Bevor ich die nächsten Tagesordnungspunkte aufrufe, bitte ich Sie, mit mir eine weitere Gruppe von Schülerinnen und Schülern des Friedrich-SchillerGymnasiums aus Preetz herzlich zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Wir kommen zur Beratung. Zu dem erstgenannten Antrag, dem Antrag der FDP-Fraktion, hat der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete Wolfgang Kubicki das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat der islamistische Terrorismus in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich mehr Sympathisanten gewonnen. Die aktuellsten Zahlen, die auf der Internetseite des BfA zu finden sind, zeigen uns, dass allein der Salafismus seine Anhängerschaft zwischen 2011 und 2015 von 3.800 auf 7.500 fast hat verdoppeln können.
Wir wissen mittlerweile, dass bereits Kinder Ziel von entsprechenden Anwerbeversuchen sind. Dies geschieht durch direkte Ansprache, durch langangelegte religiöse Missionierung, aber auch durch Propaganda im Internet. Wenn wir erleben, dass Islamisten so weit gehen und einen Zwölfjährigen zu einem Bombenanschlag auf einen Weihnachtsmarkt animieren, ist dies ein Alarmsignal für uns alle.
Aber nicht nur Kinder werden frühzeitig für den islamistischen Terrorismus angeworben, auch in Justizvollzugsanstalten stellen wir Bestrebungen fest, Menschen für terroristische Aktivitäten in Deutschland und anderswo zu gewinnen. Mehrere Attentäter der Anschläge von Paris und Kopenhagen wurden in Gefängnissen radikalisiert. Es ist unsere Aufgabe, alles rechtsstaatlich Erforderliche und Mögliche zu tun, um solche Anschläge zu verhindern. Das bedeutet auch mehr Prävention.
Der wehrhafte Rechtsstaat darf nicht hinnehmen, dass in seiner Obhut solche Radikalisierungen stattfinden. Niedersachsen kann hier beispielgebend sein. Das niedersächsische Justizministerium hatte im Jahre 2015 auf die Anschläge in Dänemark und Frankreich reagiert und die „Arbeitsgruppe islamistische Radikalisierung“ gegründet. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist die Sichtung, Überprüfung und Entwicklung von Strategien und Handlungs
empfehlungen gegen islamistische Radikalisierung in den Bereichen Strafverfolgung, Justizvollzug und Prävention.
- Man kann auch fragen, warum das hier unter einer SSW-Ministerin nicht geschehen ist! - Um zu verstehen, wie entsprechende Anwerbeversuche in unseren Gefängnissen stattfinden und wie wir ihnen wirksam begegnen können, wäre es sinnvoll, uns eingehender mit diesem Projekt zu beschäftigen.
Wir brauchen außerdem eine bessere personelle und sächliche Ausstattung des Landesverfassungsschutzes. Ich bin begeistert, dass Sozialdemokraten regelmäßig sagen, was der Verfassungsschutz noch alles leisten soll. Jedes Mal wird erklärt, der Verfassungsschutz solle beobachten, beobachten und beobachten. Dafür braucht man in der Tat aber auch Personal, Herr Kollege Peters.
Es ist kein Ausweis einer verantwortungsgeleiteten Sicherheitspolitik, wenn wir - wie in der Vergangenheit - vorrangig auf geheimdienstliche Informationen aus dem Ausland angewiesen sind, um terroristische Angriffe bei uns zu vereiteln. Auch der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein muss wirklich in die Lage versetzt werden, seine Arbeit zu leisten. Wie ich immer wieder höre, gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort alle schon auf dem Zahnfleisch.
Wir müssen bei Gefährdern elektronische Aufenthaltsüberwachung ermöglichen, auch bei nur vorbereitenden Handlungen im Bereich des Terrorismus. Ich habe gerade gehört, dass der Kollege Daniel Günther völlig überrascht davon war, dass die FDP auch für Fußfesseln ist. Die elektronische Fußfessel ist eine Maßnahme, die die Strafprozessordnung ausdrücklich vorsieht, um Untersuchungshaft zu vermeiden. Selbstverständlich ist das eine mildere Maßnahme, auch gegenüber Gefährdern, die man ansonsten in Abschiebehaft oder sonst in eine Einrichtung nehmen muss. Sie ist aber auch nur dort möglich, wo ansonsten Haft angeordnet werden könnte, und nicht auf bloßen Verdacht. Das muss man wirklich wissen.
Vor dem Hintergrund der Diskussion über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung heißt das konsequenterweise: Wir brauchen mehr gezielte Informationen über die wenigen Gefährder und nicht mehr Zufallsdaten von allen anderen.
ten, wenn wir einerseits auf eine Stärkung unserer Sicherheitsbehörden setzen und andererseits die präventive Arbeit vorantreiben. Hierfür müssen wir nicht nur bereits bestehende Programme verstetigen. Es ist außerdem unerlässlich, dass wir mithilfe einer wissenschaftlichen Studie besser verstehen lernen, warum sich Menschen für die religiöse Radikalisierung entscheiden und wie wir dem mit geeigneten Maßnahmen begegnen können.
Wenn es uns gelingt, die in den vergangenen Jahren sprunghaft gestiegene Anzahl der Salafismus-Sympathisanten wieder signifikant zurückzuführen, dann ist das ein deutliches Zeichen auch in Richtung der Terroristen, dass der wehrhafte Rechtsstaat die Oberhand behält.
