Protokoll der Sitzung vom 18.11.2016

Es geht um Löhne, von denen die Menschen auch leben können. Die CDU will ihnen auch dieses Geld - wie schon bei den Kitas - wieder wegnehmen. Sie sind diejenigen, die den Menschen immer das Geld wegnehmen wollen. Das ist Ihr Wahlkampfschlager. Machen Sie ruhig weiter so. Sie werden sehen, was die Menschen davon halten.

Im Übrigen haben wir, finde ich, auch die Kaufkraft zu beachten. Schon die Erhöhung des Bundesmindestlohns bedeutet laut DGB bei 130.000 Betroffenen ein Plus von 50 Millionen € pro Jahr mehr Kaufkraft.

Übrigens: Anders, als es Herr Callsen glaubt, wird der Landesmindestlohn nicht erhöht. Wir sind jetzt an dem Punkt angekommen, an dem wir uns einfädeln in den Bundesmindestlohn. Das geht übrigens zurück in die Tarifautonomie. Das ist auch ein richtiger Punkt. Wir werden den Landesmindestlohn so lange eingefroren lassen, bis der Bundesmindestlohn genau da ist. Das ist Tarifautonomie. Wir haben immer gesagt, wenn der Bundesmindestlohn da ist, dann haben die Tarifpartner wieder das Wort.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Vogt?

Aber gerne.

(Dr. Ralf Stegner)

Herr Vogt, bitte.

Herr Dr. Stegner, das ist das übliche Muster. Sie haben den Bericht mit Sicherheit nicht gelesen und verkünden hier jetzt Sachen, bei denen im Ergebnis das glatte Gegenteil herausgekommen ist. Aber nun wird es wirklich lustig, wenn Sie sagen, Sie lassen es, was den Landesmindestlohn angeht, zusammenlaufen. Wenn man sich anschaut, wie der Bundesmindestlohn erhöht wird und wie Sie den Landesmindestlohn erhöhen, dann stellt man fest, dass die Differenz immer größer wird. Sie führen es also nicht zusammen, sondern bringen es weiter auseinander. Wie Sie das jetzt intellektuell hinbekommen haben, ist mir wirklich ein Rätsel.

Das kann ich Ihnen gut erklären. Sie sind ja in der Lage, so etwas zu verstehen. Zunächst sollten Sie von sich auf andere schließen und mutmaßen, ob man Berichte liest oder nicht. Aber Sie haben ja nicht einmal zugehört; denn Sie müssen unterscheiden: Ich habe von dem Vergabemindestlohn gesprochen. Das ist der, der sicherstellt, dass Menschen für Tätigkeiten, die sonst im öffentlichen Dienst gemacht werden würden, nicht geringer bezahlt werden. Das ist also die niedrigste Tarifgruppe. Sie steigt in der Tat mit den Tarifvereinbarungen.

Der Landesmindestlohn, den wir jenseits des Tarifmindestlohns eingeführt haben, diente dazu, dass es bundesweit zum Mindestlohn kommt. Den haben wir jetzt im Bund. Im Bund ist vereinbart worden, dass eine Kommission, bestehend aus den Tarifparteien, das regelt. Jetzt bleibt der Landesmindestlohn da, wo er ist. Das ist also nicht der vergaberechtliche Mindestlohn, sondern der andere. Letzterer bleibt also da, wo er ist. Sobald der Bundesmindestlohn da ist, ist der Landesmindestlohn überflüssig.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das ist doch eigentlich relativ einfach zu verstehen, Herr Kollege Vogt; das müssten Sie schaffen können.

Herr Kollege, der Abgeordnete möchte eine weitere Bemerkung machen. Ich frage Sie, ob Sie dies zulassen.

Ich bin sehr für Nachwuchsförderung zu haben. Also, gerne weiter so.

Herr Dr. Stegner, und ich habe ein Herz für ältere Menschen. Insofern passt das sehr gut zusammen.

(Heiterkeit und Beifall FDP und CDU)

- Das sieht man schon bei Ihrem Fraktionsvorsitzenden; das ist wahr.

Ja, aber da sind die grauen Zellen noch frischer, habe ich den Eindruck. Aber egal.

