Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

(Wolfgang Kubicki)

1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei

Der Runde Tisch hat bestätigt, dass gelingende Jugendhilfearbeit den regelmäßigen Austausch der Akteure braucht. Dazu hat mein Haus bereits 2016 als Teil des von uns erarbeiteten Maßnahmenpakets aufgrund der Erkenntnisse der Task Force eine verbesserte Dialogstruktur auf den Weg gebracht und den fachlichen Austausch zu Themen der stationären Jugendhilfe und Heimerziehung begonnen. Schon die ersten Termine zeigen, dass es den breiten Wunsch aller Beteiligten gibt, das auch fortzusetzen.

Hohen Stellenwert misst mein Haus auch insbesondere den Fort- und Weiterbildungsangeboten für die verschiedenen Jugendhilfe-Akteure bei. Exemplarisch genannt seien hier die Maßnahmen zur Qualifikation der Beschäftigten im Kontext Beschwerde- und Beteiligungsmanagement. Auch das ist ein Thema, was hier mehrfach angesprochen worden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die allermeisten Akteure haben ein hohes Interesse daran, ihre Arbeit zu qualifizieren, um so gut wie möglich für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu wirken. Die hohe Nachfrage nach unseren Angeboten bestätigt das seit Jahren. Selbstverständlich werden wir die Ideen des Runden Tisches auch in die weiteren Überlegungen zur Entwicklung unserer Fortbildungen einbeziehen.

Ein zentraler Punkt bleibt - und ich weiß, ich wiederhole mich da; viele vor mir haben das auch schon gesagt - tatsächlich die Reform der bundesgesetzlichen Grundlagen der Heimaufsicht. Die §§ 45 ff. SGB VIII sind aus Sicht der Landesregierung dringend überarbeitungsbedürftig. Eine Reform steht an. Die Reformvorschläge sind ganz intensiv mit unserem Engagement auf den Weg gebracht worden, und ich bin zuversichtlich, dass diese Gesetzesnovelle noch in dieser Legislaturperiode vom Bund auf den Weg gebracht werden wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, was die überragende Mehrzahl der Einrichtungen und Akteure angeht, ist die Jugendhilfe in unserem Land positiv zu bewerten

(Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

viel positiver, als es im Licht der unbestreitbar negativen Einzelfälle erscheint.

Aber das kann nur so sein und auch so bleiben, wenn sich alle diesem Arbeitsfeld der Notwendigkeit stetiger Weiterentwicklung wirklich stellen. Dafür setzen wir uns auch in Zukunft mit aller Kraft ein. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Frau Abgeordnete Klahn, ich frage nach: Hatten Sie Ausschussüberweisung beantragt?

(Anita Klahn [FDP]: Ja!)

Dann lasse ich zuerst einmal über die Ausschussüberweisung abstimmen. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/5050 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung des Antrags in der Sache. Es ist beantragt worden, namentlich darüber abzustimmen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sehr gut!)

Ich bitte die Schriftführer, den entsprechenden Namensaufruf zu tätigen.

(Namentliche Abstimmung) 1 Präsident Klaus Schlie: Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt. Für den Antrag Drucksache 18/ 5050 sind mit Ja abgegeben worden 31 Stimmen, mit Nein 6 Stimmen und mit Enthaltungen 25 Stimmen. Damit ist der Antrag angenommen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: 31 zu 31?)

- 31 Jastimmen, 6 Neinstimmen und 25 Enthaltungen!

Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:

Jakobskreuzkraut bekämpfen - Honigqualität sicherstellen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/4687

Bericht- und Beschlussempfehlung des Umweltund Agrarausschusses Drucksache 18/4907

(Ministerin Kristin Alheit)

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter des Umwelt- und Agrarausschusses, dem Abgeordneten Hauke Göttsch.

Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage.

