Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon gerade eben erwähnt, geht es in dem vorliegenden Antrag um eine Reform der Zuweisung von Geldauflagen in Strafverfahren. Die aktuelle Gesetzgebung sei unzureichend und die Praxis gehe intransparent vonstatten, heißt es im Antrag der PIRATEN.
Fakt ist: Geldauflagen sind althergebrachte gängige Praxis bei Gericht, auch in Schleswig-Holstein. Die Auflagen sollen eine nachhaltig positive, kriminalpräventive Wirkung erzielen, und es werden somit ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen begünstigt. Diese werden in Listen geführt, was die jeweiligen Arbeitsschritte deutlich vereinfacht. Aber es ist natürlich auch möglich, von diesen Listen abzuweichen. Für uns als SSW besteht kein Anlass, an dem Pflichtbewusstsein oder gar der Rechtsstaatlichkeit der schleswig-holsteinischen Justiz zu zweifeln - wie es die PIRATEN tun.
Zudem erfolgt eine solche Geldbuße in der Urteilssprechung durch das Gericht und so auch unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten und seiner Verteidigung. Der Kollege Kubicki hat das gerade eben schon einmal dargelegt. Auch Richterinnen und Richter stehen in der Öffentlichkeit, und ihr Tun und Wirken steht eben auch unter Beobachtung. Das ist durchaus für alle sichtbar. Außerdem sei gesagt, dass es sich in den meisten Fällen um kleine Beträge handelt. Da stopfen sich also nicht irgendwelche gemeinnützigen Organisationen irgendwie die Taschen voll.
Nichtdestotrotz geht es für uns als SSW in erster Linie darum, den Bezug zwischen einer Tat und einer Sanktion herstellen zu können. In der Praxis wird dies so gehandhabt. Dies lässt sich aus der Auflistung der bisherigen Begünstigten eindeutig erkennen. Das zeigt, dass die Gerichte dies wohl doch am besten selbst entscheiden können.
Mit einer Errichtung eines Sammelfonds wäre eine solche Verbindung zwischen Tat und den entsprechenden Auflagen nicht mehr so leicht möglich, weil die Begünstigten eingegrenzt wären und man sich an die Liste halten müsste. Wenn man dann
beispielsweise rassistisch gegenüber Minderheiten handelt, eine Minderheitenorganisation oder eine entsprechende Organisation aber nicht auf der Liste steht, könnte man eine solche Beziehung nicht mehr herstellen. Das wäre schade. Ich glaube, das wird heute gut gehandhabt. Deshalb gibt es auch in dem Bereich keinen Handlungsbedarf.
Die Unmittelbarkeit wäre in einem solchen Bespiel passé. Zudem stellt sich auch die Frage: Wie häufig soll sich denn ein solches Gremium, das diesen Sammelfonds steuert, überhaupt treffen?
Denn wir haben ja wirklich relativ viele Verfahren vor Gericht. Soll das nun angepasst an sämtliche Verfahrensprozesse laufen, also so ad hoc, wenn man wieder einmal ein Urteil bekommt? Oder soll das vielleicht viermal im Jahr geschehen, wo man die dann alle sammelmäßig abarbeitet?
- Ja, lieber Kollege Breyer, dann läge zwischen der Verurteilung und der konkreten Sanktion eine Ewigkeit. Das ist doch eigentlich etwas, was wir gar nicht haben wollen. Ein solches Gremium müsste wahrscheinlich wöchentlich oder gar täglich tagen.
Darüber hinaus stellt sich auch die Frage: Was ist mit den Organisationen und Vereinen - das habe ich ja gerade eben schon gesagt -, die nicht Teil des Sammelfonds sind? Die haben null Chancen, begünstigt zu werden, was Ihrem Bestreben eigentlich widersprechen müsste, lieber Kollege Dr. Breyer.
