Peter Lehnert

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Ich habe eine Frage, und zwar beziehe ich mich auf eine Gemeinde aus dem Kreis Pinneberg. Sie liegt 10 km von der Hamburger Landesgrenze entfernt. Bis zum Flughafen sind es 25 Minuten. Es gibt eine Busanbindung, Kindergartenplätze stehen ausreichend zur Verfügung, Fachärzte sind 4 km entfernt. Die Gemeinde versucht seit zweieinhalb Jahren, 18 Bauplätze auszuweisen. Ich kann nachvollziehen, wie Sie argumentieren. Was aber soll ich dem Bürgermeister erzählen, warum er keine Bauplätze im Hamburger Umland genehmigt bekommt? Das sind nämlich die Probleme kleinerer Ge
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich die gemeinsame Bundesratsinitiative der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern zur Änderung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Wir unterstützen die Initiative ausdrücklich, denn die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht hat für bestimmte Personengruppen zu einer deutlichen Verschlechterung geführt. Dabei ist das Ansinnen der EU-Richtlinie im Grundsatz richtig, Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Aufnahme von Immobilienkrediten besser zu schützen. Der deutsche Gesetzgeber, hier vertreten durch Justizminister Heiko Maas, SPD, ist bei der Umsetzung allerdings deutlich über dieses Ziel hinausgeschos
sen und hat die Richtlinie unnötigerweise verschärft.
Dass neben dem grün-schwarz regierten BadenWürttemberg, dem schwarz-grünen-regierten Hessen, und dem CSU-regierten Bayern nun die FDPFraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag diese Bundesratsinitiative unterstützen möchte, lässt auf breite politische Mehrheit hoffen.
Ja, selbstverständlich.
- Sie haben selbstverständlich recht, Herr Kollege. Im Sinne einer Transparenz und einer einfachen Sprache habe ich aber versucht, deutlich zu machen, wer die politische Verantwortung trägt. Ich bitte, das ausnahmsweise zu entschuldigen.
Ich freue mich sehr, dass die SPD-Kollegen bei meinen Reden immer so aktiv dazwischenrufen, würde Ihnen allerdings vorschlagen, entweder eine Zwischenfrage zu stellen, wie der Kollege Vogt es gemacht hat, oder sich gleich zu einem Dreiminutenbeitrag zu Wort zu melden. Das wäre, glaube ich, für die Parlamentsdebatte insgesamt sehr förderlich. Außerdem würde mein Ohrenarzt sich freuen, wenn die linke Seite -
Gut, Herr Präsident! - Es wäre natürlich hilfreich, wenn die SPD nicht nur dazwischenrufen würde,
sondern auf ihren Bundesjustizminister einwirken würde, dass diese dramatische Fehlentwicklung schnellstmöglich beendet wird. Insbesondere die Volks- und Raiffeisenbanken und die Sparkassen kritisieren diese realitätsferne Umsetzung der Richtlinie, und es führt immer wieder zu Problemen bei der Kreditvergabe.
Insbesondere jungen Familien und Rentnern sollte damit wieder der Zugang zu Immobilienkrediten erleichtert werden. Die bisher vom Bundesjustizministerium vorgegebenen gesetzlichen Anforderungen des Bundes gegenüber den Banken dürfen nicht dazu führen, dass diese wichtigen Verbrauchergruppen keinen Kredit mehr bekommen, wenn sie ein Haus bauen oder es umbauen wollen. Das wäre in höchstem Maße unsozial.
Wir müssen unbedingt verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wegen einer unnötig verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung keine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung mehr erhalten und deshalb ihre Häuser oder Wohnungen im Extremfall sogar verlieren. Die Vergabe von Immobilienkrediten in Deutschland darf nicht an strengere Voraussetzungen geknüpft sein als in allen anderen europäischen Mitgliedstaaten.
Maßstab muss vielmehr weiterhin ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Kreditinstituten bleiben, wie das bisher in den vergangenen Jahrzehnten auch immer der Fall gewesen ist. Deshalb sollten wir heute mit der Annahme des FDP-Antrags ein klares Signal zur Unterstützung der Initiative der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern setzen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Rother. - Es war gut, dass meine Frage jetzt kommt. Eine meiner Fragen haben Sie nämlich schon beantwortet. Der Justizminister sieht von sich aus Änderungsbedarf.
Wenn ich die Kritik der Volks- und Raiffeisenbanken oder der Sparkassen richtig verstanden habe, richtet sich diese nicht gegen die EU-Richtlinie an sich, sondern dagegen, dass sie in Deutschland - das hatte ich in meiner Rede ausgeführt - viel stringenter, umständlicher und komplizierter ausgelegt wird. Das führt gerade zu dieser ausbordenden Bürokratie, die Sie eben selber geschildert haben; da stimmen wir völlig überein. Die Banken wollen gar nicht die EU-Richtlinie ändern, sondern nur, dass die Ausführungsbestimmungen in Deutschland auf den gleichen Level wie in anderen Ländern gebracht werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Einsetzungsbeschluss für einen gemeinsamen Ausschuss der Länder SchleswigHolstein und Hamburg können wir einen wichtigen Schritt machen für eine bessere und engere Zu
sammenarbeit unserer beiden Länder. Dabei haben wir vor allem die Chance, nicht nur gemeinsam zu tagen, was wir vereinzelt in verschiedenen Fachausschüssen bereits getan haben, sondern wir haben vor allem auch die Chance, konkrete Beschlussvorschläge zu erarbeiten, die dann direkt in den zuständigen Fachausschüssen oder Parlamenten beschlossen werden können.
Es ist dringend an der Zeit, diesen weitergehenden Schritt zu gehen, um die Zusammenarbeit der beiden Landesparlamente auf eine neue Stufe zu heben. Die Landesregierungen haben in den letzten Jahren immer wieder auch durch gemeinsame Kabinettssitzungen versucht, die Zusammenarbeit zu vertiefen. Dies ist allerdings nur in überschaubarem Maße gelungen. Dabei sollten wir uns nicht nur auf die guten persönlichen Kontakte einiger Kabinettsmitglieder nach Hamburg verlassen. Vielmehr ist es jetzt dringend an der Zeit, dass die Abgeordneten beider Parlamente mit einer enger abgestimmten und koordinierten Zusammenarbeit endlich die konkreten Probleme anpacken und lösen.
Dabei müssen wir zahlreiche Zukunftsprojekte im Interesse der betroffenen Menschen, insbesondere in der Metropolregion Hamburg, endlich in Gang setzen und für deren konkrete Umsetzung sorgen. Neben den Themen Bildung und Kindergarteninfrastruktur müssen dabei auch Fragen der Verkehrsinfrastruktur, des Wohnungsbaus und der digitalen Versorgung im Mittelpunkt stehen.
Außerdem gilt es, wichtige Verwaltungshindernisse im Alltag zu beseitigen und die damit für die Menschen verbundene Bürokratie auf ein Minimum zu reduzieren.
Wir sollten nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen, in der die Schwerpunkte vielfach auf einer engeren Zusammenarbeit der Verwaltungsbürokratie gelegt wurden. Wichtig ist es, konkrete Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, die ihnen sichtbare Vorteile bringen.
In der Vergangenheit durchgeführte Fachausschusssitzungen fanden leider nur unregelmäßig und vielfach auch ohne erkennbares Gesamtkonzept statt. Mit der heutigen Einsetzung eines Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder SchleswigHolstein und Hamburg haben wir nicht nur die Chance, die parlamentarische Zusammenarbeit effektiver zu gestalten, sondern auch und vor allem die Möglichkeit, eine neue Dynamik für die Men
schen in der Metropolregion sichtbar in Gang zu setzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren konnte erfreulicherweise die Zahl der Fertigstellungen im Wohnungsbau bundesweit von 245.000 in 2014 auf circa 270.000 Wohneinheiten im Jahr 2015 gesteigert werden. Dies reicht allerdings bei Weitem nicht aus, um den bestehenden Neubaubedarf abzudecken. Die Schätzungen dazu, wie groß dieser Bedarf ist, liegen zwischen 350.000 und 430.000 Wohneinheiten. Wohnraum fehlt dabei nicht nur in Ballungsräumen, auch im ländlichen Bereich gibt es durchaus Bedarf, und zwar durch neue Ansprüche an Wohnungsgrundrisse, altersgerechtes Wohnen, Barrierefreiheit und eine zeitgemäße Versorgungsinfrastruktur im Wohnumfeld.
Um die bestehende Lücke zu schließen, braucht es eine wirkliche Gemeinschaftsanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Eine Förderung von Mietwohnraum allein wird nicht ausreichen, vielmehr sind auch zusätzliche Impulse für die Wohneigentumsbildung dringend notwendig.
So müssen Anreize zum Bau von Wohnraum geschaffen und Investitionshindernisse abgebaut werden. Denn Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und Verbände in Schleswig-Holstein sind hochmotiviert. Sie brauchen aber auch
für die kommenden Jahre Planungssicherheit. Nur dadurch wird bezahlbarer Wohnraum dauerhaft ausreichend zur Verfügung stehen.
Bereits die EnEV 2016 hat dazu geführt, dass die Kosten für die Schaffung neuen Wohnraums deutlich angestiegen sind. Schon diese Regelungen erweisen sich im Hinblick auf die Sicherung ausreichend bezahlbaren Wohnraums als kontraproduktiv. Es muss daher sichergestellt werden, dass es nicht zu einer weiteren kostentreibenden Ausuferung der Anforderungen und zu weiteren bürokratischen Hemmnissen kommt.
