Protokoll der Sitzung vom 13.10.2016

Die Verpflichtungsermächtigung zum Gebäudeankauf steht zwar weiterhin im Haushalt 2017, was wir im Grundsatz begrüßen, jedoch werden Ihre Ankündigungen nicht glaubhafter, wenn keine Taten folgen. Ein klares Bekenntnis zum Standort Lübeck sieht auf jeden Fall anders aus.

(Martin Habersaat [SPD]: Quatsch, wir be- kennen uns zu allen Standorten!)

Alle Beteuerungen seit 2005 - damals gab es die Große Koalition -, die Rechtsmedizin in Schleswig

Holstein unverändert zu erhalten, werden zu Makulatur, wenn sich diese Landesregierung, namentlich die Justiz- und die Wissenschaftsministerin, nicht endlich um eine Klärung kümmert.

Sie lassen das UKSH und die Rechtsmedizin mit ihren Mitarbeitern im Regen stehen, wenn sie nicht endlich dafür Sorge tragen, dass eine kostendeckende Gebührenverordnung entwickelt wird.

(Beifall FDP und CDU)

Erklären Sie uns den Grund für Ihre Untätigkeit? Oder welche anderen Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die notwendigen Finanzmittel für Personal- und Sachkosten sicher- und bereitzustellen? Im Haushaltsentwurf habe ich nichts Weitergehendes dazu gefunden.

Das Nichthandeln der Landesregierung macht die Rechtsmedizin platt. Es hat auf jeden Fall bereits jetzt die Konsequenz, dass sich die Mitarbeiter, deren Zeitverträge im Frühjahr nächsten Jahres auslaufen, bereits jetzt um Anschlussbeschäftigungen an anderen Orten bemühen müssen, denn sie müssen ihren Lebensunterhalt sichern. Keine Mitarbeiter, keine Aufgabenerfüllung mehr möglich, keine Rechtsmedizin mit der Folge der Schließung des Standortes Lübeck durch äußere Einwirkungen - ist das ihr wahres Ziel?

Wir Liberale halten es für unabdingbar, dass die Rechtsmedizin mit ihren Laborkapazitäten, mit ihrer Expertise an den beiden Gerichtsstandorten Kiel und Lübeck aufrechterhalten wird. Diese sind wichtiger Bestandteil bei der Aufklärung von Verbrechen. Sie dienen der Forschung und Lehre in exzellenter Weise.

Wir haben gemeinsam die anonyme Spurensicherung beschlossen. Aufgaben gibt es also reichlich. Oder soll Rechtsmedizin zukünftig am UKE Hamburg stattfinden, wohin bereits ein großer Teil der Leichen geschickt wird?

Meine Damen und Herren, für die Rechtsmedizin in Lübeck ist es fünf vor zwölf - handeln Sie endlich!

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Volker Dornquast das Wort.

(Anita Klahn)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleich einleitend darf ich für meine Fraktion feststellen, dass wir in Kiel und in Lübeck eine leistungsstarke, gute Rechtsmedizin auch für die Zukunft für zwingend erforderlich halten.

(Beifall CDU und FDP)

Wie wir uns noch alle erinnern können, gab es über längere Zeit Probleme bei der Stellenbesetzung in diesem verbundenen Institut. Frau Klahn hat gerade neuere Probleme im Personalbereich geschildert. Deshalb kann ich nachvollziehen, dass die FDP diesen Antrag mit dem Punkt 2 gestellt hat, um möglichen Überlegungen der Landesregierung zu einer Fusion an einem der beiden Standorte vorzugreifen. Ich glaube aber, dass es ausreichende Argumente gibt, diesen Gedanken gar nicht erst aufkeimen zu lassen. Er wäre schon mehr als obskur, diesen Schritt zu machen.

Wie die Antwort auf meine Kleine Anfrage vom August 2016 gezeigt hat, sind beide Standorte leistungsstark und gut ausgelastet - Kiel noch stärker als Lübeck. Das liegt an den zugewiesenen Aufgaben, aber natürlich auch an der Lage der beiden Institute im Land. Kiel hat nun einmal das größere Hinterland mit Blick auf Schleswig-Holstein.

