Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Piratenfraktion zielt darauf ab, den Pfeifenbläserschutz wesentlich auszuweiten. Der Antrag enthält acht Unterabschnitte zu unterschiedlichen Aspekten des Themas.
Bevor ich auf einzelne Punkte eingehe, möchte ich zunächst einmal meinen generellen Eindruck beschreiben. Der Antrag atmet das heute Nachmittag auch bereits in einer anderen Debatte durch Herrn Kollegen Breyer dargelegte Robin-Hood-Selbstverständnis unserer hiesigen Piratenmannschaft. Danach sind Whistleblower - zu Deutsch: Pfeifenbläser - die großen Helden unser Zeit, und jeder kleine PIRAT möchte nur zu gern dem großen Edward Snowden nacheifern. Ein so geartetes Selbstverständnis hat allerdings das Manko, dass es immer auch haarscharf am Übel der Selbstgerechtigkeit, um nicht zu sagen der Selbstbeweihräucherung vorbeischrammt und
dass es diese Grenze auch manchmal souverän überschreitet. An dieser Herausforderung scheitert der Kollege Breyer fast regelmäßig, muss ich leider sagen.
Auf diese Weise werden Heldengeschichten konzipiert, wie sie von Joseph Campbell auch in seiner wegweisenden Monografie über kreative Mythologie „The Masks of God“ beschrieben worden sind, die ja nicht zuletzt auch George Lucas und Steven Spielberg seinerzeit zu herausragenden Schöpfungen zeitgenössischer Trivial-Kultur inspiriert haben.
Ausgehend von den in der Aufklärung konzipierten Maximen vernunftgesteuerter Politik wird man hier allerdings auch einige kritische Fragen stellen dürfen. Der entscheidende Punkt ist doch: Wie erreicht man am Ende in der Frage, wer nun eigentlich der Held und wer der Schuft ist, eine fundierte, das heißt begründete und im Recht verankerte Unterscheidung? - Klar ist: Diese Aufgabe kann in einem Rechtsstaat allein bei einer einzigen Instanz liegen, nämlich der Judikative.
Nur sie kann entscheiden, was ein zutreffender Hinweis auf eine Rechtsverletzung war oder ist beziehungsweise welche Anschuldigung sich unter Umständen als falsch herausstellt und somit eher in den Bereich von Verleumdung, übler Nachrede, politischem Mobbing oder ähnlich unappetitlicher Erscheinungen fällt.
Bei gekonntem Timing kann es sich beim Whistleblowing eventuell auch um Wählertäuschung oder Wahlbeeinflussung handeln, wie wir zuletzt gerade während des Präsidentschaftswahlkampfs in den Vereinigten Staaten von Amerika sehen konnten.
Man muss also aufpassen, bei dieser Sache nicht blauäugig der gerne erzählten Heldengeschichte zu vertrauen, sondern man sollte immer auch das mögliche Wirken der dunklen Seite der Macht im Blick halten.
Meine Damen und Herren, generell halte ich es für problematisch, neben den in unserem Rechtsstaat mit der Untersuchung von Gesetzesüberschreitungen beauftragten Organen weitere, besondere Instanzen zu schaffen, die dann hierfür eingesetzt
Ich möchte darauf hinweisen - das ist hier schon ausgeführt worden -, dass es zum Beispiel eine Anzeigepflicht bei Korruptionsstraftaten und schweren Straftaten auch heute bereits gibt und dass im Übrigen auch der Versuch einer internen Klärung innerhalb der Verwaltung jederzeit möglich ist. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entfällt die dienstliche Verschwiegenheitspflicht, wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat angezeigt wird; auch die gesetzlich begründeten Pflichten, schwere Straftaten anzuzeigen, werden durch die Verschwiegenheitsregelungen des Dienstrechts beziehungsweise der Arbeitsverträge im öffentlichen Bereich nicht außer Kraft gesetzt. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor neue Strukturen eingerichtet, mit Personal besetzt oder entsprechendes Personal ausgebildet werden muss, sollte man immer erst einmal sehen, was die bestehenden Strukturen hergeben. Das ist ein Grundsatz, der auch beim vorliegenden Antrag eine Rolle spielt, weil man damit eine Reihe von Strukturen neu einrichten will.
Tatsächlich ist das Phänomen des Whistleblowers keine Erscheinung, die mit Edward Snowden in die Welt gekommen ist. Hinweisgeber zu Problemen in der öffentlichen Verwaltung gab es eigentlich schon immer, und diese Hinweise kann man in Schleswig-Holstein durchaus auch loswerden. Der Vorgesetzte, der Personalrat oder auch die Beauftragten für Naturschutz, soziale Angelegenheiten, Behinderte, Flüchtlinge, Polizisten oder für den Datenschutz und natürlich auch der Korruptionsbeauftragte sind bewährte Ansprechpartner, an die man sich vertrauensvoll und in voller Verschwiegenheit wenden kann. Auch der Petitionsausschuss ist ein gutes Forum - das hätte Ihnen möglicherweise auch ein Fraktionskollege, der liebe Herr König, sagen können. Durch diese Strukturen können Pro
bleme durch interne Hinweisgeber ans Licht kommen. Und, meine Damen und Herren, wenn es ganz hart kommt, steht auch immer noch der Rechtsweg offen. - Das sage ich, weil ich immer noch an die Rechtsstaatlichkeit glaube, im Gegensatz zu den PIRATEN.