Zudem müsste Ihnen eigentlich auch aufgegangen sein, dass jede Person über ein eigenständiges Denken verfügt und somit auch über eigene Interessen. Auch Mitglieder eines Gremiums oder gar ein gesamtes Gremium, das einen Sammelfonds führen würde, verfügen über öffentliche wie private Interessen. Auch diese, nicht anders als Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Beschuldigte, haben eine private Meinung. Diese Interessen lassen sich eben nicht durch die Errichtung eines Gremiums sozusagen vernichten.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass Richter unabhängig handeln. Das sollten Sie, lieber Herr Dr. Breyer, doch eigentlich am besten wissen, schließlich sind Sie angeblich vom Fach. Die richterliche Unabhängigkeit ist in unserem Grundgesetz verankert. Das sollten wir dementsprechend anerkennen und auch unterstützen.
Zudem nehmen wir als SSW auch davon Abstand, der Justiz und den Gerichten indirekt Ratschläge zu erteilen - auch nicht aus unserer Politik. Grobe Fahrlässigkeit bei der Zuweisung von Geldauflagen zeichnen sich nämlich nirgends ab. Die machen ihren Job ordentlich und gut. Das einzige, was sich hier abzeichnet, ist, dass Ihre Fraktion, lieber Dr. Breyer, den Anschein erweckt, die Richterinnen und Richter in unserem Land arbeiteten fahrlässig und aus Eigennutz und Eigeninteresse.
Sie erwecken den Anschein, dass sich irgendwelche gemeinnützigen Organisationen die Taschen füllten. Ein solcher Eindruck schadet nicht nur der Justiz und den ehrenamtlichen Vereinen, sondern er schadet auch dem ganzen Land. So etwas braucht in der Tat kein Mensch.
Aus dem Parlament liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann hat jetzt die Landesregierung das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man den vorliegenden Antrag der PIRATEN liest, könnte man meinen, es gebe in Schleswig-Holstein ein strukturelles, womöglich gar ein akutes Problem bei der Praxis der Geldauflagen. Die Lösung dieses Problems liege in den von den PIRATEN vorgeschlagenen Maßnahmen - so lautet es ja in dem Antrag -, insbesondere in der Einrichtung eines Sammelfonds. Aber so einfach ist die Welt nun auch nicht.
Der Landesrechnungshof - es wurde schon erwähnt - führt gegenwärtig eine Prüfung zu dem Thema „Geldauflagen in Strafsachen“ durch. Diese
Prüfung hat im August 2015 begonnen. Ganz aktuell, nämlich Mitte November 2016, hat mein Haus im dafür vorgesehenen Verfahren zur Prüfungsmitteilung auch Stellung genommen. Natürlich werden wir uns am Ende dieses Verfahrens das endgültige Prüfungsergebnis sorgfältig ansehen und prüfen, ob es etwas zu verbessern gibt. Das werden wir natürlich so machen. Vor diesem Hintergrund erscheint es aber wenig sinnvoll, hier und jetzt eine Paralleldiskussion zu eröffnen und den Ergebnissen der Prüfung vorzugreifen.
Zwei grundlegende Punkte möchte ich aber an dieser Stelle in jedem Fall klarstellen, damit hier kein falscher Eindruck im Raum stehenbleibt:
Zum einen bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die schleswig-holsteinische Justiz die Zuweisung von Geldauflagen nicht mit dem gebotenen Verantwortungsbewusstsein vornimmt.
Zuweisungen von Geldauflagen werden erfasst. Interessierte gemeinnützige Einrichtungen werden in eine entsprechende Liste aufgenommen. Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts stellt beide Listen den Richterinnen und Richtern und den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu Informationszwecken zur Verfügung. Alle in der Sache entscheidenden Personen haben also einen Überblick über interessierte Einrichtungen und die Verteilung der zugewiesenen Geldauflagen. Der Generalstaatsanwalt führt darüber hinaus eine gesonderte Liste mit gemeinnützigen Einrichtungen mit Justiznähe und wertet die Zuweisungen der Staatsanwaltschaften regelmäßig aus.