Dieses erfolgt zumindest unter dem Gesichtspunkt, dass sich der Bereich der Staatsanwaltschaft Itzehoe im Wesentlichen der entsprechenden Einrichtungen in Hamburg bedient. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung dieses natürlich unterbunden hätte, wenn die Lübecker Rechtsmedizin auf diese Fälle angewiesen wäre, um wirtschaftlich zu arbeiten.

Nicht nur Obduktionen werden von der jeweiligen Rechtsmedizin durchgeführt. In Kiel und Lübeck sind dies in den letzten Jahren zwischen 500 und 575 gewesen. Es sind viel stärker die DNA-Untersuchungen, die toxikologischen Gutachten, Alkoholfälle im Straßenverkehr und sonstige ärztliche Gutachten, die mit einer Gesamtzahl von jährlich 10.000 zu Buche schlagen.

Aber nicht nur diese Zahlen sprechen für eine Beibehaltung der Standorte, sondern auch die räumliche Situation in unserem Land. Wenn die Mitarbeiter der Rechtsmedizin in bestimmten Fällen in die örtlichen Krankenhäuser im ganzen Land fahren, um an bestimmten Untersuchungen teilzunehmen, oder wenn sie die Tatorte aufsuchen, dann kann dies nicht von einem Standort aus erfolgen.

(Beifall CDU und FDP)

Auch für die Lehre an beiden Universitätsstandorten brauchen wir beide Standorte der Rechtsmedizin.

Leider hat die Landesregierung - wie sich aus der genannten Antwort auf meine Kleine Anfrage ergibt - keinen Überblick darüber, welche Kosten von Schleswig-Holstein an Hamburg erstattet werden müssen, die durch die Inanspruchnahme der entsprechenden Institute entstehen. Dies ist sehr bedauerlich; denn dadurch gibt es natürlich auch keinerlei Wirtschaftlichkeitsberechnung. Vielleicht ist es finanziell besser, auch für die Itzehoer Region die landeseigenen Institute in Anspruch zu nehmen, natürlich - unter Berücksichtigung der jeweiligen Entfernungen, die damit verbunden sind.

(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU])

Einer sofortigen Erarbeitung einer kostendeckenden Gebührenordnung stimmen wir ebenfalls zu; wir halten dies für zwingend erforderlich. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP und CDU)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit „Der letzte Zeuge“ mit Ulrich Mühe kommt niemand mehr ohne Rechtsmedizin aus, Kriminalromane nicht, Filme nicht und der Landtag auch nicht. Möglicherweise fallen bei uns Obduktionen eher selten an. Aber die FDP reichte ihren Antrag schon im Juli 2016 ein. Den haben wir dann schnöderweise zweimal geschoben. Heute ist es endlich soweit. Dazu kommt die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Dornquast aus dem August 2016, die ihr Gelegenheit gab, vieles von dem noch einmal zu Papier zu bringen, was sie bereits in ihrem Bericht im Jahr 2015 dargelegt hatte. Aufgrund der Bemerkungen des Landesrechnungshofes 2015 hatte auch der Finanzausschuss schon Gelegenheit, sich mit einem Bericht des Wissenschaftsministeriums und weiteren Unterlagen auseinanderzusetzen.

Diese intensive Information der Landesregierung macht auch deutlich, dass der Rechtsmedizin nicht nur die Aufgabe zukommt, Tote aufzuschneiden. Dazu gehören auch DNA-Untersuchungen, die allerdings auch beim LKA direkt stattfinden. Dazu gehören toxikologische und andere ärztliche Gut

achten. Es geht um mehr als nur um die Aufklärung von Straftaten. Es geht auch um Hilfe für die Opfer von Straftaten.

Der Antrag der FDP zitiert weitestgehend wörtlich den Beschluss des Landtages vom 29. September 2005, das war seinerzeit die Drucksache 16/269, in dem sich das Parlament zur großen Bedeutung des Instituts und zum Erhalt an beiden Standorten bekannt hatte. Die Altvorderen haben damals so beschlossen, und an dieser Beschlusslage hat sich auch durch mehrfach veränderte politische Mehrheiten nichts geändert. Es gibt keine Diskussion über eine Schließung der beiden Standorte.

