Protokoll der Sitzung vom 17.11.2016

Dennoch müssen wir uns - das haben wir auch in unserer Landesentwicklungsstrategie dargelegt - die einzelnen Regionen Schleswig-Holsteins sehr genau anschauen. Der demografische Wandel berührt einige Teile des Landes durchaus. Arbeitsplatzangebot und -nachfrage stellen sich unterschiedlich dar. Das gehört zu den Themen, mit denen wir uns befassen müssen. Denn wir wollen sicherstellen, dass junge Leute auch künftig in allen Teilen des Landes eine gute Ausbildung machen können. Deshalb muss der zentrale Blick geschärft und mit allen Akteuren der beruflichen Bildung besser zusammengearbeitet werden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Uli König [PIRATEN])

Wir haben nach wie vor ein hohes Angebot: Es gibt 248 Berufe, die in allen beruflichen Schulen angeboten werden. Dazu gehören auch die vereinfachten Berufe nach der Handwerksordnung. Aber wir haben bereits jetzt 95 Berufe, die nur noch in Landesklassen unterrichtet werden können, und 65, die in Bezirksklassen unterrichtet werden. Hier müssen wir künftig etwas genauer hinschauen, um die duale Ausbildung in der Fläche dauerhaft sicherzustellen.

Schleswig-Holstein ist sehr erfolgreich den Weg der RBZ gegangen. Ich würde mir wünschen, dass dieser Weg mit Schwung noch etwas weitergehen würde.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für eine gute Entwicklung wollen wir die gute Zusammenarbeit der Sozialpartner in diesem Bereich erweitern. Auch der schulische Teil soll genau angeguckt werden. Deshalb wollen wir den Weg einer Organisationsveränderung gehen. Offen ist die Frage, ob wir uns zu einem Landesamt oder eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts entwickeln. Ich nehme wahr, dass die Abgeordneten hier noch Diskussionsbedarf haben.

Diese beiden Rechtsformen sollten wir uns genauer anschauen, genauso wie die Frage, wie ein Kuratorium künftig zusammengesetzt sein soll. Das Kuratorium ist notwendig, um mit den Akteuren zu einer Verantwortungsgemeinschaft zu kommen, um die duale Ausbildung überall sicherzustellen und die notwendigen Modernisierungen auf den Weg zu bringen. Auch - das ist ein Ergebnis des Prozesses das Landesseminar soll seinen Platz haben. Wir wollen die berufliche Aus- und Weiterbildung in die neue Struktur einbeziehen. Darüber gibt es einen großen Konsens. Dazu hat nicht zuletzt der groß angelegte Dialog der letzten Zeit geführt.

Natürlich sage ich zu, dass der Dialog weitergeführt wird, sowohl mit den Abgeordneten als auch mit den anderen Akteuren. Er ist sehr wichtig. Wir wollen nichts strittig entscheiden, sondern brauchen hier einen großen Konsens.

Abschließend möchte ich etwas zur Bewertung der Arbeit sagen. Mein Eindruck ist: Wir sind ein halbes Jahr früher fertig und haben die Ergebnisse deshalb hier vorgelegt. Ich freue mich, dass wir noch in dieser Wahlperiode den Auftrag von Ihnen bekommen, hier konzentriert weiterzuarbeiten. Ich freue mich über die Unterstützung, die Sie uns gewähren, damit wir diese Arbeit auch gut machen können. Ich freue mich auf einen weiteren guten Dialog über diesen wichtigen bildungspolitischen Bereich. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der FDP-Fraktion ist der Antrag Drucksache 18/4732 (neu) angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Kreditvergabe sinnvoll regeln - Bundesratsinitiative zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie beitreten

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/4821

Das Wort zur Begründung wird - wie ich sehe nicht gewünscht. Wir kommen zur Aussprache. Für

(Ministerin Britta Ernst)

die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Traum von den eigenen vier Wänden haben angesichts der ordentlichen wirtschaftlichen Lage und der künstlich niedrigen Zinsen sehr viele Menschen in unserem Land. Das ist auch gut so, gerade mit Blick auf die Altersvorsorge. Leider ist die Erfüllung dieses Traums für viele Bürgerinnen und Bürger seit einigen Monaten deutlich unwahrscheinlicher geworden, nicht etwa, weil sich ihre wirtschaftliche Lage verschlechtert hätte, sondern weil der Gesetzgeber, in diesem Fall der Bundestag, ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Wer sich derzeit mit dem Gedanken trägt, ein Eigenheim bauen oder kaufen zu wollen, muss damit rechnen, von seiner Bank trotz eigentlich solider wirtschaftlicher Situation keine Finanzierungszusage mehr zu erhalten. Der profane Grund lautet schlicht und ergreifend: Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist sehr problematisch und hat die Ablehnungsquote in den vergangenen Monaten deutlich steigen lassen.