Ich danke dem Berichterstatter. - Wir kommen jetzt zur Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Hauke Göttsch.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Pflanze beschäftigt uns und die Öffentlichkeit seit über fünf Jahren wie keine andere. Die Fakten zum Jakobskreuzkraut liegen auf dem Tisch: Die Ausbreitung erfolgt weiterhin ungebremst, und diese Landesregierung und die Regierungsfraktionen verniedlichen und verharmlosen weiter.

(Beifall CDU und FDP)

„Jetzt ist die Katze endlich aus dem Sack“, schrieb die „Schleswig-Holsteinische Landeszeitung“ am 3. November 2016. Was für Ende des letzten Jahres angekündigt war, wurde nun auf Druck schon Anfang November 2016 öffentlich: Der Honig in Schleswig-Holstein war im vergangenen Jahr stärker mit Pyrrolizidinalkaloiden - PA - belastet denn je. In drei von vier Proben fand sich das Ultragift,

(Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ultragift?)

in einem Fall bis zum 130-fachen des Richtwertes.

,,Diese Ergebnisse machen mir Sorgen“, wird Minister Habeck in der gleichen Zeitung zitiert. Aber was geschieht konkret? - Nichts! Gleichzeitig fordert dagegen das Bundesinstitut für Risikobewertung - aufgrund der extremen Giftigkeit - eine Nulltoleranz für PA.

Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag liegen konkrete Forderungen auf dem Tisch. Lassen Sie mich im Folgenden kurz auf einige Kernargumente eingehen: In Ihrem eigenen Erlass vom 2. September letzten Jahres an die Landräte, Herr Minister, heißt es unter der Überschrift ,,Umgang mit Honig über 140 µg/kg PA“ - also dem angegebenen Richtwert -:

„Auch durch Mischen von Honigpartien unterschiedlicher PA-Gehalte kann ein Gehalt unter 140 µg/kg erreicht werden.“

Herr Minister, allein die Erwähnung, dass Mischen - oder soll ich Panschen sagen? - möglich sei, weil es nicht explizit verboten ist, ist ein an sich schon ungeheuerlicher Vorgang,

(Beifall CDU - Zuruf Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

den Sie als Verbraucherschutzminister so nicht allen Ernstes im Raum stehen lassen können. Ich frage Sie - vor allem die Grünen -: Stimmen Sie diesem Umgang mit Lebensmitteln auch in anderen Fällen zu?

(Beifall CDU und Oliver Kumbartzky [FDP])

Ich gehe davon aus: nein. So fordere ich Sie, Herr Habeck, als Verbraucherschutzminister dieses Landes auf: Nehmen Sie diese Formulierung zurück!

(Wortmeldung Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Abgeordneter -

Ich möchte meine Ausführungen erst beenden! Dann kommt vielleicht vieles nach. Ich lasse im Moment keine Zwischenfragen zu.

(Zurufe)

Auch ihr Argument, PA gebe es ebenso in anderen Pflanzen wie etwa Borretsch oder Wasserdost, hinkt in zwei Punkten. Erstens. Alle diese Pflanzen breiten sich nicht annähernd so aus wie das Jakobskreuzkraut. Zweitens. Was noch viel wichtiger ist: Bei den PA gibt es verschiedene Typen: vom ungiftigen Typ 0 bis zum ultragiftigen Typ III. Wenn man weiß, dass der Wasserdost den ungiftigen Typ 0 beinhaltet, wohingegen es beim Jakobskreuzkraut der ultragiftige und Krebs auslösende Typ III ist, so vergleichen Sie die sprichwörtlichen Äpfel mit Birnen.

(Beifall CDU und FDP)

Auch das Argument, mähen bringe nichts, die Pflanze würde umso stärker durchtreiben, ist Makulatur. Dann muss eben mehrmals gemäht werden; solange, bis man das Problem im Griff hat. Bei der

(Präsident Klaus Schlie)

Schrobach-Stiftung wird dies bereits mit Erfolg praktiziert.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Wenn Sie nicht mit dem Schlegelmäher mähen wollen, dann geht das auch mit dem Trommelmäher.