„Auch wenn die Aktion ‚Castor Schottern!‘ einen Übertritt der bestehenden Gesetze darstellt, ist die Aktionsform legitim.“
Ich weiß, dass er diesen Satz so heute nicht wiederholen würde. Deswegen entschuldige ich mich halb. Aber es ist so, dass mich meine Erinnerung trotz meines Alters nicht ganz getäuscht hat, dass tatsächlich - so würde ich als Strafjurist sagen - eine psychische Beihilfehandlung darin liegt, dass er eine solche Aktion für legitim erklärt.
Alle Strafgerichte, die sich damit befasst haben, haben das für eine Straftat erklärt. Es gibt auch in der Literatur niemanden, der Schottern für eine legale und legitime Aktionsform hält. Also eine halbe Entschuldigung, lieber Rasmus Andresen! Ich hoffe, damit können wir beide leben. - Herzlichen Dank.
Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür eine offene Abstimmung vor. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Ich weise darauf hin, dass für die Wahl die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Wer dem Wahlvorschlag mit der Drucksachennummer 18/4937 seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig.
Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Annahme erreicht ist. Damit ist die vorgeschlagene Präsidentin gewählt. Ich wünsche der Frau Präsidentin viel Erfolg bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
„Wenn du aber Almosen gibst, so lass deine linke Hand nicht wissen, was die rechte tut, ob dass dein Almosen verborgen sei.“
Was für Privatpersonen schicklich ist, weckt im Fall des Staates Misstrauen, wenn er Almosen mit dem Geld anderer Leute gibt. Unter Überschriften wie „Millionen im Namen des Volkes“ oder „Mäzene in Roben“ wird seit Jahren diskutiert, ob die freihändige Zuweisung von Geldauflagen aus Strafverfahren durch Richter und Staatsanwälte an gemeinnützige Organisationen noch zeitgemäß ist. Im vergangenen Jahr wurden auf diese Art und Weise über 2,5 Millionen € in unserem Land Schleswig-Holstein verteilt.
Dieses System wird zu Recht dafür kritisiert, dass es die Möglichkeit einer einseitigen Bevorzugung einzelner Organisationen oder einer Auswahl nach persönlichen Vorlieben oder Interessen der Entscheider nicht ausschließt, zum Beispiel an bestimmte Kindergärten oder Sportvereine, an denen man aus diesem oder jenem Grund ein Interesse hat.
In Hamburg und in Nordrhein-Westfalen haben einzelne Missbrauchsfälle zu Reformen geführt. Bei uns ist bisher kein Missbrauch bekannt. Wir wollen auch keinen Generalverdacht über unsere Justiz aussprechen,
Zum Schutz des öffentlichen Vertrauens in unsere öffentlichen Justiz muss jeder Anschein verhindert werden, dass Richter oder Staatsanwälte bei der Zuweisung von Geldauflagen private oder familiäre Interessen verfolgen können.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist völliger Bullshit! - Uli König [PIRATEN]: Das sagt der Richtige! - Weitere Zurufe)
Danke schön. - Es kommt hinzu, dass auch nicht sichergestellt ist, dass das Geld wirklich dem guten Zweck zugutekommt und nicht etwa in hohe Gehälter bei solchen Organisationen oder in Bußgeldmarketing fließt.
Es kommt hinzu, dass es für gemeinnützige Organisationen schwierig ist, mit solchen Einzelzuweisungen zu kalkulieren,
Unser Reformvorschlag sieht eine öffentliche Kontrolle von solchen Zuwendungen und der Verwendung dieser Mittel in den gemeinnützigen Organisationen vor. Das muss kontrolliert werden. Wir schlagen eine bessere Erreichung des gemeinnützigen Zwecks vor, indem wir die Verwaltungskosten begrenzen, die solche Organisationen in Rechnung stellen dürfen, und indem wir für unseren Landesrechnungshof ein Prüfungsrecht vorsehen, sodass er die Verwendung der entsprechenden Mittel bei den Organisationen überprüfen kann. Wir schlagen vor, schon den Anschein der Interessenkollision auszuschließen, indem Zuwendungen an Einrichtungen ausgeschlossen werden, in denen die Entscheider selbst oder Angehörige Mitglied sind.
Wir schlagen eine gerechtere Verteilung von Geldauflagen vor, indem man einen Sammelfonds einrichtet, wie es ihn in Hamburg oder Berlin bereits gibt, und wo ein Gremium, aus mehreren Personen bestehend, kontinuierlicher gemeinnützige Arbeit und Projekte fördern kann, als das Einzelpersonen können.
Das heißt, Gericht und Staatsanwaltschaften sollen künftig den gemeinnützigen Zweck festlegen können, für den zu zahlen ist. Ich habe Ihre Rede schon gelesen, Herr Kollege Rother, deswegen kann ich gleich darauf eingehen. Man kann natürlich weiterhin festlegen, dass das dem Opferschutz oder der Kinderhilfe oder dem Tierschutz zugutekommen
soll. Das soll weiter möglich sein, nicht aber die konkrete Organisation. Das soll ein mehrköpfiges Gremium über einen Sammelfonds entscheiden.
Sicherlich, verbindlich machen kann man einen solchen Sammelfonds nur durch eine Bundesratsinitiative, die wir heute beantragen. Ein freiwilliges Angebot solcher Sammelfonds, die man übrigens gemeinsam mit Hamburg einrichten könnte,