Protokoll der Sitzung vom 18.11.2016

sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SSW und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Es gibt keine Enthaltungen.

Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/4892 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind alle übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich lasse schließlich über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4885 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Kolleginnen und Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind alle übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.

3. Annahme des Änderungsantrags Drucksache 18/4885 4. Ablehnung des für selbstständig erklärten Änderungsantrags Drucksache 18/4892

Meine Damen und Herren, bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, möchte ich mich bedanken und auf der Tribüne einen weiteren Gast begrüßen. Das ist der Direktor von NAH.SH, Herr Bernhard Wewers. Herzlich willkommen im Landeshaus!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf:

Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.04.2016 bis 30.6.2016

Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 18/4798

Ich erteile7 das Wort dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Abgeordneten Uli König.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heutigen Tag möchte ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das zweite Quartal 2016 vorstellen. In diesem Zeitraum hat der Petitionsausschuss 93 neue Petitionen erhalten. Ein Drittel dieser Anliegen wurde auf dem Wege einer Online-Petition an den Petitionsausschuss herangetragen. 86 Petitionen wurden abschließend beraten. Es ging eine öffentli

(Minister Reinhard Meyer)

che Petition zum Thema Windenergie und Infraschall ein, die von 2.899 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet worden ist. Dies zeigt, dass das Instrument der öffentlichen Petition von vielen Menschen angenommen wird und dass es eine gute Möglichkeit ist, die Bürger am Parlament zu beteiligen.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Insgesamt konnten 32 Petitionen im Sinne oder teilweise im Sinne der Petentinnen oder Petenten erledigt werden. Eine Petition hat besondere mediale Aufmerksamkeit erhalten, da die Petenten ihren Fall durch Zeitungen und Fernsehen öffentlich gemacht haben. Im Falle eines beabsichtigten Abrisses eines Hauses wegen einer fehlenden Baugenehmigung hat der Ausschuss einen Eilbeschluss gefasst. Ein wichtiger Punkt bei der Beratung war, dass das Haus vor über 80 Jahren gebaut wurde.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das war eine gute Entscheidung!)

Das ist schwer nachvollziehbar. Der Petitionsausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass der zuständige Kreis den größtmöglichen Ermessensspielraum in Anwendung bringt und prüft, ob den jetzigen Eigentümern eine lebenslange Nutzung zugesprochen werden kann. Das Haus ist nicht abgerissen worden.

An dieser Stelle möchte ich nochmals betonen, dass der Petitionsausschuss gemäß Artikel 25 der Landesverfassung als politisch handelndes Organ des Parlaments konzipiert ist. Der Petitionsausschuss kann daher in Kenntnis der Bindung an gerichtliche Entscheidungen der Landesregierung Empfehlungen geben, die aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls geboten erscheinen. Davon hat der Ausschuss im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht. Mich freut ganz besonders, dass wir den Menschen helfen konnten.

Aber auch viele andere Petitionen, die vertraulich und unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden, greifen die unterschiedlichsten Themenbereiche im Land auf. In einem Fall begehrt der Petent, dass das Land Schleswig-Holstein Auszubildende finanziell unterstützen möge, deren Berufsschulstandort vom Ort des Ausbildungsbetriebs so weit entfernt ist, dass für die Dauer des Berufsschulblockunterrichts eine zusätzliche Unterkunft finanziert werden müsste. Der Ausschuss hat festgestellt, dass die vom Petenten geschilderte Problematik Gegenstand der Beratungen um die Novelle des § 65 III. Sozialgesetzbuch im Jahr 2011 war. Gleichwohl hat der Ausschuss das Problem der

Härtefälle erkannt, die trotz Ausschöpfung aller eigenverantwortlichen Mittel durch die Kostenlast vor die Wahl gestellt werden, die Ausbildung zu beenden oder sie fortzuführen. Aus diesem Grund hat der Ausschuss das Ministerium gebeten zu prüfen, ob § 112 Schulgesetz entsprechend ergänzt werden kann, sobald eine Novellierung des Schulgesetzes beabsichtigt ist.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

In einem anderen Fall begehrte ein Petent Hilfe bei der Klärung seiner Rentenansprüche als Umsiedler. Der Ausschuss konnte ihn auf die Möglichkeit hinweisen, einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover zu stellen.

Der Petitionsausschuss hat im vorliegenden Quartal wieder von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, seine Beschlüsse den Landtagsfraktionen zuzuleiten. So ist er im Rahmen eines Petitionsverfahrens zu dem Schluss gekommen, dass er - durch gesetzgeberische Vorgaben auf Bundes- sowie auf Landesebene - durchzuführenden Debatten über die Errichtung von Windkraftanlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit einem Votum vorgreifen mag. Der Beschluss wurde den Fraktionen mit Bitte um Berücksichtigung bei politischen Initiativen zur Verfügung gestellt.