Ich bitte um Überweisung unseres Antrags. Wir können auch in der Sache abstimmen, weil der Antrag fast nichts enthält, was die regierungstragenden Fraktionen nicht mittragen könnten, aber ich finde, wir sollten im Ausschuss noch einmal sehr intensiv darüber diskutieren, welche konkreten Maßnahmen wir mit den bescheidenen Mitteln, die das Land Schleswig-Holstein hat, ins Werk setzen sollten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne den Bürgermeister von Kellinghusen, Axel Pietsch. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat einmal mehr gezeigt: Auch wir in Deutschland stehen im Fokus des islamistischen Terrorismus. Die Aufarbeitung des Falls Anis Amri macht deutlich: Wir haben leider noch immer nicht die ausreichenden Mittel, um die Menschen besser vor Gefährdern zu schützen. Wer wann welche Fehler begangen hat, wird umfassend aufgeklärt werden müssen, aber schon jetzt ist klar: Der Staat braucht mehr Handlungsmöglichkeiten und klare, verlässliche, einheitliche Regeln.
Ich bin deshalb sehr froh, dass sich die Bundesminister des Inneren und der Justiz sehr schnell auf ein Maßnahmenpaket verständigt haben, das die Sicherheit der Menschen in unserem Land in den Fokus rückt, und ich erwarte von Schleswig-Holstein, insbesondere von der Landesregierung, dass sie auf Bundesebene diese Maßnahmen mit ganzer Kraft unterstützt.
Herr Abgeordneter Dr. Bernstein, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Kubicki?
Herr Kollege Bernstein, wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie die Auffassung, dass die Erklärung des Bundesinnenministers und des Bundesjustizministers, man brauche einen größeren gesetzlichen Handlungsrahmen, teilen und damit der Aussage des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Herrn Gnisa, widersprechen, der erklärt hat, dass der rechtliche Rahmen, den wir haben, ausgereicht hätte, wenn man ihn nur angewandt hätte, was man nicht getan hat. Sie glauben also, dass Herr Gnisa von der Materie keine Ahnung hat?
Ich maße mir kein Urteil den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes betreffend an. Allerdings bin ich schon der Auffassung, dass wir, ergänzend zu dem Instrumentarium, das wir heute haben, gut beraten sind, uns mehr Handlungsmöglichkeiten zu schaffen. Sollte sich herausstellen, dass das Ausden-Augen-Verlieren von Anis Amri unter den bestehenden Regelungen hätte vermieden werden können, macht es die Sache für Nordrhein-Westfalen nicht besser. Das laxe Herangehen der dortigen Landesregierung ist ja Skandal genug. Aber es ist trotzdem an der Zeit zu überprüfen, ob unser Instrumentarium ausreichend ist. Ich glaube das nicht.
Der Fall Amri hat gezeigt: Wir brauchen rechtssichere Möglichkeiten, um Gefährder aufgrund der Gefahr, die von ihnen ausgeht, in Abschiebehaft nehmen zu können. Ohne Abschiebehafteinrichtung in Schleswig-Holstein oder in räumlicher Nähe, sodass Schleswig-Holstein sie nutzen kann, wird das nicht funktionieren.
Klar ist für mich auch, dass wir Straftäter und gefährliche Personen vorrangig in ihre Heimatländer zurückführen müssen. Die derzeitigen Strukturen eignen sich hierfür allerdings nicht. Insoweit müssen wir auf Bundesebene zu Möglichkeiten gelangen, wie wir geordnet und abgestimmt die Abschiebung solcher Menschen organisieren können.
Bei der Durchführung von Asylverfahren und bei der Ausgestaltung unseres Asylrechts müssen wir zwangsweise die Erfordernisse der inneren Sicherheit berücksichtigen. Auch hier hat der Fall Amri deutlich gemacht, wie gefährlich es ist, wenn wir nicht zweifelsfrei über die Identität einer Person informiert sind. Ich bin deshalb sehr dafür, dass wir bei Personen, die über ihre Identität täuschen oder sie bewusst verschleiern, ein hartes Vorgehen an den Tag legen. Verschärfte Wohnsitzauflagen sind hier ein richtiger Schritt. Wer an der zweifelsfreien Klärung seiner Identität nicht mitwirkt, sondern im Gegenteil diese zu verhindern sucht, muss damit leben, dass er in seiner Freiheit beschränkt wird.
In den Fokus gerückt ist völlig zu Recht auch das Thema der Videoüberwachung. Selbstverständlich brauchen wir an bestimmten Stellen, in bestimmten Bereichen ein Mehr an Videoüberwachung. Wie realitätsfremd die Gegner einer solchen Ausweitung agieren, hat sich am Beispiel Berlins nicht nur einmal, sondern mehrfach gezeigt.
Der rot-rot-grüne Senat hat erst vor Kurzem eine Ausweitung der Videoüberwachung in Berlin abgelehnt - nach dem Anschlag vom 19. Dezember 2016 -, er hat sich dagegen ausgesprochen, nachdem es die Videoüberwachung war, die dazu geführt hat, dass die Täter, die eine wehrlose Frau in einer U-Bahn-Station die Treppe hinuntergestoßen haben, ausfindig gemacht werden konnten; er hat sich dagegen ausgesprochen, nachdem es die Videoüberwachung war, die geholfen hat, die Jugendlichen ausfindig zu machen, die versucht haben, einen Obdachlosen anzuzünden.
Wer sich nach solch offenkundigen Erfolgen noch dagegen ausspricht, die Videoüberwachung zur Verbrechensbekämpfung auszuweiten, ist schlicht verantwortungslos.
Obwohl es lange gedauert hat, scheinen die Grünen hier in Schleswig-Holstein jetzt eine angemessene Bewaffnung unserer Polizei zu unterstützen. Ich begrüße das ausdrücklich. Es wundert mich allerdings schon, wenn der Innenminister mehr Gelassenheit einfordert. Man solle das tun, was die Fachleute empfehlen, erklärt er uns in einem Namensartikel, den wir am Wochenende lesen konnten.