Zugegeben, das Verpfeifen von Kolleginnen und Kollegen hat in Deutschland nach wie vor einen negativen Beiklang. „Verpetzen“, „Nest beschmutzen“ und jemanden „in ein schlechtes Licht rücken“ - das sind in Deutschland die sprachlichen Bezeichungen, die bis zum Vorwurf des Verrats gehen, wenn Insider über Kolleginnen und Kollegen aussagen. Das Benennen von Fehlentwicklungen hat aber nichts mit Nestbeschmutzung zu tun. Falsche Solidarität bringt eine Gesellschaft in Teufels Küche. Fachbrüderschaften, Netzwerke oder Institutionen müssen durchlässig und transparent sein. Genau das ist die Landesverwaltung auch. An dieser Stelle warne ich ausdrücklich davor, die Beschäftigten in der Landesverwaltung oder in anderen Verwaltungen in diesem Land unter Generalverdacht zu stellen. Wir sollten uns vor dem Schlechtreden hüten.
Die antragstellenden PIRATEN fordern, dass Insidern die Möglichkeit erleichtert wird, Hinweise an die Öffentlichkeit zu geben, und zwar unabhängig davon, ob diese wahr sind oder nicht. Die Verweise auf die Praxis anderer Bundesländer sind interessant, bedürfen allerdings noch einer vertiefenden Diskussion, ob dies wirklich Sinn macht.
Eines ist klar: Anonymen Hinweisen gegenüber bin ich persönlich sehr skeptisch. Ich erwarte von verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürgern, dass sie sich bekennen. Das Internet zeigt überdeutlich, wo es hinführt, wenn sich Trolle, Hassredner und Verleumder hinter einem Pseudonym verbergen. Die Anonymität im Netz ist ein schützenswertes Gut, aber deswegen muss man anonyme Hetze nicht gut finden.
Da werden im Sekundentakt Anschuldigungen und Lügen verbreitet, die einen nachhaltigen und schlimmen Effekt auslösen. Für mich ist klar, dass zu einem Hinweis grundsätzlich immer ein Name und auch ein Gesicht gehört.
Hinweisgeber haben mitunter aber mit unangenehmen Konsequenzen zu rechnen, wenn Dienstwege nicht eingehalten und auch andere offizielle Stellen
nicht kontaktiert werden. So erging es anscheinend auch Frau Dr. Herbst, die 17 Jahre lang angestellte Tierärztin des Kreises Segeberg war. Die Amtstierärztin hat in der Öffentlichkeit BSE-Alarm geschlagen. Danach erfolgte ihre Entlassung durch ihren Vorgesetzten, den Landrat, weil sie den Dienstweg nicht eingehalten habe, was in einen jahrelangen Rechtsstreit mündete. Allerdings darf an dieser Stelle der Hinweis nicht fehlen, dass auch heute noch nicht geklärt ist, ob damals klinische BSEFälle vorlagen. Entsprechende Untersuchungen im Jahr 2001 von fünf sogenannten Rückstellproben waren im Übrigen negativ. - All das ist nachlesbar in der Antwort der Landesregierung zu einer Kleinen Anfrage vom Sommer. Somit taugt dieses Beispiel auch nur begrenzt für unser heutiges Thema, da es hier anscheinend eher um Dienstrechtsverletzungen geht und nicht um die Offenlegung von Missständen allgemein.
Dieser Einzelfall ist also nicht typisch. Der öffentliche Dienst ist auf engagierte und mutige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Meiner Erfahrung nach sieht es in dieser Beziehung in Schleswig-Holstein gut aus. Zugegeben, unser Land ist auch zu klein, als dass Fehlverhalten lange unentdeckt bleiben könnte. Die Landesregierung bemüht sich um eine offene Personalentwicklung, sodass sich Korpsgeist erst gar nicht herausbilden kann.
Ich schätze die Strukturen, die wir hier für Hinweisgeber haben - also Dienstvorgesetzte, Personalräte, Beauftragte und den Petitionsausschuss - als belastbar, unabhängig und funktionsfähig ein. Diese Strukturen sind gut eingeführt und außerdem landesweit bekannt. Und dann steht, wie gesagt, immer auch der Rechtsweg offen. Neue Internetbörsen oder Kontaktnummern scheinen erst einmal keinen direkten Mehrwert zu haben, weil wir solche Anlaufpunkte ja schon haben. Darüber hinaus - ich führte es bereits zu Beginn aus - ist mit der Schaffung umfangreicher neuer Strukturen ein finanzieller Aufwand in bislang unbekannter Höhe verbunden. Ich plädiere darum für die Nutzung dessen, was wir haben.
Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder einer anderen vorhandenen Anlaufstelle mag lange nicht so spektakulär sein wie ein Interview mit einer Zeitung. Aber ich bin davon überzeugt, dass abseits der Skandalisierung auf diesem Wege Fehlverhalten bereits frühzeitig erkannt und geändert werden kann. Viele Whistleblower, meine Damen und Herren, sind derzeit schon aktiv, ohne dass sie sich so
Die Beiträge der Fraktionen sind damit beendet. Wir kommen jetzt zu den individuellen Dreiminutenbeiträgen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag des Kollegen Peters hat mich veranlasst, mich noch einmal zu Wort zu melden; denn seine Aussage, man müsse diesen in Teilen sinnvollen Antrag im Ausschuss weiterberaten, habe ich überhaupt nicht verstanden. Ich habe darin nicht einen einzigen Punkt gefunden, Herr Kollege Peters - außer dass der Begriff Whistleblower auftaucht, der ja für die Grünen offenbar auch eine besondere emotionale Bedeutung hat -, der auch nur ansatzweise sinnvoll ist. Deshalb plädiere ich wirklich dafür und appelliere dabei an die Mehrheit dieses Hauses, dies nicht in den Ausschuss zu bringen. Denn der Kollege Dr. Breyer wird dann in seiner ihm eigenen Art sicherlich erklären: Die PIRATEN zwingen den Landtag, endlich Farbe zu bekennen.
Ich will es einmal kurz erklären: Nach der gestrigen Debatte in Bezug auf diesen Sammelfonds für Geldbußen, wo Herr Dr. Breyer ja insinuiert hat, dass wir auch etwas dagegen tun müssten, dass im Bereich der Justiz Korruption irgendwie Einzug halten könnte, warne ich davor, sich auf das Glatteis führen zu lassen und sich, nur weil der Begriff Whistleblower erwähnt wurde, weiter mit dieser Sache zu beschäftigen.
Herr Dr. Breyer hat erklärt, Whistleblower seien die Helden des Alltags, weil sie bereit seien, aus einem Gewissenskonflikt heraus ihre Existenz aufs Spiel zu setzen, um die Öffentlichkeit über Missstände - beziehungsweise das, was sie dafür halten - zu unterrichten. Deshalb seien Whistleblower besonders zu würdigen und besonders auszuzeichnen. Wenn das so ist, sollten wir ihnen diesen Heldenstatus nicht nehmen. Die PIRATEN schlagen ja vor, dass jetzt keine Existenzsorge mehr mit der öffentlichen Vorgehensweise verbunden
Ich will einmal sagen, warum das aus meiner Sicht nicht nur kontraproduktiv, sondern unsinnig ist, warum es geradezu verfassungswidrig, rechtswidrig ist: Wenn Sie statuieren, dass ein Whistleblower aus dem öffentlichen Bereich wegen seiner Äußerungen nicht verfolgt werden darf, und zwar weder disziplinarrechtlich noch strafrechtlich, dann würde für den Fall, dass jemand eine falsche Anschuldigung erhebt, dieser sich der strafrechtlichen Verfolgung entziehen - was bei einem „normalen“ Menschen ja nicht gemacht würde. Was machen die denn, wenn aus dem öffentlichen Bereich heraus eine falsche Anschuldigung gegenüber einem Kollegen, einer Kollegin oder Dritten, außenstehenden Personen, in die Welt gesetzt wird? Sie sagen, der müsse geschützt werden, er dürfe nicht verfolgt werden, weil er im Gegensatz zu anderen ja aus dem öffentlichen Bereich kommt.
- Ich möchte keine Zwischenfrage zulassen, Herr Dr. Breyer. Mittlerweile muss ich bezweifeln, dass Sie das zweite juristische Staatsexamen haben. Das müssten wir uns einmal vorlegen lassen. Ich habe bei Ihren rechtlichen Ausführungen wirklich ein Problem. Zu Guttenberg hat seine Doktorarbeit auch nicht selbst geschrieben. Das müssen wir vielleicht einmal verfolgen.
Aber der permanente Eindruck, der hier erweckt wird, in Schleswig-Holstein insbesondere - auch ich habe natürlich Misstrauen in die Verwaltung einer rot-grün geführten Regierung, aber aus anderen Gründen, aus politischen Gründen und nicht aus rechtlichen Gründen -, müssten ausgerechnet die PIRATEN jetzt die Menschen davor bewahren, dass hier permanent gegen Recht verstoßen wird, den muss ich zurückweisen, und zwar deshalb, weil wir tatsächlich rechtsstaatliche Möglichkeiten haben,
dass auch heute schon mit jeder Form von Meldungen von Rechtsverstößen - ohne dass ein Whistleblower etwas befürchten muss - umgegangen werden kann.