieht auf jeden Fall anders aus.