Wie gesagt: Sollte es als Ergebnis der Prüfung konkreten Verbesserungsbedarf geben, wird sich die Justiz dem sicher nicht verschließen. Es ist aber wahrlich nicht so, dass aktuell bei uns Verhältnisse wie in Sodom und Gomorrha herrschen. Nicht umsonst stammen die Beispiele, lieber Herr Abgeordneter Dr. Breyer, die von Ihnen in der Öffentlichkeit zum Beweis von „zweifelhaften Geldzuweisungen“ angeführt werden, allesamt aus anderen Bundesländern.
Ich möchte noch einen zweiten Punkt betonen: Die Forderung nach einem zentral verwalteten Sammelfonds ist in meinen Augen sehr kritisch zu bewerten. Zum einen entbehrt sie bislang jeder tatsächlichen Grundlage. Denn noch einmal: Konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten oder gar korruptes Verhalten bei der Auswahl der Geldauflagenempfänger gibt es in Schleswig-Holstein nicht.
Ein Sammelfonds wäre zum anderen aber auch nicht - wie von manchen angepriesen - das Allheilmittel. Auch das möchte ich an dieser Stelle einmal deutlich sagen. Es ist mehr als fraglich, ob die Einrichtung eines Sammelfonds tatsächlich für mehr Transparenz bei der Auswahl von Geldbußenempfängern sorgt und die Gefahr einer möglichen Selbstbegünstigung beseitigt. Denn auch die zuweisenden Gremienmitglieder können eigene Interessen haben. Auch das ist schon gesagt worden. Im jetzigen System bedarf die Zuweisung einer Geldbuße grundsätzlich immerhin der Zustimmung von Gericht, Staatsanwaltschaft und darüber hinaus auch des Beschuldigten - oft unter Mitwirkung eines Verteidigers. Die Zuweisung wird also wechselseitig durch alle Verfahrensbeteiligten kontrolliert und gebilligt.
Die Zuweisung durch ein Verteilungsgremium unterliegt keiner vergleichbaren unmittelbaren Kontrolle. Absprachen zu der Verteilungspraxis in Gremien, die möglicherweise von persönlichen Interessen und Verflechtungen beeinflusst sind, lassen sich jedenfalls nicht ausschließen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Beanstandungen des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg im Jahresbericht 2016. Hier wurden personelle Verflechtungen im Verteilungsgremium ausdrücklich gerügt.
Zudem wäre die Einrichtung eines Sammelfonds und dessen dauerhafte Unterhaltung vermutlich mit einem - im Vergleich zur bisher praktizierten Verfahrensweise - erheblichen Mehraufwand an Personal und damit auch an Kosten verbunden. Auch dieser Aspekt ist in die Betrachtung einzubeziehen, meine Damen und Herren Abgeordnete. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gern mit Ihnen in einen Dialog über unseren Vorschlag eintreten.
(Wolfgang Baasch [SPD]: Nö, wir aber nicht! Es reicht, dass wir Ihnen zuhören müs- sen! - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Verschonen Sie uns mit Ihrem Dialog! - Weitere Zurufe)
Da nicht alle von Ihnen Zwischenfragen zugelassen haben, möchte ich gern auf diese Art und Weise auf Ihre Redebeiträge, auf das eine oder andere daraus, eingehen.
Wir haben unseren Antrag damit begründet, dass wir das Vertrauen in die Justiz sichern wollen, dass wir mehr Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit wollen. Frau Kollegin Ostmeier, von Korruptionsprävention hatte ich nicht gesprochen. Davon gesprochen hat zum Beispiel der Landesrechnungshof in Niedersachsen. Der hat davon gesprochen, dass Justizmitglieder mitunter wirklich intensiver Werbung um Geldauflagen ausgesetzt sind. Der sieht an der Stelle die Notwendigkeit für Korruptionsprävention.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Prävention hat es so an sich, dass sie vor der Korruption ansetzt. Das ist die Bedeutung von Prävention. Mit Ihrem Korruptionsregister machen Sie selbst nichts anderes.