Weder die Kappungsgrenzenverordnung noch die Verordnung zur sogenannten Mietpreisbremse sind geeignet, die Bezahlbarkeit von Wohnraum in Schleswig-Holstein dauerhaft sicherzustellen, zumal sie für die meisten Menschen in unserem Land überhaupt keine Wirkung entfalten.
Eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum könnte dadurch geschaffen werden, dass die Geltung der Entwicklungsgrenzen im Landesentwicklungsplan für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren in den Regionen mit erhöhter Wohnraumnachfrage ausgesetzt wird.
Kommunen im Land stehen immer wieder vor dem Problem, dass sie zwar dringenden Bedarf an zusätzlichem Wohnraum haben, durch die derzeitige Genehmigungspraxis der Landesplanung die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum aber verhindert wird.
Dabei ist auch die interkommunale Kooperation ein wichtiges Instrument zur Fortentwicklung von Städten und Gemeinden und zur Schaffung eines Ausgleichs zwischen Interessen der beteiligten Kommunen.
Wenn wir heute die Landesregierung auffordern, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Schaffung von Wohnraum in Schleswig-Holstein aktiv voranzutreiben, gehört dazu natürlich auch die Bildung von Wohneigentum. Die Schaffung von Eigentum ist auch eine Maßnahme zur Preisstabilität auf dem Wohnungsmarkt und dient außerdem der Alterssicherung der Eigentümer. Deshalb ist Eigenheimförderung auch ein unverzichtbarer Bestandteil nachhaltiger Wohnungsbaupolitik.
Das Land muss jetzt die Grundlagen dafür schaffen. Denn gerade bei jüngeren Haushalten sowie bei
Haushalten mit wenig Einkommen stagniert die Bildung von Wohneigentum weitgehend, was natürlich fatal ist, weil gerade für diesen Personenkreis die Eigentumsbildung ein wichtiger Beitrag zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung leisten könnte.
Dabei sind die Voraussetzungen für die Bildung von Wohneigentum derzeit günstiger denn je, vor allem aufgrund der historisch niedrigen Hypothekenzinsen. Die Gründe für die Zurückhaltung bei Beziehern geringer und mittlerer Einkommen liegen allerdings auf der Hand: das für die Finanzierung fehlende Eigenkapital. Für solche Haushalte sollte es dem Staat ermöglicht werden, Nachrangdarlehen als Eigenkapitalersatz zur Verfügung zu stellen und gegenüber den Banken entsprechende Garantien abzugeben. Besonders vorteilhaft wäre es, wenn ähnlich wie beim BAföG Anreize für schnelle beziehungsweise hohe Tilgungen gesetzt werden, beispielsweise durch Tilgungszuschüsse im Fall, dass vereinbarte Tilgungsleistungen erreicht werden.
Damit könnte das Risiko einer Überbelastung bei Anschlussfinanzierungen deutlich gesenkt werden. Das Ziel muss es sein, die Wohneigentumsquote zu erhöhen und hierdurch auch einen Beitrag zur Alterssicherung zu leisten. Die Wohnbauförderung muss so ausgerichtet werden, dass die Bezahlbarkeit von Wohnraum insgesamt erhalten bleibt. Das gilt neben Sozialwohnungen aber auch für Wohnungen von Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen. Dabei muss der soziale Wohnungsbau auch in Zukunft eine Säule der Wohnungsbauförderung sein und bleiben. Die Schaffung neuer Wohnungen ist ein zentraler Baustein. Aber ebenso sollte auch noch mehr die Möglichkeit genutzt werden, bestehenden Wohnraum in die Belegungsbindung einzubeziehen.
Neubau ist nicht die einzige Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum. Bereits bestehende, aber ungenutzte Immobilien müssen verstärkt auch als Wohnraum nutzbar gemacht werden.
Dies gilt vor allem für leerstehende Büro- und Geschäftsräume in städtischen Lagen, die für die Wohnungsnutzung umgewandelt werden können, genauso wie der mögliche Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnungen. Auch hierfür müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen und rechtliche Hürden abgebaut werden.
Ich bitte um Ausschussüberweisung.
Sehr geehrter Herr Minister, das, was Sie gerade ausgeführt haben, geht ja in dieselbe Richtung. Wir können ja darüber diskutieren, in welcher Form man das anpassen kann. Können Sie uns etwas zu dem zeitlichen Rahmen sagen, wann diese Überprüfung abgeschlossen ist und wann diese Anpassungen an die Gegebenheiten gerade im Hamburger Umland vorgenommen werden?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der durch die Landesregierung nun vorgelegte Gesetzentwurf und der ergänzende Berichtsantrag der regierungstragenden Fraktionen gibt uns heute die Gelegenheit, über die dringend erforderlichen Maßnahmen zur schnelleren Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu debattieren und entsprechende Initiativen zügig auf den Weg zu bringen.
Die derzeitige Situation im Bereich der Wohnraumversorgung in Schleswig-Holstein ist strukturell sehr unterschiedlich. Wir können eine besonders hohe Nachfrage ebenso nach Wohnungen im niederpreisigen Segment feststellen wie nach kleinen Wohnungen und nach Wohnungen in Ballungsräumen.
Erlauben Sie mir, an dieser Stelle insbesondere auf die sich deutlich zuspitzende Situation im Bereich des Hamburger Umlands einzugehen. Wir haben in den Jahren bis 2010 beobachten müssen, dass der Rückgang der Bauaktivitäten zu einer großen Lücke geführt hat. Auch wenn die Zahl der Baugenehmigungen seit diesem Zeitpunkt erfreulicherweise wieder deutlich zugenommen hat, bleibt festzustellen, dass dieser Zuwachs bei Weitem nicht ausreicht, um die Situation im Hamburger Umland nachhaltig zu entlasten.
Deshalb müsste die Landesregierung jetzt eigentlich in enger Abstimmung mit den Kommunen in der betroffenen Region für eine zügige und ausreichende Zurverfügungstellung von Wohnbauflächen Sorge tragen, und zwar in allen Angebotssegmenten. Dabei wäre es dringend erforderlich, neben der Förderung des Geschosswohnungsbaus endlich auch eine deutlich steigende Zahl von Flächen für den Eigenheimbau in der Nähe der Metropole Hamburg zur Verfügung zu stellen.
Die derzeit historisch niedrigen Zinsen - wir haben im Augenblick eine Umlaufrendite, die noch knapp über 0 % liegt - erlauben es einer deutlich gestiegenen Anzahl von Haushalten, sich nicht nur den Wunsch nach Wohneigentum zu erfüllen, sondern dadurch auch einen aktiver Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut zu leisten. Doch was tut die Landesregierung? Sie setzt fast nur noch auf ein
fachste und schnelle Bauten für Flüchtlinge oder Sozialwohnungen. Der frei finanzierte Wohnungsund Eigenheimmarkt wird komplett vernachlässigt.
Der ehemalige Innenminister Andreas Breitner, SPD, hat völlig zu Recht in seinen Ausführungen im Landtag im März 2014 - da war er noch Innenminister - darauf hingewiesen, dass insbesondere im Hamburger Randgebiet zusätzlicher Neubau in größerem Umfang notwendig sei, um weiteren Druck auf den Wohnungsmarkt und zusätzliche Verdrängungseffekte zu verhindern. Wer dagegen jetzt ausreichenden Wohnungsbau verhindert, indem entsprechende Bauflächenausweisungen im Hamburger Umland nicht genehmigt werden, aber die Kommunen gleichzeitig auffordert, entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen, der gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Durch den massiven Zuzug von Menschen aus Hamburg und die dramatisch ansteigende Zahl von Asylbewerbern ist jetzt schnelles und entschlossenes Handeln ohne ideologische Blockaden dringend erforderlich.
Deshalb muss die Landesregierung jetzt auch endlich dafür Sorge tragen, dass die inzwischen eingetretene Realität zunächst einmal von der Landesplanung zur Kenntnis genommen wird. Vor allen Dingen aber müssen die bisher gültigen planerischen Beschränkungen aus dem Jahr 2010, denen Zahlen aus dem Jahr 2008 zugrunde liegen, in den betroffenen Regionen gelockert oder zeitlich befristet, für mindestens drei Jahre, außer Kraft gesetzt werden.
Nur wenn man jetzt endlich mit entsprechender Flexibilität und in weitgehender Eigenverantwortung der Kommunen vor Ort auf die sich abzeichnenden Herausforderungen im Bereich des Wohnungsbaus schnell und angemessen reagiert, können wir zu nachhaltigen Lösungen kommen. Nur durch schnelle Änderungen in den entsprechenden Vorgaben sowie klare rechtliche Vereinfachungen und Verfahrensbeschleunigungen, können wir es gemeinsam schaffen, den enormen Siedlungsdruck zu bewältigen und den damit verbundenen sozialen und gesellschaftlichen Sprengstoff zu entschärfen.
Der bisherige Programmentwurf „Erleichtertes Bauen“ ist aus meiner Sicht nicht marktgerecht und auch zu bürokratisch. Es gibt entsprechende Hinweise aus der Wohnungswirtschaft und den Kommunen. Der Minister hat dazu gesagt - er hat das sehr nett formuliert -, dass es nach den fünf Regionalgesprächen noch Vertiefungs- und Gesprächsbedarf gibt.