Aber der Reihe nach: Seit dem 21. März 2016 gilt in Deutschland ein Gesetz, das eine Europäische Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen umsetzt. Europaweit sollen neue Standards bei der Vergabe von Immobilienkrediten dazu dienen, Immobilienblasen zu verhindern. Das ist angesichts der Entwicklung auf dem Immobilienmarkt auch im Grundsatz irgendwie eine nachvollziehbare Maßnahme. Nun allerdings nach etwa einem halben Jahr zeigt sich jedoch, dass die Warnungen, die vor allem aus dem Sparkassenbereich auch in Schleswig-Holstein kamen und kommen, zutreffend sind und dass der Gesetzgeber weit über das ursprüngliche Ziel hinausgeschossen ist. Obwohl man nicht immer alles glauben soll, was so in den Zeitungen geschrieben steht, sollte man Meldungen aus der jüngsten Vergangenheit zu diesem Thema aus unserer Sicht sehr ernst nehmen. So heißt es zum Beispiel auf „Focus-Online“:

„Wegen neuer EU-Richtlinie: Für Tausende Deutsche platzt jetzt der Traum vom Eigenheim“.

Und im „Handelsblatt“ etwas weniger reißerisch: „Kampf um den Traum vom Eigenheim“. Daraus möchte ich einen kurzen Absatz zitieren:

„Ein Rentnerehepaar, 72 und 78 Jahre, will sein schuldenfreies Haus altersgerecht umbauen. Dass der Kredit dafür bewilligt wird, da sind sie sich sicher. Das Haus ist schließlich abbezahlt, sie sind ihr Leben lang allen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen. Doch der Kredit wird abgelehnt. Die Gründe: zu niedrige Renten, eine geringe statistische Lebenserwartung - im Ergebnis keine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass sie den Kredit zurückzahlen.“

Meine Damen und Herren, im folgenden Artikel kommen auch Verbraucherschützer mit folgendem Satz zu Wort:

„Junge Paare mit Kinderwunsch bekommen keine Finanzierung für ein größeres Eigenheim, da der anstehende Mutterschutz das Einkommen der Familie reduzieren würde.“

Ich glaube, es wird deutlich: An dieser Stelle ist der Gesetzgeber doch - vermutlich ungewollt - über das Ziel hinausgeschossen.

(Beifall FDP und Uli König [PIRATEN])

Zuständig war Bundesjustizminister Heiko Maas, der auch für den Verbraucherschutz zuständig ist. Der hat aus unserer Sicht dort einen Fehler begangen.

Die EU wollte mit dieser Richtlinie Verbraucher vor der Überschuldung und Kreditinstitute vor zu großem Risiko schützen. Aber leider hat man dann in Deutschland wieder einmal unnötig draufgesattelt und sich zudem noch sehr unklar ausgedrückt in dem Gesetz, sodass es im Ergebnis zu einer Diskriminierung gerade von jungen Familien und älteren Mitbürgern gekommen ist. Alles über 60 Jahre ist problematisch.

Das darf aus unserer Sicht nicht sein. Deshalb wollen wir die Landesregierung auffordern, sich der Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg, Hessen und Bayern anzuschließen. Die darin unterbreiteten Lösungsvorschläge würden aus unserer Sicht dazu beitragen, die Defizite bei der bisherigen Umsetzung der EU-Richtlinie zu beseitigen.