Eine Kooperation mit Hamburg und dem UKE, wo sich das wegen räumlicher Nähe aus Zeitgründen anbietet, halte ich keinesfalls für einen Skandal, sondern für logisch und geboten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Landesregierung hat in ihrem Bericht an den Finanzausschuss dargelegt, dass sie drei der vier Einzelforderungen des damaligen Antrages umgesetzt hat. Sie hat den Standort Lübeck erhalten, allerdings bei Konzentration der Labore am Standort Kiel; das sei eingeräumt. Das entspricht genau der damaligen Beschlusslage, die sogenannte Prosektur in Lübeck aufrechtzuerhalten.

Ferner hat sie die zeitliche und örtliche Verfügbarkeit von Rechtsmedizinern bei der Ermittlung von Schwerverbrechen sichergestellt.

Strittig ist nur der Punkt 3 des damaligen Antrags, den die FDP heute erneut aufgreift, nämlich eine kostendeckende Gebührenordnung für die Dienstleistungen vorzulegen. An diesem Punkt müssen wir einräumen, dass unser damaliger Beschluss oder eher der der Altvorderen, wie eben festgestellt, auf tönernen Füßen stand, weil sich das Land hier etwas angemaßt hat, was gar nicht in seine Zuständigkeit fällt. Hier griff nämlich bereits damals das Justizvollzugsentschädigungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2004. Das haben Sie auch zitiert, Frau Klahn. Vielleicht lassen Sie Ihren Topjuristen noch einmal drübergucken. Der wird dann vermutlich auch feststellen, dass das Land da gar nicht zuständig ist.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Der ist gerade nicht da! Könnten Sie uns weiterhelfen?)

- Das habe ich ja schon getan!

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Sie haben nur ge- sagt, er soll da drübergucken!)

- Ich habe gesagt, das Land hat diese Regelungskompetenz nicht, weil das bereits im Justizvollzugsentschädigungsgesetz von 2004 geregelt ist! Ich habe Sie gebeten, Ihren Topjuristen prüfen zu lassen, ob diese meine Aussage stimmt.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Sonst schicken wir gern unseren Justiziar noch einmal vorbei!)

Also ist unter diesen Voraussetzungen der Antrag der FDP politisch sinnlos. Die Punkte 1 und 2 entsprechen unserer Beschlusslage. Der Auftrag, der der Landesregierung unter Punkt 3 erteilt werden soll, ist von ihr aus rechtlichen Gründen gar nicht umzusetzen. Es wäre daher absurd, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Die Landesregierung hat sich aber auf Bundesebene erfolgreich dafür eingesetzt, die im JVEG enthaltenen Sätze so zu erhöhen, dass sie kostendeckend sind. Da gab es im Jahr 2013 einen Erfolg zu feiern, den wir an dieser Stelle noch einmal würdigen können. Also, wir nähern uns der Kostendeckung, wenn wir sie nicht in Teilen schon erreicht haben. Andere Bundesländer haben das jedenfalls für sich nach dieser Erhöhung 2013 schon festgestellt.

Meine Damen und Herren, wollten wir also dem FDP-Antrag zustimmen, wäre er von vornherein eine politische Leiche, die nicht einmal Professor Boerne reanimieren könnte. Wir sind aber gern bereit, im Ausschuss noch einmal darüber zu reden. Vielen Dank.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Dr. Andreas Tietze das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch uns hat dieser FDP-Antrag gewundert. In der Lebensmittelbranche würde man sagen: Haben Sie einmal an das Haltbarkeitsdatum gedacht, 2005 bis heute? Der Kollege Habersaat hat ja bereits ausgeführt, dass die Dinge im Blick sind.

Das Einzige, was Sie zu Recht kritisieren, ist die kostendeckende Gebührensatzung. Die kostendeckende Gebührensatzung ist - das hat auch Herr Habersaat gesagt - eine Leistung, die in der Tat in den Blick genommen gehört. Der Landesrechnungshof hat das zu Recht angemahnt. Da sind wir auch bei Ihnen.

(Anita Klahn [FDP]: Aha! Wunderbar!)

(Martin Habersaat)