Ich hatte bei dem Verbandstag des VNW - Herr Breitner ist dort Präsident - die Gelegenheit, die entsprechende Kritik mitzubekommen. Herr Breitner ist Sozialdemokrat. Uns wird ja immer vorgeworfen -
- Frau Midyatli, ich kann Ihnen Ihre Reden aus der Zeit, als Herr Breitner noch Wohnungsbauminister war, vorlesen. Sie haben begrüßt, was Herr Breitner im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau alles an Richtigem gesagt und getan hat.
Das werden Sie heute sicher nicht anders sehen als damals. Insofern wird er in seiner neuen Funktion sicher Ihre volle Unterstützung haben. Dafür sage ich an dieser Stelle schon einmal herzlichen Dank.
Ich glaube, das bisherige Programm ist dringend überarbeitungsbedürftig, denn von den Kommunen, aber auch von der Wohnungswirtschaft wird gesagt, dass es in vielen Bereichen nicht marktgerecht und flexibel genug ist. Das steht übrigens ganz im Gegensatz zum Programm „Bezahlbarer Wohnraum“, dessen Inhalt deutlich besser ist und bei dem die Nachfrage deutlicher ist.
Dies sage ich noch als Antwort auf den Kollegen von den PIRATEN zu dem Zweckvermögen Wohnungsbau, für das über die Investitionsbank Gott sei Dank entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Das ist übrigens in Schleswig-Holstein über Jahrzehnte und völlig unabhängig davon, wer hier regiert hat, so gemacht worden. Ich finde es auch sehr vernünftig, diese Mittel zweckgebunden für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch darauf hinweisen, dass die Immobilienwirtschaft, der VnW und auch Herr Breitner vor wenigen Tagen ein Neun-Punkte-Programm vorgelegt haben. Ich habe mir erlaubt, es als Breitner-Turbo zu bezeichnen. Er bringt seine guten Erfahrungen, seine Best-Practice-Erfahrungen aus seiner Zeit als Innenminister
mit in seine neue Tätigkeit ein. Sein Fachwissen in diesem Bereich sollten wir nutzen, um hier endlich schnell und ohne ideologische Scheuklappen tätig zu werden.
Es gibt auch Hinweise von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen. Von dieser Arbeitsgemeinschaft sollten auch Sie schon etwas gehört haben. Sie weist immer wieder darauf hin, dass zum Beispiel gerade durch die Einführung der EnEV 2016 künstliche Baupreissteigerungen in diesem Bereich von 6 bis 8 % zustande kommen und dass die Energieersparnis im Promillebereich liegt. Promille, das ist die dritte Stelle hinter dem Komma. Die 6 bis 8 % stehen vor dem Komma. Das sage ich, bevor der Kollege Koch Ihnen das noch einmal erläutern muss. Ich versuche daher, Ihnen das deutlich zu machen. Dies ist also überhaupt keine sinnvolle Maßnahme. Es gibt Flächenverweigerung durch Landesplanung, und den freifinanzierten Geschossund Eigenheimbau müssen wir dringend fordern und fördern.
Zum Abschluss lassen Sie mich noch sagen: Was wir dringend brauchen, ist die Unterstützung des Bundes bei den steuerlichen Abschreibungen, weil wir selbst keine Wohnungen bauen. Auch die Kommunen bauen keine Wohnungen, sondern diese werden durch die Wohnungswirtschaft und durch Handwerker gebaut, und wir müssen jetzt endlich anfangen, die entsprechenden politischen Rahmenbedingungen dafür ohne ideologische Scheuklappen zu schaffen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Kollege Matthiessen. - Habe ich Sie richtig verstanden, dass es die Position der Grünen ist, dass wir bei dem erleichterten Bauen für Flüchtlinge und für Sozialhilfeempfänger keine Abstriche bei der EnEV 2016 zulassen werden?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dazu muss ich nun doch noch etwas sagen.
Wir haben als CDU-Landtagsfraktion in dieser Legislaturperiode sehr wohl Anträge, auch umfangreiche Anträge, gerade zum Thema Wohnungsbau vorgelegt. Wir haben bei dem Paket dann auch den Wunsch geäußert, dass das in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden soll. Sie jedoch haben es mit Ihrer Mehrheit verhindert, dass die Anträge überhaupt in den Fachausschüssen gelandet sind. Uns jetzt aber vorzuwerfen, wir hätten insoweit keine Konzepte, ist nun wirklich hanebüchen.
Dann zu dem Thema, wir würden nicht bauen. Ich bin Bürgermeister der Gemeinde Bilsen. Wir haben dort eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat und haben dort einstimmig beschlossen, Anträge bei der Landesplanung für zusätzlichen Wohnungsbau zu stellen. Das ist uns abgelehnt worden. Alle diese Anträge sind bei uns ebenso wie in Strande mit der gleichen Begründung, die Herr Kubicki bekommen hat, abgelehnt worden. Dann hier zu behaupten, wir hätten das nicht beantragt, ist wirklich eine Dreistigkeit, eine absolute Dreistigkeit!
Bei mir im Wahlkreis hat man in der Stadt Quickborn in großer Gemeinsamkeit von CDU und SPD in der Stadtvertretung beschlossen, dass alle zusätzlichen Baugebiete, die jetzt dort erschlossen werden, zu mindestens 30 % für den sozialen Wohnungsbau vorgehalten werden. Das haben CDU und SPD gemeinsam beschlossen.
Auch in Rellingen gibt es eine absolute Mehrheit der CDU. Auch dort sind entsprechende Anträge gemeinsam mit der SPD beschlossen worden. Hier nun aber zu behaupten, die CDU würde sich daran nicht beteiligen, stimmt einfach nicht.
Ja, sehr gern.
- Was Halstenbek betrifft, kann ich Ihnen das nicht sagen. Da müssen Sie Herrn Vogel fragen. Ich weiß nicht, wo der Kollege jetzt ist, aber das ist sein Wahlkreis.
Was Rellingen betrifft, so ist das in Rellingen natürlich beschlossen worden; da ist nichts abgelehnt worden. Ich habe das doch mit der Bürgermeisterin besprochen. Das können wir aber gern noch einmal klären. Zusammen mit der Bürgermeisterin und dem VPW sind die entsprechenden Beschlüsse dort gefasst worden. Es ist falsch, was Sie hier sagen.
Ich hoffe, wir haben jetzt ein bisschen Aufklärungsarbeit geleistet. Ich möchte Ihnen wirklich empfehlen, gerade bei diesem Thema etwas kleinere Brötchen zu backen. Wir sind bereit, Ihnen dabei auch
zusammen mit der zuständigen Wohnungswirtschaft zu helfen. Seien Sie flexibler, seien sie aufnahmebereit, und gehen Sie auch ein Stück von Ihren ideologischen Grundüberzeugungen weg und besser auf die Menschen und auf die Realität zu. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete heute zu diesem Punkt unsere erkrankte Kollegin Astrid Damerow, der ich von hier aus gute Genesung wünsche. Sie hat an der Ostseeparlamentarierkonferenz Ende August im vergangenen Jahr für die CDU-Fraktion in Rostock teilgenommen.
Ich werde mich daher in diesem Beitrag nach Kontakt mit Astrid Damerow auf vier wesentliche Punkte zu den Ergebnissen der Ostseeparlamentarierkonferenz beschränken:
Erstens. Der Konferenz gehören Vertreter elf nationaler, elf regionaler und fünf Parlamentsorganisationen an. Mit Vertretern der Stadt St. Petersburg und der Region Kaliningrad gehört sie zu den wenigen europäischen Gremien, an denen Vertreter Russlands der unteren politische Ebene teilnehmen. Dieses bietet gerade in Krisenzeiten die Möglichkeit, direkten Austausch zu pflegen und Kontakte zu vertiefen. Zudem wissen wir, dass es im Ostseeraum Probleme gibt, die nur gemeinsam gelöst werden können. Das an sich ist schon wertvoll und unterstreicht die Bedeutung der Konferenz.
Der aktuelle Ukrainekonflikt spielte natürlich in Rostock auch eine Rolle. So etwas kann auch nicht ausgeblendet werden. Gerade deshalb sind Gespräche untereinander umso wichtiger.
Zweitens. Schwerpunkt der letzten Konferenz und der Resolution war das Thema Gesundheitspolitik in allen Facetten. Es ist bemerkenswert, dass mit annähernd 50 Punkten oftmals ganz konkrete Vorschläge zur Verbesserung und Kooperation benannt worden sind. Die Ausgangslagen der einzelnen Nationen und Regionen sind höchst unterschiedlich, die Gesundheitssysteme oft komplett anders aufgestellt. Dennoch gibt es einen Grundkonsens in den Zielen. Deutlich wird auch, dass insbesondere durch die Entwicklung von E-Health-Projekten neue bislang nicht mögliche Chancen zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge aber auch von Behandlungen von Krankheiten entstehen. Entfernun
gen können problemlos überwunden werden, Gesundheits-Know-how kann Grenzen überschreiten, und Kosten können dazu noch reduziert werden. In bestimmten Fachbereichen wird E-Health die Gesundheitspolitik zum Vorteil der Patienten revolutionieren.
Drittens. Die Resolution greift auch die sich im Spätsommer anbahnende Flüchtlingssituation in Europa auf und formuliert humanitärer Grundsätze. Seitdem ist viel passiert. Die Lage in Schweden oder Deutschland, in Dänemark oder Polen hat sich höchst unterschiedlich entwickelt. Es bleibt abzuwarten, was in diesem Punkt der Beschluss wert ist. Die Entwicklungen in einzelnen Ländern geben großen Anlass zur Sorge, dass selbst der Minimalkompromiss nicht gehalten werden kann.