Neben der bereits erwähnten Unklarheit beim Thema Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung sollen weitere Bereiche korrigiert werden. Dazu gehört die erneute Kreditwürdigkeitsprüfung bei Anschlussfinanzierungen. Auch das ist problematisch geregelt das heißt also, wenn man Anschlussfinanzierungen macht, ist die Wahrscheinlichkeit größer geworden, dass man aus seinem Eigenheim heraus muss - und

(Präsident Klaus Schlie)

die fehlende Ausnahmeregelung für Immobilienverzehrkredite.

(Zuruf Martin Habersaat [SPD])

- Ja, es ist interessant, dass die Sozialdemokraten von Schwarzmalerei sprechen, Herr Kollege. Der Parlamentarische Staatssekretär von Herrn Maas hat im Bundesrat das Gesetz verteidigt, hat dann aber auch eingeräumt, dass es teilweise eine 20- bis 25-prozentige Ablehnungsquote gibt. Wenn Sie als Sozialdemokraten der Auffassung sind, dass junge Menschen und Ältere über 60 keine Kredite mehr bekommen sollten, finde ich das interessant, Herr Kollege. Das finde ich wirklich interessant.

(Beifall FDP, vereinzelt CDU und PIRATEN - Zuruf Beate Raudies [SPD])

Sie sollten vielleicht ein bisschen aus der Wagenburg herauskommen. Ich glaube, die Verunsicherung, die es nicht nur bei den Sparkassen, bei den Genossenschaftsbanken, bei anderen Banken in Schleswig-Holstein gibt, sondern gerade bei Älteren und jungen Familien, sollten wir schnellstmöglich ausräumen. Schleswig-Holstein sollte sich der Bundesratsinitiative anschließen, und wir sollten heute ein deutliches Signal senden, dass uns diese Menschen eben nicht egal sind, sondern dass wir es sinnvoll regeln wollen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, vereinzelt CDU und PIRA- TEN)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Peter Lehnert.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich die gemeinsame Bundesratsinitiative der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern zur Änderung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Wir unterstützen die Initiative ausdrücklich, denn die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht hat für bestimmte Personengruppen zu einer deutlichen Verschlechterung geführt. Dabei ist das Ansinnen der EU-Richtlinie im Grundsatz richtig, Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Aufnahme von Immobilienkrediten besser zu schützen. Der deutsche Gesetzgeber, hier vertreten durch Justizminister Heiko Maas, SPD, ist bei der Umsetzung allerdings deutlich über dieses Ziel hinausgeschos

sen und hat die Richtlinie unnötigerweise verschärft.

(Lars Winter [SPD]: Das weiß man ja noch gar nicht!)

Dass neben dem grün-schwarz regierten BadenWürttemberg, dem schwarz-grünen-regierten Hessen, und dem CSU-regierten Bayern nun die FDPFraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag diese Bundesratsinitiative unterstützen möchte, lässt auf breite politische Mehrheit hoffen.

Herr Abgeordneter Lehnert, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?

Ja, selbstverständlich.

Vielen Dank, Herr Kollege Lehnert. - Stimmen Sie mir zu, dass der Gesetzgeber gar nicht Heiko Maas ist, sondern der Deutsche Bundestag, und dass dort Union und SPD das beschlossen haben?

(Beifall FDP, vereinzelt SPD und PIRATEN)

- Sie haben selbstverständlich recht, Herr Kollege. Im Sinne einer Transparenz und einer einfachen Sprache habe ich aber versucht, deutlich zu machen, wer die politische Verantwortung trägt. Ich bitte, das ausnahmsweise zu entschuldigen.

(Beifall PIRATEN und Volker Dornquast [CDU] - Zuruf: Das ist auch eine interessante Auslegung! - Weitere Zurufe)

Ich freue mich sehr, dass die SPD-Kollegen bei meinen Reden immer so aktiv dazwischenrufen, würde Ihnen allerdings vorschlagen, entweder eine Zwischenfrage zu stellen, wie der Kollege Vogt es gemacht hat, oder sich gleich zu einem Dreiminutenbeitrag zu Wort zu melden. Das wäre, glaube ich, für die Parlamentsdebatte insgesamt sehr förderlich. Außerdem würde mein Ohrenarzt sich freuen, wenn die linke Seite -

Herr Abgeordneter, Sie dürfen gerne mit Ihrer Rede fortfahren. Wir werden die Sitzung nach wie vor hier oben vom Präsidium leiten.