(Heiterkeit)

Auf jeden Fall bin ich etwas überrascht angesichts des Unterschieds, den Sie zwischen dem vergaberechtlichen Mindestlohn und dem Landesmindestlohn gemacht haben. Ich habe die Frage nämlich auch Herrn Dr. Nägele im Wirtschaftsausschuss gestellt, und der hat sie mir - anders als Sie jetzt - so beantwortet, dass der Landesmindestlohn dann auch entsprechend angepasst werden sollte, was ja auch logisch ist. Wenn man den vergaberechtlichen Landesmindestlohn anpasst, dann muss man den richtigen Landesmindestlohn ja auch anpassen. Also, Herr Dr. Nägele hat nach meiner Erinnerung im Ausschuss genau das Gegenteil erzählt. Aber vielleicht klären Sie das ja intern noch.

- Erstens glaube ich, dass Sie Herrn Dr. Nägele entweder nicht zugehört oder ihn nicht verstanden haben. Zweitens würde ich Sie einladen, einmal die Unterlagen zu lesen. Sie haben gerade zu mir gesagt, ich solle die Berichte lesen. Lesen Sie doch einmal die Unterlagen, die der Wirtschaftsminister erstellt hat. Dann werden Sie feststellen, was hier erhöht wird und was nicht. Ich sage es Ihnen noch einmal: Dass jetzt der vergaberechtliche Mindestlohn erhöht wird, hat etwas mit der Systematik zu tun, dass wir sagen, wir wollen keine Anreize für Privatisierung schaffen, dafür, dass Lohndumping stattfindet. Die Mitarbeiter haben es verdient, genau das Gleiche zu bekommen wie die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

Im Übrigen war der Landesmindestlohn ein Instrument, um den Bundesmindestlohn, den Sie ja be

kämpft haben, zu erreichen. Den haben wir nun. Wir sind zurück in der Tarifautonomie. Das war immer unsere Position. Deswegen wird die Erhöhung des Landesmindestlohns so lange angehalten, bis wir den Bundesmindestlohn da haben, und dann werden wir ihn aufheben können. Das haben wir übrigens schon gesagt, als wir ihn damals eingeführt haben. Also, lesen Sie einmal in den Unterlagen, Herr Kollege Vogt. Da werden sie alles finden. Es ist schön, in den Unterlagen zu lesen. Dabei kann man eine Menge lernen, und man erspart sich Fragen, die man sonst stellen muss.

(Beifall Lars Harms [SSW])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir halten an den Dingen fest, die wir Ihnen hier angekündigt haben. Wir sind wirklich der Meinung, dass gute Arbeit der Kern ist. Sozial ist nicht, was Arbeit schafft, sondern sozial ist, was gute Arbeit schafft, Arbeit, von der man leben kann, die nicht krank macht, die nicht befristet ist und die auch die sozialen Sicherungssysteme finanziert. Ich finde, dieses Erfolgsmodell Tariftreuegesetz hat sich bewährt. Gute Arbeit, fairer Wettbewerb, gute Löhne, das steht für uns nicht zur Disposition.

Das Schöne ist ja: Darüber kann man in diesem Landtag so herrlich miteinander streiten. Das Gute daran ist, Herr Kollege Vogt, dass die Menschen dann die Unterschiede erkennen. Da müssen sie gar keine Populisten wählen, sondern sie haben eine Auswahl zwischen den demokratischen Parteien, nämlich den einen, die für gute Arbeit und für Tarifbindung sind, und den anderen, die das für bürokratischen Unsinn halten wie Herr Callsen und Herr Vogt. Dann hat man eine gute Wahl zu treffen. Ich bin da außerordentlich zuversichtlich, wie die meisten Menschen entscheiden werden.

(Zuruf Klaus Schlie [CDU])

- Diejenigen, die es gar nicht nötig haben, Herr Kollege Schlie, weil sie genügend Geld haben, meine ich nicht. Aber die meisten Arbeitnehmer, die von guter Arbeit leben, werden das erkennen können. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Dr. Andreas Tietze.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank, Herr Minister, für den Bericht. Das Tariftreuegesetz ist in seiner Wirkung ökologisch, fair und gerecht. Was heißt das konkret? Verbesserung des Umweltschutzes, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, Förderung von Chancengleichheit. Was kann man eigentlich dagegen haben?