Viertens. Schleswig-Holstein versucht seit Jahren, die Jugendarbeit im Ostseeraum durch Institutionaliserung und Veranstaltungen durch die Ostseeparlamentarierkonferenz voranzubringen. Bis vor Kurzem sah es so aus, als ob dieses nicht durchsetzbar sein wird. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat selbst die Initiative ergriffen und ein Kieler-WocheJugendforum in den vergangenen zwei Jahren während der Kieler Woche initiiert und junge Gäste aus dem Ostseeraum dazu eingeladen. Das letzte Jugendforum hat zudem mit dem Thema „E-Health und Gesundheitspolitik“ eine Vorbereitung der Parlamentarierkonferenz aus Jugendsicht vorgenommen. Unterstützt wurde dieses in großartiger Weise durch den Landesjugendring. Ein besonderer Dank gilt auch der zweiköpfigen Delegation des KielerWoche-Jugendforums, die in Rostock für eine Verstärkung der Jugendaktivitäten geworben hat. Jetzt hat die Konferenz in der Resolution beschlossen, „den politischen Austausch unter jungen Menschen in der Ostseeregion zu vertiefen und die Einrichtung eines ständigen Ostseejugendforums zu unterstützen“. Dieses ist ein konkreter Hoffnungsschimmer, dass wir mit unserem gemeinsamen Ziel weiterkommen.
Die Ostseeparlamentarierkonferenz ist und bleibt ein wichtiges Gremium zur Formulierung von wichtigen gemeinsamen Zielen im Ostseeraum, die möglichst von den nationalen und regionalen Parlamenten umgesetzt werden sollten. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zunächst, mich beim Kollegen Vogt ausdrücklich für die Einbringung des Berichtsantrages zu bedanken. Dieser gibt uns heute die Gelegenheit, über die dringend erforderlichen Maßnahmen zur schnelleren Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu debattieren und entsprechende Initiativen zügig auf den Weg zu bringen.
Die derzeitige Situation im Bereich der Wohnraumversorgung ist in Schleswig-Holstein strukturell sehr unterschiedlich. Diese Tatsache haben nicht nur verschiedene Gutachter festgestellt. Vielmehr wissen wir durch zahlreiche Debatten in dieser Legislaturperiode, wie sich die Lage in den letzten Jahren entwickelt hat.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle, insbesondere auf die sich deutlich zuspitzende Situation im Bereich des Hamburger Umlandes einzugehen. Herr Vogt hat dies bereits ebenfalls schon getan. Dies tue ich nicht nur in meiner Funktion als direkt gewählter Abgeordneter eines Wahlkreises, der direkt an Hamburg angrenzt, sondern auch mit der Erfahrung eines langjährigen ehrenamtlichen Kommunalpolitikers.
Wir haben in den Jahren bis 2010 beobachten müssen, dass der Rückgang der Bauaktivitäten zu einer signifikanten Lücke im Bereich der Wohnraumversorgung im Hamburger Umland geführt hat. Auch wenn die Zahl der Baugenehmigungen seit
diesem Zeitpunkt erfreulicherweise wieder zugenommen hat, bleibt festzustellen, dass dieser Zuwachs nicht ausreicht, um die Situation im Hamburger Umland nachhaltig zu entlasten. Deshalb müsste die Landesregierung jetzt eigentlich in enger Abstimmung mit den Kommunen in der betroffenen Region für eine zügige und ausreichende Zurverfügungstellung von Wohnbauflächen Sorge tragen.
Dabei ist es selbstverständlich erforderlich, neben der Förderung des Geschosswohnungsbaus auch eine deutlich steigende Zahl von Flächen für den Eigenheimbau zur Verfügung zu stellen. Die derzeit historisch niedrigen Zinsen erlauben es einer deutlich gestiegenen Anzahl von Haushalten, sich nicht nur den Wunsch nach Wohneigentum zu erfüllen, sondern sie sind auch ein aktiver Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut.
Hierbei sollte der Schwerpunkt in einer räumlichen Verdichtung liegen, um allen Gemeinden in der Nähe zur Metropole Hamburg aufgrund ihrer günstigen Lage die Möglichkeit auf Ausweisung zusätzlicher Bauflächen zu eröffnen. Zusätzliche Pendlerverkehre könnten übrigens weitgehend über einen gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr bewältigt werden.
Der damalige Innenminister Andreas Breitner hat völlig zu Recht in seinen Ausführungen im Landtag im März 2014 darauf hingewiesen, dass insbesondere im Hamburger Randgebiet zusätzlicher Neubau im großen Umfang notwendig sei, um weiteren Druck auf den Wohnungsmarkt und zusätzliche Verdrängungseffekte zu verhindern. - So damals die Ausführungen von Herrn Breitner.
Für diese Aussage in seinem Bericht wurde der Innenminister damals von der Kollegin Midyatli ausdrücklich gelobt und herzlich beglückwünscht. Ich hoffe, dass sich an dieser damals formulierten Unterstützung vonseiten der SPD trotz der zwischenzeitlich erfolgten beruflichen Veränderung von Herrn Breitner nichts substanziell geändert hat.
Durch den massiven Zuzug von Menschen aus Hamburg und die dramatisch ansteigende Zahl von Asylbewerbern ist jetzt endlich ein schnelles und entschlossenes Handeln dringend notwendig. Deshalb muss die Landesregierung jetzt dafür Sorge tragen, dass im Rahmen der Regionalplanung die eingetretene Realität nicht nur zur Kenntnis genommen wird, sondern vor allem die bisher gültigen planerischen Beschränkungen aus dem Jahre 2010 in den betroffenen Regionen gelockert oder zeitlich befristet ausgesetzt werden. Nur mit entsprechender
Flexibilität und in weitgehender Eigenverantwortung können sich die Kommunen vor Ort auf die sich abzeichnenden Herausforderungen im Bereich des Wohnungsbaus schnell einstellen.
Die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker sind vor Ort sicherlich am besten in der Lage, die aktuelle Situation realistischer einzuschätzen. Sie benötigen dafür allerdings dringend die helfende und flexible Unterstützung von der in der Staatskanzlei angesiedelten Landesplanung. Nur durch schnelle Änderungen in den entsprechenden Vorgaben, klare Flexibilisierung und Ausweitung der Möglichkeiten, Bauland zu schaffen, sowie klare rechtliche Vereinfachungen und Verfahrensbeschleunigung können wir es gemeinsam schaffen, den enormen Siedlungsdruck zu bewältigen und den damit verbundenen sozialen und gesellschaftlichen Sprengstoff zu entschärfen. Dabei hilft uns sicherlich nicht die Einrichtung neuer Arbeitskreise, sondern nur, endlich politisch zu handeln. - Vielen Dank.
Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift des Antrags der regierungstragenden Fraktionen „Mietpreisbremse sichert Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in Schleswig-Holstein“ soll suggerieren: Die Politik handelt. Allerdings entspricht diese Sicht der Dinge nicht unbedingt den Realitäten auf dem schleswig-holsteinischen Wohnungsmarkt. Da Sie unseren Be
schreibungen der wirklichen Lage im Land schon in den vergangenen Jahren keinen rechten Glauben geschenkt haben, will ich es heute einmal mit Argumenten versuchen, die direkt von den Fachverbänden und Organisationen kommen, deren maßgebliche Repräsentanten in nicht unerheblichem Umfang Sozialdemokraten sind und waren.
So kritisierte der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, VNW, bei seinem Verbandstag am 11. Juni dieses Jahres die widersprüchliche Wohnungspolitik als Investitionshindernis. Ich darf zitieren:
„Die Politik bürdet der Wohnungswirtschaft immer neue Aufgaben auf. Sie soll das Weltklima retten, älteren Menschen das Heim ersparen, Flüchtlinge angemessen unterbringen und gleichzeitig mit Wohnungsneubau zur Stadtentwicklung und Entspannung an den Wohnungsmärkten beitragen. Und gleichzeitig sollen die Mieten möglichst sinken.“
So der VNW.
Dazu führte der damalige VNW-Verbandsdirektor Dr. Joachim Wege - den kennen Sie sicher; der war Landrat der Sozialdemokraten des Landkreises Plön - aus:
„Wir warnen vor einer politischen Überforderung der Wohnungswirtschaft. Die Politik legt uns immer neue Lasten auf, lässt uns aber mit den Folgen im Regen stehen. Diese widersprüchliche Wohnungspolitik wird in Zukunft die Investitionen bremsen. Wir brauchen positive Rahmenbedingungen durch die Politik und mehr partnerschaftliches Handeln auf allen Ebenen.“
So Dr. Wege. Des Weiteren bemängelt der VNW, dass bezahlbare neue Mietwohnungen auch bezahlbares Bauland und Bauen voraussetzen. Staatliche Abgaben und Regulierungen sowie steigende Bauund Energiekosten verteuern das Wohnen. Hier muss die Politik genauer analysieren und bessere Lösungen finden als die unsinnige Mietpreisbremse, so der VNW.
Wie gesagt, dies alles sagen Sozialdemokraten. Wir können uns dieser fachlichen Beurteilung der Situation nur voll und ganz anschließen. Die anderen im Bereich des Wohnungsbaus tätigen Verbände sehen dies übrigens genauso.