Auch im vorliegenden Berichtszeitraum konnte vielen Petitionen jedoch nicht entsprochen werden. Auch wenn der Petition in diesen Fällen nicht entsprochen werden kann, so ist das Verfahren nicht umsonst. Vielen Bürgerinnen und Bürgern konnten wir im Einzelfall erklären, warum die Rechtslage in diesem Fall so ist, wie sie ist. Dies hilft, um das Verständnis der Menschen und den Durchblick im Paragrafendschungel zu erweitern.

(Beifall Jürgen Weber [SPD])

- Danke. - Darüber hinaus stellt der Petitionsausschuss ein Frühwarnsystem für dieses Parlament dar. Wir hören im Petitionsausschuss oft sehr früh, wo die Bürger der Schuh drückt.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle könnte ich noch viele Beispiele bringen, aber ich möchte meine Rede aufgrund des Zeitrahmens abkürzen. Ich bitte Sie, die Erledigung der Petitionen aus dem zweiten Quartal 2016 zu bestätigen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

(Uli König)

Vielen Dank, Herr Kollege. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. - Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 18/4798 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Das ist der Kollege Dr. Breyer. Gibt es Enthaltungen? - Damit ist dies gegen die Stimme des Kollegen Dr. Breyer so von den übrigen Mitgliedern des Hauses angenommen.

Der Kollege Dr. Breyer hat mich davon unterrichtet, dass er nach § 64 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung jetzt zu seinem Abstimmungsverhalten eine persönliche Erklärung abgeben möchte. Dazu erteile ich ihm das Wort.

(Zuruf Hans-Jörn Arp [CDU])

- Nein, Herr Kollege, man kann dies auch nach der Abstimmung machen, und so machen wir es.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Arp, ich wollte es ein bisschen spannend machen. Daher habe ich zuerst abgestimmt, und ich werde dies danach begründen.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Schön, dass Sie mir das erklären!)

Es geht darum, dass eine Petition eingereicht worden ist, die sich gegen das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende richtet. Das ist ein Gesetz, über das wir hier schon gesprochen haben. Es sieht vor, dass zwangsweise in alle unsere Wohnungen ein Smart Meter eingebaut werden soll. Obwohl wir dies hier vielfach kritisiert haben, hat sich der Petitionsausschuss dem Votum des Energiewendeministeriums im Bundesrat angeschlossen, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das heißt, der Einbauzwang kommt.

Aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre halte ich das für absolut unvertretbar und falsch. Ich glaube auch, dass viele Bürger dagegen protestieren werden. Für mich ist die Problematik nicht erledigt. Deswegen konnte ich nicht zustimmen.

Vielen Dank. - Der Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen und erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 40 auf:

Bericht zur Evaluierung des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/4800

Zunächst erteile ich für die Landesregierung dem Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herrn Reinhard Meyer, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzgeber hat die Landesregierung gebeten, das Tariftreuegesetz drei Jahre nach seinem Inkrafttreten auf seine Wirkung hin insbesondere hinsichtlich der Effizienz und Zielerreichung zu evaluieren.

Die Befragung der öffentlichen Auftraggeber und der Unternehmen hat ein externer Gutachter vorgenommen. Das über 200 Seiten starke und aussagekräftige Gutachten liegt Ihnen vor. Das Tariftreue- und Vergabegesetz hat dabei einerseits Kritik erfahren, es sei zu bürokratisch, zum Teil nicht verständlich genug formuliert und für kleine Unternehmen nicht unbedingt praktikabel.

(Beifall CDU)

Gerade beim vergaberechtlichen Mindestlohn werden dem Gesetz andererseits ausdrücklich positive Effekte bescheinigt. Das hat seine sozialpolitische Intention erfüllt. Anforderungen zu ökologischen Aspekten und Energieeffizienz sind keine Schreckgespenster mehr, sondern längst in der vergaberechtlichen Praxis angekommen und überwiegend auch Bestandteil der eigenen Unternehmensphilosophie geworden.

Meine Damen und Herren, das Tariftreuegesetz hat 2013, als es beschlossen wurde, bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen. Die sogenannten vergabefremden Kriterien sind früher heftig bekämpft worden. Heute sind der Fokus auf ökologische und energieeffiziente Produkte sowie die für gute Arbeit wichtigen ILO-Kernarbeitsnormen wie selbstverständlich in den EU-Vergaberichtlinien und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verankert. Also der Landtag in Schleswig-Holstein hat hier in der Tat bereits viele Dinge vorausgesehen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir sind weg von einer reinen preisorientierten hin zu einer nachhaltigen und strategischen Beschaffung gekommen. Dort, wo es möglich ist - und genau das wollten wir erreichen, meine Damen und Herren -, haben wir das mit diesem Gesetz erreicht.

Und ja, der Gutachter hat vorgeschlagen, den vergaberechtlichen Mindestlohn bei 9,18 € einzufrieren. Die Landesregierung hat aber im Kabinett entschieden, sich bewusst über diese Empfehlung des Gutachters hinwegzusetzen; denn wir haben ein klares Prinzip: Arbeitnehmer in Privatfirmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen genauso gut und fair bezahlt werden, als würde die öffentliche Hand diese Aufträge mit den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst ausführen. Das ist unser Prinzip.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)