Das zentrale politische Instrument ist der vergabespezifische Mindestlohn von 9,18 €. Wir haben in der Tat die Evaluierung ins Gesetz geschrieben. Wir wollten die Wirkung auf die Menschen, aber vor allen Dingen auf die Wirtschaft und auf das Thema „gute Arbeit“ und „gute Wirtschaft“ überprüfen. Das finde ich erst einmal richtig.

Erstens: Verständlichkeit und Praktikabilität. In der Tat, 60 % der öffentlichen Auftraggeber und 53 % der Unternehmen sehen das kritisch. Es gibt ein leichtes Infodefizit bei Kleinst- und mittelständischen Unternehmen. Empfohlen wird hier eine Verbesserung. Ich finde, darüber muss man nachdenken.

Zweitens. Wirkungen des Tariftreuegesetzes im Hinblick auf den freien Wettbewerb. Das fand ich sehr interessant: Die Wettbewerbsstruktur blieb weitgehend konstant. Es gibt eine, wie ich finde, sehr interessante Feststellung im Gutachten - ich zitiere -:

„Die Einführung des vergabespezifischen Mindestlohns hatte keine wesentlichen Auswirkungen … und konnte auch nicht als ursächlich für ein nachlassendes Bemühen um öffentliche Aufträge identifiziert werden.“

Das ist die wichtigste Erkenntnis. Das sollten Sie in der Opposition auch einmal aus dem Gutachten herausziehen, anstatt zu zetern und alles in Bausch und Bogen zu verurteilen; denn hier ist eine klare Aussage der Gutachter getroffen worden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Drittens: Einsatz von Niedriglohnkräften und Entlastung der sozialen Sicherungssysteme - wie ich finde, ein voller Erfolg. 65 % der befragten Unternehmen gaben an, das Tariftreuegesetz verhindere Niedriglohn und habe einen positiven Einfluss auf die Entlastung der sozialen Sicherungssysteme.

(Dr. Ralf Stegner)

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört, hört!)

97,8 % haben keine Verstöße gegen wichtige Anforderungen festgestellt - übrigens ein wichtiges Argument, wenn dann gleichzeitig im Gutachten in der Tat gesagt wird, es gebe Defizite bei der Kontrolle. Aber wenn sich 97,8 % daran halten, ist der Ehrliche eben nicht der Dumme in Schleswig-Holstein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Stefan Bolln [SPD])

Viertens: Berücksichtigung von sozialen und innovativen Aspekten sowie Umweltschutz und Energieeffizienz. Da habe ich jetzt als Grüner einmal besonders genau hingeschaut: 16,3 % attestieren einen positiven Effekt auf den Umweltschutz - in der Tat 16,3 %. Aus grüner Sicht könnte der Effekt größer sein, aber 16,3 % im Wahlergebnis - da wären wir schon zufrieden.

57 % der Vergabestellen haben aber gesagt: Umweltbezogene Anforderungen sind gestellt worden. Und 53 % der öffentlichen Auftraggeber veranlagten konkrete Aufgaben zu Energieverbrauch und Energieeffizienz. Wenn wir das einmal umsetzen, heißt das: Jeder Zweite hat sich mit dem Thema Energieeffizienz und Klimaschutz befasst. Ich finde, das ist auch eine Wirkung, die man nicht unterschätzen darf.

In der Tat gaben 94,5 % einen höheren Bürokratieaufwand an. - Aber ist Bürokratie eigentlich so schlecht? Sind Sie der Auffassung, wir sollten Bürokratie komplett abschaffen?

(Christopher Vogt [FDP]: Unnötige!)

Ich finde nicht. In der öffentlichen Meinung hat die Bürokratie oftmals ein Imageproblem. Es wird von Unternehmen, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern als etwas Negatives empfunden. Aber liest man die Berichte der deutschen Wirtschaft mal genau, ist es eben genau der Wettbewerbsvorteil des Standorts Deutschland, der diese Verlässlichkeit schafft.

(Zuruf Christopher Vogt [FDP])

Das heißt, Bürokratie schafft auch Investitionssicherheit, Investitionsverlässlichkeit.

(Beifall Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Diese positiven Seiten - Rechtsschutz, Rechtssicherheit, Freiheit von Willkür -, diese positiven Aspekte hat einmal der große Soziologe Max We