Es besteht die reale Gefahr, dass Sie sich mit Ihrem Antrag ein Eigentor schießen. Bei den Menschen
werden Erwartungen geweckt, die mit den bisher angekündigten Instrumenten gar nicht erfüllbar sind. Niemand bekommt dadurch zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum. Vielmehr werden durch die geplanten Rechtsänderungen ausgerechnet diejenigen Vermieter benachteiligt, die bisher nicht jede Mieterhöhung mitgenommen haben. Diejenigen allerdings, die keine Erhöhungsrunde ausgelassen haben, können sich entspannt zurücklehnen.
Insbesondere die Wohnungsbaugenossenschaften und viele private Vermieter sorgen bereits seit Jahrzehnten in unserem Land dafür, dass die Mieten in Schleswig-Holstein bezahlbar bleiben. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Begrenzung von Mietsteigerungen. Man könnte sogar sagen, sie sind die gewünschte Mietpreisbremse.
Der neue Verbandsdirektor des VNW, der ehemalige Innenminister und ehemalige stellvertretende SPD-Landesvorsitzende, Andreas Breitner, teilt sicherlich diese Einschätzung und wird hoffentlich seinen Einfluss geltend machen, um Sie von Ihrem politischen Irrweg abzubringen.
Wenn Sie also schon nicht auf die berechtigten Warnungen und Hinweise aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft, von externen Fachleuten und von uns hören, so sollten Sie doch vielleicht Ihren eigenen Genossen in dieser Frage mehr Gehör schenken.
Die von Ihnen im Antrag geforderte Bestimmung von Gemeinden, in denen ein besonders angespannter Wohnungsmarkt besteht, liegt übrigens bereits vor. Die von der Landesregierung selbst in Auftrag gegebenen Ergebnisse des Mietgutachtens zur Verordnung der Kappungsgrenzenverordnung beinhalten diese bereits. Dabei hatte das Innenministerium verschiedene Indikatoren festgelegt, um diejenigen Gemeinden zu ermitteln, die ein Wohnraumversorgungsdefizit aufweisen. Dabei wurde ein Grenzwert festgelegt mit dem Ergebnis, dass von 48 geprüften Städten und Gemeinden gerade einmal sechs die nötige Punktzahl erreichten. Dies sind die Gemeinden List, Wyk auf Föhr, Hörnum, Kampen, Glinde und Wenningstedt. Außer Glinde sind dies alles Gemeinden auf Sylt oder Föhr.
Dies zeigt erneut deutlich, dass die immer wieder öffentlichkeitswirksam behauptete Unterversorgung mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum in weiten Teilen Schleswig-Holsteins nicht zutrifft.
Es ist nicht zu bestreiten, dass in einigen regionalen Wohnungsmärkten in letzter Zeit wieder steigende Mieten zu beobachten sind. Jedoch führt diese Entwicklung bisher nur in wenigen angespannten Bereichen zu strukturellen Problemen.
Vielen Dank. - Diese sind allerdings nicht durch weitere Beschränkungen zu beseitigen, sondern vielmehr durch nachfragegerechten Neubau. Dieser ist am besten durch die zeitnahe Zurverfügungstellung von ausreichend Wohnbauflächen in diesen durch hohe Nachfrage gekennzeichneten Gebieten zu erreichen. Um diese wohnungsbaupolitische Realität endlich auch in konkretes politisches Handeln der Landesregierung umzusetzen, haben wir mit unserem Änderungsantrag die fachlichen Hinweise aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft aufgenommen und bitten Sie um Zustimmung. Vielen Dank.
Vielen Dank, lieber Kollege Matthiessen. Sie wollten wissen, warum wir das so formuliert haben. Ich kann da Aufklärung leisten. Es gibt eine sehr umfangreiche Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, von Herrn Walberg - das wird Ihnen sicherlich bekannt sein, Träger ist dort das Land Schleswig-Hol
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, das ist nicht mein Dreiminutenbeitrag, sondern das ist das, was ich vorhin in der Zwischenfrage Kollegen Matthiessen gefragt habe. Es geht um das Gutachten der ARGE. Ich will noch einmal sagen: Das ist die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. Sie sitzt hier in Kiel. Das Land Schleswig-Holstein ist daran beteiligt, Herr Walberg ist der Geschäftsführer, der Vorsitzende ist Herr Scharbach. Die stehen also alle auch nicht im Verdacht, besonders CDU-nah zu sein.
Sie haben jetzt gerade ein umfangreiches Gutachten vorgelegt, das Ihnen auch zugänglich sein müsste. Es hat 109 Seiten. Ich gebe zu, das ist ein bisschen sehr umfangreich. Ich stelle Ihnen das gern zur Verfügung, wenn Sie das nicht haben sollten, Herr Kollege Hölck.
In dem Gutachten steht dezidiert das drin, was wir in unseren Antrag aufgenommen haben. 3 Minuten reichen nicht dafür aus, das im Einzelnen auszuführen. Ich habe aus diesem Gutachten nur einen Absatz zitiert. Ich könnte auch andere Absätze zitieren, die die Probleme aus fachlicher Sicht beurteilen und die darauf hinweisen, dass sich, wenn wir nicht politisch dagegenhalten, die Kostentreiber weiterhin negativ auswirken und dauerhaft dazu führen werden, dass die Rahmenbedingungen nicht besser werden und dass vor allen Dingen privates Kapital im Wohnungsbau, gerade im Mehrfamilienwohnungsbau, nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Darunter werden dann insbesondere finanziell schwächere Haushalte leiden. Das steht explizit in diesem Gutachten drin.
Hören Sie deshalb einfach auf, immer solche politischen Unterstellungen zu machen, sondern schauen Sie sich dieses Gutachten an. Das sind 109 Seiten. Ich stelle es Ihnen gern zur Verfügung.
Wir können gern im Fachausschuss noch einmal darüber reden. Aber fangen wir endlich an, auf die Fachleute, die versierten Fachleute der Wohnungs
wirtschaft zu hören, und hören wir auf, mit politischen Ideologien zu argumentieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in den vergangenen Jahren durch den Einsatz
zahlreicher Akteure gelungen, mit erheblichem Investitionsaufwand die AKN-Strecke zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen fast komplett zweigleisig auszubauen. Damit haben wir eine hervorragende Grundlage und gute Ausgangsposition für die dringend notwendige Elektrifizierung. Bedauerlich ist allerdings die Langsamkeit, mit der die Landesregierung dieses so wichtige Infrastrukturprojekt bearbeitet. Dabei haben wir mit dem nun endlich vorliegenden Ergebnis der Machbarkeitsstudie eine hervorragende Grundlage für das weitere Vorgehen. Bei den nun anstehenden Arbeitsschritten müssen wir versuchen, die inzwischen eingetretene erhebliche Verzögerung nicht noch weiter fortschreiten zu lassen. Deshalb fordern wir, dass zeitgleich die Ausführungsplanung erarbeitet, der notwendige Grunderwerb durchgeführt und die endgültige Finanzierung sichergestellt wird, damit die Baumaßnahme spätestens 2019 abgeschlossen werden kann.
Bereits im Dezember 2011 haben wir in diesem Hause fraktionsübergreifend einen Antrag verabschiedet, der die Landesregierung auffordert, die Elektrifizierung zusammen mit Hamburg dahin gehend zu forcieren, dass bis Ende 2012 die förderrechtlichen Voraussetzungen gegenüber dem Bundesverkehrsministerium geschaffen werden. Nun haben wir bereits Mai 2015 erreicht und müssen laut Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dornquast mit weiteren Verzögerungen im Hinblick auf den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens rechnen. Vor Ort in den Kommunen und bei den betroffenen Bürgern fehlt dafür jegliches Verständnis. Die entlang der Strecke liegenden Kreise Pinneberg und Segeberg sind nicht nur die einwohnerstärksten in unserem Land, vor allen Dingen haben wir in den vergangenen Jahren dort bereits eine Verdoppelung des Fahrgastaufkommens erreicht. Wir erwarten für die Zukunft weiteres erhebliches Wachstumspotenzial, weil wir durch die Elektrifizierung nicht nur einen besseren Takt, sondern endlich auch eine umsteigefreie Durchfahrtsmöglichkeit zum Hamburger Hauptbahnhof bekommen können. Dies wird allein durch die Entwicklung der Pendlerströme zwischen Hamburg und seinem Umland in den vergangenen Jahren deutlich untermalt.
Es muss doch unser gemeinsames Ziel sein, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu bringen und damit auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Millionen Tonnen schädliches CO2 müssten nicht in die Atmosphäre gelangen, wenn die Landesregierung diesem wichtigen
Projekt endlich die notwendige Priorität einräumen würde.
Inzwischen ist es für viele Unternehmen, die sich entlang der A 7 angesiedelt haben, von großer Bedeutung, dass qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur aus Schleswig-Holstein, sondern auch aus Hamburg ihre Arbeitsplätze dort mithilfe des ÖPNV erreichen können. Deshalb birgt diese Baumaßnahme auch einen wichtigen arbeitsmarktpolitischen Aspekt. Der zügige Ausbau der AKN-Strecke zur S 21 ist sowohl verkehrspolitisch notwendig als auch ökologisch geboten und wirtschaftlich sinnvoll.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle, mich ausdrücklich für das Engagement der kommunalen Vertretungen vor Ort zu bedanken, die in diesem Bereich der AKN-Strecke mit großem Nachdruck und hohem Engagement für den Ausbau eintreten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Meyer sehr dankbar, dass er diesen dritten Punkt noch einmal ausgeführt hat. Mich hat es nämlich etwas überrascht, dass er im Antrag auftaucht. Den meisten, die sich damit näher beschäftigt haben, sollte auch die Erklärung vom 10. April 2015 bekannt sein, in der als Letter of Intent die AKN und die S-Bahn festgestellt haben, dass genau dieser Effekt erreicht werden soll. Wir können das gern noch einmal beschließen, aber bei den betroffenen Unternehmen, an denen - zumindest bei der AKN - das Land auch maßgeblich beteiligt ist, gehe ich davon aus, dass das dann auch entsprechend umgesetzt werden wird.
Ich denke, zur Toilettenfrage kann nachher der Minister noch etwas sagen.
Ich wollte gern noch einmal auf den Kollegen Tietze eingehen. Mich hat es doch etwas überrascht, wie er hier so nonchalant die Auffassung vertreten hat, das sei alles in Ordnung, und es laufe alles doch so schnell.
Ich habe mir noch einmal die Unterlagen dazu herausgesucht. Ich bin damals schon zusammen mit ihm aktiv gewesen. Ursprung der Diskussion ist ein vier Jahre alter Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In dem schreiben Sie, dass der Auftrag an die Landesregierung gegeben werden soll. Unterschrieben ist der Antrag vor vier Jahren welch Wunder - von dem Kollegen Dr. Andreas Tietze. Dann hatten wir uns - darauf hat der Kollege Vogt auch schon hingewiesen - unter der Vermittlung und guten Leitung von Bernd Schröder im Ausschuss sehr zügig, innerhalb von sechs Wochen, darauf verständigt, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. In dem Antrag steht dann, dass bis Ende 2012 die förderrechtlichen Voraussetzungen gegenüber dem Bundesverkehrsministerium geschaffen werden sollen. Der Antrag von Herrn Dr. Tietze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist also entsprechend von allen Fraktionen einstimmig zur Umsetzung empfohlen worden.
Nun hat Herr Dr. Tietze das große Problem, dass sich in dieser Zeit, von der einstimmigen Beschlussfassung des Landtags bis zum genannten Ziel, der Umsetzung bis 2012, die Zusammensetzung der Regierung geändert hat und nicht mehr ein Wirtschaftsminister der Union oder FDP Ansprechpartner war, sondern einer der Küstenkoalition. Nun spielt Zeit einfach keine Rolle mehr. Das ist
jedenfalls der Eindruck, den Sie hier vermittelt haben. Ich finde, das sollten wir sein lassen.
Ich bin dem Kollegen Vogel für seinen sehr sachlichen Beitrag dankbar und dem Kollegen Vogt für seinen Vorschlag. Ich denke, wir sollten ihn aufgreifen und jetzt im Wirtschaftsausschuss sehr zügig mit unseren Hamburger Kollegen ein Gespräch führen, um bei diesem Projekt weiterzukommen. Ich war auch bei der gemeinsamen Ausschusssitzung in Hamburg mit dabei und hatte den Eindruck, dass bei Senator Horch ein Interesse da ist, allerdings einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Verwaltungsbereich das etwas anders gesehen haben. Ich glaube deshalb schon, dass eine solche Sitzung sehr hilfreich sein kann, um dieses Projekt zügig voranzutreiben. Denn wir brauchen dringend die Umsetzung, damit wir unseren Pendlerinnen und Pendlern im Hamburger Umland eine klare Perspektive geben können. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Dreiminutenbeiträge.
- Ja, das kann ja sein.
Ich wollte darum bitten, dass wir für die Diskussion nachher im Ausschuss - ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass wir sie dort weiterführen sollten - doch noch einen Blick auf die Faktenlage werfen. Frau von Kalben, die ich ansonsten sehr schätze, hat in ihrer Rede nämlich gesagt, dass wir in den letzten Jahren oder Jahrzehnten im Saldo Abwanderungstendenzen gehabt hätten. Ich verweise einmal auf die Zahlen von „SPIEGEL ONLINE“.
Wir haben in den letzten 25 Jahren genau zwei Jahre gehabt, in denen wir minimale Abwanderungen in Deutschland hatten. Insgesamt haben wir in Deutschland von 1991 bis zum Jahr 2014 im Saldo - also saldiert Zuwanderung und Abwanderung 6 Millionen Zuwanderungen. Wir hatten im letzten Jahr 470.000, im Jahr 2013 400.000 und rechnen im Jahr 2015 mit netto 600.000 bis 800.000 Zuwanderungen. Ich glaube, das sollte man in den Diskussionen schon sagen, dass wir in Deutschland - das sagt übrigens auch die OECD, also nicht nur „SPIEGEL ONLINE“ - das Land sind, das eine sehr starke Zuwanderung hat. Das spricht auch für die Attraktivität Deutschlands. Deshalb sollte man das in der Diskussion auch nicht so negieren.
Wir sollten darüber diskutieren, welche Art von Zuwanderung wir haben wollen und wo wir Gesetze, die wir im Augenblick haben, nachsteuern müssen, weil wir Fehlentwicklungen feststellen. Ob wir das dann mit einem Einwanderungsrecht machen oder ob wir die derzeitige Gesetzeslage weiterentwickeln, sollten wir dann in den Fachausschüssen diskutieren.
Ich möchte nur, dass kein falscher öffentlicher Eindruck entsteht. Deutschland ist ein Zuwanderungsland. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Das soll es auch in Zukunft bleiben. - Vielen Dank.
Gern.
Frau Kollegin von Kalben, bei dem zweiten Punkt sind wir uns relativ schnell einig, dass das keinen Sinn macht, und dass da auch Handlungsbedarf besteht.
Herr Kollege Dr. Dolgner, Sie hatten etwas über die Aufgliederung gesagt. Wenn ich die öffentliche Diskussion und auch die Zahlen in diesem und im letzten Jahr richtig sehe, dann hatten wir eine relativ starke Zuwanderung aus Staaten der Europäischen Union.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Minister Studt, für Ihren Bericht. Er macht deutlich, dass die amtierende Landesregierung die erfolgreiche Wohnungspolitik ihrer Vorgängerregierungen an dieser Stelle fortsetzt.
- Ich habe gesagt: „Vorgängerregierungen“. Das ist Mehrzahl.
Aber gut, wenn Sie die auch von Ihnen getragene Landesregierung an dieser Stelle nicht würdigen möchten, ist das natürlich Ihre Sache. - Dabei ist es nach wie vor ein Standortvorteil für Schleswig-Holstein, dass über alle Regierungen hinweg - wieder Mehrzahl - das umfangreich vorhandene „Sondervermögen Wohnungsbau“ erhalten wurde.
Die ständige Überprüfung und Weiterentwicklung von Fördermöglichkeiten im Bereich des Wohnungsbaus ist sicherlich nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Der bisher schon erkennbare gemeinsame Erfolg ist auch ein Zeichen des großen Engagements der beteiligten Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein. Daneben gibt es erfreulicherweise eine immer größer werdende Zahl von kommunalen Entscheidungsträgern, die sich bei der Umsetzung aktiv einbringen und zum Erfolg beitragen.
Allerdings müssen wir wissen, dass mit diesem Förderprogramm nur etwas mehr als 10 % des Wohnungsneubaubedarfs in Schleswig-Holstein bis 2025 abgedeckt werden kann. Aus unserer Sicht ist es dringend erforderlich, nicht nur das Wohnraumförderprogramm in den Fokus der Betrachtungen zu stellen. Vielmehr muss ein Gesamtkonzept alle Bereiche der Wohnraumversorgung erfassen, also auch die Bereiche Eigentumsbildung und die frei finanzierte Wohnungsversorgung.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind aufgrund der guten Arbeitsmarktsituation und der damit verbundenen stabilen Einkommens- und Beschäftigungslage einerseits sowie der im historischen Vergleich derzeit extrem niedrigen Zinsen andererseits so günstig wie noch nie. Dadurch können deutlich mehr Menschen als bisher dauerhaft Wohneigentum schaffen und damit gleichzeitig der
Gefahr von Altersarmut aktiv vorbeugen. Dies ist im Augenblick die mit Abstand klügste Form der privaten Altersvorsorge.
Allerdings ist die Wohnraumnachfrage nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der persönlichen, individuellen Lebenseinstellung vieler Menschen: Will ich lieber in der Stadt, auf dem Land oder in einer Metropolregion leben? Will ich lieber im Eigenheim oder zur Miete wohnen? In den nächsten Jahren werden auch im Hinblick auf den demografischen Wandel die unterschiedlichsten Wohnformen breiter gefächert sein. Darauf müssen wir uns einstellen. Dies wird aber nur gelingen, wenn wir in all den Regionen, in denen schon jetzt ein deutlich steigender Nachfragebedarf absehbar ist, auch ein entsprechendes Angebot schaffen können.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat deutlich gezeigt, dass der Rückgang der Bauaktivitäten bis zum Jahr 2010 zu einer erheblichen Lücke im Bereich der Wohnraumversorgung geführt hat, insbesondere in unseren Ballungsräumen. Auch wenn die Zahl der Neubauten seit diesem Zeitpunkt erfreulicherweise wieder zugenommen hat, bleibt festzustellen, dass dieser Zuwachs nicht ausreicht, um der Nachfrage in diesen Regionen gerecht zu werden. Davon betroffen sind neben dem Hamburger Umland auch die Bereiche Kiel und Lübeck sowie Sylt.
Innenminister Studt hat in seinem Grußwort beim Verbandstag Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen in Hamburg zu Recht darauf hingewiesen, dass durch den massiven Siedlungsdruck aus Hamburg heraus und durch den erheblich ansteigenden Zustrom von Flüchtlingen und Zuwanderern das von den Kommunen im Hamburger Umland zur Verfügung gestellte Bauland bei Weitem nicht mehr ausreicht, um den wachsenden Bedarf zu decken. Das hat er in seinem heutigen Bericht wiederholt. Dabei stimmen wir völlig überein.
Deshalb muss es Aufgabe der Landesregierung sein, den bisherigen Rahmen der Wohnbauentwicklung bis 2025 insbesondere in den Regionen mit ständig wachsender Wohnraumnachfrage zu erweitern und damit zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, die deutlich über den bisherigen genehmigungsfähigen Rahmen hinausgehen.
Dies könnte kurzfristig über eine Vorgabe des Innenministers gegenüber den zuständigen Genehmigungsbehörden erfolgen, entsprechend flexibel zu handeln. Dieses Vorgehen hätte den Vorteil, kurz
fristig auf die massive zusätzliche Nachfrage nach Eigentumsbildung, insbesondere für bisherige so genannte Schwellenhaushalte, zu reagieren und dadurch frei werdende Wohnungen für intelligente Nachnutzungen am Markt zur Verfügung zu stellen.
Im Bereich des Hamburger Umlandes würden dabei außerdem die zusätzlich entstehenden Pendlerverkehre weitgehend über einen gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr umweltfreundlich und nachhaltig organisiert werden können. Neben der Schaffung eines bedarfsgerechten und bezahlbaren Mietwohnungsangebots in zentralen Orten und auf den Siedlungsachsen bietet sich auch eine Chance für eine nachfrageorientierte Schaffung von zusätzlicher Einzelhausbebauung, insbesondere für Familien mit Kindern, zur Deckung des regionalen Wohnungsbedarfs.
Ich fordere die Landesregierung deshalb auf, in diesem Bereich des Wohnungsbaus endlich aktiver zu werden und für die betroffenen Kommunen kurzfristig und unbürokratisch entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf die Vorlagen.
Frau Ministerin, Sie hatten eben auf die Nachfrage des Kollegen Dudda zu dem Vorfall 2012 gesagt, dass er aus Ihrer Sicht anders zu bewerten sei. Könnten Sie uns erläutern, warum?
Frau Ministerin, ich frage Sie: In welcher Form hat die Leiterin der JVA Lübeck an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Strafvollzugsgesetz mitgewirkt?
Die Frage ist, in welcher Form sie beteiligt worden ist. Dass sie beteiligt worden ist, kann ich nachvollziehen. Aber in welcher Form?
Ich welcher Form sind denn alle Anstaltsleitungen beteiligt worden?
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich unterstütze ausdrücklich die Initiative der regierungstragenden Fraktionen, die Initiative der Europäischen Kommission 2015 zum „Europäischen Jahr der Entwicklung“ zu erklären, zu begrüßen. Wir alle gemeinsam sind dazu aufgerufen, den Menschen in der Welt zu helfen, ein menschenwürdiges Leben zu führen und ihre Chancen besser als bisher zu nutzen. Dazu sollten wir gemeinsam die in diesem Bereich schon vorhandenen Initiativen unterstützen und noch enger miteinander verzahnen. Dabei sollten wir in einen Dialog treten, wie wir uns aktiv in die Umsetzung des europäischen Jahres einbringen können.
Die Europäische Union leistet mehr als die Hälfte der gesamten internationalen Entwicklungshilfe und ist damit weltweit mit Abstand der größte Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe. Die von den regierungstragenden Fraktionen aufgeführten Punkt bezüglich der Aufforderung an die Landesregierung sehen wir allerdings bei der Forderung, sich für ein an Nachhaltigkeitskriterien orientiertes öffentliches Beschaffungswesen einzusetzen, kritisch.
Die derzeitigen Kriterien für das öffentliche Beschaffungswesen in Schleswig-Holstein sind bereits jetzt extrem umfangreich und teilweise sehr unübersichtlich. Eine weitere Ausdehnung könnte diesen Bereich noch weniger handhabbar machen. Weitere Einzelheiten sollten wir in einer sachlichen Diskussion im zuständigen Fachausschuss führen. Daher beantrage ich für unsere Fraktion die Überweisung an den zuständigen Europaausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen der Piratenfraktion, das mit diesem Gesetzentwurf verfolgt wird, erscheint auf den ersten Blick nachvollziehbar. Bei genauerer Betrachtung wird allerdings deutlich, dass die damit verbundene weitere Bürokratisierung weitaus mehr Nachteile mit sich bringen würde.
Die entscheidende Frage ist doch, ob mit einem Zweckentfremdungsverbot das gewünschte Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und zu schaffen, erreicht wird. In diesem Zusammenhang sind die schriftlichen Stellungnahmen von Fachleuten aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft sehr aufschlussreich. So führt zum Beispiel der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen in seiner Bewertung aus, dass dies keinen Beitrag zu der Erreichung des beabsichtigten Ziels leisten wird und dass dies aus deren Sicht daher abzulehnen sei. Solch ein Zweckentfremdungsverbot würde nicht die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum verhindern. Obgleich in beiden Fällen eine Wohnnutzung vorliegt, steht nach aller Erfah
rung Wohneigentum meist nicht als besonders preiswerter Mietwohnraum zur Verfügung.
Der Wohnungsmarkt ist sehr weitgehend reguliert. Jede neue Beschränkung senkt die Bereitschaft, in den nötigen Wohnungsneubau zu investieren. Gerade sehr langfristig orientierte Wohnungsunternehmen müssen sich fragen, mit welchen politisch motivierten Verschlechterungen der Rahmenbedingungen in Zukunft noch zu rechnen ist. Das wird selbstverständlich ihre Investitionsentscheidungen negativ beeinflussen.
Im Übrigen mangelt es an einer plausiblen Begründung für ein Zweckentfremdungsverbot. Dieses setzt voraus, dass die Versorgung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Mit Ausnahme der Inseln Sylt und Föhr und weniger Kommunen im Hamburger Randgebiet kann davon in SchleswigHolstein nicht die Rede sein.
Ja.
- Nein, es geht nicht um den Neubau. Wir haben in der April-Tagung des Landtags einen umfangreichen Vortrag und ein Gesamtkonzept für den Wohnungsbau vorgelegt. Durch die dort vorgesehene Regulierung besteht diese Möglichkeit zum Beispiel für große Wohnungsbaugesellschaften. Der VNW hat sich dazu dezidiert geäußert. Es besteht die Möglichkeit, den Bestand entsprechend umzuschichten. Die Umschichtungsmöglichkeiten der Verbände würden dadurch eingeschränkt. Sie kön
nen gern noch einmal in der Stellungnahme des VNW nachlesen. Ich kann Sie Ihnen gleich zur Verfügung stellen.
Insbesondere ist die Darstellung, dass in Kiel, Lübeck und allen Städten und Gemeinden in direkter Nähe zu Hamburg die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum besonders gefährdet sei, falsch. Herr Dr. Breyer hat dies ausgeführt. Dies ergibt sich unter anderem aus dem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Mietgutachten und ganz aktuell aus den Ergebnissen der geplanten Kappungsgrenzenverordnung. Dabei hat das Innenministerium verschiedene Indikatoren festgelegt, um diejenigen Gemeinden zu ermitteln, die ein Wohnraumversorgungsdefizit aufweisen.
Dabei wurde ein Grenzwert nach diesen - ich glaube neun - Indikatoren mit dem Ergebnis festgelegt, dass von den 48 geprüften Städten und Gemeinden gerade einmal sechs die nötige Punktzahl erreichen. Ich kann Ihnen die Kleine Anfrage von Herrn Dr. Garg zu diesem Thema gern zeigen. Nach diesen neun Kriterien sind es sechs Städte und Gemeinden, die diese Punktzahl erreichen. Das sind die Gemeinden List, Wyk auf Föhr, Hörnum, Kampen, Glinde und Wenningstedt. Außer Glinde, der einzigen Gemeinde aus dem Hamburger Umland, sind das alles Gemeinden auf Sylt oder Föhr. Weitere sechs Gemeinden konnten nur aufgrund eines Kunstgriffs zusätzlich einbezogen werden, indem den jeweiligen Gemeindevertretungen die Möglichkeit eingeräumt wurde, durch ein ergänzendes und befürwortendes Votum noch einmal drei Zusatzpunkte zu vergeben. Selbst dadurch kommt man nur auf zwölf Kommunen.
Dies zeigt aus unserer Sicht erneut, dass die immer wieder öffentlichkeitswirksam behauptete Unterversorgung mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum in weiten Teilen Schleswig-Holsteins definitiv falsch ist.
Es ist nicht zu bestreiten, dass auf einzelnen regionalen Wohnungsmärkten in letzter Zeit wieder steigende Mieten zu beobachten sind. Jedoch ist diese Entwicklung bislang auf einzelne bevorzugte Wohnlagen und bestimmte Wohnungstypen begrenzt. Dies trifft zum Beispiel auf Lübeck und Kiel zu. Die Frage ist, ob es Aufgabe des Staates ist, dafür zu sorgen, dass jemand bezahlbaren Wohnraum in enger regionaler Nähe bekommt. In Kiel selbst besteht keine Wohnraumnot. Es gibt genügend Wohnungen, die bezahlbar sind und zum Beispiel Studenten zur Verfügung stehen. Ich glaube nicht, dass es eine staatliche Aufgabe ist, in der Nähe zur Universität in ausreichender Anzahl staat
lich subventionierte Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Das kann nicht staatliche Aufgabe sein.
Wichtig ist, dass wir das Angebotsdefizit in einigen Bereichen nicht durch weitere Beschränkungen verstärken. Es geht darum, dass der steigenden Nachfrage durch vermehrte Neubaumöglichkeiten begegnet wird. Dazu ist es einerseits wichtig, dass es in diesen Bereichen eine entsprechende Ausweisung von Flächen gibt, die zur Verfügung stehen, und dass andererseits eine entsprechende Förderung gegeben ist. Dafür gibt es das Förderprogramm für bezahlbaren Wohnraum.
Für die besondere Wohnungsmarktsituation auf Sylt gibt es Möglichkeiten, zum Beispiel durch die zur Verfügungstellung von Flächen des Bundes und des Landes, die bei entsprechender Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für bezahlbare Wohnungsbauprojekte verfügbar gemacht werden können. Der Kollege Dr. Tietze hatte dies ausgeführt. Hier hat sich die Landesregierung bewegt. Sie kann sich hier in Zukunft vielleicht noch ein bisschen mehr bewegen. Ich glaube aber, hier sind konstruktive Gespräche im Werden. Ich glaube, dies kann sich noch positiv weiterentwickeln.
Abschließend bleibt festzustellen, dass ein Zweckentfremdungsverbot in Schleswig-Holstein keinen Beitrag zur Sicherung des bezahlbaren Wohnungsangebots leistet, sondern dass unsere Partner im Bereich des Wohnungsbaus durch einen weiteren politisch motivierten Eingriff von Investitionen abgeschreckt würden. Die Landesregierung hat schon durch die Anhebung der Grunderwerbsteuer auf einen bundesweiten Höchstsatz und durch die geplante Einführung einer Kappungsgrenzenverordnung für zusätzliche Belastungen im Bereich des Wohnungsbaus gesorgt. Jede weitere Maßnahme in diese Richtung bedeutet eine Gefahr für die Offensive für bezahlbares Wohnen, auf die die daran beteiligten Verbände aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft immer wieder hinweisen. Wir sollten deshalb vielmehr auf die Erfahrung und auf die Zuverlässigkeit dieser Partner im Bündnis für bezahlbares Wohnen vertrauen und mit ihnen gemeinsam den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein aktiv voranbringen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich spreche nicht nur in meiner Funktion als wohnungsbaupolitischer Sprecher, sondern auch als ehrenamtlicher Bürgermeister. Insofern bin ich des Öfteren mit dieser Thematik befasst.
Ich kann Ihnen noch einen Hinweis aus der Realität geben. Wenn es für mich als Bürgermeister überhaupt einen Vorteil gibt, dann ist es die Finanzierung direkt über die Investitionsbank anstatt über andere Anbieter, weil die Zinsen inzwischen bei unter 1 % liegen. Das heißt, diese Programme werden nicht greifen, weil sie nicht attraktiv genug sind. Insofern brauchen wir vielmehr entweder Zuschüsse oder zusätzliche Gelder für die Betreuung, wie es Frau Damerow bereits angesprochen hat.
Vielen Dank, Herr Präsident. Zunächst bezog sich das nur auf die Person des Abgeordneten. Vielleicht trifft dies auch auf die Rede zu. Das können Sie sicher hinterher alle beurteilen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag „Zukunftsperspektiven für den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein“ fordern wir die Landesregierung auf, sich im Rahmen eines Gesamtkonzepts aktiv für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in Schleswig-Holstein einzusetzen. Es ist sinnvoll und dringend erforderlich, für die unterschiedlichen Bereiche des
Wohnungsbaus klare Zukunftsperspektiven aufzuzeigen und mit deren Umsetzung zügig zu beginnen.
Als wichtigste Voraussetzung für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist dabei die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen weiter zu beschleunigen. Dabei ist es aus unserer Sicht dringend erforderlich, neben dem in den letzten Jahren deutlich angestiegenen Geschosswohnungsbau auch die Rahmenbedingungen zur Schaffung von weiterem Wohneigentum zu verbessern.
Diese zusätzlichen Flächen sollten in den Regionen ausgewiesen werden, in denen aufgrund der gestiegenen Nachfrage derzeit ein konkreter Mangel besteht. Dies gilt insbesondere für das Hamburger Umland, auf der Insel Sylt und für die kreisfreien Städte Lübeck, Kiel und Flensburg. Hierbei sollten wir die von der Bundesregierung angekündigte deutliche Erhöhung der Mittel für alle Städtebauförderprogramme von 455 Millionen € auf 700 Millionen € im Jahr aktiv nutzen, um das Wohnen und die Quartiersentwicklung in unseren Städten weiterzuentwickeln.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind dabei aufgrund der guten Arbeitsmarktsituation und der damit verbundenen guten Einkommens- und Beschäftigungslage einerseits sowie der im historischen Vergleich derzeit extrem niedrigen Zinsen andererseits so günstig wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Im historischen Vergleich können dadurch deutlich mehr Menschen als bisher dauerhaft Wohneigentum schaffen.
Durch die staatlich geförderte Eigenheimrente auch „Wohn-Riester“ genannt - wird diese Entwicklung noch weiter unterstützt. Die Rendite dieser Eigenheimrente besteht in der eingesparten Miete. Diese ist extrem attraktiv. Ein Rentnerhaushalt, der in den eigenen vier Wänden statt zur Miete wohnt, spart im Durchschnitt 520 € im Monat. Das entspricht circa einem Drittel seines Einkommens. Dadurch wird außerdem die Gefahr von Altersarmut aktiv bekämpft.
Allerdings ist die Wohnraumnachfrage nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der persönlichen individuellen Lebenseinstellung vieler Menschen. Will ich lieber in der Stadt, auf dem Dorf oder in einer Metropolregion leben? Will ich lieber im Eigentum oder zur Miete leben? Die unterschiedlichen Möglichkeiten und Wohnformen werden, auch im Hinblick auf den demografischen Wandel, in den kommenden Jahren weiter zuneh
men. Darauf müssen wir uns einstellen. Dies gelingt aber nur, wenn wir in all den Regionen, in denen ein großer Bedarf und eine große Nachfrage vorhanden ist, auch ein entsprechendes Angebot schaffen können.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat dabei deutlich gezeigt, dass der Rückgang der Bauaktivitäten bis zum Jahr 2010 zu einer signifikanten Lücke im Bereich der Wohnraumversorgung, insbesondere in Ballungsräumen, geführt hat. Auch wenn die Zahl der Baugenehmigungen seit diesem Zeitpunkt erfreulicherweise wieder zugenommen hat, bleibt festzustellen, dass dieser Zuwachs nicht ausreicht, die Situation in angespannten Wohnraummärkten nachhaltig zu entlasten. Deshalb muss das Land in enger Kooperation mit den Kommunen in den betroffenen Regionen für eine zügige und ausreichende Zurverfügungstellung von Wohnbauflächen sorgen.
Dabei wird es aufgrund der vorliegenden Zahlen in den Städten des Hamburger Umlands in den nächsten Jahren zu einem Neubau von circa 5.000 zusätzlichen Wohneinheiten kommen, dies weit überwiegend im Bereich des Geschosswohnungsbaues. Um auf den bereits festgestellten Mehrbedarf von mehr als 10.000 Wohneinheiten in dieser Region bis zum Jahr 2025 sogar geschätzte 20.000 Wohneinheiten - aktiv reagieren zu können, benötigen wir allerdings noch eine deutlich steigende Anzahl von Wohnbauflächen für Eigentumsprojekte. Diese sollten zusätzlich in den Gemeinden des Hamburger Umlands entstehen, die aufgrund ihrer Lage in der Nähe zur Metropole Hamburg zusätzliche Pendlerverkehre weitgehend über einen weiter verbesserten öffentlichen Personennahverkehr bewältigen können.
Im Bereich der Insel Sylt werden dagegen in erster Linie zusätzliche Flächen für den Bau von Mietwohnungen benötigt. Dabei kann das Land einerseits durch die Zurverfügungstellung von Grundstücken aus seinem Besitz, andererseits durch die positive Begleitung und Genehmigung durch die Landesplanung den Erfolg dieser Maßnahmen selbst aktiv beeinflussen.
Dafür benötigen wir auch eine deutliche Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Begrenzung von Baukostensteigerungen. Wohnen muss für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Ein ständiger deutlicher Anstieg von Wohnnebenkosten wie in den vergangenen Jahren muss für die weitere Zukunft verhindert werden.
Die Kosten für Strom, Wasser und Heizung dürfen Wohnen nicht zu einem Luxusgut werden lassen. Auch die Landespolitik muss an dieser Stelle ihre Möglichkeiten nutzen, Kostensteigerungen einzudämmen, anstatt durch eigenes Zutun die Kosten weiter in die Höhe zu treiben.
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf den höchsten Satz im Vergleich aller Bundesländer sollte daher rückgängig gemacht werden.
Außerdem muss Forderungen aus den regierungstragenden Fraktionen, die Grundsteuer in den Kommunen flächendeckend anzuheben, eine klare Absage erteilt werden.